Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel)

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Transkript:

Informationen zur IHK - Zwischen- und Abschlussprüfung (Quelle: Ausbildungsverordnung Einzelhandel) 1. IHK-Zwischenprüfung für Verkäufer und Kaufleute im Einzelhandel In der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und zum/zur Verkäufer/Verkäuferin ist die Zwischenprüfung wie folgt geregelt: (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. (3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben und Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten: 1. Verkauf und Marketing, 2. Kassieren und Rechnen, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde. Das Ergebnis wird dem Prüfling, dem Arbeitgeber und der Schule mitgeteilt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Die erreichte Punktzahl ist dabei nicht von Bedeutung. 2. IHK-Abschlussprüfung für Kaufleute im Einzelhandel Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch und in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung in einem Fach ist die Prüfung nicht bestanden. Wurden in zwei schriftlichen Fächern mangelhafte Leistungen erreicht, kann in einem der beiden Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung gemacht werden, wenn dadurch das Bestehen der Prüfung möglich ist. Diese Ergänzungsprüfung wird am Tag der mündlichen Prüfung durchgeführt. Das Prüfungsfach wird vom Prüfling bestimmt. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungsfächern das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzunehmen: 1. Prüfungsbereich kaufmännische Handelstätigkeit ( 90 Min.) 50 Prozent, (Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung, Warenannahme und lagerung, Bestandsführung und kontrolle, rechnerische Geschäftsvorgänge, Kalkulation) 2. Prüfungsbereich Einzelhandelsprozesse ( 90 Min.) 30 Prozent, 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Min.) 20 Prozent. Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch: Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten (siehe unten) ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.

Die Auswahlliste umfasst folgende sieben Wahlqualifikationseinheiten: 1. Beratung, Ware, Verkauf: 1.1 kundenorientierte Kommunikation, 1.2 Konfliktlösung, 1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen; 2. beschaffungsorientierte Warenwirtschaft: 2.1 Warendisposition, 2.2 Sortimentsgestaltung, 2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen; 3. warenwirtschaftliche Analyse: 3.1 Umsatzentwicklung, 3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung, 3.3 Bestandsführung; 4. kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 4.1 Kosten- und Leistungsrechnung, 4.2 Steuerung mittels Kennziffern, 4.3 Preisgestaltung, 4.4 betriebliche Erfolgsrechnung; 5. Marketing: 5.1 Verkaufsförderung, 5.2. Standortmarketing, 5.3 Zielgruppenmarketing; 6. IT-Anwendungen: 6.1 elektronische Geschäftsabwicklung, 6.2 Datenbanken, 6.3 Optimierung der Warenwirtschaft, 6.4 Benutzerunterstützung; 7. Personal: 7.1 Selbstverantwortung und Motivation, 7.2 Führen mit Zielen, 7.3 Selbst- und Zeitmanagement, 7.4 Kommunikation, 7.5 Personalentwicklung, 7.6 Personaleinsatz. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung anzugeben. Beispiel für die Abschlussprüfung Punkte Gewichtung a) Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 70 0,2 14 Einzelhandelsprozesse (offene Fragen) 60 0,3 18 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 49,5 Gesamtpunkte 109,5 Gesamtergebnis 54,8 Die Prüfung wurde bestanden, da nur eine schriftliche Leistung mangelhaft ist und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Punkte Gewichtung b) Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 70 0,2 14 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 40 0,3 12 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 43,5 Gesamtpunkte 103,5 Gesamtergebnis 51,8

Die Prüfung wurde nicht bestanden, da zwei schriftliche Leistungen mangelhaft sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Einzelhandelsprozesse oder im Fach kaufmännische Handelstätigkeit ist möglich. c) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 55 0,2 11 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 53 0,3 15,9 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 35 0,5 17,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 44,4 Fallbezogenes Fachgespräch 52 1,0 52 Gesamtpunkte 96,4 Gesamtergebnis 48,2 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es ist zwar nur eine schriftliche Leistung mangelhaft, aber im Gesamtergebnis wurden nicht mindesten 50 Punkte erreicht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung in kaufmännische Handelstätigkeit ist möglich. d) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde ( progr.) 55 0,2 11 Einzelhandelsprozesse ( offene Fragen) 60 0,3 18 kaufmännische Handelstätigkeit ( progr.) 70 0,5 35 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 64 Fallbezogenes Fachgespräch 40 1,0 40 Gesamtpunkte 104 Gesamtergebnis 52 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es wurde beim fallbezogenen Fachgespräch nur ein mangelhaft erreicht. Die mündliche Prüfung kann beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Notenschlüssel nach IHK-Schema Punkte Punkte Note 92-100 => 1 81 - < 92 => 2 67 - < 81 => 3 50 - < 67 => 4 30 - < 50 => 5 0 - < 30 => 6

3. IHK-Abschlussprüfung für Verkäuferinnen/Verkäufer Bestanden ist die Prüfung, wenn im Gesamtergebnis, im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch und in mindestens zwei der drei schriftlichen Fächer ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Bei einer ungenügenden Prüfungsleistung in einem Fach ist die Prüfung nicht bestanden. Wurden in zwei schriftlichen Fächern mangelhafte Leistungen erreicht, kann in einem der beiden Fächer eine mündliche Ergänzungsprüfung gemacht werden, wenn dadurch das Bestehen der Prüfung möglich ist. Diese Ergänzungsprüfung wird am Tag der mündlichen Prüfung durchgeführt. Das Prüfungsfach wird vom Prüfling bestimmt. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch gegenüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungsfächern das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftlichen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzunehmen: 1. Prüfungsbereich Verkauf und Marketing ( 90 Min.) 50 Prozent, (Verkauf, Beratung, Kasse, Warenpräsentation und Werbung) 2. Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rechnungswesen ( 60 Min.) 30 Prozent, (Warenannahme und lagerung, Bestandsführung und kontrolle, rechnerische Geschäftsvorgänge, Kalkulation) 3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde ( 60 Min.) 20 Prozent. Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch: Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der festgelegten Wahlqualifikationseinheiten (siehe unten) ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahlliste umfasst folgende vier Wahlqualifikationseinheiten: 1. Warenannahme, Warenlagerung: 1.1 Bestandssteuerung, 1.2 Warenannahme und kontrolle, 1.3 Warenlagerung; 2. Beratung und Verkauf: 2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche, 2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation, 2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen; 3. Kasse: 3.1 Service an der Kasse, 3.2 Kassensystem und Kassieren, 3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation; 4. Marketingmaßnahmen: 4.1 Werbung, 4.2 visuelle Verkaufsförderung, 4.3 Kundenbindung, Kundenservice. Die entsprechende Wahlqualifikation ist bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung anzugeben.

Beispiel für die Abschlussprüfung Punkte Gewichtung a) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 70 0,2 14 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 60 0,5 30 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 54,5 Gesamtpunkte 114,5 Gesamtergebnis 57,3 Die Prüfung wurde bestanden, da nur eine schriftliche Leistung mangelhaft ist und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte erreicht wurden. Punkte Gewichtung b) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 70 0,2 14 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 40 0,5 20 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 44,5 Gesamtpunkte 104,5 Gesamtergebnis 52,3 Die Prüfung wurde nicht bestanden, da zwei schriftliche Leistungen mangelhaft sind. Eine mündliche Ergänzungsprüfung im Fach Verkauf und Marketing oder im Fach Warenwirtschaft und Rechnungswesen ist möglich. Punkte Gewichtung c) Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 53 0,2 10,6 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 52 0,5 26 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 35 0,3 10,5 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 47,1 Fallbezogenes Fachgespräch 51 1,0 51 Gesamtpunkte 98,1 Gesamtergebnis 49,1

Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es ist zwar nur eine schriftliche Leistung mangelhaft, aber im Gesamtergebnis wurden nicht mindesten 50 Punkte erreicht. Eine mündliche Ergänzungsprüfung in Warenwirtschaft und Rechnungswesen ist möglich. d) Punkte Gewichtung Wirtschafts- und Sozialkunde (progr.) 55 0,2 11 Verkauf und Marketing (offene Fragen) 60 0,5 30 Warenwirtschaft und Rechnungswesen (progr.) 70 0,3 21 Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsfächer 62 Fallbezogenes Fachgespräch 40 1,0 40 Gesamtpunkte 102 Gesamtergebnis 51 Die Prüfung wurde nicht bestanden. Es wurde beim fallbezogenen Fachgespräch nur ein mangelhaft erreicht. Die mündliche Prüfung kann beim nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Notenschlüssel nach IHK-Schema Punkte Punkte Note 92-100 => 1 81 - < 92 => 2 67 - < 81 => 3 50 - < 67 => 4 30 - < 50 => 5 0 - < 30 => 6