Lieferanten-/ Fremdfirmenunterweisung

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Transkript:

www.bonifatius.de Version 1.5 Lieferanten-/ Fremdfirmenunterweisung www.bonifatius.de Version 1.5

2 I. ALLGEMEIN 3 n Beauftragter 3 n Rechtsvorschriften und Regelungen 3 n Spirituosen und berauschende Mittel 3 n Aufnahme von Nahrungsmitteln 3 n Rauchverbot 3 n Aufenthaltsbereich 4 n Persönliche Schutzausrüstung 5 n Montage- und Bauarbeiten 5 n Gerüste, Hubarbeitsbühnen und Leitern 6 n Lärm 6 n Gefahrstoffe 6 n Elektrische Anlagen und Einrichtungen 6 n Elektrische Betriebsmittel 6 n Zeitfenster 4 n Nutzung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen 4 n Transport der Werkstoffe und Geräte 4 n Straßenverkehrsordnung 4 III. BRANDSCHUTZ 6 n Brandmeldung 6 n EX-Zonenbereiche 7 II. ARBEITSSICHERHEIT 4 n Sicherheitseinrichtungen 5 n Fluchtwege, Sanitätskasten, Ersthelfer 5 n Anweisungen 5 n Sauberkeit und Ordnung 5 n Arbeitsorte 5 n Verbots- und Hinweiszeichen 5 IV. UNFALL 7 V. UMWELTSCHUTZ 7 VI. WICHTIGE TEFEFONNUMMERN 7 VII. VERHALTENSREGELN UND ÜBERSICHTSKARTEN 8-11

3 I. ALLGEMEIN BEAUFTRAGTER Als betriebsfremde Person müssen Sie sich grundsätzlich beim Betreten der Bonifatius GmbH anmelden (Zentrale, Versand, Warenannahme). Der Aufenthalt ist nur in dem vom Betriebsverantwortlichen (Beauftragten) zugewiesenen Bereich gestattet. Bei ihm oder einem beauftragten Kollegen melden Sie sich auch bitte ab. Das Aufsuchen von Kantine und Sozialräumen muss auf direktem Weg erfolgen. Alle Anweisungen des Beauftragten der Bonifatius GmbH müssen zwingend umgesetzt bzw. eingehalten werden. RECHTSVORSCHRIFTEN UND REGELUNGEN Sie verpflichten sich, alle geltenden gesetzliche Regelungen und Rechtsvorschriften bei ihren Tätigkeiten auf unserem Betriebsgelände einzuhalten. Bevor Sie Ihre Tätigkeit in unserer Firma aufnehmen, müssen Sie sich über alle Rechtsvorschriften und Regelungen in Bezug auf die auszuführenden Arbeiten informieren, insbesondere die des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes. Sie und die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter sind verpflichtet, die innerbetrieblichen Regelungen, wie die des Arbeits-, Brand- und Umweltschutzes, Alarmpläne, Entsorgungsrichtlinien etc. einzuhalten. Auch behördliche Anordnungen und Regelungen (Genehmigungen, Anordnungen etc.) sind zwingend einzuhalten. SPIRITUOSEN UND BERAUSCHENDE MITTEL Der Genuss von Spirituosen und berauschenden Mitteln ist in der Arbeitszeit und in den Pausen untersagt, da es eine Unfallgefahr darstellt. AUFNAHME VON NAHRUNGSMITTELN Die Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln ist nur in den dafür ausdrücklich erlaubten Bereichen (Kantine) zulässig. RAUCHVERBOT Es gilt ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Werksgelände, Ausnahme sind die ausgewiesenen Orte. (Siehe Übersichtskarte Seite 9.) www.bonifatius.de Version 1.5

4 AUFENTHALTSBEREICH Der Mitarbeiter darf sich nur in dem Bereich des Betriebes aufhalten, in den ihn sein Auftrag führt, Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Beauftragten möglich. ZEITFENSTER Getroffene Zeitvereinbarungen für bestimmte Tätigkeiten sind unbedingt einzuhalten. NUTZUNG VON ARBEITSGERÄTEN UND FAHRZEUGEN Die Nutzung von Arbeitsgeräten und Fahrzeugen unseres Unternehmens (Gabelstapler, Werkstätten usw.) sind nicht gestattet. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Beauftragten möglich, es dürfen jedoch nur Personen mit einem gültigen Fahrausweis eingesetzt werden. TRANSPORT DER WERKSTOFFE UND GERÄTE Sie haften für alle Schäden, die durch Ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Zulieferer verursacht werden, auch für alle Schäden, die durch den Transport der Geräte und deren Lagerung entstehen. Alle Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen, um Schaden abzuwenden, treffen Sie selbst. STRASSENVERKEHRSORDNUNG Auf dem gesamten Betriebsgelände der Bonifatius GmbH gilt die Straßenverkehrsordnung. II. ARBEITSSICHERHEIT Die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit ist die Arbeitssicherheit, also die Beherrschung und Minimierung der Gefahren, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Nach dem Arbeitsschutzgesetz haben Sie die zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln

5 entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere in Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. SAUBERKEIT UND ORDNUNG Auf Sauberkeit und Ordnung auf der Arbeitsstelle sowie in Umkleide- bzw. Aufenthaltsräumen haben Sie zu achten. Sämtliche Regelungen gelten auch für Erfüllungshilfen (Subunternehmer). Sie sind verpflichtet, diese diesbezüglich zu unterweisen. SICHERHEITSEINRICHTUNGEN Die Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Beauftragten möglich. FLUCHTWEGE, SANITÄTSKASTEN, ERSTHELFER Sie sind verpflichtet, sich über den Verlauf der Fluchtwege, Standort der Löscheinrichtungen, Telefon, Standort des Sanitätskastens und die zuständigen Ersthelfer zu informieren. ARBEITSORTE Ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, den kürzesten Weg zum Arbeitsort zu nehmen und nach Arbeitsschluss das Werksgelände auf kürzestem Wege wieder zu verlassen. Ein Aufenthalt Ihrer Mitarbeiter außerhalb des festgelegten Arbeitsortes ist nicht gestattet. VERBOTS- UND HINWEISZEICHEN Verbots- und Hinweiszeichen sowie die Sicherheitszeichen in unserem Betrieb sind zwingend zu beachten. PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Sie sind verpflichtet, die notwendige persönliche Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter zu stellen. ANWEISUNGEN Bereichs-, Anlagen- oder gerätebezogene Betriebsanweisungen und ggf. vorhandene Montageanweisungen sind zu beachten. MONTAGE- UND BAUARBEITEN Montage- und Bauarbeiten, Ausschachtungen, Gruben, Bodenöffnungen usw. sind vorschriftsmäßig zu sichern und auszuschildern. www.bonifatius.de Version 1.5

6 GERÜSTE, HUBARBEITSBÜHNEN UND LEITERN Gerüste, Hubarbeitsbühnen und Leitern müssen geprüft und nach den geltenden Normen und Vorschriften beschaffen sein. Sie müssen deutlich lesbar den Namen des Eigentümers tragen. LÄRM Bei Lärm gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Arbeiten mit unvermeidbaren Lärmbelastungen (mehr als 80 db), müssen von Ihrer Seite rechtzeitig bekannt gegeben werden, damit entsprechende Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter getroffen werden können. GEFAHRSTOFFE Im Umgang mit Gefahrstoffen gilt die Gefahrstoffverordnung. Kommen Gefahrstoffe durch Ihr Unternehmen auf unser Betriebsgelände zum Einsatz, muss dieses dem Beauftragten gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, uns vor Arbeitsbeginn Sicherheitsdatenblätter von allen Gefahrstoffen, die Sie verwenden, zur Verfügung zu stellen. Es wird von uns eine Bewertung durchgeführt. Es dürfen durch Ihr Unternehmen keine Umweltschädigungen entstehen. ELEKTRISCHE ANLAGEN UND EIN- RICHTUNGEN Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und Einrichtungen, sind zwingend mit der Haustechnik unseres Hauses abzusprechen und müssen von der Haustechnik freigegeben werden. An allen elektrischen Einrichtungen sind eigenmächtige Handlungen verboten. ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL Die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel müssen den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. III. BRANDSCHUTZ Werden durch Ihr Unternehmen feuergefährliche Arbeiten ausgeführt, sind Sie verpflichtet, unseren Beauftragten darüber zu informieren. Sie dürfen erst nach einer Genehmigung mit den Arbeiten beginnen. An Feuerschutztüren, Hydranten und Feuerlöschgeräten darf von Ihnen kein Material abgestellt werden. BRANDMELDUNG Bei Ausbruch eines Brandes ist unser Alarmplan, der in allen Produktionshallen aushängt, zwingend umzusetzen.

7 EX-ZONENBEREICHE Hier gilt die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung, sie ist von Ihren Mitarbeitern zwingend einzuhalten. IV. UNFALL Bei einem Umfall müssen Sofortmaßnahmen durch jeden Mitarbeiter eingeleitet werden. Er muss die Ersthelfer informieren, bei schweren Unfällen den Rettungsdienst anrufen. Darüber hinaus muss der jeweilige Vorgesetzte benachrichtigt werden. V. UMWELTSCHUTZ Es dürfen keine Umweltschädigungen durch Ihre Arbeit auf unserem Betriebsgelände entstehen (Luft, Abwasser, Boden, etc.). Bei der Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Flüssigkeiten) ist dafür zu sorgen, dass diese weder in die Kanalisation noch in das Erdreich gelangen können. Der Einsatz von wassergefährdenden oder brennbaren Stoffen muss vorab genehmigt werden. Abfälle sind grundsätzlich in Eigenverantwortung zu entsorgen. Ausnahmen sind nur nach Absprache mit dem Beauftragten möglich. VI. WICHTIGE TELEFONNUMMERN Notrufnummer: 112 Nachname Vorname Funktion Telefon Pitsch Rolf Geschäftsführer 100 Hettlage Wolfgang Betriebsleiter 380 Rohde Elke Personalleitung 103 Ledwinka Lucius Betriebsratsvorsitzender 341 Brosch Thomas Abfallbeauftragter 113 Brosch Thomas Sicherheitsbeauftragter 113 Düsterhaus Guido Sicherheitsbeauftragter 390 Düsterhaus Guido Brandschutzbeauftragter 390 Vogel Walter Umweltschutzbeauftragter 347 Petzold Ulrich Haustechnik 114 Brosch Thomas Hausmeister 113 Kloid Ulrich Laserschutzbeauftragter 363 Wilde Dagmar Datenschutzbeauftragte 201 www.bonifatius.de Version 1.5

8 VII. VERHALTENSREGELN UND ÜBERSICHTSKARTEN

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Bonifatius GmbH Druck Buch Verlag Karl-Schurz-Straße 26 33100 Paderborn Fon: +49 (0) 52 51 1 53-55 Fax: +49 (0) 52 51 1 53-1 06 E-Mail: info@bonifatius.de Internet: www.bonifatius.de Eine digitale Ausgabe finden Sie unter: QUM