Neue OrgL-Ausbildung in Bayern. Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung

Ähnliche Dokumente
Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

R i c h t l i n i e. über die Bildung der Gruppe Organisatorischer Leiter (GOL) im Landkreis Alzey-Worms

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Fachartikel Kennzeichnung von Führungskräften, -fahrzeugen und Plätzen Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Regionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer

4 Führungsausbildung. Inhaltsverzeichnis

Bayerisches Staatsministerium des Innern Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Entwicklungen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie

Fortbildungen für Rettungsassistenten (RA) / Notfallsanitäter (NFS)

Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport

Vom Lehrrettungsassistenten zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter (verkürzter Lehrgang 100 Std oder 80 Std)

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden.

240,00 48,00 (zzgl. 7 % MwSt) 13,84 Freistaat Sachsen. 1 ST Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen. Freistaat Thüringen

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Kreisverband Weilheim - Schongau. Helfer/in werden. Johannes-Damrich-Str Weilheim. Tel /

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Information zum Feuerwehrführerschein bis 7,5 t

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Verwaltungsvorschrift

Themenbereich. Ausbildungsstruktur der Bergwacht Bayern. Otto Möslang. 1 Stand04.06

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen

Funktionen, Voraussetzungen, Dienstgrade der FF

Wasserretter in der DRK Wasserwacht

Qualifizierung von Leitstellendisponenten für die Tätigkeit in Integrierten Leitstellen

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015

- Unterrichtseinheit 2 - Strukturen und Vorschriften im DRK

Jugendfeuerwehrordnung für die Feuerwehr der Stadt Reutlingen

Rettungsdienstbereichsplan des Kreises Weimarer Land

Schutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main. Dipl. Ruhs

Neukonzeption der Truppausbildung. Geretsried Regensburg Würzburg. in Bayern

16. Wahlperiode Drucksache 16/ über ein Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz

Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg

Fachempfehlung zur Installation und Position des Feuerwehrarztes 1

Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Werkfeuerwehrmann / -frau

Herzlich willkommen. Kapitäne der Landstrasse müssen erneut auf die Schulbank" zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Fachartikel Kennzeichnung von Führungskräften, -fahrzeugen und Plätzen Übersicht über die Funktions-Kennzeichnungen bei den Feuerwehren in Deutschland

Integrierte Leitstelle Koblenz

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Christoph Brodesser DRK-Landesverband Westfalen-Lippe Münster. Künftige Qualifikationsanforderungen an ehrenamtlich im Bevölkerungsschutz Mitwirkende

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

Rechtsgrundlagen und Betriebsorganisation im Sprechfunkverkehr der BOS

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

EVALUIERUNG DER SFK-AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie

vom Grammatikalisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Prüfungsordnung sind geschlechtsneutral zu verstehen.

ILS Schweinfurt Newsletter

GHIJK. Dienstanweisung: Besondere Kennzeichnung von Führungskräften, Funktionsträgern und Fachpersonal im Einsatz. B e r e i t s c h a f t e n

Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehr

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Sonderdruck für die Feuerwehren Bayerns

Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen

Personenstandsrechtsreformgesetz. Die Zukunft des Standesamts

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung

Dienstordnung für die Gruppe Organisatorischer Leiter Rettungsdienst des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Nr. 05/09/06

15. Wahlperiode Drucksache 15/9624. zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes

Schriftliche Kleine Anfrage

Fortbildung und Fortbildungszertifikat

AusBildung. Führungskräfte im Rettungsdienst. Teil 1 Gruppenführer Rettungsdienst. DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Düsseldorf

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015

Helferausbildung in den Einsatz-/ Fachdiensten der BRK-Bereitschaften Harald Erhard, LBLg.

Aktuelles aus der Ausbildung im IS Bahn, Übergang von EN 473 auf ISO 9712

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

Groß und Katastropheneinsatz. Bergwacht Bayern Otto Möslang


FH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien

Eingangsformel. 1 Akkreditierungsverfahren. 2 Trägerzulassung AZAV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen. Berücksichtigung von Fachdienststunden im Anstellungsschlüssel

Der Hems-Crew-Member (HCM) in der Luftrettung. A. Burgkhardt, Msc (Christoph 61, Leipzig / ADAC Luftrettung GmbH)

7) Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktionen und Qualifikationen abstimmen

Im Einsatzfall geht es um Leben und Tod

Abschnitt 1 Erste-Hilfe-Programm Stand: Anerkennung Bezeichnung der Ausbildung ja nein Nur wenn:... (ggf. Einzelprüfung notwendig)

vom 1. August 2013 (Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten) Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das

Verordnung. über die Berufsausbildung. zum Fahrradmonteur und zur Fahrradmonteurin. vom 18. Mai 2004

Handlungsablauf Einsatz. Arbeitskreis Einsatz

I. Veröffentlichungen, die in den Fortführungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblattes aufgenommen werden

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Feuerwehrschule des Saarlandes. Gesetz über die Errichtung und den Betrieb der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSG)

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

TETRA-Digitalfunk als Führungshilfsmittel im Brand- und Katastrophenschutz

V o r b l a t t. Die Ausbildung in der Altenpflege soll künftig auch in Teilzeit absolviert werden können.

Wegweiser. durch die Modulare Truppausbildung (MTA) im Landkreis Landshut

Transkript:

Neue OrgL-Ausbildung in Bayern Klemens Reindl Leiter Führungs- und Leitungskräfteausbildung Tag der Leitungs- und Führungskräfte im BV Schwaben 18. Oktober 2008

Der Diskussionsprozess Die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Massenanfallrichtlinie von 1999 wurde bereits vor Jahren gesehen. Vor ca. drei Jahren wurde vom BayStMI ein Diskussionsprozess angestoßen, um die OrgL-Ausbildung zu überarbeiten. Begründung: die Organisatorischen Leiter sind nicht qualifiziert! Teilnehmer aus dem BRK aus den Bereichen Katastrophenschutz, Wasserwacht, Bergwacht und Bildung waren beteiligt. Parallel lief seit 2006 die Diskussion um die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes 2

Führen im Einsatz im BRK Sanitätseinsatzleitung (OrgL + LNA) (oder Örtliche Einsatzleitung bei technischem Schwerpunkt) Einsatzleiter Rettungsdienst Einsatzleiter SAN/Betreuung Einsatzleiter Wasserrettung Einsatzleiter Bergwacht Rettungsdienst MHD, ASB, JUH, Private BRK SAN/Betreuung MHD, ASB, JUH, BRK Wasserrettung DLRG, WWB-BRK Bergwacht BWB-BRK Tag der Leitungs- und Führungskräfte im BV Schwaben 18. Oktober 2008

Ergebnisse Die neue Richtlinie zur OrgL-Ausbildung wurde mit IMS vom 09.06.2008, ID4-2255.355.-3 als einvernehmliches Ergebnis des Diskussionsprozesses veröffentlicht und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Die Regelungen zur Fortbildungsverpflichtung treten zum 1.1.09 in Kraft. Der Bayerische Landtag hat das neue Bayerische Rettungsdienstgesetz am 22. Juli 2008 beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. 4

Neuregelung Bestellung OrgL Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden im Benehmen mit allen Hilfsorganisationen und sonstigen im Rettungsdienst mitwirkenden Organisationen (private Rettungsdienstunternehmen, im Rettungsdienst tätige Berufsfeuerwehr usw.) In der Regel bis zu sechs OrgL Bestellung auf fünf Jahre befristet Tätigkeit endet mit Vollendung des 63. Lebensjahres 5

Neuregelung Voraussetzungen Rettungssanitäter oder Rettungsassistent Mindestens fünfjährige Einsatzerfahrung und regelmäßig im Einsatz Umfassende Organisationskenntnisse Mindestens 25 Jahre, noch keine 63 Jahre Vorhandene Führungsausbildung Erfolgreicher Abschluss der OrgL-Ausbildung 6

Neuregelung Ausbildung Qualifizierungslehrgang Praktische Einweisungen Teil 1 Grundlehrgang OrgL Praktische Einweisungen Teil 2 Abschlusslehrgang OrgL Regelmäßige Fortbildungen Rezertifizierung 7

Neuregelung Qualifizierungslehrgang Qualifizierungslehrgang Soll eine einheitliche Wissensbasis schaffen Umfasst 40 UE einschließlich Zulassungsprüfung Wird von den Hilfsorganisationen durchgeführt Entbehrlich, wenn anderweitiger Nachweis der Kenntnisse Anmeldung durch die Kreisverwaltungsbehörden im Basis- System Platzverteilung über die Regierungen 8

Neuregelung Praxis I Praktische Einweisungen Teil 1 Im Zeitraum zwischen dem Qualifizierungslehrgang und dem Grundlehrgang (6 Monate) Dient der Orientierung im künftigen Wirkungskreis und der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten Einweisung in die Arbeit von Polizeieinsatzzentrale Rettungsleitstelle / Integrierte Leitstelle THW Kreisbrandinspektion / Branddirektion UG SAN EL 9

Neuregelung Grundlehrgang Grundlehrgang Soll befähigen, Aufgaben unterhalb der Katastrophenschwelle verantwortlich wahrzunehmen (Art. 15 BayKSG) Voraussetzung ist erfolgreiche Zulassungsprüfung Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule (SFS-G) Schließt mit einer Zwischenprüfung ab (90 Minuten schriftlicher Test, 60 Minuten Einsatzübung) 10

Neuregelung Praxis II Praktische Einweisungen Teil 2 Im Zeitraum zwischen dem Grundlehrgang und dem Abschlusslehrgang (6 Monate) Weitere Orientierung im künftigen Wirkungskreis und der Kenntnis der örtlichen Besonderheiten Einweisung in die Arbeit von Katastrophenschutzbehörde - FüGK Einblick in Katastrophenschutzpläne / Sonderpläne Teilnahme an drei OrgL-Einsätzen als Begleiter wenn möglich 11

Neuregelung Abschlusslehrgang Abschlusslehrgang Soll befähigen, Aufgaben im Katastrophenfall verantwortlich wahrzunehmen Voraussetzung ist erfolgreiche Zwischenprüfung und Absolvieren der vorgeschriebenen Einweisungen Umfasst 40 UE an der Staatl. Feuerwehrschule (SFS-G) Schließt mit einer Abschlussprüfung ab (15 Minuten mündlichertest, 30 Minuten Planübung) Zertifikat gilt für zwei Jahre zur Bestellung, i.ü. 5 Jahre 12

Neuregelung Pflichtfortbildungen 1 250 Fortbildungspunkte sind in fünf Jahren zu erwerben Jährliche Pflichtfortbildungen: (5 * 30 =) 150 Punkte Es sollen jeweils zwei Themen für zwei Jahre angeboten werden (Ausnahme: 2009) Rezertifzierung im 5. Jahr gilt als Pflichtfortbildung Freie Fortbildungen: 100 Punkte Mitarbeit in Standortschulungen / Übungen 15 Punkte Realer OrgL-Einsatz: bis zu 30 Punkte Mitwirkung bei Großveranstaltungen: bis zu 15 Punkten Weitere Beispiele siehe Anlage 3 zum IMS 13

Neuregelung Pflichtfortbildungen 2 Anerkennung der Fortbildungspunkte durch die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde In Ausnahmefällen Anerkennung durch die Zertifizierungsstelle bei der SFS-G, z.b. Teilnahme an Kongressen Fortbildungspunkte können vom Veranstalter im Vorfeld bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden Publikationen von Fachartikeln Überregionale Fortbildungen von Hilfsorganisationen Überregionale Übungen 14

Neuregelung Rezertifizierung Rezertifizierungslehrgang mit maximal 20 UE bei der SFS-G Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis von mindestens 220 Fortbildungspunkten Rezertifizierungsprüfung am Ende des Rezertifizierungslehrgangs (15 Minuten mündliche Prüfung, 30 Minuten Planübung) Anmeldung über die Kreisverwaltungsbehörden 15

Übergangsregelung Alle bisherigen OrgL bleiben weiterhin bis zum 31.12.2013 bestellt Dies gilt auch für diejenigen, die die Altersgrenze von 63 Jahren überschritten haben oder überschreiten Ab dem 1.1.2009 beginnt der Übergangszeitraum von fünf Jahren zu laufen, in dem die Fortbildungsverpflichtung mit anschließender Rezertifizierung besteht 16

Landesarbeitskreis OrgL Beratergremium für die Zertifizierungsstelle Gemeinsame Vertretung der Einsatzdienste des BRK im LAK OrgL (Katastrophenschutz, Bergwacht, Wasserwacht) Aktive Mitarbeit an der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Organisatorischen Leiter gem. IMS ID4 2255-355.3 vom 09.06.2008 unter Berücksichtigung der Belange des BRK Weiterentwicklung der Führungsausbildung über den Bereich der OrgL hinaus (z.b. ÖEL, FüGK) Mitwirkung bei Prüfungen im Bereich OrgL (Qualifizierungslehrgang, OrgL-Lehrgänge) 17

Offene Fragen Übergang der Zuständigkeiten im BayStMI (ID4 ID3) Umsetzung der Neuregelungen des BayRDG Übergang der Zuständigkeit vom KVR zum ZRF Kostentragung durch Krankenkassen Kostenregelungen für OrgL Sachkosten Lehrgangs- / Fortbildungskosten Personalkosten Weiterentwicklung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in anderen Bereichen (ÖEL, FüGK, UG ÖEL, UG SANEL) 18

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19