Bedingungen für die Teilnahme an der Ausfahrt The Gentle Run 2017, organisiert durch Eichelmann Events Schweiz.

Ähnliche Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hercules Trophy Deutschland

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Radlberger Orange Zuckerfrei

Die Gertrud-von-Ortenberg-Bürgerstiftung hat mehrere Oldtimer-Omnibusse angemietet und bietet die Mitfahrt für 50 DM (25 EUR) je Person an.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Leistungsgegenstand. 1.1 Henning Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im. Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung individuell zu

Dresden. xxx. Pocket. Nelles. Deutschland. Nelles Verlag. Meißen Sächsische Schweiz. Reiseführer. Mit aktuellen Reisetipps und praktischen Reiseinfos

Sie sind in einer aktiven Beschäftigung und wollen den nächsten Schritt auf der Karriereleiter

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der. Akademie für Beiräte und Aufsichtsräte GmbH. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB

Freibad Markt Erkheim e.v.

Vohwinkeler 4.Fuchslauf. 11. Juni Meldeschluss: 4. Juni Benefizlauf zu Gunsten des Fördervereins Freibad Vohwinkel e.v.

Wettbewerb Zeig uns Deine Heimat! über die Website

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAMPURNA GmbH für Veranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN HIRSLANDENBABY ADVENTSKALENDER. 1. Gegenstand. 2. Teilnahme. 3. Ablauf des Gewinnspiels. 4. Gewinne und Gewinnermittlung

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel FREDERICO KWS

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Hotel / die Pension

Allgemeine Avaloq Academy Bestimmungen. Version 1. Mai 2009

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wenn der Fahrer seine Pflichten verletzt was dann?

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "VIP Tickets Borussia Mönchengladbach gegen den Hamburger SV"

Allgemeine Geschäftsbedingungen

xxx Mit aktuellen Reisetipps und praktischen Reiseinfos Pocket Nelles Foto: Ladislav Janicek Österreich Wien Nelles Verlag Reiseführer

Gebrauchtwagenkauf. Student S verkauft seinen alten Wagen an Privatmann P. Bei Vertragsschluss

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Nutzungsbedingungen. des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, Moltkestraße 64, Karlsruhe

Schenkungsvertrag. (genaue. (Nennung des. Ansprechpartners mit Kontaktdaten), im Folgenden kurz Geschenkgeber genannt, einerseits.

ALT-OPEL. Einladung und Programm

Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen der POS Solutions GmbH

Allgemeine Teilnahmebedingungen Veranstaltungen

Nutzungsbedingungen für das Miele Lieferantenportal

Gewinnspiele. Stand: August 2015

Kaufvertrag. zwischen. und

Setup Utility. Teilenummer des Dokuments: Dezember 2005

Allgemeine Vertragsbedingungen

Teilnahmebedingungen 1 Gewinnspiel 2 Teilnehmer 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

Externe Geräte. Teilenummer des Dokuments: In diesem Handbuch wird die Verwendung optionaler externer Geräte mit dem Computer erläutert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Matthias Hintz, Gründer der Marke meroo.

AGB Taxi Noack. Leistungsumfang. Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)

IPR Council B E S C H W E R D E. Firma: Adresse: Stand: Firma: Adresse: Stand:

Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Teamständen B2RUN München, 19. Juli 2012

Allgemeine Geschäftsgedingungen (AGB) von BerlinerTourGuide (BTG):

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Bausanierung im Bestand gesund und wirtschaftlich. Frankfurt am Main Donnerstag, den 20. November

IHK n Die Weiterbildung Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Zielgruppe. Ziel. Inhalt. Abschluss. Termin.

Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Women s Business Camp

Bildrechte - Nutzungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen FREIgeist Einbeck GmbH & Co. KG Einbeck

bei der Buchhaltung jetzt beachten müssen

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Liste Gute-Unternehmen.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung

Bilder jetzt online bestellen - Hochzeit, eine Übersicht unserer Arbeiten.

Das Vertragsverhältnis kommt durch unsere schriftliche Bestätigung Ihrer Teilnahme rechtsverbindlich

Bedingungen für die Nutzung des Kundenportals der WERTGARANTIE und die Online-Schadensabwicklung

Hallo Capri Club s, Capri Fahrerinnen und Fahrer,

BEDINGUNGEN FUER DIE SPARBUCH-SELBSTBEDIENUNG

CVJM Entdecker-Freizeit

Antrag zur Mitgliedschaft bei den heartleaders

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14

Objektstandort: Mallorca Südwesten Costa de la Calma

Sachverständigenvertrag für Wertgutachten

Bewegt GESUND bleiben in NRW! Versicherungsrechtliche Aspekte bei der Arbeit in Herzsportgruppen

Praxisworkshop Kind-Kind-Kontakte

Besondere Vertragsbedingungen des Vereins zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa e.v. (VFA)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAGEVERTRAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:

MultiBoot Benutzerhandbuch

Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.v.

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen Texter-Millott GmbH Seminare für entspanntes Fliegen:

26. ROCHLITZER BERGTRIATHLON - REVIVAL AM

Angebot der Prüfung zum Erhalt der Fahrerlaubnis für Gabelstaplerfahrer (gem. BGV D27)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pferderennbahn Neue Bult Theodor-Heuss-Straße 41, Langenhagen. Rundkurs mit Start und Ziel auf der Neuen Bult

Nutzungsbedingungen Jobsuchende

1. Anmeldung. 2. Zahlungsbedingungen

Verantwortung und Haftung des Koordinators insbesondere unter dem Aspekt der Regressnahme

1 Gewinnspiel. 2 Teilnehmer

Straße und Hausnummer: Personalausweisnummer (nur bei minderjährigen von den Eltern anzugeben):

nachtfilter Community

Anmeldung zur Teilnahme an einem MBSR-Kurs Kursleitung. MBSR in Paderborn Johannes Schefers MBSR-Kursleiter Pappelallee Paderborn-Sande

TR08 Moderatorenworkshop

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag im Hubertushof Oberstaufen

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Transkript:

Bedingungen für die Teilnahme an der Ausfahrt The Gentle Run 2017, organisiert durch Eichelmann Events Schweiz. Für die Teilnahme am The Gentle Run 2017 gelten der Leistungsbeschrieb, den die Teilnehmer im Vorfeld zusammen mit dem Programm erhalten haben, diese Bedingungen 1. Voraussetzungen beim Teilnehmer und Fahrzeug a. Der Teilnehmer muss volljährig sein. b. Für die Dauer der Fahrten muss der Teilnehmer im Besitz einer gültigen Erlaubnis zum Betrieb und Führen seines Fahrzeugs sein. c. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss den Vorschriften der Staaten entsprechen, die der Teilnehmer durchfährt. Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb und das Führen (inklusive Parken und Halten usw.) seines Fahrzeugs. Eine Kontrolle durch Eichelmann Schweiz Events findet insoweit nicht statt. d. Jeder Teilnehmer an der Ausfahrt ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz durch Eichelmann Schweiz Events. e. Auf die Notwendigkeit entsprechender Feinstaubplaketten und etwaiger Vignetten für Schweiz und Österreich wird hingewiesen. Ebenfalls wird auf allfällige Mautgebühren hingewiesen, für die der Teilnehmer selbst aufkommen muss. f. Soweit der Teilnehmer im Rahmen der Ausfahrt angebotene Events besucht (z.b. Besuch einer Diskothek oder Restaurant), gelten die Vorgaben (z.b. Hausordnung) des dortigen Veranstalters, auf die Eichelmann Schweiz Events keinen Einfluss hat. Angemessene saubere Bekleidung, Nüchternheit und Auftreten wird empfohlen.

g. Für die Teilnahme sollte das Fahrzeug nicht weniger als 300 PS Motorenstärke haben. Mietwagen sind nicht zulässig. h. Für den Check-In in den Hotels muss eine Kreditkarte des Teilnehmers zur Verfügung stehen. i. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sein Fahrzeug mit dem Gentle-Run-Aufkleber-Satz zu bekleben, bestehend aus 8 Aufklebern (2x Logo Tür, 1 x Logo Motorhaube, 2 x kleiner Schriftzug, 2 x mittlerer Schriftzug, 1 x Schriftzug Scheibe). Der Teilnehmer ist für das ordnungsgemäße Anbringen und Entfernen der Aufkleber selbst verantwortlich. 2. Vertragsverhältnis mit Herrn Eichelmann a. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Teilnahme ist bestätigt, indem der Teilnehmer eine Anmeldung abgibt (Angebot) und Eichelmann Events Schweiz die Anmeldung bestätigt (Annahme). b. Eichelmann Events Schweiz organisiert und stellt nur den Rahmen der Ausfahrt, d.h. die einzelnen Events, Treffen, Catering. Für die Durchführung der ausgesuchten Events ist der jeweilige Veranstalter vor Ort verantwortlich, der sich aus dem Programm ergibt; Eichelmann Events Schweiz organisiert insoweit lediglich die zeitliche Koordination und Platzreservierungen. c. Die Ausfahrt orientiert sich nicht an Bestzeiten, Höchstgeschwindigkeiten oder anderen Bestmarken. Ebenso dürfen keine Wetten unter den Teilnehmern oder mit Dritten in Bezug auf The Gentle Run, soweit es die Autofahrten betrifft, abgeschlossen werden. Grund der Ausfahrt ist allein das Verleben einer schönen Zeit mit anderen Interessierten. d. Für das rechtzeitige und pünktliche Erscheinen an den jeweiligen Orten der von Eichelmann Events Schweiz organisierten und der sich aus dem Programm ergebenden Events ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. e. Die Teilnehmer sind für den Betrieb und das Führen (inklusive Ein- und Ausparken, Rangieren, Halten, jegliche Wendemanöver usw.) ihres Fahrzeugs jederzeit vollständig selbst verantwortlich. Absicherungen oder Sicherungsmaßnahmen durch Eichelmann Events Schweiz während der Fahrten (inklusive Ein- und Ausparken, Rangieren, Halten, jegliche Wendemanöver) erfolgen ausdrücklich nicht. Im Falle eines Unfalls oder eines technischen Defekts ist jeder Teilnehmer verpflichtet, selbst die Unfallstelle oder die Haltestelle zu sichern und entsprechende Hilfe zu organisieren. Eine Kontrolle durch Eichelmann Events Schweiz findet insoweit nicht statt.

f. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, soweit erforderlich personenbezogene Daten der Teilnehmer an Hotels und Leistungserbringer bzw. Veranstalter weiterzuleiten. g. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, die Planungen bis Ende Mai abzusagen, wenn zu wenige Teilnehmer angemeldet sind und damit der Zweck der gemeinsamen Fahrt in Frage steht. Etwa bereits bezahlte Teilnahmegebühren (siehe 3.) werden in diesem Fall zinslos wieder erstattet. 3. Kosten a. Die Teilnehmer zahlen an Eichelmann Events Schweiz eine Gebühr für die Organisation der Ausfahrt in Höhe von EUR 990.-. Darin enthalten sind sämtliche Leistungen gemäß Leistungsbeschrieb The Gentle Run 2017 und dem Programm. b. Die Gebühr ist 14 Tage nach der Anmeldung zur Zahlung fällig, andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. c. Eine nachträgliche Abmeldung ist möglich bis 31.03.2016 (durch Fax, Mail oder Post an Eichelmann Events Schweiz), wobei Eichelmann Events Schweiz die bis dahin angefallenen Kosten berechnen bzw. von der Rückerstattung in Abzug bringen kann, mindestens aber 10% der Gebühr. Dem Teilnehmer ist vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als 10%. d. Der Teilnehmer zahlt im Übrigen alle Gebühren und Kosten (z.b. Tankfüllungen) selbst, soweit diese nicht ausdrücklich laut Programm und Leistungsbeschrieb von Eichelmann Events Schweiz enthalten sind. e. Soweit dem Teilnehmer durch polizeiliche Maßnahmen das Weiterfahren untersagt wird, übernimmt Eichelmann Schweiz Events hierfür keine Haftung. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren findet nicht statt. Soweit der Teilnehmer die Ausfahrt bzw. Teilnahme aufgrund technischer Defekte oder anderer Probleme, die Eichelmann Events Schweiz nicht zu vertreten hat, abbrechen muss, findet eine Rückerstattung von Teilnehmergebühren nicht statt. Soweit ein Teilnehmer sich regelwidrig verhält, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden; eine Rückerstattung von Teilnehmergebühren findet nicht statt. Der Teilnehmer ist nicht verpflichtet an der Teilnahme einzelner Events; eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren findet aber nicht statt. f. Etwaige Bußgelder, Strafgelder und sonstige Gebühren, die mit dem Führen und Betrieb des Fahrzeugs zusammenhängen, zahlt der Teilnehmer selbst.

g. Eintrittsgelder für einzelne Veranstaltungen bzw. Kosten einzelner Bestandteile der Ausfahrt werden erstattet, wenn ohne Verschulden des Teilnehmers die einzelne Veranstaltung ausfällt und der Teilnehmer bzw. Eichelmann Events Schweiz einen rechtlichen Erstattungsanspruch gegen den jeweiligen Veranstalter hat. 4. Sonstige Verhaltensregeln a. Die Ausfahrt sowie generell die gesamte gemeinsame Zeit darf keinesfalls zu einem Wettrennen, einem Wettkampf, einem sonstigen Kräftemessen oder Ähnlichem genutzt werden. b. Fahrten in Kolonne sind unzulässig und dürfen nur erfolgen, soweit sie tatsächlich nur zufällig erfolgen. c. Die Teilnehmer versichern und sind verpflichtet, sich zu jeder Zeit an die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu halten. Dies gilt auch für etwaige Geschwindigkeitsbegrenzungen. Andere Teilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) dürfen zu keinem Zeitpunkt durch die Ausfahrt behindert oder beeinträchtigt werden. 5. Foto- und Videoaufnahmen a. Eichelmann Events Schweiz wird möglicherweise während der Ausfahrt Foto-, Tonund Videoaufnahmen anfertigen bzw. durch einen Fotografen anfertigen lassen. b. Jeder Teilnehmer, der für eine Foto- und Videoaufnahme posiert, willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Eichelmann Schweiz Events erstellt werden. c. Eichelmann Events Schweiz ist berechtigt, diese Aufnahmen auf www.thegentlerun.com sowie auf fremden Webseiten zur Bewerbung weiterer Ausfahrten einzusetzen. Eichelmann Events Schweiz wird die Fotos aber nicht willkürlich und nicht außerhalb des Zwecks der Bewerbung für Folgeausfahrten einsetzen. d. Eichelmann Events Schweiz kann die Fotos auch an die Teilnehmer zu Erinnerungszwecken weitergeben; die Nutzung der Fotos durch die Teilnehmer ist ausschließlich privat erlaubt (nicht bei Facebook, Internet usw.). e. Wer mit der Verwendung nicht einverstanden ist, teilt dies Eichelmann Events Schweiz bzw. dem Fotografen mit.

6. Haftungsfreistellung a. Der Teilnehmer stellt Eichelmann Events Schweiz von der Inanspruchnahme durch Dritte in jeglicher Hinsicht frei, soweit diese darauf beruht, dass i. das Fahrzeug nicht oder nicht ausreichend ordnungsgemäß betrieben oder geführt wird; ii. der Fahrer nicht oder nicht ausreichend ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnimmt; iii. oder der Teilnehmer gegen Regelungen dieser Teilnahmebedingungen verstößt. 7. Gewährleistung von Eichelmann Events Schweiz a. Eichelmann Events Schweiz leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Ausfahrt. Er leistet Gewähr für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger. b. Eichelmann Events Schweiz kann einzelne angekündigte Events oder Bestandteile der Ausfahrt ändern, soweit dies geboten und die Änderung unwesentlich und dem Teilnehmer zumutbar ist. c. Eichelmann Events Schweiz ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Insoweit findet auch keine Gewährleistung statt. 8. Haftung von Eichelmann Events Schweiz a. Eichelmann Events Schweiz haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch ihn selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ihm beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ihm beruhen. b. Eine Haftung von Eichelmann Events Schweiz darüber hinaus ist ausgeschlossen. Stand: August 2016