Reglement Förderprogramm Küchenlüftung Ein Energieeffizienzprogramm von hotelleriesuisse Gültig ab 1. November 2015 hotelleriesuisse Kompetent. Dynamisch. Herzlich. Monbijoustrasse 130 Postfach CH-3001 Bern Telefon +41 31 370 41 11 Fax +41 31 370 44 44 nachhaltigkeit@hotelleriesuisse.ch www.hotelleriesuisse.ch
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 Zuständigkeiten... 3 1.2 Förderberechtigte... 3 1.3 Ablauf und Einreichung Fördergesuch... 3 1.4 Fristen... 3 1.5 Dauer des Förderprogramms... 4 1.6 Bewilligung und Auszahlung... 4 1.7 Kontrollen, Nachweise und Berichterstattung... 4 1.8 Garantieleistungen... 4 1.9 Auskunftspflicht Steuerbehörden... 4 1.10 Unterstützung ProKilowatt... 4 2 Förderbedingungen bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage... 5 2.1 Gegenstand der Förderung... 5 2.2 Förderbeitrag... 5 2.3 Notwendige Dokumente... 5 3 Besondere Förderbedingungen Induktionsherd... 6 3.1 Gegenstand der Förderung... 6 3.2 Förderbeitrag... 6 3.3 Notwendige Dokumente... 6 4 Besondere Förderbedingungen effizienter Salamander... 6 4.1 Gegenstand der Förderung... 6 4.2 Förderbeitrag... 7 4.3 Notwendige Dokumente... 7 5 Besondere Förderbedingungen effiziente steckbare Kühlgerate... 7 5.1 Gegenstand der Förderung... 7 5.2 Förderbeitrag... 8 5.3 Notwendige Dokumente... 8 (Version Januar 2017) Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 2
1 Allgemeine Bestimmungen hotelleriesuisse fördert zusammen mit ProKilowatt die Energieeffizienz durch die Optimierung des Stromverbrauchs der Lüftungsanlagen in Grossküchen von Hotels und durch weitere begleitende Fördermassnahmen für Induktionsherde, effiziente Salamander und effiziente steckbare Kühlgerate und hat zum Ziel, mehr Bewusstsein für Energieeffizienz in der Hotellerie zu schaffen. Das Förderprogramm startet am 1. November 2015 und dauert 3 Jahre. 1.1 Zuständigkeiten hotelleriesuisse führt als Programmleitung die Auswertung und Beurteilung der Fördergesuche sowie die Auszahlung der Förderbeiträge durch. Die Grobanalyse und die Installationen der Fördermassnahmen werden durch designierte Umsetzungspartner und konzessionierte Installationsfachpartner durchgeführt. 1.2 Förderberechtigte Beitragsberechtigt sind Hotels mit Grossküchen in der Schweiz, welche die in diesem Reglement aufgeführten Förderbedingungen erfüllen. Richtwerte für eine Grossküche: Als Richtgrösse dient der Volumenstrom der Lüftungsanlage von rund 8 000 m 3 /h. Es sind nur die in diesem Reglement aufgeführten Fördermassnahmen beitragsberechtigt, deren Installation nach dem 1. November 2015 erfolgte. Der Gesuchsteller akzeptiert mit der Gesuchstellung die Förderbedingungen, die im vorliegenden Reglement normiert sind. 1.3 Ablauf und Einreichung Fördergesuch Der Ablauf zum Förderprogramm Küchenlüftung ist wie folgt: 1) Der Gesuchsteller reicht das Formular «Anmeldung für eine Grobanalyse zum Förderprogramm Küchenlüftung» an hotelleriesuisse ein. 2) Der Umsetzungspartner nimmt direkt mit dem Hotel Kontakt auf und vereinbart einen Termin für die Beratung und Grobanalyse vor Ort. 3) Das Hotel erhält vom Umsetzungspartner eine Kostenofferte für die Installation und Umsetzung der bedarfsgesteuerten Küchenlüftung. 4) Das Hotel reicht den «Antrag Fördergesuch Effizienzprogramm Küchenlüftung» mit einer Kopie der Kostenofferte an hotelleriesuisse ein. 5) Beurteilung und Entscheid durch hotelleriesuisse. Das Gesuch wird zum Zeitpunkt der Einreichung und nach den Bedingungen dieses Reglements beurteilt. Das Gesuch um Fördergelder gilt nur dann als bewilligt, wenn der Gesuchsteller eine Bestätigung von hotelleriesuisse erhalten hat. 6) Das Hotel erteilt die Auftragsbestätigung zur Umsetzung. 7) Nach Installation reicht der Gesuchsteller die Kopien der Installationsrechnungen an hotelleriesuisse ein. Die Daten der Erfolgskontrolle werden durch die Umsetzungspartner an hotelleriesuisse gemeldet. 8) Der Förderbeitrag wird durch hotelleriesuisse nach Prüfung aller Unterlagen an den Gesuchsteller ausbezahlt. 1.4 Fristen Der Antrag für ein Fördergesuch kann nach Erhalt der Installationsofferte gestellt werden. Er ist vor Umsetzungsbeginn einzureichen, ansonsten muss das Gesuch abgewiesen werden. Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 3
Alle notwendigen Dokumente müssen spätestens zwei Monate nach Installation an hotelleriesuisse eingereicht worden sein, ansonsten muss das Fördergesuch abgewiesen werden. 1.5 Dauer des Förderprogramms Das Förderprogramm beginnt am 1. November 2015 und dauert 3 Jahre. Damit die Prüfung des Fördergesuchs rechtzeitig, vor Ablauf des Förderprogramms, erfolgen kann, ist das Fördergesuch bis spätestens 30. Juni 2018 bei hotelleriesuisse einzureichen. Ist das Fördergeld vor dem 30. Juni 2018 aufgebraucht, wird das Förderprogramm frühzeitig beendet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 1.6 Bewilligung und Auszahlung hotelleriesuisse entscheidet über das Fördergesuch auf Basis des Reglements und teilt dem Gesuchsteller den Entscheid (Zusage/Ablehnung) mit. Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt ausschliesslich an den im Gesuch genannten Kontoinhaber nach Abschluss der Installation, Erbringung des Nachweises der durchgeführten Erfolgskontrolle und Einreichung aller notwendigen Dokumente (gemäss 2.3, 3.3, 4.3). hotelleriesuisse behält sich bei nachweislicher, unzulässiger Mehrfachförderung vor, das Gesuch abzulehnen. Beiträge, die unrechtmässig erwirkt wurden, sind von den Empfängern zurückzuerstatten. Die Förderbeiträge für Programme können aus mehrwertsteuerlicher Sicht grundsätzlich immer wie Subventionen betrachtet werden und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer (vgl. Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG, Art. 29 MWSTV). 1.7 Kontrollen, Nachweise und Berichterstattung Es werden nur Gesuche gefördert, welche von einem von hotelleriesuisse beauftragten Umsetzungspartner und einer konzessionierten Installationsfirma durchgeführt wurden. Der Gesuchsteller erklärt sich damit einverstanden. Der Eigentümer der geförderten Installation akzeptiert und gewährleistet eine umfassende Einsichtnahme in sämtliche mit der Installation in Verbindung stehenden Dokumente durch die beauftragten Umsetzungspartner von hotelleriesuisse. Mit dem Ziel, das Effizienzprogramm bekannt zu machen und dessen Erfolg zu dokumentieren, behält sich hotelleriesuisse vor, über die ausgeführten Fördermassnahmen und Installationen in der Öffentlichkeit und in den Medien Bericht zu erstatten. Der Gesuchsteller erklärt sich grundsätzlich bereit, dass über den bei ihm umgesetzten Fördergegenstand berichtet werden darf. Er kann in begründeten Fällen die Berichterstattung ausschlagen. 1.8 Garantieleistungen Allfällige Garantieleistungen werden in den jeweiligen Werkverträgen zwischen der Installationsfirma und dem Hotel normiert. 1.9 Auskunftspflicht Steuerbehörden Die ausgerichteten Förderbeiträge sind als Einkommen zu versteuern. Bei Anfragen durch die Steuerbehörden ist hotelleriesuisse verpflichtet, Auskunft über die Empfänger erteilter Förderbeiträge zu geben. 1.10 Unterstützung ProKilowatt Unterstützt wird das Förderprogramm durch ProKilowatt unter der Leitung des Bundesamts für Energie. Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 4
2 Förderbedingungen bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage 2.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist eine Regeleinheit für die Bedarfssteuerung in Grossküchen. Die Bedarfsregelung ist bei üblichen Lüftungsanlagen nachrüstbar. Das Paket besteht aus: Temperatur- und optischen Sensoren Intelligenter Zentraleinheit Frequenzumformer (falls nötig) Der wechselstromseitige Anschluss der Frequenzumformer muss durch die Bauherrschaft separat in Auftrag gegeben werden. Effizienten Antrieb (falls nötig, mindestens Effizienzklasse IE3). Der Wechselstromseitige Anschluss der Antriebe muss durch die Bauherrschaft separat in Auftrag gegeben werden. Installation und Verdrahtung Bestehende Frequenzumformer können normalerweise über die Bedarfsregelung angesteuert werden und müssen nicht ersetzt werden. Je nach Ausgangslage kostet die Nachrüstung für den Gesuchsteller ca. 20 000.- Franken pro Lüftungsanlage. Die installierte Regeleinheit muss die obigen Kriterien für eine bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage zur Annahme des Fördergesuchs erfüllen. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Grobanalyse durch einen Umsetzungspartner von hotelleriesuisse. Gesuchsteller und Umsetzungspartner von hotelleriesuisse bestätigen, dass die Grobanalyse durchgeführt wurde und die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden. 2.2 Förderbeitrag Für die Nachrüstung einer Bedarfssteuerung in einer Grossküche ist der maximale Förderbeitrag vom Payback abhängig und entspricht maximal 40% der Investitionskosten oder CHF 6 000.- Franken. Der Förderbeitrag wird anhand der definitiven Investitionskosten berechnet. Die Grobanalyse und die Beratung durch die Umsetzungspartner sind Bestandteil des Förderprogramms und für das Hotel kostenlos. 2.3 Notwendige Dokumente Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Fördergesuch müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Rechnungskopie Installation Datenblatt Grobanalyse zu den Fördermassnahmen Datenblatt Erfolgskontrolle, unterzeichnet vom Umsetzungspartner und vom Gesuchsteller Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 5
3 Besondere Förderbedingungen Induktionsherd Die Offertanfrage und die Installation eines Induktionsherdes als Ersatz für einen Gussplattenherd erfolgen in ausschliesslicher Verantwortung des Gesuchstellers. Die Leistung des Förderprogramms beschränkt sich auf die Bewilligung und die Ausschüttung des Förderbeitrags. 3.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist ein Induktionsherd als Ersatz für einen Gussplattenherd mit diesen technischen Voraussetzungen: Herdanlage mit mindestens 4 Induktionsfeldern oder 2 Grossinduktionsfeldern oder Tischgeräte mit 2 bis 4 Feldern Voraussetzung für Fördermittel für einen Induktionsherd ist die Installation einer Küchenlüftung (gemäss «2. Förderbedingungen bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage»). Gesuchsteller und Umsetzungspartner von hotelleriesuisse bestätigen, dass die Grobanalyse durchgeführt und die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden. 3.2 Förderbeitrag Als Förderbeitrag für einen Induktionsherd als Ersatz für einen Gussplattenherd werden pauschal 5 000.- Franken oder für Tischgeräte Fr. 1 000.- Franken ausbezahlt. Es kann maximal ein Induktionsherd pro Gesuchsteller berücksichtigt werden. 3.3 Notwendige Dokumente Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Fördergesuch müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Rechnungskopie Installation Datenblatt Grobanalyse zu den Fördermassnahmen Datenblatt Erfolgskontrolle, unterzeichnet vom Umsetzungspartner und vom Gesuchsteller 4 Besondere Förderbedingungen effizienter Salamander Die Offertanfrage und die Installation eines effizienten Salamanders erfolgen in ausschliesslicher Verantwortung des Gesuchstellers. Die Leistung des Förderprogramms beschränkt sich auf die Bewilligung und die Ausschüttung des Förderbeitrags. 4.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung ist ein effizienter Salamander mit Tellererkennung und Timer mit diesen technischen Voraussetzungen: Schnelle Aufheizzeit von ca. 5 bis 10 Sekunden Tellererkennung für automatisches Einschalten Timer für automatisches Abschalten Voraussetzung für Fördermittel für einen effizienten Salamander ist die Installation einer Küchenlüftung (gemäss «2. Förderbedingungen bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage»). Gesuchsteller und Umsetzungspartner von hotelleriesuisse bestätigen, dass die Grobanalyse durchgeführt und die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden. Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 6
4.2 Förderbeitrag Als Förderbeitrag für die Nachrüstung von einem Salamander in einer Grossküche werden pauschal 1 000.- Franken ausbezahlt. Die Grobanalyse und die Beratung durch die Umsetzungspartner sind Bestandteil des Förderprogramms und für das Hotel kostenlos. Es kann maximal ein Salamander pro Gesuchsteller berücksichtigt werden. 4.3 Notwendige Dokumente Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Fördergesuch müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Rechnungskopie Installation Datenblatt Grobanalyse zu den Fördermassnahmen Datenblatt Erfolgskontrolle, unterzeichnet vom Umsetzungspartner und vomgesuchsteller 5 Besondere Förderbedingungen effiziente steckbare Kühlgerate Die Offertanfrage und die Installation eines effizienten und steckbaren Kühlgerätes erfolgen in ausschliesslicher Verantwortung des Gesuchstellers. Die Leistung des Förderprogramms beschränkt sich auf die Bewilligung und die Ausschüttung des Förderbeitrags. 5.1 Gegenstand der Förderung Gegenstand der Förderung sind effiziente steckbare Kühlgerate mit diesen technischen Voraussetzungen: Kühl- oder Gefriergerät der Energieeffizienzklasse A+++. Beitragsberechtigte Geräte sind auf www.topten.ch publiziert. Es werden folgende Geräte gefördert: Kühltruhen Kühlregale mit Türen Lager-Kühlschränke 1-türig Lager-Kühlschränke 2-türig Lager-Gefrierschränke 1-türig Lager-Gefrierschränke 2-türig Lager-Kühl-Gefrier-Kombi Voraussetzung für Fördermittel für eine effiziente steckbare Kühlanlage ist die Installation einer Küchenlüftung (gemäss «2. Förderbedingungen bedarfsgesteuerte Lüftungsanlage»). Gesuchsteller und Umsetzungspartner von hotelleriesuisse bestätigen, dass die Grobanalyse durchgeführt und die Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurden. Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 7
5.2 Förderbeitrag Als Förderbeitrag für die Nachrüstung eines Kühl- oder Gefriergerätes der Effizienzklasse A+++ in einer Grossküche werden pauschal mit 1 000.- Franken ausbezahlt. Es kann maximal ein Kühl- oder Gefriergerät pro Gesuchsteller berücksichtigt werden. 5.3 Notwendige Dokumente Zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag Fördergesuch müssen folgende Dokumente eingereicht werden: Rechnungskopie Installation Datenblatt Grobanalyse zu den Fördermassnahmen Datenblatt Erfolgskontrolle unterzeichnet vom Umsetzungspartner und Gesuchsteller Reglement Förderprogramm Küchenlüftung 8