nachrichtlich: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Transkript:

Rheinlandpfalz Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Postfach 3160 I 55021 Mainz Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Postfach 20 03 61 56003 Koblenz Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4646 poststelle@mueef.rlp.de www.mueef.rlp.de Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Postfach 10 02 62 67402 Neustadt an der Weinstraße Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Str. 7 55116 Mainz Landesamt für Geologie und Bergbau Emy-Roeder-Str. 5 55129 Mainz Landesamt Mobilität Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Untere Bodenschutzbehörden gemäß Verteiler nachrichtlich: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Ministerium der Finanzen Mein Geschäftszeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon/Fax 08. Juni 2016 90 03-00009/2016-001 Dr. Josef Backes 06131 16-4405 Dok-Nr. 2016/059619 Josef.Backes@mueef.rlp.de 06131 16-174405 Referat: 1075 Bitte immer angeben! Vollzug des Bodenschutzrechts - hier: Bodenfunktionsbewertung in Rheinland-Pfalz Anlage: LGB - Themenheft 1 Bodenfunktionsbewertung in der Planungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 15.10.2009 hatte das damalige Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz den mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmten 1

Seite 2 Leitfaden "Bodenschutz in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung" als Anwendungshilfe ALEX-Informationsblatt 28 für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt. Das ALEX-Informationsblatt 28 basierte dabei auf einem Leitfaden der Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz, der unter Einbeziehung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz erarbeitet wurde. In diesem Leitfaden ist die prinzipielle Vorgehensweise zur Prüfung bodenschutzrelevanter Belange in der nach Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Umweltprüfung allgemeingültig beschrieben, jedoch ohne konkrete Informationen zur Bodenfunktionsbewertung in Rheinland-Pfalz geben zu können. Durch die enge Verzahnung von BauGB und Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist aber für eine qualifizierte Abwägung im Planungsverfahren eine Beurteilung der im BBodSchG verankerten Bodenfunktionen notwendig. Dabei sind im Zuge der Umweltprüfung für das Schutzgut Boden die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Archivfunktionen relevant. Vor diesem Hintergrund hat das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland- Pfalz (LGB) gemeinsam mit dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) systematisch Methoden und geeignete Kartenprodukte für die dazu notwendige Bodenfunktionsbewertung entwickelt. Zwischenzeitlich wurde in Anwenderworkshops in 2012 und 2014 die Praxistauglichkeit der Bodenfunktionsbewertung überprüft und die Karten produkte verbessert. Die Karten zur Bodenfunktionsbewertung liegen für beide Bundesländer flachendeckend für die landwirtschaftliche Nutzfläche im Maßstab 1: 5.000 vor und sind über Web-Kartendienste abrufbar sowie als GIS-Daten bestellbar. Nach 13 Abs. 4 des rheinland-pfälzischen Landesbodenschutzgesetzes obliegt dem Landesamt für Geologie und Bergbau die Ermittlung der bodenkundlichen Grunddaten und die Fortschreibung der Auswertungsmethoden für den vorsorgenden Bodenschutz. Dies beinhaltet insbesondere die Erarbeitung von Grundlagen und Methoden sowie die Vermittlung des Standes der Technik an die zuständigen Behörden. 2

Wieinlandpfalz Seite 3 Im aktuell vom LGB herausgegebenen Themenheft Vorsorgender Bodenschutz 1 Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis ist abschließend die für Rheinland-Pfalz künftig anzuwendende Methode zur Bodenfunktionsbewertung dokumentiert und anwendungsfreundlich näher beschrieben. Das LGB-Themenheft 1 Bodenfunktionsbewertung für die Planungspraxis stellt insoweit eine Konkretisierung gegenüber dem o.a. ALEX-Informationsblatt 28 gemäß dem eingangs dargestellten Rundschreiben vom 15.10.2009 dar und wird hiermit für den Vollzug des Bodenschutzrechts in Rheinland-Pfalz eingeführt. Für die Bodenfunktionsbewertung in Rheinland-Pfalz werden einzelne Bodenfunktionen sowie eine Gesamtfunktionale Bodenbewertung angeboten. Für die Gesamtbewertung werden die Bodenfunktionen Standorttypisierung für die Biotopentwicklung, Ertragspotenzial, Bodenwasserspeicherungsvermögen und Nitratrückhaltevermögen zu einer Gesamtfunktionalen Bodenbewertung subsummiert und nach ihrem Funktionserfüllungsgrad in 5 Stufen - von sehr gering bis sehr hoch - für den Boden ausgewiesen. Hierdurch konnte eine wesentliche Steigerung der Qualität von Abwägungsgrundlagen für das Schutzgut Boden in Rheinland-Pfalz erzielt werden. Für Fragen zur Bodenfunktionsbewertung stehen die im Themenheft angeführten Ansprechpersonen im LGB gerne zur Verfügung. Das Schreiben ist mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 3

Rheirilaridpfak Seite 4 Verteiler: Untere Bodenschutzbehörden Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße 1 54634 Bitburg Kreisverwaltung Vulkaneifel - Untere Bodenschutzbehörde - 54550 Daun Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz 5 67063 Ludwigshafen Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstraße 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Kreisverwaltung Altenkirchen Parkstraße 1 57610 Altenkirchen Kreisverwaltung Alzey-Worms Ernst-Ludwig-Str. 36 55232 Alzey Kreisverwaltung Bad Dürkheim Kreisverwaltung Bad Kreuznach Philipp-Fauth-Straße 11 Salinenstraße 47 67098 Bad Dürkheim 55543 Bad Kreuznach Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kreisverwaltung Birkenfeld Kurfürstenstraße 16 Schneewiesenstraße 25 54516 Wittlich 55765 Birkenfeld 4

Rheinlandpfalz Seite 5 Kreisverwaltung Cochem-Zell Kreisverwaltung Donnersbergkreis Endertplatz 2 Uhlandstraße 2 56812 Cochem 67292 Kirchheimbolanden Kreisverwaltung Germersheim Luitpoldplatz 1 76726 Germersheim Kreisverwaltung Kaiserslautern Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern Kreisverwaltung Kusel Trierer Straße 49 66869 Kusel Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Straße 11 55218 Ingelheim Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Bahnhofstraße 9 56068 Koblenz Kreisverwaltung Neuwied Wilhelm-Leuschner-Straße 9 56564 Neuwied Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis Insel Silberau 1 56130 Bad Ems 5

Rhcinlandpfalz Seite 6 Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südwestpfalz An der Kreuzmühle 2 Unterer Sommerwaldweg 40-42 76829 Landau 66953 Pirmasens Kreisverwaltung Trier-Saarburg Kreisverwaltung Westerwaldkreis Willy-Brandt-Platz 1 Peter-Altmeier-Platz 1 54290 Trier 56410 Montabaur Stadtverwaltung Frankenthal Am Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal Stadtverwaltung Kaiserslautern Willy-Brandt-Platz 1 67657 Kaiserslautern Stadtverwaltung Koblenz Gymnasialstraße 1 56068 Koblenz Stadtverwaltung Landau Marktstraße 50 76829 Landau Stadtverwaltung Ludwigshafen Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen Stadtverwaltung Mainz Jockel-Fuchs-Platz 1 55116 Mainz 6

RheinlandjDfab Seite 7 Stadtverwaltung Neustadt a.d.w. Stadtverwaltung Pirmasens Marktplatz 1 Exerzierplatz 17 67433 Neustadt a.d.w. 66953 Pirmasens Stadtverwaltung Speyer Maximilianstraße 100 67346 Speyer Stadtverwaltung Trier Am Augustinerhof 54290 Trier Stadtverwaltung Worms Marktplatz 2 67547 Worms Stadtverwaltung Zweibrücken Herzogstraße 1 66482 Zweibrücken