KUNDENINFORMATION Für alle Haushalte mit vollbiologischer Grundstückskläranlage Umweltfreundliche Abwasserreinigung und Abwasserentsorgung mit vollbiologischen Kleinkläranlagen Stand Februar 2017
LIEBE LESERINNEN UND LESER, im Freistaat Thüringen wird das häusliche Abwasser derzeit überwiegend den kommunalen (zentralen) Kläranlagen zugeleitet, in denen es umweltgerecht gereinigt und behandelt wird. In den kommenden Jahren wird sich dieser Anteil erhöhen. Es gibt allerdings Gebiete in Thüringen, für die ein Anschluss an eine zentrale Kläranlage nicht wirtschaftlich zu realisieren ist. In diesen Gebieten sollen vollbiologische Kleinkläranlagen als Dauerlösung zum Einsatz kommen. Im WVS-Verbandsgebiet obliegt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung dem Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS). Der WVS hat für einzelne Orte, Ortsteile und Siedlungsgebiete in einem Abwasserbeseitigungskonzept die zukünftige Abwasserentsorgung mit Kleinkläranlagen dargestellt. Wir informieren Sie im Folgenden über die Anforderungen an eine vollbiologische Kleinkläranlage, Kleinkläranlagenarten, die technischen Details und die rechtlichen Aspekte. Sie finden eine Vielzahl an praktischen Tipps, die Ihnen bei der Planung Ihrer Anlage helfen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. HEIKO PAGEL Werkleiter Wasser und Abwasser- Verband Bad Salzungen
VOLLBIOLOGISCHE KLEINKLÄRANLAGEN Der Umwelt zuliebe Nur wenige der in Thüringen vorhandenen Kleinkläranlagen Die umweltfreundliche und ordnungsgemäße Reinigung und reinigen das Abwasser nach den bundesweit geltenden gesetz- Entsorgung des Abwassers sollte daher ebenso selbstver- lichen Vorgaben und stellen somit eine zulässige Alternative ständlich und im Interesse eines jeden Bürgers sein wie die zur zentralen Abwasserentsorgung dar. Viele Anlagen sind gesicherte Versorgung mit Trinkwasser und Strom. jedoch undicht und verunreinigen das Grundwasser. Der bauliche Zustand stellt nicht selten eine Gefährdung für den Betreiber selbst dar. Wird unzureichend behandeltes Abwasser in die Gewässer eingeleitet, führt dies insbesondere in kleineren Gewässern neben Gesundheitsgefährdungen zu einer inakzeptablen Gewässergüte, die neben einem unangenehmen Geruch oft auch visuell wahrzunehmen ist. Hierbei ist nicht die Gewässerbelastung einer einzelnen Anlage das Problem, sondern die Belastung aus der Summe dieser Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
STAND DER TECHNIK Vollbiologische Kleinkläranlagen Vollbiologische Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung der häuslichen Abwässer. Sie sind für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 Kubikmeter und nicht mehr als 50 Einwohnerwerten bemessen. Kleinkläranlagen gibt es in verschiedenen Größen (Einwohnerwerte): Bei häuslichem Abwasser ist pro Einwohner ein Einwohnerwert als Rechnungsgröße angesetzt. Wohnen auf einem Grundstück 4 Einwohner, so wird eine Kleinkläranlage für 4 Einwohnerwerte benötigt. Kleinkläranlagen sind ab einer Nenngröße von 4 Einwohnerwerten verfügbar. Diese können jedoch auch das Abwasser von weniger als 4 Einwohnern behandeln. Vollbiologische Kleinkläranlagen müssen eine allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) besitzen. Mit dieser Zulassung stellt der Hersteller von Kleinkläranlagen sicher, dass alle Grenzwerte für eine ordnungsgemäße Abwasserbehandlung eingehalten werden. Funktionsweise und Reinigungsverfahren der Klärtechnik Kleinkläranlagen bestehen in der Regel aus den Reinigungsstufen Vorklärung, biologische Reinigung und Nachklärung, die in einem Baukörper integriert sind. Das herkömmlichste Reinigungsverfahren ist das SBR-Verfahren (sequentiell beschickter Reaktor), bei dem die biologische Reinigung und die Nachklärung in einer Kammer ( Reaktor ) zusammengefasst werden. Das SBR-Verfahren funktioniert wie folgt:
1 2 Beschickungsphase Das Abwasser gelangt zunächst in die Vorklärung (1. Kammer), in der die festen Bestandteile zurückgehalten werden. Von dort aus wird das Abwasser in das SBR-Becken (2. Kammer) geleitet. Belüftungsphase Im SBR-Becken findet die eigentliche biologische Reinigung statt. Dabei wechseln sich kurze Belüftungs- und Ruhephasen in einem kontrollierten Reinigungsprozess ab. So kann der sog. Belebtschlamm mit vielen Millionen Mikroorganismen entstehen und das Wasser gründlich reinigen. 4 Klarwasserabzug Das gereinigte Wasser wird nun in einen Bach, Fluss oder See (sog. Vorfluter), eine Versickerungsanlage oder einen öffentlichen Kanal eingeleitet. Danach folgt die Schlammrückführung vom SBR-Becken in die erste Kammer. 3 Ruhephase Nun folgt eine Ruhephase, in der der Belebtschlamm zum Boden der Anlage absinkt. Dadurch bildet sich im oberen Teil des SBR-Beckens eine Klarwasserzone.
KLÄRANLAGENARTEN Weitere Systeme und Reinigungsverfahren im Vergleich Merkmale Kläranlage Festbett SBR Tropfkörper Pflanzenkläranlage Membranfiltration Anschaffungskosten durchschnittlich niedrig niedrig durchschnittlich hoch Reinigungsleistung gut gut befriedigend gut sehr gut Nachrüstung in vorhandene Grube möglich (kein Tiefbau notwendig) ja ja nein, es wird ein zweiter Behälter benötigt nein, bzw. Tiefbau erforderlich ja Platzbedarf ca. 9 m 2 ca. 9 m 2 ca. 9 bis 18 m 2 großer Platzbedarf ca. 9 m 2 Laufende Kosten (ohne Abwasseranalysen) immer: Strom häufig: Luftfilter selten: elektr. Ersatzteile immer: Strom häufig: Luftfilter selten: elektr. Ersatzteile immer: Strom (Verbrauch 1/3 Belebungsanlagen) selten: Tauchpumpe gering: laufende Kosten, außer Tauchpumpe wird verwendet: Stromverbrauch gering immer: Strom (hoher Verbrauch) häufig: Filterkörper Wartungsaufwand (Hinblick auf 10 Jahre Betriebszeit) 2-3 x pro Jahr 2-3 x pro Jahr hoher Wartungsaufwand 1 x pro Jahr (Gefahr: Zusetzen der Anlage möglich) 3 x pro Jahr Funktion (ungleichmäßige Nutzung bzw. Auslastung) sehr gut bei einigen Systemen problematisch früher problematisch, neue Anlage problemlos Probleme möglich, das Beet kann austrocknen beste Reinigungsleistung
BETRIEB UND WARTUNG Erforderliche Unterlagen Vor der Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage ist eine Erstkontrolle durch den Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (Aufgabenträger) durchzuführen. Die Inbetriebnahme kann erst erfolgen, wenn ein Grundstücksentwässerungsplan vorliegt. Darüber hinaus darf eine vollbiologische Kleinkläranlage nur in Betrieb genommen werden, wenn ein Wartungsvertrag mit einem zertifizierten Fachbetrieb vorgelegt wird. Arbeitet eine Kleinkläranlage nicht mehr korrekt, wird in gewissem Maße die Umwelt geschädigt, weil unzureichend geklärtes Abwasser in den Untergrund versickert oder in einen Vorfluter gelangt. Das bedeutet, dass der Betreiber einer Kleinkläranlage einen Wartungsvertrag mit einer fachkundigen Firma abschließen muss. FOLGENDE UNTERLAGEN MÜSSEN IM RAHMEN DER ERSTKONTROLLE DEM WVS VORGELEGT WERDEN: Nachweis des Anlagentyps unter Angabe der allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Dichtheitsnachweis nach Einbau Wartungsvertrag Zertifizierte Wartungsfirmen können Sie direkt beim WVS erfragen oder auf der Internetseite des DWA Landesverband Sachsen / Thüringen finden: WWW.DWA-ST.DE
FÄKALSCHLAMMENTSORGUNG Änderungen zur bisherigen Entsorgung Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten, wird von der Wartungsfirma im Ergebnis der vom Kläranlagenhersteller vorgeschriebenen Wartung festgelegt, ob eine Fäkalschlammentsorgung erforderlich ist oder nicht. Wir empfehlen Ihnen für die Angebotsanfrage bei einem Kläranlagenhersteller sowie für weitere Informationen zum Vergleich der Kläranlagenarten die Internetseite www.klaeranlagen-vergleich.de sowie ein Beratungsgespräch in Ihrem Baumarkt.
IHRE ANLAGE Eigenkontrolle Nur durch regelmäßige Wartungen können Sie die Funktionsfähigkeit und Reinigungsleistung Ihrer Kleinkläranlage sicherstellen. Deshalb sind Sie als Betreiber zu regelmäßigen Sichtkontrollen verpflichtet, um festzustellen, ob die Kleinkläranlage ordnungsgemäß funktioniert, nicht offensichtlich undicht oder baufällig ist. Für die Kontrolle sind die weitergehenden Anforderungen der Bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten. Störungen und Vorkommnisse, die die Reinigungsleistung erheblich beeinträchtigen, sind zunächst dem Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen zu melden. Ein von Ihnen beauftragter Fachbetrieb kümmert sich anschließend um die Schadensbehebung. Genehmigung Ihrer eigenen Anlage Da Sie an einem öffentlichen Kanal angeschlossen sind, ist für die Genehmigung Ihrer Kleinkläranlage der Wasser und Abwasser-Verband Bad Salzungen (WVS) zuständig. Wir weisen darauf hin, dass durch den WVS keine Wartungsdienstleistungen an Grundstückskläranlagen angeboten werden.
FÖRDERUNGEN UND RECHTSGRUNDLAGEN Neubau mit Hilfe von Fördermitteln Der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, kann gefördert werden. Weitere Informationen zu der Richtlinie für die Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen erhalten Sie bei der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbank.de/foerderprogramme. DIE WICHTIGESTEN GESETZE ZUR KLÄRUNG UND EINLEITUNG VON HÄUSLICHEM ABWASSER IM FREISTAAT THÜRINGEN Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Thüringer Kleinkläranlagenverordnung (ThürKKAVO) Thüringer Kleinkläranlagenerlass Grundsätze des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Wasser und Abwasser-Verbandes Bad Salzungen Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung des Wasser und Abwasser- Verbandes Bad Salzungen (EWS) Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen Gerne beraten wir Sie bei der Anpassung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage (Kleinkläranlage) an den Stand der Technik und klären offene Fragen.
FÜR ALLE FRAGEN Ihr Ansprechpartner Für weitere Informationen zu den Anforderungen an eine vollbiologische Kleinkläranlage, Kleinkläranlagenarten, die technischen Details oder die rechtlichen Aspekte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erhalten wichtige Formulare, Anträge und weitere Informationen von Ihrem Ansprechpartner: Alle Informationen auch auf der Internetseite des WVS: RALF SCHNEIDER Tel.: 03695 / 667 514 Fax: 03695 / 622 263 E-Mail: r.schneider@wvs-basa.de WWW.WVS-BASA.DE/KLEINKLAERANLAGEN
KUNDENSERVICE KUNDENCENTER Tel.: 03695 / 667 0 Fax: 03695 / 622 263 Mail: wvs@wvs-basa.de ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 16.00 Uhr BEREITSCHAFTSDIENST Tel.: 03695 / 667 668 (Bei Störungen außerhalb der Geschäftszeiten, vorrangig zur Schadens- und Störungsbeseitigung) Donnerstag: Freitag: 8.30 bis 17.30 Uhr 8.30 bis 13.00 Uhr WASSER UND ABWASSER-VERBAND BAD SALZUNGEN Eisenacher Straße 2a 36433 Bad Salzungen www.wvs-basa.de