Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam, Puerto Rico, Amerikanische Jungferninseln und Nördliche Marianen)

Ähnliche Dokumente
Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam, Puerto Rico und Amerikanische Jungferninseln)

Malta. I. Rechtsgrundlagen

Tschechische Republik

1. Zustellung EG-Zustellungsverordnung vom 13. November 2007 (ABl. L 324 vom , S. 79)

Österreich. I. Rechtsgrundlagen

St. Vincent und die Grenadinen

Australien (einschließlich der australischen Außengebiete*)

Thailand. I. Rechtsgrundlagen

Frankreich (einschließlich überseeischer Departements*, ausschließlich sonstiger französischer Gebiete**)

Schweiz. 1. Zustellung Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (BGBl II S. 755);

Vereinigtes Königreich (ausschließlich sonstiger britischer Gebiete1)

Italien. I. Rechtsgrundlagen

Spanien (einschließlich der kanarischen Inseln)

Niederlande (ausschließlich Karibischer Teil der Niederlande (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Aruba, Curaçao, und Sint Maarten)

Schweden. I. Rechtsgrundlagen

Kanada. I. Rechtsgrundlagen

FORMBLATT A. Ersuchen um Durchführung einer Beweisaufnahme

Venezuela. I. Rechtsgrundlagen

1. Zustellung Postzustellungen sind zulässig (Artikel 6 dt.-brit. Rechtshilfeabkommen, 50 ZRHO).

Nigeria. I. Rechtsgrundlagen

I.B.1. Der Auslieferungsverkehr findet nach dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen

BETRIFFT: Revision des EPÜ: Artikel 115, 117, 119, 120, 123, 124, 127, 128, 130 ZUSAMMENFASSUNG

Europäisches Übereinkommen über die Übermittlung von Gesuchen um unentgeltliche Rechtspflege

Wie erfolgt die Zustellung der vollstreckbaren Notarkostenrechnung in die Schweiz?

Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz - BerHG)

13 des Handelsgesetzbuch (HGB)

I Formular für Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

Deutsche heiraten in New York (USA)

Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Konkordat über die Rechtshilfe und die Interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen 1

INHALTSVERZEICHNIS V ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII LITERATUR- UND MATERIALIENVERZEICHNIS XIX 1. TEIL: GRUNDLAGEN

Schweiz (Schweizerische Eidgenossenschaft)

Deutsche heiraten in Idaho (USA)

Übereinkommen über Transparenz in Investor-Staat-Schiedsverfahren auf der Grundlage von Verträgen

Verfahrensordnung für das Gütestelleverfahren im Sinne des 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA) Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über Soziale Sicherheit

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16

Slowenien (Republik Slowenien)

Inhaltsverzeichnis. EFTA-Übereinkommen. Anhang B

Übereinkommen über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Anerkennung und Vollstreckung von Titeln innerhalb der EU

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA) Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit

PROTOKOLL ZUR DURCHFÜHRUNG DER ALPENKONVENTION VON 1991 ÜBER DIE BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Datenschutz BO Nr. A PfReg. F 1.1g

Allgemeine Einführung in die ZRHO. 1 Begriff der Rechtshilfe in Zivil- oder Handelssachen

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

- 1 - ÜBEREINKOMMEN ZUR BEFREIUNG AUSLÄNDISCHER ÖFFENTLICHER URKUNDEN VON DER LEGALISATION 1. vom 5. Oktober 1961

I. Mitteilung gerichtlicher und außergerichtlicher Urkunden

Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten

Rundschreiben Nr. 4: Weiterleitung von Anzeigen zum Zwecke der Strafverfolgung an das Ausland bei fehlender schweizerischer Strafhoheit

Vertrag. zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Königreich der Niederlande. über

Übereinkommen 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit, 1951

Der Einsatz der Videokonferenz

Europäisches Übereinkommen über die internationalen Wirkungen der Entziehung der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften Orientierungsaussprache

Deutsche heiraten in der Russischen Föderation

(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt:

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1968, 661 FNA: FNA Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes

Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit ( 11, 12 EuRAG)

Eingangsstempel Bundesverwaltungsamt. Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter

Weiter Näheres über die Vsiumsregelung zu diesen und anderen Ländern kann unter erfahren werden.

Deutsche heiraten auf Mauritius

ANTRAG AUF SCHUTZ ANTRAGSFORMULAR - SCHUTZBEFEHL. Anschrift: DEN ANTRAG ENTGEGENNEHMENDE BEHÖRDE Name der Einrichtung:

Amtliche Bekanntmachung

Artikel II (Zu Artikel 1 des Übereinkommens in Verbindung mit Artikel 3 des Zusatzprotokolls)

Stellungnahme von. Name / Firma / Organisation : Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Kontaktperson : Telefon : Datum :

Verfahrensordnung der Gütestelle der Bauinnung München, Westendstraße 179, München vom Zuständigkeit

XI. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom (Haager Unterhaltsprotokoll) 1

Konkordat über die Rechtshilfe und die interkantonale Zusammenarbeit in Strafsachen

Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG) Geburtsdatum

Ordnung für das Schlichtungsverfahren (SchliVerfO) nach der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO für den Bereich der Erzdiözese Köln

Korrespondenzregeln. Korrespondenz mit Dritten und im Konzern

Entscheidung. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Fünfte Sektion

Auszug aus dem Sozialversicherungsabkommen (SVA)

Antrag. nach der. Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an. ehemalige deutsche Zwangsarbeiter. (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)

Protokoll. zur Änderung des Abkommens vom 11. April zwischen. der Bundesrepublik Deutschland. und. dem Königreich Belgien

Übersetzung tschechischsprachiger Urkunden ins Deutsche

PROTOKOLL Nr. 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen

1. Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht 1)

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -

Kommentar zur Zivilprozessordnung

Merkblatt: Regelapprobation

IM NAMEN DES VOLKES. In dem Rechtsstreit. B... als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. C... GmbH,

Hinweise zum Formblatt für Anträge auf Umwandlung

SDG-Liste. Ediktsdatei, SDG-Liste, Insolvenzverwalterliste u.a. Mag. Christian Gesek RR Peter Frank Bundesministerium für Justiz.

Lösungshinweise Abschnitt B I (Besitz) 1. Materielles Recht

Humboldt-Universität Berlin, Wintersemester 2013/2014. Vorlesung: Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht und Internationales Privatrecht

RICHTLINIEN FÜR DIE VOM HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) DURCHGEFÜHRTE PRÜFUNG GEMEINSCHAFTSMARKEN TEIL E REGISTER

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Übersetzung 1 Sechstes Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates

Geschäftsordnung der Schiedsstelle gemäß 12 der Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern über die Schiedsstelle nach 78 g Achtes Buch Sozialgesetzbuch

Transkript:

Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam, Puerto Rico, Amerikanische Jungferninseln und Nördliche Marianen) I. Rechtsgrundlagen 1. Zustellung Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 (BGBl. 1980 II S. 907, 1995 II S. 757); Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3105) 2. Beweisaufnahme Haager Beweisaufnahmeübereinkommen vom 18. März 1970 (BGBl. 1980 II S. 1290); Ausführungsgesetz vom 22. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3105) 3. Weitere für das Gebiet des Zivil- oder Handelsrechts bedeutsame zwischenstaatliche Vereinbarungen (wegen der Ausführungsgesetze und aktuellen Bekanntmachungen von Änderungsregelungen wird auf 3 Absatz 2 bis 5 ZRHO Bezug genommen) - Unterhalt Haager Unterhaltsübereinkommen vom 23. November 2007 (ABl. L 192 vom 22.7.2011, S. 51) Als Ausführungsgesetz für das Haager Unterhaltsübereinkommen gilt das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898) II. Ausgehende Ersuchen 1. Zustellung Die Zulässigkeit einer Postzustellung (Artikel 10 HZÜ) ist wegen des von Deutschland erklärten Widerspruchs gegen die Postzustellung in Deutschland im Hinblick auf ein eventuell zu beachtendes Gegenseitigkeitserfordernis vom Gericht zu beurteilen ( 50 ZRHO). durch ausländische Stellen: a) Empfangsstelle ist ABC Legal, 633 Yesler Way, Seattle, WA 98104, USA (Artikel 2 HZÜ), vgl. Anlage 3. b) Für den Zustellungsantrag ist das Formblatt ZRH 1 (Artikel 3 HZÜ) zu verwenden. Eintragungen sind in englischer oder französischer Sprache vorzunehmen (Artikel 7 Absatz 2 HZÜ).

2 c) Bei förmlicher Zustellung (Artikel 5 Absatz 1 HZÜ) ist eine Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die englische Sprache erforderlich (Artikel 5 Absatz 3 HZÜ, 26 ZRHO). Den Ersuchen, die in Puerto Rico erledigt werden sollen, können statt der Übersetzungen in die englische solche in die spanische Sprache beigefügt werden. d) Zustellungsersuchen werden von ABC-Legal vorrangig durch persönliche Übergabe erledigt. Falls daneben eine Ersatzzustellung gewünscht ist, muss dies gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b HZÜ ausdrücklich neben der Zustellung nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a HZÜ beantragt werden. Die Zustellung richtet sich nach dem Verfahrensrecht des jeweiligen Bundesstaates. In der Regel ist die Ersatzzustellung an erwachsene Familienangehörige, eine in der Familie beschäftigte Person oder einen erwachsenen Mitbewohner möglich. Ersatzzustellungen durch Einlegen in den Briefkasten (entsprechend 180 ZPO) sind mit ABC-Legal nicht möglich. e) Zustellungsantrag und zuzustellendes Schriftstück sind in zwei Stücken zu übermitteln (Artikel 3 Absatz 2 HZÜ). Die Übermittlung des Ersuchens erfolgt über die Prüfungsstelle unmittelbar an die Empfangsstelle (Artikel 3 Absatz 1 HZÜ). f) ABC Legal ist verpflichtet, Zustellungsersuchen binnen 30 Werktagen auszuführen. In Eilfällen kann um eine beschleunigte Zustellung (ohne Anfall zusätzlicher Kosten) ersucht werden, die binnen sieben Werktagen erledigt werden soll. Sie muss explizit beantragt werden ( expedited service ). durch deutsche Auslandsvertretungen: Die deutschen Auslandsvertretungen können Anträge auf formlose Zustellung in Ausnahmefällen ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit des Zustellungsempfängers in eigener Zuständigkeit erledigen. Die Gründe für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme sind in dem an die Auslandsvertretung zu richtenden Zustellungsantrag anzugeben ( 14 ZRHO). Die Übermittlung von Zustellungsantrag (einfach) und zuzustellenden Schriftstücken (zweifach) erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Postweg (Postdienstleister) unmittelbar an die örtlich zuständige Auslandsvertretung. 2. Beweisaufnahme durch ausländische Stellen: a) Zentrale Behörde ist das U.S. Department of Justice, Civil Division, Office of International Judicial Assistance, Benjamin Franklin Station, P.O. Box 14360, Washington, D.C. 20004, USA (Artikel 2 HBÜ).

3 b) Für das Rechtshilfeersuchen ist eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache erforderlich (Artikel 4, 33 HBÜ). Den Ersuchen, die in Puerto Rico erledigt werden sollen, können statt der Übersetzungen in die englische solche in die spanische Sprache beigefügt werden. c) Die Übermittlung des Rechtshilfeersuchens erfolgt über die Prüfungsstelle unmittelbar an die Zentrale Behörde (Artikel 2 Absatz 2 HBÜ). d) Mitglieder des ersuchenden Gerichts können bei der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens anwesend sein, wenn das Department of Justice dies genehmigt hat (Artikel 8 HBÜ). Eine Beweisaufnahme durch Beauftragte (Artikel 17 HBÜ) ist zulässig. durch deutsche Auslandsvertretungen: Die deutschen Auslandsvertretungen erledigen Ersuchen um Vernehmung, Abnahme von Eiden oder Aufnahme von Beweisen durch Vorlage von Urkunden oder anderen Gegenständen in Ausnahmefällen in eigener Zuständigkeit ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der zu vernehmenden Person, wenn die Erledigung ohne Anwendung von Zwang möglich ist. Bei in Puerto Rico zu erledigenden Rechtshilfeersuchen sollen grundsätzlich amerikanische Behörden in Anspruch genommen werden. Konsularische Beweisaufnahmen für Puerto Rico wären nur im Generalkonsulat Miami möglich. Die Gründe für eine ausnahmsweise Inanspruchnahme sind in dem an die Auslandsvertretung zu richtenden Rechtshilfeersuchen anzugeben ( 14 ZRHO). Die Übermittlung des Rechtshilfeersuchens erfolgt über die Prüfungsstelle auf dem Postweg (Postdienstleister) unmittelbar an die örtlich zuständige Auslandsvertretung. Des Weiteren können die deutschen Auslandsvertretungen die Erledigung von Ersuchen um Vernehmung oder Abnahme von Eiden ohne Inanspruchnahme amerikanischer Behörden herbeiführen, wenn das Ersuchen in der Form der Commission (vgl. Anlage 1) abgefasst ist. Wegen der hierbei entstehenden Kosten sollte die Commission nur ausnahmsweise für solche Ersuchen gewählt werden, die sich aus besonderen Gründen zur Erledigung durch amerikanische Behörden nicht eignen. Für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt das Gleiche; der Wortlaut der Commission ist entsprechend zu ändern. Nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika ist eine Vernehmung in der Weise, dass die zu vernehmende Person veranlasst wird, alles über den Gegenstand der Vernehmung Bekannte im Zusammenhang anzugeben, nicht üblich. Mit einer sachgemäßen Erledigung von Ersuchen um Vernehmung einer Person ist nur zu rechnen, wenn an der Stelle der sonst üblichen kurzen Angabe des

4 Beweisthemas in den Richtlinien alle zur Person und zur Sache erheblichen Einzelheiten fortlaufend in Form bestimmter Fragebögen (Fragebogen, vgl. Anlage 2) angeführt werden, aus deren Beantwortung in ihrer Gesamtheit eine zusammenhängende Sachdarstellung zu entnehmen ist. Das Ersuchen ist an die örtlich zuständige Auslandsvertretung zu senden; im Begleitschreiben ist zu beantragen, dass die Commission nach Ausfüllung der Anschrift einer nach dem Recht des betreffenden Staates zuständigen und befugten Person zur Erledigung übergeben und die aufgenommene Verhandlung an das ersuchende Gericht zurückgesandt wird. Bei einer Commission, die im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York zu erledigen ist, bedarf es keiner Übersetzung. III. Eingehende Ersuchen 1. Zustellung durch zuständige Stelle: a) Zustellungsanträge werden der Zentralen Behörde des zuständigen Bundeslandes übermittelt (Artikel 2, 3 HZÜ; 9 Absatz 4 ZRHO). b) Eintragungen in das Formblatt (Artikel 3 HZÜ) sind in englischer, französischer oder deutscher Sprache zulässig (Artikel 7 Absatz 2 HZÜ). c) Bei förmlicher Zustellung (Artikel 5 Absatz 1 HZÜ) ist eine Übersetzung des zuzustellenden Schriftstücks in die deutsche Sprache erforderlich (Artikel 5 Absatz 3 HZÜ, 3 HZÜAG). d) Das Zustellungszeugnis ist anhand des Formblattes zu erteilen ( 124 ZRHO); die Eintragungen können in deutscher Sprache erfolgen. e) Die Rückleitung von Zustellungszeugnis und Anlagen ( 122, 124 ZRHO) erfolgt durch das Amtsgericht (je nach Regelung im Bundesland über die Prüfungsstelle) unmittelbar an die ersuchende Stelle (Artikel 6 Absatz 1, 4 HZÜ, 89 Absatz 4 ZRHO). f) Nach dem Recht bestimmter Bundesstaaten der Vereinigten Staaten sind auch nichtstaatliche Stellen, insbesondere Rechtsanwälte, zur Bewirkung von Zustellungen in Gerichtsverfahren befugt. Nach Auffassung der Vertragspartner fallen auch Zustellungsanträge solcher Personen in den Anwendungsbereich von Artikel 3 Absatz 1 HZÜ. 2. Beweisaufnahme durch zuständige Stelle: a) Rechtshilfeersuchen werden der Zentralen Behörde des zuständigen Bundeslandes übermittelt (Artikel 2 HBÜ, 9 Absatz 4 ZRHO).

5 b) Für das Rechtshilfeersuchen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich (Artikel 4, 33 HBÜ, 9 HBÜAG). c) Die Rückleitung der Erledigungsstücke des Amtsgerichts ( 87, 88, 135 ZRHO) erfolgt über die Prüfungsstelle und die Zentrale Behörde an die ersuchende Stelle (Artikel 13 HBÜ, 89, 135 Satz 4 ZRHO). d) Mitglieder des ersuchenden Gerichts können bei der Erledigung eines Rechtshilfeersuchens anwesend sein, wenn die Zentrale Behörde dies genehmigt hat (Artikel 8 HBÜ, 10 HBÜAG). Ein Beauftragter des ersuchenden Gerichts kann eine Beweisaufnahme durchführen, wenn die Zentrale Behörde sie genehmigt hat. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden (Artikel 17 HBÜ, 12 HBÜAG). IV. Kosten Rechtshilfekosten werden nach Maßgabe des Artikels 12 HZÜ sowie der Artikel 14 und 26 HBÜ erstattet, s. a. Anlage 3. Sachverständigen- und Dolmetscherkosten sind nach Artikel 14 Absatz 2 HBÜ zu erstatten. Die Inanspruchnahme von deutschen Auslandsvertretungen nach Abschnitt II Nummer 2 für Ersuchen, mit denen um Vernehmung medizinischer Sachverständiger in den Bundesstaaten New Jersey und New York gebeten wird, empfiehlt sich wegen der deutlich geringeren Kosten im Vergleich zur kostenträchtigen Einschaltung eines Commissioners. Bundesamt für Justiz Stand der Bearbeitung: 31.03.2017

6 Vereinigte Staaten Anlage 1 Im Namen des Volkes Das Amts-(Land-, Oberlandes-)Gericht an Herrn *) *) Sie werden hierdurch benachrichtigt, dass das oben genannte Gericht Sie zum Commissioner bestellt hat und Sie durch Gegenwärtiges ermächtigt, den (die) in in dem Bezirk des Staates wohnende(n) in der vor dem genannten Gericht schwebenden Prozesssache de Kläger(s-in), gegen d Beklagte(n), als Zeugen---Partei---nach den folgenden Richtlinien---wenn zulässig, ---eidlich---uneidlich---zu vernehmen: **) Urkundlich unter der Unterschrift des Vorsitzenden des genannten Gerichts in unter Beidrückung des Gerichtssiegels ausgefertigt am (Siegel) Unterschrift (Amtsbezeichnung) *) Wird von der Auslandsvertretung eingesetzt **) An dieser Stelle ist der Streitgegenstand kurz darzustellen Erforderlichenfalls sind hier auch die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften über das anzuwendende inländische Verfahren wörtlich aufzunehmen. Außerdem sind die zu stellenden Fragen hier einzufügen oder auf die in Form des Fragebogens (siehe Anlage 2) beigefügte Anlage zu verweisen.

7 Vereinigte Staaten Anlage 2 Muster eines Fragebogens bei der Abfassung von Ersuchen in Form der Commission oder der Letters Rogatory 1. Frage: Welches ist Ihr Name, Vorname, Alter, Beruf, Wohnsitz? 2. Frage: Kennen Sie die Parteien und seit wann? Sind Sie mit einer von Ihnen verwandt oder verschwägert? 3. Frage: Hatten Sie mit dem Beklagten am eine Unterredung? Wenn ja, welche Personen waren noch anwesend? 4. Frage: Hat der Beklagte bei dieser Gelegenheit erklärt? usw. Letzte Frage: Wissen Sie sonst noch etwas über die Streitfragen in diesem Rechtsstreit, was Sie noch nicht gesagt haben? Bitte äußern Sie sich hierzu ausführlich.

8 Vereinigte Staaten Anlage 3 ABC Legal 633 Yesler Way Seattle, WA 98104 USA Telefon: + 1 (206) 521 2979 Fax: + 1 (206) 224 3410 E-Mail: info@hagueservice.net Website: http://www.hagueservice.net Zustellungsgebühren: Zahlbar in amerikanischer Währung im Voraus Jahr Beschreibung Gebühr in U.S. Dollar Bis zum Jahr 2020 Persönliche Zustellung oder Zustellung per Post $95 Zahlungsmöglichkeiten: VISA/Mastercard und die meisten der internationalen Kreditkarten, Banküberweisungen, internationale Postanweisungen und von der Regierung ausgestellte Schecks. Der Zustellungsempfänger ist beim Zahlungsvorgang zwingend anzuführen. Alle Zustellungsersuchen, die ohne Nachweis der Zahlung in einer der vorgenannten Formen eingehen, werden unerledigt zurückgesandt. Es empfiehlt sich sicherzustellen, dass bei Eingang des Ersuchens bei ABC Legal die Zahlung dort bereits eingegangen ist (Übersendung des Ersuchens etwa zwei Wochen nach Zahlung) Bankverbindung: Wells Fargo Bank Kontonummer: 2007107119 Swift Code (Bankleitzahl): WFBIUS6S