SCHULPARTNERSCHAFTEN mit Israel

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Transkript:

SCHULPARTNERSCHAFTEN mit Israel MERKBLATT 2014 Zuschüsse für israelische Schülergruppen und Begleitlehrkräfte Stand: Oktober 2013 Version 1.0.2014 v. 16.10.2013 Pädagogischer Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Postfach 22 40 53012 Bonn www.kmk-pad.org

Seite 2 von 6 Alle Schulen mit Interesse an einer deutsch-israelischen Partnerschaft können Anträge stellen, wenn sie regelmäßig einen gegenseitigen Schüleraustausch durchführen möchten. Ziel des Programms ist der Aufbau und die Förderung langfristiger Schulpartnerschaften. Schülerinnen und Schülern aus Deutschland und Israel wird so die Möglichkeit gegeben, sich kennen zu lernen und sich ein aktuelles Bild vom jeweils anderen Land zu machen. Wie finde ich eine Partnerschule? Potenzielle Partnerschulen weltweit finden Sie unter www.partnerschulnetz.de. Täglich registrieren sich auf dieser Seite neue Schulen aller Schultypen, sodass die Seite immer aktuell ist. Zusätzlich vermittelt der PAD Partnerschaften mit jenen Schulen in Israel, die sich der Initiative Schulen: Partner der Zukunft (PASCH) angeschlossen haben und Deutsch als Fremdsprache unterrichten (PASCH-Schulen). Hier steht die Website der PASCH-Initiative (www.pasch-net.de) als Kommunikationsplattform zur Verfügung, die zudem eine Zusammenarbeit von Schulen auch virtuell ermöglicht. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf www.kmkpad.org/programme/schulpartnerschaften-der-pasch-initiative.html (Downloads). Unter www.auswaertiges-amt.de (Reise und Sicherheit) veröffentlicht das Auswärtige Amt Sicherheitshinweise zu Ländern/Regionen. Der PAD behält sich vor, eine Förderzusage zu widerrufen, falls sich die Sicherheitslage ändert. Was wird gefördert? Fahrt- und Programmkosten der Schülergruppen (Basisantrag) Für Schülergruppen der israelischen Partnerschulen können folgende Zuschüsse beantragt werden: Zuschüsse zu den Fahrtkosten (auf direktem Weg vom Heimatort zur Gastschule und zurück) der israelischen Schülergruppe und der Begleitlehrkräfte von 110,00 pro Person, die von der deutschen Schule an die israelische Gruppe ausgezahlt werden. eine Versicherungspauschale: 0,50 Euro pro Tag/Person. Die deutsche Schule überprüft, ob für die israelische Gruppe im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen Auslandskrankenversicherungsschutz besteht. Ist dies nicht der Fall, muss sie für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Hierfür kann eine Versicherungspauschale beantragt werden. ein Programmkostenzuschuss zur Gestaltung des Programms: max. 50 Euro pro Tag/Gruppe, insgesamt nicht mehr als 500 Euro. Es kann sich hierbei um Ausgaben z. B. für den öffentlichen Nahverkehr oder anderweitige Fahrtkosten vor Ort, Eintrittsgelder für Museen oder Ausstellungen, Arbeitsmaterialien, eine Referentin/einen Referenten handeln. Die Kosten müssen im Zusammenhang mit der themenbezogenen Programmgestaltung stehen. Der Programmkostenzuschuss ist nur für Programmkosten innerhalb Deutschlands verwendbar. Es kann nur ein Besuch der israelischen Partner/Kalenderjahr bezuschusst werden, auch dann, wenn eine Schule Partnerschaften mit mehreren Schulen in Israel pflegt. Die Fördersätze gelten vorbehaltlich der endgültigen Haushaltsentscheidung des Deutschen Bundestags.

Seite 3 von 6 Projektkosten (Zusatzantrag) Wenn die Partnerschulen das gewählte Thema während der Begegnung intensiver bearbeiten möchten, können sie anstelle des Programmkostenzuschusses einen Projektkostenzuschuss beantragen. Dieser beträgt bis zu 1.500 Euro. Hinweise zu den Förderbedingungen und den Antragsmodalitäten erhalten Sie im Merkblatt Förderung von Projekten. Ein Projektkostenantrag kann nur im Zusammenhang mit einem Antrag auf Fahrtkostenzuschüsse (Basisantrag) gestellt werden. Eine gleichzeitige Beantragung von Programm- und Projektkosten ist ausgeschlossen. Im Falle einer Ablehnung des Projektantrags kann nachträglich ein Programmkostenzuschuss gewährt werden. Nach welchen Kriterien wird gefördert? Langfristigkeit und Gegenseitigkeit der Partnerschaft Die Begegnungen sind Teil einer auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit ausgerichteten Schulpartnerschaft. Unter Gegenseitigkeit verstehen wir wechselseitige Besuche der Partnerschulen. Nur in Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Für Sprachreisen, Orchesterreisen oder Studienfahrten können keine Anträge auf Zuschüsse gestellt werden. Themenbezogene Programmgestaltung Eine Austauschbegegnung ist in erster Linie eine pädagogische Veranstaltung. Überwiegend touristisch geprägte Reisen werden nicht bezuschusst. Deshalb muss das schulische und außerschulische Programm an einem gemeinsamen, konkret gefassten Thema ausgerichtet sein. Besonders angeregt werden im Jahr 2014 Themen mit historischem Bezug (z. B. 100 Jahre Ausbruch des Ersten Weltkriegs, 75 Jahre Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, 25 Jahre Mauerfall). Weitere Anregungen für Themen, die sich für eine Schülerbegegnung eignen, finden Sie auf unserer Website unter www.kmkpad.org/programme/schulpartnerschaften-mit-israel.html (Downloads). Aus dem Programm der Begegnung muss hervorgehen, welchen Bezug die einzelnen Aktivitäten zum gewählten Thema haben. Dies sollte in unserem Antragsformular ausführlich dargestellt werden! Im Antrag sollte auch deutlich werden, dass die Schülerinnen und Schüler an der Programmgestaltung aktiv mitwirken (s. dazu auch unsere Hinweise auf S. 5 zur Antragsbeurteilung). Integration in den Schulalltag An mindestens drei Schultagen müssen Hospitationen und gemeinsame thematische Arbeit bzw. Projektarbeit der deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schüler stattfinden. Alternativ besteht die Möglichkeit von zwei Schulbesuchstagen und einem Tag in einer schulähnlichen Institution. Unterkunft Die Schülerinnen und Schüler wohnen in Gastfamilien. Ausschließliche Aufenthalte an einem dritten Ort (z. B. Schullandheim) können nicht bezuschusst werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei berufsbildenden Schulen) ist eine Unterkunft während der Woche im Internat oder Wohnheim möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler am Wochenende in Gastfamilien aufgenommen werden. Begleitlehrkräfte Die für die Austauschbegegnung verantwortlichen Lehrkräfte müssen Lehrerin bzw. Lehrer an den Partnerschulen sein. Externe Koordinatoren können nur in Ausnahmefällen, nach Genehmigung durch den PAD, zugelassen werden. Aufenthaltsdauer Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens sieben, maximal 21 Tage während der Schulzeit an der Partnerschule (einschließlich An- und Abreise). Mehrtägige Exkursionen dürfen drei Tage nicht überschrei-

Seite 4 von 6 ten und müssen unter Einbeziehung des Wochenendes geplant werden. Gruppengröße Die Mindestgruppengröße beträgt zehn Schülerinnen und Schüler und eine Begleitlehrkraft. Ab elf Schülerinnen/Schülern kann eine zweite Lehrkraft, ab 21 Schülerinnen/Schülern eine dritte Lehrkraft gefördert werden. Pro Schule und Kalenderjahr können höchstens 25 Personen Fördermittel erhalten. Versicherungsschutz Bei einem Besuch der ausländischen Partnerschule in Deutschland muss die deutsche Schule sicher stellen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz der ausländischen Gruppe besteht (z. B. im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen). Wenn die Notwendigkeit besteht, die ausländische Gruppe zu versichern, kann beim PAD eine Versicherungspauschale (s. S. 3) beantragt werden. Hinweis auf weitere Förderung Die Gesamtförderung durch den PAD und andere Zuschussgeber darf nicht mehr als 100% der tatsächlich entstandenen Kosten umfassen. Was ist hinsichtlich der Einhaltung der Förderkriterien zu beachten? Die beiden Partnerschulen sind gemeinsam für die Einhaltung der o. g. Kriterien verantwortlich. Die deutsche Schule informiert den PAD umgehend, wenn Änderungen eintreten und sich z. B. die Gruppengröße oder die Aufenthaltsdauer verändern. Erhöht sich die Teilnehmerzahl oder verlängert sich die Aufenthaltsdauer nach Versand des Zwischenbescheides durch den PAD, führt dies i. d. R. nicht zu einer Erhöhung der Fördersumme! Die Förderung gilt nur für die im Antrag genannte israelische Partnerschule. Ein Wechsel der Partnerschule ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den PAD möglich. Bei zeitlicher Verschiebung einer bereits bewilligten Austauschbegegnung in das Folgejahr ist die Fördersumme zurückzuzahlen. Eine Übertragung der Fördersumme in das Folgejahr ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Falls das Programm nicht eingehalten oder die Aufenthaltsdauer verkürzt wird, behält sich der PAD vor, die Fördersumme zurückzufordern. Welche Fristen und Formblätter müssen beachtet werden? Antragschluss Anträge auf Fahrtkostenzuschüsse für eine Austauschbegegnung (Basisantrag): 15.12.2013 (Datum des Poststempels) Anträge auf Förderung eines Projektes (Zusatzantrag): 15.12.2013 (Datum des Poststempels) Unterlagen jeweiliges Antragsformular: in zweifacher Ausfertigung mit Unterschrift und Schulstempel Programm: Das Formular Programm der Austauschbegegnung ist zu verwenden und muss mit dem Antrag fristgerecht eingereicht werden. Anträge ohne Programm werden nicht bearbeitet. ggf. Projektantrag: Der Projektantrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten, aus der die Einhaltung der Projektkriterien (siehe Merkblatt Förderung von Projekten ) hervorgeht.

Seite 5 von 6 Alle Antragsformulare finden Sie im Internet unter www.kmk-pad.org/programme/schulpartnerschaften-mit-israel.html Es werden nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet. Alle Anträge werden von der deutschen Schule gestellt. Schulfremde Personen oder Eltern erhalten keine Zuschüsse. Was geschieht nach Antragseingang im PAD? Antragsbeurteilung Die Anträge werden sowohl unter formalen wie auch qualitativen Gesichtspunkten beurteilt und verglichen. Hinsichtlich der Qualität des Antrags wird besonderer Wert gelegt auf: die Wahl eines originellen bzw. innovativen Themas, eine konkrete und eindeutige Formulierung des Themas, die Umsetzung des Themas im Programm der Begegnung, eine ausgewogene Einbindung der Partnerschulen, die aktive Beteiligung aller Schülerinnen und Schüler an der Programmgestaltung und Programmdurchführung, Aktivitäten im Programm, die den deutschen und den ausländischen Schülerinnen und Schülern eine enge Zusammenarbeit ermöglichen, ein Programm, das den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gibt, sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und die Werte/Perspektiven der Partnerschülerinnen und schüler kennen zu lernen, einen eindeutigen Bezug von Exkursionen und außerschulische Aktivitäten zum Thema der Begegnung. tte beachten: Bei Nichteinhaltung der Förderkriterien werden Anträge abgelehnt. Es werden vorrangig Anträge mit überzeugender Themenorientierung beziehungsweise mit qualitativ überzeugendem Projektantrag (s. Merkblatt Projekte) gefördert. Aufgrund erhöhter Antragszahlen und begrenzter Fördermittel können nicht alle Antragsteller mit einer Förderung rechnen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zwischenbescheid für den Fahrtkosten- und Programmkostenzuschuss, die Versicherungspauschale und den Projektkostenzuschuss Der Zwischenbescheid informiert darüber, dass der Antrag als förderwürdig eingestuft wurde und wie hoch die Fördersumme voraussichtlich sein wird. Mit einem Zwischenbescheid können die Schulen im Jahr 2014 aufgrund der Haushaltsverhandlungen der neuen Regierung vermutlich nicht vor Ende März 2014 rechnen. Außer in dringenden Fällen bitten wir, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Bewilligungsbescheid und Auszahlung der Fördersumme Der Bewilligungsbescheid informiert über die endgültige Höhe der Fördersumme. Er wird frühestens vier Wochen vor Beginn der Austauschmaßnahme durch den PAD versandt. Gleichzeitig wird der PAD die Fördersumme anweisen, d. h. die Fahrtkostenzuschüsse, die Versicherungspauschale und den Programmkostenzuschuss erhalten Sie frühestens vier Wochen vor Beginn der Austauschbegegnung.

Seite 6 von 6 Die Auszahlung von Projektkosten ist erst nach Durchführung der Austauschbegegnung(en) und Abrechnung des Projektes möglich. Was muss bei der Abrechnung beachtet werden? Verwendungsnachweis Der Erhalt und die Verwendung der Fahrt- und Programmkostenzuschüsse müssen mit dem Verwendungsnachweis spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Aufenthalts gegenüber dem PAD bestätigt werden. Originalbelege, mit denen die ordnungsgemäße Verausgabung der Mittel nachgewiesen werden kann (d. h. Rechnungen über die Fahrtkosten und die Verwendung der Programmkosten, unterschriebene Teilnehmerliste, Rechnung über die Versicherung für die ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer), müssen für eine stichprobenartige Prüfung durch den PAD oder das Bundesverwaltungsamt sechs Jahre aufbewahrt werden. Abrechnung von Projektkosten Die Abrechnung und Auszahlung von Projektkosten erfolgt nach Durchführung der Austauschbegegnung. Die Schulen werden gebeten, die Projektkostenabrechnung mit Originalbelegen spätestens zwei Wochen nach der Begegnung beim PAD einzureichen. Die Formulare Empfangs- und Verwendungsnachweis (für Fahrt- und Programmkostenzuschüsse) sowie das Formular Projektkostenabrechnung (für Projektkostenzuschüsse) finden Sie auf unserer Website unter www.kmk-pad.org/programme/schulpartnerschaften-der-pasch-initiative.html Sollten die Abrechnungsunterlagen nicht fristgerecht beim PAD vorliegen, behält sich der PAD vor, die Fördersumme zurückzufordern. Welche abschließenden Berichte müssen vorgelegt werden? Bericht über die Austauschbegegnung Jede Schule, die Fördermittel für Fahrt- und ggf. Programmkosten erhalten hat, muss dem PAD einen Kurzbericht über den Besuch mit dem hierfür vorgesehenem Formular zusenden. Selbstverständlich ist der PAD auch an Bildmaterial für die Veröffentlichung in seinen Publikationen interessiert. Projektbericht Wurde zusätzlich ein Projekt durchgeführt, ist für den Bericht das hierfür vorgesehene Formular zu verwenden. Der o. g. Kurzbericht für Begegnungen ohne Projektantrag muss in diesem Fall nicht zusätzlich eingereicht werden. Die Berichtsformulare finden Sie auf unserer Website unter www.kmk-pad.org/programme/schulpartnerschaften-der-pasch-initiative.html Der PAD verwendet die Berichte auch zur Weiterleitung an das Auswärtige Amt, die Kultusministerien, ausländische Partner und zur Veröffentlichung bei Seminaren und Tagungen. Dieser Verwendung stimmen die Berichterstatterinnen und -erstatter mit dem Einreichen ihrer Berichte zu. Wer hilft bei Fragen weiter? Frau Herbert 0228 / 501 274 andrea.herbert@kmk.org