Gestaltung: alle Rechte vorbehalten WIK K. Krause I. Ritter Normales JAV-Wahlverfahren

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Transkript:

Gestaltung: alle Rechte vorbehalten WIK K. Krause I. Ritter 2002

Folie 1: Mindestanzahl Mindestanzahl von von jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden, Auszubildenden, Bestehen Bestehen eines eines BR, BR, normales normales und und vereinfachtes vereinfachtes Wahlverfahren Wahlverfahren Eine JAV wird nach 60 Abs. 1 BetrVG gewählt: - in Betrieben - mit in der Regel mindestens 5 AN, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: jugendliche AN), oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (im Folgenden: Auszubildende). Achtung: BR muss bei Vorliegen der Voraussetzungen WV bestellen Wichtig: Wahl einer JAV setzt Bestehen eines BR Voraus (keine Wahl einer JAV ohne Existenz eines BR!) Welches Welches Wahlverfahren Wahlverfahren findet findet Anwendung? Anwendung? - zwingend das vereinfachte Wahlverfahren: 5 bis 50 jugendliche AN bzw. Auszubildende - vereinfachtes Wahlverfahren auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung mit dem AG: 51 bis 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende - zwingend das normale Wahlverfahren: über 100 jugendliche AN bzw. Auszubildende

Folie 2 Bestellung Bestellung des des Wahlvorstands Wahlvorstands Betriebsrat bestellt mindestens dreiköpfigen WV zur Wahl der JAV per Beschluss Wann wird der Wahlvorstand bestellt? spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Amtszeit, besser jedoch Beispiel: Amtszeit der alten JAV läuft am 03.10.2002 ab. wesentlich früher wegen notwendiger Vorbereitungszeit Sonstige Fälle der Bestellung eines WV ( 13 II Nr. 2-6 ivm 64 I S.2 BetrVG): - gesetzlich vorgeschriebene Anzahl der JAV-Mitglieder wird unterschritten - Rücktritt/Anfechtung/Auflösung der JAV - JAV besteht noch nicht 8 Wochen zurück: 08.08.2002 Besser jedoch wesentlich früher

Folie 3: Ende Ende der der Amtszeit Amtszeit Wann endet die Amtszeit einer JAV? - bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand bereits eine JAV: - bei Bekanntgabe des Wahlergebnisses bestand noch keine JAV: 2 Jahre nach des dem Ende der Amtszeit der vorangehenden JAV 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für die bestehende JAV Aber: spätestens immer am 30.11. des Wahljahres Ausnahme: JAV-Wahl wurde außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums durchgeführt und das Wahlergebnis wurde am oder nach dem 01.10. des Jahres vor dem Wahljahr bekannt gegeben Folge: keine JAV-Wahl notwendig (Amtszeit dann bis maximal 3 Jahre)

Folie 4: Bestellung des WV durch GBR/KBR/Arbeitsgericht Was passiert, wenn der BR nicht spätestens 8 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV einen WV bestellt? - 6 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV kann GBR oder - falls dieser nicht besteht KBR WV bestellen und - 6 Wochen vor Ende der Amtszeit der JAV können 3 wahlberechtigte AN oder im Betrieb vertretene Gewerkschaft beim Arbeitsgericht Bestellung des WV beantragen (Arbeitsgericht setzt dann WV ein) Wichtig: Bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes kann BR/GBR/KBR WV bestellen und BR kann auch bis zum Tätigwerden des GBR/KBR bzw. bis zum rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgerichtes Wahlvorstand bestellen (nicht, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist)

Folie 5: Zusammensetzung Zusammensetzung und und Geschäftsführung Geschäftsführung des des WV WV Zusammensetzung: WV besteht aus mind. 3 Mitgliedern, bei Bedarf mehr als 3 (Großbetriebe), aber immer ungerade Zahl 3 Mitglieder Eines der Mitglieder muss wählbar zum BR sein (volljährig und mind. 6 Monate betriebszugehörig) Eines der Mitglieder wird bestellt zur/zum: Vorsitzenden Aufgaben: - Vertretung des WV nach außen, - Unterzeichnung von Schriftstücken, - Vertretung vor dem Arbeitsgericht Männer und Frauen Wichtig: sollen dem WV angehören, wenn beide Geschlechter unter jugendlichen AN und Auszubildenden im Betrieb vertreten Ersatzmitglieder Wichtig: nach Möglichkeit für jedes Mitglied eines, Reihenfolge muss festgelegt werden Geschäftsführung: im Betrieb vertretene Gewerkschaft Wichtig: kann (nicht stimmberechtigtes) Mitglied entsenden (nur möglich, wenn nicht bereits ein Mitglied des WV Mitglied der Gewerkschaft ist) - Beschlüsse des Wahlvorstands werden in nicht öffentlichen Sitzungen mit einfacher Mehrheit gefasst (Beschlussfähigkeit bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder) - WV kann sich schriftliche Geschäftsordnung geben - Betriebsadresse muss festgelegt werden, unter der der WV zu erreichen ist - Hinzuziehung von Wahlhelfern für den Wahlvorgang möglich (Beschluss)

Folie 6: Information Information der der ausländischen ausländischen jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Das aktive und passive Wahlrecht aller betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden ist ein hohes Gut Daher der Grundsatz: WV soll die der deutschen Sprache nicht mächtigen jugendlichen AN und Auszubildenden informieren über: - Wahlverfahren - die Wählerliste und die Vorschlagsliste/n - Wahlvorgang und Stimmabgabe Wie können die ausländischen Kolleginnen und Kollegen informiert werden? Wichtig: Es sollen alle Bekanntmachungen und Aushänge des Wahlvorstands übersetzt und die Übersetzung ebenfalls ausgehängt werden 1. Merkblatt 2. Dolmetscher (Durchführung einer Versammlung für die ausländischen jug. AN u. Auszubildenden)

Folie 7: Aufstellen Aufstellen der der Wählerliste Wählerliste Erste Amtshandlung des WV: Aufstellung einer Liste aller wahlberechtigten jugendlichen AN und Auszubildenden Achtung: WV hat (gerichtlich durchsetzbaren) Auskunftsanspruch gegen den AG: Alle Informationen und Unterlagen, die für die Erstellung der Wählerliste notwendig sind, müssen vom AG erteilt / herausgegeben werden. WV macht vor Erstellen der Wählerliste den Auskunftsanspruch geltend (Fristsetzung) und verwertet die Informationen Bleibt AG untätig: Einleitung eines Beschlussverfahrens erwägen (einstweilige Verfügung) Inhalt - getrennt nach Geschlechtern - mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum - in alphabetischer Reihenfolge Nach Erstellen der Wählerliste: Wählerliste wird zeitgleich mit Erlass des Wahlausschreibens ohne Geburtsdaten der jugendlichen AN und Auszubildenden ausgelegt oder mittels Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gegeben. Wichtig: Alle jugendlichen AN und Auszubildenden müssen Einblick in die Wählerliste nehmen können.

Folie 8: Wahlberechtigung Wahlberechtigung und und AN-Status AN-Status Grundsatz: Wahlberechtigt sind alle betriebsangehörigen (jugendlichen ) AN unter 18 Jahren und alle Auszubildenden unter 25 Jahre Wichtig: Maßgebend ist das Alter am Wahltag Definition Arbeitnehmer/innen: persönlich abhängige Beschäftigte, die für den AG Dienste leisten und dessen Weisungsrecht unterworfen und in dessen Betrieb eingegliedert sind Dazu zählen: Problematisch: - jug. ausländische AN - jug. Teilzeit-AN - jug. Außendienstmitarbeiter/innen - jug. Tele-AN - jug. Heim-AN - sog. freie Mitarbeiter - sog. Selbstständige - Fremdfirmenangestellte

Folie 9: Wahlberechtigung Wahlberechtigung und und Auszubildenden-Status Auszubildenden-Status Wahlberechtigt sind auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren dazu gehören: klassische Auszubildende: Berufsausbildungsvertrag nach 3 BBiG Aber auch: Vertragsverhältnisse, die Ausbildung im weiteren Sinne zum Gegenstand haben (Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten) wie: Anlernlinge, Praktikanten, Volontäre, Umschüler, Krankenpflegeschüler, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen Nicht: Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres, theoretische Ausbildung ohne Bezug zum Betrieb, Schülerpraktikanten Aber: Auszubildende in reinen Ausbildungsbetrieben (außerbetriebliche Ausbildungswerkstatt, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, Reha-Zentrum etc.) haben kein Wahlrecht (Auszubildende sind hier Zweck und nicht Mittel zum Zweck ) Merke: Auszubildende in überbetrieblichen Ausbildungsstätten (Lehrwerkstätten, Ausbildungszentren) sind wahlberechtigt, da diese Betriebe keine reinen Ausbildungsbetriebe sind Achtung: Volljährige Auszubildende haben das Wahlrecht zur JAV und zum BR

Folie 10: Betriebszugehörigkeit Betriebszugehörigkeit der der jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Wahlberechtigung nach 61 Abs.1 und 60 Abs.1 BetrVG setzt voraus: Betriebszugehörigkeit betriebszugehörig sind jugendliche AN und Auszubildende, die - auf Montage und im Außendienst eingesetzt werden, wenn sie der Weisungsmacht der Betriebsleitung unterliegen - vorübergehend im Ausland eingesetzt werden, ohne die Bindung an den Betrieb zu verlieren - vorübergehend in einen anderen Betrieb versetzt werden - wegen Wehr- und Zivildienst abwesend sind - sich in Elternzeit befinden - gekündigte sind und weiter beschäftigt werden Problematisch: Berufsausbildung in mehreren Betrieben eines UN (Ausbildung in Abschnitten) nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb, in dem wesentliche Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten der Auszubildenden getroffen werden Berufsausbildung in Betrieben mehrerer UN eines Konzerns nur Betriebszugehörigkeit zu dem Betrieb des UN, mit dem Vertrag geschlossen wurde und in dem die wesentlichen Entscheidungen in personellen und sozialen Angelegenheiten getroffen werden ABER: Wenn Auszubildende für die gesamte Zeit einem Betrieb eines UN zugewiesen werden, mit dem kein Vertrag besteht, dann Betriebszugehörigkeit zu diesem Betrieb

Folie 11: Größe Größe der der JAV JAV ( ( 62 62 Abs. Abs. 11 BetrVG) BetrVG) und und Regelanzahl Regelanzahl der der jugendliche jugendliche AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden (Wahlberechtigte AN: jugendliche AN unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahre) Maßgebliche Zahlenstaffel für die Anzahl der JAV-Mitglieder: 5 bis 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer: eine Person 21 bis 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 3 Mitglieder 51 bis 150 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 5 Mitglieder 151 bis 300 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 7 Mitglieder 301 bis 500 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 9 Mitglieder 501 bis 700 wahlberechtigte Arbeitnehmer:11 Mitglieder 701 bis 1000 wahlberecht. Arbeitnehmer: 13 Mitglieder In Betrieben mit mehr als 1000 jugendlichen AN und Auszubildenden besteht die JAV aus 15 Mitglieder. Eine weitere Vergrößerung des Gremiums ist nicht möglich. Regelanzahl der jugendlichen AN und Auszubildenden Grundsatz: Es kommt darauf an, wie viele jugendliche AN und Auszubildende in der Regel im Betrieb tätig sind - die Anzahl der betriebsangehörigen jugendlichen AN und Auszubildenden im Normalzustand (Rückblick und Prognose) - dem WV steht ein Beurteilungsspielraum zu - jug. Aushilfs-AN zählen, wenn sie mind. 6 Monate im Jahr im Betrieb tätig sind

Folie 12: Mindestsitze Mindestsitze des des Geschlechts Geschlechts in in der der Minderheit Minderheit ( ( 62 62 Abs.3 Abs.3 BetrVG) BetrVG) Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte (Gruppenprinzip) existiert nicht mehr Aber: Wenn JAV aus mind. 3 Mitgliedern besteht, muss das Geschlecht in der Minderheit (Männer oder Frauen) mind. entsprechend dem zahlenmäßigen Verhältnis in der JAV vertreten sein. Achtung: Mindestsitze heißt, dass mehr Sitze für das Geschlecht in der Minderheit möglich sind Die Anzahl der Mindestsitze berechnet sich nach dem Höchstzahlensystem: Beispiel: Betrieb mit 152 jugendlichen AN und Auszubildenden, davon 112 männliche und 40 weibliche Beschäftigte. Es sind 7 JAV-Sitze zu vergeben. Berechnung nach dem Höchstzahlensystem (Zahlen nebeneinander stellen, jeweils durch 1, 2, 3 usw. teilen, danach die höchsten Teilzahlen aussortieren): 112 Männer : 1 = 112 40 Frauen : 1 = 40 112 Männer : 2 = 56 40 Frauen : 2 = 20 112 Männer : 3 = 37,3 40 Frauen : 3 = 13,3 112 Männer : 4 = 28 40 Frauen : 4 = 10 112 Männer : 5 = 22,4 40 Frauen : 5 = 8 112 Männer : 6 = 18,7 40 Frauen : 6 = 6,6 112 Männer : 7 = 16 40 Frauen : 7 = 5,7 Ergebnis: 2 Höchstzahlen entfallen auf die Frauen, daher 2 Mindestsitze. Achtung: Sollte die niedrigste noch relevante Höchstzahl auf beide Geschlechter zugleich entfallen, entscheidet das Los.

Folie 13: Das Das Wahlausschreiben Wahlausschreiben WV muss nun Wahlausschreiben vorbereiten und Beschluss fassen über: - Ort, an dem Wählerliste und Wahlordnung ausliegen sollen - Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen sollen - Ort, Tag und Zeit der Stimmabgabe - Betriebsteile und Kleinstbetriebe, in denen schriftliche Stimmabgabe erfolgen soll - Betriebsadresse des Wahlvorstands - Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung Bekanntmachung: Bekanntmachung: - Aushang eines Abdrucks des Wahlausschreibens an geeigneter Stelle (auch mehrere möglich) bis zum Tag der Stimmabgabe Danach: - Bekanntmachung auch ausschließlich mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik möglich, wenn alle jugendlichen AN und Auszubildenden Kenntnis bekommen können (ergänzend immer) Erlass des Wahlausschreibens spätestens 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe per Beschluss (Formular verwenden) Beispiel: Erlass und Aushang des Wahlausschreibens erfolgen am Montag, dem 09. September 2002. Ablauf der Sechs-Wochen-Frist am Montag, den 21. Oktober um 24 Uhr. Stimmabgabe frühestens am Dienstag, dem 22. März. Nachträgliche Korrekturmöglichkeit: - nur bei Schreibfehlern und offensichtlichen Unrichtigkeiten und - innerhalb der ersten 2 Wochen nach Erlass, wenn Nachfrist für die Einreichung der Wahlvorschläge gesetzt wird

Folie 13a(1):......... (Betriebsadresse des Wahlvorstands) (Datum des Erlasses/Aushangs) Der Wahlvorstand zur zur Wahl der der JAV Wahlausschreiben Sehr geehrte Damen und Herren, wir wir setzen Sie Sie davon in in Kenntnis, dass der der Wahlvorstand zur zur Wahl der der JAV im im Betrieb...in seiner Sitzung am...den Erlass folgenden Wahlausschreibens beschlossen hat: Die Die Wahl der der JAV findet am am... von... bis bis... Uhr in in den Räumlichkeiten/Wahllokalen... statt. Ausgenommen hiervon sind die die folgenden Betriebsteile bzw. Kleinstbetriebe, für für die die die die schriftliche Stimmabgabe gemäß 39 39 Abs. 4 ivm 24 24 Abs. 3 WO beschlossen wurde:... Äußerst wichtig ist, ist, dass nur nur diejenigen jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 18 Jahren und und diejenigen zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter 25 25 Jahren wahlberechtigt und und wählbar sind, die die in in die die Wählerliste eingetragen sind. Darüber hinaus sind alle alle Arbeitnehmer/innen des des Betriebs wählbar, die die das das 25. 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese wählbaren Arbeitnehmer/innen müssen nicht auf auf der der Wählerliste stehen. Die Die Wählerliste und die die Wahlordnung liegen in in... (Ortsangabe) zur zur Einsicht aus bzw. können ergänzend/ausschließlich in in elektronischer Form...(Art und Weise, Ort) zur zur Kenntnis genommen werden. Sollten Sie Sie der der Auffassung sein, dass die die Wählerliste fehlerhaft ist, ist, so so können Sie Sie gegen diese schriftlich Einspruch einlegen, eingehend beim Wahlvorstand unter der der oben genannten Betriebsadresse bis bis spätestens zum...ein verspätet oder nur nur mündlich eingelegter Einspruch kann nicht berücksichtigt werden.

Folie 13a(2): -2- -2- Die Die JAV hat hat aus aus...mitgliedern zu zu bestehen. Das Das Geschlecht, das das unter den den jugendlichen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 18 18 Jahren und und den den zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 25 Jahren des des Betriebs in in der der Minderheit ist, ist, muss entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis in in der der JAV vertreten sein. In In unserem Betrieb sind, % weibliche und und, % männliche jugendliche Arbeitnehmer/innen und und zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Arbeitnehmer/innen unter 25 25 Jahren beschäftigt. Draus folgt, dass der der JAV mindestens Frauen/ Männer (Mindestsitze des des Geschlechts in in der der Minderheit) angehören müssen. Gewählt werden können weiter nur nur diejenigen Arbeitnehmer/innen und und Auszubildenden unter 25 25 Jahren, die die ordnungsgemäß zur zur Wahl vorgeschlagen wurden. Ein Ein ordnungsgemäßer Wahlvorschlag setzt voraus, dass dieser von von mindestens wahlberechtigten jugendlichen Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen unter 18 18 Jahren und und den den zu zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unter 25 25 Jahren unterzeichnet worden ist ist (Stützunterschriften). Es Es muss zwingend beachtet werden, dass nur nur wahlberechtigte Beschäftigte Stützunterschriften leisten können. Der Der Wahlvorschlag einer im im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss von von zwei Beauftragten unterzeichnet worden sein. Die Die Wahlvorschläge müssen weiter schriftlich in in Form von von Vorschlagslisten vor vor Ablauf von von zwei Wochen seit seit dem Erlass dieses Wahlausschreibens beim Wahlvorstand unter der der oben genannten Betriebsadresse des des Wahlvorstands eingereicht werden. Der Der letzte Tag Tag für für die die Einreichung von von Vorschlagslisten ist ist der der... Bei Bei der der Aufstellung von von Vorschlagslisten sollen die die einzelnen Organisationsbereiche, die die verschiedenen Beschäftigungsarten und und Ausbildungsberufe berücksichtigt werden. Nicht fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Die Die Wahlvorschläge hängen an an folgenden Orten/am folgenden Ort Ort bis bis um um Abschluss der der Stimmabgabe aus: aus:... und/oder sind in in elektronischer Form in in folgender Weise einsehbar:... (Art und Weise, Ort). Nach erfolgter Stimmabgabe erfolgt die die öffentliche Stimmauszählung am: ab: ab: Uhr in: in:.. Für Für weitere Rückfragen stehen wir wir Ihnen gerne zur zur Verfügung. Mit Mit freundlichen Grüßen (Wahlvorstandsvorsitzende/r) (weiteres stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied) M 6 (JAV) Musteraushang: Wahlausschreiben -- Normales Wahlverfahren --

Folie 14: Auslegen Auslegen der der Wählerliste Wählerliste und und der der Wahlordnung, Wahlordnung, Einsprüche Einsprüche gegen gegen die die Wählerliste Wählerliste WV muss Wählerliste und Wahlordnung auslegen: - vom Tage des Erlasses und Aushängens des Wahlausschreibens an - bis zum Abschluss der Stimmabgabe (letzter Wahltag) - an dem Ort, der im Wahlausschreiben benannt ist - oder mittels der im Wahlausschreiben benannten Informations- und Kommunikationstechnik (z.b. Intranet) bekannt machen (ergänzend immer) - Wählerliste darf Geburtsdaten der Arbeitnehmer/innen nicht enthalten Einsprüche gegen die Wählerliste: - jeder jugendliche AN und Auszubildende ist einspruchsberechtigt unabhängig von Wahlberechtigung - Einspruchsfrist: vor Ablauf von 2 Wochen ab Erlass des Wahlausschreibens - WV entscheidet unverzüglich über Einsprüche - jugendlicher AN und Auszubildender erhält Entscheidung des WV schriftlich mitgeteilt (spätestens am Tag vor der Stimmabgabe) Achtung: Wählerliste muss vom Wahlvorstand laufend berichtigt und ergänzt werden bis zum Tag der Stimmabgabe (ständige Aktualisierung)

Folie 15: Wählbarkeit Wählbarkeit der der jugendlichen jugendlichen AN AN und und Auszubildenden Auszubildenden Grundsatz: Wählbar sind die in 60 Abs.1 BetrVG aufgeführten - betriebszugehörigen jugendlichen AN unter 18 Jahren und - betriebszugehörigen Auszubildenden unter 25 Jahren aber: gem. 61 Abs.2 BetrVG daneben auch: - betriebszugehörige jugendliche AN zwischen 19 und 25 Jahren, die aber nicht wahlberechtigt sind wichtig: Diese AN müssen nicht in die Wählerliste eingetragen werden, um wählbar zu sein Stichtag für die Ermittlung der Altersgrenze für die Wählbarkeit: Tag des Beginns der Amtszeit der JAV Achtung: Mitglieder des BR sind nicht wählbar Wählbar sind insbesondere auch: Gekündigte jugendliche AN und Auszubildende unabhängig von ihrer Weiterbeschäftigung Ansonsten: Es gelten die gleichen Grundsätze bezüglich der Betriebszugehörigkeit wie beim aktiven Wahlrecht.

Folie 16: Wahlvorschläge Wahlvorschläge Die JAV-Wahl erfolgt auf Grundlage von Vorschlagslisten: - Einreichungsfrist: 2 Wochen ab Erlass und Aushang des Wahlausschreibens - erforderliche Stützunterschriften: 5 % der jugendlichen AN und Auszubildenden mind. 3 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, Unterschriften von 50 AN immer ausreichend - von Gewerkschaft eingereichte Vorschlagsliste: Unterschrift von 2 Gewerkschaftsbeauftragten erforderlich Wie muss eine Vorschlagsliste ausgestaltet sein? - Vorschlagsliste ist einheitliche Urkunde: Kandidatenteil und Stützunterschriftenteil gehören zusammen - Wahlbewerber/innen sind auf der Liste aufzuführen in erkennbarer Reihenfolge mit > laufender Nummer, > Familienname, > Vorname, > Geburtsdatum und > Art der Beschäftigung im Betrieb und Ausbildungsberuf - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers ist beizufügen - Listenvertreter/in wird benannt (sonst: erste/r Unterzeichner/in der Liste) - Vorschlagsliste sollte ein Kennwort haben (sonst Namen der ersten beiden Bewerber/innen auf der Liste)

Folie 16a(1): Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) Wahl Wahl der der JAV JAV am:... Betrieb:... Unternehmen:... Kennwort:... Listenvertreter/in:... 1. 1. Teil: Teil: Bewerber/innen mit mit Zustimmungserklärung eines eines jeden jeden einzelnen Bewerbers/einer jeden jeden einzelnen Bewerberin lfd Nr Familienname Vorname Geschlecht (m/w) Geburtsdatum Beschäftigungsart im Betrieb Ausbildungsberuf Zustimmung zur Bewerbung (Unterschrift) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag - Normales Wahlverfahren

Folie 16a(2): 2. 2. Teil: Stützunterschriften (fest mit mit dem 1. 1. Teil verbunden) lfd Nr Familienname Vorname Geburtsdatum Unterschrift 1 2 3 4 5 6 bis 15 Hinweise für für die die Einreichung einer einer gültigen Vorschlagsliste (Wahlvorschlag): Wählbar und und sind sind nicht nicht nur nur die die jugendlichen Arbeitnehmer/innen unter unter 18 18 Jahren Jahren und und die die zu zu ihrer ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer/innen unter unter 25 25 Jahren, sondern alle alle Arbeitnehmer/innen des des Betriebs, die die am am Tag Tag des des Beginns der der Amtszeit der der neu neu gewählten JAV JAV das das 25. 25. Lebensjahr noch noch nicht nicht vollendet haben haben werden. Die Die Wahlbewerber/innen sind sind in in erkennbarer Reihenfolge auf auf der der Vorschlagsliste (Wahlvorschlag) unter unter fortlaufender Nummer mit mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art Art der der Beschäftigung im im Betrieb Betrieb und und Ausbildungsberuf aufzuführen. Alle Alle Angaben müssen gut gut lesbar lesbar sein. sein. Jede Jede Vorschlagsliste soll soll mindestens doppelt so so viele viele Bewerber/innen aufweisen, wie wie bei bei der der Wahl Wahl JAV-Mitglieder zu zu wählen sind. sind. Dies Dies ist ist jedoch jedoch keine keine zwingende Vorschrift. Es Es ist ist auch auch zulässig, dass dass auf auf einer einer Vorschlagsliste weniger Bewerber/innen als als zu zu wählende JAV-Mitglieder aufgeführt sind. sind. Möglich ist ist auch auch eine eine Vorschlagsliste mit mit nur nur einem einem Bewerber/einer Bewerberin. Es Es wird wird empfohlen, dass dass jede jede Vorschlagsliste über über eine eine ausreichende Anzahl Anzahl von von Bewerberinnen und und Bewerbern des des Geschlechts in in der der Minderheit verfügen sollte. sollte. Ausreichend ist ist diese diese Anzahl Anzahl von von Bewerberinnen und und Bewerbern des des Geschlechts in in der der Minderheit dann, dann, wenn wenn die die Bewerberinnen und und Bewerber dieser dieser Vorschlagsliste unter unter der der Voraussetzung, dass dass die die Vorschlagsliste alle alle Sitze Sitze erlangen würde, würde, auch auch alle alle Sitze Sitze des des Geschlechts in in der der Minderheit besetzen könnten. Es Es wird wird empfohlen, dass dass jede jede Vorschlagsliste mindestens so so viele viele Bewerberinnen und und Bewerber des des Geschlechts in in der der Minderheit aufweisen sollte, sollte, dass dass sie sie allein allein in in der der Lage Lage ist, ist, die die dem dem Geschlecht in in der der Minderheit zustehenden Mindestsitze zu zu besetzen. Die Die schriftliche Zustimmung jedes jedes Bewerbers/jeder Bewerberin zur zur Aufnahme in in den den Wahlvorschlag ist ist beizufügen ( ( 39 39 Abs. Abs. 1 S. S. 1 ivm ivm 6 Abs. Abs. 3 S. S. 2 WO). WO). Die Die Zustimmung kann kann in in dem dem Wahlvorschlag selbst selbst erfolgen oder oder durch durch gesonderte schriftliche Zustimmung. Aus Aus Gründen der der Praktikabilität sollte sollte die die Zustimmungserklärung in in dem dem Wahlvorschlag selbst selbst enthalten sein. sein. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag -- Normales Wahlverfahren --

Folie 16a(3): Eine Eine Vorschlagsliste setzt setzt sich sich zusammen aus aus einem einem Teil, Teil, der der die die Bewerber/innen, und und einem einem Teil, Teil, der der die die Stützunterschriften für für die die Vorschlagsliste enthält. Die Die Unterzeichner/innen unterstützen den den Wahlvorschlag mit mit ihrer ihrer Stützunterschrift. Die Die erforderliche Anzahl Anzahl der der Stützunterschriften für für eine eine Vorschlagsliste ergibt ergibt sich sich aus aus dem dem ausgehängten Wahlausschreiben. Der Der Wahlvorschlag selbst selbst ist ist eine eine einheitliche Urkunde. Der Der Teil, Teil, der der die die Bewerber/innen enthält enthält und und Teil, Teil, der der die die Stützunterschriften enthält, müssen gegen gegen jegliche Trennung gesichert sein. sein. Eine Eine Verbindung mit mit Büroklammern ist ist nicht, nicht, eine eine Verbindung mittels mittels einer einer Heftmaschine dagegen ist ist ausreichend. Es Es können jedoch jedoch mehrere völlig völlig identische Ausfertigungen einer einer Vorschlagsliste unter unter den den Beschäftigten umlaufen, die die dann dann als als ein ein einheitlicher Wahlvorschlag gelten. gelten. Aber: Aber: Nicht Nicht einmal einmal die die Reihenfolge der der Bewerber/innen darf darf auf auf den den umlaufenden Vorschlagslisten unterschiedlich sein. sein. Einer Einer der der Unterzeichner/innen einer einer Vorschlagsliste ist ist als als Listenvertreter/in berechtigt und und verpflichtet, vom vom Wahlvorstand Entscheidungen und und Erklärungen in in Empfang zu zu nehmen und und gegenüber dem dem Wahlvorstand abzugeben. Wenn Wenn kein/e kein/e Listenvertreter/in von von den den Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen als als solche/r bezeichnet wird, wird, muss muss der der Wahlvorstand die/den an an erster erster Stelle Stelle auf auf der der Liste Liste stehenden Unterzeichner/in als als Listenvertreter/in ansehen. Die Die eingereichte Vorschlagsliste sollte sollte mit mit einem einem Kennwort versehen sein. sein. Wenn Wenn dies dies nicht nicht der der Fall Fall ist, ist, bezeichnet der der Wahlvorstand die die eingereichte Liste Liste mit mit den den beiden beiden in in der der Liste Liste an an erster erster Stelle Stelle benannten Bewerbern/Bewerberinnen. Das Das benutzte Kennwort darf darf nicht nicht sittenwidrig oder oder irreführend sein. sein. M 8 (JAV) Musterformular: Wahlvorschlag -- Normales Wahlverfahren --

Folie 17: Prüfung Prüfung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge durch durch den den WV WV Zunächst muss WV - die Einreichung der Vorschlagsliste der/dem Überbringerin/in bzw. der/dem Listenvertreter/in schriftlich bestätigen - die Liste mit angegebenem Kennwort kennzeichnen (sonst Namen der ersten beiden Bewerber/innen auf der Liste) Danach: Prüfung, ob Liste versehen ist mit mehrfachen Stützunterschriften: Grundsatz: Stützunterschrift zählt nur auf einer Liste Wenn mehrfache Stützunterschriften, dann fordert WV jugend- Lichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welche Liste sie/er unterstützt. Bei nicht erfolgter Erklärung: Unterschrift zählt auf zuerst eingereichter Liste, im Falle gleichzeitig eingereichter Listen entscheidet das Los Danach: Prüfung, ob mehrfache Zustimmungserklärungen von Bewerbern/Bewerberinnen: Grundsatz: Bewerber/in kann nur auf einer Liste kandidieren. Wenn Kandidatur auf mehreren Listen, dann fordert WV jugendlichen AN bzw. Auszubildenden auf, innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erklären, welche Kandidatur sie/er aufrecht erhält. Bei nicht erfolgter Erklärung: Streichung der Bewerberin/des Bewerbers auf allen Vorschlagslisten

Folie 18: Prüfung Prüfung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge auf auf heilbare heilbare und und unheilbare unheilbare Mängel, Mängel, Nachfrist Nachfrist WV prüft Mängel der Vorschlagslisten (möglichst innerhalb von 2 Arbeitstagen) auf: Nachfrist: 1. Heilbare Mängel: - Bewerber/innen sind nicht mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Art der Beschäftigung im Betrieb oder Ausbildungsberuf bezeichnet - schriftliche Zustimmung der Bewerberin/des Bewerbers liegt nicht vor - wegen Streichung/Rücknahme nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften 2. Unheilbare Mängel: - Liste nicht fristgerecht eingereicht - Bewerber/innen nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt - nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften - Stützunterschriften von nicht wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden - Kandidatur eines nicht wahlberechtigten jugendlichen AN bzw. Auszubildenden Wenn innerhalb der Frist von 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens keine gültige Liste eingereicht wird: WV setzt Nachfrist von 1 Woche. Wenn innerhalb der Nachfrist keine gültige Vorschlagsliste eingereicht wird: Folge: WV teilt Listenvertreter/in Mangel schriftlich mit Angabe der Gründe mit, Möglichkeit der Heilung des Mangels binnen 3 Arbeitstagen, dem WV muss binnen der Frist die Heilung des Mangels nachgewiesen werden Folge: Liste ist unheilbar ungültig (keine Möglichkeit der Nachbesserung) Abbruch des Wahlverfahrens und Bekanntgabe des Abbruchs durch WV

Folie 19: Personenwahl/Listenwahl/Bekanntmachung der der Wahlvorschläge Wahlvorschläge Von der Anzahl der eingereichten Vorschlagslisten hängt das weitere Wahlverfahren ab: Wurden mehr als 1 Liste eingereicht: Listenwahl (jugendlicher AN bzw. Auszubildender kann nur eine Stimme für eine der Listen abgeben) Bei Listenwahl: - WV muss Listen Ordnungsnummern zuweisen. - Zuweisung der Nummern durch Auslosung. - WV lädt Listenvertreter/innen zur Auslosung rechtzeitig vor Bekanntmachung der Listen (1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe) ein. Wurden nur eine 1 Liste eingereicht: Danach: Personenwahl (jugendlicher AN Auszubildender hat so viele Stimmen wie JAV-Mitglieder zu wählen sind und wählt die Personen auf der Liste) Bekanntmachung der Wahlvorschläge: - spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe - in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben an dem Ort, der im Wahlausschreiben angegeben wurde - Bekanntgabe aller Vorschlagslisten in vollständiger Form (ohne Stützunterschriften und Zustimmungserklärungen, aber mit Ordnungsnummer, Kennwort, Beschäftigungsart im Betrieb und Ausbildungsberuf der Bewerber/innen)

Folie 20: Schriftliche Schriftliche Stimmabgabe Stimmabgabe (Briefwahl) (Briefwahl) AN können schriftlich ihre Stimme abgeben ( Briefwahl ), wenn: - WV für Betriebsteile und Kleinstbetriebe Briefwahl beschlossen hat (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) - jugendliche AN bzw. Auszubildende am Wahltag wegen der Eigenart des Beschäftigungsverhältnisses (Monteure, Außendienstmitarbeiter/ innen etc.) nicht anwesend sind (WV übersendet ohne Aufforderung die Wahlunterlagen) - jugendliche AN bzw. Auszubildende Briefwahl ausdrücklich verlangen wegen Abwesenheit am Wahltag (WV sendet nur auf diesen Antrag hin Wahlunterlagen zu) WV übersendet bzw. übergibt jugendlichen AN und Auszubildenden die Wahlunterlagen: - Wahlausschreiben - Vorschlagsliste/n - Stimmzettel - Wahlumschlag - persönliche Erklärung des jugendlichen AN bzw. Auszubildenden über persönliche Stimmabgabe - Freiumschlag - Merkblatt

Folie 20a: Briefwahl Briefwahl Merkblatt Briefwahl So wählen Sie richtig: Füllen Sie den Stimmzettel und die persönliche Erklärung ordnungsgemäß aus. Legen Sie den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag und verschließen Sie ihn. Persönliche Erklärung Stimmzettel......... Stimmzettel...... Legen Sie den Stimmzettelumschlag und Die Persönliche Erklärung in den großen Umschlag, adressiert: "An den Wahlvorstand" Betriebsadresse), Und verschließen Sie ihn. Schicken Sie den Umschlag rechtzeitig an den Wahlvorstand (er muss spätestens am... dort eingegangen sein) und denken Sie an die Postlaufzeiten! M 21 (JAV) Musterformular: Merkblatt Briefwahl - Normales Wahlverfahren Persönliche Erklärung Stimmzettelumschlag Stimmzettelumschlag An den Wahlvorstand An den Wahlvorstand Wahlurne Wichtig: Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN und Auszubildende können für Wahlakt Vertrauenspersonen bestimmen Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmenabgabe Vertrauensperson kann nicht sein: - WV-Mitglied - Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in

Folie 21: Stimmabgabe: Stimmabgabe: Vorbereitung Vorbereitung Wie bereitet der WV den Wahltag vor? - ein oder mehrere Wahlräume: gute Erreichbarkeit sicherstellen + Wahlkabinen/Wandschirme oder Stellwände Organisiert werden müssen: - Wahlurne: Verschließbarkeit sicherstellen (Siegel, Plombe) - Stimmzettel: drucktechnisch einheitlich gestalteter Stimmzettel (auch für die Briefwahl) Besonderheiten des Stimmzettels bei: Listenwahl: Personenwahl: - Vorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungsnummern - Kennwort der Liste benennen - nur die ersten beiden Bewerber/innen sind mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung und Ausbildungsberuf aufzuführen - alle Bewerber/innen mit Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung und Ausbildungsberuf aufführen - Reihenfolge der Bewerber/innen wie auf der eingereichten Vorschlagsliste

Folie 22: Stimmabgabe Stimmabgabe (Wahlakt): (Wahlakt): Durchführung Durchführung WV überwacht den Wahlvorgang: 2 WV-Mitglieder müssen immer anwesend sein (ausreichend: 1 Mitglied und 1 Wahlhelfer/in) Ablauf des Wahlaktes: 1. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender kommt in das Wahllokal 2. WV prüft, ob jugendlicher AN bzw. Auszubildender auf Wählerliste steht 3. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender erhält Stimmzettel und Wahlumschlag 4. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender gibt seine Stimme ab und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag 5. Jugendlicher AN bzw. Auszubildender wirft Wahlumschlag in die Wahlurne Achtung: Die Wahl muss geheim sein, jede/r Wähler/in muss unbeobachtet wählen können Ausnahme: - Behinderte und des Lesens unkundige jugendliche AN bzw. Auszubildende können für Wahlakt Vertrauensperson bestimmen - Vertrauensperson leistet Hilfe bei der Stimmabgabe - Vertrauensperson kann nicht sein: WV-Mitglied, Wahlhelfer/in, Wahlbewerber/in Wichtig: Nach Abschluss der Stimmabgabe ist die Wahlurne zu versiegeln, wenn die Stimmauszählung nicht unmittelbar nach Beendigung der Wahl durchgeführt wird oder aber die Stimmabgabe unterbrochen wird (z.b. weil sie an mehreren Wahltagen durchgeführt wird)

Folie 23: Öffentliche Öffentliche Stimmauszählung Stimmauszählung und und Prüfung Prüfung der der Gültigkeit/Ungültigkeit Gültigkeit/Ungültigkeit von von Stimmen Stimmen Grundsatz: WV hat Stimmen öffentlich auszuzählen: Briefwahlstimmen: aber zuvor Prüfung: - Ort, Tag und Zeit der Stimmauszählung wie im Wahlausschreiben angegeben - Anwesenheit aller WV-Mitglieder erforderlich - vor Abschluss der Stimmabgabe werden die Wahlumschläge nach Öffnung der Freiumschläge in die Urne eingeworfen (keine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen) - die schriftliche Stimmabgabe wird in der Wählerliste vermerkt - ob Freiumschlag rechtzeitig vor Fristablauf beim WV eingegangen ist - ob AN nicht bereits am Wahltag persönlich gewählt hat - ob persönliche Erklärung über die Stimmabgabe beigefügt ist Danach: Prüfung der Gültigkeit/Ungültigkeit der Stimmen durch WV: Stimmzettel sind ungültig wenn, - Stimmzettel ohne Wahlumschlag abgegeben wurde - Stimmzettel besondere Merkmale/Zusätze/Einschränkungen aufweist - der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist - Stimmzettel unterschrieben wurden - mehr Stimmen als möglich abgegeben wurden Wichtig: Ungültige Stimmen werden zusammen mit der Wahlakte aufbewahrt und dürfen nicht vernichtet werden

Folie 24: Feststellung Feststellung der der Sitzverteilung Sitzverteilung und und der der Gewählten Gewählten (Personenwahl) (Personenwahl) Bei Durchführung einer Personenwahl stellt WV die Sitzverteilung fest: - Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit werden an die Bewerber/innen des Geschlechts in der Minderheit vergeben, die die höchsten Stimmzahlen erhalten haben - kann das Geschlecht in der Minderheit Sitze nicht einnehmen, fallen diese dem Mehrheitsgeschlecht zu - Verteilung der Restsitze in der Reihenfolge der höchsten Stimmzahlen Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 152 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 112 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: F1 140 Stimmen F = Kandidatin M1 128 Stimmen M = Kandidat M2 119 Stimmen M3 118 Stimmen M4 111 Stimmen M5 109 Stimmen M6 100 Stimmen F2 90 Stimmen Ergebnis: Die Kandidatinnen F1 und F2 erhalten die zwei Sitze des Minderheitengeschlechts. M1 bis M5 erhalten die übrigen Sitze. Obwohl M6 mehr Stimmen erhalten hat als F2, wird M6 Ersatzmitglied.

Folie 25: Feststellung Feststellung der der Sitzverteilung Sitzverteilung und und der der Gewählten Gewählten (Listenwahl (Listenwahl 1) 1) Bei Durchführung einer Listenwahl stellt WV die Sitzverteilung fest: - Verteilung der Mandate auf die Listen nach dem Höchstzahlensystem - Prüfung, ob das Minderheitengeschlecht ausreichend berücksichtigt wurde - Wenn Minderheitengeschlecht nicht ausreichend berücksichtigt: wurde: Korrektur Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 152 wahlberechtigte jugendliche AN und Auszubildende, davon 112 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: 1. Liste 2. Liste 90 Stimmen 60 Stimmen F1 90 : 1 = 90 M2 60 : 1 = 60 M1 90 : 2 = 45 F2 60 : 2 = 30 M3 90 : 3 = 30 M5 60 : 3 = 20 M4 90 : 4 = 22,5 M7 60 : 4 = 15 M6 90 : 5 = 18 M8 60 : 5 = 12 F3 90 : 6 = 15 M9 60 : 6 = 10 F4 90: 7 =12,8 M10 60 : 7 = 8,5 Ergebnis: 4 Mandate erhält die Liste 1, 3 Mandate erhält die Liste 2. Das Geschlecht in der Minderheit ist ausreichend im BR vertreten, da F1 und F2 in den BR kommen, eine Korrektur ist nicht notwendig

Folie 26: Feststellung Feststellung der der Sitzverteilung Sitzverteilung und und der der Gewählten Gewählten (Listenwahl (Listenwahl 2) 2) Problemstellung: Die Auszählung ergibt, dass das Geschlecht in der Minderheit nicht ausreichend in der JAV vertreten ist ( 15 Abs. 5 WO) Beispiel: Ein Betrieb hat insgesamt 150 wahlberechtigte Beschäftigte, davon 110 Männer und 40 Frauen. 7 Sitze sind zu vergeben. Die Frauen erhalten 2 Mindestsitze. Die Wahlen hatten folgendes Ergebnis: 1. Liste 2. Liste 90 Stimmen 60 Stimmen F1 90 M2 60 :1 M1 45 M4 30 :2 M3 30 M6 20 :3 M5 22,5 M8 15 :4 M7 18 M9 12 :5 F2 15 M10 10 :6 F3 12,8 M11 8,5 :7 Ergebnis: 4 Mandate erhält die Liste 1, 3 Mandate erhält die Liste 2. Das Geschlecht in der Minderheit ist nicht ausreichend im BR vertreten, da nur F1 in den JAV kommt, eine Korrektur ist daher notwendig

Folie 26a: Korrektur Korrektur zugunsten zugunsten des des Geschlechts Geschlechts in in der der Minderheit Minderheit - an die Stelle der gewählten Person mit der niedrigsten Höchstzahl, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört (hier: M6), tritt in derselben Liste die nächste nicht berücksichtigte Person, die dem Geschlecht in der Minderheit angehört (hier: keine, auf Liste 2 gibt es keine Frauen mehr) - sodann geht der Sitz auf die Liste mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit über (hier: Liste 1, da die nächste Höchstzahl 18 ist und die Liste 1 noch über Frauen verfügt, F2 erhält sodann den Sitz) - die Korrektur ist so lange nach diesem Verfahren durchzuführen, bis der Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit erreicht ist - verfügt keine Liste über Angehörige des Geschlechts in der Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Liste (und dem Kandidaten/der Kandidatin), die/der zuletzt seinen Sitz zugunsten des Geschlechts in der Minderheit aufgeben musste Fazit: Liste 1 erhält 5 Mandate, weil auf der Liste 2 nicht genug Frauen kandidiert haben, daher: schon bei der Aufstellung der Kandidaten/Kandidatinnen muss auf ausreichende Anzahl von Vertretern/Vertreterinnen des Geschlechts in der Minderheit geachtet werden, sonst gibt es böse Überraschungen (Mandatsverluste)!

Folie 27: Wahlniederschrift Wahlniederschrift WV erstellt nach Feststellung des Wahlergebnisses Wahlniederschrift. Wahlniederschrift enthält: - Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen - die jeder Person/jeder Liste zugefallenen Stimmenzahlen - die berechneten Höchstzahlen (nur bei Listenwahl) - Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen (nur bei Listenwahl) - die Zahl der ungültigen Stimmen - die Namen der in die JAV gewählten Bewerber/innen - besondere Zwischenfälle oder Vorkommnisse während des Wahlaktes WV übersendet unverzüglich Wahlniederschrift an: Gewerkschaft Arbeitgeber

Folie 28: Benachrichtigung Benachrichtigung der der neu neu gewählten gewählten JAV-Mitglieder JAV-Mitglieder WV muss nach Feststellung des Wahlergebnisses die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich unterrichten Neu gewähltes JAV-Mitglied kann die Nichtannahme der Wahl erklären. Frist hierfür: 3 Arbeitstage ab Zugang der Benachrichtigung (Verzicht auf Ablehnung der Wahl vor Benachrichtigung möglich) Bei Ablehnung der Wahl: Listenwahl: Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in tritt in der Reihenfolge der Vorschlagsliste an ihre/seine Stelle Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Dann: Personenwahl: Grundsatz: nicht gewählte/r Bewerber/in mit der nächsthöchsten Stimmenzahl tritt an ihre/seine Stelle Problem: das Mandat ablehnende/r Bewerber/in gehört zum Geschlecht in der Minderheit Dann: Sitz erhält Vertreter/in des Geschlechts in der Minderheit derselben Vorschlagsliste, wenn Liste keine/n Vertreter/in des Geschlechts in der Minderheit mehr aufweist, so geht das Mandat an die Liste mit der folgenden noch nicht berücksichtigten Höchstzahl. Die/der nicht gewählte/r Bewerber/in des Geschlechts in der Minderheit mit der nächsthöchsten Stimmenzahl folgt nach

Folie 29: Bekanntmachung Bekanntmachung der der gewählten gewählten JAV-Mitglieder JAV-Mitglieder und und Konstituierung Konstituierung der der JAV JAV WV muss Ergebnis der BR-Wahl bekannt geben: - Ort: an den gleichen Stellen, an denen auch das Wahlausschreiben ausgehängt wurde - unverzüglich nach Ablauf der Frist, innerhalb der die neu gewählten JAV-Mitglieder die Wahl annehmen oder ablehnen können - Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des WV unterschrieben sein. Bekanntmachung des Wahlergebnisses setzt Fristen in Lauf: - Anfechtung der JAV-Wahl innerhalb von 2 Wochen ( 63 Abs.2 S. 2 ivm 19 Abs.2 BetrVG) - Beginn der Amtszeit der neuen JAV, soweit die alte JAV nicht mehr im Amt ist Letzte Amtshandlung des WV: - Einladung der neu gewählten JAV-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung der JAV (Einladung spätestens 1 Woche nach dem letzten Wahltag, Sitzung kann später liegen) - Benachrichtigung des AG von konstituierender Sitzung - wenn nicht die Hälfte der neu gewählten JAV-Mitglieder erscheinen, muss WV erneut einladen Ablauf der konstituierenden Sitzung des BR: - WV-Vorsitzender leitet die Sitzung bis zur Wahl eines Wahlleiters - Wahlleiter/in übernimmt die Leitung der Sitzung - WV-Vorsitzende/r verlässt den Sitzungsraum (es sei denn, er/sie ist JAV-Mitglied) - Wahlleiter/in lässt JAV-Vorsitzende/n wählen, der/die dann die Sitzungsleitung übernimmt - neue JAV ist voll handlungsfähig (es sei denn, die Amtszeit der bisherigen JAV ist noch nicht abgelaufen) - WV-Vorsitzende/r übergibt der JAV die Wahlakten (Aufbewahrung während der gesamten Amtszeit)

Folie 30: Schutz Schutz der der JAV-Wahl JAV-Wahl Kündigungsschutz - Antragsteller beim Arbeitsgericht zur Bestellung eines WV: ab Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses; - wenn Wahl nicht durchgeführt wird: > 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung beim Arbeitsgericht - Mitglieder des WV: ab dem Zeitpunkt der Bestellung, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Wahlbewerber/innen: ab Aufstellung des Wahlvorschlags, Ende: 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (Aufstellung des Wahlvorschlags dann, wenn erforderliche Stützunterschriften für bestimmte Kandidat/innen vorliegen, Einreichung des Vorschlags beim WV nicht relevant) Kündigungsschutz bedeutet vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR der Kündigung zugestimmt hat oder - das Arbeitsgericht die Zustimmung des BR ersetzt hat Kündigungsschutz bedeutet nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung unzulässig Außerordentliche Kündigung nur dann zulässig wenn: - wichtiger Grund vorliegt und - der BR gemäß 102 BetrVG zuvor angehört wurde Besonderer Schutz von Auszubildenden: - Übernahmeanspruch nach 78a BetrVG in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - Möglichkeit des AG, sich von diesem Anspruch durch Arbeitsgericht befreien zu lassen - Auszubildende/r muss innerhalb der letzten drei Monate der Berufsausbildung schriftlich Übernahme beantragen

Folie 31: Gesetzlicher Gesetzlicher Schutz Schutz und und Kosten Kosten der der JAV-Wahl JAV-Wahl Grundsatz: Verbot der Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts und Verbot der Androhung und Zufügung von Nachteilen oder Gewährung oder Versprechen von Vorteilen Wichtig: Behinderung und Beeinflussung ist nicht nur am Wahltag verboten, sondern gilt für den gesamten Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung der Wahl Beispiele für geschützte Handlungen: Sammeln von Stützunterschriften, Durchführung einer Versammlung der ausländischen jugendlichen AN und Auszubildenden, Werbung für eine bestimmte Liste etc. Behinderung oder Beeinflussung der JAV-Wahl ist auch strafbar ( 119 BetrVG) Kosten der JAV-Wahl hat der AG zu tragen, z.b.: Kosten für Aushänge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurne, Wahlkabinen, Formulare, WV-Schulungen Ausfallzeiten der Mitglieder des Wahlvorstands und der Wahlhelfer