Kinder- und Jugendplan des Bundes - Internationale Jugendarbeit und Maßnahmen gefördert durch Jugendwerke Antragsfristen für 2015

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Transkript:

Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat, Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz, Carstennstraße 58, 12205 Berlin An alle DRK-Landesverbände - Jugendrotkreuz JRK-Bundesleitung z. K. Generalsekretariat Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz Carstennstraße 58 12205 Berlin Tel. 030 85404-0 www.jugendrotkreuz.de www.mein-jrk.de jrk@drk.de Berlin, 01.09.2014 Kinder- und Jugendplan des Bundes - Internationale Jugendarbeit und Maßnahmen gefördert durch Jugendwerke Antragsfristen für 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rundschreiben Nr. 28-2014 Alexandra Hepp JRK-Bildungsreferentin Tel. 030 85404-384 Fax 030 85404-484 heppa@drk.de Jacqueline Schwenke Sachbearbeiterin Finanzen Tel. 030 85404-387 Fax 030 85404-484 schwenkej@drk.de die meisten internationalen Begegnungen in den Landes- und Kreisverbänden werden in den nächsten Monaten durchgeführt. Dennoch gilt es, jetzt mit den ersten Planungen für das nächste Jahr zu beginnen. Hierzu möchten wir euch über die aktuellen Antragsfristen und Änderungen in den Richtlinien informieren. Wir möchten euch bitten, die Mittel der Sonderprogramme zu nutzen, wenn Maßnahmen mit den unten genannten Ländern geplant sind. I. Antragsfrist 15. September 2014 - Anträge für den Deutsch-Israelischen Jugendaustausch (ConAct) - Anträge für den Deutsch-Tschechischen Jugendaustausch (TANDEM) - Anträge für den Deutsch-Russischen Jugendaustausch (Stiftung DRJA) II. Antragsfrist 1. November 2014 - Bilaterale Sonderprogramme: - Im Jahr 2015 werden bilaterale Sondermaßnahmen gemäß Nr. III.3.4.1.3 RL-KJP (KJP Richtlinien) nur noch für Vorhaben mit Japan und China gefördert. Neu! : Das JPE-Programm 14.1.6. wird aufgelöst. Die Anwendungen der Regelung zu den Reisekosten der ausländischen Teilnehmenden gelten weiterhin. - Für die Beantragung von Zuschüssen im Bereich des Musikalischen Austauschs beim Goethe-Institut

- Internationale Jugendbegegnungen mit allen anderen Ländern (KJP - Programm 14.01.01; Globalmittel). Anträge für Januar und Februar 2015 müssen uns spätestens drei Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen. - Anträge für den Deutsch-Französischen Jugendaustausch (DFJW) - Anträge für den Deutsch-Polnischen Jugendaustausch (DPJW). Unabhängig von der oben genannten Frist können uns auch unterjährig Anträge für den Deutsch-Polnischen Jugendaustausch (DPJW) eingereicht werden. Diese müssen jedoch mit einer geringeren Fördersumme rechnen, weil sie aus Rücklaufmitteln bedient werden. Die Anträge müssen uns drei Monate vor Beginn der Maßnahme vorliegen. - Für die Vergabe von Rücklaufmitteln für noch nicht begonnene Vorhaben können Anträge bis zum: 1. Juni 2015 eingereicht werden. Unabhängig davon empfehlen wir dringend, die Antragsfrist 1. November 2014 einzuhalten, weil wir für diese Anträge mit einer höheren Bewilligungsquote rechnen. III. Aktuelle Regelungen & Hinweise - Das Auswärtige Amt empfiehlt, insbesondere für Jugend- und Fachkräftebegegnungen im Rahmen der Transformationspartnerschaft, sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes vorab in der Deutschenliste der jeweils für das Aufenthaltsgebiet zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu registrieren. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Erfassungssystem von Deutschen im Ausland (ELEFAND), das auch im Rahmen kurzfristiger Aufenthalte eine Einbeziehung der entsprechend registrierten Deutschen in Maßnahmen zur Krisenvorsorge und -reaktion der jeweiligen Auslandsvertretungen ermöglicht. Anbei der Link zu ELEFAND: (https://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action) - Maßnahmen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe werden nur noch gefördert, wenn sie einen unmittelbaren thematischen Bezug zur Kinderund Jugendhilfe aufweisen und die TN dazu einen besonderen fachlichen Bezug haben. - Für die Berechnung der Reisekostenzuschüsse anhand der Kilometerpauschale gilt, dass der ermittelte Gesamtbetrag für die Gruppe grundsätzlich auf volle Euro abgerundet wird. - Grundsätzlich gilt, dass Zuschüsse für eine Begegnungsmaßnahme sowohl beim KJP als auch im Programm ERASMUS + JUGEND IN AKTION zu beantragen sind. Die beantragten bzw. verwendeten Beträge sind jeweils gegenseitig anzuzeigen.

IV. Ergänzende Informationen: (In Umsetzung der RL-KJP vom 16.01.2012) Bezuschussung von Reisekosten - Weiterhin gilt die Ausnahmeregelung für die Bezuschussung von Reisekosten der ausländischen Teilnehmenden im Austausch mit den Ländern der JPE. Für die Berechnung der Zuwendung wird ein Betrag von 0,08 Euro/km Luftlinie zugrunde gelegt. - Für den Austausch mit der Türkei gilt für die Berechnung des Reisekostenzuschusses der Zuschuss in Höhe von 0,12 Euro/km. - Als Ausnahmeregelung für den Austausch mit Israel und den palästinensischen Gebieten wurde als Zuschuss zu den Reisekosten der Teilnehmenden aus Deutschland ein Festbetrag in Höhe von 360 Euro eingeführt. Für die Reisekosten der israelischen Teilnehmenden gilt der Zuschuss bis zu einer Höhe von 280 Euro pro Person. - Fahrtkostenzuschüsse an Teilnehmende aus anderen Staaten sind im Rahmen des KJP nicht mehr vorgesehen und können daher auch nicht im Zuge der Ausnahmeregelung gewährt werden. Berechnung der Reiseroute - Die Berechnung der Route kann wahlweise auch nach vergleichbaren Systemen der Routenplanung erfolgen, wobei stets die schnellste Route anzunehmen ist. Im Verwendungsnachweis ist die Berechnungsgrundlage anzugeben. Die Verlängerung des Aufenthaltes zu persönlichen Zwecken - ist vor Beginn oder nach Abschluss der KJP- Maßnahme ohne weitere Aus nahmen nicht förderfähig! Maßnahmen in grenznahen Regionen - Für Maßnahmen im grenznahen Bereich gilt eine Modifizierung der Regelung in Buchst. c) Nr. III.3.4.1.1 RL-KJP. Für diese Maßnahmen gilt eine Mindestgesamtdauer von 6 Programmtagen im Laufe des Haushaltsjahres, die sich auf mehrere Einzelbegegnungen verteilen können. Die Dauer einer Einzelbegegnung muss mindestens zwei Tage betragen. Jugendbegegnungen im Rahmen von Städte- und Regionalpartnerschaften: - Bei Jugendbegegnungen im Rahmen von Städte- und Regionalpartnerschaften wird ein vorrangiges kommunales Interesse unterstellt, so dass im Allgemeinen Mittel dafür direkt von der jeweiligen Kommune bereitgestellt werden. Daher ist eine Förderung aus dem Kinder- & Jugendplan grundsätzlich nicht möglich. Programme mit der Türkei und der Russischen Förderation sind hiervon ausgenommen, da diese in den betreffenden Abkommen ausdrücklich aufgeführt sind. Festbetrag-/Fehlbedarfs- und Vollfinanzierung:

- Die Festbetragsfinanzierung (nach den Sätzen der RL- KJP) ist die Regelförderung. Wird eine andere Finanzierungsform beantragt, so ist diese besonders zu begründen. In der Begründung ist auf die Notwendigkeit und Angemessenheit der Ausgaben einzugehen. Zuschläge für Vor- und Nachbereitung und Qualifizierung (nach III.3.4.2 (8) RL-KJP) Die Zuschläge müssen beantragt und im Verwendungsnachweis aufgeführt werden. Sie werden als Festbeträge gewährt. Zuschläge sind im Rahmen des Verwendungsnachweises durch Original-Belege nachzuweisen. Die Verwendung der Zuschläge ist insbesondere ausgeschlossen für - Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, die während der Maßnahme entstehen, - Koordinierungskosten, - Versicherungskosten aller Art, weder für die Maßnahme noch für die Vorund Nachbereitung, es sein denn, dass die Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, - Visumkosten und Impfungen, - Gastgeschenke, - Ausbildung von Gruppenleitern, - Referentenhonorare im Ausland, - Kosten des ausländischen Partners für Vor- und Nachbereitung Programmplanung - Für eine Bewilligungsentscheidung ist eine Planung des Programms jeder einzelnen Maßnahme als Bestandteil der Antragsunterlagen erforderlich. Es wird keine Detailplanung benötigt. Vielmehr soll deutlich werden, welche Ziele angestrebt und mit welchen Beteiligten, Sachmitteln und Methoden diese erreicht werden sollen. Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter, bzw. Fachkräfte sowie deren Qualifikation und Honorierung - Die Zahl der mitwirkenden Leiterinnen und Leiter muss in angemessenem Verhältnis zur Gesamtteilnehmendenzahl stehen. Zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht müssen mindestens 2 Begleitpersonen (männlich und weiblich) unabhängig von der Gruppengröße, zugegen sein, damit die Maßnahme als zuwendungsfähig akzeptiert wird. - Qualifikation: Erwartet werden nicht nur sprachliche und landeskundliche, sondern auch pädagogische Kenntnisse und Erfahrungen. - Im KJP werden keine Veranstaltungskosten für Honorare an Personen geleistet und abgerechnet, deren Stelle vollumfänglich durch KJP- Mittel finanziert ist! Gender Mainstreaming Die Umsetzung des Prinzips ist für jede Maßnahme im Sachbericht darzustellen.

Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund Im Sachbericht sind die Aktivitäten zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund kurz darzustellen. Antragsformulare - Es sind die Anträge mit den Vordrucken von der www.mein-jrk.de zu stellen. Bitte nutzt auch das Formular für die Finanzplanung. Es können nur vollständig beschriebene und rechtzeitig eingegangene Anträge berücksichtigt werden. - Die Anträge sind am Computer auszufüllen. Materialien - Auf der www.mein-jrk.de stehen unter der Rubrik Service / Materialien / Internationales folgende Materialien und Hilfestellungen für die Antragsstellung zur Verfügung: - eine Arbeitshilfe für internationale Begegnungen, - die Rahmenkonzeption zur internationalen JRK Arbeit, - eine Arbeitshilfe für KJP-Anträge, - alle Antragsformulare und Richtlinien zum Download oder als Link, - ein Kosten- und Finanzierungsplan mit erklärenden Kommentaren. Dieses Formular hilft bei der Kalkulation der Maßnahmen und kann mit dem Antrag eingereicht werden. Weitere Hinweise - Es ist notwendig, dass die ausländische Partnergruppe die Programmvorhaben ebenfalls der zuständigen staatlichen Stelle vorlegt, und zwar auch dann, wenn von Partnerseite keine Förderung beantragt wird. - Bei der Entscheidung über die Höhe der Förderung werden im JRK die Richtlinien zur Vergabe der Globalmittel für internationale Begegnungen angewandt. Für Rückfragen stehen bei inhaltlichen Fragen Alexandra Hepp (Durchwahl 384) und bei formellen Fragen Jacqueline Schwenke (Durchwahl 387) gerne zur Verfügung. Das aktuelle Schreiben zum KJP- Antragsverfahren 2015 findet ihr auch unter: www.bmfsfj.de. Mit freundlichem Gruß

I. A. Ines Grosse JRK-Bundesreferentin Deutsches Rotes Kreuz Generalsekretariat Bundesgeschäftsstelle Jugendrotkreuz