Standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Schuljahr 2014/15
Drei-Säulen-Modell Präsentation + Diskussion Kompetenzorientierte RP Klausuren D (stand.) M (stand.) leb. FS (davon stand.: E, F, I, SP) Pflicht Mündliche Prüfung 1. Prüfung 2. Prüfung weitere leb. (stand.) FS; (stand.) L; BiU, Ph, DG; E (als Erstsprache) optional 3. Prüfung modularer Aufbau, 3/4 Klausuren 3/2 mündl. Prüf.
Drei-Säulen-Modell Präsent.& Diskussion der VWA (Termin von SB 1. Instanz festgelegt) Autonomer Schulschwerpunkt kann in Säule 1, 2 oder 3 abgebildet werden. A. Schatzl I/2b
Drei-Säulen-Modell (1) 2015
Drei-Säulen-Modell (2)
Klausuren (1) Jedenfalls 3 Klausuren( 3 mündl. Prüf.) in Deutsch(standardisiert), Mathematik(standardisiert) Lebende Fremdsprache(stand. in E, F, I, Sp; weitere lebende, nicht standardisiertefs wie zb Russisch) 4. Klausur optional ( 2 mündl. Prüf.) : Weitere lebende Fremdsprache(stand. oder nicht stand.) oder Loder DGoder BiUoder PH Englisch als Erstsprache im bilingualen Zweig
Klausuren (2) Kompensationsprüfung Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt. Muss man nach einer negativen Klausur eine Kompensationsprüfung machen? Nein. Man kann beim nächsten Termin die Klausur wiederholen. Die Kompensationsprüfung kann im selben Termin absolviert werden (Beurteilung: max. Befriedigend, als Kompensationsprüfung im RP-Zeugnis vermerkt) Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
Mündliche Prüfung (1) Pro Jahreswochenstundein der Oberstufe: mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24(lernzielorientierte) Themenbereiche (Deckelung). Höchstens ein Viertelkann vom jeweiligen Klassenlehrer durch eigene Themenbereiche ersetzt werden(wobei auch diese durch die Fachlehrer/innenkonferenzbeschlossen werden müssen. Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der Reifeprüfung vom Schüler zwei gezogen ; in weiterer Folge hat er sich für einen dieser beiden Bereiche zu entscheiden. Jeder Schüler zieht immer aus dem vollen Themenpool. Zu jedem Themenbereich sind vom Prüfer mindestens zwei kompetenzorientierte Aufgabenstellungenvorzubereiten. Der Prüfer weist dem Kandidaten eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.
Mündliche Prüfung (2) Sog. vertiefende Wahlmodule werden in Zukunft eigenständig maturabel sein (mindestens vierstündig bis mindestens zur vorletzten Schulstufe geführt, wissensorientiert). Wahlmodule können auch als Ergänzung zu einem dazu gehörigen Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die Summe der zur mündlichen Prüfung gewählten Prüfungsgebiete die geforderte Anzahl der Unterrichtsstunden nicht erreicht: zb PuP Wichtig: Bei zwei mündlichen Prüfungen:die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Prüfungsgegenstände muss in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.
Mündliche Prüfung (3) Wenn zwei PG die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (zb PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Prüfungsgegenstand mit vertiefenden Wahlmodulen möglich. Es ist jedenfalls nicht gestattet, Wahlmodule zu teilen. Wurden allerdings nur 2 Wahlmodule besucht, um auf die festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, sind diese für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig. Jedenfalls ist es nicht zulässig, zu einem PG die dazugehörigen vertiefenden Wahlmodule als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen, um zu den geforderten Stunden (10/15) zu kommen.
. Mündliche Prüfung (4) Die sechsstündige ergänzende lebende Fremdspracheist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als eigenständiges Prüfungsgebietzugelassen. (An unserem Standort derzeit de facto kein Thema.) Im Kursverzeichnis: genau angegeben, zu welchem Fach Modul zuordenbar ist und ob Maturabilität gegeben
Sonderbestimmungen Themenbereiche