Leonhard-Euler-Programm 2017/2018 Welche Ziele hat das Programm? Ziel des Leonhard-Euler-Stipendienprogramms, das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) gefördert wird, ist es, die Kontakte junger Nachwuchswissenschaftler aus Belarus, Republik Moldau, Russland, Ukraine, Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan), Südkaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) und Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, ejr Mazedonien, Montenegro, Serbien) zu deutschen Hochschulen zu intensivieren, gemeinsame binationale Forschungsprojekte umzusetzen und nicht zuletzt dadurch einen Beitrag zum Verbleib des Hochschullehrernachwuchses an den jeweiligen Heimathochschulen zu leisten (z. B. während der Promotionsphase). Die Betreuung der Nachwuchswissenschaftler erfolgt gemeinsam durch ausländische und deutsche Hochschullehrer. Unter Nutzung bestehender guter fachlicher Beziehungen in einer (oder mehreren benachbarten) Disziplin(en) zwischen der deutschen Hochschule und der ausländischen Hochschule verfolgt das Programm insbesondere die folgenden Ziele: Intensivierung der Kontakte junger Nachwuchswissenschaftler/Studierender zu deutschen Hochschulen, Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Förderung gemeinsamer binationaler Forschungsvorhaben, Unterstützung struktureller Veränderungen im Rahmen des Bologna-Prozesses. Wer kann einen Antrag stellen? Was wird gefördert? Antragsberechtigt sind Angehörige deutscher staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen, die über ausgewiesene wissenschaftliche Beziehungen zu einer Hochschule in den oben genannten Ländern verfügen. Fördermaßnahmen: 1. Sur-Place-Stipendium Förderung ausländischer Graduierter und Doktoranden durch ein Sur- Place-Stipendium zum Abschluss einer Diplom-/Masterarbeit oder Promotionsarbeit. Fördermittel: Stipendium im Heimatland in Höhe von 150 Euro/Monat. 2. Aufenthalt in Deutschland Förderung der unter Punkt 1 genannten Zielgruppe in Form von Kurzstipendien für Studien- bzw. Forschungsaufenthalte an der deutschen Gasthochschule. Förderdauer: mindestens ein bis maximal drei Monate Fördermittel: monatliches Stipendium in Höhe von 750 Euro (Graduierte), 1.000 Euro (Doktoranden) Einmalige Reisekostenpauschale: siehe Punkt 5 Gesamtdauer des Stipendiums (Punkt 1 + Punkt 2): maximal 10 Monate. Es können pro Antrag bis zu 10 Stipendien beantragt werden. 3. Aufenthalt eines ausländischen Hochschullehrers Aufenthalt von ausländischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an der deutschen Partnerhochschule zur Koordinierung der Zusammenarbeit und wissenschaftlichen Betreuung der Stipendiaten. Förderdauer: maximal 7 Tage
Fördermittel: 89 Euro Tagegeld pro Tag Einmalige Reisekostenpauschale: siehe Punkt 5 4. Aufenthalt eines deutschen Hochschullehrers Aufenthalt von deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an der ausländischen Partnerhochschule zur Koordinierung der Zusammenarbeit und wissenschaftlichen Betreuung der Stipendiaten. Förderdauer: maximal 7 Tage Fördermittel: Deutsche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erhalten für die An- und Abreise vom Heimatort zur ausländischen Gasthochschule die Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG). Wenn nach dem Landesreisekostengesetz abgerechnet wird, muss darauf geachtet werden, dass die zu erstattenden Beträge nicht über den nach dem BRKG möglichen Sätzen liegen. 5. Reisekostenpauschale Einmalige Reisekostenpauschale für die Hin- und Rückreise der ausländischen Teilnehmer des Programms an die deutsche Gasthochschule: Albanien Armenien Aserbeidschan Belarus Bosnien-Herzegowina Georgien Kasachstan Kirgisistan Kosovo ejr Mazedonien Republik Moldau Montenegro Russland (europ. Teil) Russland (asiat. Teil) Serbien Tadschikistan Turkmenistan Ukraine Usbekistan 325 Euro 700 Euro 675 Euro 350 Euro 350 Euro 575 Euro 550 Euro 750 Euro 300 Euro 325 Euro 275 Euro 675 Euro 275 Euro 600 Euro 925 Euro 650 Euro 6. Sachmittel Die deutsche Hochschule kann eine einmalige Beihilfe für Lehrmaterialien für ausländische Graduierte und Doktoranden in Höhe von 100 Euro pro Person, jedoch nur im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in Deutschland beantragen. Im Rahmen einer Anschlussfinanzierung können Stipendien nur an bisher nicht geförderte Graduierte bzw. Doktoranden vergeben werden. Förderzeitraum: Der Förderzeitraum ist vom 01.09.2017 bis 31.08.2018. Welche Fachrichtungen werden gefördert? Das Programm steht den Fachrichtungen Ingenieur- und Agrarwissenschaften, Medizin und Naturwissenschaften, Recht-, Wirtschaft- und Sozialwissenschaften offen. Seite 2 von 5
Welche Zielgruppen werden gefördert? Gefördert werden Graduierte und Doktoranden aus Belarus, Republik Moldau, Russland, Ukraine, Zentralasien (Länder s.o.), Südkaukasus (Länder s.o.) und Westbalkan (Länder s.o.) sowie deutsche und ausländische Hochschullehrer/innen aus o.g. Ländern. Nicht gefördert werden können Kandidaten für eine Bachelor-Abschlussarbeit sowie Studierende, die sich nicht in der Abschlussphase ihres Studiums befinden. Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Während der Dauer der Förderung müssen die Graduierten und Doktoranden an einer Fakultät studieren (in begründeten Ausnahmefällen ist eine Einbindung mehrerer Fakultäten möglich), sich bereits im letzten Jahr ihrer Promotion bzw. Studiums befinden und unter gemeinsamer Betreuung von Hochschullehrern der Heimathochschule und der deutschen Gasthochschule an einer Abschlussarbeit arbeiten. Darüber hinaus ist seitens der einladenden deutschen Hochschule sicherzustellen, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes in Deutschland fachlich betreut werden. Die betreuenden Hochschullehrer müssen im Antrag namentlich benannt sein. Antragsverfahren Die Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen (https://portal.daad.de/irj/portal). Auswahlrelevante Antragsunterlagen Der Förderantrag beinhaltet: Antragsformular (im DAAD-Portal) Finanzierungsplan (im DAAD-Portal) Projektbeschreibung (maximal 10 Seiten, keine juristischen Dokumente, fachspezifische Aufsätze, Publikationen) Die auswahlrelevanten Antragsunterlagen sind Pflichtanlagen, die bis Antragsschluss vorliegen müssen. Die einzureichenden Unterlagen sind entsprechend dieser Vorgabe zu benennen und zu nummerieren. Nach Antragsschluss werden keine Unterlagen vom DAAD nachgefordert und es werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Weitere wichtige Hinweise zu den verbindlichen Vorgaben der Antragstellung sind der entsprechenden Ausschreibungswebseite zu entnehmen (Programme der Projektförderung). Inhalt der Projektbeschreibung 1. Ausgangssituation Kurzbeschreibung der bisherigen Zusammenarbeit: Fachrichtungen, Schwerpunkte, gemeinsame Forschungsprojekte, Ergebnisse (Publikationen), Finanzierung, Probleme. Erwünscht ist hier eine kurze aussagekräftige Darstellung ggf. unter Einsatz von Tabellen, Listen, Diagrammen u. ä. Erfahrungsbericht über den Stand des Projekts, sofern eine Förderung in diesem Programm in den Vorjahren erfolgt. Antragsteller, deren Vorhaben bereits mehrfach im Leonhard-Euler-Programm gefördert wurden, reichen Seite 3 von 5
eine ausführliche Darstellung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner ein. Diese Darstellung fließt in die Antragsbewertung mit ein. Ein Verweis auf frühere, dem DAAD vorliegende Berichte ist nicht ausreichend. 2. Zielsetzung In welchem Fachgebiet und an welche Zielgruppe möchten Sie Leonhard-Euler Stipendien vergeben? Wie ist die Situation an der Partnerhochschule auf diesem Fachgebiet? (Ggf. offizielle Einschätzungen beifügen.) Welches Ziel wollen Sie mit den Leonhard-Euler-Stipendien erreichen? 3. Aktivitäten Wie und nach welchen Kriterien erfolgt/e die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten (Notenspiegel, persönliches Auswahlgespräch etc.)? Benennung der Kandidaten: letztes Studien- bzw. Promotionsjahr, Lebenslauf, beantragtes Thema, Benennung des deutschen und ausländischen Betreuers, Darstellung der voraussichtlich zu bearbeitenden Themen In welcher Sprache soll die Kommunikation in Deutschland erfolgen? Wie werden bzw. wurden diese Kenntnisse überprüft? Antragsschluss Antragsschluss ist der 28. Februar 2017. Welche Auswahlkriterien gibt es? Über die Anträge entscheidet eine vom DAAD berufene Auswahlkommission, die sich aus externen Fachwissenschaftlern/innen zusammensetzt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des vollständigen Förderantrags nach den folgenden Kriterien: Bestehen längerfristige wissenschaftliche Kooperationen mit der Partnerhochschule und stellen die Leonhard-Euler-Stipendien eine gute Ergänzung der Zusammenarbeit dar? Wird die wissenschaftliche Betreuung der Stipendiaten an der deutschen Hochschule gesichert? Leistet die Zusammenarbeit einen Beitrag zur Förderung des ausländischen Hochschullehrernachwuchses? Leisten die Stipendien einen Beitrag zu einer zukünftigen gemeinsamen binationalen Forschungskooperation, die möglicherweise auch über die Dauer der DAAD-Förderung hinaus möglichst anhalten soll Ist das Erlernen der für die Arbeit an der deutschen Gastinstitution erforderlichen Sprachkenntnisse an der Heimathochschule möglich? Befinden sich die beantragten Kandidaten im richtigen Studienabschnitt? Wichtiger Hinweis: Projekte, bei denen die zu fördernden Stipendiaten zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht namentlich bekannt und benannt sind, können nur nachrangig berücksichtigt werden. Ansprechpartner und weitere Informationen Deutscher Akademischer Austauschdienst German Academic Exchange Service Referat P 23 - Kooperationsprojekte in Europa, Südkaukasus und Zentralasien Kennedyallee 50 53175 Bonn Seite 4 von 5
Ansprechpartner: Frau Roksolana Rohde Tel.: 0228 / 882 564 E-Mail: R.Rohde@daad.de Gefördert durch Seite 5 von 5