Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe



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Transkript:

Universität für Bodenkultur Wien University of Natural Resources and Life Sciences, Vienna Curriculum für das Individuelle Masterstudium mit der Bezeichnung: Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe

INHALT 1 Qualifikationsprofil... 3 2 Aufbau des Studiums... 4 3 Lehrveranstaltungen... 5 4 Freie Wahllehrveranstaltungen... 6 5 Pflichtpraxis... 6 6 Masterarbeit... 6 7 Abschluss... 7 8 Akademischer Grad... 7 9 Prüfungsordnung... 7 Anhang A Lehrveranstaltungstypen... 8 2

1 QUALIFIKATIONSPROFIL Das individuelle Masterstudium [Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe] ist ein Studium, das der Vertiefung und Ergänzung der wissenschaftlichen Berufsvorbildung auf der Grundlage eines Bachelorstudiums dient. ( 51 Abs. 2 Z 5 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Das Studium erfüllt die Anforderungen des Art. 11 lit e der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, 2005/36/EG. 1a) Kenntnisse, Fertigkeiten, persönliche und fachliche Kompetenzen Das individuelle Studium [Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe] behandelt als Schwerpunkt die stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe, im Besonderen des Rohstoffes Holz. Dabei werden zum einen chemische, biotechnologische und verfahrenstechnische Methoden zu Rohstoffaufbereitung und Bioraffinerie, zum anderen aber auch Kenntnisse in holz- und fasertechnischen Prozessen erworben, die eine nachhaltige, stoffliche und innovative Nutzung der Rohstoffe ermöglicht. Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums verfügen über ausgewiesene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Naturstofftechnik und der Nutzung nachwachsender Rohstoffe mit den Schwerpunkten Holz, Faser- und Verbundwerkstoffe, sowie biogene Kunststoffe und Bioraffinerie, welche die Bereitstellung von Plattformchemikalien sowie Feinchemikalien aus Biomasse zum Ziel hat. Dabei sind sie in der Lage technische und wirtschaftliche Kompetenzen sowie nachhaltige Konzepte anzuwenden. Im Besonderen können sie dabei auf ingenieurswissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der biogenen Rohstoffverarbeitung und Aufbereitung mittels technischer, chemischer und biotechnologischer Verfahren, sowie auf planungstechnische und soziökonomische Kompetenzen zurückgreifen. Die erworbenen Kenntnisse umfassen dabei vor allem auch die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation und werden durch Soft- Skills ergänzt. Außerdem werden über ein Drittel der Lehrveranstaltungen in englischer Sprache gehalten, um Absolventen auch auf eine internationale Kariere vorzubereiten. Dabei fließen Studieninhalte folgender Studienrichtungen in den Individuellen Master ein: Biotechnologie, Holztechnologie und Management, NAWAROs. 1b) Berufs- und Tätigkeitsfelder Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums [Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe] kommen in folgenden Berufs- und Tätigkeitsfeldern zum Einsatz: In den Bereichen Planung, Leitung, Entwicklung, Innovation und Forschung in der Holz-, Faser- und Zellstoffindustrie. Im Bereich der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Naturstofftechnik und der Bioraffinerie. In der Herstellung, Entwicklung und Anwendung von biogenen Werkstoffen und Verbundwerkstoffen. Tätigkeit als selbständige IngenieurconsulentIn In technischen und administrativen Beratungs- und Planungsbüros, als Sachverständige, sowie Tätigkeiten in Prüfinstituten. Arbeit in nationalen und internationalen Interessensvertretungen, Umweltverbänden und einschlägigen Nicht-Regierungsorganisationen. Tätigkeiten in EU-, Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kommunalverwaltungen. In der öffentlichen und privaten Forschung sowie Entwicklung. 3

2 AUFBAU DES STUDIUMS 2a) Dauer, Umfang (ECTS-Punkte) und Gliederung des Studiums Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand im Ausmaß von 122 ECTS-Punkten. Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern (gesamt 3.000 Stunden à 60 Minuten). Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen: davon Freie Wahllehrveranstaltungen: davon englischsprachige LVA * : Pflichtpraxis: Masterarbeit: 89 ECTS-Punkte 10 ECTS-Punkte 30 ECTS-Punkte 3 ECTS-Punkte (Ersatzleistung) 30 ECTS-Punkte 2b) 3-Säulenprinzip Das 3-Säulenprinzip ist das zentrale Identifikationsmerkmal sowohl der Bachelor- als auch der Masterstudien an der Universität für Bodenkultur Wien. Im Masterstudium besteht die Summe der Inhalte der Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen aus mindestens je 15% Technik und Ingenieurwissenschaften 15% Naturwissenschaften sowie 15% Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften. Ausgenommen vom 3-Säulenprinzip sind die Masterarbeit, die Pflichtpraxis sowie die freien Wahllehrveranstaltungen. 2c) Gliederung des Studiums Das Curriculum ist in folgende Module (Studienschwerpunkte) untergliedert: Modul 1: Bioraffinerie und Biotechnologie (17 ECTS / 15 SWS) Modul 2: Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe (12 ECTS / 9 SWS) Modul 3: Verfahrenstechnik (12 ECTS / 8 SWS) Modul 4: Holzindustrielle Fertigungs- und Prozesstechnik (10 ECTS / 7,5 SWS) Modul 5: Holz- und Faserwerkstoffe (10 ECTS / 9 SWS) Modul 6: Holzwirtschaftliches Management (6 ECTS / 4 SWS) Modul 7: Innovation und Patentmanagement (7 ECTS / 5 SWS) Modul 8: Versuchs- und Projektplanung (5 ECTS / 4 SWS) Pflichtpraxisseminar (3ECTS / 1 SWS) * Die Studierenden haben facheinschlägige englischsprachige Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 ECTS-Punkten zu absolvieren. Auf diese Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, Praxis, freie Wahllehrveranstaltungen sowie Lehrveranstaltungen, die an Universitäten im fremdsprachigen Ausland absolviert wurden, anzurechnen. 4

3 LEHRVERANSTALTUNGEN Das Studium setzt sich aus folgenden Lehrveranstaltungen zusammen: LVA Nr. LVA Titel LVA Typ ECTS- Punkte Modul 1: Bioraffinerie und Biotechnologie 17 Anteil/Säule (in%) Tech./Ing. NaWi SoWiRe 52,5 26,6 20,9 773326 Chemikalien aus Biomasse VO 2 2,53 426 970304 Biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe VO 2 1,27 1,27 426 773314 Biopolymers for sustainable utilization (in Eng.) VO 2 2,53 418 Studium (dem die LVA zugeordnet ist) 752311 Biochemical Reaction Engineering (in Eng.) VO 2 1,27 1,27 417/418 970305 Biotechnology for sustainable processes and renewable fuels (in Eng.) VO 4 5,06 418 791352 Biotechnologischer Anlagenbau und Prozeßleittechnik VU 2 2,53 418 891307 Holzbiotechnologie VU 3 3,80 426/471 Modul 2: Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe 773312 Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe VS 3 1,90 1,90 471 970302 Naturstofftechnologien und Eigenschaften PR 4 2,53 2,53 471 773325 Polymerchemie und Technologie VU 3 1,90 1,90 426/471 773315 Plant Polysaccharide Analysis (in Eng.) VU 2 2,53 418 Modul 3: Verfahrenstechnik 12 893322 Verfahrenstechnik für NAWAROs VO 3 3,80 471 893302 Meßtechnisches Praktikum PR 4,5 5,70 417/418 893310 Umwelttechnisches Praktikum PR 4,5 5,70 418/427 891327 Modul 4: Holzindustrielle Fertigungs- und Prozesstechnik Wood-Industrial Processes: Wood- and Fibre-based Materials (in Eng.) 12 10 VO 2 2,53 426 891321 Technologien der Holzverarbeitung (NAWARO) VU 2 2,53 471 891311 Zerspanungs-und Formgebungstechnik VO 3 3,80 426/471 891318 Fertigungstechnik VO 3 3,80 426/471 Modul 5: Holz- und Faserwerkstoffe 10 891338 Wood and Fiber Quality (in Eng.) VO 2 1,27 1,27 426 891317 Engineered wood products VO 3 3,80 426/471 891333 Composite (in Eng.) VO 2 1,27 1,27 426 891337 Charakterisierung von Holz- und Faserwerkstoffen VU 2 1,27 1,27 426 891323 Ökobilanzen von Holz und Naturfaserwerkstoffen VS 1 0,63 0,63 426/471 734328 Modul 6: Holzwirtschaftliches Management 6 Advanced Planning Systems in Forest Based Instustries (in Eng.) SE 3 3,80 426 734350 Logistik in der Forst- und Holzwirtschaft PS 3 3,80 425/426/471 Modul 7: Innovation und Patentmanagement 7 736302 Patentrecht und strategisches Patentmanagement VO 2 2,53 417/418/451 735305 Entrepreneurship und Innovation (inkl. Patentwesen) VO 5 6,33 427/471 Modul 8: Versuchs- und Projektplanung 5 891325 Research Design (in Eng.) VU 2 2,53 426 915327 Project Management (in Eng.) VU 3 3,80 416/426/449 Pflichtpraxis 3 791372 Pflichtpraxisseminar SE 3 417/418 Techn./Ing.= Technik und Ingenieurwissenschaften; NaWi = Naturwissenschaften; WiSoRe = Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften 5

4 FREIE WAHLLEHRVERANSTALTUNGEN Im Rahmen des Studiums sind 10-ECTS-Punkte in Form von freien Wahllehrveranstaltungen zu absolvieren. Diese können aus dem gesamten Angebot an Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Die freien Wahllehrveranstaltungen dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten, als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. 5 PFLICHTPRAXIS (1) Die Pflichtpraxis dient der Vertiefung der im Studium vermittelten Kompetenzen. Weiteres hat sie zum Ziel, die aufgabenorientierte Anwendung des Gelernten und die Herstellung von Beziehungen zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern. (2) Die Pflichtpraxis dauert mindestens [4] Wochen. Es wird empfohlen, die Pflichtpraxis zwischen dem 2. und 3. Semester zu absolvieren. Eine Absolvierung in Teilen ist möglich. (3) Die fachliche Aufarbeitung der Pflichtpraxis erfolgt im Rahmen des Pflichtpraxisseminars. (4) Der/die Studierende hat sich in angemessener Zeit vor dem beabsichtigten Beginn der Pflichtpraxis zwecks Betreuung an den zuständigen beauftragten Universitätslehrer zu wenden. Diesem obliegt es, den/die Studierende bezüglich der Wahl des Praxisplatzes zu beraten und nach Absolvierung der Pflichtpraxis diese auch zu bestätigen. (5) Kann trotz redlichen Bemühens keine Stelle für eine Pflichtpraxis im Sinne von Abs. (1) gefunden werden, ist im Einvernehmen mit dem Leiter/der Leiterin des Pflichtpraxisseminars eine Ersatzform zu wählen. Als Ersatzform kommt z.b. die Mitarbeit in einem Projekt an der Universität für Bodenkultur Wien oder an einer anderen facheinschlägigen Forschungsinstitution in Frage. (6) Die ordnungsgemäße Absolvierung der Pflichtpraxis bzw. Erbringung der Ersatzleistung wird mit der Absolvierung des Pflichtpraxisseminars bestätigt. 6 MASTERARBEIT Eine Masterarbeit ist eine einem wissenschaftlichen Thema gewidmete Arbeit, die im Rahmen eines Masterstudiums abzufassen ist (Ausnahme siehe Satzung der Universität für Bodenkultur Wien, Teil III-Lehre, 30 Abs. 9). Sie umfasst 30 ECTS-Punkte. Mit der Masterarbeit zeigen Studierende, dass sie fähig sind, eine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten ( 51 Abs. 8 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas 6

durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben ( 81 Abs. 2 UG 2002 BGBl. I Nr. 81/2009). Die Masterarbeit ist in Deutsch oder Englisch abzufassen. Eine andere Sprache ist nur nach Bescheinigung des Betreuers bzw. der Betreuerin möglich. Die Defensio ist jedenfalls in Deutsch oder Englisch durch zu führen. 7 ABSCHLUSS Das individuelle Masterstudium [Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe] gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen sowie die Masterarbeit und die Defensio positiv beurteilt wurden. 8 AKADEMISCHER GRAD An Absolvent/innen des individuellen Masterstudiums [Chemie und Technologie nachwachsender Rohstoffe] wird entsprechend der Zuordnung zu ingenieurwissenschaftlichen Studien der akademische Grad Diplom-Ingenieurin bzw. Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing. oder DI) verleihen. 9 PRÜFUNGSORDNUNG (1) Das Studium ist abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 92 ECTS-Punkten ( 3 und 4). - Die positive Beurteilung der Masterarbeit. - Pflichtpraxis erfüllt und bestätigt (2) Die Beurteilung des Studienerfolges erfolgt in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen. Die Lehrveranstaltungsprüfungen können schriftlich und/oder mündlich nach Festlegung durch den Leiter oder die Leiterin der Lehrveranstaltung unter Berücksichtigung des ECTS-Ausmaßes absolviert werden. (3) Der Leistungsnachweis erfolgt für jedes Fach durch den Leistungsnachweis der zum Fach gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtbeurteilung für ein Fach ergibt sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Mittelwert der innerhalb des Faches absolvierten Lehrveranstaltungen. Ist der Mittelwert nach dem Dezimalkomma kleiner oder gleich 5, wird auf die bessere Note gerundet, sonst auf die schlechtere Note. (4) Die Prüfungsmethode hat sich am Typ der Lehrveranstaltung zu orientieren: Vorlesungen sind mit mündlichen und/oder schriftlichen Prüfungen abzuschließen, sofern diese nicht vorlesungsbegleitend beurteilt werden. Lehrveranstaltungen des Typs SE und PJ können mit selbstständig verfassten schriftlichen Seminararbeiten, deren Umfang vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festzulegen ist, abgeschlossen werden. Bei allen anderen Lehrveranstaltungen wird die Prüfungsmethode vom Leiter oder der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegt. 7

ANHANG A LEHRVERANSTALTUNGSTYPEN Vorlesungen (VO) Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Teilbereiche eines Faches und seiner Methoden didaktisch aufbereitet vermittelt werden. Übungen (UE) Übungen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende unter Anleitung aufbauend auf theoretischem Wissen spezifische praktische Fertigkeiten erlernen und anwenden. Praktika (PR) Praktika sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen selbständig bearbeiten. Pflichtpraxisseminar (PP) Das Pflichtpraxisseminar ist eine Lehrveranstaltung, in der Studierende aufbauend auf theoretischem und praktischem Wissen spezifische Fragestellungen, die sich auf das Berufspraktikum beziehen, selbstständig bearbeiten. Seminare (SE) Seminare sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierende Lehrinhalte selbständig erarbeiten vertiefen und diskutieren. Exkursionen (EX) Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, in denen Studierenden zur Vertiefung des bisher erworbenen Wissens fachliche Aspekte des Studiums in deren realen Kontext veranschaulicht werden. Exkursionen können zu Zielen im In- und Ausland führen. Masterseminare (MA) Masterseminare sind Seminare, die der wissenschaftlichen Begleitung der Erstellung der Masterarbeit dienen. Kombinierte Lehrveranstaltungen: Kombinierte Lehrveranstaltungen vereinen - mit Ausnahme des Projekts - die Definitionen der jeweils beteiligten Lehrveranstaltungstypen, jedoch sind die Elemente integriert, wodurch sich ein didaktischer Mehrwert ergibt. Projekte (PJ) Projekte sind Lehrveranstaltungen, die durch problembezogenes Lernen charakterisiert sind. Die Studierenden bearbeiten unter Anleitung - vornehmlich in Kleingruppen - mittels wissenschaftlicher Methoden Fallbeispiele. Vorlesung und Seminar (VS) Vorlesung und Übung (VU) Vorlesung und Exkursion (VX) Seminar und Exkursion (SX) Übungen und Seminar (US) Übung und Exkursion (UX) 8