Ergebnis der Anhörung zur Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG)

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Département fédéral de l Environnement, des Transports, de l Energie et de la Communication Dipartimento federale dell Ambiente, dei Trasporti, dell Energia e delle Comunicazioni U V E K E T E C A T E C Ergebnis der Anhörung zur Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) 1 Ausgangslage Mitte November 2002 unterbreitete das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Kantonen, den betroffenen Branchen der Wirtschaft und Industrie und anderen interessierten Kreisen zusammen mit der Anhörung zur neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vom 14. Januar 1998 über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG SR 814.620). Die Änderungsvorschläge betrafen die zwei folgenden Punkte: Händler, Hersteller und Importeure sollen verpflichtet werden, Geräte im Rahmen ihrer Rücknahmepflicht kostenlos zurückzunehmen. Die geltende VREG enthält nur die Rücknahmepflicht und macht keine Angaben zu den Kosten. Mit der Änderung soll erreicht werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Altgeräte an jeder Verkaufsstelle kostenlos zur Entsorgung abgeben können. Es gibt Händler, Hersteller und Importeure, welche keinem freiwilligen Finanzierungssystem angeschlossen sind und von ihren Kunden keine vorgezogenen Entsorgungsbeiträge verlangen (sogenannte Trittbrettfahrer ). Diese sind zwar ebenfalls verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen. Aus heutiger Sicht ist der Rücklauf jedoch ungenügend, da die Kunden an der Verkaufsstelle darüber nicht ausreichend informiert werden. Die verkauften Geräte fliessen nach Gebrauch oftmals in den Kanal von S.EN.S und SWICO zurück und belasten somit das freiwillige Finanzierungssystem. Die Trittbrettfahrer profitieren also von den Leistungen anderer. Gemäss Artikel 4 Absatz 5 müssen sich Händler, Hersteller und Importeure neu entweder an einer Branchenlösung beteiligen oder ihre zurückgenommenen Geräte auf eigene Kosten entsorgen. Zudem werden mit der Gesamtrevision der Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS SR 814.610) die Vorschriften betreffend Bewilligung von Entsorgungsunternehmungen, Meldepflichten und Abfallexporten (Artikel 7 11 ohne Art. 11a sowie Artikel 12 VREG) in der neuen Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) integriert. Die Frist zum Einreichen der Stellungnahmen war auf den 31. März 2003 festgesetzt worden. 1.33/2003-00777/02/C271-1188

2 Eingegangene Stellungnahmen 1 : Kantone 7 Bundesstellen 1 Organisationen der Abfallwirtschaft 3 Wirtschafts- und Industrieverbände 8 Umwelt- und Konsumentenorganisationen 2 Einzelfirmen 5 Total 26 Die an sich geringe Anzahl von eingegangenen Stellungnahmen ist darauf zurückzuführen, dass die Anhörung zur VREG zusammen mit der Anhörung zur VeVA durchgeführt wurde. Es haben sich daher nur diejenigen Kantone gemeldet, die direkt von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sind. Wichtig ist jedoch, dass alle betroffenen Branchen und Verbände zu der Vorlage Stellung genommen haben. 2 Gesamtbeurteilung Grundsätzlich wurden die vorgeschlagenen Änderungen begrüsst, insbesondere die vorgesehene kostenlose Rücknahme von Altgeräten. Ein Hauptanliegen vor allem der Kantone ist jedoch die Erweiterung der Geräteliste auf Entladungslampen / Leuchtstoffröhren. Auch der VBSA und die Grüne Partei Waadt schliessen sich diesem Punkt an. Vier weitere Verbände möchten die Liste mit den Kategorien Bau-, Hobby- und Gartengeräte sowie Spielwarengeräte erweitern. Mehrere private Firmen und Verbände sowie der Kanton Zürich fordern eine vollständige Anpassung des Gerätekatalogs an die WEEE-Direktive 2 der EU mit der Übernahme aller 10 Kategorien. Anlass zu Kritik gab auch der Artikel 4 Absatz 5, der neu in die VREG aufgenommen werden soll. Mit diesem Artikel soll den sogenannten Trittbrettfahrern entgegen gewirkt werden. Mehrere Organisationen sind der Meinung, dass der Artikel zuwenig weit greift und fordern weitergehende Massnahmen. Unternehmen, die sich nicht an dem Finanzierungssystem beteiligen, sollen den Behörden nachweisen müssen, dass ein entsprechendes Volumen auf eigene Rechnung der Verwertung zugeführt wird. Das KMU-Forum (Seco-Arbeitsgruppe) wünscht eine Harmonisierung der in diesem Bereich bestehenden Bewilligungen und Zertifizierungen. Zudem darf das 1 Detaillierte Liste der Stellungnahmen siehe Anhang 1 2 Directive 2002/96/EC of the European Parliament and of the Council of 27 January 2003 on waste electrical and electronic equipment (WEEE)

3 Funktionieren des freien Marktes durch die Branchenlösungen zur Finanzierung nicht beeinträchtigt werden. 3 Stellungnahmen nach Sachbereichen 3.1 Erweiterung Geräteliste Vollständige Anpassung an EU Acht Stellungnahmen fordern eine vollständige Übernahme der Geräteliste der WEEE-Direktive der EU. SWICO und IBM Schweiz argumentieren, dass damit europäische Vergleiche über Rücknahmemengen und Kosten auf der gleichen Basis erfolgen und die Arbeit für international tätige Firmen erleichtert würde. Océ Schweiz AG möchte auch die zu diesen Geräten gehörenden Verpackungsund Verbrauchsmaterialien sowie Verschleiss- und Ersatzteile mit einschliessen. Der Kanton Zürich, die S.EN.S und COOP fordern eine Anpassung an die EU-Liste, damit für die Kunden die verschiedenen Rücknahmeregelungen durch ein einheitliches, einfaches und klar kommunizierbares System ersetzt würden. Auch die EMPA St. Gallen und der Migros-Genossenschaftsbund sprechen sich generell für eine Übernahme der 10 Kategorien der EU-Geräteliste aus. Teilweise Anpassung an EU Bisher besteht keine Rücknahmepflicht für Entladungslampen / Leuchtstoffröhren durch die Verkaufsstellen. Da die Lampen wegen ihrem Umweltgefährdungspotential (Entladungslampen enthalten Quecksilber) als Sonderabfall eingestuft sind, erachten es die Kantone AR, AI, BL, GR, SG und ZH als sinnvoll, die Entladungslampen der VREG zu unterstellen. Dies sei im Interesse einer einfachen, kundenfreundlichen und gesicherten Entsorgungslösung. Auch der VBSA und die Grüne Partei Waadt regen an, die Leuchtstoffröhren der VREG zu unterstellen. Damit für den Endverbraucher die kostenlose Rückgabe aller elektrischen und elektronischen Geräte einheitlich geregelt werden kann, beantragt die Fachorganisation für Entsorgung und Strassenunterhalt (FES) des Städteverbandes, auch die elektrisch betriebenen Geräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes sowie Spielwaren unter die Regelungen der VREG zu stellen. Die Swiss Retail Federation möchte die Geräteliste mit den gleichen Kategorien wie der FES ergänzen. Auch der Verband Swissmem spricht sich unter gewissen Bedingungen für eine Erweiterung der Geräteliste aus. Eine Ausdehnung auf Anlagen oder Anlagen-Bestandteile hält er jedoch nicht für opportun, da diese im Rahmen von Gesamtprojekten zurückgebaut und von den jeweiligen Unternehmen der Entsorgung zugeführt werden.

4 Im Sinne einer Vereinfachung für Händler, Entsorger und Konsumenten spricht sich auch die Fédération Romande des Consommateurs für eine Erweiterung der Geräteliste aus. 3.2 Trittbrettfahrer 10 Organisationen zeigen sich besorgt, was das Problem Trittbrettfahrer betrifft. SWICO, S.EN.S, COOP, IBM Schweiz und Océ Schweiz AG fordern, den Artikel 4 Absatz 5 dahingehend zu ergänzen, dass Händler, Hersteller und Importeure, die sich nicht an den Branchenlösungen beteiligen, eine ihrem Volumen entsprechende Verwertung mit Qualitätssicherung auf eigene Rechnung betreiben. Der Migros- Genossenschaftsbund schlägt vor, dass S.EN.S und SWICO denjenigen Herstellern und Importeuren, die sich nicht an einer Branchenlösung beteiligen, die anfallenden Kosten in Rechnung stellen können, wenn diese ihre Geräte über den Rücknahmekanal der Systembetreiber der Entsorgung zuführen. Trisa electro fordert, alle Marktteilnehmer der gleichwertigen und unmissverständlichen Entsorgungspflicht zu unterstellen. Auch die Fédération Romande des Syndicats Patronaux und die Swiss Retail Federation beklagen sich generell über Trittbrettfahrer, die von der Branchenlösung profitieren, ohne sich daran zu beteiligen. Der Fachverband Elektroapparate (FEA) befürchtet zudem eine Benachteiligung der inländischen Märkte und beantragt entsprechende Import- und Zollbestimmungen. 3.3 Export zur Reparatur / Intrafirmenverkehr Aus der Sicht des Verbandes Swissmem sollten Geräte zur Reparatur im Ausland überhaupt keiner Exportkontrolle unterstellt sein, da sie kein Abfall, sondern Wirtschaftsgut sind. Die jetzigen Regelungen verteuern die Versendung von Waren zur Reparatur, was zu unerwünschten wirtschaftlichen Folgen (unrentable Reparatur) führt. Der Swissmem schlägt vor, die Wegleitung zur VREG mit einem Kapitel zur Reparatur zu ergänzen, das mindestens die Punkte Intrafirmenverkehr und Interfirmenverkehr zu Reparaturzwecken sowie den Verkehr zu Reparaturzwecken mit Firmen ausserhalb der OECD beinhalten soll. 3.4 Ausweisung vorgezogene Entsorgungsbeiträge Der Touring Club Schweiz (TCS) beantragt, dass im Detailpreis gemäss Artikel 4 Absatz 1 der Preisbekanntgabeverordnung vom 28. April 1999 (PBV SR 942.211) die Recycling- oder Entsorgungsbeiträge ebenfalls enthalten sein müssen. Der heutige Zustand, wonach die Höhe des Entsorgungsbeitrages nicht im angegebenen Preis deklariert ist, soll höchstens während einer kurzen Übergangsfrist toleriert werden. (Anmerkung BUWAL: Mit der Änderung der PBV hat der Bundesrat dieses Anliegen im Januar 2004 bereits berücksichtigt)

5 3.5 Regelung Finanzierung Der Schweizerische Städteverband / FES würde es begrüssen, wenn die Finanzierung in der VREG verankert würde. Artikel 1 Absatz 2 soll folgendermassen ergänzt werden: Sie regelt die Rückgabe, die Rücknahme, die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte, inklusive der Finanzierung.

6 Anhang 1: Eingegangene Stellungnahmen Kantone 7 Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Land Genf Graubünden St. Gallen Zürich Bundesstellen 1 EMPA St. Gallen Organisationen der Abfallwirtschaft 3 S.EN.S Stiftung Entsorgung Schweiz SWICO Kommission Umwelt VBSA Verband der Betriebsleiter und Betreiber Schweizerischer Abfallbehandlungsanlagen Wirtschafts- und Industrieverbände 8 FEA Fachverband Elektroapparate Fédération Romande des Syndicats Patronaux FES / Schweizer Städteverband KMU Forum (Arbeitsgruppe des Seco) SAP Schweizer Automatik Pool Swiss Retail Federation Swissmem TCS Touring Club Schweiz Umwelt- und Konsumentenorganisationen 2 Fédération Romande des Consommateurs Grüne Partei Waadt Einzelfirmen 5 COOP IBM Schweiz Migros-Genossenschaftsbund Océ Schweiz AG Trisa electro TOTAL 26