Duale Studiengänge aus Sicht der externen Qualitätssicherung

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Transkript:

Duale Studiengänge aus Sicht der externen Qualitätssicherung E 8.23 Sabine Noe Henning Dettleff Für duale Studiengänge gibt es weder eine bindende Definition noch eine einheitliche Ausgestaltung durch die Hochschulen und Berufsakademien. Die Autoren beleuchten die verschiedenen Begriffsdefinitionen und Modelle dualer Studiengänge und zeigen auf, welche besonderen Qualitätsstandards es hierfür im Rahmen der Akkreditierung gibt. Insbesondere die Chancen und Risiken der Dualität für die Studienqualität, die sich aus den Qualitätsstandards ableiten lassen, machen deutlich, dass duale Studiengänge Stolpersteine, aber auch großes Potenzial haben können. Inwiefern sich diese Chancen und Risiken in der Realität auch tatsächlich abbilden, untersuchen die Autoren anhand einer empirischen Analyse auf Grundlage von Gutachten, die im Rahmen von Akkreditierungen dualer Studiengänge durch die Qualitätssicherungsagentur FIBAA erstellt worden sind. Daraus wird ersichtlich, dass Hochschulen bei der Konzeption und Durchführung dualer Studiengangmodelle einerseits eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten haben. Andererseits machen die Ergebnisse der Analyse auch deutlich, welche profilspezifischen Mängel sich bei dualen Studiengängen in der Praxis finden lassen und dass der Mehrwert des dualen Studiums vor allem von einer gelungenen Verzahnung von Theorie und Praxis abhängt. Gliederung Seite 1. Begriff und thematischer Fokus 2 2. Modelle dualer Studiengänge 3 3. Qualitätsstandards für duale Studiengänge 5 4. Qualitätssicherung im betrieblichen Ausbildungsteil dualer Studiengänge 10 5. Chancen und Risiken der Dualität für die Studienqualität 12 6. Analyse: Ergebnisse der Akkreditierung dualer Studiengänge 15 7. Fazit 23 Einordnung des Beitrags auf der Webseite und für die weitere Nutzung des Loseblattwerks Signatur: E 8.23 Hauptkapitel E: Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements / Unterkapitel E 8: Die PDF-Fassung des Beitrags finden Sie mit Hilfe dieser Angaben unter www.hqsl-bibliothek.de im Ordner Inhalte unter Details, Abstracts, Downloads. Kunden, die das Handbuch weiterhin in den zugehörigen Ordnern pflegen, entnehmen bitte den kompletten Beitrag und fügen ihn wie gewohnt unter obengenannten Angaben ein. HQSL 3 55 16 01 1

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements 1. Begriff und thematischer Fokus Begriff Definition des Akkreditierungsrates Definition des Wissenschaftsrates Begriffliche Gemeinsamkeit Ziele und Darstellungsgang Das duale Studium ist kein geschützter Begriff und so gibt es auch keine bindende Definition, die eine klare Grenze zwischen dualen und nichtdualen Angeboten ziehen würde. Dementsprechend ist je nach Zusammenhang zunächst zu fragen, welches Begriffsverständnis zugrunde liegt. Für die externe Qualitätssicherung von besonderer Bedeutung ist die Definition des Akkreditierungsrates. Ihm zufolge zeichnen sich duale Studiengänge ( ) durch die Inanspruchnahme von Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen als zweitem Lernort neben der Hochschule und die Verteilung des Curriculums auf mindestens zwei Lernorte aus. Deren bewusste inhaltliche, zeitliche und organisatorische Integration zielt darauf ab, über die Verbindung der theoretischen mit der praktischen Ausbildung ein spezifisches Qualifikationsprofil der Studierenden zu erreichen. (Akkreditierungsrat 2010, S. 13) Der Wissenschaftsrat definiert das duale Studium ähnlich: Es handele sich um ein Studienformat an den Grenzen von akademischer und beruflicher Ausbildung, das sich diese Verknüpfung von Theorie und Praxis in besonderer Weise zu Eigen gemacht hat, indem es gezielt ein wissenschaftsbezogenes und ein berufspraktisches Bildungsangebot vereint. Dabei wurde die Besonderheit der dualen Berufsausbildung in Deutschland, zwei Lernorte in Theorie und Praxis zu verzahnen, in das akademische System transferiert. (Wissenschaftsrat 2013, S. 5) Beide Definitionen betonen, dass das duale Studium durch einen auf die beiden Orte Hochschule und Betrieb räumlich verteilten, ansonsten jedoch einheitlichen Lernprozess charakterisiert ist, der zu einer spezifischen Qualifikation führt. Der Wissenschaftsrat geht zwar grundsätzlich davon aus, dass die Fachhochschulen insgesamt mit dem Auftrag eines anwendungsorientierten Studiums gegründet wurden. Doch unterscheiden sich duale Studiengänge dadurch von normalen FH-Studiengängen mit obligatorischem Praktikum, dass die Studieninhalte zwischen den beiden Lernorten Hochschule und Unternehmen enger abgestimmt sind. Ziel dieses Beitrags ist es, duale Studiengänge aus Sicht der externen Qualitätssicherung zu beleuchten. Insbesondere soll dargestellt werden, welche besonderen Qualitätsstandards für duale Studiengänge es gibt, welche Chancen und Risiken die Dualität für die Studienqualität birgt und inwiefern diese in der Praxis tatsächlich eine Rolle spielen. Hierfür werden zunächst die verschiedenen Modelle dualer Studiengänge und deren Anbieter skizziert. Im Anschluss daran werden sowohl die akademischen Qualitätsstandards aufgezeigt, die für die Akkreditierung dualer Studiengänge seitens des Akkreditierungsrates und der Kultusministerkonferenz definiert wurden, als auch die Qualitäts- 2 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 standards der beruflichen Bildung für den betrieblichen Ausbildungsteil. Die besonderen Chancen und Risiken der Dualität für die Studienqualität bilden den Schwerpunkt des folgenden Kapitels. Auf dieser Grundlage wird anhand einer empirischen Analyse überprüft, inwiefern sich die verschiedenen Chancen und Risiken in der Akkreditierungspraxis wiederfinden. Grundlage hierfür bilden insgesamt 36 Akkreditierungsgutachten wirtschaftswissenschaftlicher ausbildungsund praxisintegrierender grundständiger Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen. 2. Modelle dualer Studiengänge Es gibt verschiedene Möglichkeiten, duale Studiengänge zu klassifizieren: Die klassische Einteilung der Studiengänge erfolgt nach der Art des betrieblichen Ausbildungsteils: Absolvieren Studierende im Betrieb nicht nur den praktischen Teil ihres Studiums, sondern zugleich eine berufliche Ausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO), spricht man von ausbildungsintegrierenden Studiengängen. Eine Sonderform der ausbildungsintegrierenden Variante ist das sog. triale Studium, bei dem die Teilnehmer parallel zum Studium zunächst eine berufliche Aus- und im Anschluss eine berufliche Fortbildung zum Meister bzw. Fachwirt absolvieren. In Abgrenzung hiervon spricht man von praxisintegrierenden Studiengängen, wenn der betriebliche Studienteil als Praktikum gestaltet ist und nicht zusätzlich auch eine berufliche Ausbildung gemäß BBiG oder HwO stattfindet. Aktuell sind ca. 50 % der dualen Studiengänge praxisintegrierend, 40 % ausbildungsintegrierend und 10 % Mischformen (BBIB 2015, S. 5). Ausbildungs-, praxisund berufsintegrierende Studiengänge Über die beiden genannten Typen hinaus gehören auch sog. berufsintegrierende Studiengänge zu den dualen Modellen in einem weiteren Sinne. Für diese ist charakteristisch, dass die Teilnehmer im Rahmen des Studiums regulär berufstätig sind. Im Gegensatz zu rein berufsbegleitenden Studiengängen, die nach den oben genannten Definitionen nicht als dual gelten können, muss bei berufsintegrierenden Studiengängen eine erkennbare inhaltliche Verzahnung von Studium und Beruf vorliegen. Eine weitere Unterteilung kann nach dem Anbieter erfolgen. Traditionell werden duale Modelle von Berufsakademien durchgeführt. Deren Angebote gelten, da in der Regel von dem im Folgenden erwähnten Sonderfall der Dualen Hochschule Baden-Württemberg abgesehen nicht von Hochschulen im hochschulrechtlichen Sinne durchgeführt, nicht als Studien-, sondern als Ausbildungsgänge, die Abschlüsse sind Vier Anbieter-Typen dualer Studiengänge HQSL 3 55 16 01 3

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements aber denjenigen von Studiengängen der Hochschulen gleichgestellt. Die Anzahl der Ausbildungsgänge an Berufsakademien ist seit Jahren ungefähr konstant, ihr Anteil an allen dualen Studiengängen liegt derzeit bei 12,5 %. Dazu sind als heutzutage numerisch wichtigster Anbieter die Fachhochschulen getreten, an denen gut zwei Drittel der dualen Studiengänge stattfinden. Die Praxisorientierung der Lehre und die enge Kooperation mit regionalen Unternehmen sind klassische Markenzeichen dieses Hochschultyps, was sie für die Durchführung dualer Modelle quasi prädestiniert. Nur knapp 5 % werden von Universitäten angeboten, wo duale Modelle nach wie vor eine Ausnahmeerscheinung sind. Eine Besonderheit stellt die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW), eine Hochschule eigenen Typs, dar, die seit ihrer Gründung als Berufsakademie 1974 ausschließlich duale Angebote und aktuell 13,5 % des Gesamtangebots in Deutschland vorhält. Über alle Hochschultypen verteilt stellen nichtstaatliche Hochschulen mit 20 % aller dualen Studiengänge einen überproportional hohen Anteil. Gestaltung der Dualität: Formen der Verknüpfung von Theorie und Praxis Verbindlichkeit der Praxisphase Weitere Unterscheidungen sind je nach der genauen Ausformung der Dualität möglich. Namentlich unterscheiden sich duale Studiengänge nach der Intensität der Verzahnung. Es finden sich auf der einen Seite Modelle, bei denen Theorie- und Praxisphasen weitgehend unabhängig nebeneinander stehen und in erster Linie durch individuelle Reflexionen und gedankliche Verknüpfungen der einzelnen Studierenden zueinander in Bezug gesetzt und in Praxisberichten dokumentiert werden. Auf der anderen Seite gibt es Modelle mit einer weitgehenden Integration beider Phasen, die sich also durch eine detaillierte Abstimmung der jeweils behandelten Themen und ausführliche Praxisreflexionen in den Theoriephasen sowie Theoriereflexionen in den Praxisphasen auszeichnen. Eine weitere systematische Unterscheidung lässt sich an die Verbindlichkeit der Praxisphasen knüpfen: Bei den meisten Studiengängen sind diese obligatorischer Bestandteil, bei anderen besteht lediglich eine duale Option. Auch nach der zeitlichen Anordnung von Theorieund Praxisphasen ist eine Differenzierung möglich. Während einige Hochschulen im Wechsel vierteljährliche Praxis- und Theorieblöcke vorsehen, wechseln beide Phasen bei anderen Modellen im Zwei- Wochen-Rhythmus; manchmal gibt es auch einen regelmäßigen Wechsel innerhalb einer Woche mit z. B. zwei Theorie- und drei Praxistagen. 4 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 3. Qualitätsstandards für duale Studiengänge Im Anschluss an die Skizzierung typischer Modelle dualer Studiengänge stellt sich die Frage, welche Qualitätsstandards es über die allgemein geltenden hinausgehend im Besonderen für duale Studiengänge gibt und wie diese in der Akkreditierungspraxis ausgelegt werden. Ebenso wie Studiengänge ohne integrierte Praxisphasen müssen sich auch duale Studiengänge deutscher staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen bzw. Berufsakademien einer Akkreditierung als externe Qualitätssicherung unterziehen, für die es definierte Qualitätsstandards gibt. Zur Vergabe des Siegels der hierfür maßgeblichen Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Akkreditierungsrat) werden die Studiengänge gemäß den geltenden Regeln und Beschlüssen 1 im Peer-Review-Verfahren begutachtet. Bei der Begutachtung eines dualen Studienganges besteht das Gutachterteam aus Experten, die auch mit den konkreten profilspezifischen Anforderungen, Bedingungen und Fragestellungen dualer Studiengänge vertraut sind. Auch sind die Unternehmen in geeigneter Weise in die Begutachtung miteinzubeziehen, in der Regel durch die Beteiligung von Unternehmensvertretern als Gesprächspartner bei der Begutachtung der Hochschule. Akkreditierungsanforderungen Übergreifende Verfahrensgrundsätze Sind die im Folgenden zu skizzierenden Qualitätsanforderungen des Akkreditierungsrats erfüllt, wird der Studiengang akkreditiert. Bei Mängeln, die voraussichtlich innerhalb von neun Monaten behebbar sind, wird die Akkreditierung unter Auflagen ausgesprochen. Die Akkreditierung wird versagt, wenn Mängel bestehen, die voraussichtlich nicht innerhalb von neun Monaten behebbar sind. 2 Die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen haben neben allgemeinen Verfahrensregeln elf konkrete Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen zum Gegenstand 3. Die Akkreditierungsmaßgaben verweisen dabei auf sog. länderge- Übergreifende Akkreditierungskriterien 1 Maßgeblich für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen sind die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung, die ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz sowie deren Auslegungen, die landesspezifischen Strukturvorgaben und der Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse in den jeweils gültigen Fassungen. 2 Im Falle von bestehenden Mängeln kann das Akkreditierungsverfahren auch einmalig für eine Frist von höchstens 18 Monaten ausgesetzt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Mängel in dieser Frist behoben werden können. 3 Bezogen auf die derzeit geltende Fassung vom 20. Februar 2013. HQSL 3 55 16 01 5

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements meinsame Strukturvorgaben. Diese beinhalten grundsätzliche Regelungen zur Studienstruktur und Studiendauer, zu Zugangsvoraussetzungen, Studiengangprofilen, zulässigen Abschlussgraden, zur wechselseitigen Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel sowie Rahmenvorgaben für die Modularisierung und die Vergabe von Leistungspunkten. Die Akkreditierungsratskriterien beziehen sich im Übrigen auf die Qualifikationsziele, die konzeptionelle Einordnung des Studiengangs, das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit, das Prüfungssystem, studiengangsbezogene Kooperationen, die personelle, sächliche und räumliche Ausstattung, die Transparenz und Dokumentation, die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung und die Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit. Besonderheiten dualer Studiengänge Die Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen gelten grundsätzlich für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, ungeachtet des Studiengangsprofils. Da duale Studiengänge, ähnlich wie Fernstudiengänge oder Teilzeitstudiengänge, jedoch spezifische Merkmale hinsichtlich der Konzeption, Organisation und Durchführung haben, werden sie den sog. Studiengängen mit besonderem Profilanspruch zugeordnet, denen ein eigenes Kriterium gewidmet ist. Demnach sind die genannten Kriterien und Verfahrensregeln unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen anzuwenden, die sich aus diesen Merkmalen ergeben. Spezifiziert werden diese durch die Handreichung Studiengänge mit besonderem Profilanspruch des Akkreditierungsrates (2010). Sie werden im Folgenden näher beschrieben. 3.1 Definition der Qualifikationsziele, insb. wissenschaftliche Befähigung Hinsichtlich der Qualifikationsziele ist gemäß der Handreichung zu beachten, dass diese vor dem Hintergrund des integrativen dualen Profils zu definieren sind. Die Theorie-Praxis-Verzahnung, die für duale Studiengänge charakteristisch ist, muss sich sowohl in den übergeordneten Qualifikationszielen als auch in den konkreten Lernergebnissen des Studienganges widerspiegeln. Entsprechend müssen sie auch in den Lernergebnissen der einzelnen Module Niederschlag finden, die hieraus abgeleitet sind. Gewährleistung wissenschaftlicher Befähigung Für duale Studiengänge gilt darüber hinaus explizit, dass sie ungeachtet der erhöhten Praxisanteile die wissenschaftliche Befähigung der Studierenden sicherstellen müssen. Dies liegt allein darin begründet, dass duale Bachelor-Studiengänge den gleichen Zugang zu Master- Studiengängen eröffnen wie andere Bachelor-Studiengangsmodelle. Dementsprechend muss sich die wissenschaftliche Befähigung als Qualifikationsziel in vergleichbarer Ausprägung in den Lernergebnissen des Studienganges wiederfinden. In diesem Zusammenhang 6 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 kommt beispielsweise Modulen zur wissenschaftlichen Befähigung, der Erstellung methodenbasierter Seminararbeiten, der Mitwirkung an einschlägigen (Forschungs-)Projekten, aber auch der Thematik, dem Ansatz und der Methodik der Abschlussarbeit eine wichtige Bedeutung zu. Die Gutachtergruppe kann im Akkreditierungsverfahren insbesondere durch Einsichtnahme dieser Unterlagen beurteilen, ob die Studierenden gemäß dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse wissenschaftlich befähigt werden. 3.2 Inhaltliche und didaktische Verzahnung Die Dualität des Studiums, d. h. die Verzahnung von hochschulischen und betrieblichen Bildungsphasen, muss sich sowohl in der inhaltlichen Gestaltung in Form starker Theorie-Praxis-Bezüge als auch im didaktisch-methodischen Konzept des Studienganges angemessen wiederfinden. Die inhaltliche Verzahnung erfolgt in erster Linie durch die Herstellung von Querverbindungen zwischen beruflichen Tätigkeiten und darauf Bezug nehmenden Theorien. Im Akkreditierungsverfahren weist die Hochschule auch nach, dass die im Studiengang tätigen Lehrenden hierfür geeignete Qualifikationen haben. So sollte ein Teil des hauptamtlichen Lehrpersonals über einschlägige berufliche Erfahrungen verfügen. Auch die Einbindung von Lehrbeauftragten aus der Praxis trägt dazu bei, die inhaltliche Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen zu gewährleisten. Eine adäquate didaktische Gestaltung sichert die Hochschule z. B. durch geeignete Formate zur Praxisvorbereitung und Praxisreflexion sowie ein lernfreundliches Umfeld im Betrieb. Abbildung der Dualität im didaktischmethodischen Konzept 3.3 Studierbarkeit Die Studierbarkeit zu gewährleisten ist in dualen Studiengängen eine besondere Herausforderung. Duale Studiengänge verteilen sich auf zwei Lernorte. Entsprechend ist stets die gesamte Arbeitsbelastung der Studierenden bei der Konzeption und Weiterentwicklung des Studienganges zu berücksichtigen. Im Akkreditierungsverfahren wird bei Studiengängen, die als Konzept vorliegen, eine diesbezügliche Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Bei laufenden Studiengängen ist die Studierbarkeit anhand von Workload-Erhebungen der Hochschule im Tatsächlichen zu prüfen. In einem Vollzeit-Studiengang gelten 60 ECTS-Punkte pro Studienjahr als studierbar. Da einem ECTS-Punkt eine studentische Arbeitsbelastung zwischen 25 und 30 Stunden zugrunde liegt, sind das bis zu 1.800 Arbeitsstunden pro Studienjahr. Während bei berufsbegleitenden Studiengängen eine Arbeitsbelastung von 60 ECTS-Punkten im Studienjahr ausdrücklich als nicht studierbar gilt (Akkreditierungsrat 2010, S. 8), gibt es bei dualen Studiengängen keine besonderen Vorgaben. Denn im Gegensatz zu diesen sind sowohl der Arbeitsaufwand während der Theorie- als auch in den Studentische Gesamtarbeitsbelastung in Theorie- und Praxisphasen HQSL 3 55 16 01 7

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements Praxisphasen Teile des Studiums und gehören damit zur Gesamtarbeitsbelastung von höchstens 1.800 Stunden im Studienjahr. Der zeitliche Aufwand für das gesamte Studium ist zu evaluieren und entsprechend auch mit ECTS-Punkten zu versehen. Betreuung Zusätzlich ist seitens der Anbieter dualer Studiengänge dafür Sorge zu tragen, dass eine angemessene Betreuung und Beratung während des Studiums an beiden Lernorten vorhanden ist und die Prüfungen so gestaltet sind, dass sie in Anzahl und Organisation angemessen sind. Dem besonderen Betreuungsbedarf muss die Hochschule sowohl für die Theorie- als auch für die Praxisphasen in koordinierter Weise Rechnung tragen. Sie kann beispielsweise einen zentralen Ansprechpartner für die Praxisphasen vorsehen. Durch Gespräche mit Studierenden und Unternehmensvertretern während der Begutachtung im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden die Rahmenbedingungen der Betreuung erfasst und beurteilt. 3.4 Verantwortung für Qualitätssicherung Verantwortung der Hochschule für Qualität der Praxisphasen Die Hochschule trägt stets die akademische Verantwortung für den gesamten dualen Studiengang auch für die Praxisphasen, die räumlich nicht bei ihr, sondern in den Betrieben stattfinden. Dies spiegelt sich in Ziffer 2.6 Studiengangsbezogene Kooperationen der Regeln des Akkreditierungsrates wider, wenn es darin heißt: Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen mit der Durchführung von Teilen des Studiengangs, gewährleistet sie die Umsetzung und Qualität des Studiengangskonzeptes. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zugrunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Geeignete Mittel, um eine solche Verantwortung zu verankern, sind beispielsweise Verträge zwischen Hochschule und Unternehmen bzw. zwischen Studierenden und Unternehmen, die Rechte und Pflichten der beteiligten Partner sowie Inhalte und Methoden der praktischen Ausbildung beschreiben. Diese Verträge sind in jedem Fall im Rahmen des Akkreditierungsprozesses vorzulegen und werden von der Gutachtergruppe geprüft. Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung dualer Studiengänge muss systematische Maßnahmen zur Sicherung der Kontinuität und Qualität des Lehrangebots umfassen, die sich explizit auf beide Lernorte beziehen. Hinsichtlich der betrieblichen Praxisphase kann dies durch eine Erfassung der Arbeitsbelastung, eine Evaluation der Lernfortschritte im Betrieb oder eine Evaluation der betrieblichen Betreuung geschehen. Darüber hinaus sollte auch die Verzahnung der Lernorte Gegenstand der kontinuierlichen Überprüfung sein. Um Entscheidungen der Hochschule im Rahmen der Qualitätssteuerung plausibel und transparent zu machen, sollten die lernortübergreifenden Qualitätssicherungsmaßnahmen sorgfältig dokumentiert sein. Die Doku- 8 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 mentation (und ggf. Wirkung 4 ) der Maßnahmen wird im Rahmen des Begutachtungsverfahrens von den Gutachtern geprüft. 3.5 Transparenz und Beratung Die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Theorie- und Praxisphasen dualer Studiengänge, die genaue Gestaltung der Praxisphasen, die Verteilung von ECTS-Punkten und die zeitliche Organisation des Studiums müssen für alle Beteiligten klar ersichtlich sein und kommuniziert werden. Nur so kann die Hochschule dem Kriterium der Transparenz vollumfänglich gerecht werden. Da für duale Studiengänge wegen ihrer besonderen Gestaltung und Anforderungen auch ein besonderer Beratungs- und Informationsbedarf besteht, sind der Verlauf des Studiums sowie alle Anforderungen potenziellen Teilnehmenden und Studierenden frühzeitig mitzuteilen. Das kann beispielsweise durch die Internetpräsenz der Hochschule, durch Informationsmaterialien (oder Informationsgespräche), aber auch durch alle Dokumente des täglichen Gebrauchs wie Modulbeschreibungen und Studien- und Prüfungsregularien geschehen, die im Akkreditierungsverfahren eingesehen werden. Weiterer Bedarf an Dokumentation und Transparenz entsteht, wenn Unternehmen an der Zulassung und Auswahl der Studierenden beteiligt sind. Der konkrete Ablauf des Zulassungs- und Auswahlverfahrens, die zugrunde gelegten Kriterien und die entsprechenden Zuständigkeiten von Unternehmen und Hochschule müssen dann eindeutig definiert und für die Interessenten zugänglich und nachvollziehbar sein. Transparente Informationen zu Anforderungen, Spezifika und Ablauf des dualen Studiums 3.6 Status der Studierenden Die Hochschule muss den Status der Studierenden im Falle des Abbruchs der Ausbildung oder des Studiums regeln. Sie muss dabei sicherstellen, dass die Studierenden ihr Studium auch dann abschließen können, wenn sich unerwartete Änderungen in der Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieb und Hochschule ergeben. Hierfür kann die Hochschule sich beispielsweise dazu verpflichten, die Studierenden nach Wegfall einer Ausbildungsstelle bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsbetrieb zu unterstützen (z. B. indem sie auf ein bestehendes Kooperationsnetzwerk zugreift), oder sie kann den Studierenden die Möglichkeit bieten, das Studium in einem anderen, eventuell nichtdualen Studiengang abzuschließen. Wichtig ist aus Sicht der Akkreditierungspraxis, dass diese Fälle und die Möglichkeiten, diesen zu begegnen, transparent und verbindlich dokumentiert sind (z. B. in der Studien- und Prüfungsordnung, Leitfaden für Praxisphasen etc.). Sicherung der Studienfortsetzung auch bei unerwarteten Kooperationsänderungen 4 Sofern der betreffende Studiengang bereits Absolventen zu verzeichnen hat. HQSL 3 55 16 01 9

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements 3.7 Ausstattung Mindestens 40 % hauptamtlich Lehrende mit ausgewiesener akademischer Qualifikation Hinsichtlich der personellen Ausstattung empfiehlt der Akkreditierungsrat, dass ein Anteil von mindestens 40 % der Lehre von hauptberuflichen Lehrkräften erbracht wird, die die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren bzw. Professorinnen erfüllen. Sowohl die personelle als auch die sächliche und räumliche Ausstattung dualer Studienangebote müssen analog zu Studiengängen mit anderen Profilen nachhaltig und dauerhaft angelegt sein. 3.8 Sonderregelungen für duale Studiengänge an Berufsakademien Praxisanteile mindestens 30 ECTS-Punkte, Theorieteile mindestens 120 ECTS-Punkte Ein Mindestumfang für die Praxisanteile ist für duale Studiengänge grundsätzlich nicht vorgegeben, wohl aber für Ausbildungsgänge an Berufsakademien. Für sie gilt der Beschluss der Kultusministerkonferenz Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur. Demnach darf der Umfang der theoriebasierten Ausbildungsteile 120 ECTS-Punkte, der Umfang der praxisbasierten Ausbildungsteile 30 ECTS-Punkte nicht unterschreiten (KMK 2004). Die Festlegung der Bandbreite von 120 150 ECTS- Punkten für die theorie- sowie 30 60 ECTS-Punkten für die praxisbasierten Anteile der Lehre ermöglicht eine flexible, den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsgänge entsprechende Gestaltung. Analog zu der Regelung der Handreichung für Studiengänge mit besonderem Profilanspruch wird im Beschluss der KMK zu Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien verbindlich festgelegt, dass mindestens 40 % der Lehre von hauptberuflichen Lehrkräften erbracht werden muss, die die für Professoren geltenden Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. 4. Qualitätssicherung im betrieblichen Ausbildungsteil dualer Studiengänge Qualitätssicherungsmechanismen der beruflichen Bildung Während der gesamte duale Studiengang mit allen Theorie- und Praxisanteilen, wie oben beschrieben, Gegenstand der akademischen Qualitätssicherung ist, fällt der betriebliche Teil im Fall der ausbildungsintegrierenden Studiengänge zusätzlich noch unter die Qualitätssicherungsmechanismen der beruflichen Bildung. Diese Qualitätssicherung erfolgt auf drei Ebenen, nämlich durch systematische Ordnungsverfahren unter Beteiligung der relevanten Akteure, durch öffentlich-rechtliche Prüfungen der Auszubildenden (BIBB 2014, S. 5) sowie durch verbindliche Anforderungen an Ausbildungsbetriebe und das für die Ausbildung verantwortliche Per- 10 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 sonal. Je nach Berufsfeld sind diese Regelungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. in der Handwerksordnung (HwO) enthalten. Durch die (Neu-)Ordnungsverfahren soll sichergestellt werden, dass Inhalt und Struktur jeder beruflichen Ausbildung am aktuellen Kenntnisstand der Berufsbildungsforschung und der relevanten Fachdisziplinen ausgerichtet sind, den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und auf modernen Berufsbildern basieren. Der Anstoß für die Weiterentwicklung einer beruflichen Ausbildung kann sowohl durch den Staat oder die zuständige Kammer als auch durch einen der Sozialpartner Arbeitgeberverband oder Gewerkschaft erfolgen. Grundlage hierfür sind Auswertungen der zentral geführten Prüfungsstatistik, Befragungen der Absolventen und der Prüfer sowie Rückmeldungen der Unternehmen. Im Verfahren selbst wirken neben den genannten Hauptakteuren auch Experten aus der Wissenschaft und der beruflichen Praxis mit. Die Ordnungen formulieren Ziele, zentrale Inhalte und Struktur der Ausbildung und sind von den ausbildenden Betrieben verbindlich einzuhalten. Hierüber wachen in erster Linie die Kammern sowie die zuständigen Ministerien. Die Erreichung der in den Ordnungen definierten Qualifikationsziele und damit die Sicherung der Absolventenqualität werden vor allem durch einheitliche Regelungen zu den Abschlussprüfungen sichergestellt. Für jeden Ausbildungsgang besteht eine bundesweit gültige Prüfungsordnung, in der die Kompetenzen der Absolventen nach erfolgreicher Prüfung, die wesentlichen Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsverfahren definiert sind. Je Kammer gibt es einen Prüfungsausschuss, der sich aus sachverständigen und betriebsunabhängigen Mitgliedern zusammensetzt. Die Prüfungen bestehen oft aus den gleichen Prüfungsfragen bzw. Prüfungsaufträgen und haben den gleichen Aufbau. Die Lehrenden selbst haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Prüfung. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind in der Regel nicht verbindlich, sondern beschreiben typische Eingangsqualifikationen und den durchschnittlichen zeitlichen Umfang zur Vorbereitung auf die Prüfung. Die Fokussierung auf die Gewährleistung eines einheitlichen und adäquaten Qualifikationsniveaus geht in diesem Sinne einher mit einer hohen Flexibilität im Zugang und damit der Ermöglichung vielfältiger Bildungswege. Die Qualität der beruflichen Ausbildung wird zudem durch die Qualifikation der ausbildenden Personen sichergestellt. Sie müssen analog zum Hochschulsektor mindestens über das Ausbildungsniveau verfügen, auf dem sie ausbilden, und darüber hinaus angemessene Berufserfahrung vorweisen können ( 30 Abs. 2 BBiG). Des Weiteren müssen sie über berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen verfügen, die in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) genauer beschrieben werden und im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen sind. Schließlich muss auch der Betrieb für eine berufliche Ausbildung ge- Systematische Regeln und einheitliche Prüfungen zur Sicherstellung von Qualitätsstandards Bedeutung der Prüfungsordnungen Ausbilderqualität HQSL 3 55 16 01 11

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements eignet sein, was durch die zuständige Kammer zu prüfen ist ( 32 Abs. 1 BBiG). Das Berufsschulwesen als zweite Säule der beruflichen Ausbildung unterliegt einer ähnlichen staatlichen Aufsicht wie die allgemeinbildenden Schulen. 5. Chancen und Risiken der Dualität für die Studienqualität Welche Chancen und Risiken der Dualität ergeben sich nun für die Studienqualität, ausgehend von den definierten Qualitätsstandards für duale Studiengänge? 5.1 Definition der Qualifikationsziele, insb. wissenschaftliche Befähigung Hohe Berufsbefähigung versus wissenschaftliche Befähigung Die spezifische Kombination wissenschaftlicher und berufspraktischer Kompetenzen in den Qualifikationszielen dualer Studiengänge bedeutet insbesondere eine überdurchschnittlich starke Praxiserfahrung der Absolventen und damit eine ausgeprägte Berufsbefähigung. Ebenso werden Soft Skills in der betrieblichen Phase in der Regel besonders gefördert, was den Absolventen dualer Studiengänge einen zusätzlichen Vorteil beim Berufsstart nach Abschluss des Studiums sichern kann. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Absolventen unmittelbar vom ausbildenden Betrieb übernommen; Probleme beim Übergang vom Studium in den Beruf bestehen faktisch kaum. Die besondere Herausforderung dualer Studiengänge besteht darin, mehr Praxiskompetenz zu vermitteln, zugleich aber keine Abstriche bei der wissenschaftlichen Befähigung zu machen. In der Praxis besteht bei dualen Studiengängen das Risiko, dass die starke Ausrichtung an den Anforderungen der betrieblichen Praxis im Endeffekt doch auf Kosten der Wissenschaftlichkeit erfolgt. Dieses Risiko besteht gerade angesichts der begrenzten Ausbildungszeit, die in der Regel nicht oder nur geringfügig länger ist als bei traditionellen Vollzeitstudiengängen. Auch die im Rahmen des Studiums zu erstellenden Seminararbeiten könnten eventuell weniger wissenschaftliche und inhaltliche Breite haben, indem sie sich ggf. stets auf das gleiche Unternehmen beziehen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob duale Studiengänge zwar einen problemlosen oder gar erleichterten Übergang in das Berufsleben ermöglichen, der Übergang in einen Masterstudiengang allerdings ggf. erschwert ist. 12 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 5.2 Inhaltliche und didaktische Verzahnung Die systematische inhaltliche und didaktische Verzahnung von Theorie und Praxis, wie sie duale Studiengänge auszeichnen soll, birgt die Chance der unmittelbaren Anwendung des Gelernten in den Ausbildungs- bzw. Praxiskontext und umgekehrt. Die Nachhaltigkeit des Lernens wird dadurch signifikant erhöht. Die Verzahnung kann auch dadurch gestärkt werden, dass Unternehmen zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten im Rahmen der Personalentwicklung anbieten und zusätzliche studienrelevante Ressourcen am Arbeitsplatz (z. B. einschlägige Literatur, Datenbanken, Software, Labore) zur Verfügung stellen. Hoher Praxisbezug nur bei gelungener Theorie- Praxis-Verzahnung Je nach Stärke und Ausgestaltung der Verzahnung kann die Dualität allerdings in der Praxis durchaus auch misslingen, insbesondere wenn Theorie und Praxis ungenügend verzahnt sind oder gar zwei faktisch unverbundene Studienteile darstellen, so dass keine oder ungenügend Synergieeffekte entstehen. Zwar würde ein solcher Studiengang immer noch eine bessere Studienstruktur gewährleisten als ein herkömmliches Vollzeitstudium mit selbstorganisierten Praktika, aber das besondere Qualitätsversprechen dualer Studiengänge würde nicht mehr eingehalten werden. 5.3 Studierbarkeit Das duale Studienkonzept birgt für die Studierenden die Chance, sich auf das Studium zu konzentrieren, ohne zur Stärkung der Praxiskompetenz nebenbei Praktika organisieren und in den Studienplan einfügen zu müssen. Wer also praxisorientiert studieren will und ohnehin Praktika einplant, erhält diese Kombination bei dualen Studiengängen im besten Fall in einer maximal effizienten Form. Da die Studierenden zudem in der Regel von den Unternehmen eine Vergütung erhalten, müssen sie auch keiner Nebentätigkeit zur Finanzierung des Studiums nachgehen, wie es häufig bei Studierenden in klassischen Vollzeitmodellen der Fall ist. Starke Synergien durch Praxisintegration versus zu hohe Arbeitsbelastung Die Arbeitsbelastung, die sich auf zwei unterschiedliche Lernorte mit jeweils hohen Anforderungen aufteilt, kann jedoch durchaus auch eine Gefährdung für die Studierbarkeit dualer Studiengänge darstellen. Bei einer nicht angemessen zwischen Hochschule und Unternehmen abgestimmten Studienplangestaltung kann die Arbeitsbelastung schnell sehr hoch sein. Eine zu hohe Arbeitsbelastung kann wiederum eine Überlastung der Studierenden und einen entsprechenden Mangel an Konzentration auf das Studium und die theoretische Reflexion sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. HQSL 3 55 16 01 13

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements 5.4 Verantwortung für Qualitätssicherung Unternehmen beeinflusst die Gesamtqualität des dualen Studiums Unternehmen verfügen in der Regel über eigene elaborierte Systeme der Qualitätssicherung, die sich oftmals auch auf die betriebliche Ausbildung und die Personalentwicklung beziehen. Dies kann ein Zugewinn für die Studienqualität und Qualitätssicherung des dualen Studiums sein. Insgesamt kann zudem festgehalten werden, dass für duale Studiengänge ein besonderer Qualitätsdruck herrscht, da die Hochschule nicht nur auf die Zufriedenheit der Studierenden, sondern auch der Unternehmen als zusätzlicher Stakeholder achten wird. Ein Risiko der Dualität besteht allerdings möglicherweise darin, dass die Studienqualität durchaus stark vom jeweiligen Partnerunternehmen abhängig ist. Risiken ergeben sich auch aus einer nicht systematisch stattfindenden Qualitätssicherung, die z. B. die beiden Lernorte nicht gleichermaßen umfasst oder Querbezüge zwischen Theorie- und Praxisphasen ausblendet. 5.5 Transparenz und Beratung Gute Beratungs- und Betreuungsqualität im Fall klar geregelter Verantwortlichkeiten Da duale Studiengänge eine Sonderform darstellen und viele Partner an ihnen mitwirken, besteht bei ihnen ein überdurchschnittlich hoher Organisations- und Transparenzaufwand. Wo Hochschulen dies berücksichtigen, entsteht ein besonders gut und transparent aufeinander abgestimmtes Studiengangs- und Betreuungskonzept und eine besonders engmaschige Beratung. Gerade auch die Einbeziehung betrieblicher Ressourcen, etwa betrieblicher Betreuer, der Personalabteilung, Kollegen und der Mitarbeitervertretung, kann eine besondere Betreuungs- und Beratungsqualität im Betrieb gewährleisten. Der hohe Transparenz- und Organisationsaufwand stellt zugleich ein Risiko der Dualität dar, wenn Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt sind und es dadurch zu Unklarheiten bei der Studienorganisation und der Koordination kommt. Dies wirkt sich gerade dann negativ aus, wenn nicht in ausreichendem Umfang Beratungsangebote vorgehalten werden. Der Status der Studierenden bei Abbruch des Studiums und die personelle und sächliche Ausstattung, die der Akkreditierungsrat als Kriterien in seiner Handreichung verankert, scheinen in der Praxis unproblematisch. Spezifika: Auswahl und Zulassung sowie Studienorganisation Allerdings gibt es zwei weitere Aspekte, die nicht Gegenstand besonderer Empfehlungen des Akkreditierungsrates sind und die dennoch bei dualen Studiengängen spezifische Chancen und Risiken bergen: 14 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 5.6 Auswahl und Zulassung Da die Unternehmen Ausbildungspartner und die Studierenden zugleich ihre Auszubildenden bzw. Praktikanten sind, erfolgt auch die Auswahl der Studierenden unter Beteiligung der Unternehmen. Diese können hierfür unternehmenseigene Kriterien definieren, die sie an die Auswahl der Studierenden stellen. Zugleich haben Unternehmen oftmals aufwändige Verfahren der Personalauswahl. Die Hochschulen können hieraus Nutzen ziehen, da ähnliche Verfahren für sie zu ressourcenintensiv wären. Im Ergebnis kann sich somit die Chance ergeben, eine sehr gute Berücksichtigung der Eingangsqualifikationen der Studienbewerber durch ein aufeinander abgestimmtes Auswahlverfahren zwischen Unternehmen und Hochschule bzw. eine zusätzliche, elaborierte Unternehmensauswahl zu erreichen. Zugleich besteht aber auch die Gefahr der Intransparenz, der Widersprüchlichkeit von Anforderungen und einseitiger Ausrichtung an Unternehmenspräferenzen. Abgestimmte Studierendenauswahl versus widersprüchliche Anforderungen 5.7 Studienorganisation Die klare Strukturierung des Studiums und der vorgegebene Wechsel von Theorie und Praxis können eine transparente und abgestimmte Studienorganisation schaffen und daher als Chance gesehen werden. Wenn Unternehmen Niederlassungen im Ausland haben, können sogar Praxisphasen im Ausland mit geringem Aufwand in den Studienablauf integriert werden und den Studierenden einen Zugewinn an Qualifikationen, beispielsweise im Bereich der interkulturellen Kompetenzen, ermöglichen. Auf der anderen Seite gesteht die vorgegebene Studienstruktur den Studierenden oft nur wenige Freiräume zu und erschwert die Studienmobilität, insbesondere Auslandsphasen ohne Zeitverlust, wenn dies vom Unternehmen nicht unterstützt wird. Klare Struktur und Organisation versus Einschränkung von Freiräumen und Mobilität 6. Analyse: Ergebnisse der Akkreditierung dualer Studiengänge Wie bereits eingangs gezeigt, besteht eine große Vielfalt dualer Studienmodelle. In der folgenden Analyse soll diese Vielfalt anhand zentraler Merkmale abgebildet werden. Nicht zuletzt soll dadurch ermittelt werden, inwiefern sich die genannten Chancen und Risiken in der Realität abbilden. Die Analyse erfolgt auf Grundlage von Gutachten, die im Rahmen von Akkreditierungen dualer Studiengänge durch die Qualitätssicherungsagentur FIBAA erstellt worden sind. Sie beschränkt sich auf wirtschaftswissenschaftliche ausbildungs- und praxisintegrierende grundständige Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, die in FIBAA-akkreditierte wirtschaftswissenschaftliche duale Studiengänge HQSL 3 55 16 01 15

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements der Datenbank Ausbildung Plus des Bundesinstituts für Berufsbildung als duale Studiengänge gelistet sind und das Siegel des Akkreditierungsrates erhalten haben. Um die Aktualität der Beispiele zu gewährleisten, sind nur solche Akkreditierungsverfahren aufgenommen worden, bei denen die Entscheidungen ab dem Jahr 2011 getroffen worden sind. 5 Im Ergebnis sind 36 duale Studiengangmodelle in die Analyse eingegangen, von denen 15 ausbildungsintegrierend und 21 praxisintegrierend sind. 6 Zugrunde liegende Kriterien In Anlehnung an die oben beschriebenen profilspezifischen Qualitätsstandards für duale Studiengänge sowie die identifizierten Chancen und Risiken werden diese Modelle anhand der folgenden Kriterien beschrieben und kategorisiert: 1. Rolle der Hochschule und des Betriebs bei der Auswahl der Studierenden; 2. Umfang des Praxisanteils; 3. Stärke und Formate der Verzahnung von Theorie und Praxis; 4. Studierbarkeit; 5. Prüfung und Sicherung der Qualität in den Praxisphasen; 6. Profilspezifische Auflagen. Eine vertiefte Betrachtung der Qualifikationsziele und ihrer gutachterlichen Einschätzung erfolgt nicht; die Analyse konzentriert sich vielmehr auf deren inhaltliche, didaktische und organisatorische Umsetzung. 6.1 Rolle der Hochschule und des Betriebs bei der Auswahl der Studierenden Drei grundsätzliche Vorgehensweisen Die Auswertung der verschiedenen Auswahlprozesse und der Rollen, welche die Hochschule und das Unternehmen bzw. der Betrieb hierbei haben, zeigt ein heterogenes Bild. Drei Vorgehensweisen bei der Auswahl der Studierenden lassen sich beobachten: 5 Der Akkreditierungszeitraum beträgt für Konzeptakkreditierungen regelmäßig fünf Jahre, für Re-Akkreditierungen regelmäßig sieben Jahre. Akkreditierungsentscheidungen, die im Jahr 2011 oder später getroffen wurden, haben in der Regel daher aktuell noch Gültigkeit und spiegeln die gängige Praxis dualer Studienmodelle. 6 Bei Cluster-Akkreditierungen, die inhaltlich und strukturell verwandte Studiengänge umfassen, bezieht sich ein Studiengangsmodell in der Regel auf mehrere Studiengänge. 16 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 In den meisten Fällen übernimmt der kooperierende Ausbildungsbetrieb die Erst-Auswahl der Teilnehmer, meist ohne jegliche Beteiligung der Hochschule. Im Falle ausbildungsintegrierender Studiengänge schließen die Bewerber einen Ausbildungsvertrag ab und bewerben sich bei der Hochschule, die noch die formalen Zulassungskriterien prüft und die Bewerber dann immatrikuliert. Bei praxisintegrierenden Modellen lassen sich einige Unternehmen vor der definitiven Zusage bestätigen, dass die Bewerber sich tatsächlich einschreiben können. Die Immatrikulationsordnungen der Hochschulen sehen in diesen Fällen meist vor, dass die Bewerber mit ihren Unterlagen einen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen bzw. eine verbindliche Zusage hierfür vorlegen müssen. Nur gelegentlich wird der Auswahlprozess maßgeblich von der Hochschule gestaltet. In diesen Fällen nimmt die Hochschule die Bewerbungen entgegen, wählt geeignete Studierende meist im Rahmen eines Assessment Centers aus und hilft diesen im Anschluss, einen geeigneten Ausbildungsbetrieb bei einem kooperierenden Unternehmen zu finden. Diese führen ggf. noch separate Auswahlverfahren durch, um sich von der Eignung der vorgeschlagenen Bewerber zu überzeugen. In wenigen Fällen arbeiten Hochschule und Unternehmen bzw. Betrieb bei der Auswahl der Studierenden eng zusammen bzw. stimmen sich hierbei untereinander ab. So informieren Kooperationsunternehmen ihre neuen Auszubildenden z. T. über Studienmöglichkeiten und melden sie bei Interesse für das Auswahlverfahren der Hochschule an. Manche Unternehmen berücksichtigen bei der unternehmenseigenen Auswahl bereits die formalen Voraussetzungen, die für eine Immatrikulation erfüllt sein müssen. In einem weiteren Fall findet sogar ein gemeinsames Auswahlverfahren von Betrieb und Hochschule statt. 6.2 Umfang des Praxisanteils Die Höhe der Praxisanteile in den dualen Studiengängen variiert deutlich. Minimal weisen die untersuchten Studienmodelle einen Praxisanteil von 17 % auf, was einem Praxissemester im Rahmen eines sechssemestrigen Studiengangs entspricht. Tatsächlich fanden sich im Sample auch klassische 7-semestrige Studiengänge mit Praxissemester, wie sie etwa in Bayern flächendeckend von Fachhochschulen angeboten werden. Praxisanteil variiert deutlich Doch auch bei einigen ausbildungsintegrierenden Studiengängen beträgt der Praxisanteil nur 30 ECTS-Punkte. Hier spielt möglicherweise eine Rolle, dass sich die Praxisphasen stark an den Zielen der beruflichen Ausbildung orientieren und daher nicht in vollem Umfang auf HQSL 3 55 16 01 17

E 8.23 Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements das Studium angerechnet werden können. Auch die ausbildungsintegrierenden Studiengänge an Berufsakademien erfüllen mit jeweils 30 ECTS-Punkten Praxisumfang gerade die Mindestanforderung, die der Beschluss Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (s. o.) formuliert. Im Durchschnitt ca. ein Viertel des Gesamtstudiums Rechnet man klassische Studiengänge mit Praxissemester heraus, machen die Praxisphasen bei dualen Studiengängen im Durchschnitt etwa ein Viertel des Gesamtstudienumfangs aus. Für praxisintegrierende Studienmodelle sind Anteile bis zu 60 ECTS-Punkten und damit ca. einem Drittel typisch. In einem Fall erwerben Teilnehmer eines ausbildungsintegrierenden Studiengangs sogar 50 % ihrer Studienleistungen in den Praxisphasen. Hinzu kommt im Allgemeinen die Abschlussarbeit, die formal nicht dem Praxisanteil zugerechnet wird, aber meist ebenfalls im Unternehmen anhand einer praxisbezogenen Fragestellung erstellt wird und in der Regel einen Umfang von 12 ECTS-Punkten hat. Der in ECTS-Punkten ausgedrückte Praxisanteil entspricht jedoch im Allgemeinen nicht dem zeitlichen Anteil der Praxisphasen an der Gesamtstudiendauer. Faktisch verbringen die Studierenden dualer Studiengänge zumeist etwa die Hälfte ihrer Zeit im Unternehmen. In Einzelfällen macht der Praxisanteil in praxisintegrierenden Modellen etwas weniger als die Hälfte aus (z. B. nur ein bis zwei Monate pro Semester). Umgekehrt gibt es bei starker Verzahnung und ausgeprägten theoretischen Reflexionsanteilen der Praxisphasen auch Modelle, in denen Studierende bis zu zwei Drittel ihrer Zeit am Lernort Betrieb verbringen. 6.3 Stärke und Formate der Verzahnung von Theorie und Praxis Regelmäßiger Wechsel von Theorie und Praxisphasen in unterschiedlicher Ausgestaltung Bei allen untersuchten dualen Studiengängen ist im Studienverlauf ein ständiger Wechsel von Theorie- und Praxisphasen vorgesehen. Lediglich die schon genannten 7-semestrigen Studiengänge mit Praxissemester, die teilweise ebenfalls unter dem Label dualer Studiengang firmieren, machen hier eine Ausnahme. In den meisten Fällen absolvieren die Studierenden die jeweiligen Phasen blockweise, indem sie z. B. die erste Hälfte jedes Semesters auf dem Campus und die zweite Hälfte im Betrieb verbringen. Gelegentlich findet ein häufigerer Wechsel statt, teilweise sogar regelmäßig innerhalb einer Woche. Daneben gibt es auch Mischformen, etwa Modelle mit grundsätzlich wöchentlichem Wechsel von Theorie und Praxis sowie gegen Ende des Studiums einer oder mehrerer größerer Praxisphasen am Stück. Die Regelmäßigkeit des Wechsels von Theorie- und Praxisphasen kann in jedem Fall als einendes Markenzeichen dualer Studiengänge gelten: Die Studierenden verbringen einen Teil jedes Semesters in der betrieblichen Praxis. 18 HQSL 3 55 16 01

Methoden und Verfahren des Qualitätsmanagements E 8.23 Die inhaltliche Verbindung von theoretischen und praktischen Anteilen erfolgt in den Modellen in ganz verschiedener Intensität. In der unverbindlichsten Form schafft die Hochschule mit dem Wechsel von Studien- und Praxisphasen einen Rahmen, der es den Studierenden ermöglicht, eine Brücke zwischen den vermittelten Theorien und Methoden auf der einen und der einschlägigen beruflichen Praxis auf der anderen Seite zu schlagen. Oftmals macht die Hochschule darüber hinaus Vorgaben zur Gestaltung der Praxisphase, die in ihrem Konkretisierungsgrad unterschiedlich sein können: In manchen Fällen legt die Hochschule nur einen Rahmenplan vor, der für die einzelnen Praxisphasen die relevanten Unterdisziplinen angibt, die zu behandeln sind, überlässt aber die weitere Ausgestaltung den Unternehmen, die auf dieser Grundlage den konkreten Ausbildungsplan erstellen. In anderen Fällen erfolgt eine detaillierte Abstimmung der zu erreichenden Lernergebnisse und Kompetenzen, deren Erreichung von den Studierenden am Ende der Praxisphase nachzuweisen ist; die Unternehmen verpflichten sich dann mit ihrer Teilnahme am Studiengang, den Studierenden dies auch zu ermöglichen. Eine noch stärkere Verzahnung der beiden Teile erfolgt im Rahmen von Projekten, die eine Theorie- und Praxisphase verbinden und die Herstellung von Bezügen konkret anleiten. Gelegentlich ermöglichen Betriebe ein umfangreiches und langfristiges Projekt der Studierenden am Arbeitsplatz zu mehreren im Studienplan vorgesehenen Fächern, das sich somit über mehrere Semester zieht. Die typische Form des Nachweises einer gelungenen Theorie-Praxis- Verbindung ist der Praxisbericht, in dem die Studierenden ihre berufliche Erfahrung vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Kenntnisse reflektieren, die Anwendung von Handlungsmodellen beschreiben und Implikationen darstellen sollen. Diese sind in den meisten Fällen am Ende jeder Praxisphase zu erstellen. Praxisberichte dienen ganz praktisch auch als Nachweis, dass die berufspraktischen Phasen tatsächlich Studienbestandteil sind und insofern ECTS-Punkte hierfür vergeben werden können. Die Qualität dieser Berichte ist allerdings den gutachterlichen Bewertungen zufolge unterschiedlich: Manche haben eher den Charakter von Tagebüchern, in denen berufliche Tätigkeiten mehr beschrieben als reflektiert werden, während andere sich als anspruchsvolle Ausarbeitungen darstellen. Gegenstand der Berichte soll eine Reflexion sein, wie sich Theorien und Methoden in die Praxis übertragen lassen. Der Transfer ist insofern eher einseitig konzipiert, als in keinem der Modelle explizit Reflexionen dazu stattfinden, wie die Erfahrungen aus der Praxis in die Theoriephasen einfließen können. Der abschließende Nachweis der Transferkompetenz soll in der Regel mit der Bachelor-Arbeit erbracht werden. Unterschiedliche Intensität der Verzahnung von Theorie und Praxis Praxisberichte, Kolloquien und (Online-) Seminare Zur intensiveren Verzahnung finden gelegentlich zum Abschluss der Praxisphasen Kolloquien statt, in denen sich die Studierenden in moderierter Form über ihre Berufserfahrung in seminaristischer Form austauschen können. Hiermit kann eine wesentliche Erweiterung des HQSL 3 55 16 01 19