Abfallwirtschaft. 1. Allgemeines

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Transkript:

Abfallwirtschaft 1. Allgemeines Abfälle fallen in privaten Haushaltungen, in Industrie und Gewerbe sowie in öffentlichen Einrichtungen an. Je nach Schadstoffgehalt der Abfälle werden diese in nicht gefährliche oder gefährliche Abfälle unterschieden (Abfallverzeichnis-VO). Nach der EU-Abfallrahmen-RL vom Dez. 2008 gilt eine fünfstufige Abfallhierarchie bestehend aus Vermeidung, Wiederverwendung, stofflicher Verwertung, energetischer Verwertung und Beseitigung. D. h. nach Abschöpfung der Vermeidungs- und Wiederverwendungspotentiale sind die zur Entsorgung anstehenden Abfälle entweder stofflich oder energetisch zu verwerten oder ggf. (nach thermischer Behandlung) zu deponieren. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise, Kreisfreie Städte bzw. deren Zusammenschlüsse zu Abfallzweckverbänden) entsorgen die Abfälle aus den privaten Haushaltungen sowie die sonstigen hausmüllähnlichen Abfälle aus den o. g. anderen Herkunftsbereichen gemäß den Annahme- bzw. Ausschlussregelungen ihrer Abfallsatzungen. Für Abfälle, die wegen ihrer Art oder Menge von der Entsorgung durch die entsorgungspflichtigen Körperschaften ausgeschlossen sind, ist der Abfallerzeuger selbst für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Hierbei bedient er sich regelmäßig der Einrichtungen der privaten Abfallwirtschaftsunternehmen. 2. Abfallvermeidung / Wiederverwendung Ein wesentliches Interesse an der Abfallvermeidung besteht bei Industrie und Gewerbe zur Verringerung der Produktionsabfälle (Fehlchargen, Anfahrchargen, Materialreste). Andererseits beeinflusst das produzierende Gewerbe durch die Haltbarkeit / Langlebigkeit seiner Produkte auch das spätere Abfallaufkommen. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften wirken durch die Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Abfallberater auf weitere Abfallvermeidung hin (u. a. Beratung in Kindergärten, Schulen, Gewerbe, sonstige Zielgruppen). Die Förderung der Eigenkompostierung, die Installation von Sperrmüll- / Altstoffbörsen, das

- 2 - Vorhalten von Geschirrspülmobilen trägt zur Abfallvermeidung bei. Es handelt sich hier um eine Daueraufgabe, die auch noch ausbaufähig ist. 3. Abfallverwertung Die entsorgungspflichtigen Körperschaften tragen durch die Installation von dichten Hol- Bring-Systemen zur getrennten Erfassung von Abfällen aus privaten Haushalten und Kleingewerbe ganz wesentlich zur Vorbereitung einer erfolgreichen Abfallverwertung bei. Ein Vergleich der kommunal erfassten Wertstoffe mit dem Restabfallaufkommen (zur Beseitigung) der 13 entsorgungspflichtigen Körperschaften in Oberfranken zeigt dennoch deutliche Unterschiede. Augenfällig wird das anhand anliegender Grafik, bei der der Quotient aus Wertstoff- und Restabfallmengen der einzelnen entsorgungspflichtigen Körperschaften dargestellt ist. Der im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge besonders hohe Wertstoffquotient ist auf die dort praktizierte Nachsortierung der Abfälle aus der Restmülltonne zurückzuführen. 4. Entsorgungsträger in Oberfranken Die 13 entsorgungspflichtigen Körperschaften Oberfrankens (Landkreise und Kreisfreie Städte) haben sich z. T. in Abfallzweckverbände zusammengeschlossen bzw. eingebracht oder haben durch vertragliche Bindung Zugriff auf Entsorgungskapazitäten in Entsorgungsanlagen auch außerhalb von Oberfranken. Im Einzelnen sind dies: Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg bilden gemeinsam den Zweckverband Müllheizkraftwerk Bamberg. Stadt Coburg sowie die Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels bilden den Zweckverband für Abfallwirtschaft in NW-Oberfranken (derzeit Betrieb des MHKW Coburg mit den Umladestationen in Kronach und Lichtenfels und der Reststoffdeponie Blumenrod). Stadt Hof und Landkreis Hof bilden den Abfallzweckverband Stadt und Landreis Hof zur gemeinsamen Organisation der Abfallerfassung sowie der Bewirtschaftung der jetzt stillgelegten Reststoffdeponie Silberberg.

- 3 - Der AZV Hof sowie Stadt Bayreuth und die Landkreise Bayreuth und Kulmbach sind Mitglieder des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der in der Oberpfalz ein MHKW sowie eine Reststoffdeponie und u. a. in Oberfranken entsprechende Müllumladestationen unterhält. Der Landkreis Bayreuth verbringt durch vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Bayreuth seine DK I- und DK II-pflichtigen Abfälle zur Deponie Heinersgrund der Stadt Bayreuth. Der Landkreis Forchheim hat eine vertragliche Vereinbarung mit dem ZV Bamberg zur thermischen Behandlung seiner entsprechenden Abfälle. Im Gegenzug können die DK I- und DK II-pflichtigen Abfälle aus dem Gebiet des ZV Bamberg zur Deponie Gosberg des Landkreises Forchheim verbracht werden. Durch entsprechende Verträge nimmt der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge DK I- und DK II-pflichtige Abfälle aus der Stadt Hof sowie den Landkreisen Hof und Kulmbach in seiner Reststoffdeponie Sandmühle auf. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge liefert aufgrund entsprechender vertraglicher Vereinbarung seine thermisch behandelbaren Abfälle zum MHKW Bamberg. Die daraus resultierenden Entsorgungswege für thermisch behandelbare bzw. zu deponierende Abfälle können den anliegenden grafischen Darstellungen entnommen werden. 5. Abfallentsorgungsanlagen in Oberfranken 5.1 Müllverbrennungsanlagen (MVA) In Oberfranken werden Müllverbrennungsanlagen in Bamberg und Coburg betrieben. Neben der Erzeugung von Strom wird die gewonnene Energie jeweils in die örtlichen Fernwärmenetze eingespeist. Aus diesem Grund werden die Anlagen als Müllheizkraftwerke (MHKW) bezeichnet. (Sie werden ferner aufgrund ihres guten thermischen Wirkungsgrades grundsätzlich auch dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) gerecht.) Beide Anlagen haben jeweils einen Jahresdurchsatz von ca. 120.000 t Müll. Neben den unter o. g. Ziffer 4 genannten Entsorgungsbereichen in Oberfranken nehmen das MHKW Bamberg und das MHKW Coburg je zur Hälfte die thermisch behandelbaren Abfälle aus der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt an. Das MHKW Coburg nimmt ferner die Abfälle des Landkreises Landsberg a. L. auf. Nach rund 30-jähriger Laufzeit des MHKW Bamberg wurden die dortigen 3 Kessellinien in den Jahren 2007 bis 2009 schrittweise erneuert. Für das MHKW Coburg weist

- 4 - ein aktuelles TÜV-Gutachten aus, dass die beiden seit 1988 betriebenen Müllkessel voraussichtlich noch eine Lebensdauer von 15 Jahren aufweisen. Beiden MHKW sind mit herkömmlichen Brennstoffen zu befeuernde Reserve- / Spitzenlastkessel zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit der Fernwärmenetze beigestellt. Gemeinsam mit dem MHKW in Schwandorf bieten das MHKW Bamberg und Coburg langfristig Entsorgungssicherheit für die in Oberfranken zur Beseitigung anfallenden thermisch behandelbaren Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie entsprechenden Abfällen aus der Industrie und dem Gewerbe. Durch in den letzten Jahren bundesweit eingetretenen Zuwachs an MHKW wie auch an Kraftwerken, welche aus Abfall gewonnene Ersatzbrennstoffe (EBS) einsetzen, erhöht sich der Konkurrenzdruck am Abfallmarkt deutlich. Die in Oberfranken wirkenden MHKW-Betreiber müssen daher bemüht sein, durch weitere Anlagenoptimierungen sowie ggf. Aufweitung des Fernwärmeangebotes die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen zu sichern. Die im bundesdeutschen Vergleich preisgünstige Entsorgung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen ist jedenfalls dauerhaft gewährleistet. 5.2 Deponien Mit Einführung der Deponie-VO in 2002 wurde eine Einteilung der Deponien in Deponieklassen (DK 0 bis DK IV), abhängig von der Schadstoffbelastung der abzulagernden Abfälle vorgenommen. Ebenso wurden die Anforderungen an die geologische Barriere sowie an die Einhaltung der bautechnischen Ausstattung der Deponien verschärft. Nach Deponie-VO in der Fassung vom 27.04.2009 (sog. Deponievereinfachungs-VO) dürfen ab dem Stichtag 15.07.2009 nur noch Deponien weiterbetrieben werden, die den geologischen und bautechnischen Anforderungen voll entsprechen. Die Deponieklasse DK 0 entspricht vom Abfallinput her im Wesentlichen der in Bayern bisher betriebenen sogenannten Bauschutt- / Erdaushubdeponie. Für die DK 0- Deponien hat der Verordnungsgeber gegenüber der bisherigen Bauschutt- / Erdaushubdeponie einen Paradigmenwechsel hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsbarrieren vorgenommen (Verzicht auf eine Oberflächenabdichtung, dafür Forderung nach einer geologischen Barriere). Damit werden von den in Oberfranken bis zum Stichtag 15.07.2009 noch betriebenen ca. 60 Bauschutt- / Erdaushubdeponien nach

- 5 - vorläufiger Einschätzung der Regierung nur noch 19 als DK 0-Deponien weiterbetrieben werden können. Ein Engpass bei der Entsorgung von mineralischen Inert- Abfällen ist dennoch nicht zu besorgen, da in Oberfranken ausreichend sogar als Verwertung einzustufende Anlagen (Wiederverfüllung von Gruben und Brüchen sowie bergrechtlich zu verfüllende Abgrabungen) zur Verfügung stehen. Seit Ablauf der in der TA-Siedlungsabfall eingeräumten 12-jährigen Übergangsfrist im Jahr 2005 dürfen auf Deponien keine Abfälle mit erhöhtem Organikgehalt mehr abgelagert werden. In Oberfranken wurde dem damit implizierten Verbot der Hausmülldeponierung bereits 1997 entsprochen. (Seit 1997 sind alle oberfränkischen Gebietskörperschaften an MHKW angeschlossen). Damit hat sich die jährlich in den Reststoffdeponien DK I und II abgelagerte Abfallmenge um rund 90 % verringert. Auf diesen Reststoffdeponien werden seither nur noch mineralische Abfälle aus Industrie, Gewerbe und Altlastensanierungen abgelagert (z. B. Asbestabfälle, belasteter Bauschutt, belasteter Bodenaushub, Altsande, Mineralschlämme). Die nicht mehr auf den Standard der Deponie-VO nachrüstbaren ehemaligen Hausmülldeponien (im Lkr. Lichtenfels die Deponie Oberlangheim, im Lkr. Kulmbach die Deponie Höferänger sowie die Deponie Silberberg des AZV Hof und die Monodeponie Wölsau im LKr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge) wurden in den letzen Jahren konzentriert restverfüllt und spätestens zum Stichtag 15.07.2009 stillgelegt. Weiterbetrieben werden folgende DK II-Deponien: Im Lkr. Forchheim die Deponie Gosberg, in Bayreuth die Deponie Heinersgrund, im Lkr. Coburg die Deponie Blumenrod sowie die Deponie Sandmühle im Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Die DK I- Deponie Himmelkron im Lkr. Kulmbach kann nach baulicher Fertigstellung des letzten Bauabschnittes ebenfalls weiter genutzt werden. Für die Deponie Gosberg werden die baulichen Ertüchtigungs- und Ausbaumaßnahmen noch 2009 abgeschlossen. Für die Deponie Heinersgrund ist eine Planung zur Ausweitung des Deponierestvolumens in Auftrag gegeben, ebenso läuft eine Planung zum restlichen Ausbau der ZV-Deponie in Blumenrod. Nach Umsetzung dieser Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der Ausbaureserve in den Bauabschnitten VI und VII der Deponie Sandmühle steht in Oberfranken insgesamt ein nutzbares DK I- und DK II-Deponievolumen von ca. 900.000 m³ zur Verfügung.

- 6 - Bei einer jährlich anfallenden Ablagerungsmenge an DK I- und DK II-Material von ca. 40.000 m³ ist somit langfristig Entsorgungssicherheit gegeben. Deponien der Klasse III (für gefährliche Abfälle) sowie der Klasse IV (Untertagedeponien) sind in Oberfranken nicht vorhanden. Ein Bedarf für solche Deponien wird für Oberfranken nicht gesehen, da andernorts auch langfristig ausreichendes Deponievolumen für derartige Abfälle zur Verfügung steht.