Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 Studiendekan Folien abrufbar unter http://www.jura.uni-koeln.de/pruefungsamt.html
Das Wichtigste im Überblick Neue Studien- und Prüfungsordnung Von der Fakultät im November 2013 beschlossen Geplantes Inkrafttreten: 1. Oktober 2014 Die wichtigsten Änderungen Veränderungen der Klausurstruktur im Grundstudium Zusätzliche Hausarbeit im Grundstudium Zusätzliches Seminar ( Vorbereitungsseminar ); erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Vergabe eines Platzes in einem SPB-Seminar Übergangsfragen Am 1. Oktober 2014 noch nicht begonnene Studienabschnitte (Grundstudium [ZP]/Hauptstudium) müssen grundsätzlich nach der neuen Ordnung studiert werden Am 1. Oktober 2014 begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Studienabschnitte können bis zum Ende des SS 2016 nach der alten StudPrO studiert werden Folie: 2
Gliederung A. Aufbau des Studiums nach der neuen StudPrO B. Bedeutung für einzelne Studentengruppen Folie: 3
Anlass der Neuregelung Defizite des momentanen Studiums, die durch die aktuelle StudPrO veranlasst sind oder zumindest ermöglicht werden Pflichtfächer werden zu selektiv studiert Zu geringe Zahl von Hausarbeiten Zu geringe Kenntnisse über die Anforderungen einer Seminararbeit Folie: 4
Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Zivilrecht bisher Klausuren BGB AT am Bsp. d. KV SchR AT am Bsp.d. KV Vertragl. SV Gesetzliche SV SachenR KreditsicherungsR ArbeitsR ZPO Handels- u. GesellschaftsR Familien- u. ErbR IPR 4/6 (9) 2/5 (5) Klausuren neu BGB AT am Bsp. d. KV und SchR AT am Bsp.d. KV Vertragl. SV Gesetzliche SV SachenR KreditsicherungsR ArbeitsR ZPO Handels- u. GesellschaftsR Familien- u. ErbR IPR 4/5 (9) 2/5 (5) Folie: 5
Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Öffentliches Recht bisher neu Klausuren Klausuren Grundrechte StaatsorganisationsR StaatsR III VerfassungsprozessR EuropaR 2/5 (5) Grundrechte StaatsorganisationsR mit VerfassungsprozessR StaatsR III mit EuropaR und Bezügen zum VölkerR 3/3 (8) Allg. VerwaltungsR Besonderes VerwaltungsR VerwaltungsprozessR 1/3 (3) Allg. VerwaltungsR Besonderes VerwaltungsR VerwaltungsprozessR 2/3 (5) Folie: 6
Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Strafrecht bisher neu Klausuren Klausuren StrafR I StrafR II StrafR III StrafverfahrensR 2/4 (5) StrafR I StrafR II StrafR III StrafverfahrensR 3/4 (7) Folie: 7
Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium: Grundlagen I Klausuren bisher Römische Rechtsgeschichte Deutsche Rechtsgeschichte Einführung Kirchenrecht Allgemeine Staatslehre Einführung Rechtstheorie 1/5 (3) neu (unverändert!) Klausuren Römische Rechtsgeschichte Deutsche Rechtsgeschichte Einführung Kirchenrecht Allgemeine Staatslehre Einführung Rechtstheorie 1/5 (3) Folie: 8
Studium nach der neuen StudPrO Klausuren im Grundstudium Ab dem WS 2014/15 gilt für alle (!) Zwischenprüfungsklausuren unabhängig davon, wann das jeweilige Studium begonnen wurde: Prüfungsgegenstand in den Klausuren sind neben dem jeweiligen Fach alle anderen Fächer, zu denen nach dem Studienplan in einem früheren oder im selben Fachsemester Vorlesungen vorgesehen sind Folie: 9
Studium nach der neuen StudPrO Hausarbeiten bisher neu Hausarbeiten Hausarbeiten Kleine Hausarbeit als Teil der ZP (10 S.) Große Hausarbeit als Vor. für die Zulassung zur SPB-Prüfung 1/3 (Z/Ö/S) ( ) 1/3 (Z/Ö/S) ( ) 2 Hausarbeiten als Teil der ZP Kleine ZP-HA (10 S.) Große ZP-HA (15-25 S.) Fortgeschrittenenhausarbeit als Vor. für die Zulassung zur SPB-Prüfung 2/3 (Z/Ö/S) ( ) 1 aus dem 3. Bereich ( ) Folie: 10
Studium nach der neuen StudPrO Hausarbeiten Bitte beachten: Die Regelung, dass die Fortgeschrittenenhausarbeit aus einem anderen Bereich (Zivilrecht/Öffentliches Recht/Strafrecht) stammen muss als die ZP-Hausarbeit(en), gilt ab dem WS 2014/15 generell, also unabhängig vom Studienbeginn Konkret heißt das: Die Fortgeschrittenenhausarbeit kann in den Sommersemesterferien 2014 letztmalig im selben Rechtsgebiet geschrieben werden wie die ZP-Hausarbeit Ab den Frühjahrssemesterferien 2015 muss die Fortgeschrittenenhausarbeit in einem anderen Rechtsgebiet geschrieben werden als die eine bzw. die zwei ZP-Hausarbeit(en) Folie: 11
Studium nach der neuen StudPrO Seminare Seminare bisher SPB-Seminar 1 (2) Seminare Vorbereitungsseminar SPB-Seminar neu 1 ( ) 1 (2) Zum Vorbereitungsseminar: Kann ab dem 3. Semester absolviert werden (Anfertigung der Arbeit frühestens nach Ende der Vorlesungszeit im 3. Semester) Soll spätestens zu Beginn des Hauptstudiums absolviert werden Note geht nicht in die SPB-Note ein; Seminar muss aber bestanden werden Bestandenes Vorbereitungsseminar ist Voraussetzung für die Bewerbung um einen Platz in einem SPB-Seminar Folie: 12
Studium nach der neuen StudPrO Übungen bisher Teilnahme erst nach bestandener ZP möglich neu Teilnahme möglich, wenn entsprechender Bereich/ entsprechende Bereiche der ZP bestanden wurde(n) Beachten: Diese Neuregelung gilt ab dem WS 2014/15 für alle Übungsteilnehmer! Folie: 13
Ab wann gilt das neue Recht? Geplantes Inkrafttreten der neuen StudPrO: 1. Oktober 2014 Gleichzeitig tritt die bisherige StudPrO außer Kraft Folge: Ab dem WS 2014/15 kann Jura in Köln grundsätzlich nur noch nach der StudPrO 2014 studiert werden Aber: Es gibt Übergangsregelungen für diejenigen, die ihr Jurastudium in Köln vorher (also zum SS 2014 oder früher) aufgenommen haben. Sie haben grundsätzlich zwei Jahre lang (also bis einschließlich zum SS 2016) Zeit, den jeweils begonnenen Studienabschnitt zu den Konditionen der bisherigen StudPrO abzuschließen. In welchem Umfang Sie von der neuen StudPrO inviduell betroffen sind, hängt davon ab, wie weit Sie am 30. September 2014 in Ihrem Studium sind. Ab dem WS 2016/17 gilt grundsätzlich nur noch die neue StudPrO. Folie: 14
Die Übergangsregelungen Gruppe 1: Sie nehmen ihr Jurastudium in Köln erst zum WS 2014/15 oder später auf Folge: Sie studieren ausschließlich nach der StudPrO 2014; ein Studium auf der Grundlage der bisherigen StudPrO ist nicht möglich Beachten: Das gilt nicht nur für Studienanfänger, sondern auch für Hochschulwechsler, die zum WS 2014/15 oder später nach Köln wechseln Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit Vorbereitungsseminar erforderlich erforderlich erforderlich Folie: 15
Die Übergangsregelungen Gruppe 2: Sie haben Ihr Jurastudium in Köln im SS 2014 oder früher begonnen und am 30. September 2014 die Zwischenprüfung noch nicht bestanden Folge: Sie können Ihr Grundstudium bis einschließlich zum SS 2016 nach den Bedingungen der bisherigen StudPrO abschließen; für Ihr Hauptstudium gilt die StudPrO 2014 Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit nicht erforderlich, sofern Grundstudium spätestens im SS 2016 beendet nicht erforderlich, sofern ZP spätestens im SS 2016 bestanden Vorbereitungsseminar erforderlich (!) Folie: 16
Die Übergangsregelungen Gruppe 3: Sie haben Ihr Jurastudium in Köln im SS 2014 oder früher begonnen und haben bis spätestens zum 30. September 2014 die Zwischenprüfung bestanden Folge: Sie können Ihr Hauptstudium bis einschließlich zum SS 2016, ggf. auch noch im WS 2016/17 nach den Bedingungen der bisherigen StudPrO abschließen, sofern Sie bis zum 31. März 2015 zur SPB-Prüfung zugelassen sind (Zulassung rechtzeitig beantragen!) Zusätzliche Klausuren im Grundstudium Zusätzliche ZP-Hausarbeit Vorbereitungsseminar nicht erforderlich nicht erforderlich nicht erforderlich, sofern Sie bis zum 31. März 2015 zur SPB-Prüfung zugelassen werden und ein SPB- Seminar bestehen, das bis spätestens 30. September 2016 zugewiesen wurde Folie: 17
Ansprechpartner für Fragen Fragen zu Prüfungsaspekten, Anrechnungen etc.: Prüfungsamt jura-pruefungsamt@uni-koeln.de 0221/470-5799 Fragen zum Studienaufbau: Studien- und Karriereberatungszentrum jura-studienberatung@uni-koeln.de 0221/470-1730 Folie: 18