Aufgabenfelder des Amtssachverständigen versus des allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Allgemeine Voraussetzungen Diplom (allgem, psychiatrisches) 5 Jahre Berufserfahrung Führungserfahrung Führungsausbildung Spezielle Fachkenntnisse
Rechtsgrundlagen der Heimaufsicht Sozialhilfegesetz Pflegeheimgesetz und Verordnungen Normen z.b.: ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Bauvorschriften) Weitere im Rahmen der Aufsicht zu beachtende Rechtsvorschriften Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) Sozialberufegesetz Pflegevertretungsgesetz Heimaufenthaltsgesetz
Tätigkeitsfelder Mitwirken im Team der Heimaufsicht Überprüfung der Betreuungs- und Pflegequalität in den Heimen Mitwirken bei Heimneu- und Umbauten Überprüfung von Konzepten und Plänen Amtssachverständiger für andere Behörden - Amtshilfe Bei nicht anerkannte Einrichtungen
Tätigkeitsfelder Beschwerdemanagement Mitwirken bei Beschwerden bzgl. der Betreuungs- und Pflegequalität Gutachtenerstellung bei Angelegenheiten der Sozialhilfe Prüfen von Zugangsvoraussetzungen für den Einzug in Alten- und Pflegeheime Beratung Mitwirken bei Fragen des Heimbetriebes insb. der Betreuung und Pflege
Mitentwicklung von Konzepten in den Alten- und Pflegeheimen im Rahmen der Sozialplanung Mitwirken bei Aus- und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für das Pflegepersonal in betreuungs-/ pflegerischen Belangen Mitwirkung bei Erarbeitung Betreuungs- und Pflegestandards Zusammenarbeit mit Praktikern, Mitarbeit in Arbeitskreisen Mitwirken bei der Erarbeitung von Rechtsgrundlagen fachliche Inputs
Struktur/Prozessqualität Dienstplan wird elektronisch erstellt Dienstplan ist übersichtlich Die Qualifikation und der Einsatz von Mitarbeitern ist ersichtlich Dienstplan wird bis zum 20. des Vormonats aufgelegt Dienste mit mehr als 10 Stunden q q q q q Einsatz der DGKS von 7:30 bis 12:30 und 15:00 bis 18:00 ist ersichtlich q Personen gleichzeitig im Nachtdienst Durchgeh. ND (Mo - SO) mit DGKS/DGKP
tatsächlich anwesende Mitarbeiterinnen am Tag Mitarbeiterverteilung orientieren sich an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen Ergebnisqualität Korrekturen am Dienstplan werden leserlich durchgeführt Praktikantinnen haben einen eigenen Dienstplan Pausengestaltung wird eingehalten durchschnittliche Überstunden der MA durchschnittlicher Resturlaub der MA
Hand- bzw. Kurzzeichenliste vorhanden Struktur/Prozessqualität Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren wird eingehalten Befunde und Krankengeschichten in der Einrichtung vorhanden Wird bei der Dokumentation auf Datenschutz und Datensicherheit Bedacht genommen
Aufbau der Dokumentation ermöglicht rasche Orientierung (z.b. Stammdaten; bes. Vorkommnisse, ) Übersichtliche Darstellung der med. Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten (Medikamente, Nahrungsmittel,...) Ist die Dokumentation vollständig und aktuell (laufende Einträge, klare Datums- und Zeitangaben, Beschreibung von Betreuungselementen, Wohlbefinden, keine Lücken etc.) Betreuungs- bzw. Pflegeprozess ist abgebildet (Anamnese/ Planung / Durchführung / Evaluierung) Ergebnisqualität Pflegebegleitschreiben (z.b. vom KH) sind vorhanden Aussagekräftige Biografie ist vorhanden und wird eingesetzt Durchführungsnachweise liegen vor und sind nachvollziehbar Bewegungs- bzw. Lagerungsplan, Trink-/Bilanzierungsplan und Ernährungsplan liegen vor
Jahreszeitliche Dekoration vorhanden Struktur/Prozessqualität Die Gänge sind gut belichtet und farblich gestaltet Werden Aufenthaltsbereiche genutzt Orientierungsmöglichkeiten am Gang und in den Zimmern (z.b. Kalender, Uhr,...) unangenehme Geruchsbildung feststellbar unangenehm. akustischer Eindruck
Bewohner wirken bei der Gestaltung mit Material für die Gestaltung wird mit den Bewohnerinnen besorgt Ergebnisqualität Die Elemente der Gestaltung werden in den Aufenthaltsbereichen aufbereitet positive Geruchsbildung durch Gestaltungselemente vorhanden biographisch orientierte Musik wird eingesetzt
Vorbereitung Abklärung beim Pflegepersonal bei welchen Bewohnerinnen ein Besuch möglich ist Durchführung Begutachtung der Pflege Einsicht in die Dokumentation Reflexion mit den Mitarbeiterinnen bzw. Führung
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Grundlagen Sachverständigen- und Dolmetschergesetz (SDG) Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor der Vereidigung Zugang zweitägiges Grundseminar Prüfung Eintrag in die Liste
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Voraussetzungen Sachkunde und Kenntnisse Kenntnisse des Verfahrensrechts Kenntnisse über eine Befundaufnahme Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens zehnjährige Berufserfahrung Die Antragsstellung erfolgt über ein schriftliches Ansuchen an den Präsidenten des Landesgerichtes
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige Tätigkeitsbereiche Feststellung Betreuung und Pflege im Auftrag von Versicherungen Behörden Gerichte
Danke für Ihre Aufmerksamkeit Lukas Wenzl Amt der Oö. Landesregierung Pflegefachkraft Heimaufsicht Lukas.wenzl@ooe.gv.at 0732/7720/13859 0664/8298054