Förderungen. Tourismus- und Freizeitwirtschaft



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Transkript:

Förderungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H. Mag. Heimo Thaler Wirtschaftskammer Niederösterreich, Februar 2009

Das Konjunkturpaket Aufstockung der ERP-Mittel Aufstockung des TOP-Budgets Verdoppelung des Haftungsrahmens Ober- und Untergrenze bei Haftungsrahmen ERP-Kleinkredite Refinanzierung durch EIB (Europäische Investitionsbank)

Sachliche Voraussetzungen Angebotsverbesserung Beratung, Ausbildung (Software) Kooperation (regional, betrieblich) Restrukturierung Gründer Ziel: Verbesserung Hardware, Errichtung von Infrastruktur Ziel: Verbesserung der touristischen Software Ziel: Reduktion des Betriebsgrößennachteils durch Kooperationen, effiziente RTOs Ziel: finanzielle Stabilisierung wesentlicher Angebotsträger Ziel: Unterstützung der Neugründung bzw. Übernahme bestehender Unternehmen Programm: TOP-Zuschuss TOP-Kredit ERP-Kredit Programm: Jungunternehmer- Richtlinie + + + + Ö H T - H A F T U N G

ERP-Tourismus-/TOP-Tourismus-Kredit Qualitätsverbesserung von Beherbergungsund Verpflegungsbetrieben infrastrukturelle Einrichtungen (Beschneiungsanlagen, touristische Golfplätze, etc.) Personalunterkünfte Vorhaben für den Aktiv- und Erlebnisurlaub Investitionen von zwischenbetrieblichen Kooperationen

TOP-Tourismus-Zuschuss Projekte mit Kosten bis 1 Mio. Zuschuss maximal 5 % der förderbaren Kosten, 7,5 % bei Infrastruktur (Bund + Land) für alle Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (KMU) für alle Betriebe gilt: Zuschuss oder Haftung Gastronomie in Wien und Landeshauptstädten: nur Haftung möglich Freizeitunternehmen: nur Haftung bei Jungunternehmern: Zuschuss + Haftung keine Förderung von reinen Ersatzinvestitionen

TOP-Tourismus-Kredit Projekte ab förderbaren Kosten von 1 Mio. Finanzierungsanteil 70 % bei Zu- und Umbauten 50 % bei Neubauten Kreditobergrenze: 2 Mio. bei Landesbeteiligung 4 Mio. Zinsenzuschuss: 2 % Infrastruktur: 3 % (z.b. Beschneiungsanlagen) Förderdauer: 10 Jahre Zinssatz: 3-Monats-EURIBOR + Rating-/Liquiditätsaufschlag KMU-Förderung touristische Aspekte sind Voraussetzung

Jungunternehmer-Richtlinie Beratungsleistungen: Einmalzuschuss 25 %, ev. weitere 25 % durch Länder Startkapital: ERP-Mittel werden mit ÖHT-Haftung abgesichert als Risikokapital bereitgestellt Ausmaß: maximal 25 % der Investitionskosten Keine dingliche Besicherung Eigenkapital von Unternehmerseite: 25 % Umfang: EUR 50.000,-- bis 500.000,-- Alternativ für Investitionsfinanzierung: TOP- Zuschuss, TOP- oder ERP-Kredit

ERP-Stammkredit Investitionen in touristischen Entwicklungsregionen bzw. Neubauten in Grenznähe zu den neueren EU-Mitgliedsländern Förderungsgegenstand weitgehend deckungsgleich mit TOP-Tourismus Zinssatz derzeit 1,75% antizipativ in der tilgungsfreien Anlaufzeit (bis 3 Jahre), 3,75 % antizipativ während der Rückzahlungsperiode (in der Regel 12 Jahre) Förderung von Großunternehmen in nationalen Regionalfördergebieten möglich Eigenmittelanteil 10% (25%) bei Umbauten (Neubauten)

ERP-Kleinkredit (neu, ab 1. März 2009) für Kleinunternehmen Modernisierung, Erweiterung Projektgröße bis max. EUR 50.000 Kredithöhe EUR 10.000 bis 30.000 Laufzeit 6 Jahre (davon 1 Jahr tilgungsfrei) Zinssatz 2,5 % p.a. (fix) Bearbeitungsgebühr: 0,9% Sicherstellung: (vorerst nur) Bankhaftung De-Minimis -Förderung keine Sanierungen kein Überbrückungskredit

Haftungen Projekte, die im Rahmen der TOP-Tourismus- Richtlinie, des ERP-Tourismusprogramms sowie der Jungunternehmer-Richtlinie gefördert werden können Haftungssumme: EUR 50.000,-- bis 2 Mio. Laufzeit bis maximal 20 Jahre ähnlich einer Ausfallsbürgschaft, jedoch mit unmittelbarer Leistung Konditionen: 1 % Bearbeitungsgebühr, 0,8 % jährliche Haftungsprovision bei Krediten (1 % bei Beteiligungen), antizipativ

Weitere Informationsquellen BMWFJ Beratungsdienste der WK und Länder http://www.foerderportal.at http://www.oeht.at Info aus erster Quelle: ÖHT Tel.: 01/515 30-0

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!