Erfahrungsaustausch zur Registrierkassenpflicht Interpretation der aktuellen Rechtslage zur Registrierkassensicherheitsverordnung Erfahrungsaustausch zur Registrierkassenpflicht Keine bösen Überraschungen bei der Nachschau Tipps & Tricks
Unser EY Team Experten zum Thema Registrierkassensicherheitsverordnung Susanne Zach Managing Director ADVISORY SERVICES Office: +43 1 21170 1038 susanne.zach@at.ey.com Miriam Hofer Senior Manager TAX Office: +43 1 21170 1225 miriam.hofer@at.ey.com Oliver Pönisch Senior Consultant ADVISORY SERVICES Mobile: 0664 60003 1220 oliver.poenisch@at.ey.com Page 2
Page 3 Interpretation der aktuellen Rechtslage zur Registrierkassensicherheitsverordnung
Inkrafttreten Allgemein tritt die RKSV nun ab 1. April 2017 in Kraft 1. Jänner 2016 1. Juli 2016 1. April 2017 1, 2, 3, 5 (1), 7 (1), 17 (5), 19 (2) 6, 15, 16, 18, 21, 22 Anforderungen 4, 5 (2-6), 7 (2-5), 8 14, 17 (1-4, 6-8), 20, 23-25 Allgemeiner Teil DEP (als Journal) notwendig Händische Erfassung bei Ausfall einer RK Bereitstellung des DEP Exports für Organe der Abgabenbehörde in einem frei-wählbaren Format Inbetriebnahme der SEE Beschaffung und Registrierung einer SEE Datenbank über SEE Gutachten ggs Feststellungsbescheid ggs Verkettung der Barumsätze Allg. Anf. an RK (Verschlüsselung, etc.) Anforderungen an DEP Export des DEP in definierten JSON Format Summenspeicher Signatur laut Anforderung an SEE Maschinenlesbarer Code Belegerstellung Außerbetriebnahme ggs: Anforderungen, Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, Softwarekomponente Page 4
Überarbeiteter Erlass des BMF Signaturerstellungseinheit Eine Signaturerstellungseinheit kann auch mit mehreren Registrierkassen verbunden sein und umgekehrt. Ein laufender Wechsel zwischen mehreren Signaturerstellungseinheiten für die Signaturerstellung ist jederzeit möglich. Diese Klarstellung ermöglicht einen Hot-Swap Betrieb von Signaturerstellungseinheiten Page 5
Überarbeiteter Erlass des BMF Finanzonline Die angekündigte Schnittstelle zu FinanzOnline (XML, App) wird nun näher beschrieben. So sollen folgende Dienste zur Verfügung stehen: Registrierung Zertifikate Registrierkassen Prüfung im Rahmen der Inbetriebnahme Übertragung der Registrierungsdaten über Kanzleisoftware Page 6
Überarbeiteter Erlass des BMF Externes Hosting Es gibt eine Regelung für externes Hosting des Datenerfassungsprotokoll Den Behörden darf anstelle der Daten selbst, ein Zugang zu dem Datenerfassungsprotokoll übermittelt werden Page 7
Überarbeiteter Erlass des BMF Geschlossenes Gesamtsystem Registrierkassenverbund Es dürfen mehrere Registrierkassen unter einer Kassenidentifikationsnummer zusammengefasst werden Lückenlosigkeit Die Lückenlosigkeit zwischen Kassensystemen und Buchhaltung ist auch dann im geschlossenen Gesamtsystem gegeben wenn die Daten für die Buchhaltung von Kassensystemen authentifiziert werden. Softwarekomponente Es wird verdeutlicht, dass im geschlossenen Gesamtsystem eine Softwarekomponente als Signaturerstellungseinheit zulässig ist Page 8
Neuerungen in der RKSV Registrierkassensicherheitsverordnung Inkrafttreten eidas-vo statt SignaturGesetz Änderung in der Formulierung Validierungsdaten statt Signaturprüfdaten Signatur- und Siegelerstellungseinheit statt Signaturerstellung Page 9
Welche Lösung wenden Sie an? a) Signaturerstellungseinheit b) Geschlossenes Gesamtsystem c) hybride Lösung Page 10
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Ausnahmen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Umsätze von Kreditinstituten gem 1 BWG bzw Zweigstellen von CRR-Kreditinstituten aus Mitgliedstaaten gem 9 BWG Einzelaufzeichnungspflicht besteht nach wie vor Page 11
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Ausnahmen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Umsätze im Freien und Umsätze im unmittelbaren Zusammenhang mit Hütten (zb Alm-, Schutzhütte) Nettoumsatz aus dieser Tätigkeit bis zu maximal EUR 30.000 im Kalenderjahr Änderung: Es werden nicht die Umsätze des gesamten Betriebs für die Berechnung des Überschreitens der Grenze herangezogen. Eine begünstigungsfähige Hütte verlangt eine einfache Bauweise, oftmals in schwer zugänglichem Gebiet und daher ohne (unmittelbaren) Infrastrukturzugang (Stromversorgung!) Page 12
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Ausnahmen von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht Umsätze in einem Buschenschank und in kleinen Vereinskantinen Gesamtbetrieblicher Umsatz bzw Kantinenumsätze bis zu maximal EUR 30.000 im Kalenderjahr Begünstigungsfähiger Buschenschank: Definition laut GewO UND bei Betrieb von maximal 14 Tagen im Jahr Begünstigungsfähige Kantine: Betrieben von einem gemeinnützigen Verein an maximal 52 Tagen im Jahr Page 13
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Erleichterungen bei mobilen Umsätzen Belege für mobil getätigte Umsätze oder vorbestellte Ware können vorab mittels Registrierkasse erstellt werden Übergabe bei Barzahlung oder Anbringen auf der Ware Wird die Leistung doch nicht erbracht, kann Beleg bei Rückkehr in die Betriebsstätte storniert werden Geräte zur mobilen Datenerfassung können für das Erstellen manueller Belege verwendet werden Vollständigkeit und Richtigkeit der Datenerfassung und -übertragung in die Registrierkasse müssen sichergestellt werden Manuelle Belege können mit einer Registrierkasse ohne Sicherheitseinrichtung erstellt werden Page 14
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Weitere Klarstellungen Durchlaufende Posten Keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für denjenigen, der den Betrag kassiert Freiwillige Erfassung in der Registrierkasse ist möglich Belege sollen den Anforderungen an Registrierkassenbelege entsprechen Signierung (ab 2017) der Belege kann entfallen Kennzeichnung als nicht umsatzsteuerbar ( 0 %- Umsatz ) Durchlaufender Posten und registrierkassen- und belegerteilungs- pflichtiger Vorgang in Einem: Beleg ist inkl durchlaufenden Posten auszustellen ( 0 %-Umsatz ) und zu signieren Page 15
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Weitere Klarstellungen Begriff der Barzahlung Als Barzahlung gilt ua die Zahlung mit Bankomat- bzw Kreditkarte oder mittels anderer elektronischer Zahlungsformen vor Ort / an der Kasse NICHT: Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte über das Internet, die nicht vor Ort oder im Beisein des Unternehmers erfolgen NICHT: PayPal Abweichendes Wirtschaftsjahr Relevant ist das Kalenderjahr, auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr des jeweiligen Unternehmers Page 16
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Weitere Klarstellungen Steuerschuld kraft Rechnungslegung Bezeichnung des Registrierkassenbelegs als Duplikat ist laut BMF zweckmäßig, wenn über einen Vorgang eine Rechnung nach 11 UStG und ein Registrierkassenbeleg ausgestellt werden Laut BMF gilt dies auch bei Nacherfassung mobiler Umsätze, für die händische Belege erstellt wurden, Nacherfassung von händisch erstellten Belegen für Umsätze während eines Ausfalls der Registrierkasse, freiwillig erfassten durchlaufenden Posten, WENN der Barzahlungsbetrag dieser Positionen nach Steuersätzen am Registrierkassenbeleg aufgeteilt wird Page 17
Neuerungen Überarbeiteter Erlass des BMF Weitere Klarstellungen Becherpfand Zu behandeln wie der Verkauf des Bechers bzw Getränks; es besteht Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für den Gesamtumsatz Auszahlung des Pfandes bei Rückgabe des Bechers ist als negativer Umsatz zu behandeln Storno möglich, wenn Bezug zum ursprünglich erfassten Einzelumsatz herstellbar Wettterminals Dienstleistungsautomaten, die von der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen sein können Page 18
Beurteilen Sie anhand unserer Checkliste, wo Sie stehen Wie weit sind Sie mit der Umsetzung der RKSV? Analyse & Design Implementierung Verifizierung & Finalisierung 1.4. a) b) c) d) 2017 e) o Sie haben die gesetzlichen Anforderungen verstanden o Entscheidung zw. GGS & SEE ist getroffen o Kassensystemdesign erstellt o Sie haben das Pflichtenheft erstellt o DEP umgesetzt o Maschinenlesbarer Code & RKSV-Belege umgesetzt o Verschlüsselung realisiert o Signaturerstellung umgesetzt /SEE beschafft o Prozesse (Meldungen, Prüfung, Archivierung, Export, etc.) definiert o Mitarbeiter geschult o Ggf. Gutachten eingeholt & GGS beantragt o Systemabnahme erfolgt Sie sind sicher, dass Ihr System RKSV-konform ist o System in FON registriert o Inbetriebnahme laut RKSV durchgeführt Soweit sollten Sie mit der Umsetzung mindestens sein Soweit sind unsere Kunden a) Noch nicht begonnen b) Phase Analyse & Design c) Phase Implementierung d) Phase Verifizierung & Finalisierung e) RKSV bereits erfolgreich umgesetzt 19
Wie weit sind Sie mit der Umsetzung der RKSV? a) Noch nicht begonnen b) Phase Analyse & Design c) Phase Implementierung d) Phase Verifizierung & Finalisierung e) RKSV bereits erfolgreich umgesetzt Page 20
Beurteilen Sie anhand unserer Checkliste, wo Sie stehen Wie weit sind Sie mit der Umsetzung der RKSV? Analyse & Design Implementierung Verifizierung & Finalisierung 1.4. 2017 o Sie haben die gesetzlichen Anforderungen verstanden o Entscheidung zw. GGS & SEE ist getroffen o Kassensystemdesign erstellt o Sie haben das Pflichtenheft erstellt o DEP umgesetzt o Maschinenlesbarer Code & RKSV-Belege umgesetzt o Verschlüsselung realisiert o Signaturerstellung umgesetzt /SEE beschafft o Prozesse (Meldungen, Prüfung, Archivierung, Export, etc.) definiert o Mitarbeiter geschult o Ggf. Gutachten eingeholt & GGS beantragt o Systemabnahme erfolgt Sie sind sicher, dass Ihr System RKSV-konform ist o System in FON registriert o Inbetriebnahme laut RKSV durchgeführt EY unterstützt Sie effizient bei Ihrer Umsetzung, um am 1. 4.2017 RKSV-konform zu sein Workshop Wir erfassen die IST Situation betreffend Ihres Kassensystems sowie relevanter Prozesse, erstellen ad-hoc einen SOLL/IST Vergleich und beantworten Ihre technischen und steuerrechtlichen Fragestellungen direkt und ohne Verzögerung. Ziel des Workshops ist es, ein gemeinsames Verständnis über die zu bewältigenden Herausforderungen zu erarbeiten und klare Lösungsansätze für Ihr unternehmen zu erarbeiten. Umsetzungsbegleitung Um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen, bieten wir während der Umsetzung des Systems Unterstützung in Form von regelmäßigen Implementierungs- Reviews sowie On-Demand Hilfestellung. Für eine zielgerichtete Entwicklung arbeiten wir eng mit unseren Kunden aber ggf. auch mit deren Kassenherstellern zusammen. Nachschausimulation Um böse Überraschungen im Rahmen einer Nachschau zu vermeiden, untersuchen wir das umgesetzte System und die vorgeschriebenen Prozesse in Bezug auf die Rechtskonformität. Dazu simulieren wir, angelehnt an die Vorgehensweise der Behörden, eine Nachschau und fassen die Ergebnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht für Sie zusammen. Gemeinsam definieren wir den Weg & erarbeiten einen Fahrplan Wir gehen den Weg gemeinsam und stehen mit Rat & Tat zur Seite Vermeiden Sie böse Überraschungen am 1. April 2017 Soweit sollten Sie mit der Umsetzung mindestens sein Soweit sind unsere Kunden 21
EY RKSV Selfassessment EY Beratungsleistungen Erfahrungsaustausch zur Registrierkassenpflicht EY Selfassessment The better the question. The better the answer. The better the world works. https://drive.google.com/open?id=0b1lnf3uxywjpwnotcddaudztwke Wie weit sind Sie mit der Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung? https://emeia.ey-vx.com/431/58698/landingpages/wir-machen-ihr-kassensystem-rksvfit.pdf https://emeia.ey-vx.com/431/58698/landingpages/wir-machen-ihre-registrierkasse-rksvfit.pdf 22
Page 23 Keine bösen Überraschungen bei der Nachschau Tipps & Tricks
Aus den OÖ Nachrichten vom 03.09.2016 Titel: Der Registrierkassenverordnungsbeamte Page 24
Sind Sie schon vom Finanzamt hinsichtlich RKSV überprüft worden? a) Ja b) Nein c) Weiß nicht Page 25
Nachschau Mit welchen Fragen ist zu rechnen? Fragen zum Status Welche Betriebe / Betriebsstätten sind gegeben? Erfolgt hierfür jeweils eine eigene Gewinnermittlung? Höhe der Umsätze und Barumsätze Art der Losungsermittlung Ist eine Registrierkasse vorhanden und (wie) werden Belege ausgestellt? Falls Verpflichtungen nicht erfüllt sind, welche Gründe liegen vor? Werden Onlineshops oder Automaten betrieben? Wer ist zuständig für die Einzelaufzeichnung und für die Ermittlung der Tageslosung? Wie erfolgt die Übertragung der Aufzeichnungen in die Buchhaltung? Vorlage von Unterlagen zur Losungsermittlung des Vortags Page 26
Nachschau Mit welchen Fragen ist zu rechnen? Fragen zur Registrierkasse Welches Registrierkassensystem ist gegeben? Fabrikat Inbetriebnahmedatum Systemumfang (Kassensystem, Ein-PC-Lösung, Tablet, Kassenwaage) Anzahl und Standort(e) der Eingabestationen Anzahl und Standort(e) der Belegdrucker Wird ein elektronisches Datenerfassungsprotokoll (DEP) geführt? Welche Inhalte werden erfasst? Kann das DEP auf einen Datenträger exportiert werden? Wenn nein, aus welchen Gründen? Kann das DEP für einen beliebigen Zeitraum generiert werden? Wo wird das DEP geführt und aufbewahrt? Wir das DEP regelmäßig auf einem externen Medium gesichert? Nachweis und Anzahl der bisherigen Sicherungen Page 27
Nachschau Mit welchen Fragen ist zu rechnen? Fragen zur Belegerteilung Wie werden Belegen erstellt? Mittels (Registrier-)Kassensystem, Textverarbeitungsprogramm, Fakturierungsprogramm, händische Paragonbelege mit / ohne vorgedruckter laufender Belegnummer Welche Angaben sind auf dem Beleg enthalten? Wie werden Zweitschriften erstellt (Speicherung oder Ausdruck) und aufbewahrt? Fragen zu möglichen Erleichterungen Welche Erleichterungen werden in Anspruch genommen (Umsätze im Freien, mobile Umsätze, Onlineshop, etc)? Welche Umsätze sind betroffen? Wie erfolgt ggfs die Erfassung vor Ort und die Nacherfassung? Page 28
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