GELADENER EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB

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Transkript:

GELADENER EINSTUFIGER REALISIERUNGSWETTBEWERB Projekt: Neubau Kindergarten und Krabbelstube Rohrbach/St. Florian Auslober: OÖ Wohnbau für die Marktgemeinde St. Florian Leopold-Kotzmann-Straße 1, 4490 St. Florian Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten hat die Kooperation mit Schreiben vom 01.09.2014 bestätigt. Wichtige Termine: Ausgabe: 08.09.2014 Kolloquium: 12.09.2014 Konstituierung des Preisgerichts 09:00 Uhr Hearing mit den Teilnehmern 10:00 Uhr Ort: Marktgemeindeamt St. Florian Abgabetermin: Für Pläne Für Modell Abgabeort: OÖ Wohnbau, Linz 13.10.2014 bis 16:00 Uhr 20.10.2014 bis 16:00 Uhr Sitzung des Preisgerichtes: 30.10.2014 Ort: Marktgemeindeamt St. Florian 09:00 Uhr Seite 1 von 17 11.08.2014

Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 A.1. Auslober:... 3 A.2. Wettbewerbsaufgabe:... 3 A.3. Art und Durchführung des Wettbewerbs:... 3 A.4. Teilnahmeberechtigung:... 3 4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind:... 3 4.2. Jeder Teilnehmer... 4 4.3. Mitarbeiter:... 4 4.4. Ausschließungsgründe:... 4 4.5. Geheimhaltung, Informationspflicht... 5 4.6. Konstituierung des Preisgerichts:... 5 4.7. Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung:... 6 A.5. Rechtsgrundlagen:... 6 A.6. Termine:... 7 6.1. Wettbewerbsunterlagen:... 7 6.2. Fragebeantwortung, Hearing:... 7 6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:... 7 6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens:... 7 A.7. Preisgelder:... 8 A.8. Preisgericht und Vorprüfung:... 8 8.1. Fachpreisrichter:... 9 8.2. Sachpreisrichter:... 9 8.3. Vorsitzender:... 9 8.4. Vorprüfer:... 9 8.5. Berater ohne Stimmrecht:... 9 A.9. Eigentums- und Urheberrecht:...10 A.10. Gewinner:...10 A.11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses:...10 A.12. Verhandlungsverfahren:...11 A.13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung:...11 B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN...12 B.1. Auslobungsgrundlagen:...12 1.1. Textliche Unterlagen:...12 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen:...12 B.2. Einzureichende Arbeiten:...12 2.1. Art und Umfang der von den Teilnehmern zu erbringenden Leistungen:...12 2.2. Mindestanforderungen an das Projekt:...13 2.3. Ausführung der einzureichenden Arbeiten:...13 2.4. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.f. einzuhalten, insbesondere:...14 2.5. Beurteilungskriterien:...14 C. AUFGABENSTELLUNG...14 C.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens:...15 C.2. Lage und Besonderheiten des Bauplatzes:...15 C.3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes:...15 C.4. PKW-Stellplätze:...15 C.5. Haustechnik:...15 C.6. Energiekennzahl:...16 C.7. Raum- und Funktionsprogramm:...16 C.8. Kostenrahmen lt. ÖNORM B 1801/1:...16 C.9. Besondere Hinweise:...17 Seite 2 von 17 11.08.2014

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.1. Auslober: OÖ Wohnbau für die Marktgemeinde St. Florian Leopold-Kotzmann-Straße 1, 4490 St. Florian A.2. Wettbewerbsaufgabe: Gegenstand des Architekturwettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für den Neubau des Kindergartens und der Krabbelstube in Rohrbach/St. Florian. A.3. Art und Durchführung des Wettbewerbs: Geladener Architekturwettbewerb, einstufiger Realisierungswettbewerb; Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Anonymität der Teilnehmer wird über die gesamte Dauer des Verfahrens bis zur abschließenden Entscheidung über den Gewinner gewährleistet. A.4. Teilnahmeberechtigung: 4.1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind: Inhaber der Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau und Ziviltechnikergesellschaften mit entsprechender Befugnis nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes bzw. Personen und Gesellschaften mit jeweils vergleichbarer Befugnis im Herkunftsland sowie Planungsbefugte gemäß EU Architektenrichtlinie (85/384/EWG). Folgende Architekten werden zur Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeladen: Seite 3 von 17 11.08.2014

1. Markon Architecture ZT GmbH Landstraße 49, 4020 Linz 2. Architekt Bert Leitner, Raumspiel Linzerstraße 10, 4490 St. Florian 3. Architekt Norbert Haderer ZT GmbH Annagasse 2/3, 4020 Linz 4. F2 Architekten ZT GmbH Kirchengasse 1, 4690 Schwanenstadt 5. Moser und Hager Architekten Fadingerstraße 11, 4020 Linz 6. Architekt Manfred Waldhör ZT Herrenstraße 13, 4020 Linz 7. Architekt Gerald Anton Steiner ZT Tummelplatz 5, 4020 Linz 8. Architektur Scheuer + Pardametz ZT GmbH Hauptstraße 71, 4040 Linz 9. Benesch, Stögmüller Architekten ZT GesmbH Fischergasse 1a, 4600 Wels 4.2. Jeder Teilnehmer ist gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft nur einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist. Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen. 4.3. Mitarbeiter: Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s. Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen. 4.4. Ausschließungsgründe: Von der Teilnahme sind ausgeschlossen: Seite 4 von 17 11.08.2014

(a) (b) (c) (d) Alle Personen, die an der Erstellung der Unterlagen mitgewirkt haben, wobei die Mitwirkung an der Begutachtung der Auslobung keinen Ausschließungsgrund darstellt. Die Vorprüfer, Preisrichter und Ersatzpreisrichter sowie deren nahe Angehörige (als solche gelten: Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, in der Seitenlinie bis zum 4. Grad Verwandte oder im 2. Grad Verschwägerte, Stief-, Wahl- und Pflegeeltern, Stief-, Wahl- und Pflegekinder sowie Mündel und Pflegebefohlene) deren Teilhaber an aufrechten Ziviltechnikergesellschaften (als solche gelten Arbeitsgemeinschaften, solange Projekte gemeinsam bearbeitet werden). Personen, die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.b. Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. Personen, die den Versuch machen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen oder die eine Angabe in den eingereichten Unterlagen machen, welche auf die Urheberschaft schließen lässt. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d), die erst während des Verfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. Ausschließungsgründe gemäß (a) bis (d) werden auch dann für den Teilnehmer wirksam, wenn sie sich auf mitwirkende Mitarbeiter des Teilnahmeberechtigten beziehen. 4.5. Geheimhaltung, Informationspflicht Die Teilnehmer sind bis zur Bekanntgabe der den Wettbewerb abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet. 4.6. Konstituierung des Preisgerichts: Vor Durchführung des Hearings hat sich das Preisgericht zu konstituieren. Dazu müssen mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Preisrichter und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Fachpreisrichter anwesend sein. Im Zuge der Konstituierung sind unter Leitung des Auslobers oder dessen Vertreters je ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schriftführer und ein stellvertretender Schriftführer zu bestellen. Zum Vorsitzenden des Preisgerichts ist ein Fachpreisrichter zu bestellen. Seite 5 von 17 11.08.2014

4.7. Hearing/Kolloquium mit Grundstücksbesichtigung: Ein Hearing wird festgelegt: 4.7.1. in dem die Art und Weise der Bebaubarkeit des Grundstückes auf Grund seiner Beschaffenheit vor Ort gemeinsam mit den Wettbewerbsteilnehmern erörtert wird, 4.7.2. in dem die städtebaulichen Ziele näher erläutert und unter Mitwirkung der Wettbewerbsteilnehmer präzisiert werden; dazu gehört u.a. die verkehrstechnische Anbindung des Bauvorhabens, 4.7.3. in dem auf die betriebsorganisatorischen und funktionellen Erfordernisse der Planungsaufgabe in Form einer Zwiesprache mit den Wettbewerbsteilnehmern näher eingegangen wird, um jene Wettbewerbsziele klarzustellen, die in der vorliegenden Wettbewerbsausschreibung nicht eindeutig definiert werden konnten. Die Teilnehmer des Hearings werden vor Ort protokolliert. A.5. Rechtsgrundlagen: Dieser Wettbewerb unterliegt nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG). Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie der Wettbewerbsordnung Architektur der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (WOA 2000), soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung ergänzt oder abgeändert wird. Im Fall von Widersprüchen zwischen der Wettbewerbsauslobung und der WOA 2000 gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren vorgesehenen Fragebeantwortungen und die Ergebnisse des Hearings; soweit diese im Widerspruch zu den oben genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortung und Ergebnis des Hearings den oben genannten Bestimmungen vor. Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in vorliegender Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an. Gerichtsstand: Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Linz/Österreich. Seite 6 von 17 11.08.2014

A.6. Termine: 6.1. Wettbewerbsunterlagen: Die Unterlagen werden den Teilnehmern zugesandt. AUSGABEDATUM: 08.09.2014 6.2. Fragebeantwortung, Hearing: Anfragen sind in schriftlicher Form (e-mail) zu stellen und an folgende Adresse zu richten: e-mail: sabine.haas@ooewohnbau.at Im Betreff der Anfrage ist folgender Hinweis anzuführen: "Architekturwettbewerb Neubau Kindergarten und Krabbelstube Rohrbach". Die Anfragen werden, sofern sie termingerecht bis spätestens 10.09.2014 einlangen, beim Hearing beantwortet. Später einlangende Anfragen werden nicht mehr behandelt. Am 12.09.2014 findet um 10:00 Uhr in St. Florian auf dem Marktgemeindeamt (Treffpunkt) ein Hearing statt. Über das Hearing wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird. 6.3. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsarbeiten sind bis spätestens zum Abgabetermin bei der OÖ Wohnbau, Blumauerstraße 46, 4020 Linz 9.OG (08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 16:00 Uhr) abzugeben bzw. müssen bei Zustellung per Post oder Kurierdienst bis spätestens zum Abgabetermin eingelangt sein. Abgabetermin: für Pläne: 13.10.2014 bis 16:00 Uhr Abgabetermin: für Modell: 20.10.2014 bis 16:00 Uhr 6.4. Zusammenfassung der Termine des Wettbewerbsverfahrens: Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: 08.09.2014 Hearing und Grundstücksbesichtigung: Abgabe der Wettbewerbspläne: Abgabe des Modells M 1:500: Preisgericht: 12.09.2014, 10:00 Uhr 13.10.2014 bis 16:00 Uhr 20.10.2014 bis 16:00 Uhr 30.10.2014, 09:00 Uhr Seite 7 von 17 11.08.2014

A.7. Preisgelder: Jeder Teilnehmer bzw. jede Arbeitsgemeinschaft erhält, sofern der eingereichte Entwurf den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von der Sieger 3.500,00 exkl. MwSt. der Zweitgereihte 3.250,00 exkl. MwSt. der Drittgereihte 3.000,00 exkl. MwSt. die Viert- bis Neuntgereihten 2.375,00 exkl. MwSt. Grundlage für die Auswahl und die Reihung der Wettbewerbsarbeiten bilden ausschließlich die festgelegten Beurteilungskriterien. Stellt sich beim Öffnen der Kuverts mit den Namen der Preisträger heraus, dass der Verfasser eines Preises nicht teilnahmeberechtigt war, so rückt das in der Reihung nachfolgende Projekt zu den Preisträgern auf. Das Preisgericht hat zu diesem Zweck vor Öffnung der Kuverts Nachrückerprojekte zu nominieren. Die Preisgelder werden unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen dem Wettbewerbsteilnehmer und seinen Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. Bei Arbeitsgemeinschaften erfolgt die Auszahlung an das im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt ausgewiesene Mitglied der Arbeitsgemeinschaft. Die erhaltene Aufwandsentschädigung wird im Falle der Beauftragung auf das Honorar Vorentwurf angerechnet. A.8. Preisgericht und Vorprüfung: Das Preisgericht darf nur aus Preisrichtern bestehen, die von den Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den Preisrichtern eine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt, muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen (Fachpreisrichter). Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Seite 8 von 17 11.08.2014

8.1. Fachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Architekt DI Andreas Heidl Hugo-Wolf-Straße 15, 4020 Linz Architekt DI Gernot Hertl Pachergasse 17, 4400 Steyr Architektin DI Monika Putz Huemerstraße 12, 4020 Linz Architektin DI Bettina Anna Brunner Industriezeile 36/4, 4020 Linz Architekt DI Michael Aigner Zinken 38, 4591 Molln (Info kommt noch von Hrn. Rossgatterer Bekanntgabe beim Hearing) HR DI Manfred Sabo, Land OÖ UBAT Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz DI Hashim Ademi, Land OÖ UBAT Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz Ein Fachpreisrichter hat ein Vertreter des Amtes der OÖ Landesregierung zu sein. 8.2. Sachpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Hauptpreisrichter: Ersatzpreisrichter: Bürgermeister Robert Zeitlinger Vizebürgermeister Gerald Salzner Stiftspfarrer Mag. Harald Ehrl Susanne Deggenfellner, Kindergartenleiterin Ing. Roland Otahal Christian Kehrer Roman Heigl Vizebürgermeister Mag. Josef Auer 8.3. Vorsitzender: Der Vorsitzende des Preisgerichtes ist ein Fachpreisrichter und er hat kein Dirimierungsrecht. 8.4. Vorprüfer: Prok. Bmst. Ing. Christian Rechberger, OÖ Wohnbau Raphael Meichenitsch, OÖ Wohnbau 8.5. Berater ohne Stimmrecht: Mag. Christian Ensthaler Manfred Einramhof Gabriele Grillberger, Bereichsleiterin Familienbundzentren Amtsleiter Walter Stadler Seite 9 von 17 11.08.2014

Vorprüfung: Wird der von der Abteilung U-BAT festgelegte Kostenrahmen (Pkt. C.9) von netto 2.150.000,-- oder das in Pkt. C.8 festgelegte Raumerfordernis überschritten, ist dies vom Vorprüfer im Prüfbericht ausdrücklich festzuhalten. In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens von netto 2.150.000,-- geachtet und sind Abweichungen vom Vorprüfer besonders hinzuweisen. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist abhängig davon, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu entscheiden. Ist eine Korrektur des Projektes nur mit einer umfangreichen Veränderung verbunden, so darf das Projekt vom Preisgericht nicht berücksichtigt werden. A.9. Eigentums- und Urheberrecht: Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an den Auslober über. Der Projektverfasser behält das geistige Eigentum an den eingereichten Projekten, worin das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist. Der Auslober hat das Recht, die Arbeit des Teilnehmers, dem die weiteren planerischen Leistungen übertragen werden, unter Namensgebung des Teilnehmers zu veröffentlichen und für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Der Teilnehmer und seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbewerbsarbeit zu gestatten. Dies gilt auch für das ausgeführte Werk. A.10. Gewinner: Sind jene Teilnehmer, die nach den festgelegten Beurteilungskriterien vom Auslober letztlich an die erste, zweite und dritte Stelle gereiht werden. Dabei ist grundsätzlich die vom Preisgericht getroffene Auswahl und Reihung Grundlage für dessen Entscheidung. A.11. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses: Das Ergebnis des Wettbewerbs wird vom Auslober umgehend allen Teilnehmern mitgeteilt. Alle zugelassenen Arbeiten werden mindestens eine Woche während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt öffentlich zur Besichtigung ausgestellt und mit den Namen der Verfasser und deren Mitarbeiter gekennzeichnet. Seite 10 von 17 11.08.2014

A.12. Verhandlungsverfahren: Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb einen Dienstleistungsauftrag über die wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen vergeben. Der Auslober wird mit dem an die erste Stelle gereihten Gewinner ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Dienstleistungsauftrages betreffend der wettbewerbsgegenständlichen Planungsleistungen durchführen. Sollte dieses Verhandlungsgespräch ergebnislos bleiben, weil der Gewinner einen Planungsvertrag auf der Basis des "Mustervertrages für Architektenleistungen für Hochbauvorhaben der Gemeinden für Oberösterreich (abzüglich des Preisgeldes) oder sachlich begründete Änderungen des Entwurfs ablehnt, wird der an die zweite Stelle Gereihte zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Sollten diese aus den bereits genannten Gründen ebenfalls ergebnislos bleiben, werden mit dem Drittgereihten Verhandlungsgespräche geführt. Hierbei behält sich der Auslober das Recht vor, allfällige, aus sachlichen und wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen durch den (die) Entwurfsverfasser zu verlangen. Die Entscheidung, welcher Wettbewerbsgewinner zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert wird, ist vom Auslober allen Wettbewerbsteilnehmern binnen acht Tagen nach seiner Entscheidung bekannt zu geben. Die Aufwandsentschädigung wird vom Vorentwurfshonorar in Abzug gebracht werden. A.13. Formale Bedingungen und Kennzeichnung: 13.1. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke des Entwurfes haben ferner die Aufschrift ARCHITEKTURWETTBEWERB "Neubau Kindergarten und Krabbelstube Rohrbach/St. Florian" zu enthalten. Besonderer Hinweis: Die Abgabe von Varianten ist unzulässig. Reicht ein Teilnehmer Varianten ein, wird der Wettbewerbsbeitrag ausgeschieden. 13.2. Der Wettbewerbsarbeit sind ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizuschließen, welcher außen die Kennzahl trägt und nur das Verfasserblatt mit Namen und Anschrift des Teilnehmers unter Anführung der Mitarbeiter enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Seite 11 von 17 11.08.2014

Das Verfasserblatt hat des Weiteren die Telefonnummer und die Kontonummer des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Die Entwürfe sind doppelt (Vorprüfplan und Präsentationsplan) verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung ARCHITEKTURWETTBEWERB " Neubau Kindergarten und Krabbelstube Rohrbach/St. Florian" zu versehen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. B. BESONDERE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN B.1. Auslobungsgrundlagen: 1.1. Textliche Unterlagen: Als textliche Unterlagen gelten: a) die allgemeinen Bestimmungen (Teil A der Wettbewerbsauslobung) b) die besonderen Wettbewerbsbedingungen (Teil B der Wettbewerbsauslobung) c) die Planungsvorgaben und Erläuterungen (Teil C der Wettbewerbsauslobung = Aufgabenstellung) d) das Raum- und Funktionsprogramm mit Erläuterungen 1.2. Zur Verfügung gestellte Unterlagen: Vermessungsplan mit Höhenpunkten Entwurf Bebauungsplan Flächenwidmungsplan Bauwerksdatenblatt Raumprogramm Kostendatenblatt Verfasserblatt Einsatzplatte für Modell (wird beim Hearing ausgegeben) Wasserrechtsbescheid Geotechnisches Gutachten BPS vom 23.06.2004 B.2. Einzureichende Arbeiten: 2.1. Art und Umfang der von den Teilnehmern zu erbringenden Leistungen: Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung der Gebäude, Außengestaltung, Verkehrserschließung und Freiraumplanung Grundriss aller Geschosse M 1:200 mit eingetragenen Raumbezeichnungen und Raumnummern gemäß Raumprogramm, sowie Raumflächen und Hauptmaßen der Gebäudeteile Seite 12 von 17 11.08.2014

alle Ansichten und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte M 1:200 Die architektonische Gestaltung und die gewählte Konstruktion, insbesondere bezüglich Fassaden, Fenster und deren Unterteilungen, müssen aus den Plänen klar ersichtlich sein. Baumassenmodell M 1:500 Das Modell ist weiß auszuführen. Für die Größe und Form der Grundplatte gelten die Grundstücksgrenzen des Wettbewerbsgrundstückes und sind verbindlich einzuhalten. Kurz gefasster Bericht als Projekterläuterung mit Berücksichtigung der ökologischen und energietechnischen Planungsvorhaben. Der Bericht hat Angaben über die wesentlichen Baustoffe, Bauelemente und Baukonstruktionen zu enthalten und ist extra auf weißem A4 Papier abzugeben. Flächen- und Kubaturberechnungen lt. ÖNORM B 1800 in nachvollziehbarer, überprüfbarer Form (Bruttogeschossfläche) mittels Bauwerksdatenblattes. Kostenschätzung lt. ÖNORM B 1801 mittels des vom Amt der OÖ Landesregierung aufgelegten Formblattes "Zusammenstellung der Kosten". Berechnung der Energiekennzahl und des Heizwärmebedarfes mittels Energiedatenblattes, samt Rechenplan M 1:200, in dem die Bauteile und ihre U-Werte darzustellen sind Übersicht aller Außenbauteile in Grundrissen und Ansichten (nur vom Siegerprojekt nachzureichen!). 2.2. Mindestanforderungen an das Projekt: Der in Pkt. C.8 festgelegte Kostenrahmen in der Höhe von netto 2.150.000,-- und das in Pkt. C.7 festgelegte Raumerfordernis müssen eingehalten werden. 2.3. Ausführung der einzureichenden Arbeiten: Alle eingereichten Pläne sind auf weißem Papier, die Grundrisspläne nordgerichtet, darzustellen, in 2-facher Ausfertigung gerollt und mit einer Kennzahl bzw. Aufschrift gemäß Pkt. 13.1 zu versehen. Die Pläne dürfen nicht kaschiert werden. Zur Darstellung der Planungsabsichten sind farbige Ausfertigungen erwünscht. Alle Projekte, Projektbeschreibungen und Anlagen sind zusätzlich auf einem Datenträger zur Verfügung zu stellen. Seite 13 von 17 11.08.2014

2.4. Es sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen i.d.g.f. einzuhalten, insbesondere: OÖ Bauordnung 1994 idf 2013 OÖ Bautechnikgesetz 2013 OÖ Bautechnikverordnung 2013 OIB Richtlinie 1-6, 2011 Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBl. Nr. 64/1980 ÖNORMEN B 1600 und B 1601 (Barrierefreies Bauen) 2.5. Beurteilungskriterien: (1) Funktionelle Lösung: Erfüllung des Raumprogrammes, Zuordnung der Bereiche, Orientierbarkeit, Wegführung (2) Konstruktiv-wirtschaftliche Lösung (Kostenrahmen): Wirtschaftliche Aspekte der baulichen Konstruktion und der Erhaltung der Anlagen und ihres Betriebes für die Gemeinde. (3) Architektonische Lösung: Räumliche Gestaltung der Innen- und Außenbereiche sowie des formalen Aspektes der gesamten Anlage. Erschließung des Gebäudes, Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung. (4) Ortsplanerische Lösung: Erschließung: Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume, Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. Aussagen zur landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung. Die oben angeführten Beurteilungskriterien sind in ihrer Gewichtung im Preisgericht gleichwertig. C. AUFGABENSTELLUNG Für die Beplanung steht die KIGA Parzelle, entsprechend dem Bebauungsplanentwurf der Architektin Mautner Markhof zur Verfügung. Es besteht für diesen Bereich derzeit kein Bebauungsplan. Flächenwidmung, Wohngebiet derzeit im Genehmigungsverfahren. - die nordseitige Grundstücksgrenze ist noch variabel, eine möglichst sparsame Inanspruchnahme nach Norden hin ist anzustreben - die dargestellte Schutzzone der Erd- Hochdruck-Gasleitung und Telekomleitung darf nicht überbaut werden, kann jedoch als Spielplatzfläche genutzt werden Seite 14 von 17 11.08.2014

- nach Süden ist die Bebaubarkeit durch die HW 30 Linie des Rohrbaches eingegrenzt. Der Spielplatz kann bis über die Abflussmulde ausgedehnt werden, soweit der Hochwasserabfluss dadurch nicht behindert ist C.1. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens: Die Marktgemeinde St. Florian errichtet einen Kindergarten mit Krabbelstube in Rohrbach/St. Florian. C.2. Lage und Besonderheiten des Bauplatzes: Im Ortszentrum von Rohrbach/St. Florian. Das Wettbewerbsgrundstück ist im beiliegenden Lage- und Höhenplan bzw. Bebauungsplanentwurfs dargestellt. Das Grundstück liegt nach erfolgter Anschüttung über der HW 30 Linie. Die Schutzbereiche der Gasleitung und Telekomleitungen dürfen nicht überbaut werden. Es wird von einer zweigeschossigen Bebauung ausgegangen. Die nordwestliche Grundstücksgrenze ist insofern variabel, dass diese Richtung nord-westen verschoben werden kann, jedoch müssen die angrenzenden Parzellen für eine Einfamilienhausbebauung geeignet bleiben. (Es ist generell eine möglichst sparsame Grundstücksinanspruchnahme anzustreben). Der Hochwasserabflussbereich darf nicht bebaut werden (siehe Wasserrechtsbescheid in der Anlage). Laut Flächenwidmungsplan Widmung Wohngebiet, derzeit im Genehmigungsverfahren. C.3. Verkehrstechnische Erschließung des Bauplatzes: Die Aufschließung erfolgt in der projektierten Gemeindestraße Hausfeld über die Wolferner Landesstraße. Haltebucht oder Umkehrplatz entsprechend der Einrichtungsverordnung ist einzuplanen. C.4. PKW-Stellplätze: Es sind mindestens 8 Stellplätze einzuplanen. C.5. Haustechnik: Das Grundstück wird voll aufgeschlossen (Kanal, Wasser, Gas). Für die haustechnischen Anlagen sind Räume in ausreichender Anzahl einzuplanen. Beheizung mit Gas oder Wärmepumpe. Seite 15 von 17 11.08.2014

C.6. Energiekennzahl: Im Sinne der Nachhaltigkeit kommt dem Thema Energieeffizienz und Sommertauglichkeit eine hohe Bedeutung zu. Der Wettbewerbssieger hat nach seiner Beauftragung diesbezüglich den rechnerischen Nachweis zu erbringen. C.7. Raum- und Funktionsprogramm: Der Ausschreibung wird ein Bauwerksdatenblatt (Raum- und Funktionsprogramm) beigelegt. Grundsätzlich wird hiezu festgehalten, dass es sich bei den in diesem Raumprogramm festgelegten Flächen um Nutzflächen (Netto-Raumflächen) im Sinne der ÖNORM B 1800 handelt. Die noch zusätzlich erforderlichen Abstell- und Verkehrsflächen sind nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß vorzusehen. Es sind möglichst kurze Verkehrswege anzustreben. C.8. Kostenrahmen lt. ÖNORM B 1801/1: Die vorgegebenen Errichtungskosten des Landes OÖ für das Bauvorhaben von netto 2.150.000,-- (ohne Sonderfundierung) sind im Hinblick auf den Kostendämpfungserlass des Landes OÖ unbedingt einzuhalten. In der Vorprüfung wird im Zuge der Prüfung der Kostenplausibilität im Besonderen auf die Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens geachtet und Abweichungen sind vom Vorprüfer besonders hervorzuheben. Ein Verbleib des Projektes im Verfahren ist davon abhängig, ob durch geringfügige Korrekturen, die das Projekt in seiner Art nicht wesentlich verändern, eine Einhaltung der Mindestanforderungen (Raumprogramm, Kostenrahmen) erreicht werden kann. Darüber hat das Preisgericht zu entscheiden. Besonderer Hinweis: Zusammenstellung der Kosten bei der Durchführung von Hochbauvorhaben von OÖ Gemeinden, Gemeindeverbänden und freier Wohlfahrtsträger von den Teilnehmern sind lediglich die Bauwerkskosten (2-4) und die Außenanlagen (6) zu schätzen. Die Kosten für die Aufschließung und die Honorare werden vorgegeben (siehe Anlage Kostendatenblatt). Seite 16 von 17 11.08.2014

C.9. Besondere Hinweise: Gangbreiten mindestens 180 cm Stiegenlichte Weite zwischen den Handläufen 130 cm Steigungsverhältnis 12-14/28-30 Fluchtweglängen maximal 30 m Die Krabbelstube mit allen Nebenräumen und der multifunktionale Raum sollen im EG geplant werden Die Garderobe samt Gang sollen auch als Spiel- und Bewegungsbereich verwendbar sein Ausgang in den Garten durch die Garderobe Seite 17 von 17 11.08.2014