KfW-Programm Erneuerbare Energien

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Transkript:

KfW-Programm Erneuerbare Energien Biogas Infotage 2016 KfW-Förderpraxis für Wärmenetze Mario Hattemer Bank aus Verantwortung

Gewerbliche Umweltschutzfinanzierung KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard Premium Stromerzeugung Stromtransport Stromspeicher Wärmemarkt KfW-Eigenprodukt 270/274/275 BMWi-Richtlinien 271/281/272/282 2

Produktmerkmale Basis: Marktanreizprogramm des BMWi zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Aktuelle Richtlinien vom 11. März 2015 gültig ab 01.04.2015) Immer noch wesentlicher Bestandteil des Energiewendeplans Förderung durch zinsverbilligtes Darlehen und Tilgungszuschuss Antragstellerkreis umfasst sowohl gewerbliche, als auch echte private und sogar kommunale direkte Antragstellung 3

Antragstellerkreise Privatpersonen (echte natürliche Person) Gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften (nur gewerbliche Förderung = Unternehmen) Freiberuflich Tätige Landwirte (nicht nach De-Minimis ) Unternehmen Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände NEU Alle Unternehmen in allen Förderzwecken Öffentlichkeitswirksame Vorstellung des Vorhabens für kommunale und gemeinnützige Antragsteller entfallen 4

Antragstellerkreise Wer ist nicht antragsberechtig? Hersteller von förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten. Der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen. Antragsteller über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Merkblatt. Energieerzeugungsanlagen, die eine Vergütung nach dem Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (EEG) oder nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) erhalten können. Von dieser Regel ausgenommen sind Tiefengeothermieanlagen zur kombinierten Stromund Wärmeerzeugung, Biomasseanlagen, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung und die Förderung von Biogasleitungen, sofern das transportierte Biogas einer KWK-Nutzung zugeführt wird. Diese Ausnahmeregelung tritt aber erst an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission über entsprechende Verordnungen entschieden hat. 5

Wie wird gefördert? Zinsverbilligtem Darlehen in Höhe der Nettoinvestitionskosten von i. d. R. bis max. 10.000.000 EUR je Einzelanlage ausschließlich in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss relativ oder absolut abhängig von der Art der geförderten Anlage. 6

Rechtzeitige Antragstellung Prämisse: Kein Vorhabensbeginn vor Antragstellung Vorhabensbeginn: Das Eingehen einer wesentlich finanziellen Verpflichtung Antragstellung: NEU Bankdurchleitung: - Dokumentiertes HB-Gespräch über die Förderung = Antragstellung - Beihilfeantrag bei Zusage nach AGVO - Antragstellung KfW muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, - danach darf das Vorhaben zu nicht mehr als 50% durchgeführt sein Direktkredit: - Restriktive Handhabung, Antrag muss der KfW vorliegen - Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Vorhabensbeginn möglich Für jede Maßnahme einzeln nachzuweisen! 7

Grundsätzliche Förderprämissen Kreditnehmer und Anlagenbetreiber müssen identisch sein. Wenn nicht ist eine gesamtschuldnerische Mithaft des Betreibers erforderlich. Finanzierung ausschließlich von Nettoinvestitionskosten auch wenn der Investor nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Geförderte Anlagen sind mindestens 7 Jahre so wie mitfinanziert zu betreiben. Es erfolgt jeweils eine Darlehenszusage pro Maßnahme (siehe BMWi-Richtlinien VIII 1.2.1). Zu niedrig beantragter Kreditbetrag kann zur Kürzung des Tilgungszuschusses führen Beihilferechtliche Sonderregelung bei Landwirten - nur in Komponente 4, 5 oder 11 Keine Leasing- oder Mietkaufkonstrukte 8

Übersicht Nr Förderzweck Förderkriterium Tilgungszuschuss 1 Solarthermische Anlagen Mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche Bis zu 50% der förderfähigen Kosten 2 Biomasseanlagen Mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung Bis zu 50 EUR pro kw 3 Biomasse KWK-Anlagen Mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung 40 EUR pro kw 4 Wärmenetze Mindestwärmeabsatz von min. 500 kw/h pro Jahr und Meter 60 EUR pro Trassenmeter 5 Wärmespeicher Mit mehr als 10 m³ Volumen 250 EUR pro m³ 6 Biorohgasleitungen Ab 300 m Luftlinie, bei KWK-, Kraftstoffnutzung oder zur Aufbereitung auf Erdgasqualität Bis zu 1.800 EUR pro Übergabestation 30% der förderfähigen Kosten N E U K M U + 7 Wärmepumpen Wärmepumpe mit Erdsonde Mit mehr als 100 kw Wärmeleistung Jahresarbeitszahl >= 3,8 Nur eine Erdsonde pro Vorhaben und nur i. V. m. förderfähiger Wärmepumpe 80 EUR pro kw 4 EUR pro Meter bis 400m 6 EUR pro Meter ab 401m 1 0 % 8 Tiefengeothermie Ab 400 m Bohrtiefe, max. 4 Bohrungen Anlagen: 200 EUR pro kw Bohrung: Bis zu 750 EUR pro Meter 9

Neuerungen aus den Richtlinien 2015 Allgemein Pauschale Erhöhung des Tilgungszuschusses für KMU um 10% Solarthermische Anlagen Ertragsabhängige Förderung möglich Biomasseanlagen Förderkriterium Kesselwirkungsgrad von min. 89% entfallen Biomasse-KWK-Anlagen Förderkriterium streng wärmegeführt entfallen Wärmenetze Grundsätzlich auch für die überwiegende Versorgung von Neubauten förderfähig (aber 60% EE) Aber kein Tilgungszuschuss für die Hausübergabestationen für Neubauten 10

Neuerungen aus den Richtlinien 2015 Wärmespeicher Keine Veränderung Biorohgasleitungen Neue Nutzungsart zur Aufbereitung auf Erdgasqualität Neue Nutzungsarten bei KWK-Nutzung (siehe Anhang 2 der Richtlinien) Wärmepumpe In Verbindung mit einer förderfähigen Wärmepumpe kann eine Erdwärmesonde gefördert werden 11

Neuerungen 2016: BMWi Modernisierungsoffensive Am 1. Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) mit den Förderkomponenten "Heizungs- und Lüftungspaket". Umsetzung KfW: Energieeffizient Sanieren Kredit (151) -> 12,5% Tilgungszuschuss Energieeffizient Sanieren Zuschuss (430) -> 15% Investitionszuschuss KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium Premium (271/281) (271/281) -> +20% -> +20% Tilgungszuschuss Voraussetzung: Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung. Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle. 12

Neuerungen 2016: BMWi Modernisierungsoffensive Umsetzung im im KfW-Programm Erneuerbare Erneuerbare Energien Energien Premium Premium 271 / 281: 271 / 281: Auf Basis der Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien des BMWi kann der Tilgungszuschuss jeweils um 20% erhöht werden, wenn durch die Investition folgende Austauschmodelle bedient werden: a) Austausch eines zentralen Wärmeerzeugers in Wärmenetzen durch eine förderfähige neue Anlage nach Nr. 2,3 und 7. b) Austausch von Wärmeerzeugern in Gebäuden durch eine förderfähige neue Anlage nach Nr. 2,3 und 7, oder Integration einer neuen solarthermischen Anlage nach Nr. 1 zur Modernisierung einer ineffizienten Heizungsaltanlage. c) Ersetzung von Wärmeerzeugern in Gebäuden durch den Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz nach Nr. 4. Hierbei wird der Zusatzbonus sowohl für die Hausanschlussleitung, die zu einem Gebäude führt dessen ineffiziente Heizungsaltanlage ersetzt wird, als auch für die Hausübergabestation dieses Gebäudes gewährt. d) Dient bei einer Wärmenetzinvestition der überwiegende Teil der neuen Hausanschlüsse der Ersetzung ineffizienter dezentraler Wärmeerzeuger, so können alle Hauptleitungen des Wärmenetzes, alle Hausübergabestationen, die einen ineffizienten Wärmeerzeuger ersetzen und diejenigen Hausanschlussleitungen, die zu Hausübergabestationen führen, deren ineffizienter Wärmeerzeuger ersetzt wird, den Zusatzbonus nach APEE erhalten. 13

Neuerungen 2016: BMWi Modernisierungsoffensive Definition ineffizient: Als besonders ineffizient im Sinne der APEE-Richtlinie gelten Wärmeerzeuger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende drei Kriterien erfüllen: a) Betrieb auf Basis fossiler Energien (z.b. Gas oder Öl, aber auch Elektroheizungen oder Kohleöfen); b) keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie; c) es liegt kein Fall der gesetzlichen Austauschpflicht nach 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor; Hiervon abweichend gilt, wenn es sich bei der Altanlage um einen zentralen Wärmeerzeuger innerhalb eines Wärmenetzes handelt, die Altanlage als besonders ineffizient, wenn ihr Betrieb auf Basis fossiler Energien erfolgt und keine Kraft-Wärme-Kopplung genutzt wird. Die Gewährung des Zusatzbonus erfolgt kumulativ und wird auch auf den KMU-Bonus nach Nr. 9 angewendet. Wichtige Voraussetzung: Der APEE-Zusatzbonus kann ab dem 01.01.2016 beantragt werden und nur für Anlagen, die ab dem 01.01.2016 in Betrieb genommen werden. 14

Wärmenetze Als Mindestwärmeabsatz muss im Mittel über das gesamte Netz 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen werden Die verteilte Wärme stammt zu mindestens 20 % aus Solarwärme, sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK, aus Wärmepumpen oder aus industrieller oder gewerblicher Abwärme eingesetzt wird, NEU NEU NEU NEU zu mindestens 50 % aus Wärme aus erneuerbaren Energien, (60% bei überwiegender Versorgung von Neubauten) zu mindestens 50 % aus Wärme aus förderfähigen Wärmepumpen, (60% bei überwiegender Versorgung von Neubauten) zu mindestens 50 % aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme (60% bei überwiegender Versorgung von Neubauten) oder zu mindestens 50 % einer Kombination der vorher genannten Maßnahmen (60% bei überwiegender Versorgung von Neubauten) 15

Wärmenetze - Definition Drei Komponenten Hauptleitung (Haupttrasse) Hausanschlussleitung Hausübergabestation Direkte Verbindung von Energieerzeugungsanlage zur Hausübergabestation ohne Hausanschlussleitung möglich. Hausübergabestation muss immer vorhanden sein, aber keine Finanzierung durch KfW notwendig. Gefördert werden Hausübergabestationen, wenn zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag ohne Anschlusszwang geschlossen wurde. Gefördert werden auch so genannte Netzverdichtungen, sofern diese im Rahmen einer Errichtung oder Erweiterung des Wärmenetzes durchgeführt werden. 16

Wärmenetze - Tilgungszuschuss 60 EUR pro Meter Trassenlänge (mit KMU-Bonus 66 EUR und mit APEE-Bonus 79,20 EUR) bis zu 1.800 EUR für jede Hausübergabestation in Bestandsbauten (mit KMU-Bonus 1.980 EUR und mit APEE-Bonus 2.376 EUR), wenn entsprechende Kosten nachgewiesen werden können. Kein Tilgungszuschuss für Hausübergabestationen in Neubauten, aber Finanzierung der Hausübergabestation und der Hausanschlussleitung Keine Förderung durch die KfW, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach dem KWKG erfüllt sind, egal ob später eine Zuschlagszahlung beantragt wird, oder nicht! 17

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bank aus Verantwortung