Bestätigung Betriebliche Eignung Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk für Betreiber

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Einführung der Gesundheitskarte Verfahrensbeschreibung Bestätigung Betriebliche Eignung Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk Version: 1.1.0 Revision: \main\24 Stand: 24.09.2014 Status: freigegeben Klassifizierung: öffentlich Referenzierung: [gemzul_best_betreig] gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 1 von 12

Dokumentinformationen Änderungen zur Vorversion Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Erstveröffentlichung. Dokumentenhistorie Version Stand Kapitel Grund der Änderung, besondere Hinweise Bearbeiter 0.0.1 31.10.13 Erst-Erstellung Zulassung 0.0.2 12.12.13 alle Vorab-Review durch GKV-SV Zulassung 0.0.3 17.12.13 alle internes Review Zulassung 0.5.0 10.01.14 zur Freigabe empfohlen gematik 0.6.0 28.02.14 zur Abstimmung freigegeben gematik 0.7.0 23.05.14 alle zur Abstimmung freigegeben gematik 1.0.0 RC 01.07.14 zur Freigebe empfohlen gematik 1.0.1 15.07.14 3,4 Kommentierung GKV-SV Zulassung 1.0.2 01.08.14 4.2 Kommentierung Projekt VSDM Zulassung 1.1.0 RC2 14.08.14 zur Freigabe empfohlen gematik 23.09.14 3.2; 4.2 Gesellschafterkommentierung und -abstimmung Zulassung 1.1.0 24.09.14 freigegeben gematik gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 2 von 12

Inhaltsverzeichnis Dokumentinformationen... 2 Inhaltsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Bestätigungsobjekt... 5 2.1 Bestätigungen von Teilen des Betriebskonzepts... 5 3 Prüfbereiche und Rollen... 6 3.1 Prüfbereiche... 6 3.2 Rollen... 6 4 Bestätigungsverfahren... 7 4.1 Verfahrensübersicht... 7 4.2 Bereitstellung des Bestätigungsobjektes... 8 5 Nachweise... 9 5.1 Beibringung der Nachweise... 9 5.2 Nachweis der betrieblichen Eignung... 9 Anhang A... 10 A1 Abkürzungen... 10 A2 Abbildungsverzeichnis... 10 A3 Referenzierte Dokumente... 10 A3.1 Dokumente der gematik... 10 A3.2 Weitere Dokumente... 11 A4 Antragsformular und Mustervorlagen... 11 A5 Checkliste zur Antragstellung... 12 gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 3 von 12

1 Einleitung Dieses Dokument beschreibt das Bestätigungsobjekt mit seinen Ausprägungen und regelt die besonderen Prüfbereiche und Nachweispflichten des Antragstellers in diesem Verfahren. Es ist der übergeordneten Verfahrensbeschreibung für Bestätigungsverfahren [gemzul_best] in der jeweils geltenden Fassung nachgeordnet. Die dort enthaltenen Regelungen gelten vollumfänglich für dieses Bestätigungsverfahren. Die übergeordnete Verfahrensbeschreibung [gemzul_best] kann der Internetpräsenz der gematik entnommen werden (siehe https://www.gematik.de). gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 4 von 12

2 Bestätigungsobjekt Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk Das Bestätigungsobjekt sind die Prozesse und Strukturen der Aufbauorganisation sowie die Einsatzumgebung der bei einem Dienstleister. Der Antragsteller reicht ein Betriebskonzept gemäß den Anforderungen zu betrieblichen Maßnahmen im [gemprodt_fd_vsdm] oder [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk] ein. Darüber hinaus ist die Erfüllung im Rahmen von Prozessprüfungen nachzuweisen. Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass sich das Betriebskonzept eindeutig identifizieren lässt. Dazu gehören insbesondere die detaillierte und vollständige Bezeichnung des Betriebskonzepts sowie die Versionsnummer des Betriebskonzepts gemäß [gemspec_om]. 2.1 Bestätigungen von Teilen des Betriebskonzepts Für dieses Bestätigungsobjekt gibt es nur die Gesamtbestätigung und keine Teilbestätigung. gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 5 von 12

3 Prüfbereiche und Rollen 3.1 Prüfbereiche Im Rahmen des Bestätigungsverfahrens ist folgender Prüfbereich gemäß [gemprodt_fd_vsdm] oder [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk], jeweils Kap. 3.4 zu durchlaufen: Abbildung 1: Prüfbereich 3.2 Rollen Folgende Rollen gemäß [gemzul_best] werden in diesem Bestätigungsverfahren benötigt: Antragsteller (Fachdienstbetreiber bzw. Trust Service Provider) Zulassungsstelle gematik gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 6 von 12

4 Bestätigungsverfahren Der folgende Verfahrensablauf umfasst die Antragstellung, das Bestätigungsobjekt, notwendige Nachweise sowie die Bestätigung. Das Bestätigungsverfahren der Funktionalität Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk steht in Abhängigkeit zu weiteren Verfahren. Die zwingende Reihenfolge bei der Durchführung ist: vorausgesetzte Verfahren gegenwärtiges Verfahren anschließende Verfahren keine Bestätigung der betrieblichen Eignung hier: Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk [gemzul_best_betreig] als Nachweis für rechts stehendes Verfahren. Zulassung Fachdienste VSDM (VSDD, CMS, UFS) für Krankenkassen [gemzul_prod_fd_vsdm ] Abbildung 2: Reihenfolge Bestätigungsverfahren 4.1 Verfahrensübersicht Nachfolgend die schematische Darstellung des Bestätigungsverfahrens. Abbildung 3: Schema Bestätigungsverfahren gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 7 von 12

Das Bestätigungsverfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Zulassungsstelle. Die Zulassungsstelle prüft den Bestätigungsantrag auf Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben. Im Positivfall beauftragt die Zulassungsstelle die Prüfung des Betriebkonzepts und die betriebliche Prozessprüfung bei der zuständigen Organisationseinheit der gematik. Die Zulassungsstelle prüft die erforderlichen Nachweise gemäß Kapitel 5.1 auf Gültigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit. Ist das Prüfergebnis positiv, erteilt die Zulassungsstelle die Bestätigung und stellt die Bestätigungsurkunde aus. Bei negativem Prüfergebnis kann der Bestätigungsantrag gegenüber dem Antragsteller abgelehnt werden. 4.2 Bereitstellung des Bestätigungsobjektes Der Antragsteller muss das Bestätigungsobjekt im Rahmen der Prozessablaufsimulation (Prozessprüfung) durch die zuständige Organisationseinheit der gematik bereitstellen und der Antragsteller hat sie bei der Prozessprüfung zu unterstützen. gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 8 von 12

5 Nachweise Mit der Unterschrift auf dem Bestätigungsantrag erklärt der Antragsteller die durchgeführte bzw. geplante Umsetzung und Beachtung der im Produkttypsteckbrief in den Kapiteln der Herstellererklärungen (betriebliche Eignung) gelisteten Anforderungen an das Produkt und die Prozesse des Antragstellers. 5.1 Beibringung der Nachweise Dieses Bestätigungsverfahren zur betrieblichen Eignung erfordert einen Nachweis der betrieblichen Eignung. 5.2 Nachweis der betrieblichen Eignung Der Antragsteller hat sein Betriebskonzept beizubringen. Dieses wird gegen die betrieblichen Anforderungen aus [gemprodt_fd_vsdm] oder [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk] geprüft. Das Bestätigungsverfahren erfordert eine Prozessprüfung auf betriebliche Eignung. Hierbei werden die betrieblichen Prozesse auf Basis von [gemprodt_fd_vsdm], oder [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk] beides Kap. 3.4 geprüft. Der abschließende Prüfbericht gilt als Nachweis der Prüfung und enthält die Aussage zur betrieblichen Eignung entsprechend der Prüfgrundlage. Zur Prüfung des Bestätigungsobjekts hat die zuständige Organisationseinheit der gematik auf Basis der geltenden technischen Spezifikationen das Verzeichnis der umzusetzenden Anforderungen im [gemprodt_fd_vsdm] oder [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk] gelistet. Die Produkttypsteckbriefe werden über die Internetpräsenz der Zulassungsstelle veröffentlicht (siehe https://www.gematik.de, Menüpunkt Zulassung ). Die Zulassungsstelle beauftragt die zuständige Organisationseinheit der gematik mit der Prüfung des o. g. Betriebskonzepts sowie der Durchführung der Prozessprüfung zur betrieblichen Eignung. Sie führt die Prüfung einmal durch und fasst die Ergebnisse unabhängig ihres Erfolges in einem Prüfbericht zusammen. Dieser Prüfbericht dient als Nachweis zur betrieblichen Eignung. gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 9 von 12

Anhang A A1 Abkürzungen Kürzel SGB TI ZLS Erläuterung Sozialgesetzbuch Telematikinfrastruktur (der elektronischen Gesundheitskarte) Zulassungsschlüssel Das übergreifende Glossar der gematik [gemglossar] wird als eigenständiges Dokument zu Verfügung gestellt. A2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Prüfbereich... 6 Abbildung 2: Reihenfolge Bestätigungsverfahren... 7 Abbildung 3: Schema Bestätigungsverfahren... 7 A3 Referenzierte Dokumente A3.1 Dokumente der gematik Die nachfolgende Tabelle enthält die Bezeichnung der in dem vorliegenden Dokument referenzierten Dokumente der gematik zur TI. Version und Stand der referenzierten Dokumente sind dabei in der Tabelle nicht aufgeführt. Der mit der vorliegenden Version korrelierende Entwicklungsstand dieser Konzepte und Spezifikationen wird je Produkttyp in Produkttypsteckbriefen konfiguriert. Die gültigen Versionen dieser Produkttypsteckbriefe und ihre Zulassungsrelevanz wiederum werden in einer Dokumentenlandkarte definiert. Die zu dem vorliegenden Dokument passende(n) gültige(n) Versionsnummer(n) sind den Produkttypsteckbriefen zu entnehmen, in denen diese Dokumentenversion aufgeführt wird (siehe https://www.gematik.de). [Quelle] [gemglossar] [gemprodt_fd_vsdm] Herausgeber: Titel gematik: Glossar der Telematikinfrastruktur gematik: Produkttypsteckbrief Fachdienste VSDM (UFS/VSDD/CMS) [gemprodt_x.509_tsp_nonqes_egk] gematik: Produkttypsteckbrief Trust Service Provider X.509 nonqes egk gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 10 von 12

[Quelle] [gemspec_sst_fd_vsdm] [gemspec_om] [gemzul_best] Herausgeber: Titel gematik: Schnittstellenspezifikation Fachdienste VSDM (UFS/VSDD/CMS) gematik: Übergreifende Spezifikation Operations und Maintenance gematik: Bestätigungsrichtlinien Produkte der Telematikinfrastruktur A3.2 Weitere Dokumente [Quelle] [SGB V] [SGB X] Herausgeber: Titel Bundesanzeiger bzw. Bundesgesetzblatt: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (siehe www.gesetze-im-internet.de) Bundesanzeiger bzw. Bundesgesetzblatt: Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) (siehe www.gesetze-im-internet.de) A4 Antragsformular und Mustervorlagen Bei der Antragstellung sind die Formulare und Muster der gematik im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Bestätigungsverfahren in der jeweils geltenden Version zu verwenden (siehe https://www.gematik.de, Menüpunkt Zulassung ): Antrag auf Bestätigung Betrieb Fachdienste VSDM / TSP X.509 nonqes egk gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 11 von 12

A5 Checkliste zur Antragstellung Die folgende Checkliste soll als Hilfestellung für die Beantragung einer Bestätigung dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die einzelnen Schritte dieses Verfahrens - von der Beantragung über die Nachweiserbringung bis zu Bestätigung - werden auch nach Absprache durch das Projekt unterstützt. lfd. Nr. Aktion erledigt 1 Verfahrensbeschreibung von der gematik-website downloaden 2 Bestätigungsantrag von der gematik-website laden und ausfüllen 3 ggf. offene Fragen mit der Zulassungsstelle klären (030/40041-200) 4 Bestätigungsantrag vorab an die Zulassungsstelle per email [zulassung@gematik.de] versenden und drucken 5 Bestätigungsantrag rechtsgültig unterschreiben und an Zulassungsstelle per Post versenden 6 Erstellen des Betriebskonzepts und an Zulassungsstelle versenden 7 Bestätigungsobjekt prüfen lassen 8 evtl. Anfragen zum Nachweis der betrieblichen Eignung gemäß Definition im Bestätigungsverfahren klären gemzul_best_betreig_v1.1.0.doc Seite 12 von 12