Downloadmaterialien. Hygienehinweis. Null-Toleranz-Leitlinien. Vorfall melden. Hausverbot erteilen. Strafanzeige stellen

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Transkript:

ien Hygienehinweis Null-Toleranz-Leitlinien Vorfall melden Hausverbot erteilen Strafanzeige stellen Unterstützerbrief von Vorgesetzten Strafantrag durch Dienstvorgesetzte 1 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Hygienehinweis Ihr Briefkopf Sehr geehrte(r)..., bei Ihrem letzten Besuch mussten wir leider feststellen, dass Sie im Umgang mit Ihrer Körperhygiene bzw. dem Waschen von Kleidern nachlässig sind. Der dadurch entstehende Geruch ist für unsere anderen Kunden und unser Personal nicht zumutbar. Wir möchten Sie höflich bitten, vor dem nächsten Besuch unserer Räumlichkeiten für die notwendige Körperpflege zu sorgen. Mit freundlichem Gruß 2 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Null-Toleranz-Leitlinien Leitlinien für den Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten Immer wieder kommt es im Publikumsbetrieb der [Organisation] zu schwierigen Ereignissen im Kontakt mit Klienten, die zu Belastungen von Beschäftigten führen. Zur Unterstützung wurden diese Verhaltens- und Handlungsanweisungen für den Kontakt mit schwierigen und gewaltbereiten Klientinnen und Klienten entwickelt. Sie sind die Richtschnur und der Reaktionsstandard für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Publikumsbetrieb. Die Hausordnung regelt alle wichtigen Belange des Besuchs und des Aufenthalts in [Organisation] und ist [Ort] ausgehängt. Im Fall einer Nichtbeachtung einzelner Aspekte durch Besucherinnen bzw. Kunden legitimiert sie das Eingreifen der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters. Unser Grundsatz Die [Organisation] duldet keinerlei verbale oder tätliche Angriffe auf Mitarbeitende und gegenüber Besuchern. Das heißt null Toleranz bei Drohungen, Bedrohungen oder Übergriffen gegenüber den Mitarbeitern und Besuchern. Drohungen gegen die [Organisation], Bedrohungen oder Übergriffen gegenüber Mitarbeitenden oder Besuchern wird entschieden und mit Strenge begegnet. Dabei sind Argumentationen oder Freundlichkeit fehl am Platz. Im Zweifelsfall ist immer die Unterstützung der Polizei anzufordern. Alle Vorkommnisse sind zu melden und werden von [zentrale Stelle innerhalb der Organisation] erfasst und dokumentiert (Formular: Vorfall melden), um zeitnah angemessene Sanktionen gegenüber wiederholt und eventuell in verschiedenen Einrichtungen auffällig gewordenen Klientinnen oder Kunden ergreifen zu können. Persönliche Angriffe Persönliche Angriffe wie Beleidigungen, Beschimpfungen, üble Nachrede, Aggressivität, Annäherungsversuche, Tätlichkeiten, verbale Bedrohung oder Stalking muss sich niemand gefallen lassen. In solchen Fällen sind unverzüglich weitere Teammitglieder, der oder die Vorgesetzte und die Polizei hinzuzuziehen. Es ist unverzüglich [Leitung / Amt] zu informieren. In jedem Fall ist über die Polizei eine Gefährderansprache zu veranlassen, die bei Androhung von Straftaten oder vollendeten Straftaten sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden durch die Polizei vorgenommen wird. Der Verursacher wird dabei zeitnah mit der Tat konfrontiert und bekommt die straf- und zivilrechtlichen Folgen sowie Möglichkeiten der Konfliktlösung aufgezeigt. Für die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter ist bei persönlichen Angriffen die individuelle Einschätzung im konkreten Einzelfall entscheidend. Der Mitarbeiter selbst entscheidet, ob er sich beleidigt / bedroht fühlt und ob er Anzeige erstatten möchte. Entscheidet sich eine Mitarbeiterin dafür, dass ein persönlicher Angriff zur Anzeige gebracht wird, so kann sie die Dienstadresse anstatt ihrer Wohnanschrift angeben. Damit wird verhindert, dass dem Angezeigten die private Adresse der Mitarbeiterin bekannt wird. Die [Leitung / Amt] wird die Strafanzeige der Mitarbeiterin in jedem Fall unterstützen. Zusätzlich wird von der [Leitung / Amt] jeder zur Anzeige gebrachte Vorfall mit einem Schreiben an die Polizei / Staatsanwaltschaft begleitet, um zum Ausdruck zu bringen, dass diese Strafanzeige seitens des Amtes unterstützt wird. (Beispiel: Unterstützerbrief von Vorgesetzten) 3 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Drohungen oder Androhung einer Straftat gegenüber dem Amt Auch bei Drohungen oder bei Androhung einer Straftat gegenüber dem Amt gilt das obige Handlungsraster. Entscheidend ist dabei die Bewertung der Situation bzw. die Einschätzung der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im konkreten Einzelfall. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet das Amt mit der Polizei über das weitere Vorgehen. Sanktionen gegenüber Besucherinnen / Kunden Ein Hausverweis kann infolge eines Vorkommnisses unverzüglich mündlich ausgesprochen werden. Dieser Verweis ist nur für den jeweiligen Tag gültig. Alle Beschäftigten können vom Hausrecht Gebrauch machen und den Hausverweis erteilen. Die erteilten Hausverweise müssen lückenlos dokumentiert werden. (Formular: Vorfall melden) Ein förmliches Hausverbot kann durch [Leitung / Amt] erteilt werden. [Leitung / Amt] entscheidet im Einzelfall auch über die Dauer des Hausverbots. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gründe für ein Hausverbot können neben den oben beschriebenen Vorkommnissen auch ein Diebstahl, eine Sachbeschädigung oder andere Verstöße gegen die Haus- und Benutzungsordnung sein. (Beispiel: Hausverbot erteilen) Ob ein persönlicher Angriff bei der Polizei zur Anzeige gebracht wird, entscheidet die betroffene Mitarbeiterin, der betroffene Mitarbeiter selbst. Der oder die Vorgesetzte kann im besonderen Einzelfall entscheiden, ebenfalls eine Strafanzeige zu erstatten. (Beispiel: Strafantrag durch Dienstvorgesetzte) Handelt es sich um einen wie auch immer gearteten Angriff auf [Organisation] als Einrichtung, so entscheidet die Leitung. Ein persönlicher Angriff kann sowohl zu körperlichen als auch zu psychischen Schädigungen führen. Es ist daher immer eine Unfallanzeige an die zuständige Unfallkasse zu fertigen. Diese ist durch die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter unverzüglich zu erstellen und über die Leitung an die Personalstelle und von dort an die Unfallkasse weiterzuleiten. Die Beschädigung von Mobiliar oder anderem Inventar der [Name der Organisation] durch Klientinnen bzw. Kunden wird durch den Mitarbeiter, die Mitarbeiterin gemeldet und von [zuständiger Abteilung] bearbeitet. Persönliche Schadenersatzforderungen (z. B. für beschädigte Kleidung oder zerstörte persönliche Gegenstände) oder Forderungen wegen Schmerzensgeld bei Beleidigung oder Verletzung können nur von der oder dem Geschädigten selbst gegenüber der verursachenden Person eingefordert werden. Hinweis: Ist die verursachende Person nicht bekannt oder ist zu erwarten, dass eine Schadenersatzleistung nicht durchgesetzt werden kann, wird in einigen Verwaltungen der Sachschaden durch die Stadt oder das Landratsamt ersetzt. 4 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Vorfall melden Meldung eines Vorfalls Name, Vorname des geschädigten Mitarbeiters / der geschädigten Mitarbeiterin: Stelle / Amt, Tätigkeitsbereich:... Zeitpunkt des Vorfalls (Datum, Zeit):... Ort des Vorfalls (genaue Beschreibung):... Verursacher / -in des Vorfalls (Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum, Wohnanschrift): Beschreibung des Vorfalls (zeitlicher Ablauf, getroffene Aussagen und Handlungen des / der Geschädigten und des Verursachers / der Verursacherin): Zeugen (Name, Abteilung, Wohnanschrift bei externen Zeugen): Welche Maßnahmen wurden gegenüber dem Verursacher / der Verursacherin ergriffen? Welche weiteren Maßnahmen wurden ergriffen? Wer wurde verständigt? 5 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Beschreibung von Verletzungen, ärztlicher Behandlung, Krankenhaus- Aufenthalt: Beschreibung von Beschädigungen (Eigentum der oder des Geschädigten / der Organisation): Wurde die Arbeit eingestellt? (ja / nein, sofort, später, wie lange): Wann wurde die Arbeit wieder aufgenommen? Wer hat die Meldung erstellt? Hinweis: Die Meldung sollte von der geschädigten Mitarbeiterin bzw. dem geschädigten Mitarbeiter gefertigt werden. Sie kann aber auch von einem Mitarbeiter, der als Zeuge den Vorfall beobachtet hat, oder von Vorgesetzten aufgrund der Geschädigten- oder Zeugenaussagen gemacht werden. 6 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Hausverbot erteilen Betreff: Hausverbot Sehr geehrte(r)..., ich erteile Ihnen hiermit als [Titel, Funktion] der [Name des Amtes, der Institution] wegen Ihres nicht zu akzeptierenden Verhaltens am... um... Uhr in der [Bezeichnung der Örtlichkeit, postalische Anschrift] ein Hausverbot für sämtliche Gebäude der [Name des Amtes, der Institution]. Das Hausverbot erstreckt sich auch auf das Betreten der Grundstücke, die zu den Gebäuden der [Name des Amtes, der Institution] gehören. Sollten Sie trotzdem ein Gebäude oder Grundstück betreten und gegen das Hausverbot verstoßen, werden wir Sie ohne weitere Vorankündigung wegen Hausfriedenbruchs nach 123 StGB bei der Polizei anzeigen. Das Hausverbot wird unbefristet / bis auf Widerruf / bis zum... erteilt. Damit Sie Ihre [Bezeichnung der Angelegenheit] regeln können, steht Ihnen [Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters und Telefonnummer] zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 7 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Strafanzeige stellen Strafanzeige wegen: Tatort: Tatzeit: Verursacher / -in des Vorfalls: Anlass: Geschädigter Mitarbeiter / geschädigte Mitarbeiterin: Zeugen: Delikt: Verletzungen (ärztliche Behandlung, stationäre Aufnahme Krankenhaus):... Beschädigungen (Art der Beschädigungen, Schadenshöhe):... Beschreibung des Sachverhalts:...... Unterschrift Amtsbezeichnung... 8 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Unterstützerbrief von Vorgesetzten Sehr geehrte Damen und Herren, im Verfahren: vom: [Datum] in der Sache: [Beleidigung, Bedrohung etc. gegen Name des / der Geschädigten] gegen: [Name des Täters, der Täterin, Geburtsdatum] möchte ich Sie als Dienstvorgesetzte(r) von [Name der Mitarbeiterin, des Mitarbeiters] darum bitten, diesen Vorfall zu ahnden. Wir verfolgen in unserem Haus eine»null Toleranz bei Gewalt«-Strategie. Durch eine klare Entscheidung Ihrerseits unterstützen Sie uns dabei, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser gegen Übergriffe zu schützen. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister / Dienstvorgesetzte 9 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten

Strafantrag durch Dienstvorgesetzte Strafantrag Im Ermittlungsverfahren vom [Datum der Tat / des Vorfalls] wegen [Beleidigung, Körperverletzung etc.] von [Name Sachbearbeiter / -in] im [Name und Anschrift des Amtes] gegen [Name des aggressiven Bürgers / der Bürgerin, Geburtsdatum, Wohnanschrift] stelle ich hiermit als Dienstvorgesetzte(r) gemäß 77 a StGB Strafantrag wegen ò Körperverletzung gemäß 223 StGB ò Beleidigung gemäß 185 StGB Meine Antragsfrist ist gewahrt, da ich erst am heutigen Tag Kenntnis von dem Vorfall erlangt habe. Ich bitte um die Einleitung eines Strafverfahrens und um Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens. Unterschrift Amtsbezeichnung 10 Stefanie Rösch, Rainer Linsenmayr Vom Umgang mit schwierigen und gewaltbereiten Klienten