Schriftliche Kleine Anfrage
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1 11. Oktober 2016 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats - Drucksache 21/ Betr.: Anstieg der Gewaltdelikte bei Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg? Das Thema Gewalt spielt in den Jobcentern und den Arbeitsagenturen immer wieder eine Rolle. Untersuchungen haben ergeben, dass Gewalt am Arbeitsplatz weit verbreitet ist. Hierbei geht es nicht nur um physische, sondern auch um verbale Gewalt. Im täglichen Ablauf der Jobcenter und Arbeitsagenturen geht es oftmals um Geld oder Bedingungen gegenüber Leistungsberechtigten, die durch Jobcenter t.a.h. oder den Hamburger Arbeitsagenturen ausgesprochen werden. Teilweise löst dieses auf beiden Schreibtischseiten hohe Emotionen aus. Dadurch kann es zu beidseitigen Konflikten kommen. Ebenso eine Rolle spielen die Arbeitsbedingungen in den Jobcentern und Arbeitsagenturen: Hohe Emotionsarbeit, prekäre Beschäftigung, eine hohe Arbeitsbelastung und Krankenstand, komplizierte rechtliche Grundlagen, unterschiedliche Gehaltsstrukturen, Handlungsspielräume bei der Arbeit, Verbundenheit mit dem Arbeitsplatz sowie unterschiedliche Qualifizierungen und Kommunikationsverhalten der Mitarbeiter_innen. Die internationale Arbeitsorganisation (ILO) definiert, was unter Gewalt am Arbeitsplatz zu verstehen ist, so: Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt oder verwundet wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Es ist der Geschäftsführung von Jobcenter ein elementares Anliegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor jeglicher Art unangemessenen Verhaltens seitens der Kundinnen und Kunden zu schützen. Gewalt wird nicht toleriert und Übergriffe werden konsequent verfolgt. Ein wesentliches Element dieser Strategie ist die Prävention, in deren Rahmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, in kritischen Situationen deeskalierend zu reagieren. Gleichermaßen wichtig ist der Geschäftsführung eine wertschätzende Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden. In diesem Kontext steht die seit 2008 geführte Übergriffstatistik, die der Geschäftsführung einen Überblick über die Entwicklung ermöglicht sowie der Identifizierung von Handlungsbedarfen dient. Die Agentur für Arbeit Hamburg führt eine entsprechende Übergriffstatistik nicht. Die einzelnen Fälle werden in den vierteljährlich in allen Agenturen stattfindenden Arbeitsschutzausschusssitzungen (A- SA-Sitzungen) thematisiert und von den Mitgliedern der ASA werden hierzu Empfehlungen ausgesprochen. Die unter 2. bis 16. abgefragten Daten sind im Hinblick auf die Agentur für Arbeit Hamburg zudem Interna, die nicht vonseiten einer Bundesbehörde einem Landesparlament gegenüber veröffentlicht werden müssen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. In welcher Form und Rhythmus werden Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und der Arbeitsagentur Hamburg jeglicher Art durch Jobcenter Seite 1 von 6
2 t.a.h. und der Arbeitsagentur Hamburg erfasst, ausgewertet und gibt es hier eine bundesweite einheitliche Regelung? Jobcenter erfasst seit 2008 Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig und differenziert in Form einer quartalsweise zusammengefassten Übersicht, die unterschiedliche Formen der Übergriffe standortbezogen darstellt. Eine bundesweit einheitliche Regelung besteht nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Werden Gewaltdelikte, unabhängig ihrer Art, zusätzlich durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration bei Jobcenter t.a.h. statistisch erfasst und ausgewertet? Wenn ja, in welcher Form und Rhythmus? Wenn nein, warum nicht? 3. Gibt es einen Unterschied in der Erfassung von Gewaltdelikten zwischen Arbeitgeberseite hier Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hamburg (BASFI)? Wenn ja, wie sieht dieser Unterschied aus? Neben der Erfassung von Übergriffen durch Jobcenter erfasst die zuständige Behörde diese Vorfälle nicht parallel. Eine solche wird auch nicht für notwendig erachtet. Die/der Vorsitzende der Trägerversammlung (zurzeit BASFI) wird regelhaft über Vorfälle unterrichtet; und die Trägersammlung befasst sich mit Gewaltschutz-/Sicherheitskonzepten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In welchen Kategorien werden Gewaltdelikte jeweils bei Jobcenter t.a.h. und Arbeitsagentur Hamburg unterschieden? Bitte einzelne Kategorien auflisten. Gewaltdelikate werden wie folgt kategorisiert: Beschimpfung/Beleidigung Bedrohung mittels Worten oder Gesten Bedrohung mittels Gegenständen (außer Waffen) Bedrohung mittels Waffe Gewalt gegen Sachen Körperliche Gewalt gegen Personen Körperliche Gewalt gegen Personen mit Gegenständen (außer Waffen) Körperliche Gewalt gegen Personen mit Waffen Es handelte sich dabei um verbales Fehlverhalten von Kundinnen/Kunden in Form von Beleidigungen und/oder Bedrohungen. Ein Fall von tatsächlicher körperlicher Gewalt ist nicht bekannt. 5. Wie viele Übergriffe gab es nach Frage 4. in den einzelnen Kategorien jeweils bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? Delikt HJ Beschimpfung / Beleidigung Bedrohung mittels Worten oder Gesten Bedrohung mittels Gegenständen (außer Waffen) Bedrohung mittels Waffe Gewalt gegen Sachen Körperliche Gewalt gegen Personen Seite 2 von 6
3 Delikt HJ Körperliche Gewalt gegen Personen mit Gegenständen (außer Waffen) Körperliche Gewalt gegen Personen mit Waffen Wie viele angezeigte Strafverfahren erfolgten aufgrund angewandter Gewaltdelikte gegenüber Mitarbeiter_innen durch Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? In den Jahren 2008 bis 2016 (1. Halbjahr) wurden durch Jobcenter wie folgt Strafanzeigen gestellt: 2008: : : : : : : : , 1. Halbjahr: 6 7. Wie viele Hausverbote gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III erfolgten jeweils durch Jobcenter t.a.h. oder Agentur für Arbeit Hamburg nach Gewaltdelikten in den Jahren 2007 bis aktuell? In den Jahren 2008 bis 2016 (1. Halbjahr) wurden durch Jobcenter wie folgt Hausverbote ausgesprochen: 2008: : : : : : : : , 1. Halbjahr: : : : : : : : : : bislang 6 Im Übrigen siehe Vorbemerkung Seite 3 von 6
4 8. Wie viele angezeigte Strafverfahren nach Frage 6. endeten mit einer Verurteilung gegenüber Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III? Bitte jeweils auflisten nach Art der Verurteilung. Die staatsanwaltschaftlichen bzw. gerichtlichen Abschlüsse der mit den 90 Anzeigen entsprechend der Antwort zu Frage 6 eingeleiteten Verfahren werden bei Jobcenter nicht erfasst. 9. Wie viele Anzeigen gab es jeweils gegenüber Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg durch Leistungsberechtigte oder deren Vertreter_innen nach dem SGB II und SGB III in den Jahren 2007 bis aktuell? Was waren die jeweiligen Gründe? Im registrierten Zeitraum seit 2012 wurden 11 Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter mit dem Vorwurf der Beleidigung bzw. Nötigung erstattet. 10. Wie viele Verfahren wurden nach Frage 9. durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt und welche Gründe wurden jeweils angegeben? Die Verfahren wurden sämtlich nach 170 Abs. II StPO eingestellt. 11. Wie viele Verfahren wurden nach Frage 6. durch die Staatsanwaltschaft Hamburg eingestellt und welche Gründe wurden jeweils angegeben? Siehe Antwort zu Wie hoch war jeweils die Anzahl der Opfer bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg in den Jahren 2007 bis aktuell? Bitte jeweils nach Standorten Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit auflisten in: a) Männlich b) Weiblich Hierzu liegt eine Erfassung seit 2009 vor, siehe Anlage. Die meisten Vorkommnisse ereignen sich in den Eingangszonen der Geschäftsstellen. Die dort Beschäftigten sind überwiegend weiblich. 13. Wie viele Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und der Agentur für Arbeit Hamburg, sind aufgrund erfahrener Gewaltdelikte nicht wieder an ihren bisherigen Arbeitsplatz Seite 4 von 6
5 zurückgekehrt, sei es aus physischen oder psychischen Gründen? Bitte ausführlich, inkl. resultierender Dienstunfähigkeiten, darstellen. Alle von Gewaltdelikten betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcenter konnten an ihrem bisherigen Arbeitsplatz verbleiben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Wie viele Personenschäden waren bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg durch Gewaltdelikte in den Jahren 2007 bis aktuell zu verzeichnen? Bitte jeweils nach Bezirk auflisten. Eine über die Antwort zu 12. hinausgehende Differenzierung ist von Jobcenter nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Sind allgemeine Kommunikationsschulungen und Schulungen in deeskalierende Kommunikation für die Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg Pflicht? Wenn ja, in welchem Rhythmus? Wenn nein, warum nicht? 16. Wie viele Mitarbeiter_innen haben jeweils bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg an einem Kommunikationstraining oder Training für deeskalierende Kommunikation / Verhalten in den Jahren 2007 bis aktuell teilgenommen? Bitte jeweils nach Standorten auflisten. Seit 2010 werden durch Jobcenter regelmäßig Schulungen zu den Themen Deeskalierende Gesprächsführung, Selbstbehauptung, Sicherheitstraining und Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung angeboten. Seit 2015 gehören diese Seminarthemen zur Grundqualifizierung für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters. Aufgrund des Wechsels der Software ab 2012 existieren vor diesem Zeitpunkt keine Aufzeichnungen. Eine Auflistung nach Standorten ist nicht möglich, da sich die Teilnehmergruppen grundsätzlich aus verschiedenen Standorten zusammensetzen. In Zahlen stellt es sich wie folgt dar: Deeskalierende Gesprächsführung: Selbstbehauptung: Sicherheitstraining: Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung: 289 geschulte Teilnehmer 290 geschulte Teilnehmer 501 geschulte Teilnehmer 564 geschulte Teilnehmer Seit 2016 wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hamburg regelmäßig das Seminar Deeskalations und Konflikttraining angeboten. Bisher haben 266 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Seminar Deeskalations und Konflikttraining teilgenommen. Das Angebot wird fortgeführt. 17. Welche Konsequenzen für die Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg folgen auf mögliche verbale Gewaltdelikte durch die Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg gegenüber Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB III und wie werden die verbalen Gewaltdelikte jeweils durch Jobcenter t.a.h., Agentur für Arbeit oder der BASFI definiert? 18. Sieht der Senat in Sätzen wie: Das habe ich ihnen doch schon x-mal erklärt oder Verstehen sie das denn nicht einen unbeabsichtigten Aggressionsverstärker durch die Mitarbeiter_innen bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg? Und wie bewertet der Senat solche Aussagen? Bitte ausführlich darstellen. Die zuständige Behörde ist nach 44g Abs. 4 SGB II für arbeits- oder beamtenrechtliche Sanktionen zuständig, soweit eine Abmahnung oder die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses eines kommunalen Beschäftigten im Jobcenter in Frage kommt. In diesem Rahmen prüft die Behörde die Sanktionsmöglichkeiten des Beamten- und Arbeitsrechts und führt diese ggf. durch. Anlass für Prüfung und ggf. Durchführung ist jegliches unangemessene Verhalten gegenüber Kundinnen und Kunden von Jobcenter, unabhängig davon, ob und welche Tatbestände des Strafrechts das Verhalten erfüllt. Jobcenter und Seite 5 von 6
6 Verbale Gewaltdelikte Kundinnen und Kunden gegenüber sind der Geschäftsführung nicht bekannt. Unangemessene Reaktionen werden in einer ersten Eskalationsstufe durch die unmittelbare Führungskraft thematisiert, erforderlichenfalls werden Unterstützungsangebote wie z.b. Kommunikationsschulungen erörtert. Gleiches gilt für Rückmeldungen über das Kundenreaktionsmanagement. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus hat sich der Senat damit nicht befasst Seite 6 von 6
7 Anlage zu Drs. 21/6215 Jobcenter team.arbeit.hamburg Standort Ges. W M Ges. W M Ges. W M Ges. W M Ges. W M Ges. W M Ges. W M Ges. W M Alstertal/Rahlstedt Altona Altona-West Barmbek Bergedorf Billstedt/Mümmelmannsberg Bramfeld Eimsbüttel Eidelstedt/Lokstedt Hamburg Nord Harburg/Süderlebe Integrationsleistungscenter Mitte Rechtsstelle Standort für schwerbehinderte Menschen St. Pauli / Altstadt Wandsbek Wilhelmsburg W.I.R , 1. Halbjahr
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