LRS Fachtag W 3 Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Partnern

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Transkript:

LRS Fachtag W 3 Rechtliche Grundlagen und Zusammenarbeit mit Partnern Heike Schlüter / Wilfried Hägele Staatliches Schulamt Backnang

Agenda Rechtliche Grundlagen Handlungsmöglichkeiten und Grenzen Partner im Bereich der Lese-Rechtschreibschwäche Fallarbeit

Rechtliche Grundlagen - KMK Kultusministerkonferenz Die Kultusministerkonferenz (KMK) stellt in den 1978 verabschiedeten Grundsätzen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens fest, dass es zu den Hauptaufgaben der Grundschule gehört, Lesen und Schreiben zu lehren, und es ist ihre pädagogische Aufgabe, dass möglichst wenige Schüler gegenüber diesen Grundanforderungen versagen ( 1).

Rechtliche Grundlagen - SchG Schulgesetz (SchG) Baden-Württemberg (Fassung 2012) 1 Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Baden-Württemberg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung, Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet werden muss.

Rechtliche Grundlagen - VwV Die Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf" vom 22. August 2008 Die Förderung von Schülerinnen und Schülern (im Folgenden: Schüler) mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, in Mathematik [ ] Die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung.

Rechtliche Grundlagen - VwV Regelung zur Feststellung der Lese-Rechtschreibschwäche in der VwV vom März 2008: Feststellung des besonderen Förderbedarfs durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung Gutachten von außerschulischen Experten sind nicht erforderlich Standardisierte Testverfahren können hinzugezogen werden Abgrenzung zum Sonderpädagogischen Dienst Schulische Leistungen können im Rahmen des Nachteilsausgleich besonders bewertet werden

Agenda Rechtliche Grundlagen Handlungsmöglichkeiten und Grenzen Partner im Bereich der Lese-Rechtschreibschwäche Fallarbeit

Handlungsmöglichkeiten Individuelle Förderung Grundlage: Lernstandsbeobachtungen und Diagnosen zunächst: Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung bei darüber hinausgehendem Förderbedarf gestuftes pädagogisches Vorgehen: Klärung Förderbedarf (Eltern, beteiligte Lehrer, evtl. schul. Experten) Beschluss der Fördermaßnahmen durch Klassenkonferenz und Schulleiter Förderung in Fördergruppen oder Förderklassen evtl. weitergehende Maßnahmen durch Staatliches Schulamt koordiniert

Handlungsmöglichkeit Nachteilsausgleich bis Klasse 6 ab Klasse 7 nur in Ausnahmefällen dauerhaft nicht mehr ausreichende Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben (z.b. mehr als 6 Monate) bei medizinisch diagnostizierter Teilleistungsstörung oder LRS ist nicht auf mangelnde allgemeine Begabung oder Übung zurückzuführen nicht im Gymnasium und in den Abschlussklassen

Handlungsmöglichkeit Nachteilsausgleich Rahmenbedingungen Entscheidung durch Jahrgangs- oder Klassenstufenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung Beschlüsse sind für Fachlehrer/innen bindend Nachteilsausgleich wird nur in begründeten Ausnahmefällen beschlossen und umgesetzt Anforderungsprofil bleibt unberührt Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt

Handlungsmöglichkeit Nachteilsausgleich konkret: Gewährung von Hilfen, durch die die Schüler/in in die Lage versetzt wird, den Anforderungen zu entsprechen Verlängerung Arbeitszeit Nutzung besonderer Hilfen Nachteilsausgleich Ermessensspielräume bei Nachlernfristen, Versetzungsentscheidungen, Ergänzung der Noten durch verbale Beurteilungen Gewichtung der schriftlichen und mündlichen Leistungen kann angepasst werden

Handlungsmöglichkeiten Leistungen im Lesen und Rechtschreiben werden in der Zeugnisnote zurückhaltend gewichtet Alternative Aufgabenstellungen bei Diktaten oder alternative Leistungsfeststellungen Begrenzung des Umfangs der Arbeit Schriftliche Erläuterung des Leistungsfortschritts statt Note (auch als Ergänzung möglich) Keine Wertung der Rechtschreibleistungen außerhalb des Deutschunterrichts Primat der pädagogischen Entscheidung für das einzelne Kind oder den Jugendlichen Unterscheidung: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Themenbereiche Beispiele für Möglichkeiten der Handhabung gemäß des Nachteilsausgleichs bei verbaler Rückmeldung den Leistungsstand mit dem eigenen früheren Ergebnis vergleichen; Einsatz von Computer bei Hausaufgaben; Tafelbilder als Kopien aushändigen; Zeitzuschlag bei Klassenarbeiten, dabei ist die enge Kooperation aller Kollegen notwendig; Lehrer liest Aufgaben vor (z.b. in Mathematik, Nebenfächern).

Agenda Rechtliche Grundlagen Handlungsmöglichkeiten Partner im Bereich der Lese-Rechtschreibschwäche Fallarbeit

Mögliche Partner Eltern (Lern) Therapeuten Staatliches Schulamt Mediziner Partner der Lehrkräfte Landratsamt Schulpsychologinnen Beratungslehrkräfte Schüler/in

Partner: Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises Besondere Regelung im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Rems-Murr- Kreis Betrifft im Besonderen die Teilleistungsschwächen Lese-Rechtschreibschwäche Dyskalkulie ADHS

Partner: Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises Rechtsgrundlagen für Eingliederungshilfe über das Kreisjugendamt Rems-Murr-Kreis 35a SGB VIII seelische Behinderung 10 SGB VIII Nachrang der Jugendhilfe Partner des Kreisjugendamtes im Rahmen der Eingliederungshilfe: Geschäftsbereich Gesundheit Staatliches Schulamt

Partner: Geschäftsbereich Soziales/Jobcenter Ansprechpartner bezüglich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind je nach Einzelfall der Geschäftsbereich Soziales des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis oder das Jobcenter

Agenda Rechtliche Grundlagen Handlungsmöglichkeiten Partner im Bereich der Lese-Rechtschreibschwäche Fallarbeit

Verfahren beim Kreisjugendamt Personensorgeberechtigte stellen einen Antrag samt Nachweise (ärztliche Unterlagen, Hör- und Sehtest, Schulberichte oder Schulzeugnisse, Entscheidung Krankenkasse) Danach wird vom Kreisjugendamt folgendes angefordert: Beobachtungsbogen der Schule ausgefüllter Elternfragebogen

Verfahren beim Kreisjugendamt Sobald alle Unterlagen vollständig eingegangen sind, findet ein gemeinsamer Runder Tisch mit Staatlichen Schulamt und dem Geschäftsbereich Gesundheit statt. Die Entscheidung wird den Eltern per Bescheid mitgeteilt.

Fallbeispiel 1 Julius C. besucht gemeinsam mit seinen 19 weiteren Schülerinnen und Schülern die Klasse 2. Er kommt gerne in die Schule, hat Freunde. Seit der ersten Klasse hat Julius C. Probleme mit dem Lesen und Schreiben. Er liest sehr langsam und verliest sich häufig. Er vergisst oft die Schreibweise von Buchstaben und hat immer noch Schwierigkeiten bestimmte Laute den richtigen Buchstaben zuzuordnen. Der Lehrerin fällt auf, dass er zunehmend weniger Lust an Schrift und Sprache hat. Er wird ausgegrenzt ist oft traurig und zieht sich mehr und mehr in sich zurück.

Fallbeispiel 2 Andreas H. besucht die 7. Klasse einer Werkrealschule. Seine Eltern sind SGB III leistungsberechtigt und kümmern sich um ihren Sohn, der ihnen zunehmend Kummer bereitet. Andreas hat große Probleme beim Rechtschreiben. Er hat vor allem bei der Groß-Kleinschreibung und der Erfassung von Grammatikstrukturen Schwierigkeiten. Sein langsames Lesetempo befördert seine große Leseunlust und Leseabneigung. Andreas hat Freunde und ist in die Klassengemeinschaft gut integriert.

Fallarbeit Stellen Sie sich vor, Sie sind die betroffene Kollegin / der betroffene Kollege. 1. Welche Partner ziehen Sie hinzu? 2. Wie gehen Sie vor? 3 min Sammlung in Einzelarbeit 10 min Diskussion und Sammlung in der Gruppe. Bitte halten Sie Ihre Ergebnisse auf den jeweils farbigen Karten fest und pinnen Sie diese an die Stellwand. 5 min Kurzpräsentation

Vielen Dank für Ihr Interesse. Kontakte: heike.schlueter@ssa-bk.kv.bwl.de w.haegele@rems-murr-kreis.de Ein Stück Papier und ein Kugelschreiber können Wunder bewirken Schmerzen heilen, Träume in Erfüllung gehen lassen, verlorene Hoffnung wiederbringen. Im Wort liegt Kraft. Paolo Coelho (geb. 1947)