A. Allgemeine Berücksichtigung des LRS- Erlasses (RdErl. d. Kultusministeriums v /GABI.NW. I S 174 sowie APO- GOSt 13 und APO- BK 15)

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1 Checkliste zur Berücksichtigung des LRS- Erlasses NRW 1 Name der Schule: Schulform: Ausgefüllt durch (Name/Funktion/Datum): A. Allgemeine Berücksichtigung des LRS- Erlasses (RdErl. d. Kultusministeriums v /GABI.NW. I S 174 sowie APO- GOSt 13 und APO- BK 15) Für welche Klassen wird der LRS- Erlass berücksichtigt? Bitte anklicken 1. bis 4. Klasse (nur für Grundschulen) 5. und 6. Klasse 7. bis 9./10. Klasse Berücksichtigung der LRS in der Oberstufe Berücksichtigung der LRS bei Zentralen Prüfungen (ZP10, ZP11, Abitur) B. Spezielle Berücksichtigung des LRS- Erlasses (LRS- Erlass Pkt. 2. bis 4.) Welche Maßnahmen ergreifen Sie zur Förderung von SchülerInnen mit LRS? Allgemeine Maßnahmen (LRS- Erlass Pkt. 2.4, 2.6, 3.2 und 5.) Vermeidung von Überforderungen betroffener SchülerInnen Hilfen zum Umgang mit Misserfolgen und angstauslösenden Situationen Aufklärende Maßnahmen (für Eltern, SchülerInnen, LehrerInnen)

2 Nachteilsausgleiche (LRS- Erlass Pkt / 4.1. / 4.2. / 4.3. / 4.4.): Zeitverlängerung bei Leistungsbewertungen/Klassenarbeiten Andere Aufgabenstellung bei Leistungsbewertungen/Klassenarbeiten Benutzung von Computern, anderen Formaten und Ähnlichem Mündliches Abfragen von Vokabeln / Fachbegriffen Durchführung dieser Nachteilsausgleiche für folgende Schulfächer: Deutsch alle Fremdsprachen Mathematik (bei vielen Textaufgaben) alle übrigen Fächer Schutzmaßnahmen (LRS- Erlass Pkt / 4.2. / 4.3. / 4.4.): Keine Einbeziehung der Rechtschreibleistung bei Leistungsbewertungen/Klassenarbeiten Zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistung bei Zeugnisnoten im Fach Deutsch Bei Versetzungen/Abschlüssen sind Leistungen beim Lesen und Schreiben nicht ausschlaggebend Besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben ist kein Hinderungsgrund für die Weiterempfehlung/Schulempfehlung Durchführung dieser Schutzmaßnahmen für folgende Schulfächer: Deutsch alle Fremdsprachen Mathematik (bei vielen Textaufgaben) alle übrigen Fächer

3 C. Durchführung einer LRS spezifischen Analyse (Diagnostik) an der Schule (LRS- Erlass Pkt. 2.1.) Inwieweit und in welcher Form findet eine Diagnostik statt? Wir setzen standardisierte Testverfahren zur Diagnostik von LRS ein Wir lassen die SchülerInnen im Auftrag der Schule extern diagnostizieren In welcher Klasse wird die erste Diagnostik durchgeführt? (Klassenstufe bitte angeben): In welchen weiteren Klassen wird eine Diagnostik durchgeführt? (Klassenstufe bitte angeben): Welche Testverfahren setzen Sie für die LRS- Diagnostik ein? D. LRS- spezifischer Förderunterricht (LRS- Erlass Pkt. 2. und 3.) Für welche Klassenstufen wird ein Förderunterricht für SchülerInnen mit LRS angeboten? 1. bis 4. Klasse (nur für Grundschulen) 5. und 6. Klasse 7. bis 9./10. Klasse Oberstufe Wir bieten keinen Förderunterricht an

4 In welchem Rahmen findet ein solcher Förderunterricht statt? Kleine Förderklassen (durchschnittliche Anzahl 6 10 SchülerInnen oder kleiner) 1 3 spezifische Förderstunden pro Woche (bitte Anzahl angeben) : Regelmäßige Überprüfung des Fördererfolges E. LRS- spezifischer Ausbildungsstand des Schulpersonals (LRS- Erlass Pkt. 2.1.) Bitte geben Sie die Anzahl der folgenden pädagogischen Kräfte an Ihrer Schule an: Anzahl von LehrerInnen mit LRS- Fortbildung Anzahl spezifisch ausgebildete/r LRS- FörderlehrerInnen Anzahl LRS spezifisch ausgebildete/r SchulpsychologInnen Anzahl LRS spezifisch ausgebildete/r SozialarbeiterInnen Durchführung regelmäßiger LRS- Fortbildungsmaßnahmen an der Schule

5 F. Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern bzw. mit einem LRS- Elternarbeitskreis (LRS- Erlass Pkt. 2., 2.6, 3.2, 4.1, 5.) Durch welche Aspekte zeichnet sich Ihre Zusammenarbeit mit den Eltern auf dem Gebiet der LRS aus? Information und Zusammenarbeit mit den Eltern Einbeziehung der Eltern in LRS- spezifische Maßnahmen Durchführung von Elterninformationsabenden/ Workshops Existenz eines LRS- Elternarbeitskreises G. Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst der Stadt Bonn und/oder anderen außerschulischen Institutionen (LRS- Erlass Pkt. 2.1, 2.3, 2.6) Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst und anderen Institutionen aus? Wir arbeiten mit dem schulpsychologischen Dienst auf dem Gebiet der LRS zusammen Wir arbeiten allgemein mit außerschulischen LRS- Förderinstitutionen zusammen Wir pflegen individuelle Kontakte zu außerschulischen FörderlehrerInnen/TherapeutInnen betroffener SchülerInnen Wir kooperieren mit außerschulischen LRS- Förderinstitutionen auf dem Schulgelände

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