RTLratgeber Bußgeldkatalog

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Ein Dienst von RTL Media Services Seite 1/10 RTLratgeber Bußgeldkatalog Wie viel Bußgeld Sie bezahlen müssen, wenn Sie zu schnell fahren oder falsch parken, steht im Bußgeldkatalog. Behörden können nicht willkürlich die Höhe des Bußgelds bestimmen. Lesen Sie im RTLratgeber Bußgeldkatalog nach, wie hoch die Strafen ausfallen und wie viele Strafpunkte im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR), der berühmten Verkehrssünderkartei, eingetragen werden. Im Bußgeldkatalog werden die wichtigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten mit der entsprechenden Strafe aufgeführt. Es handelt sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten, nicht um Straftaten, die anders meistens härter geahndet werden. Es sind Verstöße, die nur Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote nach sich ziehen. Die RTL-Ratgeber-Redaktion hat für Sie die im Verkehrsalltag am häufigsten vorkommenden Vergehen nach Stichworten aufgelistet. Berücksichtigt wurden vor allem Vergehen, die sich auf die Fahrer und Halter von Pkw beziehen. - Specials: Strafen bei Beamtenbeleidigung und im europäischen Ausland. Bußgeldkatalog (Stand 11/2004) 1. Abbiegen 2. Abstand zu geringer Abstand 3. Alkohol 4. Ampel 5. Autobahn 6. Drogen am Steuer 7. Fahrerflucht 8. Fahrzeugmängel 9. Fußgängerüberweg 10. Geschwindigkeit 11. Grüner Pfeil 12. Gurtpflicht und Kindersicherung 13. Handyverbot 14. Hauptuntersuchung 15. Vorfahrt 16. Ruhender Verkehr Halten 17. Ruhender Verkehr Parken 18. Sonstige Verkehrsverstöße 19. Beamtenbeleidigung 20. Bußgelder im Ausland 21. Häufige Fragen rund um den Bußgeldkatalog

1. Abbiegen: Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch 40 1 einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 40 2 Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere 40 2 Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet Beim Abbiegen in eine Grundstück, beim Wenden oder 50 2 beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 2. Abstand: Zu geringer Abstand Tatbestand Regelsatz in Euro Punkte Fahrverbot Wenn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger beträgt als 5/10 (der Geschwindigkeit, in Metern) 40 1-4/10 50 2-3/10 75 3-2/10 100 4 1 Monat * 1/10 125 4 1 Monat * Wenn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger beträgt als 5/10 (der Geschwindigkeit, in Metern) 50 2 4/10 75 3 3/10 100 4 2/10 125 4 1 Monat 1/20 150 4 1 Monat * Fahrverbot, wenn die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt 3. Alkohol: Alkoholgehalt im Blut Ab 0,3 Promille Alkohol zeigt Wirkung Wenn keine Anzeichen Wenn Anzeichen von Fahrun- sicherheit vorliegt von Fahrunsicherheit vorliegen - 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) Wenn es zu einem Unfall kommt 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) - 2 -

Ab 0,5 Promille doppeltes Unfallrisiko Ab 1,1 Promille über zehnfaches Unfallrisiko 4 Punkte Geldbuße Fahrverbot bis zu 3 Monate 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre o- der auf Dauer) 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre o- der auf Dauer) mehr als 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) + Schadenersatz, Schmerzensgeld und ggf. Rente an Unfallopfer mehr als 7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe (bis 5 Jahre) Führerscheinentzug (6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) + Schadenersatz, Schmerzensgeld und ggf. Rente an Unfallopfer 4. Ampel: Fahrverbot Ampel bei Rot überfahren 50 3 - Ampel bei Rot überfahren und einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt 125 4 1 Monat Ampel bei schon länger als eine Sekunde leuchtendem Rot überfahren Ampel bei schon länger als eine Sekunde leuchtendem Rot überfahren und einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt 125 4 1 Monat 200 4 1 Monat 5. Autobahn: Fahrverbot Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung gefahren...... in einer Ein- oder Ausfahrt 50 4... auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen 100 4... auf durchgehender Fahrbahn 150 4 1 Monat Seitenstreifen nutzen, um schneller vorwärts 50 2 zu kommen Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen das 40 2 Auto parken Als Straftat gilt, wenn Sie auf der Autobahn oder auf Kraftstraßen grob verkehrswidrig oder rücksichtslos Wenden, Rückwärtsfahren, entgegen der vorgeschriebenen Richtung fahren oder es versuchen, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet wird. Dafür gibt es 7 Punkte im VZR Flensburg. Es kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen. - 3 -

6. Drogen am Steuer Fahrverbot Kfz unter Wirkung eines berauschendes Mittels 250 4 1 Monat geführt Kfz unter Wirkung eines berauschendes Mittels 500 4 3 Monate geführt, im ersten Wiederholungsfalle Kfz unter Wirkung eines berauschendes Mittels geführt, ab der zweiten Wiederholung 750 4 3 Monate 7. Fahrerflucht Tatbestand Punkte Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder 5 von Strafe absieht. (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7 8. Fahrzeugmängel Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen 50 3 Als Halter den Betrieb mit einem Kfz (außer Mofa) oder 75 3 Anhänger mit abgefahrenen Reifen angeordnet oder zugelassen Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.b. defekte Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen 50 3 Als Halter den Betrieb mit einem Kfz) oder Anhänger in 75 3 mangelhaftem Zustand angeordnet oder zugelassen 9. Fußgängerüberweg An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter 50 4 erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt. 10. Geschwindigkeit Tatbestand Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.b. Nebel oder Glatteis) Regelsatz in Punkte 50 Euro 3-4 -

Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb und außerhalb einer Ortschaft Tatbestand: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t überschritten innerhalb einer Ortschaft außerhalb einer Ortschaft in km/h Euro Punkte Fahrverbot Euro Punkte Fahrverbot bis 10 15 - - 10 11-15 25 - - 20 16-20 35 - - 30 21-25 50 1-40 1 26-30 60 3-50 3 31-40 100 3 1 Monat 75 3 41-50 125 4 1 Monat 100 3 1 Monat 51-60 175 4 2 Monate 150 4 1 Monat 61-70 300 4 3 Monate 275 4 2 Monate über 70 425 4 3 Monate 375 4 3 Monate 11. Grüner Pfeil Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeil...... vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50 3... den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60 3... den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert... den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet 12. Gurtpflicht und Kindersicherung 60 3 75 3 Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 40 1 bei einem Kind Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 50 1 bei mehreren Kindern Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, 30 - aber Verwendung einer Rückhalteeinrichtung bei ei- nem Kind Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteeinrichtung bei mehreren Kindern 35 - Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch nicht als Fahrgast in 30 - einem Bus - 5 -

13. Handyverbot Missachtung des Verbotes zur Handybenutzung während 40 1 der Fahrt als Kraftfahrzeugführer (Autofahrer) Missachtung des Verbotes zur Handybenutzung während 25 - der Fahrt als Radfahrer RTLratgeber-Hinweis: Das Handyverbot ist nicht im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog geregelt. So hat das Handyverbot auch keine eigene, offizielle Nummer im Bußgeldkatalog. Das Handyverbot ist eine Absprache, die Länder und Bund getroffen haben. Die Länder haben die Möglichkeit, über den regulären Bußgeldkatalog hinaus Sonderregeln aufzustellen. Das Handyverbot wird in allen Bundesländern angewendet. 14. Hauptuntersuchung versäumt Fahrzeuge (PKW, Krafträder sowie sonstige Kfz) mit einer Fristüberschreitung von... mehr als 2 bis zu 4 Monate 15 -... mehr als 4 bis zu 8 Monate 25 -... mehr als 8 Monate 40 2 15. Vorfahrt Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet 50 3 Beim Einfahren in eine Autobahn oder einer Kraftfahrtstraße 50 3 Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 3 Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs 50 3 nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert 16. Ruhender Verkehr - Halten Tatbestand Euro Halten im Halteverbot 10 In zweiter Reihe gehalten 15 Unzulässig auf Autobahn gehalten 30 17. Ruhender Verkehr Parken Parkendes Auto behindert andere Verkehrsteilnehmer 10 An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder in 15 einer scharfen Kurve geparkt An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder in 25 einer scharfen Kurve geparkt - mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder in einer scharfen Kurve geparkt länger als eine Stunde 25-6 -

An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder in 35 einer scharfen Kurve geparkt länger als eine Stunde und mit Behinderung Rettungsfahrzeug behindert 40 1 Parkverbot missachtet 15 Parkverbot missachtet länger als eine Stunde 25 In zweiter Reihe geparkt 20 Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt 20 In Feuerwehrzufahrt geparkt 35 In Feuerwehrzufahrt geparkt und Rettungsfahrzeug behindert 50 1 Unberechtigt auf einen Parkplatz für behinderte Menschen geparkt 35 Unzulässig auf der Autobahn geparkt 40 2 Höchstparkdauer überschritten - bis 30 Minuten 5 Höchstparkdauer überschritten - bis 1 Stunde 10 Höchstparkdauer überschritten - bis 2 Stunden 15 Höchstparkdauer überschritten - bis 3 Stunden 20 Höchstparkdauer überschritten - länger als 3 Stunden 25 18. Sonstige Verkehrsverstöße Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, 40 2 beim überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet (Kurven schneiden) Gegen das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen verstoßen und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer behindert 40 2 Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit 75 3 gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht Verbotswidrig an einem Sonn- oder Feiertag einen LKW gefahren 40 1 Als Halter eines LKWs das verbotswidrige Fahren an einem 200 1 Sonntag oder Feiertag angeordnet 19. Beamtenbeleidigung Vorsicht! Fluchen gegenüber Beamten kann sehr teuer werden! Lassen Sie sich nicht erwischen und bei einer Diskussion mit den Ordnungskräften nicht dazu hinreißen, die Beamten zu beleidigen. Ob 'Idiot', 'Wegelagerer' oder nur den Vogel zeigen: Das Strafgesetzbuch sieht bei Beamten-Beleidigung ein Strafmaß bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe mit 10 bis 30 Tagessätzen vor. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Höhe des Einkommens des Angeklagten. Ein Tagessatz entspricht etwa einem Dreißigstel eines Netto-Monatslohns. Wer also zum Beispiel 2.000 Euro netto verdient, bekommt bei 25 Tagessätzen eine Geldstrafe von rund 3.300 Euro. Es kann also ganz schön teuer werden, wenn man seinen Ärger nicht herunter schluckt und bei einer Diskussion zum Beispiel über eine Strafe die Fassung verliert. - 7 -

Beispiele: Ein Autofahrer duzte eine Politesse. Strafe: 1.300 Euro. Für den Begriff 'Raubritter' wurde eine Strafe in Höhe von 1.000 Euro fällig. Für 'Arschloch' verurteilte das Amtsgericht Braunschweig den Profifußballer Stefan Effenberg zu 20 Tagessätzen á 5.000 Euro. 'Idiot' kostete einen Autofahrer 450 Euro. Teurer ist die Beleidigung `Asoziale`. Hier wurden 550 Euro fällig. Das schnell ausgesprochene 'Leck mich' kostete 300 Euro. Auch für 'Pappnase' sind ein paar Euro fällig. 100 Euro verlangte ein Gericht in Köln. Besonders teuer wurde es für einen aufgebrachten Autofahrer in Berlin. Für 'dienstgeile Tussi' musste er 1.800 Euro berappen. Zunge herausstrecken oder den Vogel zeigen kann zwischen 150 und 500 Euro kosten. 20. Bußgelder im Ausland Die wichtigsten Abweichungen von deutschen Verkehrsregeln laut ADAC: BUßGELDER: In einigen Ländern sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung deutlich teurer als in Deutschland. So wird verbotenes Überholen in Spanien mit bis zu 300 Euro geahndet, in Norwegen gar mit 640 Euro. Hierzulande sind es nur 30 bis 125 Euro. Wer zu kräftig aufs Gas tritt und die zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschreitet, wird in Spanien oder Frankreich mit mindestens 90 Euro zur Kasse gebeten, in Italien und Belgien mit 150, in Norwegen mit mindestens 390 Euro. Hierzulande sind es dagegen höchstens 35 Euro. TEMPOLIMIT: Innerhalb von Ortschaften gilt europaweit meist Tempo 50. Lediglich in einigen Staaten des Ostens wie Litauen und Polen darf 60 gefahren werden. Dagegen liegt das Tempolimit auf Landstraßen etwa in Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz bei 80 Stundenkilometern. In Belgien, Frankreich und Luxemburg sind es 90 und in Großbritannien umgerechnet 96 Kilometer pro Stunde. In Finnland und Österreich gilt wie in Deutschland die Obergrenze von 100 Stundenkilometern. Auf den Autobahnen darf meist 120 oder 130 gefahren werden. In Norwegen liegt das Tempolimit allerdings bei 90 Stundenkilometern und in Großbritannien bei umgerechnet 112 Kilometern pro Stunde. WOHNWAGEN: Für Gespanne gilt auf Autobahnen meist Tempo 80. Der ADAC empfiehlt, nicht schneller als 100 Stundenkilometer zu fahren. Sonst müsse bei Unfällen mit Einschränkungen bei den Versicherungsleistungen gerechnet werden, da Wohnanhänger in Deutschland nur bis Tempo 100 zugelassen sind. MOTORRADFAHRER: Motorradfahrer unterliegen in den meisten Ländern den gleichen Geschwindigkeitsregeln wie Autofahrer. Ausnahme ist etwa Griechenland, wo für Biker auf Autobahnen Tempo 90 (Pkw 120) gilt. LINKSVERKEHR: Fahren in Großbritannien, Irland, Malta und Zypern ist eine Herausforderung. Wer gegen den Linksverkehr verstößt, wird nicht nur von der Polizei zur Kasse gebeten; bei einem Unfall kann sich auch die Kaskoversicherung weigern, für den Schaden aufzukommen. HANDYVERBOTE: Freisprecheinrichtungen sind zum Telefonieren im Auto fast überall in Europa Pflicht. Besonders teuer wird ein Verstoß in den Niederlanden (140 Euro), Ungarn (125 Euro) und Griechenland (bis 150 Euro). Selbst wo es kein ausdrückliches Verbot gilt, wie in Schweden, drohen bei einem Unfall Strafen. FALSCHPARKEN: Wird vor allem in Norwegen teuer. Hier kostet das Knöllchen 90 Euro. Aber auch die Iren langen kräftig zu. Dort beginnt das billigste Ticket bei 80 Euro, in Dänemark bei 70 Euro. ALKOHOL AM STEUER: Hier sind die Bußgelder besonders hoch. Die 0,8-Promille- Grenze gilt noch in Großbritannien, Irland, Luxemburg und Malta. In Zypern sind es 0,9 Promille, sonst meist 0,5 Promille. In vielen osteuropäischen Staaten gilt Null Promille. - 8 -

STRAFEN EINTREIBEN: Viele Autofahrer glauben, Bußgelder im Ausland nicht zahlen zu müssen. Zwar gibt es bisher nur mit Österreich ein Abkommen über das grenzüberschreitende Eintreiben von Zahlungen. In den anderen Ländern werden die Strafen jedoch sofort fällig. Wer nicht zahlen kann oder will, riskiert dass Führerschein oder Auto beschlagnahmt werden. GRÜNE VERSICHERUNGSKARTE: Die Karte ist in Polen und dem Baltikum nach dem EU-Beitritt zwar nicht mehr vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt sie dennoch, da sie bei einem Unfall hilfreich sein kann. Obligatorisch ist das Dokument demnach weiterhin bei Fahrten nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Rumänien, Serbien-Montenegro und in die Türkei. 21. Häufige Fragen rund um den Bußgeldkatalog Wo gilt der Bußgeldkatalog? Er gilt bundesweit und ist verbindlich. Über diesen Katalog hinaus gibt es aber Regelungen und Bußgelder, die nur in einigen deutschen Bundesländern gelten. Muss das Bußgeld immer in der im Katalog geregelten Höhe verhängt werden? Liegt bei dem Vergehen ein Regelfall vor, ja. Ein Regelfall liegt dann vor, wenn die Tatausübung, also das Vergehen, fahrlässig erfolgt und keine Besonderheiten aufweist. Ein Beispiel für einen Regelfall ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die unter normalen Verhältnissen begangen wird und bei der die Verkehrssicherheit nicht besonders beeinträchtigt wurde. Wenn allerdings kein Regelfall vorliegt, dann kann die Höhe des Bußgeldes nach oben oder nach unten abweichen. Weniger Bußgeld kann verhängt werden, wenn zum Beispiel andere Verkehrsteilnehmer an dem Verstoß beteiligt waren, die Betroffenen über eine langjährige, unbeanstandete Fahrpraxis verfügen oder die Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, noch sehr neu ist. Höheres Bußgeld kann verhängt werden, wenn bereits einschlägige Voreintragungen vorliegen, der Fahrer oder Halter uneinsichtig ist oder besonders rücksichtslos gehandelt hat. Es liegt also manchmal im Ermessen des Beamten, wie viel Bußgeld verhängt wird. Kann die Behörde auch auf die Verhängung von Bußgeld verzichten? Ja, die Behörde kann entscheiden, ob und wie sie bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeht. Insbesondere wenn der Verstoß keine Bedeutung hat und niemand gefährdet oder behindert wurde, der Betroffene sich bei einer geringfügigen Verfehlung einsichtig zeigt oder die Vorschrift erst seit kurzem gilt, kann die Behörde von einer Verfolgung absehen. Gibt es Ermäßigungen? In Ausnahmefällen kann die Behörde das Bußgeld ermäßigen, wenn der Betroffene nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügt. So kann etwa finanzschwachen Studenten oder Sozialhilfeempfängern ein Teil des Bußgeldes erlassen werden. Wer hingegen überdurchschnittlich gut verdient, muss damit rechnen, ein höheres Bußgeld zahlen zu müssen. Allerdings kann unter Umständen dann von einem möglichen Strafpunkt im VZR abgesehen werden. - 9 -

Ich bin lediglich Fahrzeughalter, zum Zeitpunkt des Verstoßes hat jemand anderes mein Auto gefahren. Was kann ich tun? Auf jeden Fall sollten Sie dann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Sie können dann den tatsächlichen Fahrer als Zeugen benennen. Der Zeuge kann dann für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich gemacht werden. Achtung! Auf keinen Fall sollten Sie aus Gefälligkeit die Schuld auf sich nehmen. Das ist strafbar! Muss ich einen Anwalt einschalten? Je nach Schwere des Vorwurfs kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Beweisstücke, zum Beispiel Fotos, sichten. Wie kann ich mich gegen einen unrechtmäßigen Bußgeldbescheid wehren? Wenn Sie glauben, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht erfolgte, können Sie Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Zwar ist eine Begründung für den Einspruch nicht zwingend notwendig, vergrößert aber Ihre Chancen, den Widerspruch anerkannt zu bekommen. Sollte die Behörde den Widerspruch ablehnen, können Sie vor Gericht ziehen. RTLratgeber-Tipp: Ein Einspruch lohnt sich nicht nur, wenn die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgelds fehlen. Selbst wenn die Vorwürfe gegen Sie gerechtfertigt sind, kann es sinnvoll sein, Einspruch zu erheben. Etwa, wenn Sie bereits Strafpunkte in Flensburg haben, diese aber in Kürze getilgt werden. Durch den Einspruch zögern Sie legal die Vergabe von neuen Punkten heraus und können Ihr Punktekonto niedrig halten. Was tun bei Fahrverbot? Wenn Sie existenziell abhängig von ihrer Fahrerlaubnis zum Beispiel als Kraftfahrer, Taxifahrer usw. - sind und haben ein Fahrverbot erhalten, sollten Sie auf jeden Fall Einspruch einlegen. Die Behörde kann dann unter Umständen von der Vollstreckung des Fahrverbotes absehen. Als normaler Fahrer sind Ihre Chancen, erfolgreich gegen ein Fahrverbot Einspruch zu erheben, gering. Ein Einspruch könnte lediglich den Zeitpunkt des Fahrverbotes herauszögern. Die RTLratgeber-Redaktion wünscht Ihnen jederzeit gute und sichere Fahrt! - 10 -