BEAUFTRAGTENWESEN. Compliance, Geldwäsche, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, Datenschutz und IT-Sicherheit



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Transkript:

BEAUFTRAGTENWESEN Compliance, Geldwäsche, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, Datenschutz und IT-Sicherheit Jahresprogramm 2015 Ihr Erfolg ist unsere Motivation.

BEAUFTRAGTENWESEN Compliance, Geldwäsche, Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen, Datenschutz und IT-Sicherheit Die vergangenen Jahre haben gerade für das Beauftragtenwesen zahlreiche neue Anforderungen mit teilweise weitreichenden Auswirkungen auf die Aufgaben der einzelnen Beauftragten mit sich gebracht. Mit der MaRisk-Novelle vom Dezember 2012 und den KWG-Änderungen durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz sind Kreditinstitute bereits seit Ende 2013 verpflichtet, eine übergreifende Compliancefunktion zu implementieren. Das Aufgabenspektrum der neuen Beauftragtenfunktion geht dabei deutlich über die bisher im Bankbereich existierenden Compliancefunktionen gemäß WpHG hinaus. Mit unserem Angebot des Zertifizierten Compliancebeauftragten (KWG/ MaRisk) ADG werden wir Sie bei der Bewältigung dieser Umsetzungsherausforderung aktiv und praxisorientiert unterstützen. Der Bereich WpHG-Compliance ist insbesondere vom finalen Inkrafttreten zahlreicher Verschärfungen im Verbraucherschutz geprägt. Dies sind an erster Stelle die Sachkundeanforderungen gemäß AnsFuG für den Compliancebeauftragten, Mitarbeiter in der Anlageberatung und Vertriebsbeauftragte. Aber auch die vierte Ergänzung der MaComp mit der Umsetzung der ESMA- Leitlinie über Vergütungsgrundsätze- und Verfahren (MiFID) bringen zahlreiche Herausforderungen mit sich. Unser Compliance-Komplettpaket für Compliancebeauftragte sowie ein Sachkundenachweis für Vertriebsbeauftragte bieten Ihnen kompakte und praxisorientierte Möglichkeiten zum Erwerb und Nachweis der geforderten Sachkunde gemäß WpHG-MaAnzV. Auch im Bereich der Geldwäscheprävention ist mittlerweile durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen für alle Finanzdienstleister ein verbindliches Rahmenwerk entstanden. Unsere praxisorientierten Veranstaltungen geben Ihnen das passende Handwerkszeug für eine prüfungssichere und praktikable Umsetzung der Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention gerade auch für den Bereich der zentralen Stelle nach 25h KWG. Das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit ist mittlerweile ein Dauerthema in der öffentlichen Diskussion seien es die Spähaffären des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA, die Mitarbeiterüberwachung oder die Sicherheitsdefizite bei mobilen Applikationen und Internetseiten. Unsere Foren, Fachseminare sowie die Qualifizierung zum Zertifizierten Betrieblichen Datenschutzbeauftragten ADG bieten Ihnen praxisgerechte Möglichkeiten zum Nachweis von Qualifizierungsmaßnahmen zu Aufbau und Ausbau der Fachkunde im Sinne des 4f Abs. 2 BDSG. Diese Broschüre stellt den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorliegenden Teil des Jahresprogramms 2015 vor. Selbstverständlich nehmen wir aktuelle Entwicklungen in Form zusätzlicher oder aktualisierter Angebote auf. Wie gewohnt informieren wir Sie hierüber rechtzeitig durch Zusendung entsprechender Informationen und Einstellung auf der ADG-Homepage unter www.adgonline.de. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre. Ihre Akademie Deutscher Genossenschaften Inken Hallberg Teamleiterin Katharina Garbers Produktmanagerin

INHALT Themenübergreifend Qualifizierungsprogramme 4. Zertifizierter Compliancebeauftragter (KWG/MaRisk) ADG...4 Themenübergreifend Seminare und Workshops Pflichten der Geschäftsleitung...5 Vorstandsupdate: Strukturelle und strategische Ausgestaltung des Beauftragtenwesens... 6 Wie Compliancefunktion (KWG/MaRisk) und Interne Revision perfekt zusammenspielen...7 WpHG-Compliance Seminare und Workshops Das Anlegerschutz- und Funktions verbesserungsgesetz (AnsFuG) Sachkundeanforderungen gemäß WpHG-MaAnzV im Überblick...10 Compliance-Komplettpaket... 12 Den Vertrieb gestalten und steuern... 13 Aktuelle Fragen zur WpHG-Compliance...14 ADG-Webinar-Reihe: AnsFuG-Sachkundenachweis für Vorstände zu Vertriebsvorgaben & Co... 15 Online-Lernprogramm Compliance für Banken...16 Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Seminare und Workshops Geldwäscheanforderungen effizient umsetzen...18 Die Zentrale Stelle nach 25h KWG...18 Aktuelle Fragen zu Geldwäsche und sonstigen strafbaren Handlungen...19 Online-Lernprogramm Aufmerksam bei Finanzgeschäften... 20 Online-Lernprogramm Betrugsbekämpfung... 21 Datenschutz und IT-Sicherheit Qualifizierungsprogramme 5. Zertifizierter betrieblicher Datenschutzbeauftragter ADG...23 11. Zertifizierter IT-Manager/IT-Sicherheitsmanager ADG... 24 Seminare und Workshops Aktuelle Fragen zum Datenschutz...25 Ausgespäht: Rechtssicherer Umgang mit Beschäftigtendaten... 26 Social Media Licence...27 Technologische Trends strategisch und systematisch nutzen... 28 IT im Griff: Prüfungserfahrung im Bereich der Be triebsrisiken aus Sonderprüfungen nach 44 KWG... 28 IT-Sicherheit kompakt: Aktuelles Wissen für richtige Entscheidungen... 29 Notfallmanagement für Manager: Aktuelles Wissen für richtige Entscheidungen... 29 Notfallplanung: IT-Systeme systematisch und ganzheitlich sichern... 30 Informationssicherheit: Professioneller Schutz von Daten... 30 Produktiver und sicherer Einsatz des ipads in der Bank für IT-Verantwortliche... 31 IT-Risikomanagement in der Praxis... 31 Selbst erstellte IT-Anwendungen und Tools...32 Sicherheitsaspekte beim Einsatz mobiler Endgeräte...32 ADG-Webinare: Aktuelle Themen in der Informationstechnologie...33 ADG-Webinar: Mobile Arbeitsplätze, Blackberry, Smartphone & Co...35 Erfahrungsaustausch IT-Sicherheitsmanagement...35 Online-Lernprogramm Datenschutz und Datensicherheit... 36 Online-Lernprogramm Informationssicherheit...37 Online-Lernprogramm Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG... 38 Foren 2015... 39 ADG-Regional...40 ADG-Individual...41 Stichwortverzeichnis... 44 Ihre Ansprechpartner...46 Anmeldeformular...47

4 5 Themenübergreifend Qualifizierungsprogramme 4. ZERTIFIZIERTER COMPLIANCEBEAUFTRAGTER (KWG/MaRisk) ADG Unterstützung aus MaRisk-Novelle und KWG-Änderungen Zukünftig Verantwortliche für die Compliancefunktion (MaRisk) gemäß 24a Absatz 1 Satz 3 KWG sowie AT 4.4.2 MaRisk 5.0, Revisoren und interessierte Vorstände NEU Termine: Modul 1: 27.04. 29.04.2015 Modul 2: 08.06. 10.06.2015 Anmelde-Nr.: SRB115-090 Mehr als Wertpapier-Compliance: MaRisk 5.0 schaffen neue, anspruchsvolle Funktion Mit der MaRisk-Novelle vom Dezember 2012 und den KWG-Änderungen durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz sind Kreditinstitute bereits seit Ende 2013 verpflichtet, eine übergreifende Compliancefunktion zu implementieren. Das Aufgabenspektrum der neuen Beauftragtenfunktion geht jedoch deutlich über die bisher im Bankbereich existierenden Compliancefunktionen gemäß WpHG hinaus. Der Com pliancebeauftragte (WpHG) ist ausschließlich für den Bereich der Wertpapier-Compliance zuständig und hat entsprechende Sachkunde nachzuweisen. Das Aufgabenspektrum der neu geforderten Compliancefunktion (KWG/MaRisk) hingegen umfasst die Gesamtheit aller Regelungen zur Einhaltung gesetzlicher oder sonstiger Vorschriften. Gerade der umfangreiche Rahmen im regulatorischen Umfeld der Banken zeigt, welch breites Spektrum es hier abzudecken gilt. Hinzu kommen laufende Erweiterungen und Änderungen bestehender Vorschriften. Auch die zunehmende Internationalisierung des Bankenaufsichtsrechts macht diese Aufgabe zukünftig nicht einfacher. Mit unserer Qualifizierung bereiten wir Ihren Zertifizierten Compliancebeauftragten (KWG/MaRisk) ADG auf die komplexen Aufgaben fachgerecht vor. So ist Ihr Haus in der Zukunft dafür gewappnet, wesentliche Regelungen und Vorgaben sicher umzusetzen. Ihr Nutzen als Teilnehmer: Sie eignen sich das notwendige Handwerkszeug an, um die verschiedenen Rechtsquellen und Regelungsbereiche verlässlich im Blick zu behalten. Sie koordinieren gezielt die verschiedenen Schnittstellen Ihres Hauses und vermeiden so Doppelarbeiten und -prüfungen. Sie erhalten Anregungen zur praktikablen Umsetzung der Anforderungen in Ihrem Haus. Nutzen Sie die Chance, sich mit Ihren Kollegen aus anderen Häusern auszutauschen. Der Nutzen für Ihre Bank: Mit Hilfe Ihres neuen Compliancebeauftragten (KWG/MaRisk) werden die für Ihr Haus wesentlichen Regelungen und Vorgaben identifiziert, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann. Ihre Bank kann nun rechtliche Anforderungen sicher umsetzen und betriebswirtschaftlich vertretbare Lösungen gewährleisten, welche auch den externen Prüfer zufriedenstellen. Ihr Haus erhält mögliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten mit den Beauftragtenfunktionen aufgezeigt. Dozenten: Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH Michael Helfer, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Oliver Grötsch, Volksbank Stuttgart eg Andreas Haas, Kerner Volksbank eg EUR 3.150, EUR 3.940, Hinweis: Zum Nachweis Ihrer Fachqualifikation erstellen Sie eine fallstudienbasierte Hausarbeit. Inhaltsschwerpunkte (Auswahl): Grundlagen zur organisatorischen Umsetzung in Genossenschaftsbanken (Modul 1) Ersterhebung/Risikoanalyse Bestandsaufnahme (erstmalig und laufend) Institutsspezifische Gefährdungsanalyse (Methodik) Festlegung der compliancerelevanten Bereiche Organisatorische Ausgestaltung Rollenverständnis des Compliancebeauftragten gemäß KWG/MaRisk Erstellung Stellenbeschreibung Dimensionierung im Beauftragtenwesen Make or buy: Hinterfragen getroffener Sourcing-Entscheidungen Kapazitätsberechnung Operative Aufgaben des Compliancebeauftragten (Modul 2) Informationsbeschaffung und Informations-/Kommunikationsmanagement Prüfungsmanagement Berichtswesen Schnittstellenmanagement: Wie positioniere ich mich, und wie kommuniziere ich mit den Fachbereichen? Über 400 Fachzeitschriften für Sie auf Abruf!

Themenübergreifend Termine/Anmelde-Nr.: 09.02. 10.02.2015 SB115-0962 07.09. 08.09.2015 SB115-0963 Dozenten: Burkhard Kurze, Rechtsanwaltskanzlei Kurze Manfred Jorris, WGZ BANK AG Norbert Schäfer, WGZ BANK AG Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH EUR 895, EUR 1.120, PFLICHTEN DER GESCHÄFTSLEITUNG Zentrale Stelle, WpHG-Compliance, Geldwäsche und Datenschutz Vorstände Pflichtverletzungen und damit Haftung vermeiden Schnell können Sie als Vorstand für Fehler in den Bereichen Datenschutz, Compliance, Geldwäsche oder Prävention sonstiger strafbarer Handlungen verantwortlich gemacht werden. Auch die Aufsicht unterstreicht diese Entwicklung, indem sie in zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema immer wieder direkten Bezug auf Ihre Pflichten gemäß 25a KWG nimmt. Dabei sind all diese Bereiche einem starken Wandel mit teilweise erheblich verschärften Anforderungen ausgesetzt: Praxisumsetzung von MaComp und AnsFuG, Anforderungen aus 25h KWG etc. Hinzu kommen die KWG-Änderungen durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz zur Einrichtung einer allgemeinen Compliancefunktion (MaRisk). Unsere Veranstaltung verschafft Ihnen kompakt den Überblick über die vorstandsrelevanten Anforderungen an diese vier Themengebiete. Denn gerade für diese sensiblen Themen mit ihren vielen Fallstricken gilt: Wer gut informiert ist und über eine passende Geschäftsorganisation verfügt, vermeidet im Ernstfall Haftung. Sie informieren sich in kompakter und praxisorientierter Form, welche gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit den Themen MaComp, AnsFuG, Datenschutz, Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen beachtet werden müssen. Sie diskutieren, wie Sie die Anforderungen in Ihrer Bank (kosten)effizient und trotzdem wirkungsvoll umsetzen und welche Folgen bei Verstößen für Sie oder Ihr Haus entstehen können. Sie haben ausreichend Gelegenheit, mit Ihren Vorstandskollegen und unseren Dozenten, die über langjährige praktische Erfahrungen im genossenschaftlichen Sektor verfügen, Praxiskonzepte zur Umsetzung zu diskutieren. Datenschutz Bundesdatenschutzgesetz und ergänzende gesetzliche Vorschriften Datenschutz als Managementaufgabe Datennutzung in der genossenschaftlichen FinanzGruppe Rechtsstellung und Qualifikation des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Aktuelle Regeln beim Arbeitnehmerdatenschutz Die Haftung des Vorstandes WpHG-Compliance/MaComp/AnsFuG Beraterregister, Beratungsprotokolle, Beschwerderegister und Co. Gesetzliche Regelungen und Auswirkungen der MaComp Complianceinstrumente Konsequenzen bei Verstößen Geldwäsche Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Grundlagen und die wichtigsten Auswirkungen auf die Bankpraxis Geldwäschebekämpfung aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden Pflichtverletzung, Leichtfertigkeit und strafrechtliche Konsequenzen ó ó 25h KWG Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen durch die zentrale Stelle Die besondere Vorbildfunktion und Verantwortung der Geschäftsleitung (Prüfungs-)Anforderungen und Prüfungsschwerpunkte der Aufsicht Zentrale Stelle: Erweiterte Pflichten für den Geldwäschebeauftragten Implementierung eines integrierten und effektiven Systems zur Betrugsprävention Schlüsselfaktor Mensch praktische Handlungsempfehlungen und Präventionsansätze

6 7 Themenübergreifend VORSTANDSUPDATE: STRUKTURELLE UND STRATEGISCHE AUSGESTALTUNG DES BEAUFTRAGTENWESENS Wie Vorstände die Anforderungen aus MaRisk 5.0 und dem KWG integrieren können Vorstände Schnittstellen im Beauftragtenwesen effizient koordinieren und managen Die fachlichen und persönlichen Anforderungen an die mit den Beauftragtenfunktionen betrauten Mitarbeiter steigen seit Jahren. Die Ausgestaltung der Complianceorganisation in den Banken steht daher auch immer häufiger im Fokus von -44-KWG-Sonderprüfungen jüngst waren viele Genossenschaftsbanken im Bereich der Geldwäsche bzw. der Zentralen Stelle betroffen. Mit der MaRisk-Novelle vom Dezember 2012 und den KWG-Änderungen durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz sind Kreditinstitute bereits seit Ende 2013 verpflichtet, eine übergreifende Compliancefunktion zu implementieren. Zwischen den einzelnen Beauftragtenfunktionen sowie weiteren Organisationseinheiten entstehen so umfangreichere Schnittstellen und wohl auch Überschneidungen im jeweiligen Aufgabenspektrum. Um vor diesem Hintergrund auf Dauer eine angemessene Wahrnehmung der einzelnen Beauftragtenfunktionen sicherzustellen, zugleich aber auch Doppelarbeiten und -prüfungen zu vermeiden, müssen diese Schnittstellen gezielt koordiniert werden. Andernfalls wird eine betriebswirtschaftlich vertretbare Umsetzung der Anforderungen, die auch den externen Prüfer zufriedenstellt, kaum darstellbar sein. Es ist also an der Zeit, die richtige Dimensionierung und strukturelle Ausgestaltung des Beauftragtenwesens in den Fokus zu rücken, zumal dieses ja auch unmittelbar in der Vorstandsverantwortlichkeit gemäß 25a KWG liegt. Unsere Veranstaltung verschafft Ihnen hierzu nicht nur einen Überblick über die aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, sondern bietet zahlreiche Hinweise und Tipps zur effizienten strukturellen Ausgestaltung des Beauftragtenwesens und klaren Schnittstellengestaltung in Ihrem Haus. So können Sie auch zukünftig mit den steigenden Herausforderungen im Beauftragtenwesen Schritt halten, ohne dabei die betriebswirtschaftlich sinnvolle Umsetzung der Anforderungen aus dem Auge zu verlieren. Termine/Anmelde-Nr.: 11.02.2015 SB115-0971 07.10.2015 SB115-0972 Dozent: Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH EUR 565, EUR 710, Sie informieren sich über die aktuellen Anforderungen an das betriebliche Beauftragtenwesen im Hinblick auf den neuen MaRisk AT 4.4.2. Sie erhalten notwendige Informationen, um in Ihrer Bank eine geeignete strukturelle Ausgestaltung des Beauftragtenwesens umzusetzen. Sie haben ausreichend Gelegenheit, mit Ihren Vorstandskollegen und unserem Dozenten, der über langjährige praktische Erfahrungen im genossenschaftlichen Sektor verfügt, Praxiskonzepte zur Umsetzung zu diskutieren. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Beauftragtenwesen Anforderungen an die betrieblichen Beauftragtenfunktionen Anforderungen aus dem KWG und MaRisk AT 4.4.2 zur Compliancefunktion Zusammenspiel der Regelungen Abbildung der Anforderungen in geeigneten Strukturen Verteilung und mögliche Bündelung von Zuständigkeiten Dimensionierung der Stellen und korrespondierender Personalbedarf sowie fachliche und persönliche Anforderungen Funktion und Aufgabenumfang des neuen Compliancebeauftragten (MaRisk) aktueller Stand der Abstimmungen im Rahmen des Fachgremiums MaRisk Qualifizierungsanforderungen und -management Management der Schnittstellen zwischen den einzelnen Beauftragtenfunktionen sowie zur Internen Revision Sourcing-Modelle im Beauftragtenwesen Pro und Kontra ganze oder teilweise Auslagerung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen

Themenübergreifend NEU Termine/Anmelde-Nr.: 11.06.2015 SB115-2143 17.09.2015 SB115-2144 WIE COMPLIANCEFUNKTION (KWG/MaRisk) UND INTERNE REVISION PERFEKT ZUSAMMENSPIELEN Zuständige für die Compliancefunktion (KWG/MaRisk) gemäß 25a Absatz 1 Satz 3 KWG sowie AT 4.4.2 MaRisk 5.0, Revisoren und interessierte Vorstände Dozent: Michael Helfer, Finanz Colloquium Heidelberg GmbH EUR 565, EUR 710, Schnittstellen effizient koordinieren und Synergieeffekte nutzen Nachdem die Compliancefunktion (KWG/MaRisk) ins Leben gerufen wurde, ist neben der Internen Revision eine weitere unternehmensweite Kontrollinstanz entstanden. Zwischen beiden Funktionsbereichen gibt es Schnittmengen, die Ineffizienz und einen hohen Abstimmungsaufwand mit sich bringen können. Um dies zu vermeiden, ist eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Compliancefunktion und denen der Internen Revision absolut notwendig. Wie Sie die Schnittstellen optimieren und Synergieeffekte nutzen können, lernen Sie in unserer Veranstaltung. Stimmen Sie die Prozesse beider Bereiche noch besser aufeinander ab, und vermeiden Sie Doppelarbeiten in Ihrer Überwachung. Sie erfahren, wie Sie die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den Bereichen verbessern und somit Klarheit über die Kompetenzen und Ihre Prozesse schaffen. Sie erhalten Hilfestellungen, wie Sie klare Spielregeln und eindeutige Abgrenzungen der jeweiligen Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten festlegen. Sie lernen, wie Sie die Prozesse beider Bereiche sinnvoll aufeinander abstimmen. Sie wissen, wie Sie Schnittstellen zwischen der Compliancefunktion und der Internen Revision optimieren und Synergiepotenziale nutzen. Aufgabenfelder und Anforderungen an Compliancefunktion und Revision Rollenverständnis: Compliance und Interne Revision Methodisches Vorgehen bei der jeweiligen Risikoermittlung (Ziel: einheitliche Prüfungs-/ Kontrolllandkarte mit identischen Wesentlichkeitsfaktoren) Abgestimmtes Vorgehensmodell für Planung und Durchführung von Prüfungs-/Kontrollhandlungen Berichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss (Ziel: gemeinsamer Bericht bzw. identische Darstellungsweise) Hindernisse und Erfolgsfaktoren für eine effiziente Zusammenarbeit Vorrausetzungen und Empfehlungen für die Zusammenarbeit Aufgabenverteilung: Klärung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten anhand von konkreten Praxisbeispielen Kommunikation: Grenzen und Nutzen des Informationsaustausches

WpHG-COMPLIANCE

10 11 WpHG-Compliance DAS ANLEGERSCHUTZ- UND FUNKTIONS VERBESSERUNGSGESETZ (ANSFUG) SACHKUNDEANFORDERUNGEN GEMÄSS WPHG-MAANZV IM ÜBERBLICK 34d WpHG fordert seit 01.11.2012 Zuverlässigkeit und Sachkunde Eine der einschneidenden Neuerungen, die durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) eingeführt wurde, findet sich im neuen 34d WpHG. Dieser beinhaltet Anforderungen an die Qualifikation bestimmter Mitarbeitergruppen, die sogenannte Sachkunde. Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen zukünftig in bestimmten Unternehmensbereichen nur noch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Personen, die auf die Qualität der Anlageberatung Einfluss nehmen können, müssen damit besondere Sachkundeanforderungen sowie Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. Parallel wurden durch das Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach 34d WpHG für diesen Personenkreis Registrierungs- und laufende Meldepflichten etabliert, die seit 01.11.2012 gelten. Das erklärte Ziel dieser Maßnahmen: Die BaFin soll in die Lage versetzt werden, die Praxis der Anlageberatung künftig risikoorientiert und vertieft zu analysieren. Drei Arten von Mitarbeitern stehen im Fokus Bei den von den Anforderungen und Meldepflichten betroffenen Personen handelt es sich namentlich um drei verschiedene Gruppen: Mitarbeiter in der Anlageberatung, sogenannte Vertriebsbeauftragte, d. h. Mitarbeiter, die mit der Aus gestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvor gaben im Sinne von 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3a WpHG betraut sind, sowie Compliancebeauftragte. Registrierungs- und Meldepflichten bei der Aufsicht Seit 01.11.2012 führt die Aufsicht mit dem Mitarbeiter- und Beschwerderegister nach 34d WpHG ein Verzeichnis über die oben genannten Mitarbeiter aller Häuser. Entsprechend sind diese Mitarbeiter der BaFin unter Angabe weiterer aufsichtsrelevanter Informationen (z. B. Beschwerdeanzahl) anzuzeigen. Durch die Registrierung im Mitarbeiterregister wird jeder dieser Personen eine eindeutige BaFin-ID zugewiesen, die ihr dauerhaft zugeordnet bleibt z. B. auch nach Wechsel in ein anderes Haus. Weiter sind der Aufsicht zukünftig alle Beschwerden gemäß 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG anzuzeigen. Diese Beschwerdeanzeige hat folgende Daten zu umfassen: das Datum der Beschwerde, den Namen des Mitarbeiters, aufgrund dessen Tätigkeit die Beschwerde erhoben wurde, nebst seiner eindeutigen BaFin-ID sowie die Zweigstelle bzw. die Organisationseinheit, welcher dieser zugeordnet ist. Die Beschwerdemeldungen zu einem Mitarbeiter werden in der BaFin-Datenbank grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Beschwerde gegenüber der Bundesanstalt angezeigt wurde, wieder gelöscht. Herausforderung Sachkunde Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsbeauftragte und Compliancebeauftragte seit dem 01.11.2012 nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie zuverlässig sind und die erforderliche Sachkunde aufweisen. Für Mitarbeiter, die zum Stichtag bereits in einer der drei betroffenen Funktionen tätig waren, bestand eine Übergangsfrist bis zum 01.05.2013. Spätestens zu diesem Stichtag mussten auch sie die Sachkunde erworben haben. Eine Ausnahme bildet die Alte-Hasen-Regelung : Für Mitarbeiter, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen als Mitarbeiter in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte oder Compliancebeauftragte eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens tätig waren, wird vermutet, dass sie jeweils die erforderliche Sachkunde haben, wenn die Anzeigen zum Mitarbeiterregister bis zum 01.05.2013 eingereicht wurden. Die genauen Kenntnisse, die im Rahmen der Sachkunde gefordert sind, werden durch die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung festgelegt. Diese unterscheidet dabei in den Anforderungen unterschiedliche Sachkundeerfordernisse, je nachdem, welcher der drei genannten Personengruppen der Betroffene jeweils angehört. Sachkunde im Griff: Wir unterstützen Sie Daraus ergibt sich sowohl aktuell wie auch in Zukunft ein Bedarf an entsprechenden Schulungsangeboten zum Aufbau und Ausbau der geforderten Sachkunde. Die ADG unterstützt Sie dabei umfassend im Bereich der Vertriebsbeauftragten und der Compliancebeauftragten mit bewährten Seminarangeboten. Damit Sie bei den AnsFuG-Anforderungen den Überblick behalten, finden Sie in der nebenstehenden Tabelle eine kurze Übersicht der Sachkundeanforderungen, der jeweiligen Inhalte sowie der von uns angebotenen Schulungsmaßnahmen.

SACHKUNDEANFORDERUNGEN UND PASSENDE SCHULUNGSANGEBOTE DER ADG BETROFFENE PERSONENGRUPPE GEFORDERT ZENTRALE INHALTE ANGEBOT DER ADG Mitarbeiter in der Anlageberatung Sachkunde gemäß 1 WpHG-MaAnzV Kenntnisse der Kunden beratung (z. B. Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten), Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen der Anlageberatung, fachliche Grundlagen (Kenntnisse zu Funktionsweise, Risiken und Kosten der vertriebenen Finanzinstrumente) Hier bietet die ADG keine Schulungen an. Bitte wenden Sie sich an Ihre regionale Bildungseinrichtung, die über den BeraterPass entsprechende Angebote vorhält. Risiko kontrollieren Vertriebsbeauftragte Sachkunde gemäß 2 WpHG-MaAnzV Kenntnisse gemäß 1, zusätzlich: Kenntnisse über die gesetzlichen Anforderungen an Vertriebs - vorgaben sowie deren Ausgestal - tung, Umsetzung und Überwachung Den Vertrieb gestalten und steuern Ausgestaltung der Beratungsprozesse, Beratungsqualität, Vertriebsplanung und -steuerung im Spiegel der aktuellen rechtlichen Anforderungen Compliancebeauftragte Sachkunde gemäß 3 WpHG-MaAnzV Rechtliche Kenntnisse (z. B. Rechtsund Verwaltungsvorschriften), fachliche Kenntnisse (z. B. Erkennen möglicher Interessenkonflikte und ihrer Ursachen) Das Compliance-Komplettpaket: Praktische Umsetzung und notwendige Sachkunde für Compliancebeauftragte Auch nach dem Erwerb der jeweils geforderten Sachkunde unterstützen wir Sie aktiv mit laufend angebotenen Updates zu Neuerungen (z. B. durch unsere ADG-Webinare) sowie den aktiven Erfahrungsaustausch im Rahmen unserer Veranstaltung Aktuelle Fragen zur WpHG-Compliance Erfahrungsaustausch für Compliancebeauftragte. Somit können Sie auch laufend nachweisen, dass Sie mit Blick auf die geforderte Sachkunde aktiv am Ball bleiben.

12 13 WpHG-Compliance COMPLIANCE-KOMPLETTPAKET Umsetzung und notwendige Sachkunde für Compliancebeauftragte Compliancebeauftragte gemäß WpHG und deren Stellvertreter Compliancerichtlinie, MiFID II, MaComp und AnsFuG Erwerben Sie die notwendige Sachkunde! Das Thema Verbraucherschutz und Compliance bleibt auf der Agenda von Politik und Aufsicht. Dies belegen insbesondere die seit 01.11.2012 geltenden (Qualifikations-)Anforderungen und Meldepflichten durch das AnsFuG. Und mit den MiFID II stehen weitere Neuerungen ins Haus. Unsere Veranstaltung gibt Ihnen den kompakten und umfassenden Überblick über die Anforderungen an die praktische Umsetzung der WpHG-Compliance. Erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um Ihre Aufgabe als Compliancebeauftragter (WpHG) oder als dessen Stellvertreter sicher wahrnehmen zu können. Erfahrene Complianceexperten und -praktiker verdeutlichen Ihnen mit zahlreichen Beispielen aus der genossenschaftlichen Praxis, wie Sie die Anforderungen an die WpHG-Compliance in Ihrem Haus umsetzen können. Der Besuch dieser Veranstaltung legt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen für die sichere Wahrnehmung der Aufgabe des Compliancebeauftragten (WpHG) oder seines Stellvertreters. Sie erwerben die notwendigen Kenntnisse zur Stellung und zu den Aufgaben von Compliance und die geforderten Fachkenntnisse des Compliancebeauftragten (WpHG). So bringen Sie sich zu allen Anforderungen an die WpHG-Compliance auf den aktuellsten Stand und bauen die geforderte Sachkunde für Compliancebeauftragte (WpHG) oder deren Stellvertreter gemäß 3 WpHG-MaAnzV bzw. MaComp BT 1.3.1.3 auf. Erfahrene Praktiker von BVR und WGZ BANK AG geben Ihnen einen optimalen Einblick anhand konkreter Beispiele aus der betrieblichen Praxis ideal zugeschnitten auf die Gegebenheiten in Ihren Häusern. So informiert, gelingt Ihnen die optimale Umsetzung der Anforderungen in der Praxis. Termine/Anmelde-Nr.: 23.03. 26.03.2015 SB115-0957 16.11. 19.11.2015 SB115-0959 Dozent: Claudia Klein, WGZ BANK AG Ruth Claßen, BVR Manfred Jorris, WGZ BANK AG EUR 1.150, EUR 1.440, Inhaltsschwerpunkte (Auswahl): Anforderungen an die Complianceorganisation Aufsichts- und zivilrechtliche Anforderungen (EU-Verordnungen, WpHG, BGH-Rechtsprechung) Die MaComp aktueller Anforderungsstand nach der dritten Erweiterung vom 30.11.2012: Integration der ESMA-Leitlinien Leitlinien über bestimmte Aspekte der Anforderungen an die Compliancefunktion unter MiFID und Leitlinien über bestimmte Aspekte der MiFID-Anforderungen an die Geeignetheit und deren Umsetzung in der Praxis Allgemeine Organisationspflichten des Instituts Anforderungen an die Stellung und Ausgestaltung der Compliancefunktion und des Compliancebeauftragten (WpHG) Rechtliche Verschärfungen und neue Meldepflichten durch das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) Die Praxisumsetzung in Genossenschaftsbanken Fachliche Qualifikationsanforderungen, Bestellung und Stellung des Compliancebeauftragten und seines Stellvertreters Anzeige- und Registrierungspflichten bei der BaFin im Zusammenhang mit der Compliancefunktion Stellung, konkrete Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Compliancebeauftragten Complianceinstrumente und Compliancebericht Ermessensspielräume und Öffnungsklauseln; Umsetzungsunterstützung durch die genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken Haftungsvorschriften und Konsequenzen bei Verstößen Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte (AnsFuG) Anforderungen an Produktinformationsblätter Nachweis der Sachkunde für Compliancebeauftragte, Vertriebsbeauftragte und Mitarbeiter in der Anlageberatung Melde- und Beschwerderegister bei der BaFin Anforderungen an die Ausgestaltung von Vertriebsvorgaben

WpHG-Compliance Termine/Anmelde-Nr.: 20.04. 21.04.2015 SB115-0966 02.11. 03.11.2015 SB115-0967 Dozenten: Dr. Jörg Rößler, Genossenschaftsverband Bayern Thomas Huber, Volksbank Offenburg eg Stefan Huge, Volksbank Lübbecker Land eg EUR 750, DEN VERTRIEB GESTALTEN UND STEUERN Ausgestaltung der Beratungsprozesse, Beratungsqualität, Vertriebsplanung und -steuerung im Spiegel der aktuellen rechtlichen Anforderungen Vertriebsbeauftragte gemäß 34d Abs. 2 WpHG Ihr Sachkundenachweis: Genossenschaftliche Vertriebskultur ist erlebbarer Verbraucherschutz Gemäß 34d Abs. 2 WpHG dürfen Mitarbeiter, die mit der Ausgestaltung, Umsetzung oder Überwachung von Vertriebsvorgaben betraut sind, nur dann eingesetzt werden, wenn sie die in 2 WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung beschriebene Sachkunde besitzen. Bringen Sie sich in unserem Seminar daher auf den aktuellen Stand der Anforderungen an Planungs- und Steuerungsprozesse sowie Ziel- und Vertriebsvorgaben im Vertrieb von Wertpapieren. Vorrangig ist dabei aber nicht allein die reine Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Vielmehr lautet das Ziel, Nummer eins in erlebbarer Beratungsqualität zu werden und damit Kundenwünsche und Ertragsansprüche der Bank in Einklang bringen. Die genossenschaftliche FinanzGruppe nutzt hierzu zukünftig optimierte Beratungsprozesse und ein aktives Kundenbeziehungsmanagement. Deshalb haben Sie in unserer Veranstaltung nicht nur die Möglichkeit, aufsichtsrechtliche Notwendigkeiten zu diskutieren, sondern Sie erfahren auch, wie Sie auf Basis genossenschaftlicher Prinzipien Beratungsqualität praktisch erlebbar machen. Außerdem wissen Sie nach dem Besuch des Seminars, wie Sie zugleich die rechtlichen Anforderungen erfüllen und notwendige Erträge im Kundengeschäft erwirtschaften. EUR 940, Sie erhalten in unserer Veranstaltung die notwendigen rechtlichen Kenntnisse, um die von Vertriebsbeauftragten geforderte Sachkunde gemäß 2 WpHG-MaAnzV nachzuweisen. Sie haben die Chance, die praktische Umsetzung der Anforderungen als Vertriebsbeauftragter und damit den sicheren Umgang mit Vertriebsvorgaben, Zielvereinbarungen, deren Dokumentation, neuen Meldepflichten etc. zu diskutieren. Sie bekommen darüber hinaus praktische Hinweise an die Hand, wie Sie zukünftig mit Hilfe optimierter Beratungs- und Betreuungsprozesse auf Basis des verbundeigenen Projekts Beratungsqualität und dessen Umsetzung in den Systemen der Rechenzentralen dauerhaft Kundenzufriedenheit und nachhaltige Marktbearbeitung erreichen können. Sie profitieren vom Erfahrungsaustausch mit Ihren Kollegen aus anderen Häusern und nehmen neue Impulse mit in Ihre Bankpraxis. Der aufsichtliche Rahmen AnsFuG und WpHG WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung Auswirkungen auf Mitarbeiterqualifikation und Mitarbeitereinsatz Praktische Umsetzung des BaFin-Melderegister für Mitarbeiter in der Anlageberatung Kundenbeschwerde? Praktische Umsetzung der Meldepflichten Mögliche aufsichtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter in der Anlageberatung und Folgen für den Einsatz in der Bank Genossenschaftliche Vertriebskultur Beratungsqualität erlebbar machen durch optimierte Beratungsprozesse Umsetzung einer AnsFuG-kompatiblen Vertriebsplanung und -steuerung Unterscheidung: Beratungsschwerpunkt, Vertriebsvorgaben, zentrale Vertriebsmaßnahme BVR-Rundschreiben und Handlungsempfehlungen zu Vertriebsvorgaben Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarung von Vertriebszielen Mitarbeitergespräche und Co.: Sichere Anwendung der Dokumentationspflichten Planung des Wertpapiergeschäfts nach 33 Abs. 1 Nr. 3a WpHG i. V. m. 14 Abs. 3a WPDVerOV Vertriebsplanung: Praxisunterstützung durch die DZ BANK AG bzw. WGZ BANK AG und die Verbundpartner Aktuellste Erkenntnisse und Stolpersteine bei der praktischen Umsetzung in der Praxis der Genossenschaftsbanken sowie aus der Prüfung der Umsetzung

14 15 WpHG-Compliance AKTUELLE FRAGEN ZUR WpHG-COMPLIANCE Erfahrungsaustausch für Compliancebeauftragte Termin: 19.11.2015 Compliancebeauftragte, deren Stellvertreter sowie Führungskräfte und Spezialisten aus dem Bereich Interne Revision AnsFuG, MiFID II und Co.: Bringen Sie sich auf den neuesten Stand der Praxis Welche Erfahrungen gibt es mit der Praxisumsetzung der Anforderungen aus dem AnsFuG? Wie funktioniert die praktische Umsetzung der Beschwerdemeldungen? Welche Praxiserfahrungen gibt es zu Vertriebsvorgaben und deren Dokumentation? Unser jährlich stattfindender Erfahrungsaustausch bietet Ihnen eine ideale Plattform, um sich über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen zu informieren. Sie besprechen aktuellste Entwicklungen in den Bereichen Compliance und Verbraucherschutz. Dabei erarbeiten Sie schnell umsetzbare Lösungsansätze zu typischen Fragestellungen aus der Praxis für die Praxis. Sie nutzen unsere Veranstaltung als Nachweis über den Ausbau Ihrer Sachkunde gemäß MaComp BT 1.3.1.3 bzw. 3 WpHGMaAnzVO. Anmelde-Nr.: SB115-0969 Dozent: Dr. Michael Hammerschmidt, WGZ BANK EUR 495, EUR 620, Die Veranstaltung thematisiert aktuelle (Praxis-)Aspekte und Fragestellungen für Compliancebeauftragte und deren Stellvertreter. Vorrangig sollen jedoch die Frage- und Problemstellungen betrachtet werden, die Sie als Teilnehmer im Vorfeld einbringen.

WpHG-Compliance Termine/Anmelde-Nr.: SRB115-231 Modul 1: 11.05.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 2: 18.05.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 3: 01.06.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 4: 08.06.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr SRB115-232 Modul 1: 09.11.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 2: 16.11.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 3: 23.11.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Modul 4: 30.11.2015 von 09:30 bis ca. 11:30 Uhr Dozenten: Anette Neitzert, Genossenschaftsverband e. V. Christian Düssel, Genossenschaftsverband e. V. EUR 750, EUR 940, ADG-WEBINAR-REIHE: ANSFUG-SACHKUNDENACHWEIS FÜR VORSTÄNDE ZU VERTRIEBSVORGABEN & CO. Vorstände, die gemäß 2 WpHG-MaAnzV die erforderliche Sachkunde zu Vertriebsvorgaben nachweisen müssen. Praxisnah, kompakt und ohne Abwesenheitszeiten Vertriebsbeauftragten-Sachkundenachweis für Vorstände Wie der BVR in seinem Rundschreiben zum AnsFuG mitgeteilt hat, bestätigte die BaFin, dass eine vorhandene Geschäftsleitereignung nicht als Sachkundenachweis für Vertriebsbeauftragte in Vorstandspositionen dienen kann. Vielmehr müssen auch jene Geschäftsleiter, die als Vertriebsbeauftragte gemeldet werden, die Sachkunde gemäß 2 WpHG-MaAnzV nachweisen. Viele Vorstände suchen daher nach einer kompakten und einfachen Möglichkeit, die in dieser Form geforderte Sachkunde als Vertriebsbeauftragter über eine Schulungsmaßnahme zu belegen. Denn beim Schulungsumfang können nach Auskunft der BaFin im Regelfall für Geschäftsleiter Abstriche gemacht werden: Für einen Geschäftsleiter in der Funktion als Vertriebsbeauftragter dürfte dies typischerweise bedeuten, dass seine Sachkunde dem Schwerpunkt seiner Tätigkeit folgend eher in der organisatorischen, personellen und strategischen Vertriebsplanung (etc.) einschließlich deren Gesetzeskonformität liegen sollte, weniger dagegen in einer kleinteiligen Produktkenntnis. Unsere Webinar-Reihe exklusiv für Vorstände deckt den relevanten Themenkreis für Sie ab und bietet Ihnen die notwendigen Kenntnisse in kompakter Form. Mit unserer ADG-Webinar-Reihe erhalten Sie speziell zu denvon der BaFin formulierten fokussierten Sachkundeinhalten für Geschäftsleiter die relevanten Informationen sowie einen Nachweis über den Aufbau und Ausbau der Sachkunde gemäß 2 WpHG-MaAnzV gegenüber der Aufsicht. Relevantes Wissen aus der Vorstandsperspektive: Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen des AnsFuG erhalten Sie auch eine Übersicht der arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich z. B. an Maßnahmen der Aufsicht anschließen können. Unsere ADG-Webinar-Reihe ermöglicht Ihnen den Sachkundenachweis für Vorstände kompakt und ohne Reise- und Abwesenheitszeiten. In vier Webinar-Modulen erhalten Sie in unserem virtuellen Seminarraum alle relevanten Informationen. Alles, was Sie benötigen, sind ein Telefon und ein Internetzugang an Ihrem Bankarbeitsplatz, alternativ ein ipad oder ein Tablet mit android - Betriebssystem. Modul 1: Zuverlässigkeit, Sachkunde, BaFin-Melderegister und Beschwerderegister Modul 2: AnsFuG-Umsetzung im Aufsichtsfokus Erkenntnisse aus BaFin-Markterhebung und prüfung Modul 3: Aufsichtsrechtliche Maßnahmen und arbeitsrechtliche Fragen rund um das AnsFuG Modul 4: Sicherer Umgang mit Beratungsschwerpunkten, Vertriebsvorgaben, Vertriebssteuerung und Co. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nur die gesamte Seminarreihe buchbar ist. Einzelbuchungen der Module sind leider nicht möglich. So läuft Ihre Anmeldung zum ADG-Webinar ab: 1. Direkt nachdem Sie sich zu Webinar-Reihe bei der ADG angemeldet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Über diese E-Mail haben Sie die Möglichkeit, die technischen Voraussetzungen für den Zugang auf Ihrem Rechner zu überprüfen bzw. die notwendige App für Ihr ipad oder Tablet mit android -Betriebssystem zu erhalten. Bei Fragen zum Zugang oder technischen Schwierigkeiten stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung. Details finden Sie auch unter www.adgonline.de/webinar. 2. Ein bis zwei Tage vor dem Webinar-Termin erhalten Sie ebenfalls per E-Mail die Zugangsdaten sowie vorab die Präsentationsunterlagen zum Ausdrucken. 3. Über diese Zugangsdaten erhalten Sie dann am Seminartag Eintritt in den virtuellen Seminarraum sowie zur Telefonkonferenz, mit deren Hilfe der Ton übertragen wird.

16 17 WpHG-Compliance ONLINE-LERNPROGRAMM COMPLIANCE FÜR BANKEN In 120 Minuten auf dem Stand der Dinge Wertpapierspezialisten und alle Mitarbeiter, die sich mit dem Thema WpHG auseinandersetzen. Die Beziehung zwischen Kunde und Bank ist durch ein besonders Vertrauensverhältnis gekennzeichnet. Denn schließlich haben Banken tiefe Einblicke in die finanziellen Verhältnisse ihrer Privat- und Geschäftskunden. Eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen die Compliancerichtlinien schützen daher dieses besondere Verhältnis. Sie erhalten alle relevanten Kenntnisse zum Thema Compliance in anschaulicher und praxisnaher Weise. Durch die Vielzahl interaktiver Übungen tauchen Sie intensiv in das Thema ein. Bei erfolgreicher Bearbeitung des Abschlusstests erhalten Sie ein Zertifikat. Es dient Ihrer Bank als Nachweis, dass die Mitarbeiter zum Thema Compliance umfassend geschult wurden. Sie können auf das Lernprogramm direkt über die genossenschaftliche Lernplattform VR-Bildung zugreifen. Modul 1: Kommunikation von Verhaltensregeln Warum Verhaltensregeln? Der Code of Conduct Die Bedeutung von Compliance Compliancethemen: Integrität, regelkonformes Verhalten, Interessenkonflikte, Wertpapier- Compliance, Geldwäscheprävention, Betrug und Korruption, Datenschutz Anwendungsfälle Verantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters Hinweis: Das Lernprogramm läuft unter VR-Bildung in Ihrer Bank. Sie können es als Pro-Bank-Lizenz über Ihre zuständige regionale Bildungseinrichtung erwerben. Durch die Pro-Bank- Lizenz können beliebig viele Mitarbeiter geschult werden. Der jährliche Abo-Preis ist abhängig von der Bilanzsumme der Bank. Nähere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Im jährlichen Abo-Preis sind die regelmäßige Aktualisierung der Fallbeispiele und die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung enthalten. Ihr Ansprechpartner: Carsten Rhinow, Spezialist Qualitätsmanagement & Lerninnovationen Tel.: 02602-14-199 E-Mail: carsten_rhinow@ adgonline.de Modul 2: Umgang mit Informationen Die verschiedenen Informationsarten Umgang mit vertraulichen Informationen Umgang mit Insiderinformationen Informationsschutz in elektronischen Medien und im öffentlichen Umfeld Meldung an Compliance Modul 3: Integres Verhalten Allgemeine und besondere Verhaltensregeln Interessenkonflikte Marktmanipulation Mitarbeitergeschäfte Geschenke und Einladungen Modul 4: Kundenschutz in der Anlageberatung Kundenklassifizierung Wertpapierdienstleistungen Informationspflicht in der Anlageberatung Dokumentationspflicht Best Execution Umgang mit Marketingmaterialien Umgang mit Finanzanalysen (Research)

GELDWÄSCHE UND VERHINDERUNG SONSTIGER STRAFBARER HANDLUNGEN

18 19 Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen GELDWÄSCHEANFORDERUNGEN EFFIZIENT UMSETZEN So erfüllen Sie effizient Regeln und Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung Termin: 14.04. 15.04.2015 Geldwäschebeauftragte, die neu oder kürzlich bestellt wurden oder die ihre Kenntnisse auffrischen wollen. Pflichten der Bank bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus Der rechtliche Rahmen der Geldwäscheprävention ist nach wie vor durch sich laufend ändernde Vorschriften im GwG und im KWG gekennzeichnet. Als Geldwäschebeauftragter müssen Sie mit diesem steten Wandel Schritt halten und die Anforderungen fachkundig umsetzen. Unsere Veranstaltung bietet Ihnen solide Kenntnisse der Materie und eine pragmatische Umsetzungsstrategie. Dies bringt Sie auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und unterstützt Sie praxisnah bei der Umsetzung in Ihrem Haus. Anmelde-Nr.: SB115-0960 Dozenten: York Ladiges, Mainzer Volksbank eg Michael Holly, Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Norbert Schäfer, WGZ BANK AG Sie erhalten alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen. Erfahrene Praktiker machen Sie mit den jeweiligen Anforderungen an die Bank vertraut und zeigen Ihnen, wie Sie diese effizient und trotzdem wirkungsvoll umsetzen können. Inhaltsschwerpunkte (Auswahl): Aktueller Rechtsrahmen; Funktion und Aufgaben des Geldwäschebeauftragten Interne Sicherungsmaßnahmen Institutsinterne Gefährdungsanalyse; Geno-SONAR EUR 895, EUR 1.120, DIE ZENTRALE STELLE NACH 25H KWG Effiziente Umsetzung der Anforderungen an die Prävention sonstiger strafbarer Handlungen Termin: 16.04. 17.04.2015 Geldwäschebeauftragte, die auch die Zentrale Stelle zur Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen gemäß 25h KWG innehaben. Die Zentrale Stelle als Betrugsbeauftragter In Form der Zentralen Stelle ist die Prävention von sonstigen strafbaren Handlungen regelmäßig beim Geldwäschebeauftragten konzentriert. Neben der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist sie Bestandteil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. Nutzen Sie unser Seminar, um sich als Zentrale Stelle die nötigen Fachkenntnisse und praktische Umsetzungskonzepte für Ihr Haus zu erarbeiten. Mit Ihrem Besuch erwerben Sie die notwendigen Fachkenntnisse, um Ihre Aufgabe als Zentrale Stelle angemessen auszuüben, und erarbeiten ein speziell auf Genossenschaftsbanken zugeschnittenes Konzept zur angemessenen Erfüllung der Pflichten aus 25h KWG. Inhaltsschwerpunkte (Auswahl): Rechtliche und organisatorische Anforderungen des 25h KWG Praktische Umsetzung der Anforderungen und Unterstützungsleistungen der genossenschaftlichen FinanzGruppe Zusammenarbeit und Aufgabenteilung mit der Internen Revision und anderen Beauftragen Praxisbericht und Praxistipps eines erfahrenen Sonderermittlers Anmelde-Nr.: SB115-0965 Dozenten: Norbert Schäfer, WGZ BANK AG Peter Zawilla, FMS Fraud Management and Services GmbH EUR 895, EUR 1.120,

Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Termin: 20.11.2015 Anmelde-Nr.: SB115-0970 Dozent: Norbert Schäfer, WGZ BANK AG EUR 495, EUR 620, AKTUELLE FRAGEN ZU GELDWÄSCHE UND SONSTIGEN STRAFBAREN HANDLUNGEN Erfahrungsaustausch für Geldwäschebeauftragte und Zentrale Stelle gemäß 25h KWG Geldwäsche-Beauftragte, Inhaber der Zentralen Stelle sowie Führungskräfte und Spezialisten aus dem Bereich Interne Revision Geldwäsche und Zentrale Stelle aktuell: Bringen Sie sich auf den neuesten Stand der Praxis Welche Erfahrungen gibt es mit der Praxisumsetzung der Anforderungen aus dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwGOptG)? Wie wird es in anderen Häusern umgesetzt? Welche Praxiserfahrungen zur Umsetzung des 25h KWG und der Zentralen Stelle gibt es? Unser jährlich stattfindender Erfahrungsaustausch bietet Ihnen eine ideale Plattform, um sich über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen zu informieren. Sie besprechen aktuellste Entwicklungen in den Bereichen Geldwäscheprävention und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen. Dabei erarbeiten Sie schnell umsetzbare Lösungsansätze zu typischen Fragestellungen aus der Praxis für die Praxis. Sie nutzen unsere Veranstaltung als Nachweis Ihrer Aus- und Weiterbildung gemäß 9 GwG. Die Veranstaltung thematisiert aktuelle (Praxis-)Aspekte und Fragestellungen für Geldwäschebeauftragte und die Zentrale Stelle. Vorrangig sollen jedoch die Frage- und Problemstellungen betrachtet werden, die Sie als Teilnehmer im Vorfeld einbringen.

20 21 Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen ONLINE-LERNPROGRAMM AUFMERKSAM BEI FINANZGESCHÄFTEN Geldwäschebeauftragte in Banken, alle Mitarbeiter, die sich mit dem Thema Geldwäsche auseinandersetzen. In kompakter Form kostengünstig die Schulungspflicht erfüllen Gesetzgeber und Bankenaufsicht fordern die regelmäßige Schulung zum Thema Bekämpfung der Geldwäsche ein. Das Online-Lernprogramm macht aus dieser Pflicht eine kompakte und anschauliche Wissensvermittlung direkt an Ihrem PC und in nur 2,5 Stunden. Anhand praktischer Fälle und Übungen lernen Sie alle Grundlagen. Mit den zahlreichen, meist interaktiven Übungen sichern Sie Ihren Wissenserwerb ab. Zusätzlich stehen Ihnen ein Glossar und die wichtigsten Gesetzesgrundlagen zur Verfügung. Mit dem Bestehen des Abschlusstests am Ende des Programms erhalten Sie ein Zertifikat. Damit weisen Sie nach, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse erworben haben. Das Programm enthält die aktuellen gesetzlichen Regelungen inklusive des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention. Sie lernen per PC direkt am Arbeitsplatz. Sie arbeiten mit Schulungsmaterial, das ständig von Experten überarbeitet und aktualisiert wird. Sie weisen Ihre Schulung durch die integrierte Zertifikatsfunktion nach. Hinweis: Das Lernprogramm läuft unter VR-Bildung in Ihrer Bank. Sie können das Programm als Pro-Bank-Lizenz über Ihre zuständige regionale Bildungseinrichtung erwerben. Durch die Pro-Bank-Lizenz können beliebig viele Mitarbeiter geschult werden. Der jährliche Abo-Preis ist abhängig von der Bilanzsumme der Bank. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage. Im jährlichen Abo- Preis sind die regelmäßige Aktualisierung der Fallbeispiele und die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung enthalten. Gesetzliche Vorgaben und Institutionen Identifizierungspflichten Know your customer Korrektes Verhalten bei Geldwäscheverdacht Verantwortlichkeit, Sanktionen Übungsfälle Abschlusstest Ihr Ansprechpartner: Carsten Rhinow, Spezialist Qualitätsmanagement & Lerninnovationen Tel.: 02602-14-199 E-Mail: carsten_rhinow@ adgonline.de Bearbeitungsdauer: Ca. 2,5 Stunden

Geldwäsche und Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen Hinweis: Das Lernprogramm läuft unter VR-Bildung in Ihrer Bank. Sie können das Programm als Pro-Bank-Lizenz über Ihre zuständige regionale Bildungseinrichtung erwerben. Durch die Pro-Bank-Lizenz können beliebig viele Mitarbeiter geschult werden. Der jährliche Abo-Preis ist abhängig von der Bilanzsumme der Bank. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne bei ihrer regionalen Akademie auf Anfrage. Im jährlichen Abo-Preis sind die regelmäßige Aktualisierung der Fallbeispiele und die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung enthalten. Ihr Ansprechpartner: Carsten Rhinow, Spezialist Qualitätsmanagement & Lerninnovationen Tel.: 02602-14-199 E-Mail: carsten_rhinow@ adgonline.de ONLINE-LERNPROGRAMM BETRUGSBEKÄMPFUNG Geldwäsche- und Compliancebeauftragte in Banken, alle Mitarbeiter, die sich mit dem Thema Betrugsprävention auseinandersetzen. In kompakter Form kostengünstig die Schulungspflicht nach 25 c KWG erfüllen Alle Banken sind gefordert, proaktiv gegen die verschiedenen Formen des Betrugs im Unternehmen vorzugehen. Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus dem 25 c des Kreditwesengesetzes. Mit dem Online-Lernprogramm Betrugsbekämpfung für Banken kommen Sie sehr effektiv in einer Lernzeit von ca. 45 Minuten für die Basisschulung und zusätzlich 15 Minuten für Führungskräfte ihres Hauses dieser Pflicht nach. Sie lernen per PC direkt am Arbeitsplatz. Sie arbeiten mit Schulungsmaterial, das ständig von Experten überarbeitet und aktualisiert wird. Sie weisen Ihre Schulung durch die integrierte Zertifikatsfunktion nach. Mitarbeitermodul: Einführung: Sensibilisierung für das Thema Rechtlicher Rahmen, Kategorien sonstiger strafbarer Handlungen Wie kommt es zu betrügerischen Handlungen? Erkennen von Auffälligkeiten, Warnsignale Fallbeispiele Präventionsmaßnahmen der Bank Zusätzlich: Modul Führungskräfte Rolle und Verantwortung als Führungskraft Betrügerische Handlungen bei Mitarbeitern Was können Führungskräfte tun, um sonstigen strafbaren Handlungen vorzubeugen?

DATENSCHUTZ UND IT-SICHERHEIT

Datenschutz und IT-Sicherheit Qualifizierungsprogramme Termin: 28.09. 02.10.2015 Anmelde-Nr.: SB115-0958 5. ZERTIFIZIERTER BETRIEBLICHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER ADG Rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen im Datenschutz Datenschutzbeauftragte sowie Führungskräfte aus den Bereichen IT und Datensicherheit Dozenten: Burkhard Kurze, Rechtsanwaltskanzlei Kurze Dr. Haiko Timm, Forum für Informationssicherheit GmbH EUR 1.795, EUR 2.245, Hinweise: Zum Nachweis Ihrer Fachqualifikation erstellen Sie eine fallstudienbasierte Hausarbeit. Datenschutz in der Praxis effizient und rechtssicher umsetzen Unzulänglichkeiten im Datenschutz von Unternehmen rücken immer wieder in den öffentlichen Fokus. Immer wieder zeigen Vorfälle, z. B. bei Facebook, wie schwer sich Unternehmen damit tun, den vertraulichen Umgang mit Mitarbeiter- und Kundendaten zu gewährleisten. Im sensiblen Bereich der Finanzdienstleistungen hängt das Vertrauen Ihrer Kunden extrem vom gewissenhaften Umgang mit persönlichen Daten ab. Den gesetzlichen Rahmen dazu schafft 4f Abs. 2 BDSG: Er fordert Fachkunde und Zuverlässigkeit vom zuständigen Datenschutzbeauftragten. Bewegen Sie sich auf sicherem Terrain, weisen Sie mit dem Besuch unserer Veranstaltung Ihre Kenntnisse nach, und zeigen Sie gegenüber Ihren Kunden, wie ernst Ihr Haus den Schutz sensibler Daten nimmt. Ihr Nutzen als Teilnehmer: Die Zertifizierung dient Ihnen als Datenschutzbeauftragter als Nachweis über den Aufbau und Ausbau der in 4f Abs. 2 BDSG geforderten Fachkunde. Sie weisen Ihre Kompetenz nach und machen sich mit den Regeln und Zielen vertraut, die sich aus den Datenschutznovellen, dem BDSG und anderen Gesetzesvorschriften ergeben. Sie diskutieren Datenschutz nicht in der Theorie, sondern lernen Maßnahmen für effektiven technisch-organisatorischen Datenschutz kennen, die nicht nur die Anforderungen des Gesetzes erfüllen, sondern die Sie auch mit vertretbarem Aufwand umsetzen können, z. B. in Form von Checklisten zur Praxisumsetzung. Der Nutzen für Ihre Bank: Zusammen mit den für Datenschutz zuständigen IT-Fachleuten sorgen Sie für eine effiziente und kostengünstige Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Haus. So vermeidet Ihr Haus unnötige finanzielle und vor allem auch Reputationsrisiken. Mit der Teilnahme zeigt Ihr Haus gegenüber Kunden, dass es dem sensiblen Thema Datenschutz und dem vertrauensvollen Umgang mit Kundendaten höchsten Stellenwert einräumt. Über 400 Fachzeitschriften für Sie auf Abruf! Rechtliche Grundlagen und Anforderungen Materielles Datenschutzrecht Rechtsrahmen und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Kundenschutz kontra Werbung Arbeitnehmer- und Sozialdatenschutzrecht Teledienste- und Telekommunikationsdatenschutzrecht AGG und Datenschutz Die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) Bestellung und Aufgabenstellung Betriebliche Anforderungen Arbeitsrechtliche Stellung des DSB DSB und Betriebsrat bzw. Aufsichtsbehörde Arbeitshilfen für den DSB Technische und organisatorische Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in der Praxis Ziele des technisch-organisatorischen Datenschutzes nach 9 BDSG Organisation und Verfahren zum technisch-organisatorischen Datenschutz Praxisumsetzung in Genossenschaftsbanken Schulungsmaßnahmen Datenschutz und Datensicherheit Betriebsvereinbarung Internet und E-Mail Datenschutzrechtliche Finanzcompliance Zusammenspiel von Bankaufsichtsrecht und Datenschutz im Finanzinstitut