Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am Gläubigerverzug. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Ähnliche Dokumente
Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (II)

Wegfall der Geschäftsgrundlage

Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Leistung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 19 - Obliegenheitsverletzungen: Annahmeverzug, Mitverschulden

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Prof. Dr. Thomas Rüfner

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Wiederholungsfragen. 1. Ist der Verzugsschaden, der über 286 BGB geltend gemacht wird, eine Form des Schadensersatzes neben oder statt der Leistung?

Grundkurs II Zivilrecht

A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von aus 433 II BGB

Die Rechtsfolgen des Rücktritts

Fall Anspruch entstanden Der Anspruch auf Lieferung des Gemäldes ist durch den Abschluss eines Kaufvertrages isd 433 BGB entstanden.

Abtretung und Schuldübernahme

10. Besprechungsfall

Fall 8 Lösungsskizze

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016

INHALT. 3 Die Beteiligung Dritter an einem Schuldverhältnis..13 ABKÜRZUNGEN. 1 Einleitung 1. 2 Das Schuldverhältm's 5

Übung im Zivilrecht für Anfänger. Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

26 Weitere Störungen des Schuldverhältnisses

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 20 - Zusammenfassung Leistungsstörungen, Rechtsscheinsträger

Übermittlungsfehler. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung 123 BGB

am : Schadensersatz statt der Leistung

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen

5. Einheit. Verzug beim Fixgeschäft. Verzug mit Nebenleistungspflichten. Verzug mit Nebenleistungspflichten (2)

Schadensersatz statt der Leistung bei möglicher Leistung

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am Haftung für Dritte. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Rechtsfolgen des Schadensersatzanspruchs (I)

Jura Online - Fall: Säge adieu - Lösung

Rechtsgeschäftslehre 7: Sittenwidrigkeit und gesetzliches Verbot (I)

Leistungsstörungsrecht ( Störung des Pflichtenprogramms")

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Prof. Dr. Reinhard Singer Sommersemester 2010 ( 14, )

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 12 Untergang von Leistungspflichten: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit

Fall 7 Lösungsskizze

Fall 1. Anspruch der S gegen D auf Abtretung des Anspruchs gegen seine Versicherung ihv gem. 285 I BGB

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

Übung im Zivilrecht für Anfänger. Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Kann K den entgangenen Gewinn in Höhe von 2000 ersetzt verlangen?

Rechtsgeschäftslehre 8: Formbedürftige Rechtsgeschäfte (I)

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Grundkurs BGB II. Einheit 3 Unmöglichkeit II

Lösungsskizze. Fall 1: Kann V Zahlung des Kaufpreises verlangen? Anspruch der V auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gem.

Die verbrannte Standuhr/Lösung

Rechtsgeschäftslehre 2: Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit (II)

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben.

K müsste dadurch einen Schaden erlitten haben. Gemäß 249 Satz 1, 252 Satz 1 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.

Leistungsstörungen I

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

Erfüllung und Erfüllungssurrogate

Ausgangsfall: Kann Zigarettenfabrikant K von Tabakhändler V Lieferung der Ware verlangen?

Schadensersatz statt der Leistung (bei nachträglicher Unmöglichkeit), 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB

Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (II)

C. Nachträgliche Unmöglichkeit. VO Schuldrecht AT - Lukas

Rechtsgeschäftslehre 1: Willenserklärung - Rechtsgeschäft - Vertrag

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Drittschadensliquidation

Leistungsstörungsrecht

Leistungsstörungen I

Der Begriff des Schuldverhältnisses

Blitz und Diebstahl - Lösung -

Begleitkolleg zum Grundkurs II bei Wiss. Mit. Barbara Reich Fälle und Lösungen unter

Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht. Lösungsskizze

Leistungsstörungsrecht

1. Schuldverhältnisse

VeranstaltungsR, Haftung für Pflichtverletzungen II

ARBEITSGEMEINSCHAFTEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT (G-L) SOMMERSEMESTER 2012 PROF. DR. SUSANNE LEPSIUS. Lösung Fall 1

Rücktritt. 1. Gegenseitiger Vertrag, 320 BGB, z.b. (+) bei Kaufvertrag

GLIEDERUNG: DER FERNSEHER

Darstellung von Leistungsstörungen aus Rechtsgeschäften

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

I. Anspruch der K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Kleides aus 433 I 1 BGB. Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz aus 280 I, III, 283 BGB

Übung im Zivilrecht für Anfänger Übungsstunde am Besprechungsfall. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Schuldnerschutz bei der Abtretung

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 15 - Weitere Folgen der Unmöglichkeit: Gegenleistungspflicht, Surrogate, Schadensersatz statt der Leistung

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1

Ist eine Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer unterschiedliche Rechte geltend machen => Zentralnorm: 437

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der berechtigten und unberechtigten GoA II. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Ansprüche 3: Ansprüche aus unerlaubter Handlung (II)

4. Einheit. Leistungsstörungen. Leistungsstörungen (2) Unmöglichwerden der Leistung

Gläubigerverzug und Zurückbehaltungsrechte

Die nachträgliche Unmöglichkeit bei gegenseitigen Leistungsbeziehungen

Grundlagen im Schuldrecht AT

Modalitäten der Leistung

Fall 5 Lösungsskizze

Fall 3 Sachverhalt. Die Kosten hierfür (1,50 ) verlangt er von B ersetzt. Zu Recht? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Skizze Fall 13. Ansprüche des E gegen K auf Herausgabe des PKW A. 985 BGB. I. Eigentum des E. 1. Übereignung nach 929 S. 1 BGB.

Rechtsgeschäftslehre 5: Willensmängel und Anfechtung (III) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Schlechtleistung und Nacherfüllungsanspruch (Schluss)

Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz neben der Leistung

Das neue Schuldrecht

Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur

Profilwalzen. 1. Die G&P GmbH verlangt von der H GmbH Schadensersatz.

Gesamtschuld und Gesamtgläubigerschaft / Vertrag. Dritte

A. Anspruch des V gegen K aus 433 Abs. 2 BGB

Auswahl wichtiger Definitionen des Schuldrechts (vgl. auch die Definitionen im zur AG VR I)

Transkript:

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 25.06.2008 Gläubigerverzug Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783

Die Herausgabe des stellvertretenden commodum nach 285 BGB Voraussetzungen: Unmöglichkeit der Leistung Schuldner erlangt Ersatz oder Ersatzanspruch (Problem: commodum ex negotiatione). Rechtsfolgen: Abtretung oder Herausgabe des commodum. Verpflichtung zu Erbringung der Gegenleistung ( 326 Abs. 3 BGB). Minderung des evtl. Schadensersatzanspruchs. Rechtsnatur: Bereicherungsanspruch innerhalb schuldrechtlicher Beziehungen. Schuldner muss nicht erfüllen, aber herausgeben, worum er bereichert ist. NICHT entsprechend auf 985 BGB anzuwenden. 816 Abs. 1 S. 1 BGB. Prof. Dr. Th. Rüfner 2

Fall Antiquitätenhändlerin K hat von ihrer Kollegin V eine große Marmorstatue des Gottes Baal zum angemessenen Preis von 50.000,- gekauft. Sie verspricht sich ein gutes Geschäft, denn sie hat einen Kunden an der Hand, der 60.000,- für das guterhaltene Stück zu zahlen bereit ist. Kurz vor dem vereinbarten Liefertermin teilt V jedoch der K mit, der Baal sei bei einem Einbruch gestohlen worden und spurlos verschwunden. Alle Nachforschungen bleiben ergebnislos. Als K erfährt, dass V alle Kunstwerke in ihrem Geschäft hoch versichert hat und für den Baal 55.000,- von ihrer Versicherung erhalten hat, meint K, diese Summe stehe ihr zu. Prof. Dr. Th. Rüfner 3

Ansprüche K V (I) Anspruch aus 433 Abs. 1 BGB Kaufvertrag? + Aber: Anspruch ist nach 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen! Anspruch aus 280 Abs. 1, Abs.3, 283 BGB - 283 BGB - Leistungsanspruch? + Nachtägliche Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit? + - 280 BGB - Schuldverhältnis? +, Kaufvertrag. Pflichtverletzung? +, Nichterfüllung. Vertretenmüssen? -, Dienstahl ist V nicht vorzuwerfen! Anspruch besteht nicht! Prof. Dr. Th. Rüfner 4

Ansprüche K V (II) Anspruch aus 285 Abs. 1 BGB Leistungsanspruch? + Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit? + Versicherungssumme als Ersatz für die unmöglich gewordene Leistung? + Anspruch besteht! K erhält von V 55.000,-. Dafür bleibt sie gemäß 326 Abs. 3 zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Netto erhält K 5.000,-! Prof. Dr. Th. Rüfner 5

Besondere Funktionen des 285 BGB Bei Drittschadensliquidation: Weist den Schadensersatzanspruch dem wirklich Geschädigten zu. Beim Doppelverkauf: Zweitkäufer erhält den von Erstkäufer gezahlten Preis. Doppelverkauf, um einen höheren Preis für schon verkaufte Ware zu erzielen, lohnt sich nicht. Efficient breach of contract wird verhindert. Prof. Dr. Th. Rüfner 6

Der Gläubigerverzug = Annahmeverzug Regelung in 293-304 BGB. Anknüpfung an den Tatbestand des Annahmeverzugs auch z. B. in 274 Abs. 2, 615 BGB. Leistungsstörung ohne Pflichtverletzung. Gläubiger, der die Leistung nicht annimmt, verletzt keine Pflicht, sondern nur eine Obliegenheit! Ausnahmen: 433 Abs. 2 BGB, 640 Abs. 1 S. 1 BGB, vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflichten. Prof. Dr. Th. Rüfner 7

Der Tatbestand des Gläubigerverzuges Nichtannahme der Leistung trotz Möglichkeit, Erfüllbarkeit und ordnungsgemäßen Angebots (Kein Verschulden erforderlich!) Prof. Dr. Th. Rüfner 8

Die Voraussetzungen im einzelnen Leistungspflicht des Schuldners Möglichkeit der Leistung Dauernde ( 275 BGB) oder vorübergehende ( 297 BGB) Unmöglichkeit schließen Annahmeverzug aus. Schuldner darf nicht durch ein Angebot, das er gar nicht ausführen kann, die Lage des Gläubigers verschlechtern. Erfüllbarkeit ( 271 BGB). Achtung: Auch bei späterem Leistungstermin ( 271 Abs. 2 BGB) sofortige Erfüllbarkeit. Ordnungsgemäßes Angebot. Nichtannahme. Prof. Dr. Th. Rüfner 9

Das Angebot Angebot zur rechten Zeit, am rechten Ort, von der richtigen Beschaffenheit, vollständig. Grundsätzlich: Tatsächliches Angebot = Beginn der Leistungshandlung (Schuldner steht mit der Ware vor der Tür, rückt zu Baustelle an etc.). Ausnahmsweise: Wörtliches Angebot ( 295 BGB) oder Angebot entbehrlich. Parallelen zu 286 Abs. 2 BGB. Bei Angebot zur Unzeit ( 299 BGB) kein Anahmeverzug. Prof. Dr. Th. Rüfner 10

Die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges (I) Haftungsminderung, 300 Abs. 1 BGB. Ende von Pflichten zur Verzinsung und Nutzungsherausgabe ( 301 f. BGB) und Ende des Schuldnerverzugs. Recht auf Ersatz von Mehraufwendungen ( 304 BGB). Aber: Grundsätzlich kein Schadensersatz. U.u. Recht zur Besitzaufgabe ( 303 BGB), zur Hinterlegung ( 372 BGB) oder zum Selbshilfeverkauf ( 383 BGB). Aber: Grundsätzlich kein Verlust des Leistungsanspruchs für den Gläubiger. Prof. Dr. Th. Rüfner 11

Die Rechtsfolgen des Annahmeverzuges (II) Erhalt des Anspruchs auf die Gegenleistung ( 326 Abs. 2 BGB). Übergang der Leistungsgefahr nach 300 Abs. 2 BGb (praktisch nicht bedeutend). Wegfall der Einreden nach 273 und 320 BGB: 322 Abs. 3, 274 Abs. 2 BGB. Beim Dienstvertrag: Lohnfortzahlung nach 615 BGB. Wichtig im Kündigungsschutzprozess. Prof. Dr. Th. Rüfner 12

Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 01.07.2008 Wegfall der Geschäftsgrundlage Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783