Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 4. Dezember 2015 folgendes Gesetz beschlossen:

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Transkript:

Flüchtlingssituation in Deutschland Herausforderungen für das Stadtjugendamt München Markus Schön Sozialreferat Stadtjugendamt Vertreter der Jugendamtsleitung 089-23349533 markus.schoen@muenchen.de

Unbegleitete Minderjährige (um) in der Landeshauptstadt München: Herausforderungen Im Herbst 2015 Zugangszahlen Maßnahmen des Stadtjugendamtes Jüngste gesetzliche Änderungen

Sommer/Herbst 2015: Einmalige historische Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe in München

Zugangssteigerung an um: + 300 % im Mittelwert im Vergleich zu 2014 ca. 10.000 neuankommende um in München in 2015 (2013: 553 / 2014: 2610)

1800 1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 245 206 180 364 962 Aufgriffe 2014-2015 1640 1562 778 773 1111 0 Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez 78 59 118 99 127 188 197 283 1366 1166 418 398 348 297 2015 2014

Inobhutnahmen (IO) 2015 4150 Inobhutnahmen bis 28.10.2015 derzeit ca. 4500 IO in 2015 Allein zwischen 12.09. und 18.09. 270 IO, davon 132 um in München verblieben Seit 01.11.2014 ca. 2600 Verlegungen bayernweit Bis Jahresende werden es ca. 6000 IO sein!

Bestandsfälle unbegleitete Flüchtlinge Stichtag 31.10.2015 (Vorläufige) Inobhutnahme ( 42, 42a) Clearing Anschlussmaßnahme (HzE) Unterbringung München Unterbringung fremde Kommune ( 34, 13/3) 0 unter 16 J. 805 84 34 16 unter 18 J. 2.597 260 252 Volljährig -- 1.225 359 Summe 3.402 1.569 645 3.402 2.214 5.616

Maßnahmen des Jugendamtes: neue Standorte / Plätze ausreichend Betreuungspersonal angemessene Weiterverlegung

Standorte / Plätze Aktuell vorhandene Plätze (09.11.2015): Erstaufnahme: Bayernkaserne, Sozialpädagogisches Ankommenszentrum (SPAZ) = ca. 400 Plätze Übergangswohnen (JHuM): 15 Häuser = ca. 900 Plätze

Standorte / Plätze Mindestbetreuungsstandards / räumliche Rahmenbedingungen: Bildung kleiner Wohnbereiche In größeren Objekten max. 20-30 Schlafplätze / Gruppe geschlechtergetrennte Belegung Schlafräume, Gemeinschaftsräume, Beschulungsräume, Essensräume

Personal zur Betreuung in der JHuM Bedarf 2015: Betreuungsschlüssel 1 : 5 Im vergangenen Jahr wurden bei den freien Trägern ca. 330 zusätzliche pädagogische Kräfte eingestellt! Im Stadtjugendamt wurden ca. 200 Stellen für Pädagogik und Verwaltung geschaffen!

Personal zur Betreuung in der JHuM Fallzahlautomatik: Wirtschaftliche Jugendhilfe 1 : 100 Pädagogische Jugendhilfe 1 : 60 Aktuelle Fallzahlen: Wirtschaftliche Jugendhilfe 1 : 697 Pädagogische Jugendhilfe 1 : 157

Personal zur Betreuung in der JHuM Mindestbetreuungsstandards / personelle Rahmenbedingungen: päd. Betreuungszeiten 8.00 23.00 Uhr Nachts päd. Rufbereitschaft durch soz.päd. Fachkraft Ehrenamtliche Helfer Nutzung sozialräuml. Ressourcen (Aktionsplan des Stadtjugendamtes)

Personal zur Betreuung in der JHuM Mindestbetreuungsstandards / Kernaufgaben: Sicherstellung der Grundversorgung Gewährleistg. der Sicherheit der Minderjähr. Altersfeststellung gesundheitl. Erstuntersuchung päd. Grundbetreuung (Schlüssel 1:5) geregelte Tagesstruktur Vorbereiten u. Einleiten der Weiterverlegung

gesetzl. Änderung 01.11.2015 Verfahrenseckpunkte u.a.: Bundesweite Umverteilung nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder vorläufige Inobhutnahme durch Aufnahmejugendamt (Aufenthalt max. 1 Monat) Zuweisung durch Bundes- u. Landeszentrale an Zuweisungsjugendamt Vorrang von Kindeswohlkriterien

Gesetzl. Änderung 01.11.2015 Hauptkritikpunkte am Gesetz: Eignung des aufnehmenden Jugendamtes! Kann es ungeeignete Jugendämter geben?!? Sicherstellung der Begleitung des UM bei Übergabe nach Zuweisungsentscheidung ( geeignete Person )

Gesetzl. Änderung 01.11.2015 Hauptkritikpunkte am Gesetz: Dauerhafter Verbleib der um mit Verteilungshindernissen (insbes. Psychischen Traumata, etc)?? Kostentragung bis Alterseinschätzung, insbesondere bei dann Volljährig Geschätzten??

Gesetzl. Änderung 01.11.2015 Fristen der Kostenerstattung nach 89d SGB VIII: Kosten, welche vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.11.2015 entstanden sind (Alt-Ansprüche nach 89d Abs. 3 SGB VIII) müssen bis 31.07.2016 beim erstattungspflichtigen Bundesland geltend gemacht werden. Danach kann eine Erstattung nicht mehr erfolgen (vgl. 42d Abs. 4 S. 1 SGB VIII-NEU). Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Einjährige Verjährungsfrist für Alt-Ansprüche! Kosten ab 01.11.2015: Geltendmachung über 89d Abs. 1, da Abs. 3 aufgehoben ist.

Ungarnkrise München HBF Ankunft von ca. 75.000 (!) Personen am Münchner HBF in den ersten beiden Septemberwochen Kinderschutzaufgaben am Hauptbahnhof und in den Notunterkünften: 24/7 IO von um und Versorgung von Familien in Extremsituationen

Ungarnkrise München HBF

Ungarnkrise München HBF Rosenheim

Ungarnkrise München HBF Feldkirchen Erding Lkr. MUC Rosenheim

Begleitete Minderjährige: Daten ca. 30 % Kinder und Jugendliche von allen ankommenden Flüchtlingen in München; ausgehend von 15.000 Flüchtlingen, die 2015 nach München kommen, kann mit bis zu 4500 jungen Flüchtlingen im Alter bis 21 gerechnet werden, davon: 13 % Kinder im Krippenalter 4 % Kinder im Kindergartenalter 7 % Kinder im Grundschulalter 6 % Kinder/Jugendliche weiterführende Schule 13 % Berufsschulpflichte bis 21 Jahre

Begleitete Minderjährige: Herausforderungen, Maßnahmen Kita / Schule / Ausbildung Kinderschutz in Unterkünften ( Migrationssensibel?) Zugang zu regulären Leistungen der Kinderund Jugendhilfe ( 6 Abs. 2 S. 1 SGB VIII) Sprachkurse?!? Aktionsplan des Stadtjugendamtes für Flüchtlingskinder und deren Familien Vernetzung im Sozialraum Sozialdienst/Kinderbetreuung in Unterkünften

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf eine anregende Diskussion mit Ihnen!