Eine Lobby für die Pflege Arbeitsbedingungen und Mitspracherechte von Pflegekräften verbessern

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12841 18. Wahlperiode 21.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/11414 Eine Lobby für die Pflege Arbeitsbedingungen und Mitspracherechte von Pflegekräften verbessern A. Problem Nach Darstellung der Antragsteller fehlten in Deutschland in Pflegeheimen, bei Pflegediensten und in Krankenhäusern qualifizierte Pflegekräfte, die händeringend gesucht würden, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen. Weniger Pflegekräfte müssten immer mehr Pflegebedürftige versorgen. Deshalb könnten die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen teilweise nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Der Bundesregierung sei es bisher nicht gelungen, die prekäre Personalsituation in Pflegeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig zu verbessern. B. Lösung Die Arbeitsbedingungen und Mitspracherechte der Pflegekräfte in Deutschland sollten zügig verbessert werden. Dazu seien schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen für den Krankenhausbereich sowie für die ambulante und stationäre Pflege zu entwickeln, zu erproben und einzuführen. Zudem sollten die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und ihre Mitspracherechte in den Gremien der Kranken- und Pflegeversicherung verbessert werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12841 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/11414 abzulehnen. Berlin, den 21. Juni 2017 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Edgar Franke Vorsitzender Elisabeth Scharfenberg Berichterstatterin

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/12841 Bericht der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11414 in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage In Pflegeheimen, bei Pflegediensten und in Krankenhäusern in Deutschland fehlten nach Darstellung der Antragsteller qualifizierte Pflegekräfte und sie würden händeringend gesucht, um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen. Es müssten weniger Pflegekräfte immer mehr Pflegebedürftige versorgen. Dieser Personalmangel treffe insbesondere die pflegebedürftigen Menschen, deren individuelle Bedürfnisse teilweise nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden könnten. Trotz des massiven Pflegepersonalmangels und der zu erwartenden Verschärfung der Situation in den kommenden Jahren, fehlten wirksame Maßnahmen, die die prekäre Personalsituation in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig lösten. Ziel müsse es sein, eine fachlich hochwertige, am Menschen orientierte Pflegeversorgung durch entsprechendes Pflegepersonal sicherzustellen. Deshalb müssten schnellstmöglich bundesweit verbindliche Personalbemessungsregelungen sowohl für den Krankenhausbereich als auch für die ambulante und stationäre Pflege entwickelt, erprobt und eingeführt werden. Darüber hinaus müssten die Pflege- und Gesundheitsberufe mit dem Ziel der Zusammenarbeit auf Augenhöhe neu ausgerichtet und die Pflege selbst entbürokratisiert werden. Außerdem sollten die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte verbessert werden. Dazu zählten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gesundheitsförderliche und alters- sowie alternsgerechte Arbeitsplätze, planbare Arbeitszeiten sowie eine angemessene Vergütung. Des Weiteren soll die Zahlung von Tarifgehältern erleichtert werden, indem die Neuregelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes auf die häusliche Krankenpflege nach SGB V ausgeweitet werden. Zudem fordern die Antragsteller, die Rolle professionell Pflegender in den Gremien der Kranken- und Pflegeversicherung zu stärken, indem die Pflegeberufe in den gemeinsamen Landesgremien und in den Landespflegeausschüssen vertreten seien. Darüber hinaus solle ein unabhängiges wissenschaftliches Gutachten weitere konkrete politische Handlungsempfehlungen abgeben, um dieses Ziel zu erreichen. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltsausschuss hat in seiner 108. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11414 zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 125. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11414 zu empfehlen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 95. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11414 zu empfehlen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 99. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS

Drucksache 18/12841 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/11414 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss für Gesundheit Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 108. Sitzung am 22. März 2017 die Beratungen zum Antrag auf Drucksache 18/11414 aufgenommen. In seiner 113. Sitzung am 26. April 2017 hat er die Beratungen fortgesetzt und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung fand in der 119. Sitzung am 31. Mai 2017 statt. Als sachverständige Organisationen waren eingeladen: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW), Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG), Deutsche Stiftung Patientenschutz, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Deutscher Pflegerat e. V. (DPR), Deutscher Verband der Leitungskräfte von Alten- und Behinderteneinrichtungen e. V. (DVLAB), Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip), GKV-Spitzenverband, Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V., ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). Als Einzelsachverständiger war Prof. Dr. Stefan Greß eingeladen. Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen der Sachverständigen wird Bezug genommen. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 120. Sitzung am 21. Juni 2017 seine Beratungen zum Antrag auf Drucksache 18/11414 gemeinsam mit der Beratung des Gesetzentwurfs Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz PflBRefG) auf Drucksache 18/7823 fortgesetzt und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE., den Antrag auf Drucksache 18/11414 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, das Gesetz sei ein Kompromiss zwischen Generalistik und spezialisierter Ausbildung. Man habe einen politischen Kompromiss erzielt, der von hoher Fachlichkeit getragen sei. Dieses Gesetz gebe die richtige Richtung vor und spiegle die Differenziertheit der Lebenssituationen und des Arbeitsmarktes. Es sei mit großer Transparenz unter Beteiligung aller Betroffenen zustande gekommen und erhalte die größtmögliche Entscheidungsfreiheit für die Auszubildenden. Nach zwei Jahren Generalistik hätten die Auszubildenden dann die Möglichkeit, sich zu verändern. Sie könnten sich neben der Generalistik für die Altenpflege und die Kinderkrankenpflege entscheiden, so dass diese Spezialisierungen erhalten blieben. Letztlich würden also die Auszubildenden selbst entscheiden, welches Modell sich am Arbeitsmarkt durchsetzen werde. Von einer Generalistik durch die Hintertür könne also nicht gesprochen werden. Wichtig sei gewesen, alle für die Ausbildung relevanten Institutionen einzubinden, so dass auch in Zukunft alle Jugendlichen die Chance hätten, einen Pflegeberuf zu erlernen. Zudem sei es gelungen, das Mitspracherecht des Parlaments bei der Prüfungsverordnung durchzusetzen. Nicht glücklich sei man allerdings darüber, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch nicht vorliege. Zur Bezahlung der Pflegekräfte hieß es, es sei nicht Aufgabe des Gesetzgebers, diese zu regeln, sondern der Tarifpartner. Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang die flächendeckende Abschaffung des Schulgeldes. Die Fraktion der SPD erklärte, durch das Pflegeberufereformgesetz erfolge die längst überfällige und dringend notwendige Neuausrichtung der Pflegeberufe und werde die Generalistik als Regelausbildung für alle eingeführt. Durch die Zusammenlegung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung mit der Ausbildung in der Altenpflege reagiere man auf die sich ändernden Pflegesettings und stelle die Berufsausbildung breiter auf. Damit erhalte der Pflegeberuf mehr Attraktivität. Die akademische Ausbildung werde in die Regelausbildung überführt und durch die Abschaffung des Schulgeldes bundesweit kostenfrei. Damit sei die Altenpflege EU-konform. Für eine Übergangszeit von sechs Jahren werde es in der Altenpflege und der Kinderkrankenpflege als Wahloption und als Ausnahme zur generalistischen Regelausbildung die spezialisierte Ausbildung im 3. Ausbildungsjahr geben. Die allgemeine Krankenpflege sei dagegen vollständig generalistisch angelegt. Man gehe davon aus, dass sich die Auszubildenden überwiegend für die generalistische Ausbildung entscheiden würden, da sie den Einsatz in allen Pflegebereichen ermögliche. Durch die Wahloption im 3. Ausbildungsjahr, die langen Übergangs- und

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/12841 Bestandsschutzfristen sowie durch den Start der neuen Ausbildung im Jahr 2020 hätten Schulen und Ausbildungsträger ausreichend Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen. Die SPD gehe davon aus, dass die Ausbildungsund Prüfungsordnung dem Bundestag zeitnah zugeleitet werde und der Ausbildungsstart im Jahr 2020 nicht gefährdet sei. Die generalistische Pflegeausbildung sei im Interesse der Patientinnen und Patienten und deren Sicherheit. Deshalb werde man dafür Sorge tragen, dass sie eine höhere materielle und immaterielle Wertschätzung sowohl stationär als auch ambulant sowie über alle Phasen der Pflege und in allen Bereichen, in den Pfleg eine Rolle spiele, erfahre. Die Fraktion DIE LINKE. bezeichnete die Reform als ein Desaster. Sie sei ausschließlich ein politischer Kompromiss und nicht fachlich begründet. Die neue Ausbildung beginne zwei Jahre später, werde unübersichtlicher und organisatorisch schwerer umsetzbar. Die Qualität der Ausbildung werde nicht erhöht, was insbesondere die Alten- und die Kinderkrankenpflege zu spüren bekämen. Die Ausbildungsinhalte seien unklar, da die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen noch nicht einmal als Entwurf vorlägen, obwohl die Bundesregierung öffentlich zugesagt habe, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einen Entwurf vorzulegen. Wenn die neuen Ausbildungslehrgänge nach sechs Jahren ausgewertet werden sollten, sei keine wissenschaftliche Auswertung geplant, sondern lediglich eine zahlenmäßige Erfassung. Eine fundierte wissenschaftliche Evaluation sei aber wichtig, um eine Einschätzung der Ausbildungsqualität, auch für die Generalistik, zu ermöglichen. Zudem werde suggeriert, dass die Generalistik zu einer besseren Bezahlung der Altenpfleger führen würde. Unerwähnt bleibe aber, dass sie auch eine deutliche Verschlechterung der Bezahlung in der Krankenpflege nach sich ziehen könne. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass sich viele Fachleute mit guten Argumenten gegen eine generalistische Pflegeausbildung ausgesprochen hätten. Das Pflegeberufereformgesetz sei ein fauler Kompromiss, der weder die Befürworter noch die Unterstützer einer generalistischen Ausbildung zufrieden stelle. Dass durch die Reform die Attraktivität insbesondere des Altenpflegeberufs gesteigert werde, die Bezahlung besser werde oder die Arbeitsplätze attraktiver würden, seien bloße Ankündigungen, die das Gesetz nicht realisieren könne, da die Bezahlung oder die Ausgestaltung des Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber und nicht von der Ausbildung abhänge. Der Gesetzentwurf enthalte Unklarheiten, die in einer zweiten Anhörung hätten geklärt werden müssen. Es sei unklar, wie die Ausbildung an den Schulen organisiert oder wie die Ausbildung zum Pflegehelfer oder -assistenten geregelt werde. Es existiere auch kein echtes Wahlrecht, das den Wechsel in alle Fachrichtungen ermögliche. Aus den genannten Gründen sei das Gesetz nicht zustimmungsfähig. Durch den Abschluss des Antrages Eine Lobby für die Pflege weise die Fraktion darauf hin, dass bei der Pflege nicht nur die Ausbildung im Argen liege. Es brauche eine bessere Personalausstattung, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Mitspracherechte für Pflegekräfte in den Gremien des Pflege- und Gesundheitssystems. Berlin, den 21. Juni 2017 Elisabeth Scharfenberg Berichterstatterin

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