Beschlussempfehlung und Bericht
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- Irmgard Lange
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 17/648 Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Schutz vor Kündigungen wegen eines unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/649 Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1986 Ungerechtigkeiten bei Bagatellkündigungen korrigieren Pflicht zur Abmahnung einführen A. Problem AlledreiInitiativenwendensichgegendieKündigungspraxisbeisogenannten BagatelldeliktenvonBeschäftigten.Dabeiherrscherechtlichdas Null-Toleranz- Prinzip.WegenDelikten,wiez.B.demEinlösenvonPfandbonsimWertvon 1,30Euro,demVerzehreinesStückKuchensodereinesbelegtenBrotesseien sogarfristlosekündigungenvondenarbeitsgerichtenbestätigtworden.dies werdehäufigmiteinemirreparablenvertrauensverlustdesarbeitgebersbegründet.diesepraxiswerdeaberzunehmendvonderöffentlichkeitnichtmehrverstanden und nicht mehr akzeptiert.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AlsGegenmaßnahmeschlagenalledreiFraktioneneineAusweitungdesKündigungsschutzesvor.InderRegelmüsseeinerverhaltensbedingtenKündigung eineabmahnungvorausgehen auchbeifehlverhaltengegendieeigentumsundvermögensverhältnissedesarbeitgebers,sofernderwirtschaftlicheschaden daraus gering bleibe. B. Lösung Zu Buchstabe a AblehnungdesGesetzentwurfsaufDrucksache17/648mitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktion DIE LINKE. Zu Buchstabe b AblehnungdesGesetzentwurfsaufDrucksache17/649mitdenStimmen derfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktion DIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN. Zu Buchstabe c AblehnungdesAntragsaufDrucksache17/1986mitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPD und DIE LINKE. C. Alternativen Annahme der Gesetzentwürfe und bzw. oder des Antrags. D. Kosten Kostenüberlegungen wurden nicht angestellt.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4281 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/648 abzulehnen, b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/649 abzulehnen, c) den Antrag auf Drucksache 17/1986 abzulehnen. Berlin, den 15. Dezember 2010 Der Ausschuss für Arbeit und Soziales Katja Kipping Vorsitzende Dr. Heinrich L. Kolb Berichterstatter
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht des Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb I.Überweisung 1.Überweisung DerGesetzentwurfaufDrucksache17/648istinder 21.SitzungdesDeutschenBundestagesam9.Februar2010 andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatungundandenrechtsausschuss,denausschuss fürwirtschaftundtechnologiesowiedenausschussfürbildung,forschungundtechnikfolgenabschätzungzurmitberatung überwiesen worden. DerGesetzentwurfaufDrucksache17/649istinder 21.SitzungdesDeutschenBundestagesam9.Februar2010 andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatungundandenrechtsausschusszurmitberatung überwiesen worden. DerAntragaufDrucksache17/1986istinder46.Sitzung desdeutschenbundestagesam10.juni2010andenausschussfürarbeitundsozialeszurfederführendenberatung undandenrechtsausschusszurmitberatungüberwiesen worden. 2. Voten der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a DerRechtsausschuss,derAusschussfürWirtschaftund TechnologiesowiederAusschussfürBildung,Forschung undtechnikfolgenabschätzunghabendengesetzentwurf aufdrucksache17/648inihrensitzungenam15.dezember 2010beratenunddemDeutschenBundestaggleichlautend mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpunddie LINKE.gegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen. Zu Buchstabe b DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/649inseinerSitzungam15.Dezember2010beratenundmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUund FDPgegendieStimmenderFraktionDIELINKE.bei StimmenthaltungderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/ DIEGRÜNENdemDeutschenBundestagdieAblehnung der Vorlage empfohlen. Zu Buchstabe c DerRechtsausschusshatdenAntragaufDrucksache17/ 1986inseinerSitzungam15.Dezember2010beratenund demdeutschenbundestagmitdenstimmenderfraktionen dercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.dieAblehnungderVorlage empfohlen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a BeiBagatelldeliktenvonArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernherrschtderzeitnachDarlegungderSPD-Fraktion rechtlichdas Null-Toleranz-Prinzip :DerVerzehrauchnur einesbrötchensdesarbeitgeberskönnedenarbeitsplatz kosten.entsprechendegerichtsentscheidungen,indenen überwiegendsogarfristlosekündigungenanerkanntworden seien,hätteninderöffentlichkeitbreitesunverständnishervorgerufen.zumverhängnisseiendenbetroffenenarbeitnehmernetwadreikiwis,zweigebratenefischeoderzwei PfandbonsimGesamtwertvon1,30Eurogeworden.Die eigenmächtigeaneignungvoneigentumdesarbeitgebers reichenachderzeitigerrechtslageungeachtetdeswertes regelmäßigaus,umarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer vordietürzusetzen.dasbundesarbeitsgericht (BAG)habe seit1984,alsesüberdieentnahmeunddenanschließenden VerzehreinesStücksBienenstichauseinerVerkaufstheke durcheinethekenkraftzuentscheidenhatte,indiesemund invergleichbarenfällenimmerwiedereinekündigungals rechtmäßigangesehen.diesesrechtsverständniswidersprecheaberdemgedankenvon 1desKündigungsschutzgesetzes (KSchG)und 626desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB),MindestanforderungenandieNachvollziehbarkeit einerkündigungsabsichtzuverlangen.dieabwägungim EinzelfallgeheregelmäßigzugunstenderInteressendes kündigendenarbeitgebersaus.daskündigungsschutzrecht kennedemgegenüberabernormalerweisebeifehlverhalten dasprinzipderzweitenchance.dieherrschendearbeitsrechtlichebeurteilungvonbagatelldeliktenseiumsowenigernachvollziehbar,alsdemarbeitgeberinderregelsogar erlaubtwerde,aufdaseinhaltenderkündigungsfristenzu verzichten. Umdaszuändern,willdieSPD-FraktiondieVoraussetzungenfürKündigungenwegenBagatelldeliktenverengen,den KündigungsschutzfürdieBeschäftigtendamiterweitern. KlarstellungenimRahmenvon 1KSchGund 626BGB, wonachauchbeideliktenmitnurgeringemwirtschaftlichemschadenbeimerstenmalinderregelnureineabmahnungausgesprochenwerdendürfe,verschüfensinnund ZweckdesKündigungsschutzesbesserGeltungundbeseitigtenWertungswidersprüchezuanderenRechtsgebieten. BeieinereinmaligenVertragsverletzungsprechedieVermutungdafür,dassdasgestörteVertrauenwiederhergestellt werdenkönne.derunrechtsgehalteinergegeneigentumsodervermögensinteressendesarbeitgebersgerichteten HandlungwerdemitdieserÄnderungnichtinFragegestellt. Zu Buchstabe b SeitderEntscheidungdesBundesarbeitsgerichtes1984zum VerzehreinesStücksBienenstichdurcheineVerkäuferinhat sichnachdarlegungderinitiatoreneinerechtsprechungs- praxisimarbeitsrechtentwickelt,dieeinenull-toleranz- PolitikbeiDeliktenzuLastendesArbeitgebersverfolge freinachdemmotto Werklaut,derfliegt,wereinmallügt, demglaubtmannicht.soseienz.b.derdiebstahlvonkäseimwertvon1,99euroimgeschäftdesarbeitgebers,die MitnahmeunverkäuflicherWareoderdasTrinkeneinesKaffeesimWertvon0,20EuroalswichtigeKündigungsgründe durchdierechtsprechunganerkanntworden.unterdem DeckmanteldesirreparablenVertrauensverlusteswürden dabeizumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründensämtlichesozialenfolgeneinerkündigungfürdenarbeitnehmermissachtet.dabeimüssederar-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4281 beitgebervielfachnichteinmalmehreinesolchehandlung desarbeitnehmersbeweisen.esreicheaus,wenndemgericht ein dringender Verdacht präsentiert werde. AlsÄnderungschlägtdieFraktionDIELINKE.vor,das Kündigungsschutzgesetzzuergänzen.DanachsollenKündigungenaufgrundvonEigentums-undVermögensdelikten desarbeitnehmers,diesichnuraufgeringwertigegegenständebeziehen,ohnevorherigeabmahnungnichtgerechtfertigtsein.diekündigungaufgrunddesverdachtseiner PflichtverletzungdurchdenArbeitnehmerwirdausgeschlossen.DarüberhinaussollenentsprechendeRegelungen fürdasbürgerlichegesetzbuchunddasberufsbildungsgesetz getroffen werden. Zu Buchstabe c DieAntragstellerverweisenebenfallsaufmehrerespektakuläreFälle,indenenArbeitnehmerinnenundArbeitnehmern wegendeliktenmitgeringemmateriellemwertgekündigt wordenist.inzahlreichenfällenhättenarbeitsgerichtebis hinzumbundesarbeitsgerichtseitdemsog.bienenstichfall diesekündigungenfürrechtenserklärt.diemeistenbürgerinnenundbürgerempfändendieseurteileaberalsungerecht.dieaußerordentlichekündigungseidurcheinzelfallbezogeneinteressenabwägunginbesonderemmaßevonder Rechtsprechunggeprägt.DieGrundlage,aufderdieArbeitsgerichteihrUrteilfällten,seiallerdingskorrekturbedürftig. SeiteinerEntscheidungdesBundesarbeitsgerichtesimJahr 1984 (demsogenanntenbienenstichfall)habesichbei vielenarbeitsgerichtendergrundsatzverfestigt,dereingriffinseigentumdesarbeitgebendenrechtfertigestetsdie außerordentlichekündigungohnevorherigeabmahnung. DieswerdemitdemgestörtenVertrauensverhältniszwischenArbeitnehmendenundArbeitgebendenbegründet,das auchdurcheineabmahnungnichtwiederhergestelltwerden könne. DasrechtswidrigeVerhaltenkönnejedochauchaufgrund vonunwissenheitodergedankenlosigkeitentstehen,vertrauenindenmeistenfällenauchwiederhergestelltwerden. EineAbmahnungbeieinereinmaligenVerfehlungseidaher ausreichend.durcheineabmahnungwerdedemarbeitnehmendenaufgezeigt,dassseinverhaltendiegrenzendesvon demarbeitgebendentolerierbarenüberschrittenhabe.mit einergesetzlichenpflichtzurabmahnungbeiverhaltensbedingtenkündigungenwürdemehrrechtssicherheitfüralle beteiligten Parteien hergestellt. III.Öffentliche Anhörung von Sachverständigen DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdieBeratungder GesetzentwürfeaufDrucksachen17/648und17/649in seiner21.sitzungam9.juni2010aufgenommenunddie DurchführungeineröffentlichenAnhörungvonSachverständigenbeschlossen.DieBeratungenüberdenAntragauf Drucksache17/1986wurdenvomAusschussinseiner 22.Sitzungam16.Juni2010aufgenommenundebenfalls dieöffentlicheanhörungvonsachverständigenbeschlossen. Diese fand in der 24. Sitzung am 28. Juni 2010 statt. DieTeilnehmerderAnhörunghabenschriftlicheStellungnahmenabgegeben,dieinderAusschussdrucksache 17(11)211 zusammengefasst sind. FolgendeVerbände,InstitutionenundEinzelsachverständige haben an der Anhörung teilgenommen: Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) BundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA) Handelsverband Deutschland (HDE) Bundesrechtsanwaltskammer BundderRichterinnenundRichterderArbeitsgerichtsbarkeit Prof. Dr. Gregor Thüsing Achim Klueß Benedikt Hopmann Prof. Dr. Klaus Dörre. DerDeutscheGewerkschaftsbund (DGB)forderteinegesetzlicheRegelung,mitderfürverhaltensbedingteKündigungsgründeinderRegeleineAbmahnungfestgelegtwird. Darüberhinausseiesrichtig,Verdachtskündigungengrundsätzlichauszuschließen.InBezugaufdiesog.BagatellkündigungenseidurchdieEntscheidungdesBundesarbeitsgerichtsimFall Emmely inzwischenglücklicherweise Rechtsklarheithergestellt.InsbesondereseidieklareAussageinderPressemitteilungdesGerichtszubegrüßen,dassein hohesmaßanvertrauen,dasdurcheinelange,störungsfreie Beschäftigungaufgebautwordensei,durcheinePflichtverletzungmitwirtschaftlichgeringerSchädigungdesArbeitgebersnichtvollständigzerstörtwerdenkönne.Dasnähre diehoffnung,dasssichdiebisherigepauschaleundübermäßigrigoroserechtsprechungderarbeitsgerichteinzukunft nicht mehr halten lasse. DieBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände (BDA)hältbeideGesetzentwürfefürüberflüssig.Die geltenderechtslagereicheaus,ummissbräuchlichekündigungenzuverhindern.außerdemwerdemitunbestimmten RechtsbegriffenneueRechtsunsicherheitgeschaffen.Die Initiatorenbeachtetennicht,dassVertrauenindieRedlichkeitdesVertragspartnersdieGrundlagejedesArbeitsverhältnissessei.VerhaltensbedingteKündigungenseienfür ArbeitgeberundArbeitnehmerstetseintieferEinschnitt. RechtsmissbrauchwerdedurchdieRechtsprechungwirkungsvollverhindert.DaherseieineNeuregelungdes RechtsderverhaltensbedingtenKündigungnichtgeboten. EinesolcheNeuregelungseimitgroßenRisikenundGefahrenverbunden.EsbestehediegroßeGefahr,dasseinesolche gesetzlicheneuregelungrechtsunklarheitschaffenundvielfältigeneuerechtsfragenhervorrufenwürde.dasdeutsche ArbeitsrechtbenötigeeinegrundsätzlicheReform,aberkeineFlickschustereibeiverhaltensbedingtenKündigungen. DasgeltebesondersbeiEigentums-undVermögensdelikten zu Lasten des Arbeitgebers. DieHandelsverbandDeutschland (HDE)lehntdieErweiterungdesKündigungsschutzesderArbeitnehmerbei Bagatellvermögensdelikten entschiedenab.dierechtsprechungdesbundesarbeitsgerichtszukündigungenwegen VermögensdeliktenvonArbeitnehmernzulastenderArbeitgeberführezuinteressengerechtenErgebnissendurcheine einzelfallbezogenebetrachtung.insgesamtmüssefestgehaltenwerden,dassdurchdieständigerechtsprechungdes BundesarbeitsgerichtszudiesemThemenkomplexnachwie
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vordasvertrauensverhältniszwischenarbeitgeberundarbeitnehmerimvordergrundstehe.esgebekeinenrechtlichenautomatismus,wonachnacheinerverletzungvongeringwertigeneigentums-odervermögensinteressendes ArbeitgebersstetseineKündigungdieFolgeseinmüsse. Manmüsseauchbedenken,dassVermögensdeliktezulasten derarbeitgeberjahrfürjahrschädeninmilliardenhöheverursachten.vonbagatellenkönnedanichtmehrdierede sein. DieBundesrechtsanwaltskammerlehntdenGesetzentwurfderSPD-FraktionwieauchdenGesetzentwurfder FraktionDIELINKEab.DerpauschaleHinweis: Gestörtes Vertrauenkannwiederhergestelltwerden überzeugeinder Praxisnicht.Darüberhinausgewährleistediebisherige,bis insdetailausdifferenzierterechtsprechungschonjetztdie notwendige Regelungs- und Kontrolldichte. DerBundderRichterinnenundRichterderArbeitsgerichtsbarkeitlehntdieGesetzentwürfeab.Beidewürden dierechtslagewederfürarbeitgebernochfürarbeitnehmerverbessern.unteranderemseidienotwendigkeit,eine eigenständigelegaldefinitionderabmahnungfestzulegen wieimentwurfderspd-fraktionvorgesehen nichterkennbar.daserforderniseinerabmahnungwerdeausdem inden 281,314Absatz2BGBkonkretisiertenÜbermaßverbotabgeleitet.AuchseidieAbmahnungnichtdaseinzige milderemittel,dasvoreinerkündigungvomarbeitgeber eingesetztwerdenkönne.zudemtreffenachgeltendem RechtdasArbeitsgerichtdieletzteEntscheidungüberdie ZumutbarkeiteinerWeiterbeschäftigungfürdenArbeitgeber.DerdabeizubeachtendeSpielraumreichevielweiterals im Gesetzentwurf vorgesehen. DerSachverständigeProf.Dr.GregorThüsingnenntdagegendenStatusquoüberzeugend.InsgesamtwerdebeiBetrachtungentsprechenderUrteiledeutlich,dassderEntwurf einesgesetzeszurerweiterungdeskündigungsschutzesder ArbeitnehmerundArbeitnehmerinnenspätestensseitder EntscheidungdesBAGvom10.Juni2010seineBerechtigungverlorenhabe.InderVorstellung,dassderDiebstahl geringwertigersachenregelmäßigdasvertrauendesarbeitgebersnichtentfallenlasse,wärenohnehinsystemwidrige Friktionenabsehbargewesen.DerweitergehendeEntwurf derfraktiondielinke.würdeohnehinein Sonderrecht Bagatelldiebstahl imrahmenderaußerordentlichenund ordentlichenkündigungschaffen,dasmitdenübrigenwertungendesarbeitsrechtsgänzlichunvereinbarwäre.der GesetzgebersolleesdaherbeidemBisherigenbelassenund auf eine ausgewogene Rechtsprechung vertrauen. DerSachverständigeAchimKlueßbegrüßt,dassalledrei InitiativeneineÄnderungderRechtsprechungherbeiführen wollten.dasscheinemitdemurteildesbundesarbeitsgerichtesvomjuni2010imfall Emmely inzwischengelungen.dasganzeausmaßderänderungkönnemanabererst mitvorliegenderurteilsbegründungabsehen.einegesetzesänderungseidahernichtzwangsläufigüberholt.dievorangegangeneöffentlichediskussiondiesesfallshabebereitseinumdenkengezeigt.beiderverdachtskündigunghabesichdiepraxisbereitsgeändert;etwahinsichtlichder BeamtenhabedasBundesverwaltungsgerichtdieEntlassung nuraufgrundeinesverdachtsabgelehnt.einegesetzesänderungwerdehierauchzueineranpassungderrechtsprechungderverwaltungsgerichteführen.sofernbeigericht mitzweierleimaßgemessenwerde,jenachdem,objemand PutzfrauoderGeschäftsführersei,sprichtderSachverständigevoneinerLegitimationskrisederRechtsprechungund führtbeispielhafteineentscheidungdesbundesgerichtshofs an,wonachdiekündigungeinesvorstandsmitgliedsunwirksamgewesensei,dasnebenetlichendeliktensogardie eigenehaushaltshilfedemunternehmeninrechnunggestellthabe.außerdementkräftetdersachverständigedie KritikandenGesetzesinitiativen,eineInteressenabwägung derarbeitsgerichtezugunstenderarbeitgeberbeieigentumsdeliktenseiempirischnichtbelegt.nureinknappes Dutzendvonrund150arbeitsgerichtlichenEntscheidungen habeausweislichderdatenbankjurisineinemsolchenfall diewirksamkeiteineraußerordentlichenkündigungverneint.inallendreiinitiativenwerdealsozurechthervorgehoben,dassinderrechtsprechungspraxiskaumnochabweichende Urteile zu finden seien. DerSachverständigeBenediktHopmannsprichtvon einemsignaldesbundesarbeitsgerichtsinderentscheidung zumfallderkassiererin Emmely.MitseinemUrteilhabe dasgerichtdiebisherigerechtsprechungzueigentumsodervermögensdeliktenvonarbeitnehmernkorrigieren wollen.dievorliegendengesetzesinitiativenseienselbst dannsinnvoll,wenndasbundesarbeitsgerichtzumteiloder vollständigaufdiepositionendervorliegendengesetzesinitiativeneinschwenkensollte.dreh-undangelpunktder KritikanderbisherigenRechtsprechungundeinesdaraus herzuleitendenbesserenrechtsmüssediepraxissein,mit derdiegerichtebisherdieinteressenabwägungvorgenommenhätten.dieseinteressenabwägungwerdebishereinseitigvorgenommen,sodassdiegrundrechtedesgekündigten verletztwordenseien.dieinteressenpositionendesarbeitgeberswürdenbeieinemnurgeringfügigenwirtschaftlichen Schadenüberzeichnet,dieInteressenpositionendesGekündigtenallenfallsbenannt,aberseltenundnieangemessen gewichtet.dergesetzentwurfderfraktiondielinke. schlageeineregelungohneausnahmenvor.damitstelle sichnichtdiefrage,inwelchenausnahmefällenselbstbei geringstemwirtschaftlichemschadenohnevorherigeabmahnunggekündigtwerdendürfe.angesichtsderherausragendenbedeutung,diediebelangedesgekündigtenarbeitnehmersbeiderregelungdeskündigungsschutzeshätten, seiesangemessen,infällenvoneigentums-undvermögensdeliktenmitgeringemwirtschaftlichemschadenohne Ausnahme zunächst eine Abmahnung ausreichen zu lassen. DerSachverständigeProf.Dr.KlausDörreerinnertdaran, dassurteilezusogenanntenbagatellkündigungeninjüngsterzeitöffentlicheaufmerksamkeiterregthätten.daserkläre sichnebenderbrisanzdeseinzelfallsausproblematischen EntwicklungenamArbeitsmarkt.InDeutschlandseiwährendderzurückliegendenDekadeeinSektormitprekären Beschäftigungsverhältnissenentstanden,inwelchemsich andereregulierungsformenvonsozial-undarbeitsbeziehungendurchgesetzthättenalsindendurchtarifverträge undmitbestimmunggeschütztensektoren.studienzubetriebenohnebetriebsratsprächenz.b.voneinemklima, dasdurch RepressionundAngst zucharakterisierensei. EinProblemliegedarin,dassdiesesozialeRealitäthäufigim Verborgenenbleibe.Bagatellkündigungenmüsstenauchvor diesemhintergrundgesehenwerden.eshandelesichkeineswegsausschließlichumeinrechtsproblem.vonurteilen zubagatelldeliktengingen auchweilsiebislanghäufigzu-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/4281 gunstenderarbeitgeberausfielen höchstproblematische SignalefürgroßeBereichederArbeitsweltaus.Dasseiner Verkäuferin,diesichübervieleJahreinihremBerufbewährt habe,wegeneinesdelikts,dessenökonomischerschaden sichinwenigencentausdrückenlasse,gekündigtwerden könne,werdeinweitenteilenderöffentlichkeitalsgrobe VerletzungbasalerGerechtigkeitsprinzipienwahrgenommen.IndenvorliegendenGesetzgebungsinitiativenwerde dasrechtsdeliktalssolchesauchnichtbestritten.eswerde jedochbezweifelt,dassesdasvertrauensverhältniszwischenarbeitgeberundarbeitnehmerinjedemfallirreversibelzerstöre.ausdiesemgrundschlügenallegenannten InitiativeneineAbmahnpflichtbeiBagatelldeliktenvor.Eine solcheinitiativeseigrundsätzlichsinnvollundgeradezu überfällig. WeitereEinzelheitenkönnenderAusschussdrucksache 17(11)211sowiedemWortprotokollder24.Sitzungentnommen werden. IV.Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu Buchstabe a DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/648inseiner43.Sitzungam 15.Dezember2010abschließendberatenunddemDeutschenBundestagmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen. Zu Buchstabe b DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenGesetzentwurfaufDrucksache17/649inseiner43.Sitzungam 15.Dezember2010abschließendberatenunddemDeutschenBundestagmitdenStimmenderFraktionenderCDU/ CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionDIELINKE. beistimmenthaltungderfraktionenspdundbündnis90/ DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen. Zu Buchstabe c DerAusschussfürArbeitundSozialeshatdenAntragauf Drucksache17/1986inseiner43.Sitzungam15.Dezember 2010abschließendberatenunddemDeutschenBundestag mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünen beistimmenthaltungderfraktionenspdunddielinke. die Ablehnung empfohlen. DieFraktionderCDU/CSUlehntealledreiInitiativenals unnötigab.mitderpräsidentindesbundesarbeitsgerichts seirichtigerweisefestzustellen,dasseskeinebagatellengebeunddasssichjederfragenlassenmüsse,wievielersich dennausdereigenentaschenehmenlassenwürde,bevorer reagiere.zurechthabediepräsidentindesbundesarbeitsgerichtsauchdanachgefragt,wiemanalsmitarbeiter eigentlichzudereigenmächtigkeitkomme,ungefragtmaultaschenmitzunehmenodereineklopapierrolleoderstapelweisepapierausdembüro,undzutreffendgeschlussfolgert, dassdiesetwasmitfehlendemanstand,aberauchmitunerfülltenerwartungenzutunhabe.dieeinführungeinerabmahnpflichtunddesverbotsderverdachtskündigungist nachauffassungderfraktionjedenfallsnichtsinnvoll,da dieserbereichbereitssinnvollgeregeltsei.darüberhinaus werdedienotwendigerechtssicherheitdurchdiebewährte undpraxisgerechterechtsprechungsichergestellt.beieigentumsdeliktenamarbeitsplatzsei andersalsvonden OppositionsfraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENbehauptet völligklar,waserlaubtsei. WennesumdieeigeneExistenzgehe,habeesdereinzelne ArbeitnehmerselbstinderHand,ebennichtzustehlenoder zuunterschlagen.manhabezudemkritikanderhandwerklichen Qualität der vorliegenden Entwürfe. DieFraktionderSPDforderte,dieWillkürzubegrenzen undrechtsklarheitzuschaffen,umkündigungenvonarbeitnehmernundarbeitnehmerinnenwegenbagatelldeliktenzuverhindern.dasgesamtezivilrechtwerdevom Grundsatzbeherrscht,bevordieKündigungergehenkönne, zunächsteineabmahnungauszusprechen.mitdemerforderniseinerabmahnung,die inderregel ausgesprochen werdenmüsse,würdeneineangemesseneinteressenabwägungunddasultima-ratio-prinzipeinerkündigunggesetzlichgefasst.dierechtsprechunghabesichseitdereinbringungdesgesetzentwurfszumpositivenverändert.inzwischengebeesnichtnurdieentscheidungzumfallder Kassiererin Emmely.AnlassderGesetzesinitiativeseien u.a.diedeutlichenunterschiedezwischenderbehandlung voneigentumsdeliktenvonführungskräfteneinerseitsund kleineren Mitarbeiternandererseitsgewesen.Undauch dasstrafrechtseiindiesenfragenerheblichgroßzügigerals dasarbeitsrecht.zudeninhaltendesantragsderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENsehemandurchausÜbereinstimmungen.GegenüberdemEntwurfderFraktionDIE LINKE. habe man stärkere Vorbehalte. DieFraktionderFDPführteaus,dassesbeiBagatellkündigungenletztlichumdiePrognoseüberdiekünftigeZusammenarbeitmiteinemMitarbeitergehe.Vertrauenseidie BasisjedesArbeitsverhältnisses.Daherkönnemanmitder ständigenrechtsprechungzudiesemthemagutleben;denn sienehmeeineabwägungderinteressenvor.insgesamt sehediefraktionderfdpkeinenreformbedarf.manlehne daher alle drei Vorlagen ab. DieFraktionDIELINKE.forderteKlarstellungein.Essei unklar,wodiegrenzezumbagatelldeliktgezogenwerde. Klarseiaber,dassmaninDeutschlandwegeneinerBulette seinenarbeitsplatzverlierenkönne.manchesverhaltensei unverständlichrigidegeahndetworden.undandersalsvon denanderenfraktionenaufgenommen,entsprächenauch VerdachtskündigungenoftnichtdemRechtsempfindender Bevölkerung.AuchdabeimüssedieRechtsstellungderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerverbessertwerden;denn werersteinmalseinenarbeitsplatzverlorenhabe,bleibe meistdraußen.derbeschäftigteseigezwungen,vorgericht zuziehen.daherwerbemanumzustimmungzumgesetzentwurfderfraktiondielinke.derantragderfraktion derspdgehedagegennichtweitgenug;insbesonderebleibe diemöglichkeitderverdachtskündigungnachwievorbestehen.miteinigenpositionendesantragsderfraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENkönnemansicheinverstanden erklären,allerdingsbleibeauchhierdieverdachtskündigung erhalten. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENforderte,eine AbmahnpflichtvoreinerKündigungeinzuführen auchbei FehlverhaltengegenüberKundenundKollegen.BeiBaga-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tellkündigungengeheesschließlichumeinengeringenwirtschaftlichenschadenfürdenarbeitgeber,abereinensehr großenschadenfürdenbeschäftigten.zudemseiesinbetriebenoftmalsnichtklar,waserlaubtseiundwasnicht.eine AbmahnungwürdedazurKlärungführen.DemEntwurfder FraktionDIELINKE.könnemanwegenderRegelungzur Verdachtskündigungnichtzustimmen.Siegehezuweit.Mit dementwurfderfraktionderspdsehediefraktiongrößere Übereinstimmung. Berlin, den 15. Dezember 2010 Dr. Heinrich L. Kolb Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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MehrAnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrSchutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern Risiken der Altersarmut verringern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1116 17. Wahlperiode 18. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
MehrStaatsangehörigkeitsrecht modernisieren Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7654 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9199 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3355 Entwurf
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/8001
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6644 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12174 16. Wahlperiode 05. 03. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Hirsch, Klaus Ernst, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Dr. Lukrezia Joachimsen,
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5907 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel, Claudia Roth (Augsburg), Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14216 17. Wahlperiode 26. 06. 2013 Bericht * des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13057, 17/13429 Entwurf eines
MehrZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,
Mehrder Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7339 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8161 17. Wahlperiode 14. 12. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Tabea Rößner, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13248 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Caren Lay, Jens Petermann, Richard Pitterle, Alexander Süßmair,
MehrMinijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7386 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5819 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5097 Entwurf
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12548 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Arfst Wagner (Schleswig),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13967 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13103 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrmussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun
MehrEnde-zu-Ende-Verbindungwiederzusammengefügtwerden.PraktizierteNetzneutralitätistaufdieseArtundWeisezurBedingungfürdenfreienTransport
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3688 17. Wahlperiode 10. 11. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Katja Dörner, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Ingrid
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2022 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Herbert Behrens, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10401 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
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Mehrder Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14737 17. Wahlperiode 11. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Tom Koenigs, Hans-Christian Ströbele, weiterer
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland und Polen Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in Europa
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6145 17. Wahlperiode 09. 06. 2011 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutschland und Polen Verantwortung aus der Geschichte, Zukunft in
MehrUmsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
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