Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
|
|
- Evagret Schubert
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Bericht * des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/13057, 17/13429 Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken b) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/6482 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6483 Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen d) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Renate Künast, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12620 Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens * Die Beschlussempfehlung wurde gesondert auf Drucksache 17/14192 verteilt.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Ansgar Heveling, Dr. Patrick Sensburg, Marco Wanderwitz, Marianne Schieder (Schwandorf), Stephan Thomae, Halina Wawzyniak, Jens Petermann, Ingrid Hönlinger und Jerzy Montag I.Überweisung Zu Buchstabe a DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksachen 17/13057,17/13429inseiner234.Sitzungam18.April 2013beratenundandenRechtsausschusszurfederführendenBeratungsowieandenAusschussfürWirtschaftund Technologie,denAusschussfürErnährung,Landwirtschaft undverbraucherschutzunddenausschussfürkulturund Medien zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksache 17/6482inseiner234.Sitzungam18.April2013beraten undandenrechtsausschusszurfederführendenberatung sowieandenausschussfürwirtschaftundtechnologie unddenausschussfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe c DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksache 17/6483inseiner143.Sitzungam24.November2011beratenundandenRechtsausschusszurfederführendenBeratungsowieandenAusschussfürWirtschaftundTechnologie,denAusschussfürErnährung,Landwirtschaftund VerbraucherschutzunddenAusschussfürKulturund Medien zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe d DerDeutscheBundestaghatdieVorlageaufDrucksache 17/12620inseiner234.Sitzungam18.April2013beraten undandenrechtsausschusszurfederführendenberatung sowieandenausschussfürwirtschaftundtechnologie, denausschussfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzunddenausschussfürkulturundmedienzur Mitberatung überwiesen. II.StellungnahmendermitberatendenAusschüsse Zu Buchstabe a DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie VorlageaufDrucksachen17/13057,17/13429inseiner 110.Sitzungam26.Juni2013beratenundempfiehltmit denstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegen diestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbei StimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.die AnnahmedesGesetzentwurfsinderausderBeschlussempfehlungersichtlichenFassung.DievorgeschlagenenÄnderungenentsprecheneinemÄnderungsantrag,dendie FraktionenderCDU/CSUundFDPindenRechtsausschuss eingebrachthabenunddessenannahmederausschussfür WirtschaftundTechnologiemitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.empfiehlt.DerAusschuss empfiehltmitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdp unddielinke.beistimmenthaltungderfraktionenspd undbündnis90/diegrünendieannahmederausder BeschlussempfehlungersichtlichenEntschließung,diedie FraktionenderCDU/CSUundFDPindenRechtsausschuss eingebracht haben. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatdieVorlageaufDrucksachen17/ 13057,17/13429inseiner97.Sitzungam26.Juni2013beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionen SPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionDIELINKE.dieAnnahmedesGesetzentwurfsinderausderBeschlussempfehlungersichtlichen Fassung.DievorgeschlagenenÄnderungenentsprechen einemänderungsantrag,dendiefraktionendercdu/csu undfdpindenrechtsausschusseingebrachthabenund dessenannahmederausschussfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionenspdundbündnis90/diegrünenbeistimmenthaltungderfraktiondielinke.empfiehlt.derausschussempfiehltmitdenstimmenderfraktionencdu/ CSU,FDPundDIELINKE.gegendieStimmenderFraktionderSPDbeiStimmenthaltungderFraktionBÜNDNIS 90/DIEGRÜNENdieAnnahmederausderBeschlussempfehlungersichtlichenEntschließung,diedieFraktionender CDU/CSUundFDPindenRechtsausschusseingebracht haben. DerAusschussfürKulturundMedienhatdieVorlageauf Drucksachen17/13057,17/13429inseiner91.Sitzungam 26.Juni2013beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.dieAnnahme desgesetzentwurfsinderausderbeschlussempfehlungersichtlichenfassung.dievorgeschlagenenänderungenentsprecheneinemänderungsantrag,dendiefraktionender CDU/CSUundFDPindenRechtsausschusseingebracht habenunddessenannahmederausschussfürkulturund MedienmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSU undfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPD unddielinke.empfiehlt.derausschussempfiehltmit denstimmenderfraktionencdu/csu,fdpunddie LINKE.beiStimmenthaltungderFraktionenSPDund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmederausder BeschlussempfehlungersichtlichenEntschließung,diedie FraktionenderCDU/CSUundFDPindenRechtsausschuss eingebrachthaben. Zu Buchstabe b DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie VorlageaufDrucksache17/6482inseiner110.Sitzungam
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Juni2013beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.dieAblehnung des Gesetzentwurfs. Zu Buchstabe c DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie VorlageaufDrucksache17/6483inseiner110.Sitzungam 26.Juni2013beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenCDU/CSU,FDPundBÜNDNIS90/DIE GRÜNENgegendieStimmenderFraktionDIELINKE.bei StimmenthaltungderFraktionderSPDdieAblehnungdes Gesetzentwurfs. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatdieVorlageaufDrucksache17/6482in seiner97.sitzungam26.juni2013beratenundempfiehlt mitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdp gegendiestimmenderfraktionenspd,dielinke.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAblehnungdesGesetzentwurfs. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatdieVorlageaufDrucksache17/6483in seiner97.sitzungam26.juni2013beratenundempfiehlt mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegendieStimmenderFraktionDIELINKE.beiStimmenthaltungderFraktionder SPD die Ablehnung des Gesetzentwurfs. DerAusschussfürKulturundMedienhatdieVorlageauf Drucksache17/6483inseiner91.Sitzungam26.Juni2013 beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionen CDU/CSU,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegen diestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktionderspddieablehnungdesgesetzentwurfs. Zu Buchstabe d DerAusschussfürWirtschaftundTechnologiehatdie VorlageaufDrucksache17/12620inseiner110.Sitzungam 26.Juni2013beratenundempfiehltmitdenStimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.dieAblehnung Gesetzentwurfs. DerAusschussfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzhatdieVorlageaufDrucksache17/12620 inseiner97.sitzungam26.juni2013beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuund FDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIE GRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDund DIE LINKE. die Ablehnung Gesetzentwurfs. DerAusschussfürKulturundMedienhatdieVorlageauf Drucksache17/12620inseiner91.Sitzungam26.Juni 2013beratenundempfiehltmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.dieAblehnungGesetzentwurfs. III.Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu den Buchstaben a bis d DerRechtsausschusshatdieVorlagenaufdenDrucksachen 17/13057,17/13429,17/6482,17/6483sowie17/12620in seiner125.sitzungam17.april2013anberatenundbeschlossen,dazueineöffentlicheanhörungdurchzuführen, dieerinseiner133.sitzungam15.mai2013durchgeführt hat.andieseranhörunghabenfolgendesachverständige teilgenommen: Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung, Forschungsstelle für Immobilienrecht Sebastian Bergau Constantin Film, München Prof. Dr. Joachim Bornkamm Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Vorsitzender I. Zivilsenat Lina EhrigVerbraucherzentrale Bundesverband e. V., Berlin, Referentin Telekommunikation, Post und Medien Frank-Michael Goebel Richter am Oberlandesgericht Koblenz Birgit HöltgenVerbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen Iwona HusemannVerbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen,GruppeVerbraucherrecht Dr. Mirko Möller, LL.M. Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Bernd Nauen Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.v., Rechtsanwalt, Berlin Prof. Dr. Boehmert & Boehmert Anwaltssozietät, Berlin, Rechtsanwalt, Jan Bernd Nordemann, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt fürgewerblichen Rechtsschutz Kirsten Pedd Bundesverband Deutscher Inkasso- Unternehmen (BDIU) e. V., Berlin Ralf PrehnBundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e. V., Vorsitzender des Arbeitskreises Wettbewerbs-undVerbraucherrecht,Berlin Christian SolmeckeRechtsanwalt, Köln Michael Weinreich Vorsitzender der Geschäftsführung der arvato infoscore GmbH und Mitglied des Vorstands der arvato AG, Baden-Baden Dr. Boris WitaVerbraucherzentrale Schleswig- Holstein e.v. HinsichtlichdesErgebnissesderAnhörungwirdaufdas Protokollder133.Sitzungam15.Mai2013mitdenanliegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZurBeratungderVorlagenlagendemRechtsausschuss mehrere Petitionen vor. Zu den Buchstaben c und d Inseiner139.Sitzungam12.Juni2013hatderRechtsausschussdieBeratungderVorlagenaufdenDrucksachen17/ 6483 sowie 17/12620 vertagt. Zu Buchstabe a DerRechtsausschusshatdieVorlageaufDrucksachen17/ 13057,17/13429inseiner142.Sitzungam26.Juni2013 abschließendberatenundempfiehltmitdenstimmender FraktionenderCDU/CSUundFDPgegendieStimmender FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionenSPDundDIELINKE.dieAnnahme desgesetzentwurfsinderausderbeschlussempfehlungersichtlichenfassung.dievorgeschlagenenänderungenentsprecheneinemänderungsantrag,dendiefraktionender CDU/CSUundFDPindenRechtsausschusseingebracht habenunddenderausschussmitdenstimmenderfraktionendercdu/csuundfdpgegendiestimmenderfraktionbündnis90/diegrünenbeistimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.angenommenhat.Der RechtsausschussempfiehltmitdenStimmenderFraktionen CDU/CSU,FDPundDIELINKE.beiStimmenthaltungder FraktionenSPDundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENdieAnnahmederausderBeschlussempfehlungersichtlichenEntschließung,diedieFraktionenderCDU/CSUundFDPin den Rechtsausschuss eingebracht haben. Zu Buchstabe b DerRechtsausschusshatdieVorlageaufDrucksache17/ 6482inseiner142.Sitzungam26.Juni2013abschließend beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktionenDIE LINKE.undBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungderFraktionderSPDdieAblehnungdesGesetzentwurfs. Zu Buchstabe c DerRechtsausschusshatdieVorlageaufDrucksache17/ 6483inseiner142.Sitzungam26.Juni2013abschließend beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionen CDU/CSU,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENgegen diestimmenderfraktiondielinke.beistimmenthaltungderfraktionderspddieablehnungdesgesetzentwurfs. Zu Buchstabe d DerRechtsausschusshatdieVorlageaufDrucksache17/ 12620inseiner142.Sitzungam26.Juni2013abschließend beratenundempfiehltmitdenstimmenderfraktionender CDU/CSUundFDPgegendieStimmenderFraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.dieAblehnungdesGesetzentwurfs. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENkritisierteden ÄnderungsantragderKoalitionsfraktionenderCDU/CSU undfdpalsnichtausreichend,dadasziel,denmissbrauch desabmahnwesenseinzudämmen,damitnichterreicht werdenkönne.derimgesetzentwurfderbundesregierung inartikel8 97aAbsatz4desUrheberrechtsgesetzes (UrhG-E)vorgeseheneGegenanspruchdeszuUnrechtAbgemahntenaufErstattungseinerRechtsverteidigungskosten werdedurchdenänderungsantragohnegrundeingeschränkt.zwarkönneinderpraxisdasproblemauftreten, dassderabmahnendediefehlendegrundlagefürdieabmahnungnichtkenne,etwaweilervoneinerauskunftsstellefalschedatenerhaltenhabe.entsprechenddenallgemeinengrundsätzenbeider insbesonderegerichtlichen DurchsetzungvonRechtenliegeesabernäher,diesesRisiko nicht,wieindemänderungsantragvorgesehen,demabgemahntenaufzubürden.dieseregelungzureinschränkung desgegenanspruchsdesabgemahntenseiimübrigenmissbrauchsanfällig,wasihretauglichkeitzurzielerreichung ebenfallsinfragestelle.diesgelteauchfürdieunbilligkeitsregelunginartikel8 97aAbsatz3Satz4UrhG-E. SchließlichseidieinderEntschließungderKoalitionsfraktionenzumAusdruckkommendeAbsicht,dasProblemdes sogenanntenfliegendengerichtsstandesweitreichendzulösen,wenigglaubwürdig,weildiekoalitionsfraktionenmit ihremänderungsantragdieimgesetzentwurfvorgesehene AbschaffungdiesesGerichtsstandesimGesetzgegenden unlauteren Wettbewerb wieder zurücknähmen. DieFraktionderFDPstellteklar,dassdieimÄnderungsantragderKoalitionsfraktionenvorgeseheneEinschränkung desgegenanspruchesaufdiefälleabziele,indenenzwar derinhabereinesinternetanschlussesalsstörerfeststellbar sei,nichtaberderverletzer,andendieabmahnunggerichtetwerdenmüsste.dassderrechteinhaberinsolchensituationletztlichnichtsicherwissenkönne,obderinhaberauch derverletzersei,dürfenichtzuseinenlastengehen.dem AnschlussinhaberindiesemFallkeinenAnspruchaufErstattung seiner Kosten einzuräumen sei mithin sachgerecht. DieFraktionderCDU/CSUunterstrichdasZieldesGesetzentwurfsunddesÄnderungsantragsderKoalitionsfraktionen,lediglichunseriöseAbmahnpraktikeneinzudämmen. DieseriöseAbmahnungalsvorgerichtlichesInstrumentder Rechtsdurchsetzunghabesichbewährtundseischützenswert.ZwischenbeidenFällenmüssesorgsamunterschieden werden.handlederabmahnendenachbestemwissenund Gewissen,könneseinHandelnschlechterdingsnichtalsunseriösgelten.ErsolledaherauchkeinenGegenansprüchen desabgemahntenauferstattungderrechtsverteidigungskostenausgesetztsein.imeinzelfallsolledieanzahlund dieschwerederrechtsverletzungenunabhängigvonder ÜblichkeitBerücksichtigungfindenkönnen,umvonder grundsätzlichvorgesehenendeckelungdesstreitwertesauf 1000Euroabzusehen.DiesemGedankentragedieUnbilligkeitsregelunginArtikel8 97aAbsatz3Satz4UrhG-E Rechnung.EinVergleichmitdendasgerichtlicheVerfahren prägendenrisikoverteilungsgrundsätzenverbietesichwegendesstrukturellenunterschiedszwischendemvorgerichtlichenabmahnverfahrenunddemgerichtlichenverfahren.diefrage,obderwettbewerbsrechtlichefliegende Gerichtsstandsachgerechtsei,könnenichtnurisoliertim GesetzgegendenunlauterenWettbewerbentschiedenwerden,sondernbedürfederEinbeziehungentsprechenderRegelungeninanderenRechtgebieten.ImUrheberrechtsolle diesergerichtsstandwegenderbesonderenschutzbedürftigkeitderverbraucher,mitderdieinteressenlageimwettbewerbsrechtnichtvergleichbarsei,schonjetztabgeschafft
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/14216 werden.zurwirksamenbekämpfungdesunseriöseninkassowesenswürdenschließlichvorallemdiefürdenerlass vonrechtsverordnungendurchdasbundesministeriumder JustiznotwendigeZustimmungdesBundestagesunddie VerbesserungderbehördlichenAufsichtsmöglichkeitenbeitragen.ErsteremmüssederBundesratzustimmen,zurVerbesserungderAufsichtkönnederBundesgesetzgebermangelsweiterreichenderGesetzgebungskompetenzennicht mehrtun.manmüssedaheraufdieländervertrauen,denen die weitere Effektivierung obliege. DieFraktionderSPDbemängelteebenfalls,dassderGesetzentwurfderBundesregierungtrotzdervielenZeit,die zurverfügunggestandenhabe,mangelhaftsei.dieunbilligkeitsklauseldesartikels8 97aAbsatz3Satz4 UrhG-EwerdediebeabsichtigteDeckelungderAnwaltsgebührenfürAbmahnungeninderPraxis wiediestreitwertbegrenzungnachgeltendemrecht insleerelaufenlassen. DasHauptproblembeiderBekämpfungvonunseriösemInkasso diemangelhafteaufsichtüberinkassounternehmen werdenichthinreichendgelöst.derversuch,mitdemgesetzentwurfdasproblemdesfliegendengerichtsstandeszu lösen, sei nicht gelungen. IV.Begründung zur Beschlussempfehlung ImFolgendenwerdenlediglichdievomRechtsausschuss empfohlenenänderungengegenüberderursprünglichen FassungdesGesetzentwurfserläutert.SoweitderAusschussdieunveränderteAnnahmedesGesetzentwurfsempfiehlt,wirdaufdieBegründungaufDrucksache17/13057 verwiesen. Zu Artikel 1 (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) EshandeltsichumeineredaktionelleFolgeänderungzur Einfügung der neuen 13a, 15a RDG-E. ZuNummer2 ( 11aAbsatz1Satz2Nummer2 neu RDG) DieErgänzungdes 11aAbsatz1Satz2RDG-Eumeine neuenummer2entsprichtdemvorschlagderbundesregierungzuderstellungnahmedesbundesrates (Bundesratsdrucksache219/13(Beschluss),Nummer2,S.2;Drucksache17/13429).DerSchuldnersollauchüberdenursprünglichenGläubigereinerForderungunterrichtetwerden,umdieBerechtigungeinergeltendgemachtenForderungüberprüfenzukönnen.EinvomAuftraggeberabweichenderursprünglicherGläubigerbrauchtjedochnicht bereitsmitdererstengeltendmachungeinerforderungbenanntzuwerden.esgenügt,wenndiesezudenumständen desvertragsschlusseszählendeinformationaufnachfrage erteilt wird. Die folgenden Nummern rücken in der Nummerierung auf. Zu Nummer 3 neu ( 13a neu RDG) DieVorschriftgreifteinenVorschlagBundesratesauf,dem diebundesregierungzugestimmthat (Bundesratsdrucksache219/13(Beschluss),Nummer6,S.5f.;Drucksache 17/13429).DanachsollendieReaktionsmöglichkeitender RegistrierungsbehördenbeiRechtsverstößenregistrierter PersonenerweitertundeineanlassbezogeneAufsichtausdrücklich im Gesetz verankert werden. DerzeitsiehtdasRDGalsMaßnahmenbeiRechtsverstößen registrierterpersonenlediglichdieerteilungvonauflagen unddenwiderrufderregistrierungvor,deranhohevoraussetzungengeknüpftistundnurdieultimaratiodarstellenkann.dieneueausdrücklicheaufgabenzuweisungin Absatz1sowiedieRegelunginAbsatz2Satz1stellennunmehrklar,dassdiezuständigeBehördebeifestgestellten GesetzesverstößenstetsdieimEinzelfallerforderlichen Maßnahmenzutreffenhat,umdieEinhaltungdesGesetzes sicherzustellen (vgl.insoweitauchdieaufgabenzuweisung zurberufsaufsichtandenvorstandderrechtsanwaltskammerin 73Absatz2Nummer4derBundesrechtsanwaltsordnung BRAO).Umzuverdeutlichen,dassessichinsoweitnichtumeineErmessensentscheidunghandelt,solldas EinschreitenderRegistrierungsbehördeinAbsatz2abwei- chendvomvorschlagdesbundesratesnichtalskann- Bestimmungformuliertwerden.LediglichklarstellendverweistAbsatz2Satz2hinsichtlichdermöglichenAufsichtsmaßnahmenaufdiebereitsnachgeltendemRechtzulässige Erteilung von Auflagen. Absatz3erweitertdasSanktionsinstrumentariumderRegistrierungsbehördeumdieMöglichkeitdervorübergehenden UntersagungdesBetriebs.EinesolchevorübergehendeBetriebsschließungsetztangesichtsdererheblichenwirtschaftlichenAuswirkungenvoraus,dassdieRegistrierungsvoraussetzungenmithoherWahrscheinlichkeitunddauerhaft entfallensind (Nummer1),oderdasseindeutigeAnhaltspunktedafürvorliegen,dassdieregistriertePersonerheblichePflichtverstößebegehtoderdauerhaftgegenRechtspflichtenverstößt.DiesermöglichtesdenRegistrierungsbehörden,sowohlbeinachhaltigen,alsodauerhaftenunderheblichenVerstößen,alsauchbeiwenigererheblichen, dafüraberdauerhafterfolgendenpflichtverletzungeneine vorübergehendebetriebsuntersagungauszusprechenundso einweiterestätigwerdenderregistriertenpersonzum NachteildesRechtsverkehrsundderVerbraucherschonim laufendenwiderrufsverfahrenzuunterbinden.dabeiwird eineuntersagungbeiwenigerschwerenverstößenregelmäßignurinbetrachtkommen,wenndierechtswidrigepraxis trotzvorherigerhinweiseundauflagennichtabgestellt wird und somit beharrlich erfolgt. Absatz4regeltdiefüreinEinschreitenderRegistrierungsbehördlichenerforderlichenBefugnisseinFormvonAuskunfts-, Betretungs- und Besichtigungsrechten. Zu Nummer 6 neu ( 15a neu RDG) DervomAusschussvorgeschlageneneue 15aRDG-EermöglichtesdenzuständigenBehörden,denweiterenBetrieb desunternehmenszuverhindern,wennrechtsdienstleistungenohnediehierfürerforderlicheregistrierungerbracht werden.dieregelung,die 15Absatz2derGewerbeordnung (GewO)entspricht,folgtdemVorschlagderBundesregierungzuderStellungnahmedesBundesrates (Bundesratsdrucksache219/13(Beschluss),Nummer8,S.7f.; Drucksache17/13429). 15aRDG-EumfasstdieFälle,in denenrechtsdienstleistungenohneerforderlicheregistrierung ( 10RDG)oderohneerforderlichevorübergehende
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Registrierung ( 15RDG)erbrachtwerden.Diezuständige Stelle wird von den Ländern bestimmt ( 19 RDG). Zu Nummer 7 neu ( 20 RDG) DieStreichungvon 20Absatz4RDG-Eentsprichteinem VorschlagdesBundesrates,demdieBundesregierungzugestimmthat.AufdieBegründunginBundesratsdrucksache 219/13 (Beschluss),Nummer7;Drucksache17/13429,wird verwiesen. Zu Artikel 2 (Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung) NachdervomAusschussvorgeschlagenenneuenRegelung zurbetriebsschließungin 15aRDG-E (Artikel1Nummer 6)kann 10RDV-Eentfallen.SoweitdieLandesjustizverwaltungennach 19RDGalsfürdieSchließungnach 15a RDG-EzuständigeBehördenandereStellenbestimmenals dieregistrierungsbehörden,könnendieländermitteilungspflichten im Sinne von 10 RDV-E selbst regeln. DiedembisherigenArtikel2folgendenArtikelrückenin der Nummerierung auf. Zu Artikel 2 neu (Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz) DieBegrenzungderErstattungsfähigkeitvonInkassokosten sollabweichendvomregierungsentwurfnurfürinkassounternehmenundgrundsätzlichnichtaufwandsbezogen, sonderngegenstandswertbezogenunterrückgriffaufdie VorschriftendesRechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) geregeltwerden.diesentsprichtderrechtsprechungzur ErstattungsfähigkeitvonInkassokosten,dieseitjeherInkassokostennurbiszudemBetragalserstattungsfähigansieht, deneinrechtsanwaltfüreineentsprechendetätigkeit höchstens verlangen kann. 4Absatz5Satz1kodifiziertnunmehrdiesenRechtsprechungsgrundsatzfüralleTätigkeitenvonInkassounternehmen,dieeinenichttitulierteForderungbetreffen.DieRegelungendesRVGbildendanachinjedemFalledieObergrenze für die Erstattungsfähigkeit. UmdenBesonderheitenderInkassotätigkeitgegenüberanwaltlicherTätigkeitRechnungzutragenunddieErstattungsfähigkeitvonInkassokostengegenüberPrivatpersonen angemessenbegrenzenzukönnen,siehtabsatz5satz2 vor,dassdasbundesministeriumderjustizmitzustimmung desbundestagesundohnezustimmungdesbundesrates Höchstsätzebestimmt,diesichandemUmfangderjeweiligenInkassotätigkeitorientieren.AufdieseWeisekönnen fürdietypischeninkassotätigkeitenwiedieinsatz3beispielhaftgenanntenfällesachgerechtehöchstgrenzender Erstattungsfähigkeitfestgesetztwerden,indemdieerstattungsfähigenRVG-Sätze (etwa:0,5-fachoder1,3-fach)für diesetätigkeitenverbindlichfestgeschriebenwerden. GleichartigimSinnederzweitenAlternativedesSatzes3 (sog.mengeninkasso)sindforderungen,diedemselbenlebenssachverhaltzuzuordnensind.imbereichdertelekommunikationetwasindforderungenauchdanngleichartig, wenngegenstandderforderungunterschiedlicheformen dertelekommunikation (z.b.festnetz,mobilfunk,internet)sind.diegegenüberdemregierungsentwurferweiterte gesetzlicheumschreibungdesmengeninkassodientder Präzisierung. DieErgänzungdes 43dAbsatz1Satz2BRAO-Eumeine neuenummer2entsprichtderänderungdes 11aAbsatz1 Satz2RDG-E.AufdieBegründungzuArtikel1Nummer2 wird verwiesen. Zu Artikel 6 neu (ÄnderungdesGesetzesgegen den unlauteren Wettbewerb) Zu Nummer 4 ( 14 UWG-E) Zu Artikel 3 neu (Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung) DieimRegierungsentwurfenthalteneweitgehendeEinschränkungdes fliegendengerichtsstands imbereichdes Wettbewerbsrechtssolleinstweilennichtvorgenommen werden. DerSchaffungdesGerichtsstandesderunerlaubtenHandlung,derimGesetzgegendenunlauterenWettbewerbin 14Absatz2Satz1UWGgeregeltist,lagursprünglichdie Erwägungzugrunde,dassamBegehungsortdieAufklärung sachnäherundkostengünstigererfolgenkann.dieseüberlegungtrifftjedochbeirechtsverletzungeniminternetnur nocheingeschränktzu.dergerichtsstanddesbegehungsortsistindiesenfällenimgesamtenbundesgebieteröffnet (sog.fliegendergerichtsstand),wasdazuführt,dassder Kläger sich für seine Klage ein Gericht aussuchen kann. DieFrage,obesdeshalbsachgerechtwäre,dassderallgemeinenGerichtsstandamWohnsitzbzw.SitzdesBeklagten zumausschließlichengerichtsstandwird,stelltsichjedoch nichtnurfürdasgesetzgegendenunlauterenwettbewerb, sonderninsbesondereauchimpresserechtsowieimrecht desgewerblichenrechtsschutzes.dieinsofernzuberücksichtigendeninteressen,wiezumbeispielauchdasinteresseaneinerbeibehaltungderaufgrundderbisherigenregelungenerfolgtenspezialisierungeinzelnergerichte,solltenzunächstfürallebetroffenenrechtsgebietesorgfältig geprüftundbewertetwerden,bevoralleinfürdasgesetz gegendenunlauterenwettbewerbeineregelungerfolgt. Hierbeiistauchzuberücksichtigen,dassdieLändergemäß 13aGVGdieBefugnishaben,durchLandesrechteinem GerichtfürdieBezirkemehrererGerichteSachenallerArt ganz oder teilweise zuzuweisen. UnabhängighiervonsollimInteressedesVerbraucherschutzesderGerichtsstandamBegehungsortfürVerfahrenwegenUrheberrechtsverletzungengegenVerbraucherbereits jetzteingeschränktwerden,umderbesonderenschutzwürdigkeitvonverbrauchernalsbeklagtenindiesenverfahrenrechnungzutragen.einenatürlicheperson,dieurheberrechtlichewerkeoderdurchverwandteschutzrechte geschützteleistungennichtfürihregewerblicheoderselbständigeberuflichetätigkeitverwendet,sollwegenverletzungvonurheberrechtennurnochanihremwohnsitz verklagtwerdenkönnen (Artikel8Nummer3 neu 104a UrhG).
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/14216 Zu Artikel 8 neu (Änderung des Urheberrechtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsangabe) DamitArtikel8Nummer3eineneueRegelungüberden GerichtsstandindasUrheberrechtsgesetzeingefügtwird,ist auch die Inhaltsangabe zu ergänzen. Zu Nummer 2 ( 97a UrhG) DerzweiteSatzdesAbsatzes1 ( AufdieAbmahnungist 174desBürgerlichenGesetzbuchsentsprechendanzuwenden. )wurdegestrichen.damitentfälltdaserfordernis dervorlagederoriginalvollmacht,fürdaskeinepraktische Notwendigkeit gesehen wird. InAbsatz2wurdederdritteSatzgestrichen.Damitentfällt dieunwirksamkeitvonunterlassungserklärungen,dieaufgrundeinerinhaltlichfehlerhaftenabmahnungabgegeben wurden.esbleibtjedochbeiderunwirksamkeitderabmahnung,fürdiesodannauchkeinekosteninrechnung gestellt werden können. DieÄnderunginAbsatz3istimZusammenhangmitdem Umstandzusehen,dassdiebisherinArtikel10 49GKG-E enthaltenewertregelung,diesowohldieanwaltlichenals auchdiegerichtlichengebührenerfasste,nichtbeibehalten werdensoll.essollvielmehrzwischendemgerichtlichen undaußergerichtlichenbereichdifferenziertwerden.für urheberrechtlichegerichtlichestreitigkeitenbleibtesdamit beidemgrundsatzdes 3ZPO,wonachderWertvomGerichtnachfreiemErmessenfestgesetztwird.FürdenvorgerichtlichenBereichschafftdievorliegendeRegelungzur BegrenzungdesanwaltlichenErstattungsanspruchsbeiurheberrechtlichen Abmahnungen eine zielgenaue Regelung. HinsichtlichderVoraussetzungenunddesUmfangsderBegrenzungwurdenvorliegenddiebisherinArtikel10 49 GKG-EenthaltenenRegelungennunin 97aAbsatz3 UrhG-Eaufgenommen.DurchdieFormulierung hinsichtlichdergesetzlichengebühren wirdsichergestellt,dassdie AuslagenpauschalesowieweitereAufwendungen wie auchinderbisherigenregelungzumstreitgegenstandvorgesehen weiterhin separat erstattet werden können. DiebisherinArtikel10 49GKG-EenthaltenenRegelungenwurdenlediglichimWortlautderNummer1redaktionellanihrennunmehrigenStandortimUrhGangepasst. Dementsprechendwirddortnunvon nachdiesemgesetz geschütztewerkeoderanderenachdiesemgesetzgeschützteschutzgegenstände gesprochen.eineinhaltliche Änderung geht damit nicht einher. DerDeutscheBundestagfordertdieBundesregierungauf, diewirksamkeitdernunmehrin 97aAbsatz3UrhG-E vorgesehenen Regelung nach drei Jahren zu überprüfen. DieRegelungüberdenGegenanspruchdesunberechtigt AbgemahnteninAbsatz4wirddahingehendergänzt,dass deranspruchnichtbesteht,wenndiemangelndeberechtigungdemabmahnendenzumzeitpunktderabmahnung nichterkennbarwar.damitsollenfälleerfasstwerden,in denenderjeweilszutreffendermittelteanschlussinhaber abgemahntwird,sichsodannjedochherausstellt,dassdiesernichtderverletzerwar.diebeweislastfürdieseausnahmeliegtbeimabmahnenden,daderabgemahnteden Beweis der Kenntnis insofern nicht führen kann. Zu Nummer 3 neu ( 104a neu UrhG) UrheberrechtsverletzungensindunerlaubteHandlungen. FürdenGerichtsstandinUrheberrechtsstreitsachenfinden nachgeltendemrechtdieallgemeinenregelungenanwendung, 12ff.derZivilprozessordnung (ZPO).Durch 32 derzpowirdeinegerichtlichezuständigkeitamortder unerlaubtenhandlungbegründet.dementsprechendkönnen Urheberrechtsverletzungenüberalldortverfolgtwerden,wo sichauchnureinteilderverletzungshandlungverwirklicht.wirddieverletzungshandlungiminternetbegangen, istdiesjederort,andemz.b.einehomepageabgerufen werdenkann.damitkönnenmehreregerichtsständeeröffnet sein, unter denen der Verletzte die Wahl hat. KlägerkönnendaherdurchdieWahldesGerichtsstands zeitlichenundfinanziellendruckaufdenbeklagtenausüben,indemsiedieklagebeidemfürsiegünstigstengericht erheben. 104aAbsatz1UrhG-EsiehtdieAbschaffungdieses fliegendengerichtsstands vor.diesgiltnur,sofernderbeklagteeinenatürlichepersonist,dieeinnachdiesemgesetz geschütztewerkeoderanderenachdiesemgesetzgeschützteschutzgegenständenichtfürihregewerblicheoder selbständigeberuflichetätigkeitverwendet.urheberrechtlicheklagengegendiesenpersonenkreissollenausschließlichbeidemgerichterhobenwerden,indessenbezirkder BeklagteseinenWohnsitz,inErmangelungeinessolchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. DieRegelungbetrifftinderSacheKlagengegenVerbraucher.Verbraucheristgemäß 13desBürgerlichenGesetzbuchsjedenatürlichePerson,dieeinRechtsgeschäftzu einemzweckeabschließt,derwederihrergewerblichen nochihrerselbständigenberuflichentätigkeitzugerechnet werdenkann.diesebegriffsbestimmungkannsinngemäß aufdenanwendungsbereichdiesesgesetzesübertragen werden.demnachistinsoweitalsverbraucherjedenatürlichepersonanzusehen,diedietätigkeit,diedenvorwurf derurheberrechtsverletzungbegründet,ineinemzusammenhangvorgenommenhat,derwederihrergewerblichen nochihrerselbständigenberuflichentätigkeitzugerechnet werden kann. WirddieTätigkeit,diedenVorwurfderUrheberrechtsverletzungbegründet,sowohlzueinemgewerblichenoderselbständigenberuflichenZweckalsauchzueinemnichtgewerblichenbzw.nichtselbständigemberuflichenZweckvorgenommen,istaufdenüberwiegendenZweckabzustellen. RichtetsichdieKlagegegeneinePerson,dieimInland wedereinenwohnsitznochihrengewöhnlichenaufenthalt hat,bleibtwiebisherdasgerichtzuständig,indessenbezirk dieurheberrechtsverletzungbegangenwurde.diebeibehaltungdes fliegendengerichtsstands fürdiesenpersonenkreisisterforderlich,umzuvermeiden,dassfüreineentsprechende Klage kein inländisches Gericht zuständig ist. DieRegelunglässtnach 104aAbsatz2UrhG-EdieErmächtigungderLandesregierungenzurSchaffungvonZuständigkeitskonzentrationenimWegeeinerRechtsverordnung nach 105 UrhG unberührt. DieRegelungentsprichtinhaltlichderStellungnahmedes Bundesratesvom3.Mai2013 (Drucksache17/13429, Nummer 19).
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Zu Artikel 9 neu (Änderung des Gerichtskostengesetzes) Zu Nummer 1 (Ergänzung der Inhaltsübersicht) DieInhaltsübersichtistzuändern,weileineRegelungfür urheberrechtlicheabmahnungenimgerichtskostengesetz nicht beibehalten werden soll. Zu Nummer 2 ( 49 GKG-E) DerAnwendungsbereichderbisherin 49GKG-EenthaltenenRegelungensollaufdenaußergerichtlichenBereichbeschränktwerden.DaherkanneineRegelungimGerichtskostengesetznichtbeibehaltenwerden.DieNummer2ist daherzustreichen.dienummern3und4werdenzuden Nummern 2 und 3. FürurheberrechtlichegerichtlicheStreitigkeitenbleibtes damitbeidemgrundsatzdes 3ZPO,wonachderWert vomgerichtnachfreiemermessenfestgesetztwird.die RegelungfürdenaußergerichtlichenBereichistnuninArtikel 8 Nummer 2 ( 97a Absatz 3 UrhG-E) verortet. Zu Artikel 10 neu (Inkrafttreten) DieneuenInformationspflichten,diefürInkassounternehmeninArtikel1Nummer2 ( 11aRDG-E)undfürRechtsanwälteinArtikel3 ( 43dBRAO-E)geregeltsind,sollen erstnacheinerübergangsfristvoneinemjahrinkrafttreten,umauftraggebernundinkassounternehmendieerforderlichenedv-umstellungenzuermöglichen.hierfürist diegewählteübergangsfristvoneinemjahrausreichend. DiegesonderteRegelungzumInkrafttreteninArtikel10 Satz2umfasstauchdieFolgeänderungeninArtikel1Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 4. Berlin, den 26. Juni 2013 Ansgar Heveling Marianne Schieder (Schwandorf) in Jens Petermann Dr. Patrick Sensburg Stephan Thomae Ingrid Hönlinger in Marco Wanderwitz Halina Wawzyniak in Jerzy Montag Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14036 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4281 17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 17/8001
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/6644 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehrbeiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5819 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5097 Entwurf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3587 17. Wahlperiode 01. 11. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch,
MehrBeschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9199 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3355 Entwurf
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
MehrWährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3646 17. Wahlperiode 09. 11. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Petra
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13967 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5449 16. Wahlperiode 23. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/3656 Entwurf
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
MehrDatenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8231 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung
MehrAnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
MehrDas Filmerbe stärken, die Kulturschätze für die Nachwelt bewahren und im digitalen Zeitalter zugänglich machen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11006 17. Wahlperiode 16. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Johannes Selle, Dorothee Bär, Dr. Reinhard Brandl, Gitta Connemann, Michael Frieser,
MehrZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,
MehrTätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5370 16. Wahlperiode 16. 05. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie A. Problem
Mehrrechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/649 17. Wahlperiode 09. 02. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Ulla Jelpke,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6627 16. Wahlperiode 10. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5551 Entwurf
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrI. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13944 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10487 Entwurf
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11470, 17/12534
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12548 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Jerzy Montag, Claudia Roth (Augsburg), Arfst Wagner (Schleswig),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrStaatsangehörigkeitsrecht modernisieren Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7654 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen
MehrGrundrechte schützen Datenschutz und Verbraucherschutz in sozialen Netzwerken stärken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8161 17. Wahlperiode 14. 12. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Tabea Rößner, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrKollateralschäden sichtbar.diebegründungdesgesetzentwurfsgibthierüberinsoweitaufschluss,dassanalogzumleistungsschutzrechtfürtonträgerhersteller
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11607 17. Wahlperiode 21. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrFachkräfteprogramm Bildung und Erziehung unverzüglich auf den Weg bringen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2019 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Mehrwirdgeradevonjungenundkleinenfirmenundsogenanntenstartupsgenutztundführtzudeutlichensteigerungsratenbeifirmengründungenin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1585 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Ulrich Kelber, weiterer Abgeordneter
Mehr17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13036 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehr331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin
Mehrzu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12295, 17/13131
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13248 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Caren Lay, Jens Petermann, Richard Pitterle, Alexander Süßmair,
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12418 17. Wahlperiode 20. 02. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/1224 Entwurf
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
MehrBarrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien
MehrPrivatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG WOHNEN GmbH
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13359 17. Wahlperiode 29. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Halina Wawzyniak, weiterer Abgeordneter
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrTrennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8631 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Nicolette Kressl, Joachim Poß, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Lothar
Mehrder Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7339 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Investitionen in Antipersonenminen und Streumunition gesetzlich verbieten
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrSicherheit, Wirksamkeit und gesundheitlichen Nutzen von Medizinprodukten besser gewährleisten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8920 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11174 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrNeuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrStellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4943 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1952 17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11173 16. Wahlperiode 02. 12. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
Mehr