Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
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- Helene Kappel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht A. Problem und Ziel DiemissbräuchlicheInanspruchnahmedesZeugnisverweigerungsrechtsfür VerlobtehatsichindenletztenJahrzehntenzunehmendzueinemHindernisfür eineeffektivestrafverfolgungundfürdiewahrheitsfindungingerichtlichen Verfahrenentwickelt.DaeinVerlöbnisankeineFörmlichkeitengebundenund auchnichtdurchfeststrukturierteundnachaußenerkennbarelebensverhältnissefeststellbarist,kanndasbesteheneinesverlöbnissesvonstrafverfolgungsbehördenundgerichtenkaumüberprüftwerden.infolgedessenwirdein VerlöbnisvielfachzuUnrechtbehauptet,ummissliebigeAussagenzuvermeiden.Folgeist,dassTäterzumTeilschwerwiegenderStraftatennichtbelangt werdenkönnen,weilsichhauptbelastungszeugenaufeinverlöbnismitdem Beschuldigtenberufen.DabeisindesoftmalsdieOpfervonschwerenStraftaten, diezugunstendestäterseinverlöbnisbehaupten,umweiterenrepressalienzu entgehen.vordemhintergrundderbedrohungderinnerensicherheitdurch organisiertekriminalitätundterrorismuskanndiesesituationnichtlängerhingenommen werden. B. Lösung ZurLösungdiesesProblemswirdvorgeschlagen,dasZeugnisverweigerungsrechtfürVerlobteabzuschaffen.AußerdemsollenPrivilegienvonVerlobtenim Strafrecht,dieineinemengensachlichenZusammenhangmitdemZeugnisverweigerungsrecht stehen, gestrichen werden. C. Alternativen Beibehaltung des unbefriedigenden geltenden Rechts. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand/Vollzugsaufwand Keine(r) E. Sonstige Kosten Keine
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3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/516
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5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/516 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Anlage 1 DerBundestaghatmitZustimmungdesBundesratesdas folgende Gesetz beschlossen: Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches DasStrafgesetzbuchinderFassungderBekanntmachung vom13.november1998 (BGBl.IS.3322),zuletztgeändert durch, wird wie folgt geändert: 1.In 157Abs.1werdendieWörter einemangehörigen durchdiewörter einerderin 11Abs.1Nr.1genannten PersonenmitAusnahmedesVerlobten,auchimSinnedes Lebenspartnerschaftsgesetzes, ersetzt. 2.In 258Abs.6werdendieWörter einesangehörigen durchdiewörter einerderin 11Abs.1Nr.1genannten PersonenmitAusnahmedesVerlobten,auchimSinnedes Lebenspartnerschaftsgesetzes, ersetzt. Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung 52Abs.1Nr.1derStrafprozessordnunginderFassung derbekanntmachungvom7.april1987 (BGBl.IS.1074, 1319),diezuletztdurch geändertwordenist,wirdaufgehoben. Artikel 3 Änderung der Zivilprozessordnung 383Abs.1Nr.1derZivilprozessordnunginderimBundesgesetzblattTeilIII,Gliederungsnummer310-4,veröffentlichtenbereinigtenFassung,diezuletztdurch geändert worden ist, wird aufgehoben. Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung In 101Abs.1Satz1und 103Satz1derAbgabenordnunginderFassungderBekanntmachungvom1.Oktober 2002 (BGBl.IS.3866,2003IS.61),diezuletztdurch geändertwordenist,wirdjeweilsdieangabe Angehörigen ( 15) durchdieangabe in 15Abs.1Nr.2bis8genannten Angehörigen ersetzt. Artikel 5 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am in Kraft.
6 Drucksache 16/516 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil DiemissbräuchlicheInanspruchnahmedesZeugnisverweigerungsrechtsfürVerlobtehatsichzunehmendzueinem HindernisfürdieWahrheitsfindungingerichtlichenVerfahrenundinsbesondereauchfüreineeffektiveStrafverfolgungentwickelt.DieserEntwicklungistvordemHintergrundzunehmenderBedrohungderinnerenSicherheit durchschwerwiegendestraftatenundterrorismusdurchdie AbschaffungdesZeugnisverweigerungsrechtsfürVerlobte entgegenzutreten. Im Einzelnen: DasZeugnisverweigerungsrechtfürVerlobteinStraf-und ZivilverfahrenstammtauseinerZeit,indereineVerlobung alsvorstufezurehegesellschaftlichenotwendigkeitwar. DiePrivilegienvonVerlobtenimProzessrechtundimStrafrechtrechtfertigtensichalsVorwirkungeinernahebevorstehendenEheschließungundderdadurchdokumentiertenengenpersönlichenVerbundenheitzwischenzweiPersonen. Eineandere,gesellschaftlichanerkannteFormdesZusammenlebenszwischenzweiMenschenverschiedenenGeschlechtsalsdiederbürgerlichenEheexistiertenicht.Wie sichausdenmotivenzurstrafprozessordnungdesdeutschenreichsvon1877ergibt,gingdergesetzgeberbeider EinführungdesZeugnisverweigerungsrechtsfürVerlobte vordiesemgesellschaftlichenhintergrunddavonaus,dass einemissbräuchlicheberufungaufeinbestehendesverlöbnisnurinseltenenfällenvorkommenwird (zitiertbeihahn, MaterialienzurStPO,Band2,S.312).UnterdieserPrämissewurdeauchinKaufgenommen,dasssichderVerlöbnisbegriffeinerrechtlichenFixierungschondamalsentzog. SeiteinerEntscheidungdesReichsgerichtsvom28.Januar 1884 (RGSt10,117 <119/120>)wirddasVerlöbnisunverändertdefiniertalseingegenseitiges,ernstlichgemeintes Eheversprechen,daskeinerFormbedarfundauchdurch schlüssigesverhaltenabgegebenwerdenkann.dielebensverhältnissedermenschenunddieformenihreszusammenlebenshabensichseitdem19.jahrhundertjedoch grundlegendverändert.dienichtehelichelebensgemeinschaft,diealskonkubinatinderrechtsprechungvereinzelt nochbisindie70erjahredesletztenjahrhundertsalssittenwidrigverurteiltwurde,istinzwischeneinegesellschaftlich anerkannteundweitverbreiteteformderpartnerschaftsgestaltung,dienebenderehebesteht.auchgleichgeschlechtlichelebensgemeinschaftensindindenletztenjahrenvon dergesellschaftakzeptiertundrechtlichdurchdasinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft anerkannt worden. Dassoziale,nachaußenhervortretendeundnachprüfbare VerhaltenvonzweiMenschen,dieernstlichgewilltsind, eineeheodereinelebenspartnerschaftmiteinandereinzugehen,istvondemverhaltenzweiermenschen,diezusammenleben,ohnesichrechtlichbindenzuwollen,aufgrund dieserentwicklungnichtmehrzuunterscheiden.andersals dieübrigenzurzeugnisverweigerungberechtigendenpersönlichengründekanneinverlöbniswederdurchobjektiv nachweisbareumständeoderurkundennochdurchfest strukturierteundnachaußenerkennbarelebensverhältnisse derbetroffenennachgewiesenwerden.diemöglichkeiten derstrafverfolgungsbehördenunddergerichte,dasbesteheneinesbehauptetenverlöbnisseszuüberprüfen,sinddaheräußerstbegrenzt.infolgedessenwerdenverlöbnissein StrafverfahrenundanderengerichtlichenVerfahrenvielfach zuunrechtbehauptet,umeinemissliebigeaussagezuvermeiden.indemkommentarzumstrafgesetzbuchvon Tröndle/FischerheißteshierzuinplastischerWeise,dass namentlichstrafverfahrennach 180aff. [...]sichnicht seltenalswettlaufderstrafverfolgungsbehördenmitscharenvonheiratswilligen (erweisen) (vgl.tröndle/fischer, StGB,52.Auflage, 11Rn.8;vgl.auchKühne,in:LuchterhandscherAlternativkommentarzurStPO,Band1,1988, 52Rn.5;Dahs,HandbuchdesStrafverteidigers,6.Auflage,Rn.527a.E.).DabeisindesoftmalssogardieOpfer vonschwerengewalttaten,diesichzugunstendestäters aufeinzeugnisverweigerungsrechtalsverlobteberufen, um Repressalien zu entgehen. KonsequenzdieserEntwicklungmussdieAufhebungdes ZeugnisverweigerungsrechtsfürVerlobtesowiederdamit imsachlichenzusammenhangstehendenweiterenprivilegienvonverlobtenimstrafrechtsein.jedeszeugnisverweigerungsrechtstehtineinemspannungsverhältniszudem GebotumfassenderSachaufklärungundWahrheitsfindung ingerichtlichenverfahrensowieeinereffektivenstrafverfolgungdurchdenstaatundmussaneindeutigeundobjektivnachprüfbarekriterienanknüpfen.esistnurdann gerechtfertigt,wenndiegründefürdaszeugnisverweigerungsrechtdenerfordernisseneinerfunktionierenden Rechtspflegevorgehen.DiesistbeidemZeugnisverweigerungsrechtaufGrundeinesVerlöbnissesnichtmehrder Fall.Wiedargestellt,hatdieVeränderungderLebenswirklichkeitdazugeführt,dassderGrundfürdiePrivilegierung vonverlobtenentfallenistunddasverlöbnisimverfahrensrechtinerheblichemumfangmissbrauchtwird,umaussagenzuvermeiden.täter,dieschwerestraftatenbegangen haben,könnennichtbelangtwerden,weilderhauptbelastungszeugeoderdiehauptbelastungszeugineinverlöbnis mitdembeschuldigtenbehauptet,dasnichtwiderlegtwerdenkann.dabeihandeltessichoftmalsumschwerwiegendestraftatenwiedienachden 180aff.StGB,bei denendiestrafverfolgungsbehördenaufzeugenausdem NäheverhältnisdesTätersangewiesensind,beidenen wiederumdieunwahrebehauptungeinesverlöbnisses besondersnaheliegt.vordemhintergrundderzunehmendenbedrohungderinnerensicherheitdurchorganisierte KriminalitätundStraftatenmitterroristischemHintergrund, beidenenebenfallszeugen,diewieverlobteausdemnäherenumkreisdestätersstammen,vonerheblicherbedeutungsind,kanndieserzustandnichtmehrhingenommen werden. B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1 ( 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO) DasZeugnisverweigerungsrechtfürVerlobte,auchimSinne deslebenspartnerschaftsgesetzes,wirdgestrichen.weitere Folgeist,dassauchdasRechteinesZeugen,Auskünfteauf
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/516 solchefragenzuverweigern,derenbeantwortungihm selbstodereinemderin 52Abs.1bezeichnetenAngehörigendieGefahrzuziehenwürde,wegeneinerStraftatoder Ordnungswidrigkeitverfolgtzuwerden,entfällt,soweites denoderdieverlobtedeszeugenbetrifft ( 55).EntsprechendesgiltfürdasRecht,UntersuchungenundEntnahmen vonblutprobennach 81czuverweigern.DiesesRecht entfälltalsfolgederstreichungdes 52Abs.1Nr.1für denverlobtenebensowiedasverbotgemäß 97Abs.1 Nr.1,schriftlicheMitteilungenzwischendemoderderBeschuldigtenundseineroderihremVerlobtenzubeschlagnahmen,unddieEinschränkungderMöglichkeiten,auseiner Maßnahmedes 100cAbs.1Nr.3gewonneneErkenntnisse zuverwerten ( 100dAbs.3).AusderStreichungdes 52 Abs.1folgtdesWeiterenderWegfallderPrivilegienvon VerlobtenbeidenEidesverweigerungsrechten ( 61)und denfragennachentehrendentatsachenundvorstrafen ( 68a). FürSachverständige,diemiteinemodereinerBeschuldigtenverlobtsind,entfälltdasGutachtenverweigerungsrecht ebenfalls ( 76 Abs. 1 Satz 1). KraftVerweisungentfallendasZeugnisverweigerungsrecht unddiedamitzusammenhängendenweiterenprozessualen PrivilegienfürVerlobteauchindengerichtlichenund behördlichenverfahren,dieaufdiestrafprozessordnung Bezugnehmen.InsbesonderegiltdiesfürVerfahrender FinanzbehördenbeiSteuerstraftaten ( 399AO),für OrdnungswidrigkeitenverfahrensowiefürVerfahrenvor dembundesverfassungsgericht,soweitesdieverfahrennach 13Nr.1,2,4und9desBundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG),nach 22desUntersuchungsausschussgesetzes (PUAG)fürVerfahrenvoreinemUntersuchungsausschussdesDeutschenBundestagessowienach 25des Bundesdisziplinargesetzes (BDG)fürDisziplinarverfahren betrifft.diesgiltgleichermaßenfürentsprechendelandesrechtliche Vorschriften, die auf 52 verweisen. Zu Artikel 2 ( 157 Abs. 1 und 258 Abs. 6 StGB) DurchdievorgesehenenÄnderungenwirddiePrivilegierungvonVerlobtenbeiAussagedeliktenundbeiderStrafvereitelungbeendet,diemitderErstreckungderAngehörigeneigenschaftaufVerlobtedurch 11Abs.1Nr.1Buchstabeaverbundenist.OhnedieAngehörigeneigenschaft vonverlobtengrundsätzlichinfragestellenzuwollen,sollendievorgeschlagenenregelungendemumstandrechnungtragen,dasszwischendenursprünglichengründenfür daszeugnisverweigerungsrechtfürverlobteunddengründen,verlobtebeiaussagedeliktenundderstrafvereitelung zuprivilegieren,einengersachlicherzusammenhangbesteht.diegründe,dieeineaufhebungdeszeugnisverweigerungsrechtsgebieten,geltenhierfürgleichermaßen.die AufhebungdesZeugnisverweigerungsrechtsfürVerlobte würdeimübrigeninsleeregehen,wennverlobtezugunstendesbeschuldigtenfalschaussagenkönnten,ohnehierfür belangt werden zu können. Zu Artikel 3 ( 383 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) DurchdievorgeschlageneÄnderungwirddasZeugnisverweigerungsrechtfürVerlobteauchimZivilverfahrenabgeschafft.WennauchineinemgeringerenMaßalsimStrafverfahrengiltauchhier,dassvordemHintergrundder gewandeltenlebensverhältnissedasinteressevonverlobten aneinerverweigerungihreszeugnisseshinterdemgebot derwahrheitsfindungineinemrechtsstaatlichenverfahren zurückzutreten hat. KraftVerweisunggiltdiesauchfürdiegerichtlichenund behördlichenverfahren,dieaufdiezivilprozessordnung Bezugnehmen.Hierbeihandeltessichinsbesondereumdas förmlicheverwaltungsverfahrennachdemverwaltungsverfahrensgesetz ( 65VwVfG),dasverwaltungsgerichtliche Verfahren ( 98VwGO),dasVerfahrenvordenArbeitsgerichten ( 46Abs.2ArbGG),dasSozialverwaltungsverfahren ( 21Abs.3SGBX),dassozialgerichtlicheVerfahren ( 118SGG)unddasVerfahrennachdemGesetzüberdie AngelegenheitenderfreiwilligenGerichtsbarkeit ( 15 FGG).IngleicherWeiseentfallenineinerVielzahlvon behördlichenverfahren,indenenunterbezugnahmeaufdie RegelungenderZivilprozessordnungzumZeugnisverweigerungsrechtAuskunftspflichtenbzw.dieEinschränkung vonauskunftspflichtennormiertsind,dieprivilegienvon Verlobten.DiesgiltnurbeispielsweisefürAuskunftspflichtennach 138Abs.4BauGB, 52Abs.5BImSchG, 25 Abs.4GenTG, 29Abs.3GewO, 128Abs.2TKG, 6 Abs.3UhVorSchG, 39Abs.1WaffG, 59Abs.5GWB und 4Abs.9WpHG.EinedifferenzierendeBehandlung vonauskunftspflichteninbehördlichenverfahren,fürdie kraftverweisung 383gilt,undZeugnispflichteningerichtlichen Verfahren ist kein Raum. DiesgiltgleichermaßenfürlandesrechtlicheVorschriften, sofern sie auf 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Bezug nehmen. Zu Artikel 4 ( 101Abs.1Satz1und 103Satz1 AO) DurchdievorgeschlagenenRegelungenwirddasAuskunftsverweigerungsrechtfürVerlobteauchindenVerfahrennachderAbgabenordnungundkraftVerweisungdas ZeugnisverweigerungsrechtindenVerfahrenvordenFinanzgerichten ( 84FGO)ausgeschlossen,indemdasAuskunftsverweigerungsrechtaufdiein 15Abs.1Nr.2bis8 genanntenangehörigenbeschränktwird.auchindiesen Verfahrengilt,dassdasInteresseaneinerumfassendenSachaufklärungundWahrheitsfindungunterBerücksichtigung dererheblichenmissbrauchsgefahrgegenüberdeminteressevonverlobten,keineauskünftezuerteilenbzw.aussagen zu verweigern, überwiegt. Zu Artikel 5 (Inkrafttreten) DieseVorschriftregeltdasInkrafttretendesGesetzes.Übergangsregelungen sind nicht erforderlich.
8 Drucksache 16/516 8 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung DieBundesregierungnimmtzudemGesetzentwurfdes Bundesrates wie folgt Stellung: MitdemGesetzentwurfsolldasZeugnisverweigerungsrecht fürverlobteundfürpersonen,diesichversprochenhaben, einelebenspartnerschafteinzugehen,ersatzlosabgeschafft werden.diebundesregierunghältesfürerforderlich,zunächstdierechtlichengesichtspunktefürdiegestaltung vonzeugnisverweigerungsrechteninerinnerungzurufen, da sich der Gesetzentwurf hierzu nicht verhält. 52derStrafprozessordnung (StPO)und 383derZivilprozessordnung (ZPO)sowiedieaufdieZPOverweisenden öffentlich-rechtlichenverfahrensordnungentragenderbesonderenlageeineszeugenrechnung,deralsangehöriger desbeschuldigtenbzw.derparteiderzwangslageausgesetztseinkann,seinenangehörigenzubelastenoderdie Unwahrheitsagenzumüssen.Danachsollniemandgezwungenwerdenkönnen,aktivzumNachteileinesAngehörigenauszusagen,weilderZwangzurBelastungvonAngehörigenmitdemdurchArtikel2Abs.1desGrundgesetzes geschütztenpersönlichkeitsrechtdeszeugenebensounvereinbarwärewieeingegendenzeugenausgeübterzwang zurselbstbelastung. 52StPOlässtsomitdasöffentliche InteresseaneinermöglichstungehindertenStrafverfolgung hinterdaspersönlicheinteresse,nichtgegenseinenangehörigenaussagenzumüssen,zurücktreten (sodasbundesverfassungsgericht,3.kammerdeszweitensenats,2bvr 1337/03). DasVerlöbnisalsgegenseitiges,ernstgemeintesEheversprechenisteineVorstufederstrengformalisiertenEheschließung.DieStraf-unddieZivilprozessordnungbeziehenseitihremInkrafttretenauchdenVerlobtendesBeschuldigtenodereinerParteimitindenAngehörigenschutz derzeugnisverweigerungsrechteein,dervorkurzemauch aufdiepersonenerstrecktwordenist,diesichversprochen haben, eine Lebenspartnerschaft einzugehen. FürdieimGesetzentwurfangeführteZunahmedesMissbrauchsvonVerlöbnissenzueinemHindernisfürdieeffektiveStrafverfolgungindenletztenJahrzehntenliegender BundesregierungzurzeitkeinerechtstatsächlichenErkenntnissevor.SolltevonSeitenderLändereinwirklichesBedürfnisbelegtwerdenkönnen,könntedieBundesregierung einerabschaffungdeszeugnisverweigerungsrechtsfürverlobteundfürpersonen,diesichversprochenhaben,eine Lebenspartnerschafteinzugehen,nähertreten.Allerdings müsstedannsorgfältigüberlegtwerden,aufwelcheweise einesachgerechteneugestaltungimkontextderzeugnisverweigerungsrechteauspersönlichengründenerfolgen kann. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
tätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5449 16. Wahlperiode 23. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/3656 Entwurf
Auswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6627 16. Wahlperiode 10. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/5551 Entwurf
Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen
Wirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
deutlichgünstigerenrefinanzierungsmöglichkeitenprofitierenkonnten.aufgrundderhöhederinvestiertenmittelkanndiesevorgehensweiseauchvonder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2969 16. Wahlperiode 17. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8601 17. Wahlperiode 08. 02. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3646 17. Wahlperiode 09. 11. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Petra
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz ÜSchuldStatG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7418 17. Wahlperiode 21. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3162 16. Wahlperiode 25. 10. 2006 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
VorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
Riester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
Erfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10013
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10147 16. Wahlperiode 21. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1224 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/643 16. Wahlperiode 14. 02. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13931 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates Drucksache 17/13427 Entwurf
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Erwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7983
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7983 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Hüppe, Marie-Luise Dött, Maria Eichhorn, Dr. Günter Krings, Philipp Mißfelder, Jens Spahn, Peter
Sofortmaßnahmen beim BAföG Für mehr Zugangsgerechtigkeit und höhere Bildungsbeteiligung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4158 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordung ( 160a StPO)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11170 16. Wahlperiode 02. 12. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Stand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
Wettbewerbliche Auswirkungen der Öl-Gas-Preisbindung auf den deutschen Gasmarkt
Deutscher Bundestag Drucksache 16/506 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
SchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mobiliar,Spiel-undBastelmaterialien,Nahrungsmittel,Hygieneartikel,Fachliteratur,WeiterbildungskostenundKommunikationskosten,etwaTelefonund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
derfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Dienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Aussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
Das Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8463 16. Wahlperiode 10. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jerzy Montag, Kerstin Andreae, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
einembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
1.WiebewertetdieBundesregierungdiesichverschlechterndenZugangsmöglichkeitenfürältereBürgerinnenundBürgerinländlichenRäumenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2912 16. Wahlperiode 11. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer
über die Angaben der PKS hinausgehen. DieseAngriffewerdeninvielenFällenvoninternationalen,arbeitsteiligstrukturiertenGruppenverübt,dieinspeziellen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14362 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei A. Problem und Ziel MitdenrasantenFortschrittenimBereichderInformationstechnologienimmt