331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen LautdemBundesgerichtshof (BGH)istdie Bestechung vonniedergelassenen Vertragsärztinnenund-ärztendurchdiePharmaindustrienichtstrafbar.Erentschiedam29.März2012,dassdiegeltendenStraftatbeständeder 299und 331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung fürdieverordnungvonarzneimittelndiesesunternehmensentgegennehmen (BGH, Beschluss vom 29. März 2012, Az. GSSt 2/11). NachdemBeschlussdesBGHmüssenjetztbundesweitmehrals3400ErmittlungsverfahrengegenVertragsärzteundPharmareferentenwegenBestechlichkeit undbestechungeingestelltwerden (DERSPIEGEL,26/2012,S.74).Darunter sindfälle,indeneneinemvertragsarztsogarbiszu500000eurogezahltwurden (dpa-meldung vom 4. Juli 2012). AllerdingswiesderBGHdieEntscheidungdarüber,obkorruptivesVerhalten imgesundheitswesenstrafwürdigistundzukünftigmittelsneuzuschaffender Straftatbeständeverfolgtwerdensollte,ausdrücklichzurückandenGesetzgeber. FolgtmanderAnsichtderBundesregierung,gibtesbereitsheuteimSozialrecht verschiedeneregelungen,zumbeispiel 128desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV),diebeieinemFehlverhalteneinschnellesReagierenundempfindlicheSanktionenermöglichten.Diessei ebensowirksamwiedieaufnahmeeinesneudefiniertenstraftatbestandsindasstrafgesetzbuch (vgl.bundestagsdrucksache 17/9587 vom 9. Mai 2012). DieRegelungderunzulässigenZusammenarbeitzwischenLeistungserbringerinnenund-erbringernaufdereinenSeiteundVertragsärztinnenund-ärzten aufderanderenseitewurdeimjahr2009inden 128SGBVaufgenommen undseitdemmehrfachgeändert.erbetrafursprünglichdiehilfsmittelversorgungundwurdespäterauchunteranderemaufdiearzneimittelversorgung nach 31SGBVausgeweitet.Der 128SGBVwirdallerdingsschonheute wegenseinermangelndenwirksamkeitkritisiert,wasvorallemmitfehlenden Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen begründet wird. SohatderGKV-SpitzenverbandinseinerStellungnahmezumGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)vom13.Oktober2011begründet,warumdie eigenständigesozialrechtlicheahndungvonverstößengemäß 128Absatz3 SGBVausderPerspektivederinsoweitzuständigenKrankenkassengegenwärtigweitgehendinsLeereläuft (vgl.ausschussdrucksache17(14)0188(59)1 vom 14. Oktober 2011, S. 139 f.).

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AberauchdieberufsrechtlicheVerfolgungderinsoweitkorrespondierenden Verstößegegendie (Muster-)BerufsordnungfürdieinDeutschlandtätigenÄrztinnenundÄrzteweist entgegendenoffiziellenverlautbarungenderbundesärztekammer offensichtlichdeutlichevollzugsdefiziteauf.soschlussfolgerte die BerlinerZeitung indembeitrag BestechendeAussichtenfürMediziner vom17.juli2012nachdemergebniseigenerbefragungenbeiallenlandesärztekammernzusammenfassend: Die,diesanktionierensollen,habenkaum Ermittlungsmöglichkeiten.Unddiejenigen,diefürErmittlungenmitschlagkräftigenInstrumentarienausgestattetwären,dürfendiesenachderGrundsatzentscheidung des BGH zukünftig nicht mehr anwenden. BesondersderalseffektiveSanktionsmöglichkeitbenannteWiderrufder Approbation ( 5Absatz2derBundesärzteordnung)kommeverwaltungspraktischfasstgarnichtvor.NurinBayernseiindenvergangenenfünfJahreneinemArztdieApprobationentzogenworden.ZurBegründungwirddieGesundheitsbehördeimBundeslandBremenzitiert: DieHürdenfürdenEntzugeiner ApprobationdurchdieGesundheitsbehördedesLandessindhoch,weildie MaßnahmeindieBerufsfreiheiteingreift.EsmusseinStrafbefehloderein Strafurteilvorliegen. ZudenfürdenApprobationsentzugnötigenStrafurteilen kommtesabernur,wenndiestaatsanwaltschaftenüberhauptermitteln.woes keineermittlungenderstaatsanwaltschaftenmehrgibt,gibteszukünftigalso auchkeinestrafbefehleoderstrafurteileunddamitauchkeinenwiderrufder Approbation. ImMittelpunkteinerärztlichenBehandlungsolltedasWohlderPatientinbzw. despatientenstehen.dochimmerwiederzeigtsich,dassdiepatientenversorgungnichtalleinausmedizinischengründenerfolgt,sondernauchdurcheinkommensanreizebestimmtwird.sohabenbehandlungen,derenmedizinischer NutzennichtbelegtistunddiedahernichtvondengesetzlichenKrankenkassen übernommenwerden (z.b.dieindividuellengesundheitsleistungen IGeL),in denletztenjahrendeutlichzugenommenundwerdenvorwiegendbesserverdienendenpatientinnenundpatientenangeboten.kürzerewartezeitenvonprivat Versichertenwurdenstatistischverifiziertunderklärensichvorallemdurchdie höherevergütung.ebensogelangenberichteüberdieunzulässigevermittlung vonspenderorganenoderdieeinflussnahmederpharmaindustrieaufärztinnen undärzteandieöffentlichkeit.dieseundandereberichtelassenzweifelaufkommen,obtatsächlichinjedemfallalleindiebestmöglicheversorgungim Mittelpunkt der Behandlung steht. Wir fragen die Bundesregierung: 1.WelcheVorfällewarenAnlassfürdieFormulierungdes 128SGBV UnzulässigeZusammenarbeitzwischenLeistungserbringernundVertragsärzten inderfassungdesgesetzeszurweiterentwicklungderorganisationsstrukturenindergesetzlichenkrankenversicherung (GKV-OrgWG) vom 15.Dezember 2008? Welche politische Intention wurde verfolgt? 2.WelcheVorfällewarenAnlassfürdieÄnderungdes 128SGBVinder Fassung der 15. Arzneimittelgesetz-Novelle vom 17. Juli 2009? WelcheVorfällewareninsbesondereAnlassfürdieFormulierungdesAbsatzes 6? Welche politische Intention wurde verfolgt? 3.WelcheVorfällewarenAnlassfürdieÄnderungdes 128SGBVinder Fassung des GKV-VStG vom 22. Dezember 2011? Welche politische Intention wurde verfolgt?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheWirkunghatder 128SGBVnachAnsichtderBundesregierung seit 2009 entfaltet? WiehatsichinsbesonderedasVerhältnisderpharmazeutischenUnternehmerzuniedergelassenenVertragsärztinnenund-ärztenverändert (bittemit Zahlen belegen)? 5.WelchesozialgesetzlichenKonsequenzensindmöglich,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemnichtärztlichenLeistungserbringeroderPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistungfürdieVerordnungvonArzneimitteln bzw. Leistungen entgegennehmen? 6.WiehäufigwurdendenKrankenkassenVerstößegegendieAbsätze2 und6des 128SGBVseit2009bekannt (bittejeweilsnachjahrenaufschlüsseln)? 7.WiehäufigwurdennichtärztlicheLeistungserbringerinnenund-erbringer vonderversorgungderversichertendurchdiekassenimsinnedes 128 Absatz3Satz2SGBVausgeschlossen (bittejeweilsberufsgruppe,jahr und Art des Verstoßes angeben)? 8.WieoftwurdenandereSanktionengemäß 128Absatz3SGBVverhängt (bitte nach Art der Sanktion, Jahr und Art des Verstoßes aufschlüsseln)? 9.WelcheRückschlüsseziehtdieBundesregierungausdemgenanntenBGH- Beschluss vom 29. März 2012? StimmtdieBundesregierungmitdemGroßenSenatdesBGHüberein,der diegrundsätzlicheberechtigungdesanliegens,missständen,die allem Anscheinnach gravierendefinanziellebelastungendesgesundheitssystemszurfolgehaben,mitmittelndesstrafrechtseffektiventgegenzutreten, anerkennt? 10.SiehtdieBundesregierungdieVorteilsannahmedurchVertragsärztinnen und-ärztealsgegenleistungfürdieverordnungvonbestimmtenarzneimitteln als strafwürdig an? Falls ja, plant sie eine entsprechende Gesetzesinitiative? 11.SiehtdieBundesregierungdieVorteilsgewährungdurchdiePharmaindustrieundandereUnternehmenalsGegenleistungfürdieVerordnungvonbestimmten Arzneimitteln als strafwürdig an? Falls ja, plant sie eine entsprechende Gesetzesinitiative? 12.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dass 128Absatz3SGBV nurzursanktionierungnichtärztlicherleistungserbingerherangezogen werdenkannundärztinnenundärzteinsbesonderedurchdieindenabsätzen1,2,5,5a,5bund6genanntenkorruptivenverhaltensweisennicht nach Absatz 3 belangt werden können? 13.WievieleundwelcheVerträgenach 128Absatz6SGBVinVerbindung mit Absatz 3 wurden abgeschlossen? 14.WelchetatsächlichenErmittlungskompetenzenhabendiebeiallenKrankenkasseneingerichtetenStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenim Gesundheitswesengemäß 197aSGBV,umeinenVerdachtdesVerstoßes gegen 128 SGB V wirksam zu verfolgen? 15.WelchetatsächlichenErmittlungskompetenzenhabendiebeiallenkassenärztlichenVereinigungeneingerichtetenStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesengemäß 81aSGBV,umeinemVerdacht deskorruptivenverhaltensniedergelassenervertragsärztinnenund-ärzte nachzugehen?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WelcheVorfällewarenAnlassfürdieEinführungdes 73Absatz7SGBV inderfassungdesgkv-vstgvom22.dezember2011angesichtsder Tatsache,dassesbereitsseitvielenJahrendasVerbotderZuweisunggegen Entgeltin 31der (Muster-)BerufsordnungfürdieinDeutschlandtätigen ÄrztinnenundÄrztegibt? Welche politische Intention wurde verfolgt? 17.WiehäufigwurdeÄrztinnenundÄrztenaufgrundvonVerstößengegen vertragsärztlichepflichtendiezulassunggemäß 95Absatz6SGBVin denletztenfünfjahrenentzogen (bittejeweilsnachbundeslandaufschlüsseln)? 18.WelcheberufsrechtlichenKonsequenzensindnachKenntnisderBundesregierungmöglich,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemnichtärztlichenLeistungserbringeroderPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistungfürdieVerordnungvonArzneimittelndiesesUnternehmens entgegennehmen? 19.WieoftwurdennachKenntnisderBundesregierungdurchdiezuständigen LandesärztekammerneigenständigberufsrechtlicheVerfahrenwegendes Verstoßesgegendie 31und34Absatz5der (Muster-)Berufsordnung eingeleitet (bittejeweilsnachbundeslandfürdieletztenfünfjahreaufschlüsseln)? WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdiesenZahlen angesichtsdertatsache,dassalleinimzusammenhangmitdemsog.ratiopharm-skandalbundesweitermittlungsverfahrengegen3000vertragsärzte eingeleitet wurden? 20.WieoftwurdennachKenntnisderBundesregierungimZusammenhang mitdemratiopharm-skandalvondenzuständigenlandesärztekammern berufsrechtlichesanktionenwegenverstößengegendie 31und34Absatz5der (Muster-)Berufsordnungverhängt (bittejeweilsnachbundesland für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln)? 21.WelchetatsächlichenErmittlungskompetenzenhabendiezuständigenLandesärztekammern,umeinenVerstoßgegendie 31und34Absatz5der (Muster-)Berufsordnung wirksam zu verfolgen? 22.SindberufsrechtlicheSanktionenbeikorruptivemVerhaltenvonVertragsärztennachAnsichtderBundesregierungangemessenundsachgerecht, wenn einnennenswerterteilderärzte,nämlichnichtnureinigewenige Prozente,sagen,siekennendieseBerufsordnungauchgarnichtindieser Hinsichtundesinteressiertsieeigentlichauchnicht,wasdrinsteht (Zitat: Prof.Dr.KaiBussmannin REPORTMAINZ,3.Juli2012,unterHin- weisaufdieveröffentlichtenwesentlichenergebnisseseinervomgkv- Spitzenverband in Auftrag gegebenen Studie)? 23.UnterwelchenVoraussetzungenkommtesnachKenntnisderBundesregierungbeieinemVerstoßgegendie 31und34Absatz5der (Muster-)BerufsordnungzueinemWiderrufderApprobationdurchdiezuständige Landesbehörde? 24.WelcheErmittlungsmöglichkeitenhabendiezuständigenLandesbehörden, umeinemmöglichenverstoßgegendie 31und34Absatz5der (Muster-)Berufsordnung nachzugehen? 25.WiehäufigistnachKenntnisderBundesregierungeineApprobationinden letztenfünfjahrentatsächlichwiderrufenworden (bittenachbundesland und Jahren aufschlüsseln)?

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheVoraussetzungenmüssenerfülltseinfüreinenEntzugderKassenzulassunggemäß 95Absatz6SGBVdurchdenzuständigenZulassungsausschuss? 27.WiehäufigistnachKenntnisderBundesregierungdieKassenzulassungin denletztenfünfjahrentatsächlichentzogenworden (bitteaufschlüsseln nach Bundesland und Jahren)? 28.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassnachdenBerufsordnungendieÄrztinnenundÄrzteverpflichtetsind,inallenvertraglichenund sonstigenberuflichenbeziehungenzudrittenihreärztlicheunabhängigkeitfürdiebehandlungderpatientinnenundpatientenzuwahren (entspricht 30 der (Muster-)Berufsordnung)? 29.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassPharmaunternehmenvor allemdeshalbvorteilegewähren,weilsiedadurcheinehäufigereverschreibung ihrer Präparate erreichen wollen? 30.WelcheAuswirkungenaufdieQualitätunddieWirtschaftlichkeitderVerordnungensindnachKenntnisderBundesregierungzuerwarten,wenn Ärztinnen und Ärzte Vorteile von der Pharmaindustrie entgegennehmen? 31.WelchesSchutzgutrechtfertigtdasVerbotderVorteilsannahmebzw.Vorteilsgewährung bei Amtsträgern und Amtsträgerinnen? IstdiesesSchutzgutnachAnsichtderBundesregierunghöherzuwertenals diebehandlungsqualitätoderdiefinanziellestabilitätdergesetzlichen Krankenkassen? 32.HabennachAnsichtderBundesregierungniedergelasseneÄrztinnenund Ärzte gegenüber den Krankenkassen eine finanzielle Verantwortung? Fallsja,worindrücktsichdieseVerantwortungaus,undwelcheKonsequenzen ergeben sich daraus? 33.WiegroßistderAnteilderärztlichenFortbildungen,dienachEinschätzungderBundesregierungvonderPharma-oderMedizinprodukteindustrie ganz oder teilweise bezahlt werden? 34.HältdieBundesregierungdiefachlicheUnabhängigkeitvonFortbildungsveranstaltungenfürprinzipiellgefährdet,wenndiesevonderIndustriebezahlt werden? 35.WiebewertetdieBundesregierungdieInformationvonÄrztinnenund ÄrztenüberArzneimitteldurchPharmareferentinnenund-referentender IndustrienachihrerKenntnishinsichtlichderQualitätundVollständigkeit (unerwünschte Wirkungen, Behandlungsalternativen)? 36.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausUntersuchungen,denenzufolgedieVerzerrungvonmedizinischenInformationenmit derhöhedesindustriesponsoringsaneinerfortbildungsveranstaltungzunimmt (vgl. Archives of Internal Medicine 2011; 171:840-46)? 37.SindderBundesregierungdieRegelungenzurTransparenzimVerhältnis zwischenindustrieundärztinnensowieärztenbekannt,diemitderusamerikanischen Gesundheitsreform 2009 eingeführt wurden? WasbeinhaltendieseRegelungen,undwelcheSchlussfolgerungziehtdie Bundesregierung aus diesen? InwieweitsinddieTransparenzberichteüberZuwendungenvonderIndustrie,dieindenUSAdemnächstveröffentlichtwerdenmüssen,auchin Deutschland einführbar?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 38.WelcheMaßnahmenausanderenStaatensindderBundesregierungenbekannt,diedasMarketingdurchPharmareferentinnenund-referenteneinschränken oder verhindern sollen? 39.SindderBundesregierungStudienoderBefragungenbekannt,indenen untersuchtwurde,wiegroßderanteilderindustrieamvermitteltenwissen an Ärztinnen und Ärzte über neue Arzneimittel ist? Fallsja,wassinddieErgebnisse,undwelcheSchlussfolgerungenziehtdie Bundesregierung daraus? 40.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemUrteildes VerwaltungsgerichtsBerlin,beidemTransparencyInternationalDeutschlande.V.dieHerausgabederbeiderKassenärztlichenBundesvereinigung gesammeltendatenüberdieverschriebenenmedikamente,dieanzahlder betroffenenpatienten,dieanzahlderverschreibendenärzteunddiehöhe deransiegezahltenhonorareerstrittenhat (VGBerlin,Urteilvom1.Juni 2012, Az. VG 2 K )? 41.WievielGeldhabenÄrztinnenundÄrztenachKenntnisderBundesregierungfürdieDurchführungvonAnwendungsbeobachtungsstudieninden letzten fünf Jahren erhalten? 42.GeltendieVorschriftendesArzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG)bezüglichderRegistrierungundVeröffentlichungvonStudien auch für Anwendungsbeobachtungsstudien? Fallsnein,warumwurdendieentsprechendenVorschriftennichtauchdarauferstreckt,undplantdieBundesregierungeinediesbezüglicheGesetzesänderung? 43.WelcheSchlussfolgerungziehtdieBundesregierungausVorwürfen,denen zufolgeanwendungsbeobachtungsstudien eineformlegalisierterkorruption seienund nurmarketingzweckendienen (siehepressenmitteilung Transparency International vom 11. Juni 2012)? 44.InwiefernhältesdieBundesregierungfürwünschenswert,dieEinflussnahmez.B.derPharmaindustrieaufdasVerordnungsverhaltenvonÄrztinnen und Ärzten weitestmöglich zu begrenzen? 45.WelcheMaßnahmenplantdieBundesregierung,umdieseBeschränkung der Einflussnahme zu gewährleisten? SindinsbesondereBeschränkungenderWerbemöglichkeitenfürArzneimittelbeiFachkreisen,BeschränkungenbeiPharmareferentinnenund -referenten,dieweitgehendebeschränkungvonanwendungsbeobachtungsstudienundvorgabenzurtransparenzbeiveranstaltungssponsoring geplant? 46.HatdieBundesregierungErkenntnisseüberdenGeldbetragderVorteile undvergünstigungen,dieinsgesamtindeutschlandfürdieverordnung von bestimmten Arzneimitteln gewährt und entgegengenommen werden? Wenn ja, wie hoch beziffert sie diesen? 47.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenÄrztinnenundÄrzte oderihrefamilienangehörigenstillebeteiligungenanunternehmenandererleistungserbringerinnenund-erbringerhaltenundsoanderärztlichen Überweisung mitverdienen? Fallsja,wiebeurteiltdieBundesregierungdies,undhältsiedieUnabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen dadurch für gefährdet?

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ SindderBundesregierungFällebekannt,indenenÄrztinnenundÄrzte oderihrefamilienangehörigenaktivebeteiligungenanunternehmenandererleistungserbringerinnenund-erbringerhaltenundsoanderärztlichen Überweisung mitverdienen? Fallsja,wiebeurteiltdieBundesregierungdies,undhältsiedieUnabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen dadurch für gefährdet? 49.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenVertragsärztinnenund -ärztevonanderenleistungserbringerinnenund-erbringern (zumbeispiel vonergo-bzw.physiotherapeutinnenund-therapeuten,logopädinnenund Logopäden)materielleZuwendungenfürausgestellteRezepteeinfordern oder angeboten bekommen? VonwelchenLeistungserbringerinnenund-erbringernistdasbekannt,und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten? 50.SindderBundesregierungFällebekannt,indenenVertragsärztinnenund -ärztevonanderenunternehmen (Labore,medizinisch-technischesHandwerketc.)materielleZuwendungenoderVergünstigungenfürAufträge einfordern oder angeboten bekommen? VonwelchenUnternehmenistdasderBundesregierungbekannt,undwie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten? 51.InwelchenFällendürfenÄrztinnenundÄrzteEmpfehlungenfürandere Leistungserbringerinnen und -erbringer abgeben? WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,obundinwelchem Maße diese Vorgaben eingehalten oder missachtet werden? Berlin, den 8. August 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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