Kaminkehrer - Innung Oberpfalz Abteilung Technik Technischer Innungswart Alfred Köbler Tel:

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Transkript:

Kaminkehrer - Innung Oberpfalz Abteilung Technik Technischer Innungswart Alfred Köbler Tel: 09179-941802 www.kaminkehrer-freystadt.de Rundschreiben Technik 02-2014 15.03.2014 Inhalt: 02/14 Neues Abgassystem Fa. "Technaflon" - Vaillant 03/14 Auszug aus der "BIT" Verwendung von Gipskarton 04/14 Gasfeuerstätten mit verlängertem Überprüfungsintervall 05/14 Erneuerung von Kachelöfen über zwei Geschosse 06/14 Messungen an Feststoff-Heizungsanlagen 07/14 Messungen an Einzelfeuerstätten Geschätzte Kolleginnen; geschätzte Kollegen! Nachfolgend darf ich Euch das zweite Rundschreiben des Jahres 2014 übersenden und bitte um Kenntnisnahme! 02/14: Die Firma Technaflon hat ein neues Abgassystem für die Kombination BHKW - Brennwertgerät der Fa. Vaillant entwickelt, das bereits für einige Verwirrung gesorgt hat: Im gemeinsamen Abgasrohr befindet sich ein flexibler Schlauch mit einer Länge von 3 Meter, der für die Brennwerttherme in das Abgassystem einmündet. Dieser verbessert das Strömungsverhältnis innerhalb des Abgassystems und wird werkmäßig so ausgeliefert. Die Zulassung steht kurz bevor! Es befinden sich bereits einige dieser Systeme auf dem Markt. Beim Öffnen des Abgasdeckels sieht man diesen Schlauch. Das System kann bei Bedarf zur Überprüfung/Reinigung mittels Rohrklammern zerlegt werden. Der Schlauch darf laut Auskunft der Fa. Technaflon nicht gekürzt werden! A. Köbler Seite 1

03/14: Aufgrund der Aktualität möchte ich einen Auszug aus der "BIT - Bayerischer Infostream Technik" wiedergeben: Frage: Ein Schornstein wird raumseitig mittels Metallständer-Konstruktion und Gipskartonplatten verkleidet. Was gilt bei einem nachträglichen Anschluss einer Feuerstätte für feste Brennstoffe und deren Abstände zu beachten? Antwort: Die am Markt erhältlichen Bauprodukte aus Gips sind zwischenzeitlich durch harmonisierte europäische Normen ersetzt worden. In Abhängigkeit vom Verwendungszweck erforderliche Stufen und Klassen gilt die Anlage 01 der Bauregelliste B Teil 1. Die nach DIN EN 13501-1 klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Baustoffen entsprechen den bauaufsichtlichen Seite 2 von 5

Anforderungen an nichtbrennbar, wenn die Zusatzforderungen kein Rauch und kein brennendes Abfallen/Abtropfen im Brandfall erfüllt sind und damit die Kennzeichnung A1 oder A2-s1,d0 erhalten haben. Seit 1. Juli 2013 gilt die neue EU-BauPVO. Bauprodukte, die von einer harmonisierten europäischen Norm erfasst sind oder einer Europäischen Technischen Bewertung entsprechen, gelten damit verbindlich neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten oder ihre Bereitstellung auf dem Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln über die Angabe der Leistung von Bauprodukten. Durch die Vorlage der Leistungserklärung (CoP) durch den jeweiligen Hersteller kann der Verwendungszweck, wie oben genannt, jederzeit erbracht werden. FeuV 7 Abs. 9 bleibt aber zu berücksichtigen. 04/14: Vom ZIV wurde die Liste des BDH "Gasfeuerstätten mit verlängertem Überprüfungsintervall" aktualisiert herausgegeben. Es soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass nur Gasgeräte, die in der Gaskategorien-Bezeichnung auf dem Typenschild mit "N" gekennzeichnet sind UND in der Positivliste eingetragen sind, in den verlängerten Turnus fallen! Beispiel Typenschild Viessmann: Das Schreiben des ZIV findet Ihr im Anhang! 05/14: Austausch/Erneuerung von Kachelöfen über zwei Geschosse: Im Zuge der Beanstandungen aufgrund BImSchV ist zu erwarten, dass demnächst einige Kachelofen-Heizeinsätze erneuert werden (müssen). Seite 3 von 5

Dabei werden auch einige Anlagen sein, die als Kachelofen über zwei Geschossen errichtet wurden. Diese Bauart erfreute sich in Bayern eine gewisse Zeit lang großer Beliebtheit. Jedoch ist die Bauausführung vielfach nicht gemäß den geltenden Bauvorschriften erfolgt (metallischer Nachheizkasten im darüber liegenden Geschoss). Dies wurde eine Zeitlang von den Baubehörden so akzeptiert. Jedoch besteht für diese Anlagen kein Bestandsschutz! Wird der Heizeinsatz erneuert, so ist von einer wesentlichen Änderung, bzw. Neuerrichtung auszugehen. Die Ausführung der Anlage hat dann gemäß den Vorgaben der TROL (Technische Richtlinie Ofen- und Luftheizungsbau) zu erfolgen. Dazu gehört auch, dass der Heizeinsatz als "Feuerstätte mit darüberliegender Heizkammer" vom Hersteller freigegeben ist. Die Kuppel des Heizeinsatzes muss die Last des Steigrohres und auftretende Temperaturbelastungen/spannungen aufnehmen können. Weiter sind im darüberliegenden Geschoss nur keramische Heizgaszüge zu verwenden. Bitte sprecht den Sachverhalt bei euren Kunden sowie Kachelofenbauern an und pocht auf die Ausstellung der Fachunternehmererklärung nach TROL! Seite 4 von 5

06/14: Messungen an Feststoff-Zentralheizungsanlagen: Ich möchte nochmals mit Nachdruck daran erinnern, dass die Frist für die Messungen an Holz-Zentralheizungsanlagen Ende des Jahres ausläuft. Spätestens am 31. Dezember 2014 müssen alle bestehenden Anlagen, die als Zentralheizung einzustufen sind und über 15 kw NWL liegen, gemessen sein und die Grenzwerte der "alten" BImSchV (0,15g Staub und 4,0g CO) einhalten. Die Messungen sind auch durchzuführen, wenn die Anlage keine Aussicht auf Einhaltung der Grenzwerte hat. Alternativ ist die Stilllegung einer solchen Anlage möglich. Ein Weiterbetrieb über das o.g. Datum hinaus, ohne eine Messung durchgeführt zu haben, ist nicht statthaft. Sollte die Anlage die Grenzwerte nicht einhalten können, so sind weitere Fristverlängerungen durch den Kaminkehrer NICHT möglich. Die Entscheidung liegt hier bei den Umweltschutzbehörden (i.d.r. Landratsamt). Diese zeigen sich hier erfahrungsgemäß wenig kompromissbereit, da es sich fast ausnahmslos um technisch sehr veraltete Anlagen handelt. Ausnahmegenehmigungen werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erteilt. Bitte weist eure Kunden diesbezüglich darauf hin! 07/14: Messungen an Einzelfeuerstätten: Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Messungen an Einzelfeuerstätten (analog Prüfstandsmessung) derzeit noch nicht durchgeführt werden können! Es sind noch keine eignungsgeprüften Messgeräte verfügbar (Halbstunden-Messung!), zudem dürfen solche Messungen nur von besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Erste Lehrgänge dafür sind für Ende des Jahres 2014 geplant. Weitere Informationen dazu in den Breitenschulungen! Gruß mit Ruß! Euer TIW Alfred Köbler Freystadt, den 15.03.2014 Seite 5 von 5