Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur. Wirtschaftspolitik. 1 Instrumente und Beurteilungskriterien

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Transkript:

Universität Ulm 89069 Ulm Germany Dr. Kai Kohler Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Sommersemester 2009 Wirtschaftspolitik Übung 3 - Internalisierung externer Effekte 1 Instrumente und Beurteilungskriterien 2 Pigou-Steuer 3 Verhandlungen 4 Zertifikate 5 Übersicht Literatur: Fritsch M., Wein T. und Ewers H.-J., Marktversagen und Wirtschaftspolitik, Vahlen Verlag München, 7. Auflage 2007, Kapitel 5, 6. Auflage 2005, Kapitel 5, 5. Auflage 2003, Kapitel 5, 4. Auflage 2001, Kapitel 5.. Helmholtzstr. 20, Raum E 01 Tel. 0731 50-24266, Fax -24262 http://www.uni-ulm.de/wipo Kai.Kohler@uni-ulm.de

Instrumente und Beurteilungskriterien Instrumente 1. Moralische Appelle 2. Staatliche Bereitstellung 3. Fusion der Beteiligten 4. Ge- und Verbote, Auflagen 5. Steuern, Subventionen 6. Verhandlungen 7. Zertifikate Beurteilungskriterien statische Effizienz (Kosten-/Nutzenanalyse) dynamische Effizienz (Anreize) Treffsicherheit politische Durchsetzbarkeit Auswirkungen auf die Verteilung Umgehungsmöglichkeiten 2

Pigou-Steuer Steuer (Subvention) bei negativen (positiven) externen Effekten. Idee der Pigou-Steuer: Den Verursacher so besteuern, dass soziale und private Grenzkosten identisch sind. Statisch und dynamisch effizient. Probleme Hohe Anforderungen an den Informationsstand. Hohe Anforderungen an die Kompetenz der Wirtschaftspolitiker. Viele Betroffene durch Pigou-Steuer (z.b. Ökosteuer). Die Grafik auf der nächsten Seite zeigt die Pigousche Steuerlösung bei einem negativen externen Effekt: Da nur die privaten Grenzkosten und Grenznutzen relevant sind, wird die Menge x m zum Preis von p m angeboten (Punkt B). Die umgesetzte Menge des Gutes ist zu groß. Der Preis des Gutes ist zu niedrig. Bei Berücksichtigung des externen Effekts würde die geringere Menge x zum höheren Preis p angeboten. Die Einführung einer Steuer verschiebt die Angebotskurve nach links oben. 3

Der Steuersatz t wird so gewählt, dass die neue Angebotskurve die Nachfragekurve im gesamtgesellschaftlichen Optimum (Punkt A) schneidet. Die Pigou-Steuer verschiebt die privaten Grenzkosten so weit nach oben, bis das neue Gleichgewicht im Punkt A erreicht ist. Steuern/Subventionen als klassisches Instrument mit hoher Effizienz, aber auch hohen Anforderungen. Preis soziale Grenzkosten (private Grenzkosten + externer Effekt) Steuer Private Grenzkosten p A p m B Nachfrage Menge x x m 4

Verhandlungen Voraussetzung: Staat legt Eigentumsrecht über Haftungsrecht fest. Verhandlungen zwischen Schädiger und Geschädigtem führen zur Erhöhung der Wohlfahrt unabhängig davon, wer das Eigentumsrecht besitzt. Schädiger besitzt Eigentumsrecht Beispiel: Ein Industrieunternehmen leitet Abwässer in einen Fluss und schädigt die angrenzende Fischerei. Zur Vermeidung des Grenzschadens der Fischerei entstehen der Industrie die Grenzkosten der Schadensvermeidung. Das optimale Ausmaß der Schädigung ist Punkt A. Grenzschaden für die Fischerei im Punkt A: 0AC. Im Vergleich zum Ausmaß im Punkt D sinkt der Grenzschaden um ACED. Die Grenzkosten zur Schadensvermeidung für die Industrie sind im Punkt A ACD. Die Fischerei zahlt der Industrie einen Transferbetrag, der zwischen ACD und ACED liegt, z.b. ACF D. 5

B 0 E Grenzkosten der Schadensvermeidung C F Grenzschaden D A Ausmaß der Schädigung Durch Verhandlung erhöht sich die Wohlfahrt der Fischerei um CF E. Dies ist der vermiedene Grenzschaden ACED abzüglich dem Transferbetrag ACF D. Durch Verhandlung erhöht sich die Wohlfahrt der Industrie um CF D. Dies ist der Transferbetrag ACF D abzüglich den Grenzkosten der Schadensvermeidung ACD. Durch Verhandlungen steigt die gesamte Wohlfahrt um CED. Wie die Wohlfahrtssteigerung aufgeteilt wird, d.h. die Frage wo Punkt F liegt, ist eine Frage von Verhandlungsmacht und Verhandlungsgeschick. 6

Geschädigter besitzt Eigentumsrecht Ausmaß der Schädigung A 0 C B G Grenzschaden Grenzkosten der Schadensvermeidung Das optimale Ausmaß der Schädigung ist Punkt A. Grenzschaden für die Fischerei im Punkt A: 0AC. Die Grenzkosten zur Schadensvermeidung für die Industrie sind im Punkt A 0ACB. Die Industrie zahlt der Fischerei einen Transferbetrag, der zwischen 0AC und 0ACB liegt, z.b. 0ACG. Durch Verhandlung erhöht sich die Wohlfahrt der Fischerei um 0GC. Dies ist der Transferbetrag 0ACG abzüglich dem Grenzschaden 0AC. 7

Durch Verhandlung erhöht sich die Wohlfahrt der Industrie um GCB. Dies sind die vermiedenen Grenzkosten der Schadensvermeidung 0ACB abzüglich dem Transferbetrag 0ACG. Durch Verhandlungen steigt die gesamte Wohlfahrt um 0CB. Wie die Wohlfahrtssteigerung aufgeteilt wird, d.h. die Frage wo Punkt G liegt, ist eine Frage von Verhandlungsmacht und Verhandlungsgeschick. Ergebnis In beiden Szenarien ergibt sich durch Verhandlungen ein Wohlfahrtsgewinn. Der Eingriff des Staates beschränkt sich auf die Vergabe von Eigentumsrechten. Verhandlungen sind theoretisch effizient, aber mit folgenden Problemen: Transaktionskosten. Anzahl der Betroffenen Gefahr von Trittbrettfahrerverhalten. Situation eines bilateralen Monopols. Konzentration von Unternehmen in Wirtschaftsbereichen ohne Schadenshaftung. 8

Zertifikate Der Staat legt die Gesamtmenge des externen Effektes fest und vergibt in dieser Höhe handelbare Zertifikate. Unternehmen kaufen diese Zertifikate beim Staat oder bei anderen Unternehmen, die Zertifikate besitzen. Angebot und Nachfrage führen zum Gleichgewichtszertifikatskurs. Solange der Zertifikatskurs höher ist als die Grenzvermeidungskosten, ist es für Unternehmen vorteilhaft, den externen Effekt zu vermeiden und weniger Zertifikate zu kaufen bzw. nicht mehr benötigte Zertifikate zu verkaufen. Die Verursachung externer Effekte ist für Unternehmen nicht mehr kostenlos. Unternehmen führen eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, ob sich der Übergang zu einer niedrigeren Schadensvermeidungskurve durch Einsparung der Zertifikatskosten rentiert. 9

Grenzkosten der Schadensvermeidung neue Grenzkosten der Schadensvermeidung Zertifikatskurs S S Ausmaß der Schädigung In der Grafik ist eine Schadensvermeidung bei der ursprünglichen blauen Schadensvermeidungskurve ab dem Punkt S sinnvoll. Bei einer günstigeren Schadensvermeidungskurve und konstantem Zertifikatspreis wäre dies der weiter links liegende Punkt S. Zertifikate ermöglichen eine effiziente Allokation, haben sich bisher aber noch nicht durchgesetzt. Argument, eine saubere Umwelt sei unbezahlbar. Bedeutung des Zertifikatskurses. 10

Übersicht Jedes Instrument hat Vor- und Nachteile. Oft existiert eine Diskrepanz zwischen Effizienz und Durchsetzbarkeit/Verteilung. Kein Instrument ist Allheilmittel für jede Situation. In der Politik spielen staatliche Bereitstellung, Ge- und Verbote, Auflagen, Steuern und Subventionen eine große Rolle. Theoretisch sind Steuern, Subventionen, Verhandlungen und Zertifikate vorteilhaft. Besser durchsetzbar sind staatliche Bereitstellung, Ge- und Verbote, Auflagen. 11

Moralische Appelle staatliche Bereitstellung Fusion/ kollektive Bereitstellung Ge- und Verbote, Auflagen Steuern bzw. Abgaben Subventionen zur Reduktion einer Schädigung Subventionen zur Stimulierung positiver externer Effekte Verhandlungen - mit Schadenshaftung - ohne Schadenshaftung Handelbare Rechte (Zertifikate) Haftungsrecht - Gefährdungshaftung - Verschuldungshaftung statische Effizienz fragwürdig dynamische Effizienz allenfalls schwach ausgeprägt in der Regel eingeschränkt potentiell gut; u.u. Machtproblem Treffsicherheit sehr unsicher Gesamteinschätzung Signifikante Wirkungen allenfalls in kleinen Gruppen. in der Regel in der Regel Nur wenn nicht anders eingeschränkt eingeschränkt möglich. potentiell gut; potentiell gut Fusion nur in Ausnahmefällen u.u. geeignet; kollektive Bereitstellung Machtproblem nur, wenn Ausschluss möglich und sinnvoll. in der Regel schlecht eingeschränkt Nur in Ausnahmefällen geeignet. schlecht gut gut eingeschränkt Gut geeignet; Problem der adäquaten Bezugsgröße. gut fragwürdig eingeschränkt Theoretisch bedingt geeignet; Problem der geeigneten Bezugsgröße; fragwürdige Verteilungswirkungen. gut gut eingeschränkt Gut geeignet; Problem der adäquaten Bezugsgröße. Bei Zustand mit Schadenshaftung theoretisch bestes gut gut potentiell gut Internalisierungsverfahren; praktisch nur schwer umsetzbar (Problem ungleich gut fragwürdig potentiell gut verteilter Transaktionskosten, Informationsprobleme). sehr gut gut (bei entsprechendetes gut Konzeptionell gut geeigne- Verfahren; Probleme der Kurspflege) praktischen Anwendung. Prinzipiell geeignet; praktisch ist in der Regel nur eine gut relativ gut eingeschränkt teilweise Internalisierung zu erreichen;schafft die Basis zur in der Regel schlecht relativ schlecht eingeschränkt gegebenenfalls sinnvollen Anwendung weiterer Internalisierungsverfahren. Quelle: Fritsch Michael, Thomas Wein und Hans-Jürgen Ewers, Marktversagen und Wirtschaftspolitik, Vahlen, 4. Auflage 2001, S. 155 12