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Transkript:

Kurzstrecke Erweiterte Kurzstrecke 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen 4 Zonen Verbundraum Kleiner Stadtverkehr Preisstufe 1,60 1,10 8,20 5,50 6,50 4,30 4,90 3,30 3,30 2,20 2,00 1,30 Fahrscheinart Einzelfahrt Kind 4-Fahrten-Karte 7,60 12,80 18,40 24,40 30,80 6,00 6,00 8,40 3,40 2,30 16,00 10,70 13,70 9,00 10,30 6,90 6,90 4,60 4,20 2,70 Tageskarte Kind 3,00 3,20 3,50 3,70 4,00 2,50 Gültigkeit der Einzelfahrscheine Tageskarten-Mitfahrer (max. 4 Mitfahrer) Kindergruppentageskarte 9,50 14,00 18,00 20,00 22,00 Preisstufe max. zeitl. Gültigkeit 14,40 10,80 73,80 55,40 58,50 43,90 44,10 33,10 29,70 22,30 18,00 13,50 Wochenkarte ab Entwertung Schüler/Azubi Kl. Stadtverkehr 1 Stunde 1 Zone 1 Stunde 2 Zonen 2 Stunden 3 Zonen 2,5 Stunden 4 Zonen 3 Stunden Verbundraum 4 Stunden 42,00 32,00 213,00 160,00 169,00 127,00 127,00 95,00 86,00 65,00 52,00 39,00 Monatskarte ab Entwertung Schüler/Azubi 36,40 26,70 184,60 133,30 146,50 105,80 110,10 79,20 74,50 54,20 45,10 32,50 Abo-Monatskarte Kalendermonat Schüler/Azubi Schülerverbundkarte Kalendermonat 44,00 9-Uhr-Abo-Monatskarte Kalendermonat 39,70 65,60 96,90 128,90 162,40 32,00 SchülerFerienTicket 18,00 alle Preise in Euro Verkehrsverbund Mittelsachsen Am Rathaus 2 09111 Chemnitz Fax: 0371 4000899 E-Mail: info@vms.de www.vms.de Service-Nummer: 0371 4000888 Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Redaktionsschluss: Mai 2014 Änderungen nach Redaktionsschluss vorbehalten. Grafik / Layout / Druck: S-PRINT GBR, Annaberg-Buchholz TARIF- INFO TARIFINFO Der Tarif Alles auf einen Blick. Gültig ab 1. August 2014

Vorwort 1 Das VMS-Tarifgebiet Geltungsbereich / Tarifzonen 2 Teilzonen»Kleiner Stadtverkehr«/ Grenzzonen 3 Fahrpreisermittlung 4 Verbindungssuche und Tarifauskunft im Internet 5 Fahrscheine und Preise Einzelfahrschein 6 4-Fahrten-Karte 8 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke / Erweiterte Kurzstrecke 10 Tageskarte / Tageskarte Kind 12 Kindergruppentageskarte 14 Wochenkarte 16 Monatskarte 18 Abo-Monatskarte / 9-Uhr-Abo-Monatskarte 20 Vorteile im Abo 21 Jobticket 22 Schülerverbundkarte 23 Übersicht Abonnements 24 Anschlussfahrschein 26 Weitere Tickets SchülerFerienTicket 28 Fahrtberechtigungen für Studenten 30 Kombiticket / EgroNet-Ticket 32 Fahrscheine für die 1. Klasse 33 Ländertickets der DB AG 35 Unentgeltliche Beförderung 36 Wo bekommen Sie Ihre Tickets? 40 Ausgewählte Service- und Vertriebsstellen 41 HandyTicket 43 Sonderregelungen Verbundraumübergreifende Fahrten 48 Anruflinientaxis (ALiTa) 50 Fichtelbergbahn / Drahtseilbahn Augustusburg 52 Weitere Bestimmungen Ungültige Fahrscheine 54 Erhöhtes Beförderungsentgelt / Fahrpreiserstattung 55 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen 56 Verhalten der Fahrgäste 57 Entgelte und Gebühren 59 Ausgewählte Partnerunternehmen im VMS 60 Tarifzonenplan Umschlag Tarifzonenplan des Verkehrsverbundes Mittelsachsen Tarifzonenplan Gültig ab 1. August 2014 des Verkehrsverbundes Mittelsachsen Gültig ab 1. August 2014 57 Crimmitschau Werdau 57 61 Crimmitschau 14 15 14 Werdau 61 15 Tarifzonenplan des Verkehrsverbundes Mittelsachsen Leisnig 36 37 39 36 37 1 Großweitzschen 50 Döbeln 38B Geringswalde Roßwein Groß- Waldheim weitzschen 51 Leisnig Nossen Rochlitz 50 Döbeln38 Siebenlehn 2 39 Mittweida Geringswalde 1 Waldheim 38B Roßwein 3 52 4 5 51 Nossen Hainichen Rochlitz 6 10 Siebenlehn Freiberg Penig 2 5 53 Mittweida 54 Frankenberg Burgstädt3 52 4 Limbach- 7 Oberfrohna 8 Hainichen 6 Flöha 10 9 11 55 Freiberg Penig 53 Oederan Chemnitz 56 12 54 Frankenberg Mulda Burgstädt 58 Hohenstein- Limbach- 13 Glauchau Ernstthal 7 Oberfrohna 8 59 Frauenstein Flöha 9 11 55 21 Eppendorf Chemnitz 56 Oederan 12 Mulda 58 18 20 Hohenstein- 13 34 35 Glauchau 60 Rechenberg- Ernstthal 59 Frauenstein 16 Bienenmühle Zschopau 21 Eppendorf Holzhau Zwickau Lengefeld 19 Wilkau- 18 62 20 Neuhausen Haßlau Stollberg Thum 23 34 35 60 Rechenberg- 16 Olbernhau Bienenmühle 63 Hartenstein Zschopau Holzhau Zwickau Lengefeld 64 28 Wilkau- 62 19 Marienberg Neuhausen Lößnitz Zwönitz Ehrenfriedersdorf Olbernhau Haßlau Stollberg Thum 17 23 27 63 Hartenstein 65 64 Legende 26 Kirchberg 66 24 25 28 Marienberg Lößnitz Zwönitz Ehrenfriedersdorf 67 Annaberg- Siebenlehn 5 Zone mit Zonenn Aue 17 27 65 Buchholz Legende 22 31 und -name 26 Kirchberg 66 Aue 6824 25 Annaberg- 33 Grenzzone (Gültig Schwarzenberg 32 67 Jöhstadt Siebenlehn 5 Zone mit Zonennummer Buchholz siehetarifbestimm 31 und -name 22 68 Crottendorf Zone 38B (Nossen Eibenstock 33 Grenzzone (Gültigkeit: Schwarzenberg zugeordnet 32 Jöhstadt siehetarifbestimmungen) tariflich der Zone 38B 29 30Crottendorf Zone 38B (Nossen) wird VMS-Tarif gilt nur Eibenstock tariflich der Zone 38 (Döbeln) 38B 690, 750, 755, 756 zugeordnet Johanngeorgenstadt 690, 750, 64 755, 756, 761 29 30 69 Kurort VMS-Tarif gilt nur für Buslinien Teilzone Kleiner S Oberwiesenthal mit Zonennumme Johanngeorgenstadt 64 Eisenbahnlinien 69 Kurort Teilzone Kleiner Stadtverkehr Oberwiesenthal mit Zonennummer Schmalspurbahn Eisenbahnlinien Schmalspurbahn 38 Inhaltsverzeichnis Tarifzonenplan

Liebe Fahrgäste, im Verkehrsverbund Mittelsachsen können Sie mit nur einem Ticket mit Stadt- und Regionalbussen, Straßenbahnen und Zügen fahren und dabei beliebig oft umsteigen. Der VMS und die beteiligten Verkehrsunternehmen möchten Ihnen das Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln so einfach und bequem wie möglich gestalten. Ein breites Fahrscheinsortiment bietet für jeden das passende Ticket. Die vielfältigen Angebote können Sie dieser Broschüre entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen gern weiter: Service-Nummer: 0371 4000888 Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr Gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Verkehrsverbund Mittelsachsen und seine Partnerunternehmen Vorwort 1

Crimmitschau Werdau Glauchau Kirchberg Aue Eibenstock Rochlitz Lößnitz Penig Stollberg Leisnig Thum Mittweida Zschopau Rechenberg- Bienenmühle Geringswalde Großweitzschen Waldheim Frankenberg Flöha Jöhstadt Kurort Oberwiesenthal Döbeln Hainichen Roßwein Oederan Lengefeld Marienberg Nossen Eppendorf Siebenlehn Freiberg Mulda Olbernhau Frauenstein Burgstädt Limbach- Oberfrohna Hohenstein- Ernstthal Zwickau Wilkau- Haßlau Hartenstein Schwarzenberg Crottendorf Annaberg- Buchholz Johanngeorgenstadt Zwönitz Ehrenfriedersdorf Neuhausen Holzhau Siebenlehn Zone mit Zonennummer und -name Grenzzone (Gültigkeit: siehetarifbestimmungen) Zone 38B (Nossen) wird tariflich der Zone 38 (Döbeln) zugeordnet VMS-Tarif gilt nur für Buslinien 690, 750, 755, 756, 761 Teilzone Kleiner Stadtverkehr mit Zonennummer Eisenbahnlinien Schmalspurbahn Das VMS- Tarifgebiet Die Stadt Chemnitz wird vollständig durch die Tarifzone 13 abgedeckt. Die Stadt Zwickau ist Teil der Tarifzone 16 und die Stadt Freiberg der Tarifzone 10. Zusätzlich gibt es die Teilzonen»Kleiner Stadtverkehr«. Geltungsbereich Der Verbundraum umfasst die Landkreise Mittelsachsen, Zwickau, den Erzgebirgskreis sowie die kreisfreie Stadt Chemnitz und ist in einzelne Tarifzonen eingeteilt. Landkreis Zwickau Landkreis Mittelsachsen Chemnitz Erzgebirgskreis Einen detaillierteren Überblick zu den Tarifzonen ermöglicht Ihnen unser schematischer Tarifzonenplan. Diesen erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen sowie im Internet unter www.vms.de. Teilzonen»Kleiner Stadtverkehr«VMS-Fahrscheine gelten in: Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen, Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG, der City-Bahn Chemnitz GmbH, der Freiberger Eisenbahngesellschaft mbh sowie der Vogtlandbahn-GmbH In den Nahverkehrszügen gilt der Verbundtarif bis zum letzten bzw. ab dem ersten fahrplanmäßigen Halt innerhalb des Verbundgebietes. Innerhalb einiger Tarifzonen befinden sich die Teilzonen 50 bis 69, die die Stadtverkehre umfassen. Für Fahrten ausschließlich in diesen Städten gilt die günstigere Preisstufe Kleiner Stadtverkehr. Tarifzone Kleiner Stadtverkehr Tipp! Fahrscheine für Tarifzonen gelten auch in den Kleinen Stadtverkehren innerhalb der jeweiligen Tarifzone. Für Fahrten über das Verbundgebiet hinaus gelten Sonderregelungen, siehe Seite 48. Tarifzonen Das Verbundgebiet besteht aus 39 Tarifzonen (siehe auch Tarifzonenplan in der hinteren Umschlagklappe) 50 38 Tarifzonenplan des 39 Verkehrsverbundes 1 38B Mittelsachsen 51 Gültig ab 1. August 2014 2 5 3 52 4 6 10 53 54 7 8 9 11 55 Chemnitz 56 12 58 57 13 59 21 14 18 20 34 35 61 60 16 15 62 19 23 63 64 28 17 27 65 Legende 24 25 26 66 67 5 22 31 68 32 33 29 30 36 37 69 38B 64 Grenzzonen Überschneidung von zwei Tarifzonen kann Gemeinden, Gemeindeteile oder auch nur einzelne Haltestellen umfassen Fahrt zwischen Grenzzone und zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 1 (1 Tarifzone) Fahrt zwischen Grenzzone und nicht zugeordneter Tarifzone = Preisstufe 2 (2 Tarifzonen) 2 Das VMS-Tarifgebiet Das VMS-Tarifgebiet 3

57 Crimmitschau Werdau 61 58 Glauchau Hohenstein- Ernstthal 59 60 Zschopau Zwickau Lengefeld Wilkau- 62 Haßlau Stollberg Thum 63 Hartenstein 64 Marienberg Lößnitz Zwönitz Ehrenfriedersdorf 65 Kirchberg 66 Aue 67 Annaberg- Buchholz 68 Schwarzenberg Jöhstadt Crottendorf Eibenstock Johanngeorgenstadt Penig 51 Rochlitz 53 Burgstädt Limbach- Oberfrohna 55 Leisnig Mittweida 52 Rechenberg- Bienenmühle Holzhau Neuhausen Geringswalde Großweitzschen 50 Döbeln Roßwein Waldheim 54 Frankenberg Flöha 56 69 Kurort Oberwiesenthal Hainichen Oederan Eppendorf Nossen Siebenlehn Freiberg Mulda Olbernhau Frauenstein Legende 64 Zone mit Zonennummer und -name Grenzzone (Gültigkeit: siehetarifbestimmungen) Zone 38B (Nossen) wird tariflich der Zone 38 (Döbeln) zugeordnet VMS-Tarif gilt nur für Buslinien 690, 750, 755, 756, 761 Teilzone Kleiner Stadtverkehr mit Zonennummer Eisenbahnlinien Schmalspurbahn Tarifzonenplan des Verkehrsverbundes Mittelsachsen Gültig ab 1. August 2014 15 14 11 16 17 29 6 7 12 22 Fahrpreisermittlung Der Fahrpreis ergibt sich aus der Anzahl der Tarifzonen, die Sie auf Ihrem Weg befahren. Egal ob Sie mit oder fahren, Sie benötigen nur ein Ticket. 2 18 39 1 3 Chemnitz 13 23 24 31 32 30 36 37 19 25 8 4 26 38 33 9 20 38B 10 27 5 21 34 35 28 Siebenlehn 5 38B Mithilfe des Tarifzonenplanes zählen Sie vom Start bis zum Ziel alle befahrenen Tarifzonen. Den Tarifzonenplan finden Sie unter www.vms.de oder in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen. Verbindungssuche und Tarifauskunft im Internet Auf unserer Internetseite www.vms.de finden Sie unsere Elektronische Fahrplanauskunft. Geben Sie Ihren Start- und Zielort sowie Ihr gewünschtes Reisedatum und die Abfahrtszeit ein. Start- und Zielort kann entweder eine Haltestelle, eine Straße mit Hausnummer oder ein wichtiger Punkt (z. B. touristisches Ziel) sein. Das System sucht Ihnen mögliche Verbindungen heraus. Gleichzeitig erhalten Sie eine Tarifauskunft. 1 2 3 4 Die Anzahl der Tarifzonen ergibt die benötigte Preisstufe. dabei zählt jede Tarifzone nur ein Mal ab fünf Tarifzonen gilt die Preisstufe Verbundraum Die Preisübersicht auf der Umschlagklappe hilft Ihnen beim Ablesen des Preises für die gewählte Fahrscheinart Verbundtickets erhalten Sie in den Servicestellen des VMS und der Verkehrsunternehmen, an Fahrausweisautomaten, in Stadt- und Regionalbussen beim Busfahrer oder als. Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter www.vms.de. 4 Das VMS-Tarifgebiet Das VMS-Tarifgebiet 5

Fahrscheine und preise EINZELFAHRSCHEIN Nutzungshinweise Erwerbsmöglichkeiten Preisstufe zeitliche und räumliche Gültigkeit 1 1 Zone, max. 1 Stunde 2 2 Zonen, max. 2 Stunden 3 3 Zone, max. 2,5 Stunden 4 4 Zonen, max. 3 Stunden 5 Verbundraum, max. 4 Stunden ksv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde normal Kind* 2,00 1,30 3,30 2,20 4,90 3,30 6,50 4,30 8,20 5,50 1,60 1,10 Preise in Euro * Kind: nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen im Rahmen der Geltungsdauer Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig Bezahlung Kurzstrecke, Erweiterte Kurzstrecke als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC nur als 4-Fahrten-Karte erhältlich 6 EINZELFAHRSCHEIN EINZELFAHRSCHEIN 7

4-FAHRTEN-KARTE Die 4-Fahrten-Karte wird im Vorverkauf ausgegeben. Bei Fahrtantritt muss pro Fahrgast jeweils ein Abschnitt entwertet werden. Preisstufe räumliche Gültigkeit normal 4 x KS RV, ksv, SVZ, SvFG 3 / 6,00 1,50 CVAG 4 Haltestellen EKS SPNV 2 / RV 6 / 8,40 2,10 CVAG 8 Haltestellen 1 1 Zone, max. 1 Stunde 7,60 1,90 2 2 Zonen, max. 2 Stunden 12,80 3,20 Nutzungshinweise Entwertung jeweils bei Fahrtantritt Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit im Rahmen der Geltungsdauer außer Kurzstrecke und Erweiterte Kurzstrecke 3 3 Zonen, max. 2,5 Stunden 18,40 4,60 4 4 Zonen, max. 3 Stunden 24,40 6,10 5 Verbundraum, max. 4 Stunden 30,80 7,70 ksv Kleine Stadtverkehre, max. 1 Stunde 6,00 1,50 Preise in Euro Legende: KS=Kurzstrecke / EKS=Erweiterte Kurzstrecke / RV=Regionalverkehr ksv=kleine Stadtverkehre / SVZ=Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau CVAG=Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft SvFG=Stadtlinien Freiberg/Brand-Erbisdorf Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung Kombination von Einzelfahrscheinen oder Abschnitten der 4-Fahrten-Karten untereinander ist unzulässig als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC 8 4-FAHRTEN-KARTE 4-FAHRTEN-KARTE 9

4-FAHRTEN-KARTE KURZSTRECKE 4-FAHRTEN-KARTE ERWEITERTE KURZSTRECKE Gültigkeit der Kurzstrecke Gültigkeit der Erweiterten Kurzstrecke bis zur 3. Haltestelle > bis zur 4. Haltestelle > < < Die Kurzstrecke gilt nicht im SPNV (Nahverkehrszüge) im Regionalbusverkehr, in den Kleinen Stadtverkehren, auf den Linien der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH und den Linien des Stadtverkehrs Freiberg/ Brand-Erbisdorf auf allen Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs- Aktiengesellschaft bis zur 2. Haltestelle > bis zur 6. Haltestelle > bis zur 8. Haltestelle > < < < im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Regionalbusverkehr auf den Stadtlinien der Chemnitzer Verkehrs- Aktiengesellschaft Planmäßig durchfahrene und nicht bediente Haltestellen sind bei der Bestimmung der Erweiterten Kurzstrecke nur im SPNV mitzuzählen Bestehende Sonderregelungen, bei denen z. B. die Kurzstreckenregelungen nicht gelten, sind in den Tarifbestimmungen, Anlage 3 nachzulesen. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VMS sind als gesonderte Publikation erhältlich bzw. im Internet veröffentlicht. > www.vms.de 10 4-FAHRTEN-KARTE 4-FAHRTEN-KARTE 11

Nutzungshinweise TAGESKARTE Entwertung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet gilt ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages Preisstufe räumliche Gültigkeit 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. 5 Pers. 1 1 Zone 4,20 7,20 10,20 13,20 16,20 Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit im Rahmen der Geltungsdauer 2 2 Zonen 6,90 10,10 13,30 16,50 19,70 3 3 Zonen 10,30 13,80 17,30 20,80 24,30 4 4 Zonen 13,70 17,40 21,10 24,80 28,50 5 Verbundraum ksv Kleine Stadtverkehre TAGESKARTE KIND 16,00 20,00 24,00 28,00 32,00 3,40 5,90 8,40 10,90 13,40 Preisstufe räumliche Kind* Gültigkeit 1 1 Zone 2,70 2 2 Zonen 4,60 3 3 Zonen 6,90 4 4 Zonen 9,00 5 Verbundraum 10,70 ksv Kleine Stadtverkehre 2,30 Preise in Euro * Kind: nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag Preise in Euro Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Tageskarten zum Normalfahrpreis Tageskarten zum Kindertarif größere Gruppen Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nur bis zur auf der Tageskarte angegebenen Anzahl von Personen möglich Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 26 werden für 1 bis 5 Personen ausgegeben werden nur für 1 Person ausgegeben Bitte bei Verkehrsunternehmen anmelden, Formulare gibt es auch im Internet unter www.vms.de als HandyTicket am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC 12 TAGESKARTE TAGESKARTE 13

KINDERGRUPPENTAGESKARTE gilt ab Entwertung bis 03:00 Uhr des Folgetages Preisstufe räumliche Kind* Gültigkeit 1 1 Zone 9,50 2 2 Zonen 14,00 3 3 Zonen 18,00 4 4 Zonen 20,00 5 Verbundraum 22,00 Preise in Euro * Kind: nach dem 6. bis einschließlich 15. Geburtstag Beispiele für die Nutzung 5 Kinder nach dem 6. Geburtstag + 15 Kinder bis 6. Geburtstag oder 2 Kinder nach dem 6. Geburtstag + 18 Kinder bis 6. Geburtstag oder Nutzungshinweise Entwertung Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Mögliche Nutzung Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 26 bis zu 20 Kinder bis einschließlich 6. Geburtstag bis zu 5 Kinder nach dem 6. Geburtstag am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC 20 Kinder bis 6. Geburtstag Die maximale Personenzahl von 20 darf in m Fall überschritten werden. Unentgeltliche Beförderung von Kindern siehe Seite 36 14 KINDERGRUPPENTAGESKARTE KINDERGRUPPENTAGESKARTE 15

Nutzungshinweise WOCHENKARTE normal Schüler/Azubi gilt ab Entwertungstag bis 03:00 Uhr des 7. Folgetages räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 18,00 13,50 2 2 Zonen 29,70 22,30 3 3 Zonen 44,10 33,10 4 4 Zonen 58,50 43,90 5 Verbundraum 73,80 55,40 ksv Kleine Stadtverkehre 14,40 10,80 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte Entwertung Preisstufe Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer ja, an jedermann Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 26 am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC Besonderheit nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS 16 WOCHENKARTE WOCHENKARTE 17

Nutzungshinweise MONATSKARTE normal Schüler/Azubi gilt ab Entwertungstag bis 03:00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats räumliche Gültigkeit normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 52,00 39,00 2 2 Zonen 86,00 65,00 3 3 Zonen 127,00 95,00 4 4 Zonen 169,00 127,00 5 Verbundraum 213,00 160,00 ksv Kleine Stadtverkehre 42,00 32,00 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen 5.2), nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte Auch als Abo erhältlich: mit Preisvorteil im Normaltarif erweiterte Nutzungsmöglichkeiten Entwertung Preisstufe Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Erwerbsmöglichkeiten Bezahlung beim ersten Fahrtantritt Ausnahme: im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet im Rahmen der Geltungsdauer ja, an jedermann Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 26 am Fahrscheinautomat in Vorverkaufsstellen in Bussen und Straßenbahnen bar, teilweise EC Besonderheit auch als Abo erhältlich auch als Abo erhältlich nur in Verbindung mit einer Kundenkarte, diese erhalten Sie auf Antrag bei den Verkehrsunternehmen im VMS 18 MONATSKARTE MONATSKARTE 19

ABO-MONATSKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preisstufe räumliche Gültigkeit 9-UHR-ABO-MONATSKARTE normal Schüler/ Azubi* 1 1 Zone 45,10 32,50 2 2 Zonen 74,50 54,20 3 3 Zonen 110,10 79,20 4 4 Zonen 146,50 105,80 5 Verbundraum 184,60 133,30 ksv Kleine Stadtverkehre 36,40 26,70 Preise in Euro * Schüler/Azubi: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen 5.2), Nutzungshinweise siehe Seiten 24/25 Vorteile im Abo: zirka 15 % Preisvorteil gegenüber der Monatskarte die Monatsmarken kommen bequem per Post zu Ihnen nach Hause monatliche Abbuchung von Ihrem Konto im Normaltarif: nur 4 Monate Mindestvertragsdauer Übertragbarkeit auf andere Personen mitnahmemöglichkeit am Wochenende ermäßigungen bei Eintritten bei touristischen Partnern vertragsgebunden; gilt monatsgenau Preisstufe räumliche normal Gültigkeit 1 1 Zone 39,70 2 2 Zonen 65,60 3 3 Zonen 96,90 4 4 Zonen 128,90 5 Verbundraum 162,40 ksv Kleine Stadtverkehre 32,00 Preise in Euro Nutzungshinweise siehe Seiten 24/25 20 ABO-MONATSKARTE Vorteile im Abo 21

JOBTICKET Jobtickets sind spezielle Abo-Monatskarten, d. h. es ist ein Vertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und einem Verkehrsunternehmen erforderlich für mindestens fünf Arbeitnehmer eines Unternehmens gewährter Rabatt ist abhängig von der Personenanzahl und der Übernahme eines Anteils der anfallenden Kosten durch den Arbeitgeber wichtiges für Arbeitgeber: Sie gewähren den Arbeitnehmern einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss (bis zur Freigrenze von 44 Euro monatlich) und leisten einen Beitrag für den Umweltschutz. freiwillige finanzielle Beteiligung von 5 bis 100 % des Ticketpreises und zusätzlicher Rabatt durch die Verkehrsunternehmen wichtiges für Arbeitnehmer: Jobtickets sind günstiger als die entsprechenden Abo-Monatskarten auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers gibt es ab 30 Arbeitnehmer in einer Firma Rabatte im Vergleich zum Preis einer Abo-Monatskarte im Normaltarif Verkehrsunternehmen vor Ort Stadt Chemnitz Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft, Tel. 0371 2370440 Erzgebirgskreis Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Tel. 03733 151132 Landkreis Mittelsachsen REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, Tel. 03727 96847 oder 03731 260470 Landkreis Zwickau Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Tel. 0375 3556123 oder Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH, Tel. 0375 3164200 DB Regio AG Südost, Tel. 0341 96783527 SCHÜLERVERBUNDKARTE vertragsgebunden; gilt monatsgenau im gesamten VMS- Verbundraum (Ausnahme Fichtelbergbahn) Preisstufe räumliche Schüler* Gültigkeit 5 Verbundraum 44,00 Preise in Euro * Schüler: schulpflichtige Personen (siehe Tarifbestimmungen 5.2.3) Nutzungshinweise siehe Seiten 24/25 Die vom Schulwegkostenträger ausgegebene Schülerverbundkarte gilt nicht in den Sommerschulferien. 22 JOBTICKET SCHÜLERVERBUNDKARTE 23

24 Übersicht Abonnements Übersicht Abonnements 25 Übersicht Abonnements Mindestvertragsdauer Abo-Monatskarte im Normaltarif 9-Uhr-Abo- Monatskarte Abo-Monatskarten zum Fahrpreis f. Schüler u. Auszubildende (für Schüler Schülerverbundkarte gültig für ein Schuljahr) 4 Monate 12 Monate 1 Schuljahr (10 Monate) 12 Monate Vertragslaufzeit unbefristet Abo verlängert sich automatisch für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich Vertragsbeginn 1. Kalendertag eines Monats 1. Schultag des neuen Schuljahres Beantragung bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats bis 10. Juli für das folgende Schuljahr Zahlungsweise Monatswertmarken Entwertung Erweiterte Nutzung gelten monatsgenau monatlich im Lastschriftverfahren (Betrag ist jeweils am 1. Kalendertag des Nutzungsmonates fällig) gelten monatsgenau; gültig Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag ganztägig Samstag, Sonn- und Feiertag Mitnahme von vier weiteren Personen; kostenfreie Mitnahme eines Hundes gelten monatsgenau die Monatswertmarke September gilt ab ersten Schultag, die Monatswertmarke Juni bis zum letzten Schultag Übertragbarkeit ja; kann auf Wunsch gesperrt werden nein; personengebunden Kundenkarte nur bei personengebundenem Abo notwendig; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; gesonderte Beantragung erforderlich nein nein nur gültig in Verbindung mit einer Kundenkarte; Zustellung erfolgt zusammen mit den Wertmarken; gesonderte Beantragung erforderlich unbefristet Abo verlängert sich automatisch 1. Kalendertag eines Monats bis spätestens 10. Kalendertag des Vormonats gelten monatsgenau Ermäßigung nach dem 15. Geburtstag muss Antrag durch Bildungseinrichtung (Schule, nicht Ausbildungsbetrieb) bestätigt sein > Bestätigung gilt max. ein Jahr Nach 12 Monaten bzw. Ablauf der Ermäßigungsberechtigung anteilige Nutzung räumliche Gültigkeit Hinweise Kündigung Weitere Nutzung: > neue Schulbescheinigung notwendig Keine weitere Nutzung: > Kündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis umgestellt. für jedes Schuljahr ist ein neuer Antrag erforderlich bei nachweislichem Wohn- bzw. Schulortwechsel in der/den gewählten Tarifzone/n; Erweiterung durch Lösen eines Anschlussfahrscheines (siehe Seite 26) möglich Weitere Nutzung: > neue Schulbescheinigung notwendig Keine weitere Nutzung: > Kündigung bis 10. des letzten Nutzungsmonats Melden Sie sich nicht, wird Abo auf Normalfahrpreis (Preisstufe Verbundraum) umgestellt. im gesamten VMS-Gebiet (Ausnahme Fichtelbergbahn) Bei Verlust der vom Verkehrsunternehmen übergebenen Wertmarken erfolgt kein Ersatz; Änderungen zur Person, Anschrift oder Bankverbindung sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen schriftlich mitzuteilen; Bei Tarifveränderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau. nach Ablauf der Mindestvertragsdauer; spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats

Anschlussfahrschein Fahrscheine kombinieren Liegt Ihr Fahrtziel in einer Tarifzone, in der Ihre Tages- oder Zeitkarte nicht mehr gilt? Kein Problem! Im VMS-Tarif können Sie Ihre Tages- oder Zeitkarten (= Grundfahrschein) mit einem Anschlussfahrschein für die zusätzliche Strecke kombinieren. Bitte achten Sie dabei jedoch auf die zeitliche und räumliche Gültigkeit. Bitte beachten bei einer Einzelfahrt oder 4-Fahrten-Karte als Anschlussfahrschein: Entwertung des Anschlussfahrscheines erfolgt bei Fahrtantritt bei Fahrten mit dem Zug erfolgt die Entwertung bereits vor dem Betreten des Fahrzeuges am Bahnsteig Verlängerung der Gültigkeitsdauer um eine Stunde (da Entwertung bereits bei Fahrtantritt im Gültigkeitsbereich der Tages- bzw. Zeitkarte erfolgte) Folgende Kombinationen sind möglich: Tageskarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten anderen Tageskarten bei Abschnitten von 4-Fahrten-Karten der Preisstufe Kurzstrecke beginnt die Haltestellenzählung mit der letzten Haltestelle innerhalb des Geltungsbereiches des Grundfahrscheins Zeitkarten als Grundfahrschein mit Einzelfahrscheinen Abschnitten der 4-Fahrten-Karten Tageskarten anderen Zeitkarten Der Anschlussfahrschein ist nur in Verbindung mit dem Grundfahrschein gültig. Ein Beispiel: Besitzen Sie für die Tarifzone 13 (Chemnitz) eine Monatskarte, können Sie für die Tarifzone 8 (Frankenberg) einen Anschlussfahrschein erwerben. 26 Anschlussfahrschein Anschlussfahrschein 27

Weitere Tickets Nutzungshinweise Entwertung alle Schüler und Auszubildenden bis zum 21. Geburtstag (maßgebend ist das Lebensalter am ersten Ferientag) nutzungsberechtigt Übertragbarkeit SchülerFerienTicket gilt in den Sommerschulferien des Freistaates Sachsen Preisstufe räumliche Gültigkeit Schüler/ Azubi 5 Verbundraum 18,00 Preise in Euro Spartipp: einmalige Hin- und Rückfahrt mit der Fichtelbergbahn (KBS 518) zum halben Preis viele Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen mehr Infos unter sft.vms.de Nutzung Nachweis alle Linienverkehrsmittel im VMS (Straßenbahnen, Busse, Nahverkehrszüge der Eisenbahnen, alternative Bedienformen), im Verkehrsverbund Vogtland (VVV) und zusätzlich Regionalbuslinie 400 bis Dresden, Regionalbuslinie V 4 bis Zeulenroda, Regionalbuslinie 171 bis Seelingstädt und Regionalbuslinien V 21 und V 44 bis Hof gültiger Lichtbildausweis (Schülerausweis, gültige VMS- oder VTV-Kundenkarte oder eine Bescheinigung der Schule in Verbindung mit dem Personalausweis), die Abo- Monatskarte für Schüler und Auszubildende, die Schülerverbundkarte (VMS) bzw. die Schülerjahreskarte (VVV) für das abgelaufene Schuljahr Die SchülerFerienTickets des VMS und des VVV werden gegenseitig anerkannt. 28 Weitere Tickets Weitere Tickets 29

Fahrtberechtigungen für Studenten Studenten der Technischen Universität Chemnitz (TUC) Als Fahrschein gilt die entsprechend gekennzeichnete TUC-Card bzw. der Studenten-Jahresticket-Ersatzausweis der TUC. Gültigkeit: alle Verkehrsmittel (2. Klasse) im Gebiet des VMS Ausnahme: Fichtelbergbahn (KBS 518) und Drahtseilbahn Augustusburg zusätzlich sachsenweit im Schienenpersonennahverkehr Semesterzeiträume: Wintersemester: vom 1. Oktober bis 31. März Sommersemester: vom 1. April bis 30. September Studenten der Westsächsischen Hochschule Zwickau (WHZ) Als Fahrschein gilt der für das betreffende Semester ausgegebene und als Semesterticket gekennzeichnete Studentenausweis der WHZ bzw. der Semesterticket-Ersatzausweis der WHZ. Gültigkeit: alle Verkehrsmittel in der Tarifzone 16 Semesterzeiträume: Wintersemester: vom 1. September bis 28./29. Februar Sommersemester: vom 1. März bis 31. August Nutzungshinweise nutzungsberechtigt alle ordentlichen Studenten der WHZ Nutzungshinweise Entwertung nutzungsberechtigt Entwertung alle ordentlichen Studenten der TUC Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Übertragbarkeit Fahrtunterbrechung und Umsteigemöglichkeit im Rahmen der Geltungsdauer Mitnahmeregelung Übertragbarkeit Mitnahmeregelung kombinierbar mit weiteren Fahrscheinen (Anschlussfahrschein) Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten andere Tageskarten ausführliche Infos zum Anschlussfahrschein Seite 26 Bei Fahrten innerhalb des VMS ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenfrei. Die Mitnahme von Fahrrädern ist unentgeltlich. 30 Weitere Tickets Weitere Tickets 31

Kombiticket Eintrittskarte = Fahrschein (innerhalb der angegebenen Tarifzonen und Gültigkeitsdauer) für zahlreiche Messen und Veranstaltungen ein entsprechender Hinweis ist auf den Eintrittskarten vermerkt EgRoNet-Ticket innerhalb der Tarifzonen 15, 16, 17, 22, 29, 30 und 31 in den Nahverkehrsmitteln (2. Klasse) gilt auch der im länderübergreifenden Euroregionalen Nahverkehrssystem gültige Beförderungstarif EgroNet Einzelfahrt normal Kind Fahrscheine für die 1. Klasse Für die Benutzung der 1. Klasse der Nahverkehrszüge ist zusätzlich ein Fahrschein Übergang 1. Klasse zu lösen. 1,00 0,50 1,00 0,50 2,00 1,00 2,00 1,00 2,00 1,00 3,50 3,50 7,00 7,00 7,00 5,00 5,00 7,50 7,50 7,50 der Verkauf erfolgt nur in den genannten Tarifzonen durch folgende Verkehrsunternehmen: Fahrkarten 1 Zone 2 Zonen 3 Zonen 4 Zonen Verbundraum Tageskarte Wochenkarte Monatskarte 15,50 15,50 20,50 20,50 20,50 Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg-Buchholz DB Regio AG DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn Omnibusbetrieb Edith Meichsner GmbH, Schönheide Regionalverkehr Westsachsen GmbH, Zwickau Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH TJS Reisedienst GmbH, Zschorlau Vogtlandbahn-GmbH, Neumark Die Regelungen zum Beförderungstarif EgroNet gelten in der jeweils genehmigten Fassung und können bei den oben genannten Verkehrsunternehmen eingesehen werden. Preise in Euro Der Verkauf erfolgt nur durch die DB Regio und die DB RegioNetz Verkehrs GmbH Erzgebirgsbahn. Es ist auch möglich, den Übergang 1. Klasse für Einzelfahrscheine zu lösen, wenn der Grundfahrschein ein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte, eine Tageskarte oder eine Zeitkarte ist. Die zeitliche Gültigkeit für den Übergang 1. Klasse beträgt dann für die Preisstufe bis zwei Zonen zwei Stunden und für die Preisstufe ab drei Zonen vier Stunden ab Entwertung. weitere Infos unter: www.egronet.de Nutzern ermäßigter Zeitkarten ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht gestattet. 32 Weitere Tickets Weitere Tickets 33

Ländertickets der DB AG anerkennung von: Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket der DB AG Gültigkeit Nutzungshinweise Entwertung Übertragbarkeit Mitnahmeregelung vor dem ersten Fahrtantritt bei der DB Regio auf den Stationen im Fahrzeug erworbene Fahrscheine sind bereits entwertet montags bis freitags ab 09:00 Uhr bis 03:00 Uhr Folgetag samstags, sonntags und feiertags ganztägig bis 03:00 Uhr Folgetag berechtigt am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten in den Nahverkehrszügen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gemäß den Tarifbestimmungen der DB AG wird auf allen Linien innerhalb des VMS anerkannt Ausnahme: Fichtelbergbahn (Cranzahl Oberwiesenthal) und Drahtseilbahn Augustusburg wird für einen Hauptreisenden und für bis zu vier Mitreisende ausgegeben Die Fahrradmitnahme ist im Gebiet des VMS unentgeltlich. Sortiment Besonderheiten für Einzelfahrscheine (im Normal- und Kindertarif) für Tageskarten (im Normaltarif, max. 4 Mitfahrer) für Wochen- und Monatskarten (jeweils im Normaltarif) Dieser Zusatzfahrschein wird fahrscheinbezogen angeboten, d. h. bei Nutzung einer Tageskarte für mehrere Personen ist ein Übergangsfahrschein 1. Klasse ausreichend. Die Sachsen-Tickets können bei allen Verkehrsunternehmen im VMS erworben werden. weitere Infos unter: www.bahn.de 34 Weitere Tickets Weitere Tickets 35

Unentgeltliche Beförderung Kinder unentgeltlich befördert werden maximal drei Kinder bis einschließlich 6. Geburtstag in Begleitung einer Person nach dem 6. Geburtstag mit gültigem Fahrschein für weitere Kinder gilt: maximal vier Kinder bis zum 6. Geburtstag nutzen gemeinsam einen Fahrschein für Kinder Kindergruppen nutzen die Kindergruppentageskarte Schwerbehinderte Menschen unentgeltliche Beförderung richtet sich nach 145 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Nachweis der Berechtigung: gültiger Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B steht; zusätzlich zu einer Begleitperson kann auch ein Begleithund unentgeltlich mitgenommen werden Gemeindliche Vollzugsbedienstete (gemäß 80 Sächsisches Polizeigesetz) werden auf dem Gebiet ihrer Kommunen in Dienstkleidung und -ausweis unentgeltlich befördert in den Nahverkehrszügen gilt dies nur für die 2. Klasse Fahrrad unentgeltliche Mitnahme von Fahrrädern einschließlich Kinderfahrräder, Kinderanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes und Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektrohilfsmotor (z. B. Pedelecs) im Rahmen der Fahrzeugkapazität für die Nutzer des VMS-Tarifes die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang von der Beförderung ausgeschlossen sind: Dreirädrige Fahrräder, Elektromobile, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger, Fahrradanhänger und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) das Betriebspersonal entscheidet über die Mitnahme und Unterbringung Blinde mit Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen Polizei des Freistaates Sachsen, Bundespolizei, Sächsische Sicherheitswacht und gemeindliche Vollzugsbedienstete unentgeltlich befördert werden Vollzugsbedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei sowie Bedienstete der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform und mit Dienstausweis das Mitführen von Diensthunden ist unentgeltlich 36 Unentgeltliche Beförderung Unentgeltliche Beförderung 37

Beförderung von Sachen Unentgeltlich mitgenommen werden Handgepäck, Reisegepäck sowie Traglast, welches insgesamt von einem Fahrgast allein getragen werden kann Ski, Schlitten, Snowboards Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator Fahrradanhänger und Handwagen, in denen Kleinkinder befördert werden Dreiräder, Lauf- und Fahrräder sowie sonstige Gefährte von Kleinkindern. Werden Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator nicht zweckentsprechend verwendet, z. B. zum Transport von Gepäck oder Tieren, ist der Fahrpreis für Kinder in der erforderlichen Preisstufe zu zahlen. Für sonstiges Gepäck ist pro Gepäckstück ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. Das Betriebspersonal entscheidet über die Mitnahme und Unterbringung. Hunde und Kleintiere unentgeltliche Beförderung von Hunden und sonstigen Tieren in geeigneten Behältnissen Nicht in Behältern mitgenommene Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ausnahme: Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Behindertenbegleithunde und in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist pro Tier ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Fahrpreis für Kinder zu lösen. Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei. Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert sind an einer kurzgehaltenen Leine zu führen Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere verursacht werden, haften Tierhalter oder Tierhüter. 38 Unentgeltliche Beförderung Unentgeltliche Beförderung 39

Wo bekommen Sie Ihre Tickets? im Vorverkauf in Service- und Vertriebsstellen an Fahrscheinautomaten an den Haltestellen Ticketentwertung Im Vorverkauf erworbene Fahrscheine sind bei Fahrtantritt im Bus, in der Straßenbahn oder am Bahnsteig zu entwerten. zum sofortigen Fahrtantritt im Stadt- und Regionalbus beim Busfahrer an Fahrscheinautomaten in Fahrzeugen in den Zügen der DB RegioNetz Erzgebirgsbahn, City-Bahn Chemnitz, Freiberger Eisenbahngesellschaft und Vogtlandbahn in Straßenbahnen der Chemnitzer Verkehrs- Aktiengesellschaft (CVAG) In Straßenbahnen der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) können beim Fahrer Tageskarten im Vorverkauf erworben werden. als HandyTicket (siehe Seite 43) Eine Übersicht über die Vorverkaufsstellen und Fahrausweisautomaten finden Sie unter www.vms.de. Ausgewählte Service- und Vertriebsstellen Annaberg-Buchholz Kundenservice Busbahnhof Augustusburg Drahtseilbahn Tal- und Bergstation Burgstädt Bahnhof Chemnitz Kundenbüro des VMS, Marktplatz-Arkaden CVAG-Mobilitätszentrum, Zentralhaltestelle Verkehrsservice- und Reisebüro, Omnibusbahnhof Reisezentrum Hauptbahnhof Döbeln Mobilitätszentrale, Busbahnhof Frankenberg Reisebüro Kimm Freiberg Mobilitätszentrale Busbahnhof, Reisezentrum Glauchau Reisecenter im Bahnhof Hohenstein-Ernstthal Reisecenter im Bahnhof Johanngeorgenstadt Bahnhof Limbach-Oberfrohna Büro- und Schulshop Göpfert Marienberg Buchhandlung my bookstore Meerane Reiseland GmbH Mittweida Mobilitätszentrale Busbahnhof, ReiseCenter 40 Vertriebswege Vertriebswege 41

Ihr Handy wird zum Fahrkartenautomat Keine Wartezeiten am Automat. Keine Kleingeldnöte. Kein Zeitdruck. Niederwiesa Bestellshop Haase Oberwiesenthal Fichtelbergbahn Pockau-Lengefeld Bahnhof Einfach Ticket auswählen, bestellen und ganz entspannt einsteigen. Bargeldlos und jederzeit verfügbar. Schneeberg Goedsche s Buchhandlung Schwarzenberg DB-Agentur Klepzig GbR Stollberg Reise-Cafe-Point, Bahnhof Waldheim Reisebüro ReiseGenuss Werdau DER Reisecenter TUI Zschopau Verkehrsservice- und Reisebüro Busbahnhof Zwickau Servicecenter Georgenplatz, Reisezentrum Zwickau (Sachs) Hbf 42 Vertriebswege HandyTicket thema 43

HandyTicket Deutschland Bequemer und einfacher war der Fahrscheinkauf noch nie! gewünschten Fahrschein über das Menü in der App auswählen Kauf mit Ihrer HandyTicket-PIN bestätigen Ticket wird direkt in der HandyTicket-App hinterlegt Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt Folgende Fahrscheine können Sie als HandyTicket erwerben: Einzelfahrscheine 4-Fahrten-Karten (auch für Kurzstrecken) Tageskarten für 1 bis 5 Personen Mit diesem Symbol gekennzeichnete Fahrausweise in dieser Broschüre sind auch als HandyTicket erhältlich. Die einmalige Anmeldung geht ganz einfach unter: handyticket.vms.de Für die Registrierung benötigen Sie: im Mobilen Webportal (z. B. für weitere internetfähige Handys) Anmeldung unter mobil.handyticket.de/vms mit persönlicher PIN und Handynummer danach unter»tickets kaufen«das entsprechende Ticket wählen Ticket wird als Bilddatei auf Ihr Handy übermittelt; speichern Sie das Bild nach Erhalt auf Ihrem Handy Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt Tipp: Speichern Sie diese URL einfach in Ihren Favoriten. So können Sie jederzeit schnell wieder auf das mobile HandyTicket-Portal zugreifen. Ihre Handynummer die Nummer eines persönlichen Dokumentes (z. B. Personalausweis) die erforderlichen Daten für Ihre Zahlungsart Nach dem Registrieren erhalten Sie Ihre persönliche HandyTicket- PIN per SMS. Diese benötigen Sie für den Fahrkartenkauf und zum Login im Kundenportal. HandyTicket kaufen per HandyTicket-App auf dem Smartphone Die HandyTicket-App finden Sie unter: Google playstore itunes-store Blackberry App-World 44 HandyTicket HandyTicket 45

Bezahlung bequem und flexibel: per SEPA-Lastschrift per Kreditkarte per Prepaid-Konto Egal welche Zahlart Sie wählen, jeden Monat liegt eine detaillierte Aufstellung über alle erworbenen Fahrkarten zum Abruf im Internet für Sie bereit. verbundweite Fahrplanauskunft Neben dem Kauf von HandyTickets im VMS steht Ihnen im Menü auf Ihrem Handy die mobile Fahrplanauskunft des VMS zur Verfügung: Mit der Funktion Auskunft können Sie nach Eingabe Ihrer Start- und Zielhaltestelle sowie der gewünschten Abfahrtszeit die günstigsten Verbindungen mit Zug, Bus und Bahn ermitteln. Fahrkarten deutschlandweit Mit nur einer Anmeldung sind Sie in einer Vielzahl von Städten und Regionen in Deutschland mobil und können Fahrkarten mit Ihrem Handy kaufen. Weitere Regionen und Städte mit HandyTicket: Aachen (AVV) Pforzheim (VPE) Augsburg (AVV) Rhein-Ruhr (VRR) Berlin-Brandenburg (VBB) Stuttgart (VVS) Bielefeld (mobiel) Südbaden (fanta 5) Bodensee-Oberschwaben (BODO) Ulm/Neu-Ulm (DING) Dresden/Oberelbe (VVO) Vogtland (VVV) Erfurt/Mittelthüringen (VMT) Freiburg (RVF) Hegau-Bodensee (VHB) Köln/Rhein-Sieg (VRS) Münster (Stadtwerke Münster) Nürnberg (VGN) Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Ihren Fahrschein für eine ausgewählte Fahrtverbindung sofort zu erwerben. aktuelle Fahrtzeiten ohne lästige Fahrplansuche Rhein-Ruhr Bielefeld Münster Berlin- Brandenburg Oberlausitz- Niederschlesien Rhein-Sieg Aachen Mittelthüringen Dresden Chemnitz Vogtland Nürnberg Pforzheim Stuttgart Südbaden fanta5 Augsburg Freiburg Ulm (Breisgau) Hegau- Bodensee- Bodensee Oberschwaben (Stand 08/2014) Gültigkeitsbereich der NRW-Pauschalpreistickets. Eine Auswahl ist auch als HandyTickets bei allen beteiligten Nahverkehrsunternehmen in NRW erhältlich. 46 HandyTicket HandyTicket 47

Sonderregelungen Verbundraumübergreifende Fahrten Für Fahrten von und nach Zielen, die außerhalb des Verbundraumes liegen, gelten bei der DB AG die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG bei der Vogtlandbahn-GmbH der Tarif der Vogtlandbahn-GmbH und im Regionalverkehr mit Bussen besondere Regelungen. Fahrscheine nach diesen Regelungen können im Regionalverkehr mit Bussen grundsätzlich nur auf der Linie erworben werden, mit der der Verbundraum verlassen oder in den Verbundraum eingefahren wird. Für Fahrten zwischen den Tarifzonen 36 bis 39 und dem Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) gilt abweichend davon ein Übergangstarif auf der Grundlage des MDV-Tarifs. Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Zug: VMS-Tarif gilt bis Burgstädt (schwarz-weiße Linie) ab Burgstädt gilt kein VMSTarif (grau-weiße Linie) Darstellung im VMS-Tarifzonenplan: Übergangstarif MDV Darstellung im Tarifzonenplan bei Fahrten mit dem Bus: l inienbezogene Zuordnung zu benachbarter Tarifzone (VMS-Tarif) i m VMS externen Gebiet gelten linienbezogene Sonderregelungen 48 Sonderregelungen Sonderregelungen 49

Anruflinientaxis (ALITA) im Landkreis Mittelsachsen und bei der Chemnitzer Verkehrs-AG Bei der Nutzung eines Anruflinientaxis (ALiTa) wird zum»normalen«fahrpreis zusätzlich ein Mobilitätszuschlag fällig. Mobilitätszuschlag jedermann diese Fahrten werden nur auf Wunsch (nach vorheriger telefonischer Anmeldung) durchgeführt in der Fahrplantabelle sind diese Fahrten mit einem Telefonsymbol, der entsprechenden Telefonnummer sowie der Anmeldefrist gekennzeichnet ALiTa Landkreis Mittelsachsen CVAG Preisstufe 1 1 Tarifzone 1,00 Telefonnummer für die Anmeldung 03731 356677 0371 369000 Preisstufe 2 ab 2 Tarifzonen 2,00 Anmeldefrist bis 60 Minuten vor Fahrtbeginn bis 30 Minuten vor Fahrtbeginn Kurzstrecke 3 Haltestellen (CVAG: 4 Haltestellen) Erweiterte Kurzstrecke 6 Haltestellen (CVAG: 8 Haltestellen) 1,00 1,00 Preise in Euro Es gilt der VMS-Tarif. Zusätzlich ist ein Mobilitätszuschlag zu entrichten. Schülerverbundkarten sind an Samstagen, Sonnund Feiertagen ausgenommen Mobilitätszuschlag gilt jeweils fahrtbezogen und ist im jeweiligen Fahrzeug je nutzungsberechtigte Person zu entrichten (kein Vorverkauf) Schwerbehinderte mit gültiger Wertmarke und Beiblatt die Entrichtung des Mobilitätszuschlages entfällt Für die Bestellung benötigen Sie folgende Angaben: Nutzungshinweise Anruflinientaxi (ALiTa): wird in verkehrsschwachen Zeiten (z. B. am Wochenende) angeboten wesentlich preiswerter als ein übliches Taxi Beförderung erfolgt nur zu der im Fahrplan ausgewiesenen Zeit von der jeweiligen Haltestelle Datum des Beförderungswunsches ALiTa-Linie Abfahrtszeit ab Einstiegshaltestelle laut Fahrplan Ein-/Ausstiegshaltestelle Anzahl der zu befördernden Personen zu beförderndes Gepäck/Kinderwagen/Rollstuhl bereits erworbener gültiger Fahrausweis Tiere 50 Sonderregelungen Sonderregelungen 51

Fichtelbergbahn (Kursbuchstrecke 518) von Cranzahl nach Kurort Oberwiesenthal gilt der Tarif der Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbh (SDG) Folgende VMS-Fahrscheine mit Gültigkeit in den Tarifzonen 32 und 33 (einschließlich Preisstufe 5 Verbundraum) werden anerkannt: Monatskarten einschließlich Jobtickets Abo-Monatskarten (außer Schülerverbundkarten) 9-Uhr-Abo-Monatskarten Die Nutzungsberechtigung gilt nur für den Inhaber der Zeitkarte; es gelten Mitnahmeregelungen (auch Fahrrad- und Hundemitnahme). Inhaber des SchülerFerienTickets sind berechtigt, einmalig eine Hin- und Rückfahrt zum halben Preis gemäß des gültigen Tarifs der SDG durchzuführen. Drahtseilbahn Augustusburg Drahtseilbahn Augustusburg Einzelfahrschein Hin- und Rückfahrt Kinderfahrpreis 20-Fahrten- Karte (gültig: 1 Jahr) Bemerkungen Ermäßigter Fahrpreis Normalfahrpreis 4,00 3,00 1,20 5,00 4,00 25,00 gilt bei Vorlage eines VMS-Fahrscheines oder Fahrscheines nach Bahntarif für die Anreise gilt für Studenten und Azubis kostenlose Mitnahme von eigenen Kindern und Enkeln (jeweils bis zum 15. Geburtstag) kostenlose Mitnahme von Fahrrädern gilt für allein reisende Kinder bis zum 15. Geburtstag Preise in Euro Es gilt der Binnentarif Drahtseilbahn Augustusburg Anerkennung von in der Tarifzone 8 gültigen Monats, Abo- Monats- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten (Mitnahmeregelung am Wochenende gilt nicht) sowie der Schülerverbundkarte des VMS 52 Sonderregelungen Sonderregelungen 53

Ungültige Fahrscheine Weitere Bestimmungen Fahrausweise, auch Kundenkarten, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen. Dies gilt auch für Fahrausweise, die nicht vorschriftsmäßig ausgefüllt sind, nicht mit gültiger Wertmarke versehen sind, zerrissen, zerschnitten, unerlaubt eingeschweißt bzw. laminiert oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich bzw. gegenüber dem Originalzustand so geändert sind, dass einwandfreie Prüfung möglich ist, eigenmächtig geändert oder unrechtmäßig erworben, hergestellt oder kopiert sind bzw. unrechtmäßig genutzt werden, von Nichtberechtigten benutzt werden, zu anderen als den zulässigen Fahrten benutzt werden, wegen des Zeitablaufs oder aus anderen Gründen (z. B. nach Tarifveränderung) verfallen sind, ohne das erforderliche auf der Kundenkarte aufgeklebte Lichtbild benutzt werden, die Nummer der Kundenkarte und der Wertmarke nicht übereinstimmen, doppelt entwertet bzw. die Entwertungsmerkmale geändert oder manipuliert wurden, ohne bzw. nicht mit vollständig ausgefüllter Kundenkarte genutzt werden. Das Fahrgeld wird nicht erstattet. Vollständige Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen unter www.vms.de oder als Broschüre in den Servicestellen erhältlich Erhöhtes Beförderungsentgelt Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er sich n gültigen Fahrausweis beschafft hat, sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Prüfung nicht vorzeigen kann, den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich entwertet hat oder entwerten ließ, den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt, Ermäßigungen in Anspruch nahm, ohne dass dazu die entsprechende Berechtigung vorgezeigt werden kann und für einen mitgeführten Hund oder eine mitgeführte Sache gemäß Tarifbestimmungen n gültigen Fahrausweis vorzeigen kann. Ein Fahrgast hat sich bei Aufforderung durch das Prüfpersonal mittels eines amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren. Wird dies verweigert, kann der Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. Fahrpreiserstattung Einzelfahrscheine und Tageskarten werden nicht erstattet Wird eine Zeitkarte nicht oder nur einige Tage benutzt und dann ein formloser Antrag auf Erstattung gestellt, werden je vergangenem Tag (seit dem Gültigkeitsbeginn der Zeitkarte) zwei Einzelfahrten angerechnet und der Rest abzüglich Bearbeitungsentgelt erstattet. > ausschlaggebend dafür ist der Kalendertag der Rückgabe, der Hinterlegung oder das Datum des Poststempels bei Übersendung der Zeitkarte 54 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen 55

> bei nicht übertragbaren Zeitkarten kann ein früherer Zeitpunkt nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, Krankenhauses oder Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird Anträge sind spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens zu stellen, bei dem der Fahrausweis gekauft wurde. Bei Verlust von Fahrausweisen wird kein Ersatz geleistet oder Beförderungsentgelt erstattet. Von der Beförderung ausgeschlossene Personen Personen, die eine Belästigung oder eine Gefahr für Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, insbesondere Personen unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel, Personen mit ansteckenden Krankheiten, Personen, die Fahrgäste belästigen, stark verschmutzte Kleidung tragen, übel riechen, Gewaltbereitschaft zeigen oder Gewalt ausüben, Ekel erregende Personen. Nicht schulpflichtige Kinder bis zum 6. Geburtstag, wenn sie nicht von Personen nach dem 6. Geburtstag begleitet werden. Kinder bis zum 4. Geburtstag werden nur in Begleitung einer Person nach dem 6. Geburtstag befördert. Über den Ausschluss von der Beförderung entscheidet das Betriebspersonal. Bei berechtigtem Ausschluss von der Fahrt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Verhalten der Fahrgäste Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. Fahrgästen ist untersagt, sich während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu unterhalten, die Türen während der Fahrt oder außerhalb der Haltestellen eigenmächtig zu öffnen, Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen, ein als besetzt erklärtes Fahrzeug zu betreten, die Benutzbarkeit der Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen (Entwerter, Fahrausweisautomaten usw.), Betriebs- und Bahnanlagen sowie der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege einzuschränken bzw. durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen, außer in den dafür freigegebenen Bereichen zu rauchen, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente oder andere geräuscherzeugende Gegenstände zu benutzen, die andere Fahrgäste belästigen könnten, Fahrzeuge, Betriebseinrichtungen und Bahnanlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, Bahnkörper außerhalb der Übergänge zu betreten oder zu überqueren sowie für den Fahrgast nicht zur Benutzung freigegebene Fahrzeuge, Betriebsanlagen und -einrichtungen zu betreten, zu öffnen oder zu betätigen, Fahrräder, angeschnallte Roll- oder Schlittschuhe, Inline-Skates oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen bzw. auf Skateboards in Fahrzeugen und Anlagen zu stehen, mitgeführte Rollatoren während der Fahrt als Sitzgelegenheit zu benutzen, in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen Waren, Werbe- und Informationsmaterial, Dienstleistungen, Sammlungen, Befragungen, kulturelle Darbietungen jeglicher Art ohne Zustimmung des Verkehrsunternehmens anzubieten oder durchzuführen, in den Fahrzeugen und auf den Betriebsanlagen zu betteln. 56 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen 57