Dokumentation EEG-Rechner



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Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 5 2 Die Berechnung der EEG-Umlage im Überblick... 7 3 Bedienungsanleitung für das Software EEG Rechner... 10 3.1 Systemvoraussetzungen... 10 3.2 Benutzeroberfläche... 10 3.2.2 Bedienung des EEG Rechners im Entscheidermodus... 11 3.2.4 Bedienung des EEG Rechners im Expertenmodus... 17 4 Methodik zur Modellierung der EEG-Umlage... 20 4.1 Vorbemerkungen... 20 4.2 Projektion der zukünftige Entwicklung für die EEG-Umlage... 20 4.2.1 Berechnung des Umlagesatzes... 20 4.2.2 Stromerzeugung und Vermarktungsoptionen... 22 4.2.3 Kosten durch Vergütungszahlungen (Festvergütung und Marktprämie)... 23 4.2.4 Kosten durch das Grünstromprivileg... 24 4.2.5 Sonstige Kosten... 24 4.2.6 Einnahmen durch Vermarktung... 24 4.2.7 Einnahmen durch privilegierten Letztverbrauch und eigenverbrauchte Eigenerzeugung... 24 4.2.8 Einnahmen durch Erstattung vermiedene Netznutzungsentgelte... 25 4.3 Nachvollziehen der historischen Umlageberechnungen... 25 4.3.1 Vorbemerkung... 25 4.3.2 Stromerzeugung... 25 4.3.3 Vergütungszahlungen und Vermarktungserlöse... 25 4.4 Entwicklung des Kontostands... 26 5 Referenzen... 28 5.1 Literatur... 28 5.2 Verwendete Datenbasen... 28 5.4 Rechtsdokumente... 29-3 -

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Qualitative Darstellung der Bildung der Differenzkosten aus den Kosten für Zahlungen und den Erlösen für erneuerbaren Strom am Strommarkt... 8 Abbildung 2 Eingabemaske des EEG Rechners im Entscheidermodus... 11 Abbildung 3 Entwicklung der EEG-Umlage und deren Komponenten... 13 Abbildung 4 Nettozahlungen an Anlagenbetreiber (Vergütungszahlungen abzüglich Vermarktungserlöse)... 13 Abbildung 5 Summe aus Großhandelsstrompreis und Umlage... 14 Abbildung 6 Zubau von Erzeugungskapazitäten... 15 Abbildung 7 Auswirkungen einer Parameteränderung in tabellarischer Form. Gezeigt sind Auswirkungen eines Absinkens des Großhandelsstrompreises um 0,5 ct/kwh... 16 Abbildung 8 Eingabemaske des EEG Rechners im Expertenmodus... 17 Abbildung 9 Aufbau eines Parameter-Datenblattes... 18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Berechnung der EEG-Umlage 2013... 9-4 -

1 Einleitung Die Entwicklung der Umlage für die Flankierung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie deren Einfluss auf den bzw. die Interaktionen mit dem Strompreis gehören zu den zentralen Themen der aktuellen energie- und klimapolitischen Debatte. Die komplexen Mechanismen des EEG sowie die umfangreichen Unsicherheiten zur Entwicklung der verschiedenen Einflussparameter für die EEG-Umlage erschweren dabei den Diskurs erheblich. Um mehr Transparenz bei der Einschätzung und Einordnung der EEG-Umlage zu schaffen und damit zu einer sachgerechten Debatte beizutragen, hat Agora Energiewende ein Software-Tool entwickeln lassen, mit dem sich transparent und sehr umfassend nachvollziehen lässt, wie unterschiedliche Einschätzungen und unterschiedlich akzentuierte politische Entscheidungen die EEG-Umlage für die nächsten Jahre beeinflussen können. 1 Mit dem Software-Tool EEG-Rechner kann nicht nur die Höhe der EEG-Umlage für die Jahre bis 2013 nachvollzogen und für den Zeitraum 2014 bis 2017 errechnet werden, darüber hinaus werden weitere zentrale Ergebnisse (Struktur der Zahlungsströme, Zusammensetzung der Vergütungssummen, Netto-Effekte für den Strompreis) auch als Diagramme dargestellt. Dabei kann unter vordefinierten Szenarien für den energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmen sowie die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien in den kommenden Jahren ausgewählt werden. Darüber hinaus können auch eigene Szenarien definiert werden. So lässt sich der jährlichen Zubau für Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien technologiespezifisch genauso variieren wie die Höhe der Einspeisevergütungen, die Strompreise an der Börse, das Ausmaß der Umlagebefreiungen (Privilegierung) bestimmter (Groß-) Verbrauchergruppen oder die Höhe der Einspeisevergütung für die Anlagenbetreiber. Das Software-Tool kann in zwei verschiedenen Modi genutzt werden: Entscheider können auf einen sehr einfach zu bedienenden Modus mit vordefinierten, sinnvollen Szenarien zurückgreifen, Experten können dagegen in einem komplexeren Modus alle Annahmen einzeln variieren. Das Programm basiert auf der Standard-Office-Software Microsoft Excel und erfordert zur Bedienung nur geringe EDV- Vorkenntnisse. Das Programm wird in zwei Versionen bereitgestellt: Die xlsm-variante setzt zur korrekten Funktion einen Windows-Rechner mit einer aktuellen Version der Tabellenkalkulation Microsoft Excel (Excel 2007 oder 2010) voraus. Die xls-variante läuft auf Apple-Computern sowie auf Windows- Rechnern mit älteren Versionen von Microsoft Excel (97-2003). Für das Funktionieren des Programms ist es erforderlich, dass in den Excel-Sicherheitseinstellungen das Ausführen von Makros erlaubt wird. 1 http://www.agora-energiewende.de/themen/die-energiewende/detailansicht/article/kuenftigeeeg-umlage-selbst-ausrechnen/ - 5 -

Diese Dokumentation ist wie folgt aufgebaut: In Kapitel 2 wird kurz erläutert, wie die EEG-Umlage berechnet wird. Kapitel 3 enthält die Bedienungsanleitung des EEG- Rechners. In Kapitel 4 sind Berechnungsvorschriften dokumentiert, die dem Modell zu Grunde liegen. - 6 -

2 Die Berechnung der EEG-Umlage im Überblick Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2 regelt die Fördermodalitäten für Stromerzeugung durch erneuerbare Energien. Die Förderung beinhaltet die Anschluss- und Aufnahmepflicht, vor allem aber einen garantierten Einspeisetarif. Anlagenbetreiber erhalten pro Energieeinheit Strom, die ins Netz eingespeist wird, einen gesetzlich definierten Vergütungssatz. Dessen Höhe richtet sich im Wesentlichen nach Technologie, Baujahr, Anlagentyp und Anlagengröße und wird dem Anlagenbetreiber über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren garantiert. Der ins Netz eingespeiste erneuerbare Strom wird im klassischen EEG-Mechanismus von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNBs) an der Strombörse verkauft, bei der Direktvermarktung vermarkten die Anlagenbetreiber oder von ihnen beauftragte Dienstleister den Strom selbst. In beiden Fällen wird die Differenz zwischen den an der Strombörse erzielten bzw. erzielbaren Verkaufserlösen und den Kosten, die durch die Zahlung der Vergütungen entstehen, nach im Rahmen des EEG bzw. der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) 3 definierten Regeln auf die Stromverbraucher umgewälzt. Alle Letztverbraucher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen, zahlen pro Energieeinheit bezogenen Stroms einen bestimmten Umlagesatz. Für einen Teil des industriellen Stromverbrauchs gelten Ausnahmeregeln mit stark reduzierten Umlagesätzen, dies wird als Privilegierung bezeichnet. Darüber hinaus müssen auch die Kunden von Stromanbietern mit besonders hohen Anteilen von Strom aus erneuerbaren Quellen nur einen reduzierten Umlagesatz bezahlen (Grünstromprivileg). Die EEG-Umlage ergibt sich im Grundsatz aus den Kosten dies sind im Wesentlichen die Vergütungszahlungen an die Anlagenbetreiber vermindert um die Erlöse hauptsächlich aus dem Verkauf des EEG-Stroms an der Strombörse geteilt durch den nicht-privilegierten Stromverbrauch der Letztverbraucher: Weitere Einzelheiten zur Berechnung der EEG-Umlage sind im Kapitel 4 ausführlich dokumentiert. Die Abbildung 1 stellt die wesentlichen Einflussgrößen für die Bildung der über das EEG entstehenden Differenzkosten qualitativ dar. Diese Darstellung verdeutlicht auch einen wesentlicher Faktor für die Höhe der EEG-Umlage, der zunächst nichts mit der EEG-Strommenge oder den gesetzlich festgelegten Vergütungen zu tun hat: je niedriger der Großhandelsstrompreis an der Börse ist, desto höher sind die Umlagezahlungen, denn die gesetzlich garantierten Vergütungen, die an die Anlagenbetreiber für 2 3 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730). Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754). - 7 -

eine bestimmte eingespeiste Strommenge bezahlt werden, sind komplett unabhängig vom an der Börse erzielten Preis für diese Strommengen. 4 Wichtig ist dabei auch, dass die Börsenstrompreise nicht nur von der Stromnachfrage und den Stromerzeugungskosten der konventionellen Kraftwerke (insbesondere Brennstoff- und CO2-Preisen) abhängen, sondern auch von der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien selbst: Je mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, desto niedriger sind die Börsenstrompreise (Merit-Order-Effekt). Insofern hat eine Zunahme der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien einen doppelten Effekt auf die EEG-Umlage: Zum einen erhöhen sich die Vergütungszahlungen, zum anderen sinken die Erlöse für den Verkauf des EEG-Stroms an der Börse.. Abbildung 1 Qualitative Darstellung der Bildung der Differenzkosten aus den Kosten für Zahlungen und den Erlösen für erneuerbaren Strom am Strommarkt Nachfrage Angebot aus konventionellen Kraftwerken Vergütungszahlungen an EE-Anlagenbetreiber und weitere Kosten Differenzkosten Einnahmen der ÜNBs für EE- Strom am Strommarkt werden umgelegt auf nichtprivilegierten Stromverbrauch Strompreis EE-Stromproduktion MWh Quelle: Öko-Institut Die EEG-Umlage wird einmal jährlich (im Oktober) durch die ÜNBs neu berechnet. Hierfür erstellen die ÜNBs eine Prognose für die Entwicklung aller die Umlage beeinflussenden Parameter für das kommende Jahr. Diese Jahresprognosen und viele weitere Daten rund um die Zahlungsströme im EEG-System sind im Internet zugänglich. 5 4 5 Eine detaillierte Analyse der verschiedenen Einflussfaktoren für die EEG-Umlage und ihrer Bedeutung bietet Öko-Institut (2012). Vgl. hierzu http://www.eeg-kwk.net/de/index.htm - 8 -

Tabelle 1 zeigt beispielhaft einen Auszug aus dem Zahlenwerk der Übertragungsnetzbetreiber für die Berechnung der EEG-Umlage für das Jahr 2013, die 5,277 ct/kwh für nicht-privilegierte Letztverbraucher betrug. Tabelle 1 Berechnung der EEG-Umlage 2013 Quelle: Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB 2012) Mit Hilfe des EEG-Rechners kann berechnet werden, wie sich die EEG-Umlage in den kommenden Jahren entwickeln kann. Dabei kann der Benutzer alle Parameter variieren, die für die Höhe der Umlage entscheidend sind. Dies sind insbesondere die Ausbaugeschwindigkeit für Anlagenkapazitäten, die Vergütungssätze, der Großhandelsstrompreis und das Ausmaß der Ausnahmeregelungen für industrielle Stromabnehmer. - 9 -

3 Bedienungsanleitung für die Software EEG-Rechner 3.1 Systemvoraussetzungen Das Modell wurde unter Windows 7 entwickelt und ist in Microsoft Excel implementiert. Voraussetzung ist Excel 2007 oder 2010. Eine abwärtskompatible Version für Excel 97 2003 steht zur Verfügung, die auch auf Rechnern mit dem Betriebssystem Mac OS läuft. Hierfür kann allerdings keine vollständige Funktionalität garantiert werden (Dropdown-Menus funktionieren nur teilweise). Das Betriebssystem Linux/Unix wird nicht unterstützt. Für die Funktionalität des EEG-Rechners muss die Ausführung von Makros zugelassen werden. 3.2 Benutzeroberfläche Der EEG-Rechner kann in zwei verschiedenen Modi betrieben werden: Im Entscheidermodus können die wichtigsten Stellgrößen auf einer benutzerfreundlichen Oberfläche variiert werden. Für jeden Parameter stehen verschiedene vordefinierte Szenarien zur Verfügung. Im Expertenmodus stehen wesentlich mehr (d.h. alle relevanten) Eingangsparameter für Variationen zur Verfügung. Darüber hinaus können für jeden Parameter, zusätzlich zu den vordefinierten Szenarien, eigene Szenarien definiert und in einer Datenbankstruktur abgelegt werden. Im Expertenmodus sind sämtliche Daten und Berechnungen für den Benutzer zugänglich. Über die entsprechende Schaltfläche auf der Benutzeroberfläche kann zwischen den beiden Modi hin und her geschaltet werden, dabei werden die für den jeweiligen Modus nutzbaren Tabellenblätter ein- bzw. ausgeblendet. - 10 -

3.2.2 Bedienung des EEG-Rechners im Entscheidermodus 3.2.2.1 Die Benutzeroberfläche Auf der Benutzeroberfläche im Tabellenblatt "Start" werden alle veränderbaren Parameter sowie Grafiken mit zentralen Ergebnissen dargestellt. Abbildung 2 Eingabemaske des EEG-Rechners im Entscheidermodus Quelle: Öko-Institut Für jeden Parameter wird der ausgewählte Wert angezeigt, sowie die Spannbreite der möglichen auszuwählenden Werte. Für jeden Parameter ist ein Referenzwert voreingestellt dieses sog. Referenzszenario stellt die Rahmenbedingungen bzw. Bestimmungsfaktoren für die Entwicklung der EEG-Umlage unter der Annahme dar, dass keine wesentlichen Änderungen am EEG-Mechanismus vorgenommen werden und Kapazitätsausbau, Strompreis und -nachfrage sich moderat entwickeln. Die folgenden Parameter können verändert werden: Geschwindigkeit, mit der Erzeugungskapazitäten für die im EEG berücksichtigten Technologien zugebaut werden: Je größer die Erzeugungskapazitäten, desto größer die erzeugten Strommengen und damit die Vergütungszahlungen. Entwicklung der spezifischen Vergütungssätze und der Managementprämien für jede Technologiegruppe: Höhere Vergütungssätze führen ebenfalls zu höheren Vergütungszahlungen. Höhe des Großhandelsstrompreises: Da die Differenz zwischen Großhandelsstrompreis und Vergütungssatz auf die Letztverbraucher umgelegt wird, führt ein Anstieg des Großhandelsstrompreises zu einem Sinken der EEG-Umlage und umgekehrt (siehe Kapitel 2). - 11 -

Höhe der Liquiditätsreserve (von den ÜNBs zur Kompensation von Prognosefehlern gebildete Rücklagen): Je größer die zu bildenden Rücklagen, desto höher ist die EEG-Umlage. Höhe und Umlagesätze für privilegierten Letztverbrauch sowie eigenerzeugten Eigenverbrauch: Mit diesen Parametern kann bestimmt werden, wie die finanzielle Belastung durch die EEG-Förderung auf verschiedene Verbrauchergruppen verteilt wird. Eine stärkere Beteiligung der privilegierten Letztverbraucher führt zu einer Entlastung der nichtprivilegierten Letztverbraucher (und umgekehrt). Anteil des erzeugten Solarstroms, der vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird: Da für eigenverbrauchten Solarstrom niedrigere Vergütungssätze vorgesehen sind, führt eine steigende Eigenverbrauchsquote zu einer Reduktion der Vergütungszahlungen. Als wesentliche Ergebnisse werden die EEG-Umlage für die nicht privilegierten Letztverbraucher, die Komponenten der EEG-Umlage, die Entwicklung der zugrunde liegenden Erzeugungskapazitäten, die Zahlungsströme sowie der Netto-Kosteneffekt aus Großhandelspreis und EEG-Umlage tabellarisch und grafisch aufgearbeitet. 3.2.2.2 Erläuterung der Diagramme Die Grafiken und Tabellen stellen die Entwicklung von Umlage und den zugrunde liegenden Zahlungsströmen sowie die Entwicklung des Ausbaupfades für die Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und den Netto-Kosteneffekt aus Großhandelspreis und EEG-Umlage dar. Abbildung 3 zeigt die Entwicklung der EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbrauch von 2010 bis 2017. Gezeigt wird der Umlagesatz sowie die Zahlungsströme, die die Höhe der Umlage beeinflussen. Positive Balken repräsentieren Faktoren, welche die Umlage erhöhen, negative Balken solche, die senkende Wirkung auf die EEG- Umlage haben. Es ist zu erkennen, dass der größte Kostenfaktor die Vergütungszahlungen sind, welche, bedingt durch den Ausbau der Erzeugungskapazitäten auf Basis erneuerbarer Energien, über die Jahre hinweg ansteigen. Die schwarze Linie repräsentiert die EEG-Umlage für den Referenzfall, die rote Linie markiert die EEG-Umlage unter Maßgabe der selbst gewählten Parameter. Der wichtigste Einnahmestrom sind die Erlöse, die durch die Vermarktung des EEG- Stroms an der Strombörse entstehen. Die Höhe dieser Einnahmen ist unter anderem von der Höhe des Strompreises abhängig. In den Jahren 2011 bis 2014 bewirkt der negative Kontostand, der durch Prognosefehler bei der Umlageberechnung zustande kommt, ebenfalls einen Anstieg der Umlage. Um negative Kontostände auf Grund von Fehleinschätzungen der Einnahmen und Ausgaben im Jahresverlauf zu vermeiden, können die ÜNBs nach geltender Rechtsprechung eine Liquiditätsreserve in Höhe von bis zu 10% der prognostizierten Deckungslücke zurücklegen. Im Referenzszenario führt die Höhe der Liquiditätsreserve zu positiven Kontoständen, die im Gegenzug zu einer Senkung der Umlage führen. - 12 -

Mrd. Euro ct/kwh Dokumentation EEG-Rechner Abbildung 3 Entwicklung der EEG-Umlage und deren Komponenten 8 7 Entwicklung der EEG-Umlage Sonstige Kosten 6 5 5,28 5,74 5,37 5,66 5,94 Kontostand Liquiditätsreserve 4 3,53 3,59 Einnahmen für eigenverbrauchte Eigenerzeugung 3 Einnahmen für privilegierten Letztverbrauch 2 2,05 Effekt Grünstromprivileg 1 0-1 -2 Quelle: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Öko-Institut EEG-Vergütungsauszahlung durch ÜNB vermiedene Netzentgelte Einnahmen aus Vermarktung Abbildung 4 gibt Auskunft darüber, wie sich die Nettozahlungen an die Anlagenbetreiber (also Vergütungszahlungen abzüglich Vermarktungserlösen) auf verschiedene Technologiegruppen aufteilen. Abbildung 4 Nettozahlungen an Anlagenbetreiber (Vergütungszahlungen abzüglich Vermarktungserlöse) 25 Nettozahlungen an Anlagenbetreiber (schraffiert: Bestand bis Ende 2013) 20 Liquiditätsreserve + Kontostand Solar 15 Wind Offshore Wind Onshore Geothermie 10 Biomasse Gas Wasser 5 0 Quelle: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Öko-Institut - 13 -

ct/kwh Dokumentation EEG-Rechner Zu erkennen ist, dass bis 2013 die Vergütungszahlungen für Solarenergie, Wind Onshore und Biomasse dominieren. Im Zeitraum bis 2017 ist die wachsende Bedeutung der Zahlungen für Wind Offshore zu erkennen. Die Abbildung zeigt außerdem, dass ein großer Teil der zukünftigen Zahlungen für Bestandsanlagen anfällt, die vor 2013 gebaut wurden. Daraus wird ersichtlich, dass die Höhe der zukünftigen Vergütungszahlungen durch eine Absenkung der Vergütungssätze oder einen verlangsamten Ausbau der Erzeugungskapazitäten nur in sehr eingeschränktem Maße beeinflusst werden kann. Abbildung 5 zeigt die Summe aus Großhandels-Strompreis und EEG-Umlage. Gezeigt ist der durchschnittliche Future-Base-Strompreis für das Folgejahr, der für die jährliche Berechnung der EEG-Umlage herangezogen wird. Abbildung 5 Summe aus Großhandelsstrompreis und Umlage 12 10 Großhandels- Strompreis und Umlage Strompreis (Future) 10,39 10,47 Umlage 10,09 10,38 10,68 9,11 8,60 8 7,41 6 4 2 0 Quelle: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Öko-Institut Großhandelsstrompreis und EEG-Umlage stehen in enger Verbindung zueinander: Da nur die Differenz zwischen Vergütungssatz und Strompreis über die Umlage auf die Letztverbraucher umgelegt wird, steigt die Umlage, wenn der Strompreis sinkt (und umgekehrt). Die Summe aus Großhandelsstrompreis und EEG-Umlage ist somit ein Indikator für den Netto-Kosteneffekt des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Rahmen des EEG. - 14 -

GW Dokumentation EEG-Rechner Abbildung 6 zeigt die Entwicklung der installierten Erzeugungskapazitäten für die unterschiedlichen erneuerbaren Energiequellen. Abbildung 6 Zubau von Erzeugungskapazitäten 120 Erzeugungskapazitäten 100 80 60 40 20 17,6 0,1 26,8 24,8 0,2 28,5 32,5 0,4 30,8 36,5 0,9 32,8 40,5 1,9 34,8 44,5 2,9 36,8 48,5 3,9 38,8 52,5 4,9 40,8 Solar Wind Offshore Wind Onshore Geothermie Biomasse Gas Wasser 0 4,8 5,3 5,7 6,1 6,5 6,9 7,3 7,7 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Quelle: Öko-Institut Zusätzlich zu den hier beschriebenen Abbildungen werden die Zahlungsströme, die Höhe der Umlage und die Summe aus Strompreis und Umlage in tabellarischer Form ausgegeben. 3.2.2.3 Veränderung von Parametern Für jeden Parameter kann durch Anklicken aus einer Auswahlliste das gewünschte Szenario ausgewählt werden. Ausnahme sind einige Parameter, deren Variation nur sehr geringe Auswirkungen auf die Höhe der Umlage hat (z.b. die Entwicklung der Vergütungssätze für Geothermie). Diese Parameter sind grau hinterlegt. Grundsätzlich gilt, dass die Veränderung eines Eingangsparameters keinen Einfluss auf die anderen Eingangsparameter hat. Die einzige Ausnahme sind die Vergütungssätze für Solarstrom, die gemäß der geltenden Regelungen des EEG zur automatischen Anpassung der PV-Vergütungssätze an den Zubau( atmender Deckel ) in Abhängigkeit von der Ausbaurate der Erzeugungskapazitäten endogen berechnet werden. Wird ein Parameter verändert, so werden Tabellen und Grafiken automatisch aktualisiert und zeigen, wie sich die Änderung auf EEG-Umlage und Zahlungsströme auswirkt. In den Abbildungen zur Entwicklung von EEG-Umlage und Strompreis werden Umlage und Strompreis in Rot für den geänderten Parametersatz und in schwarz für das oben genannte Referenzszenario gezeigt. - 15 -

Zusätzlich wird die Änderung von Zahlungsströmen und Umlage (verglichen mit dem Referenzszenario) in tabellarischer Form ausgegeben. In Abbildung 7 sind beispielhaft die Auswirkungen einer Absenkung des Großhandelsstrompreises um 0,5 ct/kwh gezeigt. Dies führt in 2014 wegen der größeren Differenz zwischen Vergütungssätzen und Strompreis zu höheren Nettozahlungen für alle Technologiegruppen und damit zu einer Erhöhung der Umlage um 0,18 ct/kwh, was einer Belastung der nichtprivilegierten Letztverbraucher von 690 Mio. Euro entspricht. Die Summe aus Großhandels- Strompreis und Umlage sinkt aber um 0,32 ct/kwh, d.h. bei einer Weitergabe der gesunkenen Strombörsenpreise an den Endkunden müsste der Endkundenstrompreis trotz gestiegener EEG-Umlage sinken. Abbildung 7 Auswirkungen einer Parameteränderung in tabellarischer Form. Gezeigt sind Auswirkungen eines Absinkens des Großhandelsstrompreises um 0,5 ct/kwh Quelle: Öko-Institut Über die Schaltfläche "Zurücksetzen" können schließlich alle Parameter wieder auf ihren Referenzwert zurückgestellt werden. - 16 -

3.2.4 Bedienung des EEG-Rechners im Expertenmodus 3.2.4.1 Benutzeroberfläche (Tabellenblatt Start Experte ) Der Aufbau der Benutzeroberfläche ist identisch zum Entscheidermodus. Dem Benutzer stehen jedoch zusätzliche Optionen zur Verfügung: Es können zusätzliche Parameter variiert werden. Neben jedem Parameterfeld erscheint ein Link zu dem zugehörigen Datenblatt, in dem die Zeitreihe mit den für das ausgewählte Szenario hinterlegten Daten eingesehen werden kann. Neben den voreingestellten Szenarien können eigene, benutzerdefinierte Szenarien erstellt werden. Im Tabellenblatt MOD-Berechnungen können die Rechenoperationen des Modells nachvollzogen werden. Abbildung 8 Eingabemaske des EEG-Rechners im Expertenmodus Quelle: Öko-Institut Es ist zu beachten, dass im Expertenmodus der Benutzer selbst für die Konsistenz der von ihm ausgewählten Szenarien verantwortlich ist. So sind beispielsweise die Auswahlfelder für Ausbaurate und Vergütungsdegression für Solarenergie nicht miteinander verknüpft. Dadurch ist es möglich, Szenarien durchzurechnen, in denen die automatische Degression gemäß des atmenden Deckels nicht umgesetzt wird. Grundsätzlich gilt im Expertenmodus, dass die Veränderung eines Eingangsparameters keinen Einfluss auf die anderen Eingangsparameter hat. - 17 -

3.2.4.2 Hinzufügen neuer Szenarien Der EEG-Rechner enthält die Möglichkeit, neben den vordefinierten nicht änderbaren Szenarien neue, eigene Szenarien zu definieren und so andere Entwicklungen in ihren Wirkungen abzuschätzen. Diese Funktion kann wie folgt benutzt werden: Durch Klicken auf den Link neben dem Parameter-Auswahlfeld auf dem Tabellenblatt Start-Experte gelangt der Benutzer zu dem entsprechenden Datenblatt. Hier können die Daten für voreingestellte Szenarien eingesehen und neue Szenarien erstellt werden. Abbildung 9 zeigt beispielhaft das Datenblatt, in dem die Szenarien für Dargebotsfaktoren hinterlegt werden. Im blauen Bereich sind die verfügbaren Szenarien aufgelistet, im roten Bereich werden die ausgewählten Szenarien angezeigt. Die Tabelle zeigt exemplarisch ein vom Benutzer selbst erstelltes Szenario, in dem der Dargebotsfaktor für Solarenergie im Jahr 2013 90% beträgt (d.h. das Sonnendargebot im Jahr 2013 liegt um 10% unter dem eines meteorologischen Normaljahres), in allen weiteren Jahren hingegen 100%. Abbildung 9 Aufbau eines Parameter-Datenblattes Quelle Öko-Institut Die Daten für ein Szenario sind in Form einer Zeitreihe hinterlegt eine Datum pro Jahr. In der aktuellen Version werden Daten in dem Zeitfenster zwischen 2010 und 2017 berücksichtigt. Ist ein Szenario in dem blau hinterlegten Bereich definiert worden, kann es auf der Benutzeroberfläche in dem entsprechenden Dropdown-Menü ausgewählt werden. Die entsprechende Auswahl und die ausgewählten Daten werden im Datenblatt in dem rot hinterlegten Bereich noch einmal angezeigt und von dort zur Berechnung in das Blatt MOD-Berechnungen eingelesen. Neben den Daten selbst sind pro Szenario in die Tabelle einzutragen: Szenario: Der Kurzname des Szenarios, der auf der Benutzeroberfläche als Auswahlmöglichkeit im Dropdown-Menü angezeigt wird. Dieser Kurzname muss eindeutig sein. Bearbeiter (optional): Namen des Erstellers Beschreibung (optional): Dieser Text wird auf der Benutzeroberfläche neben dem Auswahlfeld angezeigt. - 18 -

Für jeden Parameter ist bereits ein Szenario mit der Bezeichnung Referenz definiert. Dieses Szenario enthält die historischen Daten, die unabhängig von der Szenario-Wahl für das Nachvollziehen der historischen Umlagesätze verwendet werden. Darüber hinaus werden für alle Parameter, die im Entscheidermodus nicht verändert werden können, auch für Projektionsjahre standardmäßig die Daten aus dem Referenzszenario verwendet. Weiterhin sind für die Parameter, die im Entscheidermodus verändert werden können, die fünf Standard-Szenarien (sehr niedrig, niedrig, mittel, hoch, sehr hoch) definiert. Standard- und Referenzszenarien können vom Benutzer nicht verändert werden. Ein Link in der linken oberen Ecke des Datenblattes führt zurück zur Benutzeroberfläche im Tabellenblatt Start-Experte. Hinweis: Es ist zu beachten, dass die in den Datenblättern verwendeten Einheiten nicht mit den in den Beschreibungsfeldern verwendeten Einheiten übereinstimmen müssen! Die korrekten Einheiten sind in den Datenblättern in den Tabellenüberschriften angegeben. Die aggregierte Ergebnisaufbereitung in Form von Grafiken und Tabellen entspricht der im Entscheidermodus, im Tabellenblatt MOD-Berechnungen können schließlich alle Detailergebnisse nachvollzogen werden. - 19 -

4 Methodik zur Modellierung der EEG-Umlage 4.1 Vorbemerkungen Das vorgestellte Modell erfüllt im Wesentlichen drei Funktionalitäten: Zum einen können mit Hilfe des Modells Projektionen bezüglich der zukünftigen Entwicklung der Umlage erstellt werden. Hierzu sind für alle relevanten Parameter verschiedene Szenarien in einer erweiterbaren Bibliothek abgelegt. Die Berechnung prognostizierter Umlagesätze erfolgt in jährlicher Auflösung. Zum anderen kann die historische Entwicklung der EEG-Umlage von 2010 bis zum heutigen Zeitpunkt nachvollzogen werden. Hierzu sind im Modell alle im Rahmen der Jahresprognosen von den Übertragungsnetzbetreibern publizierten Daten zur jährlichen Neuberechnung des Umlagesatzes hinterlegt. Schließlich wird für das aktuelle Jahr die Entwicklung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben prognostiziert, um den Kontostand am 30.9. des aktuellen Jahres abzuschätzen. Die Höhe des Kontostandes hat unter Umständen erheblichen Einfluss auf die Berechnung der Umlage im Folgejahr; ein Teil des Anstiegs der Umlage in 2013 war auf den negativen Kontostand im September 2012 zurückzuführen. Im Folgenden wird zunächst die Berechnung zukünftiger Umlagesätze dokumentiert; im Anschluss daran wird beschrieben, inwiefern die Berechnungen zum Nachvollziehen der historischen Umlageentwicklung hiervon abweichen. Zuletzt wird die Modellierung der Kontostandsentwicklung bis zum September des aktuellen Jahres erläutert. 4.2 Projektion der zukünftige Entwicklung für die EEG-Umlage 4.2.1 Berechnung des Umlagesatzes Die Berechnung des EEG-Umlagesatzes beginnt mit einer Abschätzung der Kosten und Erlöse des EEG-Bilanzkreises. Die prognostizierte Deckungslücke des EEG- Bilanzkreises im Jahr ist die Summe aller Einnahmen und Kosten im EEG- Bilanzkreis: 6 mit Kosten für Festvergütung Kosten für Marktprämien und Managementprämien Kosten für Grünstromprivileg 6 Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit, wo möglich, in Gleichungen auf den Jahresindex verzichtet. - 20 -

sonstige Kosten Kontostand am 30.9. des Jahres Kosten für Liquiditätsreserve Vermarktungserlöse Einnahmen durch privilegierten Letztverbrauch Einnahmen durch eigenerzeugten Eigenverbrauch Einnahmen durch vermiedene Netznutzungsentgelte Der Umlagebetrag ergibt sich aus der Deckungslücke sowie der Nachholung des Kontostandes vom Vorjahr, sofern dieser einen Negativbetrag ausweist. Zusätzlich sind die ÜNBs nach geltender Rechtslage berechtigt, eine Liquiditätsreserve von maximal 10% der Deckungslücke zu veranschlagen, um zu vermeiden, dass auf Grund von Prognosefehlern der Kontostand im Folgejahr zu stark in negative Bereiche absinkt. ( ) mit Umlagebetrag Kontostand am 30.9. des Jahres Anteil Liquiditätsreserve Deckungslücke. Die Umlage berechnet sich, indem der Umlagebetrag auf die Summe aus nichtprivilegiertem Letztverbrauch und Verbrauch gemäß Grünstromprivileg umgelegt wird: mit Umlage Umlagebetrag nichtprivilegierter Letztverbrauch Verbrauch gemäß Grünstromprivileg. Zusätzlich zur Gesamtumlage wird noch die um die Effekte von Liquiditätsreserve und Kontostandsnachholung bereinigte Kernumlage ausgewiesen: Im Folgenden wird beschrieben, wie die Kosten und Einnahmen, aus denen sich die Deckungslücke zusammensetzt, berechnet werden. - 21 -

4.2.2 Stromerzeugung und Vermarktungsoptionen Die Höhe der Kosten für Vergütungszahlungen und die Höhe der Vermarktungserlöse hängt davon ab, wie viel Strom erzeugt wird, und davon, wie dieser Strom sich auf die verschiedenen Vermarktungsoptionen verteilt. Darüber hinaus ist das Baujahr der Erzeugungsanlagen von Bedeutung, da dies entscheidet, welcher Vergütungssatz zu veranschlagen ist. Die installierten Kapazitäten einer Technologie am Ende eines Jahres ergeben sich als Summe von Kapazitäten im Vorjahr und Jahreszubau: Die Stromerzeugung im Jahr ergibt sich aus dem Mittelwert von Kapazität an Jahresende und Jahresanfang 7, der Standardauslastung sowie einem meteorologischen Dargebotsfaktor, mit dessen Hilfe über- und unterdurchschnittliche Erzeugungsjahre abgebildet werden können: mit Standardauslastung Dargebotsfaktor. Die Aufteilung der gesamten Stromerzeugung auf die verschiedenen Vermarktungsoptionen wird über Anteilskoeffizienten beschrieben, die als Parameter in die Berechnung eingehen: Festvergütung ( ), Direktvermarktung Marktprämienmodell ( ), Eigenverbrauch ( ) und sonstige Vermarktungsoptionen ( ). Um einen konsistenten Datensatz zu gewährleisten, wird der Anteil der Stromerzeugung, der auf die Option Festvergütung entfällt, nicht eingelesen, sondern als Differenz der anderen Anteile zu 100% berechnet: 7 Es wird vereinfachend ein linearer Kapazitätszubau im Verlauf eines Jahres angenommen. - 22 -

4.2.3 Kosten durch Vergütungszahlungen (Festvergütung und Marktprämie) Die Kosten für die nach Festvergütung abzurechnende Stromerzeugung setzen sich aus zwei Termen zusammen. Bestandsanlagen, die bis Ende 2012 gebaut wurden, werden mit dem durchschnittlichen technologiespezifischen Vergütungssatz für das Jahr 2012 vergütet. Anlagen, die nach 2012 gebaut werden, erhalten den jeweiligen technologiespezifischen Vergütungssatz für Neuanlagen für das entsprechende Jahr: mit ( Standardauslastung Dargebotsfaktor Strommengenanteil Festvergütung durchschnittlicher Vergütungssatz in 2012 Vergütungssätze für Neuanlagen. 8 ) Die Kosten für nach dem Marktprämienmodell direkt vermarkteten Strom setzen sich zusammen aus der technologiespezifischen Managementprämie sowie der Differenz aus mittlerem Vergütungssatz und dem um die technologiespezifischen Profilfaktoren abskalierten Strompreis. Wie bei der Festvergütung werden bis Ende 2012 gebaute Anlagen mit dem durchschnittlichen technologiespezifischem Vergütungssatz in 2012 vergütet; für nach 2012 gebaute Anlagen wird der entsprechende technologiespezifische Vergütungssatz für Neuanlagen angewendet. mit ( ( Strommenge Marktprämie Managementprämie Profilfaktor Strompreis. ) ) 8 Um die niedrigeren Vergütungssätze für eigenverbrauchten Solarstrom zu berücksichtigen, wird für Photovoltaik der mit den Erzeugungsanteilen gewichtete Mittelwert aus den Vergütungssätzen für Netzeinspeisung und Eigenverbrauch verwendet. - 23 -

4.2.4 Kosten durch das Grünstromprivileg Für Stromengen, die gemäß dem Grünstromprivileg an Letztverbraucher vertrieben werden, ist eine reduzierte EEG-Umlage zu veranschlagen, was zu einer Erhöhung der Umlage für nicht privilegierten Letztverbrauch führt. Dies wird durch einen Kostenterm berücksichtigt, der sich aus der Höhe des gem. Grünstromprivileg zu veranschlagenden Stromverbrauchs und der Umlagereduktion berechnet: 4.2.5 Sonstige Kosten Der pauschale Term Sonstige Kosten umfasst alle Posten, die in den ÜNB- Berechnungen kontiert werden, aber im Modell nicht gesondert ausgewiesen sind. Diese sind Profilserviceaufwand, Kosten für Börsenzulassung und Handelsanbindung, Zinskosten, EEG-Bonus, sowie die Kosten für Nachrüstung zur Behebung der 50,2Hz- Problematik (in 2013). 4.2.6 Einnahmen durch Vermarktung Der nach Festvergütung vergütete Strom wird von den ÜNBs am Spotmarkt vermarktet. Die erzielten Erlöse fließen als Einnahme in den EEG-Bilanzkreis ein. Sie ergeben sich aus der verkauften Strommenge, multipliziert mit dem Strompreis, bereinigt durch den technologiespezifischen Profilfaktor. Die Profilfaktoren berücksichtigen, dass das technologiespezifische Einspeiseprofil dazu führt, dass für erneuerbar erzeugten Strom in der Regel ein Strompreis erzielt wird, der vom über das ganze Jahr gemittelten Strompreis abweicht. Findet die Einspeisung überwiegend in Zeiten statt, in denen der Strompreis niedriger als im Durchschnitt ist, ist der zugehörige Profilfaktor kleiner als 1. 4.2.7 Einnahmen durch privilegierten Letztverbrauch und eigenverbrauchte Eigenerzeugung Die Einnahmen durch die Belastung von privilegiertem Letztverbrauch und eigenerzeugtem Eigenverbrauch ergeben sich jeweils aus der Höhe des Verbrauchs und den entsprechenden Umlagesätzen: - 24 -

4.2.8 Einnahmen durch Erstattung vermiedene Netznutzungsentgelte Die nach 35 Abs. 2 EEG i. V. m. 18 StromNEV an die ÜNBs zu zahlenden vermiedenen Netznutzungsentgelte werden als Einzahlung in den EEG-Bilanzkreis berücksichtigt. 4.3 Nachvollziehen der historischen Umlageberechnungen 4.3.1 Vorbemerkung Die Berechnung der historischen Umlagen erfolgt auf Grundlage der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Jahresprognosen (ÜNB 2009-2012). Es ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um tatsächliche realisierte Energie- und Geldflüsse handelt, sondern um die in der Vergangenheit durch die ÜNBs durchgeführten Prognosen, die jährlich zur Neuberechnung der Umlage erstellt wurden. In weiten Teilen sind die Berechnungsvorschriften identisch mit dem in Abschnitt 4.2 beschriebenen Modell zur Berechnung zukünftiger Umlagesätze. Die Punkte, in denen das Modell zum Nachrechnen der historischen Umlagedaten hiervon abweicht, sind im Folgenden beschrieben. 4.3.2 Stromerzeugung Abweichend von dem in Abschnitt 4.2.2 beschriebenen Verfahren wird die Stromerzeugung nicht auf Basis der installierten Kapazitäten berechnet, sondern es wird die in den ÜNB-Jahresprognosen ausgewiesene Stromerzeugung verwendet. 4.3.3 Vergütungszahlungen und Vermarktungserlöse Abweichend von dem in Abschnitt 4.2.3 beschriebenen Verfahren werden die mittleren Vergütungssätze für die Berechnung der Vergütungszahlungen verwendet (es wird also nicht zwischen Anlagen unterschiedlichen Alters unterschieden). Die mittleren Vergütungssätze werden aus den in den ÜNB-Jahresprognosen publizierten Strommengen und Vergütungszahlungen berechnet. Für die Berechnung der Vermarktungserlöse werden die von den ÜNBs veröffentlichen Profilfaktoren verwendet. Für das Nachvollziehen der zu zahlenden Marktprämien werden Profilfaktoren aus den übrigen für die Marktprämienzahlungen relevanten, in den ÜNB-Berechnungen enthaltenen Daten abgeleitet (Marktprämienzahlungen, Stromerzeugung, Vergütungssätze, Managementprämie und Strompreis). Die Profilfaktoren berechnen sich durch Auflösen der Berechnungsgleichung für die Höhe der Marktprämienzahlungen : - 25 -

( ) ( ) mit abgeleitete Profilfaktoren Stromerzeugung Marktprämie Managementprämie durchschnittlicher technologiespezifischer Vergütungssatz Kosten für Marktprämie und Managementprämie Strompreis (Future). 4.4 Entwicklung des Kontostands Die Höhe EEG-Umlage wird jährlich so berechnet, dass die prognostizierten Ausgaben im Folgejahr durch die prognostizierten Einnahmen exakt kompensiert werden. Da in der Regel die Prognose dieser Zahlungsströme in einem gewissen Umfang mit Fehlern behaftet ist, weist das EEG-Konto am Ende des Jahreszyklus einen positiven oder negativen Stand auf, der bei der folgenden Neuberechnung der EEG-Umlage zu berücksichtigen ist. Für die Berechnung der Umlage für das folgende Jahr ist jeweils der Kontostand am 30.9. maßgebend. Prognosefehler sind prinzipiell bei allen Parametern möglich, welche die Zahlungsströme im EEG-System beeinflussen. Besonders signifikante Auswirkungen haben meteorologische Effekte und die Entwicklung des Großhandelsstrompreises. Eine wesentliche Ursache dafür, dass ein Defizit auf dem EEG-Konto entsteht, ist die systematische Abweichung zwischen dem Future-Strompreis, den die ÜNBs laut Berechnungsvorschrift für die Berechnung der EEG-Umlage verwenden müssen und dem Dayahead-Strompreis am Spotmarkt, zu dem der EE-Strom tatsächlich verkauft wird. In den letzten Jahren war dieser durchweg niedriger als der Future-Preis. Die Liquiditätsreserve, die auf den Umlagebetrag aufgeschlagen wird, dient dazu, eine durch Prognosefehler bedingte Unterfinanzierung des EEG-Kontos zu vermeiden. Da Prognosefehler im Modell nur in sehr begrenztem Maße abgebildet werden können und es in der Vergangenheit die genannte systematische Abweichung von Future- und Spotmarktpreisen gab, wird der Bedarf an Liquiditätsreserve in dem Rechner tendenziell unterschätzt. In der Entscheider-Variante wird daher eine Mindestreserve von 5% angesetzt und als Referenzfall ein niedriger Strom-Future-Preis in Höhe von 4 cent/kwh angesetzt. Im Modell werden für das Nachvollziehen der historischen Umlageberechnung die realen von den ÜNBs publizierten Kontostände am 30.9. des jeweiligen Jahres verwendet. Für das aktuelle Jahr wird die Entwicklung des Kontostands bis Ende September in monatsscharfer Auflösung berechnet, ausgehend von den letzten durch die ÜNBs - 26 -

publizierten Kontoständen. Im Expertenmodus können meteorologische Effekte über eine Variation der Dargebotsfaktoren für das laufende Jahr berücksichtigt werden. Für alle folgenden Jahre wird keine monatsscharfe Kontostandsberechnung durchgeführt. Stattdessen wird die systematische Abweichung zwischen prognostizierten und tatsächlich erwirtschafteten Vermarktungserlösen im EEG abgebildet, indem die Vermarktungserlöse für die durch die ÜNBs vermarkteten Strommengen sowie die Zahlungen für auf dem Wege der Marktprämie vermarkteten Strommengen zwei Mal berechnet werden: Einmal mit Hilfe des Future-Strompreises, so wie in den Berechnungsvorschriften der Umlage vorgeschrieben, und ein zweites Mal mit dem durchschnittlichen Spotpreis, der in der Realität maßgeblich für die Höhe der Erlöse ist. Hierzu wird angenommen, dass der Zusammenhang zwischen Future-Preis und Spotpreis durch einen Faktor beschrieben werden kann: ist in jedem Fall kleiner als 1, d.h. der Spotpreis ist niedriger als der Future-Preis. Der Kontostand im Jahr ergibt sich aus Kontostand, Deckungslücke und Umlagebetrag des Vorjahres sowie einem Korrekturterm, der den Prognosefehler in Bezug auf Vermarktungserlöse und Marktprämienzahlungen beschreibt: ( ) ( ) mit Kontostand im aktuellen Jahr Kontostand im Vorjahr Umlagebetrag Deckungslücke Preiskorrekturfaktor Vermarktungserlöse Strompreis (Future) Profilfaktoren Stromerzeugung Marktprämie - 27 -

5 Referenzen 5.1 Literatur Öko-Institut (2012): Komponentenzerlegung der Umlage zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien über das Erneuerbare Energien Gesetz. Berlin, November 2012. Prognos (2012): Letztverbrauch bis 2017 Planungsprämissen für die EEG- Mittelfristprognose. Studie für die ÜNBs. Berlin, November 2012. r2b energy consulting (r2b) (2012): Jahresprognose 2013 und Mittelfristprognose bis 2017 zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus EEG geförderten Kraftwerken. Köln, November 2012. Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2009): Prognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB. Amprion; EnBW; transpower; Vattenfall (zuletzt geprüft am 12.03.2013). Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2010): Prognose der EEG-Umlage 2011 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB. 50hertz; Amprion; Tennet; EnBW (zuletzt geprüft am 12.03.2013). Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2011): Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage 2012 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW (zuletzt geprüft am 12.03.2013). Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2012): Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage 2013 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW (zuletzt geprüft am 12.03.2013). 5.2 Verwendete Datenbasen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Aktuelle Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zu den Einnahmen- und Ausgabenpositionen nach 7 (1) Nr. 1 AusglMechV. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW. Online verfügbar unter http://www.eegkwk.net. Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): EEG-Mittelfristprognose. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW. Online verfügbar unter http://www.eeg-kwk.net. Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): EEG-Umlage. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW. Online verfügbar unter http://www.eeg-kwk.net. Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): Veröffentlichungen zur Marktprämie nach 33g in Verbindung mit Anlage 4 EEG. 50hertz; Amprion; Tennet; TransnetBW. Online verfügbar unter http://www.eeg-kwk.net. - 28 -

5.4 Rechtsdokumente AusglMechV Ausgleichsmechanismusverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2101), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754). EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz) vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730). MaPrV Verordnung über die Höhe der Managementprämie für Strom aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie (Managementprämienverordnung) vom 2. November 2012 (BGBl. I S. 2278). - 29 -