Bürgermeisterkonferenz der Bezirksregierung Arnsberg am 11. November 2013 in Arnsberg Abbau des Sanierungsstaus durch einen wirtschaftlichen Umgang mit kommunalen Vermögenswerten
Die NRW.BANK im Überblick: Zahlen & Fakten Eigentümer der NRW.BANK ist das Land Nordrhein-Westfalen Die NRW.BANK ist mit einer Bilanzsumme von 149 Mrd. die größte Landesförderbank Deutschlands Sie refinanziert sich auf den internationalen Kapitalmärkten mit einem jährlichen Emissionsvolumen von knapp 20 Mrd. Infolge der gesetzlich normierten Haftung sind sämtliche von der NRW.BANK begebenen Emissionen mit einer Solvabilitätsgewichtung von Null ausgestattet Geschäft der NRW.BANK erfolgt wettbewerbsneutral über Banken und Sparkassen oder direkt mit der öffentlichen Hand Erträge der NRW.BANK kommen dem Fördergeschäft zugute Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Die NRW.BANK beschäftigt rund 1.255 Mitarbeiter an den Standorten Düsseldorf und Münster 2
Was bietet die NRW.BANK als Kommunalbank Förderung Landes-, Bundes- und EU-Förderprogramme Eigene Förderprogramme Finanzierung Kommunalfinanzierung (Liquiditätsüberbrückungskredite und Kommunaldarlehen) Infrastrukturfinanzierung, Konsortialfinanzierung Beratung Kommunales Finanzmanagement Beratung ÖPP Ideenwettbewerb für innovative Kommunen Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung Aufgreifen aktueller kommunaler Themen 3
Finanzsituation der Kommunen Beispiel NRW 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 20,2 22,2 23,5 2,5 3,5 4,7 6,9 8,6 10,7 12,5 13,7 14,6 17,2 25,3 25 24,9 24,9 24,6 24,8 24,2 23,6 23,6 22,7 23,1 22,7 22,7 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 fundierte Schulden Liquiditätskredite Quelle: it.nrw, Kassenstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen 4
Investitionsrückstand im Bereich der öffentlichen Infrastruktur Bestandsaufnahme: 5
Weitergehende Aspekte Energetische Sanierungsmaßnahmen sind ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz Für Strom und Heizung in den 176.000 kommunalen Gebäuden in Deutschland werden jährlich 2,5 Mrd. ausgegeben. (Quelle: Vgl. KfW-Magazin Chancen, 3/2011, S.9) Die beste Energie ist die, die eingespart und gar nicht erst produziert wird. So werden Mittel frei und es wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Dr. Gerd Landsberg, DStGB 6
Difu-Studie beziffert notwendigen Investitionsbedarf für den Ersatzneubau kommunaler Straßenbrücken deutschlandweit auf etwa 16 bis 17 Mrd. (Quelle: DifU, 2013) Die rund 67.000 Straßenbrücken, für die die Kommunen zuständig sind, befinden sich häufig in schlechtem oder gerade noch ausreichendem baulichen Zustand. Viele dieser Brücken müssen bis zum Jahr 2030 entweder saniert oder sogar komplett neu gebaut werden. Die dafür notwendigen Investitionsmittel für den Ersatz von Brücken beziffert das Institut auf rund elf Milliarden Euro bis 2030, hinzu kommen - grob geschätzt - noch etwa fünf bis sechs Milliarden Euro für den Ersatz von Brückenteilen ("Sanierung"). Rund 10.000 (15 Prozent) der Bücken in Kommunen müssten komplett ausgetauscht werden, dies sei aber bisher nach Auskunft der befragten Kommunen nur bei etwa der Hälfte tatsächlich bereits geplant. Unterlassener Ersatzneubau hat erhöhte Instandsetzungsausgaben zur Folge. Der durch Brückensperrungen entstehende Ausweichverkehr hat wiederum negative Auswirkungen auf andere kommunale Straßenbrücken: So verursacht beispielsweise die Sperrung der Leverkusener Autobahnbrücke eine dreifache Verkehrsbelastung der Mülheimer Brücke in Köln. Kleine Gemeinden haben gemessen an der Einwohnerzahl überproportional viele Brücken mit "Ersatzneubaubedarf" und damit den höchsten Investitionsbedarf pro Kopf. Absolut gesehen haben allerdings Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern den höchsten Investitionsbedarf, da sie mehr und größere Brücken besitzen. Besonders hohen Ersatzneubaubedarf haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. 7
Finanzsituation der Kommunen Quelle: Handelsblatt vom 29.12.2010 8
Zentrale Problemstellung wie besprochen Hoher Investitionsbedarf Verschuldung der Öffentlichen Hand Wie soll vor diesem Hintergrund noch investiert werden? 9
Konsolidierung der Kommunalfinanzen in NRW Mehr Geld im GFG Stärkungspaktgesetz Zehnjähriger Planungszeitraum ( 76 GO) Herausforderung: Wie können die besonders verschuldeten Städte sinnvolle Investitionen in ihren Konsolidierungsplänen darstellen? 10
Wirtschaftlichkeit Der BRH hatte das Thema Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Bundesverwaltung übergreifend geprüft. Gegenstand waren die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die in der Planungs- und Entscheidungsphase von finanzwirksamen Maßnahmen zu erstellen sind. Er hat dabei festgestellt, dass der Verpflichtung zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nur unzureichend nachgekommen wurde. Für nahezu 85 % der von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden gemeldeten finanzwirksamen Maßnahmen lagen keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor. Soweit Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt wurden, herrschten vielfältige methodische Defizite vor. Schwachstellen wiesen auch die Organisation und die Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten auf. Mängel zeigten sich ferner bei der Verwendung ihrer Ergebnisse im Entscheidungsprozess. Quelle: Anforderungen an Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen finanzwirksamer Maßnahmen nach 7 Bundeshaushaltsordnung. Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, Schriftenreihe des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung Band 18, Verlag W. Kohlhammer, 2013 11
Wirtschaftliche Maßnahmen Quelle: Erlass Stärkungspakt, MIK, 07.03.2013 12
Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen BHO 7 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Diese Grundsätze verpflichten zur Prüfung, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. (2) Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist auch die mit den Maßnahmen verbundene Risikoverteilung zu berücksichtigen. In geeigneten Fällen ist privaten Anbietern die Möglichkeit zu geben darzulegen, ob und inwieweit sie staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten nicht ebenso gut oder besser erbringen können (Interessenbekundungsverfahren). (3) In geeigneten Bereichen ist eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. => Ein Ergebnis PPP-Vereinfachungsgesetz und PPP-Beschleunigungsgesetz 13
Wirtschaftlichkeit im Rahmen NKF Problemstellung: Kommune müsste eigentlich sanieren, kann bzw. darf aber nur reparieren. Lässt der Rechtsrahmen überhaupt Handlungsspielraum für Investitionen zu? Eigenrealisierung oder ÖPP-Projekt? PPP-Task Force NRW und NRW.BANK haben das Thema aufgegriffen Bericht zur Untersuchung der Auswirkungen von unterschiedlich umfangreichen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden aus dem Jahr 2011 (Enge Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und den Bezirksregierungen) Regionalkonferenzen in den Bezirksregierungen Düsseldorf, Arnsberg (November 2011) Münster (Februar 2012) Köln, Detmold (April 2012) Fortschreibung des Berichts als Praxisleitfaden mit Rechentool 2013 Quelle: Dohmen, Hopfe, Hellenbrand, 22. ÖPP-Forum am 10. Oktober 2013 14
Wirtschaftlichkeit im Rahmen NKF 15
Beispiele kommunaler Handlungsoptionen Projekt zur Analyse der Wirtschaftlichkeit im NKF, in dem die Beispiele von Handlungsoptionen der Kommunen untersucht werden: Betrachtungszeitraum: Lebenszyklus (25 Jahre) 0-Variante Durchführung durch Kommune der notwendigen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung und derzeitigen Funktion des Gebäudes nach den geltenden technischen Regeln und den fachlichen nutzungsbedingten Regeln. Eigenrealisierungsvariante Durchführung durch Kommune einer Modernisierungsmaßnahme zur Herstellung der Funktion eines Gebäudes nach dem aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlichen nutzungsbedingten Regeln. ÖPP-Variante Durchführung durch Privaten einer Modernisierungsmaßnahme zur Herstellung der Funktion eines Gebäudes nach dem aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung des rechtlichen und technischen Standes und den fachlichen nutzungsbedingten Regeln. Quelle: Dohmen; Hopfe, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 16
Wertentwicklung bei Problemobjekten Grundzüge der Wertentwicklung bei Problemobjekten Idealtypische Instandhaltungen im Lebenszyklus (schematisch) Quelle: Dohmen; Hopfe, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 17
Wertentwicklung bei Problemobjekten Grundzüge der Wertentwicklung bei Problemobjekten Problematische Instandhaltungen im Lebenszyklus (schematisch) Quelle: Dohmen; Hopfe, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 18
Wertentwicklung bei Problemobjekten Grundzüge der Wertentwicklung bei Problemobjekten Abschreibung und Verkürzung der Restnutzungsdauer (RND) Quelle: Dohmen; Hopfe, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 19
Anwendung der Instrumente bei kommunalen Pilotprojekten Mülheim: O-Variante / Sanierung / ÖPP Marienheide: O-Variante / Sanierung / ÖPP Grundlagen-Bericht 7/2011 Dummy : O-Variante / Sanierung / ÖPP Schwelm: O-Variante / Sanierung / Neubau / ÖPP Berichtserweiterung 2012 Witten: O-Variante / Sanierung / ÖPP Geseke: O-Variante / Sanierung / Neubau / ÖPP Marl: Sanierung / Neubau / ÖPP Berichtserweiterung 2013 Greven: O-Variante / Sanierung / Neubau / ÖPP Quelle: Dohmen, Hopfe, Hellenbrand, 22. ÖPP-Forum am 10. Oktober 2013 20
Beispiel: Rathaussanierung Witten Mangelhafter Unterhaltungszustand des Rathauses Unwirtschaftliche Flächennutzung im Rathaus Verteilung der Verwaltung auf mehrere Standorte Quelle: Matthias Kleinschmidt, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 21
Beispiel: Rathaussanierung Witten Zentrale Frage Kann unter den Bedingungen des Nothaushaltsrechts eine Sanierung des Rathauses erfolgen und gleichzeitig eine nachhaltige Verbesserung der Ergebnisrechnung sowie der Bilanz erreicht werden? Quelle: Matthias Kleinschmidt, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 22
Beispiel: Rathaussanierung Witten - wesentliche Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die Bewertungs- und Berechnungsmodelle belegen, dass eine Unterhaltungsstrategie für das Rathaus, wie sie heute praktiziert wird, werteverzehrend ist. Würde diese fortgesetzt, wird der Wert des Rathauses in einer relativ kurzen Restnutzungsdauer von 28 Jahren auf 0 Euro sinken und würde dann eine Komplettsanierung einer kosten- und betreuungsintensiven Problemimmobilie bedeuten. Eine wertsteigernde Sanierung kann nur durch eine Vollsanierung erreicht werden. Durch die Steigerung der Flächeneffizienz und Flächenoptimierung sind mehr Mitarbeiter/innen an einem Standort (im Rathaus) für die Bürger/innen zu erreichen. Quelle: Matthias Kleinschmidt, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 23
Fazit und Ausblick Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass Ausgabenvermeidung um jeden Preis (in der 0-Variante) zu höheren Gesamtbelastungen über einen entsprechenden Betrachtungszeitraum führen kann. Anders als in der Kameralistik, die den Vermögensverzehr nicht berücksichtigt hat, bietet die kaufmännische Buchführung eine veränderte Betrachtungsweise. Die Studie, die Diskussionen im Rahmen der Regionalveranstaltungen und die Zwischenergebnisse zu den Pilotprojekten belegen die Notwendigkeit der ressourcenorientierten Betrachtung. Im Zuge des Projektes wurden die Kriterien und Instrumente für die speziellen Wirtschaftlichkeitsanalysen definiert und die Systematik für die Darstellung im NKF konzipiert. Es hat sich herausgestellt, dass Sanierungsprojekte bereits innerhalb des Konsolidierungszeitraums von 10 Jahren nach 76 GO Haushaltsentlastungen bringen können. Transfermöglichkeiten auf den kommunalen Tiefbau sind grundsätzlich gegeben Vorgaben des 17 Abs. 1 bis 3 TVgG NRW u.a. zum Lebenszyklus werden einbezogen Quelle: Dohmen; Hopfe, 9. WirtschaftsWoche Jahrestagung Neustart Kommune am 30. Januar 2013 in Berlin 24
Finanzierungsformen bei Infrastrukturprojekten (auch PPP) Unternehmenskredit gegen Sicherheiten Bonitätskredit (Forfaitierung) Projektfinanzierung Sicherheiten stellen als Haftungsobjekte Eigenkapitalsubstitut dar. Weiterer Eigenkapitalbedarf bei ausreichenden Sicherheiten gering. Die Bonität der Kommune reicht als Sicherheit aus Kein Eigenkapitalbedarf bei einredefreier Forfaitierung. Die prognostizierten Cash Flows reichen als Sicherheit im Normal-fall nicht aus. Weiterer Eigenkapitalbedarf bei Projektfinanzierungen deshalb hoch. 25
Entwicklungen bei Infrastrukturfinanzierungen Im Rahmen der Finanzmarktkrise haben sich auch sogenannte beigestellte Finanzierungen entwickelt. Durch Veränderungen im Bankenmarkt (Basel III, Großkreditgrenzen oder selbst auferlegte Risikoobergrenzen) gewinnen u.a. Projektfinanzierungen, Schuldscheindarlehen, Kapitalmarktfinanzierungen (insbesondere Anleihen) und Bürgerbeteiligungsmodelle an Bedeutung 26
Fördermöglichkeiten in Abhängigkeit von der Organisationsform Investor Kommunen/ AöR Zweckverband Kommunale Ges. Kommunale Ges. PPP Private Programm Eigenbetrieb (> 50 % kommunal) (< 50 % kommunal) Investoren NRW.BANK.Kommunal Invest/ Plus X (X)² KfW-IKK-Investitionskredit-Kommunen (208) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung- Stadtbeleuchtung (215) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren (218) X (X)² KfW-IKK-Energetische Stadtsanierung-Quartiersversorgung (201) X (X)² KfW-IKK-Barrierearme Stadt (233) X (X)² KfW-IKK-Kita Ausbau (199) X (X)² RESA / NRW.BANK.Ergänzungsprogramm X (X) 1,3 (X)³ NRW.BANK.Infrastruktur/ Breitband X X X X X NRW.BANK.Energieinfrastruktur X X X X X NRW/EU.KWK-Investitionskredit X X X X X NRW.BANK.Baudenkmäler X X NRW.BANK.Sportstätten (X) 7 KfW-IKU-Investitionskredit kommunale und soziale Unternehmen (148) X X X X KfW-IKU-Kommunale Energieversorgung (204) X X X KfW-IKU-Energetische Stadtsanierung-Energieeffizient Sanieren (219) X X X X KfW-IKU-Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung (202) X X X KfW-IKU-Barrierearme Stadt (234) X X X (X) 4 KfW-IKU-Kita Ausbau (200) X X X (X) 4 KfW-Erneuerbare Energien "Standard" (270) X X (X) 5 KfW-Erneuerbare Energien "Premium" (271) X X X X X (X) 5 (1) mit 100% Kommunalbürgschaft (2) die gemäß 27 Nr.1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnung ein KSA-Risikogewicht von Null haben (3) Übernahme Abwasserbeseitigungspflicht ( 53 Abs. 1 LWG) (4) gemeinnützig tätig (5) gem. den jeweiligen Antragsvoraussetzungen (6) i.d.r. von Forfaitierungsmodellen (7) gemeinnützig tätig und Mitglied im Landessportbund (8) als gemeinnützige Organisation tätig 27
Beispiel: NRW.BANK.Kommunal Invest Zielgruppe Kommunale Gebietskörperschaften Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften in NRW Gemeindeverbände (z.b. Kommunale Zweckverbände), die gemäß 27 Nr. 1a in Verbindung mit 26 Nr. 2a der Solvabilitätsverordnungein KSA-Risikogewicht von Null haben. Hierzu erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die NRW.BANK. Was wird gefördert Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen entweder in kommunale und soziale Infrastruktur oder in wohnwirtschaftliche Projekte Wie wird gefördert Finanzierungsanteil pro Haushaltsjahr beträgt 100% bei Projekten bis 2 Mio. (max. 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Projekten ab 4 Mio. ) zwei Finanzierungsvarianten: 30/5/10 und 20/3/10 (Darlehenslaufzeit, tilgungsfreie Jahre, Zinsbindung) ¼-jährliches Ratendarlehen, kein Höchstbetrag, 100% Auszahlung, täglich angepasste Zinssätze 28
Beispiel: NRW.BANK.Infrastruktur Zielgruppe in- und ausländische gewerbliche Unternehmen private Investoren, freiberuflich Tätige kommunale Unternehmen Einbindung von Forfaitierungsmodellen (PPP) Was wird gefördert Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Voraussetzung: Anschließende Nutzung durch öffentliche oder gemeinnützige Träger) Förderbare Ausgaben: Grundstücke, Gebäude, Anschaffung von Einrichtungen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Wie wird gefördert Zinsgünstiges Raten- oder Annuitätendarlehen (Leistung ¼-jährlich); risikogerechtes Zinssystem Auszahlung 100%, Laufzeiten von 3 30 Jahren; Zinsbindung variabel; Tilgungsfreijahre von 0 10 Bereitstellungszinsen von 0,15 % p. M.; außerplanmäßige Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung 29
NRW.BANK.Infrastruktur: Einsatzbeispiele Umweltschutzinfrastruktur Städtebaumaßnahmen Soziale Infrastruktur Bildungs- und Qualifizierungseinrichtungen Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen, Straßenbeleuchtung usw.) (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen) (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser) (Schulen, Qualifizierungseinrichtungen) (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.) (Verwaltungsgebäude usw.) 30
Persönliche Ansprechpartner Vorstellung Ihrer Kundenbetreuer/Innen Öffentliche Kunden im Bereich Unternehmensstrategie/ Öffentliche Infrastrukturfinanzierung der NRW.BANK: Heike Nentwig Tel. 0251/91741-7334 (Leiter) Tel. 0251/91741-7334 Nicola Trendelkamp Tel. 0251/91741-2765 Lukas Michels Tel. 0211/91741-1455 Ralph Ishorst Tel. 0251/91741-2424 Miriam Schulze Tel. 0211/91741-7281 31
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32
Disclaimer Diese Präsentation zeigt zum Stichtag bestehende Fördermöglichkeiten überblicksartig auf. Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und zwischenzeitliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen. Die Präsentation erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und stellt die Merkmale/ Bedingungen der dargestellten Programme nur auszugsweise dar. Ausführliche Informationen zu einzelnen Programmen finden Sie unter www.nrwbank.debzw. auf den Internetseiten der jeweiligen Fördergeber. 33