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Transkript:

3. Anpassung des Bedarfsplanes für den Zulassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Stand 01.01.2013 Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der Entwicklung anzupassen. Der Bedarfsplan wird wie folgt angepasst: 1. In Punkt 2 Abs. 1 werden in Satz 1 hinter erfolgte die Wörter bis zum 30.06.2016 eingefügt. 2. In Punkt 2.1 Abs. 2 werden in Satz 2 hinter Planungsbereiche die Wörter bis zum 30.06.2016 eingefügt. 3. In Punkt 2.1.1 Abs. 2 werden hinter Versorgung die Wörter bis zum 30.06.2016 eingefügt und folgender Satz angefügt: Ab dem 01.07.2016 erfolgt eine systematische Abweichung nach Punkt 2.2. des Bedarfsplanes für den Zulassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen. 4. Punkt 2.2. wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Nach 3 Jahren der Gültigkeit der hausärztlichen Planungsbereiche wird eine Anpassung erforderlich. Seite 1 von 5

b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. c) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze eingefügt: Von der Bedarfsplanungs-Richtlinie darf mit Begründung im Sinne des 12 Abs. 3 Ärzte-ZV abgewichen werden, wenn und soweit regionale Besonderheiten dies für eine bedarfsgerechte Versorgung erfordern ( 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V). Regionale Besonderheiten im Sinne des 99 Abs. 1 Satz 3 können insbesondere infrastrukturelle Besonderheiten sein. Diese werden für die Gemeinden um die kreisfreien Städte Erfurt, Gera und Jena festgestellt. Zu den hausärztlichen Planungsbereichen Erfurt, Gera und Jena nach BBSR gehören Gemeinden/Städte aus den Landkreisen Gotha, Sömmerda, Saale- Holzland-Kreis und Greiz entsprechend Anhang 1. Die soziale Infrastruktur 1 wie Bildungssystem, Schulen, Universitäten Fürsorge-Dienstleistungen mit Kinderbetreuungseinrichtungen, Altenheime Krankenhäuser Kulturelle Einrichtungen mit Ausstellungsräumen, Bibliotheken, Museen Polizei Sport- und Freizeiteinrichtung sind in den jeweiligen Regionen unterschiedlich aufgestellt. So existieren z. B. in den Städten Kahla, Ronneburg, Weida und Bad Köstritz sowie der Gemeinde Dornburg-Camburg Grundschulen und Regelschulen, Gymnasien nur in Kahla und Weida. Die Krankenhausstruktur ist in den Landkreisen Gera/ Greiz und Jena/Saale-Holzland-Kreis durch die SRH Wald-Klinikum Gera GmbH, Kreiskrankenhaus Greiz GmbH und das Universitätsklinikum Jena gekennzeichnet. Zusätzlich ist in Ronneberg eine Fachklinik für Geriatrie und Seite 2 von 5

Innere Medizin ggmbh. Thüringenweit konzentrieren sich die Krankenhäuser der Regelversorgung auf die Kreisstädte. Auch hinsichtlich der technischen Infrastruktur 1 wie: Energieversorgung, Tankstellennetz Kommunikation: Internet, Postwesen Stoffliche Ver- und Entsorgung: Müllentsorgung, Trinkwasser Verkehrsinfrastruktur Finanz- und Bankensystem ist eine eigenständige Region erkennbar. Die vorgenannten Indikatoren sind in Gesamtthüringen entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung ausgebaut. Der öffentliche Personennahverkehr ist in den Regionen Gera/Greiz und Jena/ Saale-Holzland-Kreis von der kreisfreien Stadt ausgerichtet und erstreckt sich weit über die Region des Mittelbereiches hinaus. Somit können zwar keine infrastrukturellen Besonderheiten im Vergleich zu anderen Regionen von Thüringen ausgewiesen werden, jedoch schmälert die Zugehörigkeit der ländlichen Gemeinden zu den kreisfreien Städten die Attraktivität des ländlichen Raumes. Gerade die Gemeinden um Gera und Jena können durch die Bildung eines eigenen Planungsbereiches gestärkt und die Ansiedlung von Hausärzten in den ländlichen Räumen besser gesteuert werden. Eine Analyse hat gezeigt, dass die Region Kahla Dornburg-Camburg und Bad Köstritz, Weida und Ronneburg für die ambulante hausärztliche Versorgung wirtschaftlich tragfähige Standorte sind und eigenständige Planungsbereiche bilden können. 1 Quelle: wikipedia Seite 3 von 5

Region Neuer Mittel- Einwohner Anzahl Durchschnittliche (Stand bereich Haus- Fallzahl der letzten 30.06.2015) ärzte 4 Quartale Kahla Jena-Süd 17.693 8,25 1.160 Dornburg-Camburg Jena-Nord 10.386 7,5 1.069 Bad Köstritz, Weida, Ronneburg Gera-Land 45.274 24,5 1.062 Die Gemeinden um die Stadt Erfurt werden dem jeweiligen Mittelbereich im Landkreis Sömmerda und Gotha zugeordnet. Die Neustrukturierung der hausärztlichen Mittelbereiche in Thüringen ist im Anhang 2 abgebildet. In den ländlichen Regionen um die kreisfreien Städte behandeln die dort tätigen Hausärzte zwischen 80 und 90 % der Patienten. Es war in den letzten Jahren erkennbar, dass Wanderbewegungen von Ärzten aus den umliegenden Gemeinden in die kreisfreien Städte eingetreten sind. Um weiterhin eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, werden Strukturänderungen für erforderlich gehalten. Die Neustrukturierung der hausärztlichen Mittelbereiche, wie sie im Anhang 2 abgebildet sind, trägt dazu bei, einer Zentralisierung in den Kernstädten Erfurt, Jena und Gera entgegen zu wirken und die Versorgung im ländlichen Raum zu stärken. Die von der Umstrukturierung betroffenen Gemeinden sind im Anhang 3 aufgeführt. Die 3. Änderung des Bedarfsplanes für den Zulassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen tritt am 01.07.2016 in Kraft. Seite 4 von 5

Anhang 1 Anhang 2 Anhang 3 Darstellung der jetzigen Mittelbereiche Erfurt, Gera und Jena Darstellung der neuen Planungsbereichsstruktur Hausärzte Auflistung der Gemeinden, die einem neuen hausärztlichen Planungsbereich zugeordnet werden Seite 5 von 5