HNO. Elektronischer Sonderdruck für J. Löhler. Umsetzung der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung im Praxisalltag

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HNO Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie Deutsche Akademie für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie Elektronischer Sonderdruck für J. Löhler Ein Service von Springer Medizin HNO 2014 62:605 612 DOI 10.1007/s00106-014-2879-4 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 J. Löhler B. Akcicek B. Wollenberg R. Schönweiler Umsetzung der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung im Praxisalltag Teil 1 Neue Regeln der Hörgeräteverordnung Diese PDF-Datei darf ausschließlich für nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden und ist nicht für die Einstellung in Repositorien vorgesehen hierzu zählen auch soziale und wissen schaftliche Netzwerke und Austauschplattformen. www.hno.springer.de

HNO 2014 62:605 612 DOI 10.1007/s00106-014-2879-4 Online publiziert: 6. August 2014 Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Klaus Rüschhoff, Springer Medizin Redaktion A. Neumann, Neuss B. Schick, Homburg/Saar 3 Punkte sammeln auf... springermedizin.de/ eakademie Teilnahmemöglichkeiten Diese Fortbildungseinheit steht Ihnen als e.cme und e.tutorial in der Springer Medizin e.akademie zur Verfügung. e.cme: kostenfreie Teilnahme im Rahmen des jeweiligen Zeitschriftenabonnements e.tutorial: Teilnahme im Rahmen des e.med-abonnements Zertifizierung Diese Fortbildungseinheit ist mit 3 CME- Punkten zertifiziert von der Landesärztekammer Hessen und der Nord rheinischen Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung und damit auch für andere Ärztekammern anerkennungsfähig. Hinweis für Leser aus Österreich Gemäß dem Diplom-Fortbildungs-Programm (DFP) der Österreichischen Ärztekammer werden die in der e.akademie erworbenen CME-Punkte hierfür 1:1 als fachspezifische Fortbildung anerkannt. Kontakt und weitere Informationen Springer Verlag GmbH Springer Medizin Kundenservice Tel. 0800 77 80 777 E-Mail: kundenservice@springermedizin.de CME Zertifizierte Fortbildung J. Löhler 1, 2 B. Akcicek 1 B. Wollenberg 2 R. Schönweiler 3 1 Wissenschaftliches Institut für angewandte HNO-Heilkunde (WIAHNO), Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V., Bad Bramstedt 2 Klinik für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck 3 Sektion für Phoniatrie und Pädaudiologie, Klinik für Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck Umsetzung der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung im Praxisalltag Teil 1: Neue Regeln der Hörgeräteverordnung Zusammenfassung Qualitätssicherung spielt, parallel zur evidenzbasierten Medizin, seit vielen Jahren eine immer wichtigere Rolle im ärztlichen Alltag. Mit der Einführung eines Qualitätssicherungsbogens im Zusammenhang mit der Verordnung von Hörgeräten wurden erstmals Elemente der Ergebnisqualität im größeren Rahmen im kassenärztlichen Bereich eingeführt. Mit Teil 1 dieser Darstellung sollen die für die Hörgeräteverordnung im kassenärztlichen Bereich geltenden neuen Regeln zusammengefasst dargestellt werden. Da sich der weitaus größte Anteil hinsichtlich Diagnostik und Therapie von Schwerhörigen, insbesondere die anschließende Eingliederung von Hörgeräten in Zusammenarbeit mit Hörgeräteakustikern, im niedergelassenen Bereich stattfindet, beschränkt sich diese Arbeit auf die für dieses Gebiet relevanten Regeln. Nach dem Studium diese Teils der Übersicht sollte der Leser die die ambulante Hörgeräteversorgung bestimmenden Abschnitte der Hilfsmittelrichtlinie und die Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) verstehen und anwenden können. Schlüsselwörter Qualitätssicherung Hörgeräte Hörgeräteversorgung Hilfsmittelrichtlinie Patientenzufriedenheit HNO 8 2014 605

Lernziele (Geeignet zum Erwerb der Bezeichnung Audiologe/Neurootologe des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte e. V.) Nach der Lektüre dieses Beitrags, F wissen Sie, welche Risiken weiterer gesundheitlicher Probleme durch eine rechtzeitige Hörgeräteversorgung verringert werden können, F kennen Sie die volkswirtschaftlichen Folgekosten einer zu späten Hörgeräteversorgung, F kennen Sie die seit 2012 für Verordnungen von Hörgeräten in der Praxis niedergelassener HNO-Ärzte relevanten neuen Bestimmungen der Hilfsmittelrichtlinie sowie F die zugehörigen EBM-Ziffern für Erwachsene und Kinder vor dem 12. Lebensjahr. Hintergrund Etwa 19 27% der Bevölkerung leiden an Schwerhörigkeit Die volkswirtschaftlichen Folgekosten unbehandelter Schwerhörigkeiten betragen etwa 2 2,65 Mrd. EUR pro Jahr Nur etwa 16% der bedürftigen Personen sind mit einem Hörgerät versorgt Schwerhörigkeit ist ein weit verbreitetes Symptom. Betroffen sind schätzungsweise etwa 19 27% der Bevölkerung [1, 2, 3, 4, 5]. Die zugrunde liegenden Erkrankungen sind vielfältig und bedürfen grundsätzlich einer fachärztlichen Diagnostik [6]. Nur so lassen sich schwerwiegende Schäden für den Patienten und Fehlinvestitionen der Kostenträger vermeiden [7, 8, 9]. Eine unbehandelte Schwerhörigkeit erhöht das Risiko, eine Demenz zu entwickeln [10], an einer Depression zu erkranken [11], eine Sturzkrankheit zu entwickeln [12] oder einen kognitiven Leistungsverlust zu erleiden [13]. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten unbehandelter Schwerhörigkeiten belaufen sich in Deutschland auf etwa 2 2,65 Mrd. EUR pro Jahr [14]. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für Hörgeräte betragen derzeit etwa 900 Mio. EUR pro Jahr, hinzu kommen noch einmal Privatzuzahlungen in ähnlicher Größenordnung [14, 15]. Insgesamt geht es also um ein Kostenvolumen von etwa 1,5 2 Mrd. EUR. Da derzeit nur etwa 16% der bedürftigen Personen mit einem Hörgerät versorgt sind [1] und die demographische Entwicklung eine Zunahme dieser Personengruppe erwarten lässt, ist künftig mit einer Steigerung der Ausgaben für Hörgeräte zu rechnen. Umso wichtiger ist es, dass die zugrunde liegende Diagnostik einer bestimmten Struktur folgt, damit wesentliche, eine Schwerhörigkeit verursachende Erkrankungen, wie z. B. Cholesteatome und Vestibularisschwannome, sicher ausgeschlossen werden, die unbehandelt schwerwiegende Folgen Implementation of the new quality assurance agreement for the fitting of hearing aids in daily practice. Part 1: New regulations pertaining to hearing aid fitting Abstract Alongside evidence-based medicine, quality assurance has becoming increasingly important in daily medical practice during the last decade. The introduction of a specific quality assurance questionnaire in connection with hearing aid fitting represents the first large-scale assessment of certain elements of patient satisfaction within Germany s public healthcare system. Part 1 of this review describes the most important new regulations pertaining to hearing aid fitting in the context of statutory health insurance. Since the vast majority of diagnostic and therapeutic procedures constituting the treatment of hearing loss patients particularly the subsequent rehabilitation of hearing aid wearers in cooperation with hearing aid acousticians occur outside the clinic, this review concentrates on the rules relevant to this area. After studying this part of the overview, readers should be able to understand and apply the sections of the statutory health insurance reimbursement guidelines relating to ambulant hearing aid fitting; furthermore, they should be able to understand and apply the standard evaluation criteria (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM). Keywords Quality management Hearing aids Hearing aid fitting Statutory health insurance reimbursement guidelines Patient satisfaction 606 HNO 8 2014

haben können (Ertaubung, Schwindelanfälle mit Sturzfolge, epileptische Anfälle, Fazialisparese und schlimmstenfalls lebensbedrohliche Komplikationen durch die Entwicklung einer Meningitis oder Hirnstammeinklemmung). Qualitätssicherung ist in der Medizin ein Element von zunehmender Bedeutung, die Patientenzufriedenheit findet dabei sogar Erwähnung im derzeitigen Koalitionsvertrag [16]. Schreibt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) in seinen Leistungslegenden schon dezidiert Merkmale der Struktur- und Prozessqualität vor (also hinsichtlich der fachlichen Qualifikation des Arztes unter Durchführung bestimmter Untersuchungen), fehlten bisher weitgehend Messinstrumente, die auch Elemente der Ergebnisqualität erfassen. Für die Fachgruppe der HNO-Ärzte sowie der Phoniater und Pädaudiologen wurde im Rahmen der Einführung neuer EBM-Ziffern für die Hörgeräteversorgung zwischen dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (SpiBu) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ein Qualitätssicherungsbogen als Anlage zum Muster 15 (Verordnungsformular für Hörgeräte) vereinbart [17] und zum 1. April 2012 eingeführt. Dabei werden bestimmte Daten zum Hörvermögen und zu den Eigenschaften des empfohlenen Hörgeräts vor, während und nach einer Hörgeräteeingliederung strukturiert erhoben und elektronisch an die jeweilige Landes-KV (Kassenärztliche Vereinigung) übermittelt. Alternativ können auch die Daten über das edoku-portal der KBV eingegeben werden. In Teil 1 dieser Übersichtsarbeit werden die Änderungen der Hilfsmittelrichtlinie [18] und neuen EBM-Bestandteile und die damit verbundenen Voraussetzungen für die Hörgeräteversorgung für Kinder und Erwachsene dargestellt: F neue Regeln nach der Hilfsmittelrichtlinie 2012, F neue EBM-Ziffern. Qualitätssicherung ist in der Medizin ein Element von zunehmender Bedeutung Teil 2 der Übersichtsarbeit behandelt die folgenden Punkte: F Freiburger Sprachhörtest (ohne und mit Störschall), F adaptive Sprachhörtests, F APHAB-Fragebogen, F Qualitätssicherungsbogen als Anlage zu Muster 15. Neue Regeln nach der Hilfsmittelrichtlinie 2012 Bei beidseitiger Schwerhörigkeit gilt die beidohrige Versorgung als Regelfall. Voraussetzung hierzu ist, dass einerseits der tonaudiometrische Hörverlust auf dem besseren Ohr mindestens 30 db in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen 500 und 4000 Hz und andererseits sprachaudiometrisch die Verstehensquote auf dem besseren Ohr mit Kopfhörer bei Verwendung des Freiburger Einsilbertests bei 65 db nicht mehr als 80% beträgt. Darüber hinaus werden in der neuen Hilfsmittelrichtlinie auch adaptive Sprachhörtests erwähnt (s. Teil 2). Bei beidseitiger Schwerhörigkeit gilt die beidohrige Versorgung als Regelfall Neue EBM-Ziffern Neu eingeführt wurden eine ganze Reihe von EBM-Ziffern für den HNO-ärztlichen Bereich: 09372, 09373, 09374 und 09375. Für Kinder unter dem 12. Lebensjahr gelten die Ziffern aus dem phoniatrischen Bereich 20338 20340 sowie 20377 und 20378, für ältere Kinder und Jugendliche die zum HNO-Bereich analogen Ziffern 20372 20375. Die Abrechnung aller diese Ziffern ist bei der zuständigen KV genehmigungspflichtig. Für die HNO-ärztlichen Ziffern (09372 09375) gelten nach 135 Abs. 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V folgende Voraussetzungen: F Anerkennung als Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, F ein um mindestens 40 db schallreduzierter Raum, F eine Audiometrieanlage gemäß MPG (Medizinproduktegesetz) und DIN ISO 8253-1 und 8253-2, F Hörtestmaterial nach den Hilfsmittelrichtlinien gemäß DIN ISO 8253-3, F der Nachweis von 20 selbständig durchgeführten Hörgeräteverordnungen, F 20 ausgewertete BERA ( brainstem evoked response audiometry, Hirnstammaudiometrie) zum Ausschluss eines Vestibularisschwannoms, F 10 spezifische Fortbildungspunkte zum Thema. Die Abrechnung aller diese Ziffern ist bei der zuständigen KV genehmigungspflichtig HNO 8 2014 607

Für die Ziffern aus dem Bereich der Phoniatrie/Pädaudiologie (20338 20378) wird entsprechend gefordert: F eine Anerkennung als Facharzt für Phoniatrie/Pädaudiologe oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, F eine Kinderaudiometrieanlage nach DIN EN 60645, mindestens Klasse 2, F geeignetes Kindersprachhörtestmaterial, F eine 2-Kanal-BERA, F Nachweis von 50 Kinder-ERA ( evoked responce audiometry ), F 50 selbständig durchgeführte Hörschwellenbestimmungen, F 25 selbständig durchgeführte Kindersprachhörtests, F der Erwerb von 10 themenspezifischen Fortbildungspunkten. Abrechnungstechnisch beinhalten die einzelnen Ziffern folgende Leistungen: HNO-ärztliche Ziffern 09372 Eine Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgeräts (Muster 15), vergütet mit 469 Punkten, berechenbar einmal im Krankheitsfall. ICD: Alle Formen von Schwerhörigkeit (H90.2, H90.5 und H90.6). Inhaltlich erforderlich ist eine F Ton- und Sprachaudiometrie, F Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mit Impedanzmessung, F Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle, F Untersuchungen ein- und/oder beidseitig, F Anwendung eines Fragebogens gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung (APHAB), F Beratung über Versorgungsmöglichkeiten mit Hörgeräten, F Verordnung eines Hörgeräts oder von Hörgeräten. 09373 Erste Nachuntersuchung nach einer Hörgeräteverordnung. 401 Punkte, einmal im Krankheitsfall abrechenbar. Die Leistung umfasst eine F Ton- und Sprachaudiometrie im freien Schallfeld unter Benutzung eines Hörgeräts oder von Hörgeräten in einem schallgeminderten Raum, F die Anwendung eines Fragebogens gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung, F Kontrolle der Hörgerätehandhabung, F Kontrolle des Sitzes des Hörgeräts/von Hörgeräten, F Untersuchungen ein- und/oder beidseitig. Die Koordination mit dem Hörgeräteakustiker ist 2-mal im Behandlungsfall abrechenbar 09374 Eine Zusatzpauschale für Nachuntersuchungen. 347 Punkte, ab dem 3. Monat nach Verordnung, 2-mal im Krankheitsfall abrechenbar. Die Ziffer umfasst folgende Leistungen: F Ton- und Sprachaudiometrie oder F Sprachaudiometrie im freien Schallfeld unter Benutzung eines Hörgeräts/von Hörgeräten in einem schallgeminderten Raum, F Kontrolle der Hörgerätehandhabung, F Kontrolle des Sitzes des Hörgeräts/von Hörgeräten, F Untersuchungen ein- und/oder beidseitig. 09375 Koordination mit dem Hörgeräteakustiker, 62 Punkte, einmal am Behandlungstag abrechenbar, 2-mal im Behandlungsfall abrechenbar, innerhalb von 7 Tagen nach der Ziffer 09373 oder 09374. 608 HNO 8 2014

Tab. 1 Übersicht EBM-Ziffern zur HNO-ärztlichen Hörgeräteverordnung Ziffer 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 09372 1 09373 1 09374 1 1 09375 2 2 2 Die GOP 09373 kann auch im selben Quartal wie die GOP 09372 abgerechnet werden. Die GOP 09374 kann auch 2-mal in einem Quartal abgerechnet werden. Die GOP 09375 kann maximal 2-mal pro Quartal abgerechnet werden. Eine Übersicht der abrechenbaren Ziffern inklusive der dazugehörigen Zeitintervalle findet sich in. Tab. 1. Zusätzlich ist bei allen Ziffern die ICD Z46.1 (Hörgeräteversorgung und -anpassung) neben der eigentlichen, die Schwerhörigkeit definierenden ICD-Ziffer zu kodieren. Ohne diese Zusatzziffern sind die genannten Ziffern nicht abrechenbar. 09320, 09321 Die konventionellen Ziffern für die Ton- und Sprachaudiometrie (09320 und 09321) sind in allen Fällen abrechenbar, in denen keine Hörgeräteverordnung erfolgt, jedoch eine ton- und sprachaudiometrische Untersuchung durchgeführt werden muss. Zudem sind sie ansetzbar bei einer Hörgeräteversorgung bei Kindern vor dem 12. Lebensjahr, ohne dass eine Genehmigung für die Abrechnung der Ziffern 20338 20340 sowie 20377 und 20378 vorliegt. Zusätzlich ist bei allen Ziffern die ICD Z46.1 zu kodieren Die konventionellen Ziffern für Tonund Sprachaudiometrie sind in Fällen ohne Hörgeräteverordnung abrechenbar Phoniatrische und pädaudiologische Ziffern 20338 Pauschale zur Neuverordnung eines Hörgeräts. 1296 Punkte, einmal im Krankheitsfall abrechenbar. ICD: alle Formen der Schwerhörigkeit (H90.2, H90.5 und H90.6). Leistungsbeschreibung: F Ton- und Sprachaudiometrie soweit möglich, F Reflexbestimmung an den Mittelohrmuskeln mittels Impedanzmessung, F entwicklungs-/altersgerechte Audiometrieverfahren, F Bestimmung der Unbehaglichkeitsschwelle soweit möglich, F Erhebung des Sprachentwicklungsstands, F Anwendung eines Fragebogens gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteverordnung, F Beratung über altersgerechte Versorgungsmöglichkeiten inkl. der Eltern und betreuenden Bezugspersonen, F Verordnung eines Hörgeräts/von Hörgeräten. 20339 Erste Nachuntersuchung nach einer Hörgeräteverordnung. 769 Punkte, einmal im Krankheitsfall abrechenbar. Leistungsbeschreibung: F Kontrolle des Sitzes der Hörgeräte, F Einbeziehung und Beratung der Eltern bzw. Bezugspersonen, F Erfolgskontrolle mittels entwicklungs-/altersgerechter Audiometrieverfahren (Reflex, Ablenk-, Spielaudiometrie bzw. sobald durchführbar: Sprachaudiometrie mit geeignetem Kindersprachtestmaterial unter Anwendung einer speziellen Kinderaudiometrieanlage im Freifeld und soweit indikativ geboten im Störschall), F Dokumentation, F Kontrolle der Hörgerätehandhabung, F Untersuchungen ein- und/oder beidseitig. HNO 8 2014 609

Tab. 2 Übersicht EBM-Ziffern zur Hörgeräteverordnung bei Kindern vor dem 12. Lebensjahr Ziffer 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 20338 1 20339 1 20340 Täglich Täglich Täglich 20377 2 2 2 20378 2 2 2 Die GOP 20339 kann auch im selben Quartal wie die GOP 20338 abgerechnet werden. Die GOP 20340 kann auch 2-mal in einem Quartal abgerechnet werden. Die GOP 20377 und 20378 können maximal 2-mal pro Quartal abgerechnet werden. 20340 Zusatzpauschale bei Nachuntersuchungen. 732 Punkte, ab dem 3. Monat nach Verordnung einmal am Tag abrechenbar (je Sitzung). Leistungsbeschreibung: F Ton- und/oder Sprachaudiometrie im freien Schallfeld unter Benutzung eines Hörgeräts/von Hörgeräten in einem schallisolierten Raum, F Kontrolle der Hörgerätehandhabung, F Kontrolle des Sitzes des Hörgeräts/von Hörgeräten, F Einbeziehung von Bezugspersonen, F Untersuchungen ein und/oder beidseitig. 20377 Koordination mit dem Hörgeräte-/Pädakustiker. 62 Punkte einmal am Behandlungstag, 2-mal im Behandlungsfall, innerhalb von 7 Tagen nach den Ziffern 20339 und 20340. Leistungsbeschreibung: F Dokumentation entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Hörgeräteversorgung gem. 135 Abs. 2 SGB V, F Mitteilung der durch den Arzt erhobenen aktuellen Befunde an den Hörgeräte-/Pädakustiker. Die Koordination mit pädagogischen Einrichtungen ist 2-mal im Behandlungsfall abrechenbar 20378 Koordination mit pädagogischen Einrichtungen. 134 Punkte einmal am Behandlungstag, 2-mal im Behandlungsfall als Zuschlag zu den Ziffern 20339 und 20340 abrechenbar. Eine Übersicht zu den phoniatrisch-pädaudiologischen Hörgeräteziffern findet sich in. Tab. 2. Für die Ziffern 20372 20375 gelten dieselben Bestimmungen wie für die HNO-ärztlichen Ziffern 09372 09375. Fazit für die Praxis F Größenordnungsmäßig ist etwa ein Fünftel bis zu einem Viertel der Bevölkerung schwerhörig. F Schwerhörigkeit ist ein Symptom, das durch vielfältige Erkrankungen ausgelöst und beeinflusst werden kann. F Im Verlauf einer eine Schwerhörigkeit verursachenden Erkrankung können neue Erkrankungen hinzutreten, die ebenfalls eine Schwerhörigkeit verursachen und somit die Symptome der Ersterkrankung überlagern. F Deren Differenzierung setzt eine entsprechende fachärztliche Diagnostik und lebenslange Begleitung der an einer Schwerhörigkeit leidenden Patienten voraus. F Nur so lassen sich die volkswirtschaftlichen Folgekosten und die Erhöhung des Risikos, dass schwerhörige Menschen eine Demenz, Depression, Sturzerkrankung oder einen kognitiven Leistungsverlust erleiden, vermeiden. F Die für die Hörgeräteverordnung relevanten neuen EBM-Ziffern sind sowohl für den HNO-ärztlichen als auch poniatrisch-pädaudiologischen Bereich genehmigungspflichtig und an eine Qualitätssicherungsvereinbarung gebunden, die in Teil 2 dieser Übersichtsarbeit dargestellt wird. F Ein entsprechender Antrag ist nach Erfüllung der Voraussetzungen bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen. 610 HNO 8 2014

Korrespondenzadresse Dr. J. Löhler MAAA Wissenschaftliches Institut für angewandte HNO-Heilkunde (WIAHNO), Deutscher Berufsverband der HNO-Ärzte e. V. Maienbeeck 1, 24576 Bad Bramstedt loehler@hno-aerzte.de Einhaltung ethischer Richtlinien Interessenkonflikt. J. Löhler, B. Akcicek, B. Wollenberg und R. Schönweiler geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht. Dieser Beitrag beinhaltet keine Studien an Menschen oder Tieren. Literatur 1. Sohn W, Jörgenshaus W (2001) Schwerhörigkeit in Deutschland. Z Allg Med 77:143 147 2. Stackelberg H von (1986) Hörtest 1985. Deutsches Grünes Kreuz, Bonn 3. Stange G (1992) Hörtest. Wie gut hören die Bürger der (alten) BRD und West-Berlins? TW Kopf Hals 2:17 21 4. Streppel M, Walger M, Wedel H von, Gaber E (2006) Hörstörungen und Tinnitus. Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, Heft 29. Robert- Koch-Institut und Statistisches Bundesamt, Berlin 5. Robert-Koch-Institut (Hrsg) (2010) Daten und Fakten: Ergebnisse der Studie Gesundheit in Deutschland 2010 aktuell. Beiträge zur Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, Berlin 6. Zahnert T (2011) The differential diagnosis of hearing loss. Dtsch Arztebl Int 108:433 444 7. Schuchardt W, Löhler J (2011) Hörgeräte ohne HNO-Arzt? Drei Fallberichte. HNO 60:823 826 8. Leong SC, Banhegyi G, Panarese A (2012) Serious complications during aural impression-taking for hearing aids: a case report and review of the literature. Ann Otol Rhinol Laryngol 121:516 520 9. Löhler J, Akcicek B, Wienke A, Hoppe U (2014) Komplikationen bei der Hörgeräteversorgung ohne HNO- Arzt. HNO 63:360 366 10. Lerch M, Decker-Maruska M (2011) Fallgrube Kommunikationsstörung oder: Was Schwerhörigkeit und Demenz gemeinsam haben. Schnecke 71:12 15 11. Nachtegaal J, Smit JH, Smits C et al (2009) The association between hearing status and psychosocial health before the age of 70 years: results from an internet-based national survey on hearing. Ear Hear 30:302 312 12. Lin FR, Ferrucci L (2012) Hearing loss and falls among older adults in the United States. Arch Int Med 172:368 370 13. Lin FR, Yaffe K, Xia J et al (2013) Hearing loss and cognitive decline in older adults. JAMA Intern Med 173:293 299 14. Neugebauer G, Gmeiner A (2011) Volkswirtschaftliche Bedeutung von Hörschäden und Möglichkeiten zur Reduktion deren Folgekosten. Institut für Gesundheitsökonomik, München 15. AOK (2014) Homepage der AOK. Hilfsmittel. http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/ festbetraege/index_10397.html. Zugegriffen: 21. Mai 2014 16. Die Bundesregierung (2014) Homepage. Koalitionsvertrag. http://www. bundesregierung.de/content/de/_ Anlagen/2013/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf. Zugegriffen: 21. Mai 2014 17. Kassenärztliche Bundesvereinigung (2012) Einführung einer Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung nach 135 Abs. 2 SGB V/ Neufassung einer Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Hörgeräteversorgung (Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung). Dtsch Arztebl 109: A-668 18. Gemeinsamer Bundesausschuss (2012) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie, HilfsM- RL). https://www.g-ba.de/downloads/62-492-599/hilfsm-rl_neufassung_2011-12-21_2012-03-15.pdf. Zugegriffen: 21. Mai 2014 HNO 8 2014 611

springermedizin.de/eakademie CME-Fragebogen Bitte beachten Sie: Teilnahme nur online unter: springermedizin.de/eakademie Die Frage-Antwort-Kombinationen werden online individuell zusammengestellt. Es ist immer nur eine Antwort möglich.?welche? EBM-Ziffer darf nicht im Rahmen einer Hörgeräteverordnung abgerechnet werden? 09372 09373 09374 09375 30111?Wie? viel Prozent der erwachsenen deutschen Bevölkerung leidet schätzungsweise an einer behandlungsbedürftigen Schwerhörigkeit? 5 16% 11 17% 19 25% 24 36% 29 41%?Wie? viel Prozent der an einer anderweitig nicht zu behandelnden Schwerhörigkeit leidenden Personen sind schätzungsweise mit einem Hörgerät versorgt? 8% 16% 32% 64% 87%?Der? volkswirtschaftliche Schaden durch nicht behandelte, eine Schwerhörigkeit verursachende Erkrankungen ist mit über 2 Mrd. EUR jährlich zu beziffern. vernachlässigbar gering. bisher noch nicht untersucht worden. mit über 2 Mio. EUR Euro jährlich zu beziffern. geringer als die derzeitigen jährlichen Ausgaben der GKV für Hörgeräte.?Schwerhörigkeit? erhöht nicht nachgewiesenermaßen das Risiko an den folgenden Erkrankungen zu leiden: Sturzkrankheit Demenz Depression Kognitiver Leistungsverlust Panhypopituitarismus?Die? binaurale Hörgeräteversorgung ist nach der geltenden Hilfsmittelrichtlinie der Regelfall. genehmigungspflichtig. erst nach einer Versorgung mit nur einem Hörgerät zulässig. nicht zu Lasten der GKV möglich. optional.?bei? einer binauralen Hörgeräteversorgung muss der tonaudiometrische Hörverlust auf dem besseren Ohr mindestens 30 db betragen in mindestens einer der Prüffrequenzen zwischen: 125 und 500 Hz 500 und 1500 Hz 500 und 3000 Hz 500 und 4000 Hz 1000 und 8000 Hz?Welche? Aussage trifft zu? Die Ziffer 09374 darf nur einmal überhaupt berechnet werden. Ein Audiometer muss nicht gewartet werden. Hörgerätewiederversorgungen bedürfen einer HNO-ärztlichen Verordnung. Die Regelversorgung mit Hörgeräten ist einohrig. Audiometrie für Hörgeräteverordnungen macht der Akustiker.?Was? trifft zu? Für die Abrechnung der neuen Hörgeräteziffern bei Kindern (20338, 20339, 20340, 20377, 20378) sind keine apparativen und persönlichen Voraussetzungen vorhanden. gibt es keine Abrechnungsbeschränkungen. benötigt man eine 2-Kanal-BERA. ist Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie vorbehalten. benötigt man keine speziellen Kindersprachverstehenshörtests.?Welche? Aussage trifft zu? Bei einer Hörgeräteverordnung bei Kindern ist eine Versorgung mit IdO-Geräten anzustreben. ist eine FM-Anlage sinnlos. bleiben eventuelle Komorbiditäten unberücksichtigt. gibt es keine Regelungen in der Hilfsmittelrichtlinie. sollten die Eltern, ggf. auch Lehrer und andere Bezugspersonen mit einbezogen werden. Diese zertifizierte Fortbildung ist 12 Monate auf springermedizin.de/ eakademie verfügbar. Dort erfahren Sie auch den genauen Teilnahmeschluss. Nach Ablauf des Zertifizierungszeitraums können Sie diese Fortbildung und den Fragebogen weitere 24 Monate nutzen. DFür Zeitschriftenabonnenten ist die Teilnahme am e.cme kostenfrei 612 HNO 8 2014