Studienordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik der Technischen Universität München

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Studienordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik der Technischen Universität München in der Fassung vom 18. September 1997, geändert durch die Änderungssatzung vom 18. Januar 2000 angepasst an die neue Prüfungsordnung vom 29. September 2003 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Technische Universität München folgende Studienordnung. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Alle maskulinen Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten für Frauen und Männer in gleicher Weise. I Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Diplom-Prüfungsordnung (DPO) für Finanz- und Wirtschaftsmathematik Ziele, Inhalte und Aufbau des Studienganges Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München. 2 Studiendauer Diese Studienordnung geht von einer Regelstudienzeit von neun Fachsemestern aus, einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit und des Ablegens der Diplomhauptprüfung. sind für die Aufnahme des Studiums jeweils zum Wintersemester konzi- Die Studienpläne piert. 3 S t u d i e n b e g i n n 4 Stundenzahlen, ECTS-Credits Die Stundenzahlen in dieser Studienordnung sind als Semesterwochenstunden zu verstehen. Neben den Vorlesungsstunden werden auch diejenigen für Übungen und Praktika mitgezählt. 1

Im European Community Credit Transfer System (ECTS) ist eine Semesterwochenstunde mit ca. 1,5 ECTS-Credits und die Diplomarbeit mit ca. 40 ECTS-Credits zu bewerten. Mit den 175 Semesterwochenstunden (vgl. 24 Abs. 1 DPO; 27 neu) ergeben sich somit ca. 300 ECTS-Credits für das gesamte Studium. 5 S t u d i envoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen richten sich nach der Qualifikationsverordnung. (2) Fremdsprachenkenntnisse, besonders im Englischen, sind für ein erfolgreiches Studium sehr nützlich, jedoch keine Studienvoraussetzung. (3) Ein erfolgreiches Studium der Finanz- und Wirtschaftsmathematik setzt Fähigkeiten zu abstraktem Denken und Interesse für die Konkretisierung abstrakter Denkschemata in den Wirtschafts- und Finanzwissenschaften sowie verwandten Bereichen voraus. 6 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) Diplom-Finanz- und Wirtschaftsmathematiker arbeiten freiberuflich, z.b. als Berater oder Sachverständige oder abhängig auf allen Gebieten der Finanz-, Versicherungs- und Wirtschaftsmathematik. Sie werden insbesondere beschäftigt a) in Banken, Versicherungen, Bausparkassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Beratungs- und Wirtschaftsunternehmen sowie in Behörden und Verbänden, b) in den Forschungs- und Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen, der gewerblichen Wirtschaft und in sonstigen wirtschaftlichen Abteilungen staatlicher oder privater Organisationen, c) in Bereichen wie Controlling, Marketing, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und kommerzieller Datenverarbeitung, d) in analogen Tätigkeitsfeldern mittelständischer Unternehmen. (2) Das Bestehen der Diplomhauptprüfung stellt keine Zugangsberechtigung für den Vorbereitungsdienst in einem der Lehrämter an öffentlichen Schulen dar. (3) Die Tätigkeit eines Diplom-Finanz- und Wirtschaftsmathematikers ist von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz unterschiedlich. Die beruflichen Anforderungen bei Problemlösungen lassen sich häufig in folgende Teilschritte strukturieren: a) bei Beschäftigung in einer mathematisch/betriebswirtschaftlichen oder Forschungsabteilung der Bank- oder Versicherungsbranche, der Industrie, der gewerblichen Wirtschaft und in einer sonstigen Serviceinstitution staatlicher oder privater Organisationen, z.b. Unternehmensberatungen: 1. Formulierung eines meist nicht in der Sprache der Mathematik vorgegebenen betriebs- oder volkswirtschaftlichen Problems und Festlegung des mathematisch zu behandelnden Problemanteils, teilweise unter Berücksichtigung juristischer Restriktionen. 2. Umsetzung des Problems in ein mathematisches Modell. 2

3. Mathematische Lösung des Problems überwiegend mit Methoden der Stochastik oder der mathematischen Optimierung und unter Berücksichtigung ökonomischer oder juristischer Nebenbedingungen. 4. Erarbeitung einer konkreten Lösung des Problems mit den in Schritt 3 entwickelten Methoden, häufig unter Zuhilfenahme kommerzieller Programmpakete und/oder Simulationsverfahren sowie Risikoabschätzungen. 5. Rückübersetzung der gewonnenen Lösung in die Sprache der Wirtschaftswissenschaften. 6. Vermittlung der Ergebnisse; z.b. Präsentation stochastischer Modelle, Empfehlungen für das Risikomanagement sowie Darstellung numerisch gewonnener Optimallösungen und Diskussion einschränkender Nebenbedingungen. In der Regel wird dabei in einem Team gearbeitet. b) bei Beschäftigung in einer Beratungs- oder Verkaufsabteilung von Unternehmen der genannten Branchen: 1. Statistische Auswertungen in oben genannten Gebieten wie Marketing, Controlling, Wirtschaftsprüfung usw. 2. Besuch der Kunden, die sich für Soft- und Hardwarelösungen sowie für Dienstleistungen der Firma interessieren, um ein innerbetriebliches Problem (z.b. Organisation, Produktionsablauf, Kundenbetreuung, Rationalisierung) zu lösen, und genaue Erkundung des Kundenbedarfs. 3. Erstellung eines auf den Kundenbedarf zugeschnittenen Angebots. 4. Verkaufsverhandlungen und eventuelle Revision des Angebots. 5. Installierung der Software/Hardware beim Kunden. 6. Betreuung und Wartung nach der Installation. c) In mittelständischen Unternehmen hat der Finanz- und Wirtschaftsmathematiker häufig mehrere der unter a) und b) genannten Teilschritte eigenverantwortlich zu bewältigen. d) Finanz- und Wirtschaftsmathematiker haben darüber hinaus allgemeine Berufsgrundsätze wie Unabhängigkeit oder Verschwiegenheit des entsprechenden Berufsverbandes (z.b. der Deutschen Aktuarvereinigung) einzuhalten. 7 Ziele des Studiengangs (1) Das Studium der Finanz- und Wirtschaftsmathematik soll die Studenten auf eine spätere berufliche Tätigkeit als Diplom-Finanz- und Wirtschaftsmathematiker in den in 6 genannten Tätigkeitsfeldern vorbereiten. Dazu gehört insbesondere die Erziehung zu wissenschaftlichem Denken und verantwortungsbewußtem Handeln. Der Student soll Fähigkeiten fortentwickeln wie Abstraktionsvermögen; exakte Arbeitstechnik; Einfallsreichtum; selbständiges Arbeiten (auch mit Fachliteratur); Kommunikationsvermögen; Kooperationsvermögen; 3

aktives und passives Kritikvermögen. 4

(2) Da der Diplom-Finanz- und Wirtschaftsmathematiker besonders anpassungsfähig an neue berufliche Entwicklungen sein muß, ist die Ausbildung so angelegt, daß ein solides Grundwissen sowohl in der Mathematik und dem Bereich Informatik/Visualisierung als auch in den individuell gewählten Gebieten der Wirtschaftswissenschaften erworben wird, ohne sich frühzeitig spezialisieren zu müssen. Die Mathematikausbildung im Rahmen des Studiengangs Finanz- und Wirtschaftsmathematik setzt u.a. Schwerpunkte in den Bereichen Mathematische Modellbildung, Stochastik und Optimierung. Ein modernes Profil erhält dieser Studiengang an der Technischen Universität München durch die speziellen Aspekte des Risikomanagements in der Finanz- und Versicherungsmathematik. Die Lehrveranstaltungen im betriebs- und volkswirtschaftlichen Bereich sind individuell wählbar, jedoch so, daß ein integratives Studiengesamtkonzept deutlich wird. Das Studienplankonzept für das Hauptstudium muß spätestens nach bestandener Diplomvorprüfung mit der Studienfachberatung abgesprochen werden. Ein obligatorisches Praktikum (z. B. in Banken, Versicherungen, Industrie-, Beratungsunternehmen oder in Forschungseinrichtungen) soll den Studenten schon frühzeitig mit den Problemen der Praxis vertraut machen. Ausbildungsziele des Studiums der Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München sind u. a. Untersuchung von betriebs- und volkswirtschaftlichen Problemen auf die Anwendbarkeit von Mathematik hin, mathematische Modellbildung und Rückübersetzung der mathematischen Resultate in die Sprache der betrieblichen Praxis bzw. der Wirtschaftswissenschaften; solide Kenntnisse in den Bereichen Statistik/Stochastik, Optimierung sowie in dem jeweils gewählten wirtschaftswissenschaftlichen Anwendungsgebiet; Fachkenntnisse im Bereich Finanz- und Versicherungswesen ( Financial Engineering ) bei Wahl des entsprechenden Anwendungsfaches; Lösung konkreter Probleme durch Einsatz von Rechenanlagen, insbesondere Fertigkeiten im Einsatz professioneller Optimierungssoftware und von Statistik- Programmpaketen; Erwerb von Fähigkeiten, sich selbständig in neue Gebiete einzuarbeiten. 8 Vertretung des Faches Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München (1) Das Fach Finanz- und Wirtschaftsmathematik wird an der Technischen Universität München durch die Fakultät für Mathematik vertreten. (2) Die Fakultät für Mathematik verleiht nach der bestandenen Abschlußprüfung gemäß 37 ( 40 neu) der Diplom-Prüfungsordnung den akademischen Grad eines Diplom-Finanzund Wirtschaftsmathematikers Univ. bzw. einer Diplom-Finanz- und Wirtschaftsmathematikerin Univ. 5

II S t u d i e n p l ä n e f ü r G r u n d - u n d H a u p t s t u d i u m 9 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen wird, und ein viersemestriges Hauptstudium, an das sich eine einsemestrige Prüfungsphase zum Verfassen der Diplomarbeit und zur Ablegung der Diplomhauptprüfung anschließt. (2) Ein modularer Aufbau der mathematischen Studiengänge an der Technischen Universität München aus gemeinsam verwendbaren Blöcken von Lehrveranstaltungen sichert eine weitgehende Durchlässigkeit, teilweise bis zum Abschluß des Grundstudiums. So ist ein eventueller Studienfachwechsel, z.b. zwischen Finanz- und Wirtschaftsmathematik und Mathematik mit Nebenfach Wirtschaftswissenschaften, in den ersten vier Semestern ohne weiteres möglich. Selbst ein Wechsel innerhalb der Studiengänge Mathematik/Physik für das Lehramt an Gymnasien, Mathematik mit beliebigem Nebenfach, Technomathematik und Finanz- und Wirtschaftsmathematik kann bis zum Ende des dritten Semesters mit vertretbarem Zeitverlust erfolgen, da bis dahin die mathematischen Lehrveranstaltungen übereinstimmen. 10 D a s G r u n d s t u d i u m (1) Im Grundstudium wird mathematisches Grundwissen in Analysis (Differential- und Integralrechnung einer und mehrerer Veränderlicher, gewöhnliche Differentialgleichungen, Funktionentheorie), in Linearer Algebra und Analytischer Geometrie und in Angewandter Mathematik (Stochastik 1,2, Numerik 1,2 sowie Optimierung 1) erworben. Im zweiten Semester werden einführende Kenntnisse zum Programmieren elektronischer Rechenanlagen und in Informatik vermittelt. Die Inhalte in Angewandter Mathematik und Informatik werden durch Rechnerpraktika ergänzt. 6

(2) Die Studieninhalte im Grundstudium in den mathematischen Fächern sind folgende: Sem. Reine Mathematik 1 Analysis 1 Lineare Algebra u. Analyt. Geometrie 1 2 Analysis 2 Lineare Algebra u. A n a l y t. Geometrie 2 A n g e w a n d t e Mathematik 3 Analysis 3 ** Numerische Mathematik 1 Stochastik 1 4 Analysis 4 ** Numerische Mathematik 2 Stochastik 2 Optimierung 1 Informatik / Praktikum Einführung in die Programmierung mit Praktikum Numer.Praktikum 1 Praktikum Statistik Numer.Praktikum 2 Summe der Sem. wochenstd. 8 V 4 Ü 12 V 5 Ü 1 P * * ) 11 V 5 Ü, 2 P 11 V, 5 Ü, 1 P 6 5 S t d. In der Regel werden zusätzlich freiwillige Tutorübungen angeboten. * Rechner-Praktikum zur Einübung von Fertigkeiten im Programmieren ** Aus einer dieser Veranstaltungen wird ein Leistungsnachweis gefordert. Ein wirtschaftswissenschaftliches Proseminar kann ab dem 2. Semester besucht werden. Für die Veranstaltungen Einführung in die Programmierung (einschließlich Praktikum) und Praktikum Statistik wird nur eine Teilnahme verlangt; ein Leistungsnachweis wird nicht gefordert. (3) Studieninhalte im Grundstudium für das Anwendungsgebiet: siehe Anhang zur neuen Prüfungsordnung (Kredler im Sept. 2003). 7

11 D a s H a u p t s t u d i u m (1) Das Hauptstudium hat zum Ziel, in den Bereichen Stochastik, Optimierung, Financial Engineering (Finanz- und Versicherungsmathematik) und weiteren mathematischen Gebieten sowie in den gewählten Anwendungsfächern vertiefte Kenntnisse zu erwerben. Der Besuch von Lehrveranstaltungen in Datenorganisation/Visualisierung und in überfachlichen Grundlagen wird empfohlen. Der Verbindung zur beruflichen Praxis dient ein obligatorisches Berufspraktikum von mindestens zwei Monaten. (2) Das Vorlesungsangebot in Stochastik/Optimierung soll im Grund- und Hauptstudium u.a. folgende Gebiete umfassen: a) Stochastik 1-4: Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik (Propädeutik), Wahrscheinlichkeitstheorie, Stochastische Prozesse, Mathematische Statistik. b) Optimierung 1-3: Einführung in die Optimierung (Propädeutik, speziell Lineare Optimierung), Kombinatorische Optimierung, Nichtlineare Optimierung (3) Wichtige Gebiete des Hauptstudiums sind (mit Beispielen für Lehrveranstaltungen): 1. Stochastik: Stochastik 3,4 und weiterhin: Zeitreihenanalyse - Stochastische Analysis - Wartezeitprobleme - Extremwerttheorie - Stichprobentheorie - Multivariate Statistik 2. Optimierung: Optimierung 2,3 und weiterhin: Algorithmische Graphentheorie - Diskrete Inverse Probleme - Quadratische Optimierung - Algorithmen der Nichtlinearen Optimierung und ihre Parallelisierung 3. Weitere mathematische Gebiete: Numerische Mathematik - Angewandte Analysis - Angewandte Geometrie (Computergrafik) - Mathematische Modellbildung - Dynamische Systeme - Diskrete Mathematik - Algorithmische Geometrie - Computational Algebra 4. Financial Engineering (Finanz- und Versich erungsmathematik): Schadenversicherungsmathematik Lebensversicherungsmathematik - Risikomanagement - Statistik von Finanzdaten - Portfoliotheorie und Bewertung von Optionen - Stochastische Zinsmodelle - Spieltheorie - Credibilitätstheorie 5. die zwei Anwendungsfächer (Vorlesungskatalog richtet sich nach der individuellen Schwerpunktsetzung; siehe Absatz 7) Die jeweiligen Vorlesungsbeispiele stellen nur eine begrenzte Auswahl an möglichen Lehrveranstaltungstiteln dar. Vorlesungen aus dem Financial Engineering können im Bereich Stochastik oder für das zweite Anwendungsfach angegeben werden. Welche aktuellen Vorlesungen jeweils für den Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik geeignet sind, wird im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekanntgemacht. 8

(4) Nach dem Grundstudium ist ein mindestens zweimonatiges Praktikum (insbesondere in Banken, Versicherungen, Beratungsunternehmen, Wirtschaft, Verwaltung, Industrie oder Forschungseinrichtungen) vorgeschrieben. (5) Empfohlen wird der folgende Aufbau des Hauptstudiums: S t u d i e n - Semester Stochastik Optimierung Weitere math. Gebiet e Seminare/ Prakt ikum Summe Sem. - Wochenstd. 5 Stochastik 3 Optimierung 2 Wahlveranstaltung 6 Stochastik 4 Optimierung 3 Wahlveranstaltung 7 Wahlveranstaltung 8 Wahlveranstaltung Wahlveranstaltung Wahlveranstaltung Wahlveranstaltung Wahlveranstaltung Seminar Angew. Mathemat i k Prakt ikumsseminar Praktikum Optimi erung 10V 4Ü, 2S 10V 5Ü, 2S, 1P 8V, 2Ü 6V, 2Ü 52 Std. Für Wahlveranstaltungen (Kursivdruck deutet auf Wahlmöglichkeiten hin) siehe die in 11 Abs. 3 Ziffer 1. bis 4. genannten Gebiete. Die Wahlveranstaltungen im Umfang von mindestens 23 Semesterwochenstunden sollen so zusammengestellt werden, daß sie die individuellen Schwerpunkte des Studiums sinnvoll vertiefen. (6) Ein Seminar in Angewandter Mathematik (vorzugsweise Stochastik oder Optimierung) und ein Seminar im Anschluß an das obligatorische Praktikum (Praktikumsseminar) sind verpflichtend. Diese können ab dem 5. Fachsemester belegt werden. (7) Die Studieninhalte im Anwendungsbereich hängen von der individuell gewählten Ausrichtung ab. Der Umfang dieser Lehrveranstaltungen muß jedoch 40 Semesterwochenstunden umfassen. Es folgen Anhaltspunkte für die Aufteilung der Vorlesungen in den Anwendungsfächern für das Hauptstudium. siehe neue Prüfungsordnung (Kredler im Sept. 2003). Obligatorisch ist das studienbegleitend abzulegende das A n w e n d u n g s f a c h W i rtschaftswissenschaften, wobei Veranstaltungen von mindestens 12 SWS eingebracht werden müssen, die nicht einem Grundstudium (z.b. TUM-BWL) zugerechnet werden können. Diese Veranstaltungen können aus BWL oder VWL oder aus beiden Bereichen sein. Das zweite Anwendungsfach ist entweder Informatik oder Financial Engineering. Die Teilnahme an Seminaren in den Anwendungsfächern wird dringend empfohlen. Der Seminarschein zählt als eine Zulassungsvoraussetzung gemäß 31 Abs. 2 Buchst. c Ziffer 5 DPO ( 34 neu) aus den Anwendungsfächern. Zusätzlich angefertigte, benotete Seminararbeiten können gemäß 31 Abs. 1 Buchst. d und e ( 34 neu) andere Scheine bei der Zulassung zur Diplomhauptprüfung ersetzen. Im Einverständnis mit dem Prüfer kann der Gegenstand eines Seminars als Lehrveranstaltung mit zwei Semesterwochenstunden in die Prüfung eingehen. 9

(8) Überfachliche Grundlagen: Für einen reibungslosen Eintritt in das Berufsleben wird die Teilnahme an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren zu Themengebieten wie Existenzgründung, Teamfähigkeit, Management und Rechtswissenschaften als notwendig angesehen. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuß derartige Lehrveranstaltungen in den beiden Anwendungsfächern ( 34 Abs. 1 Buchst. d und e DPO; 37 neu) im Umfang von zwei Semesterwochenstunden als prüfungsrelevant zulassen. (9) Die Anzahl der im Grund- und Hauptstudium genannten Wahlveranstaltungen stellen eine Empfehlung dar. Der Besuch weiterer Veranstaltungen wird angeraten. Es sei darauf hingewiesen, daß zum Verständnis des Vorlesungsstoffes die Teilnahme an den angebotenen Übungen und Praktika unerläßlich ist. III Durchführung des Studiums 12 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Die Fakultät für Mathematik gibt jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis heraus, welches Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: 1. Themenkreis der angebotenen Lehrveranstaltungen; 2. Zahl der Semesterwochenstunden und Lehrveranstaltungen; 3. Kennzeichnung der Wahlveranstaltungen gemäß 11 Abs. 3 und 7; 4. Kennzeichnung der scheinpflichtigen Lehrveranstaltungen; 5. gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen und Anmeldemodalitäten; 6. Angaben über mögliche Anwendungsfächer. 13 Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird in der Verantwortung der Professoren der Fakultät für Mathematik durchgeführt. Für Studienanfänger werden Einführungsveranstaltungen abgehalten. Nach bestandenem Vordiplom ist der jeweilige Studienplan für die individuelle Ausrichtung des Hauptstudiums mit der Studienfachberatung abzusprechen. Weiter sollte diese insbesondere konsultiert werden zu Beginn des Studiums; nach nichtbestandenen Teilprüfungen; im Fall von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel. 14 Prüfungen (1) Die Meldung zur Diplomvorprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß diese spätestens am Ende des vierten Fachsemesters abgeschlossen sein kann. Die Diplomvorprüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn sich der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht bis zum Ende des sechsten Fachsemesters anmeldet. Die Meldung zur Diplomhauptprüfung soll so rechtzeitig erfolgen, daß diese spätestens am Ende des neunten Fachsemesters abgeschlossen sein kann. 10

(2) Für die Bestellung der Prüfer in mündlich abzuprüfenden Fächern hat der Student ein Vorschlagsrecht. Ein Rechtsanspruch auf Bestellung der vorgeschlagenen Prüfer besteht nicht. (3) Das Thema der Diplomarbeit kann gemäß 12 Abs. 3 ADPO von jedem fachkundigen Prüfer der Technischen Universität München ausgegeben werden. Es soll Bezüge sowohl zu mathematischen Fragestellungen als auch zu Themen eines Anwendungsfaches aufweisen. IV Schlußbestimmung 15 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie gilt für alle Studenten, die nach Inkrafttreten dieser Satzung mit dem Grundstudium beginnen oder noch keine Prüfungsleistung für die Diplomvorprüfung erbracht haben. 11

ANLAGE: Prüfungsfächer im Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften zum Vo rdi plom 1. Credits (SWS) Die Credits für eine der folgenden Veranstaltungen sind erbracht, wenn die studienbegleitende Prüfung im entsprechenden Fach mindestens mit Note 4,0 bestanden wurde. 1 Semesterwochenstunde (SWS) entspricht 1,5 Credits. 2. Pflichtfächer: Hieraus sind mindestens 12 Credits zu erbringen. Nr. Fachbezeichnung Sem. SWS Credits 1 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 1 3 2+2 6 2 Grundlagen der Volkswirtschaftslehre 2 4 2+2 6 3 Grundlagen der Buchführung 1 2 3 4 Investitions- und Finanzmanagement 1 2 3 Erläuterungen: Sem. = Semester (empfohlen, z.b. kann eine Vorlesung statt im 1. auch im 3. Sem. gehört werden) VWL 1 und VWL 2 werden laut DPA-Beschluss mit je 4 SWS und je 6 Credits bewertet. 3. Wahlpflichtfächer: Hier sind mindestens 12 Credits (entsprechend 8 SWS) zu erbringen: Nr. Fachbezeichnung Sem. SWS Credits 1 Kosten- und Leistungsrechnung 1 2 3 2 Grundlagen des Marketing 2 2 3 3 Unternehmensplanung- und Unternehmensführung 2 2 3 4 Organisation und Führung 2 2 3 5 Grundlagen des Controlling 3 2 3 6 Grundlagen Management Science 3 2 3 Es können auch jeweils 3 Credits aus Veranstaltungen wie Grundlagen der BWL aus finanzwirtschaftlicher Perspektive, Grundlagen der BWL aus produktionswirtschaftlicher Perspektive, Grundlagen der BWL aus informationswirtschaftlicher Perspektive erbracht werden. 4. Gesamtnote Die Gesamtnote im Vordiplom für das Anwendungsfach Wirtschaftswissenschaften ergibt sich als Mittel aus den mit den Credits gewichteten Teilnoten der oben genannten Fachprüfungen. 5. Wiederholungen Nicht bestandene Fachprüfungen sind zum nächstmöglichen Termin zu wiederholen. Eine zweite Wiederholung einer Fachprüfung ist möglich, falls der Student schon mindestens 18 Credits erworben hat. 12