Endgültige Bedingungen. DZ BANK Turbo Optionsscheine mit Knock-out auf Indizes

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Transkript:

Endgültige Bedingungen Nr. 1099 vom 28. August 2017 zum Basisprospekt vom 16. Mai 2017 Endgültige Bedingungen DZ BANK Turbo Optionsscheine mit Knock-out auf Indizes DZ BANK Turbo Optionsscheine mit Knock-out auf Indizes Basiswert: DDV-Produktklassifizierung: DAX Knock-Out Produkte ISIN: DE000DD1TM05 bis DE000DD1TRG0 Beginn des öffentlichen Angebots: 28. August 2017 Valuta: 30. August 2017 jeweils auf die Zahlung eines Rückzahlungsbetrags gerichtet der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Einleitung Diese endgültigen Bedingungen ( Endgültige Bedingungen ) wurden für den in Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in ihrer jeweils geltenden Fassung) genannten Zweck abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt der DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK oder Emittentin ) vom 16. Mai 2017, einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente ( Basisprospekt ) sowie etwaigen Nachträgen zu lesen. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge werden auf der Internetseite www.dzbank-derivate.de (www.dzbank-derivate.de/dokumentencenter) veröffentlicht. Diese Endgültigen Bedingungen werden auf der Internetseite www.dzbank-derivate.de (Rubrik Produkte) veröffentlicht. Sollte sich die vorgenannte Internetseite ändern, wird die Emittentin diese Änderung mit Veröffentlichung auf der Internetseite mitteilen. Kopien der vorgenannten Dokumente in gedruckter Form sind zudem auf Verlangen kostenlos bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, F/GTDR, 60265 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland erhältlich. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge sind im Zusammenhang mit diesen Endgültigen Bedingungen zu lesen, um sämtliche Angaben betreffend die DZ BANK Turbo Optionsscheine mit Knock-out auf Indizes ( Optionsscheine oder Wertpapiere, in der Gesamtheit die Emission ) zu erhalten. Die Endgültigen Bedingungen finden auf jede ISIN separat Anwendung und gelten für alle in der Tabelle unter II. Optionsbedingungen angegebenen ISIN. Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile: I. Informationen zur Emission... 3 II. Optionsbedingungen... 8 Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung)... 20 Bestimmte Angaben zu den Wertpapieren, die in dem Basisprospekt (einschließlich der Optionsbedingungen) als Optionen bzw. als Platzhalter dargestellt sind, sind diesen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Die anwendbaren Optionen werden in diesen Endgültigen Bedingungen festgelegt und die anwendbaren Platzhalter werden in diesen Endgültigen Bedingungen ausgefüllt. 2

I. Informationen zur Emission 1. Anfänglicher Emissionspreis Der anfängliche Emissionspreis der Wertpapiere wird jeweils vor dem Beginn des öffentlichen Angebots und anschließend fortlaufend festgelegt. Der anfängliche Emissionspreis für die jeweilige ISIN ist in der nachfolgenden Tabelle angegeben. ISIN Anfänglicher Emissionspreis in EUR DE000DD1TM05 2,780 DE000DD1TM13 2,980 DE000DD1TM21 3,280 DE000DD1TM39 3,480 DE000DD1TM47 3,780 DE000DD1TM54 3,980 DE000DD1TM62 4,280 DE000DD1TM70 4,480 DE000DD1TM88 4,780 DE000DD1TM96 4,980 DE000DD1TNA2 5,280 DE000DD1TNB0 5,480 DE000DD1TNC8 5,780 DE000DD1TND6 5,980 DE000DD1TNE4 0,090 DE000DD1TNF1 0,130 DE000DD1TNG9 0,180 DE000DD1TNH7 0,280 DE000DD1TNJ3 0,380 DE000DD1TNK1 0,480 DE000DD1TNL9 0,780 DE000DD1TNM7 0,980 DE000DD1TNN5 1,280 DE000DD1TNP0 1,480 DE000DD1TNQ8 1,780 DE000DD1TNR6 1,980 DE000DD1TNS4 2,280 DE000DD1TNT2 2,480 DE000DD1TNU0 2,780 DE000DD1TNV8 2,980 DE000DD1TNW6 3,280 DE000DD1TNX4 3,480 DE000DD1TNY2 3,780 DE000DD1TNZ9 3,980 DE000DD1TN04 4,280 DE000DD1TN12 4,480 3

DE000DD1TN20 4,780 DE000DD1TN38 4,980 DE000DD1TN46 5,280 DE000DD1TN53 5,480 DE000DD1TN61 5,780 DE000DD1TN79 5,980 DE000DD1TN87 0,090 DE000DD1TN95 0,130 DE000DD1TPA7 0,180 DE000DD1TPB5 0,280 DE000DD1TPC3 0,380 DE000DD1TPD1 0,480 DE000DD1TPE9 0,780 DE000DD1TPF6 0,980 DE000DD1TPG4 1,280 DE000DD1TPH2 1,480 DE000DD1TPJ8 1,780 DE000DD1TPK6 1,980 DE000DD1TPL4 2,280 DE000DD1TPM2 2,480 DE000DD1TPN0 2,780 DE000DD1TPP5 2,980 DE000DD1TPQ3 3,280 DE000DD1TPR1 3,480 DE000DD1TPS9 3,780 DE000DD1TPT7 3,980 DE000DD1TPU5 4,280 DE000DD1TPV3 4,480 DE000DD1TPW1 4,780 DE000DD1TPX9 4,980 DE000DD1TPY7 5,280 DE000DD1TPZ4 5,480 DE000DD1TP02 5,780 DE000DD1TP10 5,980 DE000DD1TP28 19,380 DE000DD1TP36 19,630 DE000DD1TP44 19,880 DE000DD1TP51 20,130 DE000DD1TP69 20,380 DE000DD1TP77 20,630 DE000DD1TP85 20,880 DE000DD1TP93 21,130 DE000DD1TQA5 21,380 DE000DD1TQB3 21,630 DE000DD1TQC1 21,880 4

DE000DD1TQD9 22,130 DE000DD1TQE7 22,380 DE000DD1TQF4 22,630 DE000DD1TQG2 22,880 DE000DD1TQH0 23,130 DE000DD1TQJ6 23,380 DE000DD1TQK4 23,630 DE000DD1TQL2 23,880 DE000DD1TQM0 24,130 DE000DD1TQN8 24,380 DE000DD1TQP3 0,090 DE000DD1TQQ1 0,130 DE000DD1TQR9 0,180 DE000DD1TQS7 0,280 DE000DD1TQT5 0,380 DE000DD1TQU3 0,480 DE000DD1TQV1 0,780 DE000DD1TQW9 0,980 DE000DD1TQX7 1,280 DE000DD1TQY5 1,480 DE000DD1TQZ2 1,780 DE000DD1TQ01 1,980 DE000DD1TQ19 2,280 DE000DD1TQ27 2,480 DE000DD1TQ35 2,780 DE000DD1TQ43 2,980 DE000DD1TQ50 3,280 DE000DD1TQ68 3,480 DE000DD1TQ76 3,780 DE000DD1TQ84 3,980 DE000DD1TQ92 4,280 DE000DD1TRA3 4,480 DE000DD1TRB1 4,780 DE000DD1TRC9 4,980 DE000DD1TRD7 5,280 DE000DD1TRE5 5,480 DE000DD1TRF2 5,780 DE000DD1TRG0 5,980 Das öffentliche Angebot endet mit Laufzeitende, spätestens jedoch am 22. Mai 2018. 2. Vertriebsvergütung und Platzierung Es gibt keine Vertriebsvergütung. 5

Die Wertpapiere werden ohne Zwischenschaltung weiterer Parteien unmittelbar von der Emittentin und/oder einer oder mehreren Volksbanken und Raiffeisenbanken und/oder ggf. weiteren Banken angeboten. 3. Zulassung zum Handel und Börsennotierung Eine Zulassung der Wertpapiere zum Handel ist nicht vorgesehen. Die Wertpapiere sollen ab dem Beginn des öffentlichen Angebots an den folgenden Börsen in den Handel einbezogen werden: - Freiverkehr an der Börse Stuttgart - Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse 4. Informationen zum Basiswert Informationen zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts (wie in den Optionsbedingungen definiert) sind auf einer allgemein zugänglichen Internetseite veröffentlicht. Sie sind zum Beginn des öffentlichen Angebots unter www.dax-indices.com abrufbar. Beschreibung des DAX Der Deutsche Aktienindex ( DAX ) ist ein von der Deutsche Börse AG ( DBAG ), der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Wertpapierbörsen und der Börsen-Zeitung entwickelter Aktienindex, der am 1. Juli 1988 eingeführt wurde. Grundlage für die Berechnung des DAX sind die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Standardwerte aus den Technologie- und klassischen Branchen, welche im Prime Standard-Segment zugelassen sind. Auswahlkriterien für die Aufnahme sind der in der jeweiligen Aktie getätigte Börsenumsatz (Orderbuchumsatz) und das Grundkapital (Freefloat) der inländischen börsennotierten Aktiengesellschaft. Berechnung des DAX Die Berechnung erfolgt auf der Basis einer Formel von Laspeyres. Der diesen Bedingungen zugrunde liegende DAX ist ein sog. Performanceindex, d. h. Kapitalveränderungen, Bezugsrechte und Dividenden werden durch Aufnahme eines individuellen Korrekturfaktors für jede im DAX enthaltene Gesellschaft bereinigt. Um einen übermäßig großen Einfluss einzelner Aktien auf den DAX zu begrenzen, wird vierteljährlich darauf geachtet, dass keine Gesellschaft mehr als 10% der Indexkapitalisierung repräsentiert. Ebenfalls vierteljährlich bzw. beim Austausch einzelner Gesellschaften werden die in der Formel enthaltenen Parameter (z.b. die Anzahl der Aktien) überprüft. Gewichtung und Ausrichtung des DAX Gewichtet werden die Aktien-Werte mit dem börsenzugelassenen Aktienkapital (Anzahl der frei verfügbaren Aktien). Kapitalveränderungen und Dividendenzahlungen werden bereinigt. Basis ist 1.000 Punkte per Ultimo 1987. Der Deutsche Aktienindex wurde mit dem Index der Börsen-Zeitung verknüpft und bis 1959 zurückgerechnet. Der DAX ist als Real-Time-Index konzipiert und wird aus Preisen des XETRA-Handelssystems berechnet. Er wird sekündlich während der Börsenhandelszeiten aktualisiert. Zusätzlich erfolgt eine tägliche Berechnung eines DAX-Kursindex. Grundlage der Berechnung des DAX sind die jeweils letzten Preise der jeweiligen Wertpapiere im XETRA-Handelssystem der DBAG. Wird ein Kurs eines im DAX enthaltenen Wertpapiers während der Börsensitzung ausgesetzt, so wird mit der letzten variablen Notierung die Berechnung fortgeführt. Erfolgt die Kursaussetzung vor der Börsensitzung, so wird der Schlusskurs des vorangegangenen Tages verwendet. Weitere Informationen bezüglich des DAX, seiner aktuellen Zusammensetzung, der Austauschkriterien für die DAX-Werte sowie der genauen Berechnungsmethoden können auf der Internetseite der DBAG unter www.dax-indices.com oder direkt bei der DBAG, 60284 Frankfurt am Main, abgerufen werden. 6

Kürzel DAX WKN: 846900 ISIN: DE0008469008 DAX-Performanceindex DAXK WKN: 846744 ISIN: DE0008467440 DAX-Kursindex Die Emittentin übernimmt keine Gewähr für die Richtig- bzw. Vollständigkeit und Aktualität der in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Beschreibung des Basiswerts. Dem Anleger wird daher geraten, eigene Informationen über den Basiswert bei seinem Bankberater oder unter www.dax-indices.com einzuholen. 5. Risiken In Ziffer 2.1 des Kapitels II des Basisprospekts sind die Ausführungen unter der Überschrift Rückzahlungsprofil 2 (Turbo Optionsscheine Basispreis gleich Knock-out-Barriere) sowie die Ausführungen in Ziffer 2.3 des Kapitels II des Basisprospekts anwendbar. Im Hinblick auf die basiswertspezifischen Risiken ist die Ziffer 2.2 (b) des Kapitels II des Basisprospekts anwendbar. 6. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Wertpapiere Eine Beschreibung der Funktionsweise der Wertpapiere ist im Kapitel VI des Basisprospekts in der Einleitung und unter der Überschrift 2. Rückzahlungsprofil 2 (Turbo Optionsscheine Basispreis gleich Knock-out-Barriere) zu finden. 7

II. Optionsbedingungen ISIN Emissionsvolumen in Stück Basiswert ISIN des Basiswerts Typ Call / Put Knock-out- Barriere Basispreis Bezugsverhältnis Ausübungstag DE000DD1TM05 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.490,0000 12.490,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM13 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.510,0000 12.510,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM21 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.540,0000 12.540,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM39 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.560,0000 12.560,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM47 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.590,0000 12.590,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM54 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.610,0000 12.610,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM62 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.640,0000 12.640,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM70 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.660,0000 12.660,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM88 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.690,0000 12.690,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TM96 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.710,0000 12.710,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TNA2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.740,0000 12.740,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TNB0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.760,0000 12.760,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TNC8 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.790,0000 12.790,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TND6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.810,0000 12.810,0000 0,010 29.09.2017 DE000DD1TNE4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.220,0000 12.220,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNF1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.225,0000 12.225,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNG9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.230,0000 12.230,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNH7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.240,0000 12.240,0000 0,010 27.10.2017 8

DE000DD1TNJ3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.250,0000 12.250,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNK1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.260,0000 12.260,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNL9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.290,0000 12.290,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNM7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.310,0000 12.310,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNN5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.340,0000 12.340,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNP0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.360,0000 12.360,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNQ8 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.390,0000 12.390,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNR6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.410,0000 12.410,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNS4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.440,0000 12.440,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNT2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.460,0000 12.460,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNU0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.490,0000 12.490,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNV8 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.510,0000 12.510,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNW6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.540,0000 12.540,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNX4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.560,0000 12.560,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNY2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.590,0000 12.590,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TNZ9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.610,0000 12.610,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN04 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.640,0000 12.640,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN12 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.660,0000 12.660,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN20 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.690,0000 12.690,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN38 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.710,0000 12.710,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN46 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.740,0000 12.740,0000 0,010 27.10.2017 9

DE000DD1TN53 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.760,0000 12.760,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN61 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.790,0000 12.790,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN79 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.810,0000 12.810,0000 0,010 27.10.2017 DE000DD1TN87 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.220,0000 12.220,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TN95 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.225,0000 12.225,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPA7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.230,0000 12.230,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPB5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.240,0000 12.240,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPC3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.250,0000 12.250,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPD1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.260,0000 12.260,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPE9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.290,0000 12.290,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPF6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.310,0000 12.310,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPG4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.340,0000 12.340,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPH2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.360,0000 12.360,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPJ8 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.390,0000 12.390,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPK6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.410,0000 12.410,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPL4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.440,0000 12.440,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPM2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.460,0000 12.460,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPN0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.490,0000 12.490,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPP5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.510,0000 12.510,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPQ3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.540,0000 12.540,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPR1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.560,0000 12.560,0000 0,010 24.11.2017 10

DE000DD1TPS9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.590,0000 12.590,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPT7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.610,0000 12.610,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPU5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.640,0000 12.640,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPV3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.660,0000 12.660,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPW1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.690,0000 12.690,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPX9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.710,0000 12.710,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPY7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.740,0000 12.740,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TPZ4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.760,0000 12.760,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP02 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.790,0000 12.790,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP10 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.810,0000 12.810,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP28 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.150,0000 14.150,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP36 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.175,0000 14.175,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP44 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.200,0000 14.200,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP51 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.225,0000 14.225,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP69 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.250,0000 14.250,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP77 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.275,0000 14.275,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP85 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.300,0000 14.300,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TP93 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.325,0000 14.325,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQA5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.350,0000 14.350,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQB3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.375,0000 14.375,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQC1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.400,0000 14.400,0000 0,010 24.11.2017 11

DE000DD1TQD9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.425,0000 14.425,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQE7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.450,0000 14.450,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQF4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.475,0000 14.475,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQG2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.500,0000 14.500,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQH0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.525,0000 14.525,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQJ6 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.550,0000 14.550,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQK4 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.575,0000 14.575,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQL2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.600,0000 14.600,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQM0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.625,0000 14.625,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQN8 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 14.650,0000 14.650,0000 0,010 24.11.2017 DE000DD1TQP3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.220,0000 12.220,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQQ1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.225,0000 12.225,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQR9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.230,0000 12.230,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQS7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.240,0000 12.240,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQT5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.250,0000 12.250,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQU3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.260,0000 12.260,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQV1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.290,0000 12.290,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQW9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.310,0000 12.310,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQX7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.340,0000 12.340,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQY5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.360,0000 12.360,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQZ2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.390,0000 12.390,0000 0,010 29.12.2017 12

DE000DD1TQ01 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.410,0000 12.410,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ19 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.440,0000 12.440,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ27 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.460,0000 12.460,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ35 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.490,0000 12.490,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ43 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.510,0000 12.510,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ50 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.540,0000 12.540,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ68 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.560,0000 12.560,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ76 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.590,0000 12.590,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ84 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.610,0000 12.610,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TQ92 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.640,0000 12.640,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRA3 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.660,0000 12.660,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRB1 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.690,0000 12.690,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRC9 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.710,0000 12.710,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRD7 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.740,0000 12.740,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRE5 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.760,0000 12.760,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRF2 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.790,0000 12.790,0000 0,010 29.12.2017 DE000DD1TRG0 5.000.000 DAX DE0008469008 Put 12.810,0000 12.810,0000 0,010 29.12.2017 13

Die Optionsbedingungen gelten jeweils gesondert für jede in der vorstehenden Tabelle ( Tabelle ) aufgeführte ISIN und sind für jeden Optionsschein separat zu lesen. Die für die ISIN jeweils geltenden Angaben finden sich in einer Reihe mit der dazugehörigen ISIN wieder. 1 Form, Übertragbarkeit (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland ( DZ BANK oder Emittentin ) begibt auf den Basiswert ( 2 Absatz (2) (a)) bezogene DZ BANK Turbo Optionsscheine mit Knock-out in Höhe des in der Tabelle angegebenen Emissionsvolumens ( Optionsscheine, in der Gesamtheit eine Emission ). Die Emission ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Optionsscheine. (2) Die Optionsscheine sind in einem Global-Inhaber-Optionsschein ohne Zinsschein ( Globalurkunde ) verbrieft, der bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn ( Clearstream Banking AG ) hinterlegt ist; die Clearstream Banking AG oder ihr Rechtsnachfolger werden nachstehend als Verwahrer bezeichnet. Das Recht der Inhaber von Optionsscheinen ( Gläubiger ) auf Lieferung von Einzelurkunden ist während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln des Verwahrers und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und Clearstream Banking S.A., Luxemburg, übertragen werden können. Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Emittentin oder von den im Auftrag der Emittentin handelnden Vertretern des Verwahrers. (3) Die Optionsscheine können ab einer Mindestzahl von einem Optionsschein oder einem ganzzahligen Vielfachen davon erworben, verkauft, gehandelt, übertragen und ausgeübt werden. 2 Rückzahlungsprofil (1) Der Gläubiger hat, vorbehaltlich einer Kündigung gemäß 6, je Optionsschein das Recht ( Optionsrecht ), nach Maßgabe dieser Optionsbedingungen ( Bedingungen ) von der Emittentin den Rückzahlungsbetrag (Absatz (3)) am Rückzahlungstermin (Absatz (2) (b)) zu verlangen. (2) Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen: (a) Bankarbeitstag ist ein Tag, an dem TARGET2 (TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System und ist das Echtzeit-Bruttozahlungssystem für den Euro) in Betrieb ist. Basiswert ist, vorbehaltlich 6, der in der Tabelle angegebene Index mit der ebenfalls in der Tabelle angegebenen ISIN, der von der Deutsche Börse AG ( Indexsponsor ) berechnet und veröffentlicht wird. Indexbasispapiere sind die dem Basiswert zugrunde liegenden Wertpapiere. Maßgebliche Börse ist, vorbehaltlich 6, die durch den Indexsponsor festgelegte jeweilige Börse bzw. das jeweilige Handelssystem, die bzw. das den Kurs eines Indexbasispapiers zur Verfügung stellt, der zur Berechnung des Basiswerts verwendet wird. Die jeweilige Börse bzw. das jeweilige Handelssystem werden auf der Internetseite www.dax-indices.com (oder auf einer diese ersetzenden Internetseite, welche auf Anfrage beim Kundenservicetelefon der Emittentin erhältlich ist) veröffentlicht. Maßgebliche Terminbörse ist, vorbehaltlich 6, die EUREX, jeder Nachfolger dieser Börse bzw. dieses Handelssystems oder jede Ersatzbörse bzw. jedes Ersatz-Handelssystem, auf die bzw. auf das der Handel mit Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert vorübergehend verlagert worden ist (vorausgesetzt, an einer solchen Ersatzbörse bzw. in einem solchen Ersatz-Handelssystem ist die Liquidität bezüglich Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin vergleichbar mit der Liquidität an der ursprünglichen Maßgeblichen Terminbörse). Die Emittentin veröffentlicht alle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zu treffenden Entscheidungen gemäß 8. Optionsscheinwährung ist Euro. Üblicher Handelstag ist jeder Tag, an dem die Maßgebliche Börse und die Maßgebliche Terminbörse üblicherweise zu ihren üblichen Handelszeiten geöffnet haben. (b) Ausübungstag ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes, Absatz (3) (b) und 5 Absatz (2), der in der Tabelle angegebene Tag. Sofern dieser Tag kein Üblicher Handelstag ist, verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag. 14

Beobachtungstag ist, vorbehaltlich 5 Absatz (3), jeder Übliche Handelstag vom 28. August 2017 bis zum Ausübungstag (jeweils einschließlich). Rückzahlungstermin ist der fünfte Bankarbeitstag nach dem Ausübungstag. (c) Basispreis entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. Beobachtungspreis ist, vorbehaltlich 5 und 6, jeder Kurs des Basiswerts an einem Beobachtungstag, wie er vom Indexsponsor berechnet und veröffentlicht wird. Bezugsverhältnis entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. Knock-out-Barriere entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. Referenzpreis ist, vorbehaltlich 5 und 6, der Schlusskurs des Basiswerts am Ausübungstag, wie er vom Indexsponsor als solcher berechnet und veröffentlicht wird. (3) (a) Der Rückzahlungsbetrag in Euro wird, vorbehaltlich Absatz (b), nach der folgenden Formel 1 berechnet: RB = (RP BP) BV (Typ Call) RB = (BP RP) BV (Typ Put) dabei ist: BP: der Basispreis BV: das Bezugsverhältnis RB: der Rückzahlungsbetrag; dieser wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet RP: der Referenzpreis (b) Notiert der Beobachtungspreis mindestens einmal kleiner oder gleich (Typ Call) bzw. größer oder gleich (Typ Put) der Knock-out-Barriere ( Knock-out-Ereignis ), gilt Folgendes: Der Ausübungstag ist der Übliche Handelstag, an dem das Knock-out-Ereignis eingetreten ist. Der Rückzahlungsbetrag je Optionsschein beträgt Euro 0,001 und wird am Rückzahlungstermin gezahlt, wobei der Rückzahlungsbetrag, den die Emittentin einem Gläubiger zahlt, aufsummiert für sämtliche von dem jeweiligen Gläubiger gehaltenen Optionsscheine berechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet wird. Soweit ein Gläubiger weniger als zehn Optionsscheine hält, wird unabhängig von der Anzahl der Optionsscheine, die dieser Gläubiger hält, ein Betrag in Höhe von Euro 0,01 gezahlt. 3 Begebung weiterer Optionsscheine, Rückkauf (1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Optionsscheine mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Optionsscheinen zusammengefasst werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihre Gesamtanzahl erhöhen. Der Begriff Emission erfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Optionsscheine. (2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Optionsscheine am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben, wieder zu verkaufen, zu halten, zu entwerten oder in anderer Weise zu verwerten. 4 Zahlungen (1) Die Emittentin verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge am Tag der Fälligkeit in der Optionsscheinwährung zu zahlen. Soweit dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Bankarbeitstag. 1 Der Rückzahlungsbetrag wird beim Typ Call wie folgt berechnet: Zuerst wird der Basispreis von dem Referenzpreis abgezogen. Anschließend wird dieses Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert. Der Rückzahlungsbetrag wird beim Typ Put wie folgt berechnet: Zuerst wird der Referenzpreis von dem Basispreis abgezogen. Anschließend wird dieses Ergebnis mit dem Bezugsverhältnis multipliziert. 15

(2) Sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin an den Verwahrer oder dessen Order zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Gläubiger zu zahlen. Die Emittentin wird durch Leistung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Gläubigern befreit. (3) Alle Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben, die im Zusammenhang mit der Zahlung der gemäß diesen Bedingungen geschuldeten Geldbeträge anfallen, sind von den Gläubigern zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von den gezahlten Geldbeträgen etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von den Gläubigern gemäß vorstehendem Satz zu zahlen sind. 5 Marktstörung (1) Eine Marktstörung ist (a) die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels allgemein an einer Maßgeblichen Börse oder in einem Indexbasispapier durch eine Maßgebliche Börse, (b) die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels allgemein an der Maßgeblichen Terminbörse oder in Future- oder Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert durch die Maßgebliche Terminbörse, (c) die vollständige oder teilweise Schließung einer Maßgeblichen Börse oder der Maßgeblichen Terminbörse oder (d) die Nichtberechnung oder Nichtveröffentlichung des Kurses des Basiswerts durch den Indexsponsor, jeweils an einem Üblichen Handelstag, vorausgesetzt die Emittentin bestimmt, dass einer oder mehrere dieser Umstände für die Bewertung der Optionsscheine bzw. für die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus den Optionsscheinen wesentlich ist bzw. sind. (2) Falls an dem Ausübungstag eine Marktstörung vorliegt, wird der Ausübungstag auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag verschoben, an dem keine Marktstörung vorliegt. Liegt auch an dem achten Üblichen Handelstag noch eine Marktstörung vor, so gilt dieser achte Tag ungeachtet des Vorliegens einer Marktstörung als Ausübungstag und die Emittentin bestimmt den Referenzpreis an diesem achten Üblichen Handelstag. (3) Falls an einem Beobachtungstag zu irgendeinem Zeitpunkt eine Marktstörung vorliegt, bleibt dieser Tag ein Beobachtungstag. Die Ermittlung des Beobachtungspreises wird jedoch für die Zeitpunkte, zu denen eine Marktstörung vorliegt, ausgesetzt. Liegt eine Marktstörung jedoch an neun aufeinanderfolgenden Beobachtungstagen vor, bestimmt die Emittentin den Beobachtungspreis für die von einer Marktstörung betroffenen Zeitpunkte für diesen neunten Beobachtungstag. (4) Sämtliche Bestimmungen der Emittentin nach diesem 5 werden nach billigem Ermessen ( 315 BGB) getroffen und gemäß 8 veröffentlicht. 6 Anpassung, Kündigung (1) Wird der Basiswert (i) nicht mehr von dem Indexsponsor, sondern von einer anderen Person, Gesellschaft oder Institution, die nach Bestimmung der Emittentin geeignet ist ( Nachfolgeindexsponsor ), berechnet und veröffentlicht oder (ii) durch einen anderen Index ersetzt, dessen Berechnung nach Bestimmung der Emittentin nach der gleichen oder einer im Wesentlichen gleichartigen Berechnungsmethode erfolgt wie die Berechnung des Basiswerts ( Nachfolgebasiswert ), so gilt jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Indexsponsor, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolgeindexsponsor und jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf den Basiswert, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als Bezugnahme auf den Nachfolgebasiswert. Wenn die Verwendung des Nachfolgebasiswerts nach der Bestimmung der Emittentin den wirtschaftlichen Wert der Optionsscheine maßgeblich beeinflusst, ist die Emittentin berechtigt, die Bedingungen anzupassen, so dass der wirtschaftliche Wert der Optionsscheine unmittelbar vor der erstmaligen Verwendung des Nachfolgebasiswerts dem wirtschaftlichen Wert der Optionsscheine unmittelbar nach der erstmaligen Verwendung des Nachfolgebasiswerts entspricht. Falls (i) die Maßgebliche Terminbörse bei den auf den Basiswert bezogenen Future- oder Optionskontrakten eine Anpassung ankündigt oder vornimmt oder 16

(ii) die Maßgebliche Terminbörse den Handel von Future- oder Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert einstellt oder beschränkt oder (iii) die Maßgebliche Terminbörse die vorzeitige Abrechnung auf gehandelte Future- oder Optionskontrakte bezogen auf den Basiswert ankündigt oder vornimmt, ist die Emittentin ferner berechtigt, eine neue Maßgebliche Terminbörse zu bestimmen. (2) Wird der Basiswert auf Dauer nicht mehr berechnet oder veröffentlicht oder nicht mehr von dem Indexsponsor berechnet oder veröffentlicht und kommt nach Bestimmung der Emittentin kein Nachfolgeindexsponsor oder Nachfolgebasiswert in Betracht oder verstößt die Verwendung des Basiswerts durch die Emittentin für die Zwecke von Berechnungen unter den Optionsscheinen gegen gesetzliche Vorschriften, wird die Emittentin den Basiswert auf der Grundlage der zuletzt gültigen Berechnungsmethode weiterberechnen oder die Optionsscheine gemäß Absatz (5) kündigen. (3) In den folgenden Fällen wird die Emittentin die Bedingungen anpassen oder die Optionsscheine gemäß Absatz (5) kündigen: (a) falls der Indexsponsor mit Wirkung vor oder an dem Ausübungstag bzw. einem Beobachtungstag eine wesentliche Veränderung hinsichtlich der Berechnungsmethode des Basiswerts vornimmt oder (b) falls der Basiswert auf irgendeine andere Weise wesentlich verändert wird (mit Ausnahme einer Veränderung, die bereits im Rahmen der Berechnungsmethode des Basiswerts für den Fall der Veränderung der Zusammensetzung der Indexbasispapiere, der Kapitalisierung oder anderer Routinemaßnahmen vorgesehen ist). (4) Im Fall einer Änderung der Rechtsgrundlage ist die Emittentin berechtigt, die Optionsscheine gemäß Absatz (5) zu kündigen. Eine Änderung der Rechtsgrundlage liegt vor, wenn (i) aufgrund der am oder nach dem Emissionstag erfolgten Verabschiedung oder Änderung von anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen (u.a. Steuergesetzen) oder (ii) aufgrund der am oder nach dem Emissionstag erfolgten Verkündung oder der Änderung der Auslegung von anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen durch die zuständigen Gerichte, Schiedsstellen oder Aufsichtsbehörden (einschließlich Maßnahmen von Steuerbehörden) es für die Emittentin vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar geworden ist oder werden wird, (A) ihre Verpflichtungen aus den Wertpapieren zu erfüllen oder (B) ein(e) bzw. mehrere Geschäft(e), Transaktion(en) oder Anlage(n) zu erwerben, abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, beizubehalten, aufzulösen oder zu veräußern, die sie als notwendig erachtet, um ihr Risiko der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Optionsscheinen abzusichern. (5) Im Fall einer Kündigung nach diesem 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag ( Kündigungsbetrag ), der von der Emittentin als angemessener Marktpreis für die Optionsscheine bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- und Optionskontrakte bezogen auf den Basiswert zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Optionsscheinen. (6) Falls ein von dem Indexsponsor veröffentlichter Kurs des Basiswerts, der für eine Zahlung gemäß den Bedingungen relevant ist, von dem Indexsponsor nachträglich berichtigt und der berichtigte Kurs innerhalb von zwei Üblichen Handelstagen nach der Veröffentlichung des ursprünglichen Kurses und vor einer Zahlung bekannt gegeben wird, kann der berichtigte Kurs von der Emittentin für die Zahlung gemäß den Bedingungen zugrunde gelegt werden. (7) Sämtliche Bestimmungen, Anpassungen und Entscheidungen der Emittentin nach diesem 6 werden nach billigem Ermessen ( 315 BGB) getroffen. Die Emittentin wird bei Anpassungen jeweils so vorgehen, dass der wirtschaftliche Wert der Optionsscheine möglichst beibehalten wird. Im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung wird die Maßnahme von der Emittentin so gewählt, dass sich der Kurs der Optionsscheine durch diese Maßnahme nicht oder allenfalls nur geringfügig verändert, wodurch jedoch spätere negative Wertveränderungen infolge der Ermessensentscheidung nicht ausgeschlossen werden können. Falls die Emittentin nach diesem 6 eine Bestimmung, Anpassung oder Entscheidung vornimmt, bestimmt sie auch den maßgeblichen Stichtag, an dem die Maßnahme wirksam wird ( Stichtag ). Ab dem Stichtag gilt jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Maßgebliche Börse oder Maßgebliche Terminbörse als Bezugnahme auf die von der Emittentin neu bestimmte Maßgebliche Börse oder Maßgebliche Terminbörse. Darüber hinaus gelten die neu berechneten Werte ab dem Stichtag für alle künftigen relevanten Berechnungen. Die Emittentin veröffentlicht alle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) nach diesem 6 zu treffenden Bestimmungen, Anpassungen und Entscheidungen gemäß 8. 17

7 Ersetzung der Emittentin (1) Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Gläubiger eine andere Gesellschaft ( Neue Emittentin ) als Hauptschuldnerin für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesen Optionsscheinen an die Stelle der Emittentin zu setzen. Voraussetzung dafür ist, dass: (a) die Neue Emittentin sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit diesen Optionsscheinen ergebenden Verpflichtungen erfüllen kann und insbesondere die hierzu erforderlichen Beträge ohne Beschränkungen in der Optionsscheinwährung an den Verwahrer transferieren kann und (b) die Neue Emittentin alle etwa notwendigen Genehmigungen der Behörden des Landes, in dem sie ihren Sitz hat, erhalten hat und (c) die Neue Emittentin in geeigneter Form nachweist, dass sie alle Beträge, die zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit diesen Optionsscheinen erforderlich sind, ohne die Notwendigkeit einer Einbehaltung von irgendwelchen Steuern oder Abgaben an der Quelle an den Verwahrer transferieren darf und (d) die Emittentin entweder unbedingt und unwiderruflich die Verpflichtungen der Neuen Emittentin aus diesen Bedingungen garantiert (für diesen Fall auch Garantin genannt) oder die Neue Emittentin in der Weise bzw. in dem Umfang Sicherheit leistet, dass jederzeit die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Optionsscheinen gewährleistet ist und (e) die Forderungen der Gläubiger aus diesen Optionsscheinen gegen die Neue Emittentin den gleichen Status besitzen wie gegenüber der Emittentin. (2) Eine solche Ersetzung der Emittentin ist gemäß 8 zu veröffentlichen. (3) Im Fall einer solchen Ersetzung der Emittentin gilt jede Nennung der Emittentin in diesen Bedingungen, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als auf die Neue Emittentin bezogen. (4) Nach Ersetzung der Emittentin durch die Neue Emittentin gilt dieser 7 erneut. 8 Veröffentlichungen (1) Alle die Optionsscheine betreffenden Veröffentlichungen werden auf der Internetseite www.dzbank-derivate.de (oder auf einer diese ersetzenden Internetseite, welche die Emittentin mit Veröffentlichung auf der vorgenannten Internetseite mitteilt) veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung wirksam, es sei denn, in der Veröffentlichung wird ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt. Wenn zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese zusätzlich an der jeweils vorgeschriebenen Stelle. (2) Soweit nicht bereits anderweitig in diesen Bedingungen vorgesehen, werden alle Anpassungen, Bestimmungen, Entscheidungen bzw. Feststellungen, die die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) vornimmt, gemäß diesem 8 veröffentlicht. 9 Verschiedenes (1) Form und Inhalt der Optionsscheine sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Gläubiger bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Bedingungen geregelten Angelegenheiten ist Frankfurt am Main für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. 18

(4) Die Emittentin ist berechtigt, in diesen Bedingungen offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler ohne Zustimmung der Gläubiger zu ändern bzw. zu berichtigen. Änderungen bzw. Berichtigungen dieser Bedingungen werden unverzüglich gemäß 8 dieser Bedingungen veröffentlicht. 10 Status Die Optionsscheine stellen unter sich gleichberechtigte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen oder künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, jedoch unbeschadet etwaiger aufgrund Gesetzes bevorzugter Verbindlichkeiten der Emittentin. 11 Vorlegungsfrist, Verjährung Die Vorlegungsfrist gemäß 801 Absatz (1) Satz 1 BGB für fällige Optionsscheine wird auf ein Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Optionsscheinen, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt werden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. Die Vorlegung der Optionsscheine erfolgt durch Übertragung der jeweiligen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde auf das Konto der Emittentin beim Verwahrer. 12 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. Frankfurt am Main, 28. August 2017 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main 19

Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung) Der Inhalt, die Gliederungspunkte sowie die Reihenfolge der Gliederungspunkte dieser Zusammenfassung richten sich nach den Vorgaben von Anhang XXII der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 ( EU-Prospektverordnung ) in der jeweils gültigen Fassung. Die EU-Prospektverordnung schreibt vor, dass die geforderten Angaben in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) aufgeführt werden. Diese Zusammenfassung enthält all diejenigen Gliederungspunkte, die in einer Zusammenfassung für derivative Wertpapiere, die von einer Bank begeben werden, von der EU-Prospektverordnung gefordert werden. Da Anhang XXII der EU-Prospektverordnung nicht nur für derivative Wertpapiere gilt, die von einer Bank begeben werden, sondern auch für andere Arten von Wertpapieren, sind einige in Anhang XXII der EU-Prospektverordnung enthaltene Gliederungspunkte vorliegend nicht einschlägig und werden daher übersprungen. Hierdurch ergibt sich eine nicht durchgehende Nummerierung der Gliederungspunkte in den nachfolgenden Abschnitten A - E. Auch wenn ein Gliederungspunkt an sich in die Zusammenfassung für derivative Wertpapiere, die von einer Bank begeben werden, aufzunehmen ist, ist es möglich, dass keine relevante Information zu diesem Gliederungspunkt für die konkrete Emission oder die Emittentin gegeben werden kann. In diesem Fall ist eine kurze Beschreibung des Gliederungspunkts zusammen mit der Bemerkung Entfällt eingefügt. Gliederungspunkt Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweis A.1 Warnhinweis Diese Zusammenfassung soll als Einleitung zu dem Basisprospekt bzw. den Endgültigen Bedingungen verstanden und gelesen werden. Jede Entscheidung eines Anlegers zu einer Investition in die betreffenden Wertpapiere sollte sich auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente sowie etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt, und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass ein als Kläger auftretender Anleger vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in dem Basisprospekt, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente sowie etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt, und der in den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben geltend macht, kann dieser Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente sowie etwaiger Nachträge zu dem Basisprospekt, und der Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin, die diese Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon vorgelegt und deren Notifizierung beantragt hat oder diejenige Person, von der der Erlass der Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen davon ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie vermittelt, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle Schlüsselinformationen. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge zusammen mit den Endgültigen Bedingungen für eine spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu, solange der Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 Wertpapierprospektgesetz gültig sind (generelle Zustimmung). Die spätere Weiterveräußerung und endgültige Platzierung der Wertpapiere durch 20

Finanzintermediäre kann während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen gemäß 9 Wertpapierprospektgesetz erfolgen. Die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) die Wertpapiere durch einen Finanzintermediär im Rahmen der geltenden Verkaufsbeschränkungen öffentlich angeboten werden und (ii) die Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen von der Emittentin nicht widerrufen wurde. Weitere Bedingungen zur Verwendung des Basisprospekts und gegebenenfalls etwaiger Nachträge sowie der Endgültigen Bedingungen liegen nicht vor. Im Fall, dass ein Finanzintermediär ein Angebot macht, unterrichtet dieser Finanzintermediär die Anleger zum Zeitpunkt der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen. Abschnitt B - Emittentin B.1 Juristischer Name B.2 Sitz Kommerzieller Name Rechtsform, Rechtsordnung Ort der Registrierung DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK oder Emittentin ) DZ BANK Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland Die DZ BANK ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft und unterliegt der Aufsicht durch die Europäische Zentralbank in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die DZ BANK ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, unter der Nummer HRB 45651 eingetragen. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Entfällt Es gibt keine bekannten Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken. B.5 Organisationsstruktur / Tochtergesellschaften B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungs- In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 wurden neben der DZ BANK als Mutterunternehmen weitere 28 (31. Dezember 2015: 27) Tochterunternehmen und 6 (31. Dezember 2015: 5) Teilkonzerne mit insgesamt 442 (31. Dezember 2015: 534) Tochtergesellschaften einbezogen. Entfällt Gewinnprognosen oder -schätzungen werden von der Emittentin nicht erstellt. Entfällt 21

vermerk Der Jahresabschluss und Lagebericht der DZ BANK AG für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr sowie die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte für die zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 endenden Geschäftsjahre wurden von der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzinformationen Die folgenden Finanzzahlen wurden jeweils dem geprüften und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellten Jahresabschluss der DZ BANK AG für das zum 31. Dezember 2016 bzw. zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr entnommen. DZ BANK AG (in Mio. EUR) vormalige DZ BANK 31.12.2015 Aktiva (HGB) 31.12.2016 01.01.2016 Barreserve 2.056 2.213 1.966 Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind 236 278 278 Forderungen an Kreditinstitute 118.095 101.022 81.319 Forderungen an Kunden 33.744 31.710 22.647 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 45.591 48.253 39.375 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 68 56 55 Handelsbestand 38.187 45.929 39.192 Beteiligungen 380 1.630 363 Anteile an verbundenen Unternehmen 11.534 10.299 9.510 Treuhandvermögen 1.025 1.049 1.047 Immaterielle Anlagewerte 66 65 45 Sachanlagen 439 407 363 Sonstige Vermögensgegenstände 918 807 689 Rechnungsabgrenzungsposten 85 89 43 Aktive latente Steuern 891 844 844 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0 - - Summe der Aktiva 253.315 244.651 197.736 DZ BANK AG (in Mio. EUR) vormalige DZ BANK 31.12.2015 Passiva (HGB) 31.12.2016 01.01.2016 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 120.150 119.986 91.529 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 27.938 22.720 17.985 Verbriefte Verbindlichkeiten 48.173 45.782 38.973 Handelsbestand 31.966 31.889 29.167 Treuhandverbindlichkeiten 1.025 1.049 1.047 Sonstige Verbindlichkeiten 1.428 670 496 Rechnungsabgrenzungsposten 77 105 56 Rückstellungen 1.376 1.196 934 Nachrangige Verbindlichkeiten 6.119 6.304 5.564 Genussrechtskapital 292 292 292 Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.515 4.515 3.685 Eigenkapital 10.256 10.143 8.008 Summe der Passiva 253.315 244.651 197.736 Zum 1. Januar 2016 (Verschmelzungsstichtag) wurde die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank, Düsseldorf, ( WGZ BANK ) auf die DZ BANK verschmolzen. Am 29. Juli 2016 wurde die Verschmelzung in das Handelsregister eingetragen. Die Übertragung des Vermögens der WGZ BANK als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die DZ BANK erfolgte im Rahmen der Buchwertfortführung gemäß 24 Umwandlungsgesetz (UmwG). Um die Vergleichbarkeit der Angaben im Jahresabschluss 2016 mit den Vorjahresangaben zum 31. Dezember 2015 herzustellen, werden in der Bilanz in einer zusätzlichen Spalte die Vergleichswerte zum Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2016 dargestellt. Dazu wurden die Vorjahreszahlen auf Basis der Summenwerte der DZ BANK und der WGZ BANK zum 31. Dezember 2015 unter Berücksichtigung des Kapital- und Schuldenkonsolidierungseffekts ermittelt. Die Vorjahreszahlen 22