Solaranlagen im Ortsbild

Ähnliche Dokumente
Richtlinien für Aussenwerbung

Solar-Anlagen (PV und thermisch) Bewilligung und Brandschutz

Mehr Schub für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

g der Sonnenenergie Infoveranstaltung Donnerstag, 23. August 2012 in Bätterkinden Referent: Andreas Oestreicher y

Leitfaden für die Beurteilung von Solarenergieanlagen

Solaranlagen richtig gut. Richtlinien zur Anwendung von Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung.

Richtlinien Solaranlagen

Lizentiatsprüfung Öffentliches Recht II

Vorschriften, Bewilligungsverfahren,

Antrag. Uster, 29. Juni 2010 Nr. 611/2010 V An die Mitglieder des Gemeinderates

Bau- und Zonenordnung

Richtlinien für Reklameanlagen und Plakatanschlagstellen der Politischen Gemeinde Fällanden

REVISION ZONENREGLEMENT

Energetische Sanierung von Kulturdenkmalen

Baubewilligungspflicht von Erdsonden Kurs Erdwärmenutzung 2009, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Inventare Denkmalschutz Erläuterungen zur Erarbeitung, Festsetzung und Anwendung

SOLARANLAGEN VOM GUTEN ZUM BESTEN

Faktenblatt BLN / Nr. 1 September 2014

Survey: Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaik in der Schweiz

Fenster historischer Bauten

Privater Gestaltungsplan Klinik Lindberg, Winterthur

Regeln für die Gestaltung von Wohnbauten in der Obwaldner Landschaft

Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Prämbel

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Denkmalpflege. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kultur

Ratgeber Baubewilligung. Energetische Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern: Informationen und Tipps für Hauseigentümer und Baufachleute

Reglement über Grundeigentümerbeiträge

Zonenplan- und Baureglementsänderung ZPP «Des Alpes-Areal»

Energieeffizienz und Denkmalpflege am Beispiel der Stadt Winterthur. Partner für eine nachhaltige Entwicklung

Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) Begleittext

RICHTLINIE ÜBER DIE FARBGESTALTUNG IN DER GEMEINDE ROOT

Impressum Herausgeber: Projektgruppe: Gestaltung: Skizzen: Fotos: Zu beziehen bei:

Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren

EnergiePraxis- Seminar 1 / AWEL, Abteilung Energie

Landschaftsqualität aus Sicht der Raumplanung

vom Inhaltsübersicht

Satzung. über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (Baugestaltungssatzung) für. den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16/77/III - Leimbacher Berg -

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

ZONENREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE OEKINGEN

Gestaltungssatzung der Stadt Markneukirchen für den historischen Bereich der Stadt Markneukirchen

Gebührentarif des Amtes für Baubewilligungen srs vom 11. Dezember

Bau- und Umweltrecht. Pierre Brahimi stv. Leiter Amt für Baubewilligungen Stadt St.Gallen Sekretär Baubewilligungskommission

Gemeinde Münchenbuchsee Revision Arbeitszonenvorschriften und Zonenplanfestlegungen

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

Solarkataster der Stadt St. Gallen

Faktenblatt BLN / Nr. 1 Oktober 2009

Einwohnergemeinde Hochwald. Baureglement. Von der Gemeindeversammlung genehmigt am: 27. Oktober 2003

REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG. Einwohnergemeinde Schnottwil

Wie soll sich Bauma in Zukunft entwickeln?

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG

Gestaltungssatzung. Präambel

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Mehr Sonnenenergie in Graubünden. Fördermöglichkeiten. Energie-Apéro

S a t z u n g über Werbeanlagen im Stadtteil Mittelurbach vom

Aussenwerbung auf privatem Grund

Herzlich Willkommen Programm heute Abend

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung 1994 mit Teilrevision 2004

Botschaft an den Gemeinderat Freigabe der Bestimmungen über die Standortplanung für Mobilfunkanlagen

Schutz der Umgebung von Denkmälern

Gestaltungsrichtlinien

Abstände für Mauern, Einfriedigungen und Pflanzen zu Nachbargrundstücken und zu öffentlichen Strassen

Satzung über Werbeanlagen in der Stadt Kulmbach

Der Königsweg der Gebäudesanierung

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung für den Helmstedter Altstadtbereich

WERBESATZUNG F Allgemeine Anforderungen

Werbeanlagensatzung vom Teil 1: Begriffsbestimmungen

DEUTSCHE ROCKWOOL AUSGABE 11/2015. Stand: November Steinwolle Brandriegel im EPS-WDVS. Neue konstruktive Vorgaben für Brandschutzmaßnahmen

Dachkonstruktion und den lotrecht darunter liegenden Punkten auf dem massgebenden Terrain. Die Gemeinde legt die Gesamthöhen fest.

Umsetzung der Gebäuderichtlinie

1 Reelle Notwendigkeit? 2 Neubau oder Umnutzung? 3 Adäquate Nutzung? 4 Richtige Lage? 5 Qualitätsvoll gestalteter

Abstände von Bäumen, Sträuchern, Mauern und Zäunen gegenüber Strassen, Gewässern und Grundstücksgrenzen (gemäss EG ZGB)

Häufige Fragen und Antworten zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung

Gemeinde Lohn SH. Bauordnung Teilrevision 2007

SolAR Potenzialkarte

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Satzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen in der Stadt Saalfeld

Verkaufsdokumentation

Gewässerraumausscheidung in Basel-Landschaft

Reglement über die Aussenwerbung (Reklamereglement)

Merkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

BAUREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF

Denkmalschutz und Energieeffizienz?

Begriffe und Messweisen

Ziele des Bundes bei der. Gefahrenprävention

L e i t fa d e n D a c h l a n D s c h a f t e n Projektierungshilfe für Bauten im Dachbereich

Lernförderliche Faktoren und Rahmenbedingungen

1. Erkenntnisse Vollzugsuntersuchung 2012/13 2. Energiegesetz-Änderung erste Erfahrungen

~ Baudirektion. Kanton Zürich. 2 0, Jan. 20t4

GEMEINDE ROETGEN BEBAUUNGSPLAN NR. 15 HACKJANSBEND 1. ÄNDERUNG

Auf dem Hof. Projektbeschrieb. Wohnungsbau Schützenstrasse / Zollikofen. Inhalt. 2 Ort und Lage. 3 Bebauungskonzept. 4 Architektur.

Interessenten wenden sich bitte an Frau Havemann unter folgenden Kontaktdaten:

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Einwohnergemeinde Günsberg Z O N E N R E G L E M E N T

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

Der gemeinsame Betrieb einer PV-Anlage

Transkript:

Gemeindeseminare Baubewilligungen 2011 Solaranlagen im Ortsbild Thomas Eiermann, 21. Juni 2011 Seite 1

Aufbau 1. Rechtliche Aspekte 2. Integration der Anlagen 3. Kantonale Praxis Bauen ausserhalb Bauzone Denkmalpflege Ortsbildschutz 21. Juni 2011 Seite 2

Rechtliche Aspekte Dimension: Anlagen kleiner als 35 m 2 + nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche -> nicht bewilligungspflichtig Lage: Kernzonen, im Geltungsbereich Schutzanordnung oder Inventars und ausserhalb der Bauzonen -> alle Anlagen bewilligungspflichtig Gestaltung: befriedige Einordnung ist minimale Pflicht, -> unabhängig von Bewilligungspflicht 21. Juni 2011 Seite 3

Rechtliche Aspekte Art. 18a RPG; Solaranlagen In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. - Bau- und Landwirtschaftszonen - sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert - Kultur- und Naturdenkmäler nicht beeinträchtigen - kantonale oder nationale Bedeutung 21. Juni 2011 Seite 4

Rechtliche Aspekte Bau- und Landwirtschaftszonen Bauzonen (Art. 15 RPG) Wohnzonen Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Industrie- und Gewerbezonen Zentrumszonen und Landwirtschaftszonen (Art. 16 RPG) Schutzobjekt? Kantonale Bedeutung? Beeinträchtigung? Schutzzonen (Art. 17 RPG) Kernzonen Quartiererhaltungszonen Freihaltezone Weitere Zonen (Art. 18 RPG) Reservezonen Einzelfallprüfung Zonenkonformität Beeinträchtigung Schutzziel 21. Juni 2011 Seite 5

Schutzobjekte ( 203 PBG) u.a. Natur- und Kulturlandschaften Ortskerne, Quartiere, Strassen und Plätze, Gebäudegruppen Gebäude als wichtige Zeugen einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder baukünstlerischen Epoche wertvolle Park- und Gartenanlagen, Bäume vorgeschichtliche und geschichtliche Stätten -> Ortsbilder, kommunale und überkommunal inventarisierte Objekte, sowie formell geschützte Objekte (in der Regel) inventarisiert formell unter Schutz gestellt Bedeutung: Einstufung nur zur Kompetenzklärung nicht an Wert des Objektes gebunden Prüfung der Beeinträchtigung unabhängig von kantonsinterner Einstufung 21. Juni 2011 Seite 6

Rechtliche Aspekte Zuständigkeiten: Landwirtschaftszone Schutzverordnung Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen: Schutzverordnung, Ausserhalb Bauzonen Abteilung Archäologie + Denkmalpflege: Personaldienstbarkeit, formell geschützt, Überkommunal inventarisiert Ortsbild / : Im Ortsbildperimeter Schutzobjekt 21. Juni 2011 Seite 7

Rechtliche Aspekte Verfahren: für Solaranlagen Anzeigeverfahren anwenden (keine Aussteckung, keine öffentliche Bekanntmachung) Bei Objekten des Natur- und Heimatschutzes oder ausserhalb der Bauzone -> ordentliches Verfahren (Rekursrecht Verbände) baurechtliche Bewilligungspflicht unabhängig von -> Zusprechung kantonaler Förderbeiträgen. frühzeitiger Kontakt mit zuständiger Fachbehörde bewährt sich 21. Juni 2011 Seite 8

Integration sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integriert Zusammenhang mit Gebäude Optisch-gestalterische Integration Anlage ist optisch Teil der Dachfläche Zusammenhängende Fläche Abgestimmt auf Dachbegrenzungslinien Farblich angepasst Bauliche Integration Anlage als Gebäudeteil Dachflächenbündig eingebaut Befriedigende Einordnung 238 Abs. 1 PBG Besondere Rücksichtnahme auf Schutzobjekte 238 Abs. 2 PBG 21. Juni 2011 Seite 9

Integration Platzierung Steildach in einer Fläche zusammengefasst (Minimierung der Störung) Dachflächenbündig Montage möglichst Band im Traufbereich (Beachtung Dachbegrenzungslinien) Vollflächige Bedeckung (ab 50% prüfen) 21. Juni 2011 Seite 10

Sorgfältige Integration Flachdach zu einer Dachkante parallel montiert Abstand von Fassaden aufgrund Einsehbarkeit Fassade: Meist nur bei Neubauten möglich Stimmiges architektonisches Konzept Nebenbauten: Meist weniger empfindlich Vollflächige Bedeckung prüfen 21. Juni 2011 Seite 11

Sorgfältige Integration Materialisierung Nicht reflektierende Kollektoren mit dunklem Absorber Blechabschlüsse in Dachfarbe Bei Neubauten Dachmaterial im Farbton Solaranlage 21. Juni 2011 Seite 12

Sorgfältige Integration Bauen ausserhalb Bauzone - Zusammenhängend, möglichst im Traufbereich - Dachflächenbündig, nicht mehr als 20 cm über die Dachfläche - Einfassung auf Farbe des Daches abstimmen - Keine freistehenden Anlagen 21. Juni 2011 Seite 13

Sorgfältige Integration Denkmalpflege Gesamter Baubestand : 322 580 Bauten (100%) überkommunalen Inventar: 4 047 Bauten (1.26%) Flachdächer: Solaranlagen (dh. Voltaik und Kollektoren) in der Regel möglich. Steildächer: Fotovoltaik in der Regel nicht möglich (nicht ortsgebunden) Einkauf in bestehende Anlage favorisieren Kollektoren (ortsgebunden) möglichst auf nicht einsehbaren Nebenbauten Sehr objektabhängig, falls möglich: sorgfältig eingepasste Gestaltung, ruhige Anordnung flächenbündig eingesetzt möglichst keine Blendwirkung Berücksichtigung aller Elemente auf Dach 21. Juni 2011 Seite 14

Fazit Kein pauschaler Ausschluss und keine pauschale Bewilligung bei Schutzobjekten Und allgemein: Man kann es gut oder weniger gut machen 21. Juni 2011 Seite 15

Und, alles hat seine Grenzen! Besten Dank für die Aufmerksamkeit 21. Juni 2011 Seite 16