Einführung Risiken & Ursachen Sicherheitsmassnahmen Hohe Kunst des Fliegens Rechtliche Situation Lufträume Flugaufzeichnung Unfallstatistiken Starten, Fliegen, Landen Material Kollisionen Life-Tracking Schlussfolgerungen ISACA After Hours, 28.11.2006 Peter R. Bitterli, CISA brevetierter Gleitschirm-Pilot seit 1989 Risiken & Ursachen Eine erste Übersicht über mögliche Problemfelder Pilot übermüdet erkältet / krank unaufmerksam unerfahren / zu erfahren unvorbereitet Ausrüstung veraltet (Technologie) Materialermüdung (Tuch) beschädigt (z.b. Leinen) Start/Flug/Landung Wetter zu viel Wind, Turbulenzen Gelände eng, steil oder steinig (Startabbruch) zu viel Verkehr im gleichen Luftraum Hindernisse (Kabel, Bäume, ) schlechte Landeeinteilung Peter R. Bitterli, 28. November 2006 1
Sicherheitsmassnahmen Eine erste Übersicht über sinnvolle und mögliche Massnahmen Ausrüstung Schirmwahl Sitz event. mit Airbag Schuhe und Helm Rettungsschirm Luftraum-/Hinderniskarte Flugfunk, Notfunkgerät Notseil für Abstieg FLARM Cross Country System GPS mit Livetracking Verhalten zu Hause vorbereiten auf dem Weg zum Startplatz und am Ort beobachten Startcheck gewissenhaft durchführen im Flug Umfeld beobachten Checklisten anwenden sich nicht stressen lassen Die hohe Kunst des Fliegens CCC der Streckenflugwettbewerb der Schweizer 2005 108 Tage mit Streckenflugwetter 51 Tage mit Distanzen über 100km (415 Flüge) 30 Tage mit Distanzen über 150km (102 Flüge) 14 Tage mit Distanzen über 200km (21 Flüge) 286 km weitester Flug im Wettbewerb Zum Vergleich Höhenweltrekord GL 7685 m (Pakistan) Geschwindigkeit spez. GL bis 100km/h Segelflugrekord 1200km ab Winterthur Peter R. Bitterli, 28. November 2006 2
Die hohe Kunst des Fliegens CCC eine hohe Durchschnittsgeschwindigkeit ist entscheidend Die hohe Kunst des Fliegens CCC der Streckenflugwettbewerb der Schweizer Peter R. Bitterli, 28. November 2006 3
Die hohe Kunst des Fliegens CCC der Streckenflugwettbewerb der Schweizer Welche Technologie benötigt man, um am Wettbewerb mitzumachen? GPS mit Aufzeichnungsmöglichkeit Protokollierung der GPS-Daten in einem bestimmten Takt (z.b. alle 60 ) Elektronische Signatur des Protokolls durch GPS-Gerät Auslesen dieser Daten Hochladen auf speziellen Webserver Die hohe Kunst des Fliegens CCC eine hohe Durchschnittsgeschwindigkeit ist entscheidend Peter R. Bitterli, 28. November 2006 4
Darstellung Unterschiedlichste Varianten Rechtliche Situation Verordnung SR 748.941 Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, 3. Abschnitt: Hängegleiter Art. 7 Mindestalter, Ausweise und Prüfungen 1 Das Mindestalter für Ausbildungsflüge beträgt 15 Jahre; das Mindestalter zum Erwerb des amtlichen Ausweises beträgt 16 Jahre. 2 Hängegleiterflüge darf nur ausführen, wer den entsprechenden amtlichen Ausweis besitzt. Für gelegentliche Flüge von Ausländern mit Wohnsitz im Ausland genügt ein gleichwertiger ausländischer Ausweis. 3 Ausbildungsflüge dürfen nur unter der unmittelbaren Aufsicht einer Person ausgeführt werden, die den entsprechenden amtlichen Lehrausweis besitzt. 4 Hängegleiterflüge mit einer Begleitperson darf nur ausführen, wer den entsprechenden amtlichen Ausweis besitzt. 5 Die Ausweise müssen bei Hängegleiterflügen mitgeführt werden. 6 Prüfungen zum Erwerb der Ausweise werden nach vom Bundesamt genehmigten Weisungen von Sachverständigen abgenommen, die vom Bundesamt anerkannt sind. 7 Das Bundesamt veröffentlicht periodisch eine Liste der ausländischen Ausweise, die von ihm als gleichwertig anerkannt werden. Peter R. Bitterli, 28. November 2006 5
Rechtliche Situation Verordnung SR 748.941 Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, 3. Abschnitt: Hängegleiter Art. 8 Verkehrs- und Betriebsregeln 1 Starts und Landungen auf öffentlichen Strassen und Skipisten sind untersagt. 2 Menschenansammlungen im Freien, Gebäude, öffentliche Strassen, Skipisten, öffentliche Transportanlagen wie Bahnen, Luftseilbahnen und Skilifte sowie elektrische Freileitungen und andere Kabel sind in einem genügenden Abstand zu überfliegen oder zu umfliegen. 3 Flüge über die Landes- und Zollgrenze sind gestattet, wenn keine Waren mitgeführt werden; die für den Grenzübertritt erforderlichen Papiere sind mitzuführen. Das ausländische Recht bleibt vorbehalten. 4 Für den Einsatz von Hängegleitern auf öffentlichen Gewässern bleiben die Bundesgesetzgebung über die Binnenschiffahrt und das entsprechende kantonale Recht vorbehalten. 5 Für das Schleppen von Hängegleitern mit Winden, Fahrzeugen oder Schiffen in eine Höhe von mehr als 150 m über Grund ist eine Bewilligung des Bundesamtes erforderlich. 6 Im übrigen sind die für Segelflugzeuge geltenden Bestimmungen der Verordnung vom 4. Mai 19811 über die Verkehrsregeln für Luftfahrzeuge, mit Ausnahme der Vorschriften über die Mindestflughöhen, sinngemäss anwendbar. Rechtliche Situation Verordnung SR 748.941 Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, 3. Abschnitt: Hängegleiter Art. 9 Flugbeschränkungen 1 Der Betrieb von Hängegleitern ist untersagt: a. in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines für Flugzeuge bestimmten zivilen Flugplatzes; b. während der militärischen Flugdienstzeiten in einem Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines für Flugzeuge bestimmten militärischen Flugplatzes; c. in einem Abstand von weniger als 2,5 km von Helikopterflugplätzen. 2 Der Flugplatzleiter oder die Flugverkehrsleitstelle kann Ausnahmen von diesen Einschränkungen bewilligen. Peter R. Bitterli, 28. November 2006 6
Fastunfall Luftraumverletzung durch Gleitschirmpiloten Genf Am späten Nachmittag des 22. August flog eine Gruppe von fünf Gleitschirmpiloten auf knapp 2000 m ü.m. Höhe am Salève innerhalb der TMA mit Obergrenze 1700m! Gleichzeitig näherte sich ein Motorsegelflugzeug aus der Region Nyon mit Ziel Flughafen Annency. Desses Pilot stand in Kontakt mit dem Tower von Genf und bekam die Erlaubnis, nach links abzudrehen musste dann nach rechts den Gleitschirmen ausweichen. Dieses Manöver führte zu einem Airmiss mit einem nachfolgenden Jet der Austrian Airlines, der sich im Anflug auf den Flughafen Genf-Cointrin befand. Auf der Höhe von 1820m näherte sich der Jet dieser Gruppen von Gleitschirmen und meldete per Funk deren Präsenz bis auf rund 300m über ihm! Einige GL bauten Höhe ab, andere behielten Höhe und flogen Richtung Stadt. Dabei querten sie die TMA mit Obergrenze 1700m und nach diejenige mit Obergrenze 1050m unter Beibehaltung ihrer Flughöhe von 1800 2000m. Ein Pilot flog sogar unbeirrt über die Stadt und landete bei Grand-Lancy, innerhalb der CTR, rund 2km vom Flughafen entfernt Lufträume Peter R. Bitterli, 28. November 2006 7
GPS als Orientierungshilfe Wie bekomme ich nur die Koordinaten in mein GPS? GPS als Orientierungshilfe 3D-Darstellung der Flugzonen Peter R. Bitterli, 28. November 2006 8
Unfallstatistiken Quelle: Swiss Glider; Zahlen 26.5.2000 14.7.2003; 141 Fälle Unfallstatistiken Quelle: Swiss Glider; Zahlen 26.5.2000 14.7.2003; 141 Fälle Peter R. Bitterli, 28. November 2006 9
Unfallstatistiken Quelle: Swiss Glider; Zahlen 26.5.2000 14.7.2003; 141 Fälle Startphase Typische Ursachen von Unfällen während der Startphase falsch anlaufen, verstolpern rückwärts (verdreht) starten Verhänger der Leinen Start bei zu viel Wind Start ins Lee (Leerotor -> Klapper / Absturz) Klippenstart Peter R. Bitterli, 28. November 2006 10
Startphase/Sitzgurt (I) Typische Ursachen von Unfällen während der Startphase Herausrutschen aus Sitzgurt (fast) unmöglich bei der ersten Generation möglich bei der zweiten Generation erschwert bei der dritten Generation (aber grundsätzlich noch möglich) Startphase/Sitzgurt (II) Typische Ursachen von Unfällen während der Startphase richtig offensichtlich falsch tödlich Peter R. Bitterli, 28. November 2006 11
Flugphase Typische Ursachen von Unfällen während der Flugphase Wetter (thermische Turbulenzen, Wind, Regen, ) Flug in Hindernisse Materialfehler (z.b. Karabinerbruch, Ausleiner, ) Kollisionen mit anderen Flugobjekten Unfallbeispiele Klapper Peter R. Bitterli, 28. November 2006 12
Unfallbeispiele Karabinerbruch Unfallbeispiele Karabinerbruch Peter R. Bitterli, 28. November 2006 13
Unfallursache Wind & Wetter Ein Gleitschirm ist ein sehr labiles Fluginstrument Zu starker Wind beim Start bei Geländeverengung (Venturi-Effekt) Lee Windscherungen Windturbulenzen (Föhn) Regen, Schnee, Hagel, Vereisung, > führen oft zu Klappern und/oder Trudelbewegungen Unfallursache Wind & Wetter Ein Gleitschirm ist ein sehr labiles Fluginstrument Zahlreiche telefonisch anrufbare automatische Meteostationen Föhn klassische Föhnlage grosse Druckunterschiede über die Alpen Staubewölkung/Regen auf Südseite, oft Sonne im Norden der Alpen Föhnlage offensichtlich und gut erkennbar Dimmerföhn Scirocco mit heisser Saharaluft > 120km/h extreme Niederschläge, stationäre Gewitter stark bewölkt und böig auf Nordseite hochdruckbestimmter Föhn ganze Schweiz wolkenfrei, aber Wind > 100km/h; Föhn kaum erkennbar Peter R. Bitterli, 28. November 2006 14
Unfallbeispiele Typische Ursachen von Unfällen während der Flugphase Ins Seil geflogen flog am Landeplatz in 40m Höhe in ein Seil. Die Leinen kollidierten mit dem Seil, der Schirm fiel über das Seil hinaus und in der Folge rutschte er dem ca. 60 steilen Seil entlang hinunter. Nach 5 m waren fast alle Leinen durchtrennt, und er fiel aus einer Höhe von 30 m im freien Fall zu Boden [ ] Bis zum Eintreffe der Rega war Dominik ansprechbar; er starb im Spital an inneren Verletzungen. Zur Unfallzeit waren die Meteobedingungen gut. Zwischen Landeplatz und Luftseilbahn befinden sich drei Seile; die Stelle wird deshalb von erfahrenen Piloten gemieden. Dominik kannte das Fluggebiet gut und flog seit 1992 Gleitschirm. Peter R. Bitterli, 28. November 2006 15
Unfallbeispiele bei Landeanflug rsp. in Bodennähe In Hausdach geprallt Am 15. August um 16 Uhr prallte beim Landeplatz Brülisau AI der Gleitschirmpilot Christian G (62) auf das Dach eines Hauses. Christian verlor in einer spiralförmigen Rotation sehr schnell an Höhe. Nach dem heftigen Aufprall stürzte er vom Dach und blieb an der Hauswand hängen. Der Rega-Arzt und die Fachkräfte des Rettungsdienstes Appenzell konnten nur noch den Tod feststellen. Warum der Pilot in die Spirale fiel, ist nicht bekannt. Zum Zeitpunkt des Unfalls blies der Wind aus Südwest gemäss Zeugenaussagen anderer Piloten waren die Verhältnisse am Limit. Je mehr im Westwindgebiet hoher Kasten der Wind aus Süden kommt, desto grösser wird das Lee. Christian wohnte in und machte das Gleitschirmbrevet 1989. Kollisionen verhindern Einsatz modernster GPS-Technologie Zusammenstösse mit anderen Gleitschirmen mit Segelflugzeugen mit Kabeln mit Kollision Segelflugzeug - Gleitschirm Richtung Gemmenalphorn erkannte ich plötzlich einen Segelflieger. Die knapp 50m Distanz reichten nicht, um einen Zusammenstoss zu verhindern. Er raste mit hohem Tempo direkt in meine Kappe. Ein Riesenknall, und ich wurde vom Schirm getrennt. Das Flugzeug hatte mir wie mit einer Schere die Leinen durchgeschnitten. Ich fiel im Freifall in die Tiefe. Beat Schilling, Auffahrt 2004 Peter R. Bitterli, 28. November 2006 16
Kollisionen verhindern Einsatz modernster GPS-Technologie: FLARM FLARM kennt GPS-Position, Höhe, Speed, Richtung berechnet wahrscheinlichen zukünftigen Flugweg strahlt diesen über vordefinierte Frequenz digital aus (konzessionsfrei!) empfängt ähnliche Meldungen anderer Luftfahrzeuge und warnt vor Kollisionen Kollisionen verhindern FLARM kennt auch über 60,000 Objekte wie Kabel Peter R. Bitterli, 28. November 2006 17
Kollisionen verhindern FLARM enthält bewährte Industriekomponenten innert 2 Jahren bereits > 5000 Geräte (aber kaum Motorflieger) Mini-FLARM für Gleitschirmflieger könnte für ca. 40. in bestehende GL-Navigationsgeräte eingebaut werden jedes Gerät speichert Historie aller Kontakte -> hilft bei Suchaktionen Kollisionen verhindern Leider haben nicht alle FLARM Spektakulärer Absturz eines tschechischen Gleitschirmpiloten an der Hohen Wand in Oesterreich: Ein Modelsegelflieger von 6m Spannweite rammte einen Gleitschirmpiloten [ ]. Das Flugzeug brachte den Schirm ins Trudeln und blockierte die Bremsen. Dem Piloten blieb nur die Auslösung der Reserve. Peter R. Bitterli, 28. November 2006 18
Cross Country Safety System relativ billig Ortung durch Peilung des Handy eines Piloten Handys können nicht direkt gepeilt werden; aber über die Provider lässt sich letzte aktive Zelle herausfinden jedoch nur, wenn das Handy benutzt wurde Das CSSS sendet daher alle 15 Minuten ein nicht erkennbares SMS an das Handy des Piloten. Cross Country Safety System Peter R. Bitterli, 28. November 2006 19
Cross Country Safety System Pilot aktiviert System vor Start mit Angabe von Zeitlimite und Notfallnummern Testmöglichkeit während 10 Minuten Pilot deaktiviert System nach Landung Alarmierung bei Zeitüberschreitung Mittels einem (vorbereiteten) SMS kann gezielt Hilfe angefordert werden PARA HELP an Nummer 9292 Cross Country Safety System Peter R. Bitterli, 28. November 2006 20
Lifetracking Vom Gleitschirmwettbewerb zum Spass zur Lebensversicherung Echtzeit-Pilotenverfolgung in 3D ursprünglich gedacht für Wettbewerbe GPS-Koordinaten der Piloten werden an Webserver übermittelt Microtracker (ca. 850. ) GPS-Maus & Handy (ca. 150. plus Handy) GPS & Handy Daheimgebliebene können jederzeit im Internet nachschauen, wo ihr Pilot gerade unterwegs ist Lifetracking Vom Gleitschirmwettbewerb zum Spass zur Lebensversicherung Peter R. Bitterli, 28. November 2006 21
Risiko im Gleitschirmsport Eine persönlich gefärbte Zusammenfassung aufgeführte Risiken sind real aber nicht vollständig technische Massnahmen alleine bieten keine ausreichende Sicherheit Grundschutz (code of practice) ist etabliert das persönliche Verhalten ist letztlich entscheidend über das Restrisiko für Versicherungen ist Gleitschirmfliegen keine Risikosportart! Peter R. Bitterli SHV 17716 Peter R. Bitterli, 28. November 2006 22