Konzeption. Personalverstärkte Gruppen im Arbeitsbereich der WfB. Stand 03.03

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Transkript:

Konzeption Personalverstärkte Gruppen im Arbeitsbereich der WfB

Gesetzliche Grundlagen und Auftrag Im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen bieten die Delme- Werkstätten (dw) Menschen mit einer Behinderung, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, eine Berufsvorbereitung, eine berufliche Anpassung und Weiterbildung oder eine berufliche Ausbildung ( 33 Abs. 3 Nr. 2-4 SGB IX) wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in Betracht kommen, die Möglichkeit zur Teilnahme am Arbeitsleben, sofern sie in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen ( 41 SGB IX). Der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen soll innerhalb der Werkstatt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch die Bildung besonderer Gruppen im Arbeitsbereich (Binnendifferenzierung) Rechnung getragen werden ( 1 (2) WVO). Mit besonderen, auf die speziellen Bedürfnisse der Behinderten abgestellten Arbeitsplätzen, angepassten Arbeitsinhalten und Arbeitsbedingungen. Mit der Einrichtung von Personalverstärkten Gruppen (PVG) im Arbeitsbereich bieten die dw Beschäftigten, die den Anforderungen des Arbeitsbereiches vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr gewachsen sind, die Möglichkeit einer angemessen Arbeitstätigkeit und Beschäftigung. Beschäftigte in Personalverstärkten Gruppen erhalten ein monatliches Entgelt im Rahmen des geltenden Entlohnungssystems. Sie sind sozialversichert und erwerben einen Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Als Beschäftigte des Arbeitsbereiches wird ihnen ein Werkstattvertrag angeboten. Fachliche Aspekte Im Arbeitsbereich der Werkstatt sind einzelne Beschäftigte den vielfältigen Anforderungen der Arbeit und des Werkstattalltags aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht gewachsen. Vor allem ältere bzw. älter werdende Beschäftigte erfahren ein Nachlassen ihrer Arbeitskraft, Einschränkungen ihrer motorischen Fähigkeiten, eine Verlangsamung bei der Verarbeitung von Umweltreizen, zunehmende Orientierungsschwierigkeiten

sowie Einschränkungen ihrer Kommunikationsfähigkeit und sozialen Mobilität. Sie können nur noch zeitweise in die Arbeitsabläufe ihrer Gruppe eingebunden werden bzw. sind durch viele Arbeitsprozesse überfordert. Desgleichen sind bei einigen Beschäftigten behinderungsbedingte Leistungseinschränkungen und Abbauprozesse zu beobachten, die einen Verbleib im Arbeitsbereich erschweren oder unmöglich machen. Ebenso können Beschäftigte in psychische Lebenskrisen geraten oder erkranken und sind dadurch vorübergehend oder auch längerfristig in ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit eingeschränkt. Diese Personen sind durch die Anforderungen des Arbeitsbereiches überfordert, im Förderbereich an der Werkstatt jedoch unterfordert. Die PVG bietet diesen Beschäftigten ein adäquates und differenziertes Arbeits- und Beschäftigungsangebot mit entsprechenden Erholungsphasen, eine sinnvolle Tagesstrukturierung, Hilfen bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben, Rückzugsmöglichkeiten und die notwendige Aufmerksamkeit und Zuwendung. Die Begleitmaßnahmen in der PVG orientieren sich an den besonderen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Beschäftigten und knüpfen an deren früheren Fähigkeiten an. Angestrebt wird somit der Erhalt vorhandener Fähigkeiten und Fertigkeiten, eventuell sogar deren Wiedergewinnung, die Anregung neuer Lernprozesse und die Förderung der Persönlichkeit. Die PVG ist zum Arbeitsbereich durchlässig gestaltet. So können Beschäftigte des Arbeitsbereiches stundenweise in der PVG beschäftigt werden, genauso wie Gruppenmitglieder der PVG sich entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten stundenweise im Arbeitsbereich erproben können. Bei vorhandenen Voraussetzungen ist eine Reintegration von Beschäftigten aus der PVG in den Arbeitsbereich anzustreben. Personenkreis In Personalverstärkte Gruppen werden aufgenommen Beschäftigte, die auf Grund ihres Alters den Anforderungen des Arbeitsbereiches nicht mehr gerecht werden Beschäftigte, die behinderungs- oder krankheitsbedingt einen vollen Arbeitstag nicht durchhalten können

Beschäftigte, die sich in einer erheblichen Lebenskrise befinden oder so erkrankt sind, dass sie vorübergehend den Anforderungen des Arbeitsbereichs nicht gerecht werden und Beschäftigte, die im Arbeitsbereich überfordert, in einer Gruppe des Förderbereiches jedoch unterfordert wären. Über die Aufnahme in eine bestehende PVG entscheiden Begleitende Dienste und Betriebsleitung in Absprache mit den Gruppenleitungen nach vorausgegangenem Praktikum. Inhalte Die PVG bietet vielfältige Möglichkeiten der Arbeit und Beschäftigung sowie soziale Lernfelder. Im Bereich der Arbeit einfache manuelle Zähl-, Verpackungs- und Etikettier- und Montagearbeiten aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt, Dienstleistungen innerhalb der Werkstatt sowie die Erstellung einfacher Verkaufsartikel für den Verkauf in den dw- Lädchen. Im Bereich der Beschäftigung angeleitete Angebote in verschiedenen Materialbereichen wie Ton, Textil, Holz und Papier, um individuelle Fähigkeiten zu fördern bzw. zu erhalten. Im Bereich des Lebenspraktischen die Möglichkeit durch geeignete Maßnahmen und Anleitung ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erhalten bzw. zu erweitern. Dazu gehören Verrichtungen des alltäglichen Lebens wie Körperpflege und Hygiene, das Zurechtfinden in der Werkstatt, die Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten etc.

Im Bereich des Sozialen werden Kommunikationsfähigkeit und soziale Kompetenzen gefördert, arbeitsbegleitende Maßnahmen im musischen, sportlichen oder kreativen Bereich angeboten, gibt es Zeit für gemeinsame Gesellschaftsspiele, Handarbeiten etc. Alle diese Angebote sind in ihrer Anforderungsstruktur auf die besonderen Bedürfnisse und Bedarfe der Beschäftigten zugeschnitten und haben zum Ziel, den Verbleib des Beschäftigten im Arbeitsbereich zu ermöglichen und ihm durch angepasste Arbeit und Beschäftigung Selbstwertgefühl und Anerkennung zu vermitteln. Förderplanung und Dokumentation Für jeden Beschäftigten erstellt die Gruppenleitung einmal jährlich und nach Möglichkeit unter seiner Mitwirkung einen Individuellen Hilfeplan. Dieser enthält Aussagen - zu den bis zur nächsten Fortschreibung anzustrebenden Förderzielen in den Bereichen Arbeits- und Persönlichkeitsförderung, - zu Empfehlungen bezüglich der regelmäßig wahrzunehmenden Fördermaßnahmen. Im Rahmen der Betreuungszielgespräche zwischen Gruppenleitung, Sozialem/Psychologischem Dienst und Betriebsleitung wird der erstellte Hilfeplan besprochen, ggf. modifiziert und zur Umsetzung vereinbart. Auf der Grundlage des individuellen Hilfeplanes erfolgt die gezielte Förderung des Beschäftigten durch die zuständige Gruppenleitung. Weitergehende Fördermaßnahmen - i.d.r. arbeitsbegleitende Maßnahmen und Beratungsangebote - werden vom Sozialen und Psychologischen Dienst initiiert, durchgeführt oder deren Durchführung verfolgt. Die durchgeführten Fördermaßnahmen werden in den Dienstbesprechungen regelmäßig überprüft, im jährlichen Betreuungszielgespräch ausgewertet und im Individuellen Hilfeplan fortgeschrieben.

Alle Förderziele und die Fördermaßnahmen sowie deren Auswertung werden im Individuellen Hilfeplan dokumentiert.

Institutionelle Rahmenbedingungen Die dw stellen geeignete Räumlichkeiten und Hilfsmittel zur angemessenen und zielgerichteten Betreuung und Förderung der Beschäftigten in den Personalverstärkten Gruppen des Arbeitsbereiches zur Verfügung. In den Personalverstärkten Gruppen werden Ergotherapeuten, Heilpädagogen, Erzieher und Heilerziehungspfleger, vorzugsweise mit einer handwerklichen Qualifikation, oder handwerklich ausgebildete Gruppenleitungen mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation im Verhältnis von zurzeit 1:8 eingesetzt. Unterstützend sind in diesem Bereich Mitarbeiter des organisatorischen Hilfsdienstes wie z.b. Zivildienstleistende tätig. Die wöchentliche Arbeits- und Betreuungszeit richtet sich nach der jeweils gültigen Werkstättenverordnung und beträgt zurzeit 37,75 Wochenstunden. In der wöchentlichen Arbeitszeit sind arbeitsbegleitende Maßnahmen und Erholungspausen enthalten. Zu unserem Verständnis von Professionalität gehört eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter und eine enge Kooperation mit anderen Einrichtungen der Behindertenhilfe, Angehörigen und Betreuern sowie externen Fachkräften. Für die fachliche Weiterentwicklung der Verfahren zur Betreuung und Förderung in den Personalverstärkten Gruppen sind der Soziale und Psychologische Dienst verantwortlich.