Bericht. über den Vergleich zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rentenzahlung aus Ihrer privaten Rentenversicherung



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Transkript:

Bericht über den Vergleich zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger Rentenzahlung aus Ihrer privaten Rentenversicherung für Peter und Petra private Rentenversicherung Rentenweg 60, Rösrath erstellt durch Martin Mustermann Steuerberater Wirtschaftprüfer Rentenstraße 8 Musterstadt www.mustermann.de

Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag 2 2 Prämissen 3 3 Der Vergleich 6 3.1 Vermögensvergleich 7 3.2 Liquidität nach Steuern 8 3.3 Liquidität mit Verrentung 9 4 Bescheinigung 10 Seite 1

1. Auftrag Sehr geehrte Frau Petra private Rentenversicherung, Sehr geehrter Herr Peter private Rentenversicherung, Sie haben uns beauftragt, für Sie zu untersuchen, ob Sie das Kapitalwahlrecht bei Ihrer privaten Rentenversicherung ausüben oder die lebenslange Leibrente wählen sollen. Die Berechnungen beruhen auf den Daten, die Sie und Ihre Versicherungsgesellschaft uns mitgeteilt haben. Eventuell zugrunde gelegte Annahmen sind auf der Seite "Prämissen" als solche gekennzeichnet. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen haben wir auftragsgemäß nicht geprüft. Eine langfristig ausgerichtete Zukunftsbetrachtung birgt durch die Annahme von Prognosen die Gefahr der Ungenauigkeit. Sie kann deshalb nur als struktureller Wegweiser dienen. Das Ziel dieser Vergleichsrechnung ist die gedankliche Vorwegnahme und Bewertung der zukünftigen Situation. Damit haben Sie eine Grundlage für Ihre heute zu treffende finanzielle Entscheidung. Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. Seite 2

2. Prämissen Für die Hochrechnung vieler Werte mussten zusätzlich - in Abstimmung mit Ihnen - Planungsprämissen festgelegt werden. Die wichtigsten Eckdaten und Prämissen, die unseren Berechnungen zugrundeliegen, haben wir Ihnen hier in kurzer tabellarischer Form aufgelistet. Peter private Rentenversicherung Geburtsdatum 01.01.1955 geplanter Renteneintritt 01.01.2015 Kirchensteuerpflicht gesetzliche Krankenversicherungspflicht Kürzung Vorwegabzug des Vorsorgeaufwands Nein Ja Ja Petra private Rentenversicherung Geburtsdatum 01.01.1957 geplanter Renteneintritt 01.12.2022 Kirchensteuerpflicht gesetzliche Krankenversicherungspflicht Kürzung Vorwegabzug des Vorsorgeaufwands Nein Ja Ja Wichtige Grundprämissen Stichtag der Datenaufnahme 01.01.2014 Planungshorizont in Jahren 40 Inflationsrate 1,00 % Höhe des Grundeinkommens aktuell im Rentenalter (ab 65. Lebensjahr) 80.000 EUR 30.000 EUR Zinssätze privates Liquiditätskonto Habenzinssatz 1,00 % Sollzinssatz 1,00 % Private Rentenversicherung Auszahlungszeitpunkt/Beginn der Leibrente voraussichtliche Kapitalabfindung voraussichtliche lebenslange Leibrente 01. Januar 2015 (60. Lebensjahr) 89.000 Euro monatlich 285 Euro Seite 3

Begriffserläuterungen zu den Prämissen Kapitalabfindung Gundsätzlich dient der Abschluss einer privaten Rentenversicherung der Erzielung einer lebenslange Leibrente. Bei privaten Rentenversicherungen haben Sie oft das Recht, anstelle der regelmäßigen Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung zu wählen. Bitte schauen Sie in Ihre Vertragsbedingungen, bis wann Sie das Kapitalwahlrecht ausüben müssen. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Wahlrecht mehr und Sie erhalten die vertraglich abgesicherte Leibrente zuzüglich der erwirtschafteten Überschüsse. Die von der Versicherungsgesellschaft prognostizierte Ablaufleistung zzgl. Überschüsse (= Kapitalabfindung) ist von der Höhe her nicht garantiert. Die tatsächlich gezahlte Ablaufleistung kann von der bei Abschluss des Versicherungsvertrages von der Gesellschaft hochgerechneten Ablaufleistung über den garantierten Teil hinaus in erheblichem Maße abweichen. Bei Verträgen, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, ist die Auszahlung des Kapitals steuerfrei, wenn über mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt wurden, die Laufzeit der Versicherung mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Bei Verträgen, die seit dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, ist die Differenz zwischen der Kapitalauszahlung und den eingezahlten Beiträgen grundsätzlich mit Ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Wenn der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hat und frühestens zum 60. Lebensjahr ausgezahlt wird, ist nur die Hälfte der Differenz zwischen der Kapitalabfindung und den eingezahlten Beiträgen mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Bei voll steuerpflichtigen Verträgen mit Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr, die ab dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden, gilt die Steuerpflicht mit dem Abführen der 25-prozentigen Abgeltungsteuer als abgegolten. Bei steuerbegünstigten Verträgen mit Abschluss ab 2009 gilt weiterhin die Steuerpflicht mit Ihrem individuellen Steuersatz, wobei zunächst die Kapitalertragsteuer abgeführt wird. Der Ausgleich erfolgt dann mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Bei Verträgen, die ab dem Jahr 2012 neu abgeschlossen wurden, steigt das Mindestalter für begünstigte Policen von 60 auf 62 Jahre. lebenslange Rentenzahlung Die von der Versicherungsgesellschaft hochgerechnete lebenlange Rente besteht aus einem garantierten und einem hochgerechneten Teil. Die Rentenbeträge oberhalb der garantierten Rente können in erheblichem Maße von denen abweichen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Versicherungsgesellschaft hochgerechnet und in Aussicht gestellt worden sind. Manchmal unterliegt die Rentenhöhe einer Dynamik. Wenn eine Dynamik vorliegt, wurde diese bei der Hochrechnung berücksichtigt. Die Rentenzahlungen aus privaten Renterversicherungen sind nur mit dem so genannten Ertragsanteil steuerpflichtig, wenn schon bei Vertragsabschluss die Höhe der garantierten Rente feststeht. Zum Beispiel beträgt der Ertragsanteil 18 % bei einem Beginn der Rentenzahlung mit dem 65. Lebensjahr. Das bedeutet, dass in diesem Falle von 100 Euro zufließender Leibrente 82 Euro steuerfrei bleiben und nur 18 Euro der Steuerpflicht mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen, Sie also nur 18 Euro als steuerpflichtige Einkünfte in der Steuererklärung zu erfassen hätten. Der steuerpflichtige Ertragsanteil wird geringer, je später die Zahlung der Leibrente beginnt. Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes am 01.01.2005 sind die Ertragsanteile für alle Verträge gesenkt worden, auch für die, die vor dem 01.01.2005 schon bestanden haben. Seite 4

geplanter Renteneintritt Die Festlegung des geplanten Renteneintritts hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Berechnung. Sie bestimmt aber den Zeitpunkt der Veränderung des Grundeinkommens. Kürzung Vorwegabzug für Vorsorgeaufwand Dies ist ein steuerliches Merkmal, das die Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung maßgebend mitbestimmt. Der Vorwegabzug kürzt die Abzugsfähigkeit, wenn Vorsorgeaufwand auch von dritter Seite geleistet wird, z.b. vom Arbeitgeber. Kein Vorwegabzug bedeutet also eine erhöhte Abzugsfähigkeit, weil alle Vorsorgeaufwendungen von Ihnen alleine getragen werden. Planungshorizont Zeitraum, über den alle Werte hochgerechnet wurden. Inflationsrate Höhe der angenommenen Geldentwertung pro Jahr. Grundeinkommen Das Grundeinkommen bildet die Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ohne die steuerlichen Ergebnisse der speziell betrachteten Objekte ab. Es hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Berechnung der einzelnen Objekte, beeinflusst aber die Berechnung einer Steuerentlastung bzw. -belastung, die durch die Objekte verursacht wird. Da sich dieses Grundeinkommen mit Renteneintritt meist deutlich verändert, haben wir diesen Wert - in Absprache mit Ihnen - grob geschätzt und für die Steuerberechnung im Rentenalter zugrundegelegt. privates Liquiditätskonto und seine Verzinsung Das private Liquiditätskonto sammelt Jahr für Jahr die freie Liquidität, die planerisch übrigbleibt bzw. kumuliert die liquiden Fehlbeträge, wenn die geplanten Ausgaben die geplanten Einnahmen übersteigen. Diese freie kumulierte Liquidität muss zur Ermittlung eines zutreffenden Ergebnisses verzinst werden. Der Habenzinssatz entspricht dabei der Zinserwartung für eine kurzfristige sichere Kapitalanlage. Der Sollzinssatz entspricht dem Zinssatz, zu dem Sie sich im Rahmen von Umschuldungen refinanzieren können. Seite 5

3. Der Vergleich In diesem Kapitel sehen Sie, welche Wirkung die Wahl der lebenslangen Rentenzahlung oder der Kapitalabfindung auf Ihre finanzielle Situation hat. Untenstehend finden Sie zunächst die wichtigsten Rahmenparameter der beiden Berechnungen: Vergleich der Rahmenbedingungen Rentenzahlung Kapitalabfindung Rentenzahlung ab 01.01.2015 285 Euro monatlich keine Kapitalabfindung keine 89.000 Euro Steuerpflicht 22 % Ertragsanteil keine Die nachfolgenden Hochrechnungen und Vergleiche sollen Ihnen eine Grundlage für Ihre Entscheidung liefern. Auf den nächsten Seiten sehen Sie, wie sich Ihre Entscheidung auf Ihre Vermögensentwicklung und auf Ihre liquide Situation auswirken kann. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass die in den Vergleichen aufgezeigten Zahlenwerte aufgrund historischer oder kommender Entwicklungen am Kapitalmarkt von den skizzierten abweichen können. In Ihre Entscheidung sollten Sie mit einbeziehen, welche anderen - regelmäßigen - Einkommensquellen Ihnen in welcher Höhe und ab wann zur Verfügung stehen: Sind Ihre voraussichtlichen Ausgaben im Alter durch andere Einkommensquellen gedeckt? Oder benötigen Sie eine größere Kapitalsumme, zum Beispiel für den Umbau Ihrer Immobilie? Ihre Wahl für die Kapitalabfindung oder die lebenslange Leibrente hängt von folgenden Faktoren ab: * wie Sie Ihre Lebenserwartung einschätzen: Je länger Sie Ihre Lebenserwartung einschätzen, desto besser schneidet die Leibrente im Vergleich ab. * ob Sie bei Beginn der Rentenzeit größere Investitionen oder Ausgaben planen: Wenn diese nicht von anderen Vermögensteilen abgedeckt sind, sollten Sie die Kapitalabfindung wählen. Wenn Sie die Kapitalabfindung nicht in voller Höhe benötigen, können Sie den nicht benötigten Teil frei anlegen. Wenn Sie Ihre finanzielle Situation gerne umfassend betrachtet haben möchten, sind wir mit dem so genannten "Altersvorsorge-Check" gerne für Sie da. Bitte sprechen Sie Ihren Berater an. Seite 6

3.1. Vermögensvergleich Nettovermögensentwicklung 2014 2018 2023 2033 2053 Kapitalabfindung 87.666 90.310 94.916 104.847 127.934 Rentenzahlung 85.983 11.333 28.258 64.934 150.199 Differenz 1.683 78.977 66.658 39.913-22.265 EUR 160.000 150.000 140.000 130.000 120.000 110.000 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 Nettovermögen (01) - Kapitalabfindung Nettovermögen (00) - Rentenzahlung Lebensalter Mand./Ehep.: 2014 59/57 2018 63/61 2022 67/65 2026 71/69 2030 75/73 2034 79/77 2038 83/81 2042 87/85 2046 91/89 2050 95/93 Nettovermögensentwicklung im Szenario "Kapitalabfindung": Sie verzichten auf die lebenslange steuerbegünstigte Leibrente. Dafür steht Ihnen ein Kapitalbetrag in Höhe von voraussichtlich 89.000 Euro zur Verfügung. Diesen Betrag können Sie flexibel anlegen oder ganz nach Ihrem Wunsch für die Anschaffung wichtiger Dinge einsetzen. Hier haben wir unterstellt, dass der Betrag mit 1,00 % auf das angelegte Kapital angelegt und verzinst wird. Nettovermögensentwicklung im Szenario "Rentenzahlung": Sie verzichten auf die Kapitalauszahlung. Deswegen sinkt Ihr Vermögenswert im ersten Jahr auf Null. Sie tauschen also die Kapitalauszahlung gegen Ihr Recht auf eine lebenslange steuerbegünstigte Rente. Anstelle der Kapitalabfindung steht Ihnen eine lebenslange monatlich regelmäßig zufließende Rente in Höhe von voraussichtlich 285 Euro zur Verfügung. Diese Rentenzahlung können Sie zur Deckung Ihrer regelmäßigen Ausgaben im Alter nutzen. Hier haben wir der besseren Vergleichbarkeit willen unterstellt, dass die Renteneingänge mit 1,00 % angelegt und verzinst werden. So haben Sie mit Erreichen des 91. Lebensjahrs insgesamt nach Steuern höhere Renteneinkünfte erhalten, als wenn Sie sich für die steuerfreie Kapitalabfindung entschieden hätten. Seite 7

3.2. Liquidität nach Steuern freie Liquidität 2014 2018 2023 2033 2053 Kapitalabfindung -1.334 229 250 296 407 Rentenzahlung -1.334 3.214 3.471 3.834 4.678 Differenz 0-2.985-3.221-3.538-4.271 EUR 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0-500 -1.000 freie Liquidität p.a. (01) - Kapitalabfindung freie Liquidität p.a. (00) - Rentenzahlung -1.500 Lebensalter Mand./Ehep.: 2014 59/57 2018 63/61 2022 67/65 2026 71/69 2030 75/73 2034 79/77 2038 83/81 2042 87/85 2046 91/89 2050 95/93 Entwicklung der jährlichen Liquidität nach Steuern im Szenario "Kapitalabfindung": Hier sehen Sie den Vergleich zwischen den Erträgen aus der lebenslangen Leibrente und den Erträgen aus der Anlage der Kapitalabfindung. Damit die Erträge aus der Kapitalanlage - genauso wie die Leibrente - garantiert über Ihre gesamte Lebenszeit fließen, bleibt Ihnen die angelegte Kapitalabfindung in voller Höhe erhalten. Das Kapital selbst sehen Sie hier nicht. Die Ihnen aus der Anlage der Kapitalabfindung zufließende Liquidität besteht hier also ausschließlich aus Zinserträgen. Dann erzielen Sie weniger monatliche Liquidität als bei der Leibrente. Wir haben eine Verzinsung der angelegten Kapitalabfindung von 1,00 unterstellt. Entwicklung der jährlichen Liquidität nach Steuern im Szenario "Rentenzahlung": Ihnen fließen regelmäßige Zahlungen in Form der lebenslangen Leibrente zu, die sich aus steuerfreien Kapitalrückflüssen und steuerpflichtigen Erträgen zusammensetzen. Die von der Versicherungsgesellschaft hochgerechnete lebenlange Rente besteht aus einem garantierten und einem hochgerechneten Teil. Die Rentenbeträge oberhalb der garantierten Rente können in erheblichem Maße von denen abweichen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von der Versicherungsgesellschaft hochgerechnet und in Aussicht gestellt worden sind. Weil in der Leibrente nicht nur Erträge, sondern auch Rückflüsse des von Ihnen angesparten Kapitals mit einkalkuliert sind, ist die Leibrente deutlich höher als die Erträge aus der angelegten Kapitalabfindung. Seite 8

3.3. Liquidität mit Verrentung Um den Vergleich für Sie abzurunden, haben wir hier die voraussichtliche Kapitalabfindung über eine Laufzeit von 40 Jahren angelegt und unterstellt, dass Sie nicht nur die Erträge, sondern auch das angelegte Kapital über einen Zeitraum von 40 Jahren entnehmen würden. Dies entspricht einer Absicherung des Langlebigkeitsrisikos bis zum 100. Lebensjahr. (Auszahlung im 60. Lebensjahr) Die so zufließende Liquidität haben wir mit der lebenslange Leibrente verglichen. freie Liquidität 2014 2018 2023 2033 2053 Kapitalabfindung mit Verzehr über 40 Jahre -1.334 2.904 3.025 3.281 3.864 Rentenzahlung -1.334 3.214 3.471 3.834 4.678 Differenz 0-310 -446-553 -814 EUR 5.000 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0-500 -1.000 freie Liquidität (02) - Kapitalabfindung mit Verzehr üb freie Liquidität p.a. (00) - Rentenzahlung -1.500 Lebensalter Mand./Ehep.: 2014 59/57 2018 63/61 2022 67/65 2026 71/69 2030 75/73 2034 79/77 2038 83/81 2042 87/85 2046 91/89 2050 95/93 Entwicklung der jährlichen Liquidität im Vergleich Hier sehen Sie den Vergleich zwischen den Erträgen aus der lebenslangen Leibrente und den Erträgen aus der Anlage der Kapitalabfindung mit einem Entnahmeplan mit Kapitalverzehr über 40 Jahre (Endalter 100 Jahre). Hier fließen Ihnen also - wie bei der lebenslangen Leibrente - Zinserträge und Kapitalauszahlungen zu. Mit Ihrem 100. Lebensjahr wäre das Kapital aufgezehrt. Lt. Prämissen haben wir einen Anlagezins von 1,00 % unterstellt. Auch in diesem Fall stellt Ihnen die Leibrente mehr Liquidität zur Verfügung. Da sie lebenslang fließt, deckt die Rente zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko über Ihr 100. Lebensjahr hinaus ab. Auf der anderen Seite können Sie bei Wahl der Kapitalabfindung je nach Anlageform und abhängig von Ihrer individuellen Lebensplanung jederzeit Ihre Pläne ändern und über das jeweilige Restkapital verfügen, wenn Sie die Kapitalabfindung anlegen. Die Differenz zur lebenslangen Leibrente entspricht dem Preis, den Sie für die höhere Flexibilität zahlen, jederzeit über das Restkapital verfügen zu können. Seite 9

4. Bescheinigung Dieser Vergleich ist aufgrund Ihrer Angaben und auf Basis der vorliegenden Unterlagen sowie der vereinbarten Prämissen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Die Angaben und Unterlagen wurden von uns weder auf Richtigkeit noch auf Vollständigkeit hin überprüft. Da es in der Praxis nicht immer möglich ist, alle benötigten Angaben exakt zu erhalten, haben wir gegebenenfalls auf Näherungswerte bzw. Erfahrungswerte zurückgegriffen. Die angestellten Berechnungen beruhen weitgehend auf der Annahme zukünftiger Ereignisse, deren Eintreten nicht garantiert werden kann. Die hieraus abgeleiteten Ergebnisse können daher von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Unsicherheiten in den gewählten Planungsansätzen bzw. -ergebnissen sehen wir insbesondere in den sich ständig ändernden steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie sollten deshalb die umfassende Planung Ihres Vermögens und Ihrer Liquidität als einen permanenten Prozess der Begleitung und vor allem der Überprüfung Ihrer finanziellen Entscheidungen ansehen. Sollten sich Prämissen der Planungsrechnung und/oder gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, ist eine komplette Neuberechnung unbedingt erforderlich. Die Analyse wurde mit größter Sorgfalt angefertigt. Unsere Haftung für deren Inhalt, insbesondere für die Vollständigkeit sowie die Richtigkeit der darin enthaltenen Berechnungen, beschränkt sich auf grobes Verschulden. Ergänzend gelten unsere allgemeinen Auftragsbedingungen. Musterstadt, den 18.09.2014 StB Mustermann Seite 10